1905 / 61 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deuts

No. 61.

chen Reichsanz

Erste Beilage

eiger und Königlich Preußischen

Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den II. März

1905.

Verhandlung über die Untersuchung der Beschwerden der Bergarbeiter auf der Zeche Dorstfeld II/III.

erhandelt den 14. Februar 1905 zu Dorstfeld.

Anwesend:

1) Die Mitglieder der Untersuchungskommission Oberbergrat Neustein, der Revierbeamte Bergrat Sarter, CEhrenamtmann Schulte⸗Witten, Protokollführer: Bergreferendar Falke. 2) We der Zechenverwaltung: ergwerkdirektor, Ber sor Trippe, Direktor Schulz, 1““ 8 89 Betriebsführer Hirse. 3) Als Belegschaftsvertreter: a. Bergmann Aug. Walbruch b. Bergmann Wilh. Fischer, c. Bergmann Wilh. Rüter. 4) Als Zeugen sind geladen: 8 Bernhard Tolltötier, 8 Wilh. Heilwagen, Wilh. Fischer, Fritz Schoregge, Friedr. Kersting, Herm. Kroll, Adam Reichmann, Jak. Herrendorf, H. W. Schulz, Joh. Wilschewski, tto Schlitzer, Engelh. Eichmann, Wilh. Rüter, Otto Böhmer, Wilh. Heitkamp, Heinr. Scheding, Kasp. Höch, rschienen war: nicht ers . W. Schulz. m Amtshause zu Dorstfeld began ; 28 hf. von den Herren Ministern für 8 heute die neben. gena 8 2 Handel und Gewerbe und des Innern berufene Kommission die Untersuchung der auf der Zeche Dorstfeld II/III angeblich vorhandenen Miß⸗

stän e. Vertreter der Zechenverwaltung und der Belegsch

waren die vüerh-e n . fedenen Die Legschaft

88 W Arnund seit 6 Jahren auf der Zeche be⸗

b. 28 4 ahre alt und seit 3 Jahren auf der schäftigt

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Zeche be⸗

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c. 35 Jahre alt und seit 2 Monat 1 8 shasigt, vorher sclt, 1900 nalen nuf ben Zechebe

Rerfrea ebenfalls auf Dorstfeld II/III.

Die Belegschaftsvertreter sind Reichsangehörige.

Die Legitimation der Vertreter der Zeche ist amtlich bekannt. 8 jsß⸗ 1““ ztende der Kommission erläuterte zunächst die 8 Versigeiverneter Er wies darauf hin, daß es den⸗ Rechte der he durch den Vorsitzenden an die Zeugen Fragen selben zustehe, Ueber die Zulässigkeit der einzelnen Fragen

stellen zu lassen. ission. Ferner wurde bekannt gegeben S SeHg Füccn werden dürfe, einen Zeugen unter a

Parteivertreter zu vernehmen, 88 begründeter Ausschluß werden müßte, daß der Zeuge in Gegen⸗ Weise ang ben mit der Wahrheit zurückhalten werde. wart derselben nes jeden Zeugen würde sodann den

ung ei 8 Pa achngemn checaihen gegeben werden, Fragen zur Ver⸗ 9

hmung zu ich über die Aussage zu äußern. nehmung

stellen und si 1

s änden jedoch nur Beschwerden, welche

Zur Untersuchang 1“ 190, erhoben werden könnten

für die Zeit n die, welche von der Siebener Kommission

und zunöchn glicen Hberbergamt Dortmund geltend gemacht ei den G

eien. emmission sei es, darüber zu entscheiden, ob 1— Sache degec h ecgh 8 alsbaldige Erledigung im Ver⸗ etwa solche an wönnten zugelassen werden sollten, und ob 9 fahren 1 uch auf andere Beschwerdepunkte ausgedehn Untersuchung 0 Ausgeschlossen von der Untersuchung seien werden sollte. den, die gerichtlich bezw. strafrechtlich anhängig solche Besegen seien. Die Verhandlung trage polizeilichen oder en eine öffentliche. Charakter und g ennfesf 8ng das Recht zu, auch

Der Fonn che nicht zu den Vertretern der Zeche * er 5 Personene ehörten zuzulassen, wenn dieselben berechtigte Inter⸗

le cha 9 5 on. 1ig hierfür nachmweisen g. den ge chenvertretern die Der Vorsitende bekannt mit dem Bemerken, daß

elnen 8 1 Beschwerdepunkte im eing llt werde, Gegenbeweise zu stellen. Ver anheimgeste e es der 88 als Zeuge erschienene FFit Schoregge daß 80 die schrftlche Beschwerdt, betf ie, da er diese Be⸗ unterschriehen habe, aber nicht aufrerhirieben haben müsse. chwerde offenbar aus Versehen unterschr die Beschwerde, betr. 90 Zeu e Otto Böhmer erklaͤrte, de ü6 und auch in dieser die Hasbahre, nicht ünterschrieben habe werde. 1 LEE1“ erklärt, daß er nicht zur Belegschaft GGI“ Feugfe II/III gehöre. . Vor Eingang in die Verhan den Zechenverträifen eingereichteande. uchung der nachstehenden Mißstanhde; zLohn⸗ und g lig das wildegeliche Feiern an Montagen, nach Lohn⸗ un öAbschlagszahlung sowie nach Festlichkeiten,

wurde über den von h ga betreffend die Unter⸗

8

3) den übermäßigen Branntweingenuß auf Borg und nach der Schicht, 1

1) das ungebührliche Fordern beim Gedin emachen,

5) die falschen Denunziationen gegen die Ze enverwaltung,

6) den betrügerischen Verkauf von Scheinen für Berg⸗

unskohlen 1 28 885 und beschlossen, den Antrag abzulehnen, da die Gegenstände der Beschwerden außerhalb des Betriebs und der Verwaltung der Zeche liegen und nicht zu denjenigen gehören, auf welche sich die gegenwärtige Untersuchung zu erstrecken hat.

Sodann wurden die Belegschaftsvertreter aufgefordert, sich uüber etwaige allgemeine Mißstände, die auf der Zeche beständen, zu äußern. Als solche allgemeine Mißstände wurden bezeichnet: .

1) Die Seilfahrt. haj isgg

Die Belegschaftsvertreter beschwerten sich darüber, daß der Seg h dftsbhr nach der Morgenschicht durchweg zu spät stattfinde. Es komme durchschnittlich in der Woche etwa einmal vor, daß die Ausfahrt ca. eine Viertelstunde später beginne, als in der Arbeitsordnung festgesetzt sei. Die Arbeitsschicht solle beginnen um halb 6 Uhr und um halb 2 Uhr enden und die Einfahrt um 4 ³¾ beginnen. Tatsächlich beginne aber die Einfahrt bereits um 4 ½. Nach der Schicht soll die Ausfahrt von 11½ 2 Uhr dauern, sie dauert aber tatsächlich öfter bis 2 Uhr, ähnlich verhalte es sich bei der Mittagschicht. Ferner wurde als Mißstand hervorge⸗ hoben, daß die Einfahrt der 1— der Mittagschicht regelmäßig durch beide Schächte statt nde, während zur Aus⸗ fahrt nur der Schacht III benutzt werde, hierdurch werde die Dauer der Ausfahrt unnötig verlängert. Als Grund werde von der Zechenverwaltung angegeben, daß im Schachte II. während der Ausfahrtszeit der Mittagschicht Reparaturen statt⸗ fänden und dieser Schacht daher zur Seilfahrt nicht benutzt werden könne. Tatsächlich wurden aber nach Schluß der Mittagschicht Leute von der V. Sohle, IV., III. und der I. Mittelsohle mit dem Beamten herausgefördert, und meinten die Vertreter, daß, wenn ein Korb durch den Schacht ge⸗ fördert werden könne, dies auch öfter geschehen könne. Auch behaupten sie, mehrfach bemerkt zu haben, daß die Schacht⸗ hauer, welche die Reparaturen auszuführen hätten, sich während der Ausfahrtszeit über Tage befunden hätten und daher gar keine Reparaturen im Schachte hätten stattfinden können. Es ließe sich nach ihrer Meinung wohl ermöglichen, den Schacht II auch zur Ausfahrt der Mittagschicht zu henutzen, wenn auch nur für eine kurze Zeit von etwa 20 Minuten. Hierdurch werde die Dauer der Ausfahrt der Belegschaft wesentlich ver⸗ kürzt werden. Auf Befragen erklärt sodann der Belegschafts⸗ vertreter Fischer, daß in seiner schriftlichen Beschwerde, be⸗ treffend die Seilfahrt, seine Angaben, daß der Schacht II reparaturbedürftig sei und trotzdem Leute durch denselben ge⸗

ördert würden, nicht so aufzufassen sei, als ob der Schacht in einem so schlechten baulichen Zustande fei⸗ daß es gefährlich sei, Leute hindurchzufördern.

Weitere allgemeine Beschwerden über die Seilfahrt haben die Belegschaftsvertreter nicht vorzubringen.

Was den baulichen Zustand des Schachtes II betrifft, so erklärt der zuständige Revierbeamte, daß nach seiner amtlichen Kenntnis der Schacht am 24. März, in der Nacht vom 11. bis 12. Juni und am 19. Oktober v. J. von Beamten des Reviers befahren und untersucht und als betriebssicher be⸗ funden worden sei. Er bemerkt aber hierzu, daß der Schacht noch fortwährend erheblicher Reparaturen bedarf, die längere Zeit ununterbrochen ausgeführt werden müssen.

Der Zechenvertreter erklärt zu den vorstehend behaupteten Beschwerden, daß er den unpünktlichen Beginn der Seilfahrt bestreite, da ihm hiervon bis jetzt nichts bekannt geworden sei. Der Beginn der Seilfahrt richte sich nach der auf der Zeche vorhandenen Uhr. Nach dieser Uhr müßten auch die Arbeiter sich richten. Es könne vorkommen, daß die Uhr mal reparaturbedürftig sei oder nicht richtig gehe, im allgemeinen wüͤrde aber darauf gesehen wie durch ständige Kontrolle seitens eines tüchtigen Uhrmachers darauf geachtet, daß die Uhr in richtigem Gange bleibe. Jeden zweiten Tag werde sie in Uebereinstimmung mit der Normaluhr gebracht, doch so, daß sie fünf Minuten zu spät zeige, um der Belegschaft das recht⸗ zeitige Erscheinen zur Schicht zu erleichtern.

Was die Ausfahrt der Mittagsschicht durch Schacht I.

anbelange, so sei der jetzige Zustand auf Grund einer Vereinbarung mit dem zuständigen evierbeamten eingeführt worden. Der Schacht II sei früher, bevor der Schacht III betriebsfähig war, sehr stark in Anspruch genommen worden, sodaß die Reparaturarbeiten, wenn auch nicht vernachlässigt, so doch nicht in dem Maße vorgenommen werden konnten, wie es gewesen wäre. Seit Benutzung des Schachtes III zur Seilfahrt werde dies nachgeholt und fänden die Reparatur⸗ arbeiten vom Schluß der Ausfahrt der Morgenschicht bis zum Wiederbeginn der Einfahrt regelmäßig statt. Es sei daher technisch nicht durchführbar, zur Zeit der Ausfahrt der Belegschaft der Mittagschicht, die um 10 Uhr beginne und in die Zeit der zweiten Reparaturschicht falle, regelmäßig eine Pause zu machen, um einen Teil der Beleg⸗ schaft durch den Schacht herauszufördern. Wenn aber dies nicht regelmäßig möglich sei, so sei die Einrichtung einer Seil⸗ fahrt für die Mittagschicht auch nicht durchführbar, denn es lasse sich mit einem regelmäßigen Betriebe nicht vereinigen, daß die Seilfahrt bald zugelassen, bald wieder verboten werden müsse.

se Hierauf erwidert der Belegschaftsvertreter Walbruch, daß nach db Kenntnis die Einfahrt der mencheschiah von 8 ¾ bis 9 Uhr durch den Schacht II regelmäßig stattfinde. Wenn sich zu dieser Zeit eine 1 in den Reparaturarbeiten 1cha⸗ mäßig ermöglichen lasse zur Einfahrt der Nachtschicht, so sehe er nicht ein, weshalb dies nicht zur Ausfahrt der Mittagschicht

eschehen könne, denn zwischen dem Ende der Einfahrt der Kachtschicht und dem Beginn der Ausfahrt der Mittagschicht liege bloß eine Stunde Heit, während e e nach seiner An⸗ sicht nicht so wesentliche Reparaturen im Schacht ausgeführt werden könnten, daß eine Benutzung des Schachtes zur Seil⸗

2) die unrichtigen Lohnangaben an die Ehefrauen und

Eltern

fahrt technisch unmöglich und gefahrbringend sei.

1 es zur Zeit der Benutzung der Kaue oft sehr kalt darin

alt, seit 2 Jahren Mitglied der

Zu diesen Einwendungen des Belegschaftsvertreters be⸗ merkt der Zechenvertreter, daß die Einfahrt der Nachtschicht in die Zeit des Wechsels zwischen der ersten und zweiten Reparaturschicht falle und sich hier leichter eine Pause ermöglichen und ein Zustand herstellen lasse, der die gefahrlose Durchfahrt des Korbes Er bemerke aber, daß es auch vorkomme, daß die Belegschaft der Nachtschicht nicht durch den Schacht II einfahren könne und den Schacht III bis zu einer tieferen Sohle be⸗ nutzen müsse, um dann durch ein auf ihre Sohle zu kommen. Zu der Angabe der Belegschaftsvertreter, daß bei Beginn der Ausfahrt der Mittagschicht regelmäßig ein Beamter durch den Schacht ausfahre und hierbei Leute mitnehme, bemerkt der Zechenvertreter, daß dies nicht zutreffend sei, sondern daß er nur dann ausfahre, wenn der Zustand des Schachtes und die derzeitige Lage der Reparaturarbeiten dies gestatte. Bezüglich der Unpünktlichkeit des Beginnens der Seilfahrt bemerke er noch, daß in dieser Beziehung amtlich Kontrollen stattgefunden hätten und keine Mängel festgestellt seien. Als Zeugen, daß auf einen pünktlichen Beginn der Seliaße stets geachtet werde, bezeichnet er den Steiger

neider.

Der Steiger Schneider erklärt auf Befragen: Ich bin seit dem Jahre 1901 als Grubenbeamter zur Aufsicht unter Tage auf Zeche Dorstfeld angestellt. 3 % bin regelmäßig täglich bei der Ausfahrt mit dem ersten Zuge ausgefahren, hauptsächlich bei der Morgenschicht. Ich erinnere mich nicht, daß außer bei Betriebsstörungen Fäle vorgekommen sind, in denen die Ausfahrt der 1 aft verzögert worden sei. Wenn ich den genauen Beginn der Ausfahr! festgestellt habe, so habe ich dies nach meiner Taschenuhr getan, die ich mäßig in Uebereinstimmung mit der Zechenuhr bringe.

v. g.

regel⸗

Die Belegschaftsvertreter bemerken noch schließlich, daß sie mit ihrer Beschwerde über den unpünktlichen Beginn der Aus⸗ fahrt nicht hätten behaupten wollen, daß dies mit Wissen und auf Anordnung der Zechenverwaltung, namentlich des Direktors, geschehen sei.

Beide Parteien verzichten danach auf weitere Zeugen⸗ vernehmungen.

2) Als zweiten allgemeinen Punkt der Beschwerde be⸗ zeichnen die Belegschaftsvertreter die Einrichtung der Wasch⸗ kaue, die nach ihrer Ansicht unzweckmäßig sei und für die Belegschaft Unbequemlichkeiten und Unzuträglichkeiten besitze. Die Kaue sei in Zellen eingeteilt, die je von einer bestimmten Anzahl von Arbeitern nach der Größe der Zellen, von 50, 60 oder 72 Mann benutzt würden. Hierdurch käme es heufsg vor, daß einzelne Zellen überfüllt wuͤrden, wenn die Belegschaft dieser Zellen gleichzeitig oder kurz nach einander ausfahre. Die Leute müßten dann in dem Brauseraum so dicht stehen, daß eine ordnungsmäßige Benutzung der Brausen nicht möglich sei. Wenn der eine sich eben reingewaschen habe, würde er von einem anderen, der schmutzig unter die Brause trete, wieder beschmutzt. Ferner sei auch der Umkleideraum der Zellen zu eng. Zwischen den seitlich angebrachten Bänken befinde si nur ein Zwischenraum von reichlich 1 m. Hierdurch komm es, daß Leute, die sich eben umgekleidet und ihre reinen Kleide angezogen hätten, von den schmutzig vom Schacht Kommende beschmutzt würden. Der Zwischenraum sei eben zu eng. Auch hingen in jeder Zelle in der Längsrichtung vier Reihen Haken die mit Ausnahme von wenigen stets benutzt wären. Hierdur entstehe der Uebelstand, daß die schmutzigen und die rein Kleider mit einander in Berührung kämen. Ferner wird di Beheizung der Kauenräume bemängelt. Es sei Dam heizung vorhanden, die aber nicht immer genug Wärme abgebe,

ei. Auch sei einmal eines der Fenster längere Zeit undicht sewesen und hierdurch die Luft zu sehr abgekühlt worden. ls Beweis, daß die Heizung ungenügend fer werden die Klagen daruͤber angeführt, daß die Arbeitskleider nicht trocken würden, die Belegschaftsvertreter erklären, daß ihnen das selbst häufig passiert sei. Nach Angabe des Rüter macht sich der Nebelstand in den hinteren, kleineren Zellen nicht so bemerkbar wie in den vorderen.

Darauf wurde der Zeuge Heilwagen, Wilh., 37 ½ Jahre elegschaft, vernommen, welcher bekundet: Ich benutze eine der kleineren neugebauten Zellen und habe mich hauptsächlich darüber zu beklagen, daß die Arbeits⸗ kleider nicht trocken werden. Auch kommt es vor, daß die Zelle zu überfüllt ist und nicht genügend Platz vorhanden ist, um si zu reinigen, und daß das Gedränge im Ankleideraum zu H ist. Dies passiert fast regelmäßig alle 14 Tage, nämlich dann wenn die Belegschaft der Morgenschicht auf die Mittagschicht verlegt wird und umgekehrt. Beklagt habe ich mich über die Uebelstände bei der Zechenverwaltung oder irgend einem Beamten noch nicht. Als ich einmal den Kauenwärter Köke darüber zur Rede stellte, weshalb er nicht besser heize und mehr Dampf in die Rohre lasse, erklärte mir dieser vaß das nicht gehe, weil sonst die Rohre platzen würden.

Es wurde sodann von der Kommission eine Besichti gung der Kaue in der Zeit von 1 ³l bis 2 ¼ Uhr Na mittags, während welcher die Ausfahrt der Mor enschi stattfand, vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, daß in den E der Ankleideraum eine Breite von 1,90 m un eine Tiefe von 6,00 m, der mit zwei Düsen versehene daran stoßende Waschraum die gleiche Breite und eine Tiefe von 1,50 m hat. In den kleinen Zellen ist die Breite des An kleideraums verschieden. Ein Teil hat eine Breite von 2,125 m der andere Teil von 1,933 m. Die e ist bei allen

leich 4,50 m. Der Waschraum hat in denselben die gleiche röße wie in den großen Zellen und enthält ebenfalls zwei Braufen. Als größte Zahl der gleichzeitig eine Fel be⸗ nutzenden Personen wurde festgestellt in den großen Zellen 16 und in den kleinen Zellen 13. Die Temperatur in den Räumen erschien ausreichend. (Die Außentemperatur betrug