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Generalleutnant von Moltke;
Der Bezugspreis betrügt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelue Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Bentschen Reichsanzeigerg und Königlich Preußischen Stantsanzreigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Ordensverleihungen ꝛc. . Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Gesetz, betreffend Aenderung der Grundbuchordnung.
Bekanntmachung, betreffend eine Ausnahme von den Bestim⸗ mungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wert⸗ papieren.
Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 34 des Reichs⸗ gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung eines Festaktes der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin.
Mitteilung, betreffend Erledigung einer Rentmeisterstelle.
Verzeichnis der Vorlesungen an der Königlich preußischen Forstakademie Hann.⸗Muͤnden.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 der Gesetz⸗ sammlung.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rittergutsbesitzer Richard Kiehn zu Schubinsdorf im Kreise Schubin den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Superintendenten a. D. Johannes Kahrs zu Osten im Kreise Neuhaus a. d. Oste den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Rektor Karl Bihl zu Haspe im Landkreise Hagen, dem Kaufmann Gustav Dierfeld zu Schubin, den Esfen⸗ bahnassistenten a. D. Paul Schendel zu Hirschberg i. Schl., bisher in Haynau, und Rudolf Zirpel zu Oels i. Schl. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Gemeindeschullehrer a. D. Wilhelm Junge zu Waidmannslust im Kreise Niederbarnim, bisher in Berlin, und dem Hauptlehrer und Kantor a. D. Hermann Fellbaum zu Görlitz, bisher zu Jakobskirch im Kreise Glogau, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern, sowie —
dem Gemeindevorsteher Gerhard Harbecke zu Klein⸗ Bokern im Kreise Bersenbrück, dem Färbereibesitzer August Otto zu Schubin, dem Altsitzer Gottlieb Schmidt
zu Zweidorf im Kreise Schubin, dem pensionierten Gerichtsvollzieher Andreas Singelmann zu Tilsit, dem pensionierten Polizeisergeanten Emil Leißner zu Neustadt O.⸗Schl., dem pensionierten Eisenbahn⸗
telegraphisten Karl Puder zu Breslau, den pensionierten Eisenbahnlokomotivführern Karl Hahn, Adolf Orten⸗ burger und Ernst Stolper, sämtlich zu Breslau, dem pensionierten Eisenbahnpackmeister Karl Sommer eben⸗ daselbst, dem pensionierten Eisenbahnweichensteller Joseph Scholz zu Ottmachau im Kreise Grottkau, dem pensionierten Eisenbahnbremser August Schmidt zu Dittersbach im Kreise Waldenburg, den pensionierten Bahn⸗ wärtern Ernst Kluge zu Nieder⸗Faulbrück im Kreise Reichen⸗ bach und Ferdinand Schneider zu Glatz, dem Steuer⸗ einzieher und Vollziehungsbeamten Christian Melzer zu Steglitz im Kreise Teltow, den Provinzialchaussäe aufsehern August Rotter zu Habelschwerdt, Karl Maiwald zu Jordansmühl im Kreise Nimptsch, Julius Soa zu Neustädtel im Kreise Freystadt und Joseph Mitschke zu Liegnitzer Vorwerke im Landkreise Liegnitz, dem Gemeinde⸗ nachtwächter Heinrich Melcher zu Kossenblatt im Kreise Beeskow⸗Storkow, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer August Fiebig und dem bisherigen Eisenbahngüterboden⸗ vorarbeiter Joseph Klopsch, beide zu Breslau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hausmarschall Freiherrn von Lyncker die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Großkreuzes des Groß⸗ herzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Groß⸗ mütigen und des Großkreuzes des Großherzoglich
ecklen⸗ burgischen Hausordens der Wendischen rone.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar:
des Großkreuzes des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
Allerhöchstihrem Generaladjutanten, Generalquartiermeister,
des Großkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens: dem Generalleutnant Freiherrn von Gayl, Oberquartier⸗ meister, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als Chef des Stabes der I. Armeeinspektion;
des Ehrenkreuzes desselben Ordens:
dem Oberstleutnant von Zastrow, Direktionsmitglied an der Kriegsakademie;
des Ritterkreuzes mit der Krone desselben Ordens: dem Hauptmann von Stumm im Großen Generalstabe;
des Kommenturkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone, des Großkomturkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifen⸗ ordens, des Komturkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen, des Komturkreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens und der Komturzeichen zweiter Klasse des Herzoglich Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären:
dem Generalmajor Hoyer von Rotenheim, Komman⸗
danten von Berlin;
des Ehrenkomturkreuzes des Großherzog lich Oldenburgischen Haus⸗ und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Obersten mit dem Range eines Brigadekommandeurs 8 Abteilungschef Villain, zugeteilt dem Großen General⸗ stabe; des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen und des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens:
dem Major von Zieten im Generalstabe des Gouverne⸗ ments von Berlin;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Groß⸗ mütigen und des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: dem Oberleutnant von Beerfelde, Adjutanten der Kommandantur von Berlin;
des dem Großherzoglich Hessischen Verdienstorden Philipps des Großmütigen angereihten silbernen Kreuzes: dem Registrator des Gouvernements von Bieber und dem Registra Schöngalla; ferner: — des Großoffizierkreuzes des Königlich Nieder⸗ ländischen Ordens von Oranien⸗Nassau und des Kommandeurkreuzes des Fürstlich Montenegrini⸗ schen Tschernagorischen Unabhängigkeitsordens:
dem Generalmajor Hoyer von Rotenheim, Komman⸗ danten von Berlin;
des Komturkreuzes des Königlich Großbritannischen Viktoriagordens: 88 dem Major Freiherrn von Lüttwitz im Großen General⸗ stabe; des silbernen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: “ dem Oberleutnant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger⸗ korps Gernlein;
des Großoffizierkreuzes des Fürstlich Bulgarischen Militärverdienstordens: dem Obersten mit dem Range eines Brigadekommandeurs Matthiaß, Abteilungschef im Großen Generalstabe; sowie
des Kommandeurkreuzes des Fürstlich Montenegri⸗ nischen Tschernagorischen Unabhängigkeitsordens:
dem Obersten von Steuben, Abteilungschef im Großen Generalstabe.
Berlin
8 der Kommandantur von Berlin
Deutsches Reich. 8—
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Marinerendanten Wollf aus Anlaß seines Ueber⸗ tritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 1““ —
Gesetz, betreffend Aenderung der Grundbuchordnung Vom 14. Juli 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Der § 55 Satz 1 der Grundbuchordnung wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
Jede Eintragung soll dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie im übrigen allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekannt gemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigentümers auch denjenigen, für welche eine Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Reallast oder ein Recht an einem solchen Rechte im Grundbuch ein⸗ getragen ist.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Gefle, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 14. Juli 1905. (L. S.)
Wilhelm. Fürst von Bülow.
5* Bekanntmachung, 8 betreffend eine Ausnahme von 8 4 Abs. 1 der Be⸗ stimmungen für die Feststellung des Börsenpreises
von Wertpapieren (Bekanntmachung vom 28. Juni 1898 — Reichsgesetzbl. S. 915). Vom 26. Juli 1905.
Nach Beschluß des Börsenvorstands zu Berlin sind die nur an der Berliner Börse zum Handel zugelassenen Aktien der „Baroper Walzwerk Aktien⸗Gesellschaft in Barop“, deren Grundkapital durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnisse von 2 zu 1 herabgesetzt wird, vom 1. August 1905 ab, einschließli Dividendenschein für 1905 franko Zinsen zu berechnen.
Berlin, den 26. Juli 1905. 1“ Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
eran.
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungs esetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen: 1) dem Kranken⸗Unterstützungsvereine für Stellingen⸗ Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lockstedt, genannt „Die Stütze der Kranken“ (E. H.) in Stellingen, 2) der Krankenkasse des Kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte zu Berlin (E. H.) und 3) der “ und Sterbekasse 58571 (E. H.) in Hamburg von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 24. Juli 1905. ““
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kaufmann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelan des Se.. enthält unter
Nr. 3156 das Gesetz, betreffend Aenderung der Grund⸗ buchordnung, vom 14. Juli 1905.
Berlin W., den 26. Juli 1905. Kaiserliches Postzeitungsamt. In Vertretung:
Bath.
Seine Majestät der König haben Allergnäd
dem Schloßhauptmann von Münster, Kammerherrn Grafen von Merveldt Freiherrn zu Lembeck, Erbmarschall im Fürstentum Münster, das Prädikat „Erzellenz“ zu verleihen.
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