landtag nicht das Recht zu, Anträge in dieser Beziehung zu stellen. Die früheren Rechte des hannoverschen Frabbees. ndhe a⸗
sind auch auf den preußischen Landtag übergegangen, er jetzt nicht mehr Befugnisse als jeder andere Provinziallandtag. Die Klagen gegen den Fonds richten sich dahin, daß er nicht voll⸗ kommen nach der Absicht seiner 11““ wird, und daß Mittel im Auslande verwendet werden. Er soll für die Universität Göttingen, für die Schule und für wohltätige Zwecke verwendet werden. Man findet nun, daß für die Universität zu viel und für die Schule zu wenig geschieht. Bezüglich der ursprünglichen Verwendungszwecke heißt es, daß der Fonds dazu bestimmt sei, die Untertanen geistig nach Möglichkeit zu fördern, und daß namentlich daraus Kirchen, Schulen und wohltätige Anstalten unterstützt werden sollten. Von der Uni⸗ versität Göttingen ist darin überhaupt keine Rede. Für Erhaltung der Pfarrgebäude, Schulgebäude usw. werden von dem Fonds nur 80 000 ℳ verwendet. Es bleiben dann nach Abzug aller “ noch immer 1 700 000 ℳ übrig, die für alle möglichen Zwecke verwendet werden. So ist vor kurzem eine Turnhalle bei der Universität Göttingen erbaut worden. Ich will nichts dagegen sagen, aber bis dahin hat die Universität auch ohne Turnhalle bestanden, und die Studenten würden Turngelegenbeiten auch an anderer Stelle finden. Die Turnhalle ist also immerhin eine Luxus⸗ ausgabe; es ist erklärlich, daß die Kirchen und Schulen darüber sich beschweren, die in erster Linie auf den Fonds angewiesen sind. Eine weitexe Beschwerde richtet sich dagegen, n von dem Fonds Güter außerhalb der Provinz gekauft worden sind, namentlich in den Regierungsbezirken Stralsund, Bromberg, Posen, Schleswig und in An alt. Der Antrag der Kommission wird dahin führen, daß etwas mehr Licht über die Sache verbreitet wird; die Regierung hat auch bereits erklärt, daß materiell kein Hindernis entgegensteht. Meine Be⸗ merkungen sollen sich nicht gegen die Verwaltung der Klosterkammer richten. Die Kammer bemüht sich, der Tendenz des Fonds gerecht zu werden, aber schließlich werden die Entscheidungen über die Verteilung des Fonds zum Ankauf von Gütern in Berlin getroffen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Geheimer Oberregierungsrat Müller: Wenn der Antrag an⸗ genommen wird, wogegen die Regierung kein Bedenken hat, wird sich das Haus überzeugen, daß eine Verbesserung auch in der Zentralinstanz nicht notwendig ist. Ich danke dem Vorredner, daß er die Verwaltung der Königlichen Klosterkammer anerkannt hat, kann aber versichern, daß das Kultusministerium im Einverständnis mit dem Finanzministerium mit Vorliebe den Anträgen der Klosterkammer entspricht, und daß auch die Ankäufe außerhalb der Provinz Hannover, die übrigens meistens schon zehn Jahre zurückliegen, immer nur auf Antrag der Kloster⸗ kammer geschehen sind. Wenn man meint, daß die Ver⸗ waltung der Klosterkammer sich in einem gewissen Dunkel be⸗ finde, so verbreiten doch et Jahren die Nachweisungen im Etat über die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sehr viel Licht über die Verwaltung, und namentlich ist erkennbar, welche Grundstücke angekauft oder etwa verkauft sind. Die Verwaltung ist eine regelrechte, nach den Grundsätzen der Staatsverwaltung geführte Organisation und wird genau nach dem Etat geführt. Wenn wiederholt Erspar⸗ nisse gemacht sind, so ist das nur mit Freude zu begrüßen. Wenn dank der umsichtigen Verwaltung Mehrerträge entstanden sind, so id sie stets unter genauer Beobachtung der Grundsätze, die für den onds bestehen, verwendet worden. Dabei ist das hannoversche andesverfassungsgesetz von 1840, wonach die Einnahmen des Fonds für die Landesuniversität, für Kirchen und Schulen und für milde Zwecke zu verwenden sind, genau befolgt worden. Es ist eine Legende, daß für die Universität Göttingen überwiegend viel verwendet werde. Für 1906 werden für die Universität 545 000 ℳ verwendet, also erheblich
weniger als z. B. im Jahre 1882/83. Die Universität Göttingen ist eine Einrichtung der Provinz Hannover, und sie ist mit auf den hannoverschen Klosterfonds angewiesen. Tatsächlich haben die Staats⸗ aufwendungen für die Universität die Aufwendungen des hannoverschen Klosterfonds dafür je länger je mehr erheblich überstiegen. Die An⸗ käufe von Grundstücken außerhalb der Provinz sind gerade eine große Quelle der Steigerung des Kapitalvermögens des Fonds gewesen. Das beweist die außerordentliche Umsicht der Klosterkammer und ihres Präsidenten, die solche Anträge zu rechter Zeit gestellt haben. Die Kammer würde in der Provinz Hannover sehr gein Ankäufe machen, aber dort sind Angebote zu angemessenen Preisen in den 8 Jahren leider nicht vorgekommen. Wenn behauptet wird, der Klosterfonds leiste nicht genug für die Schulen und Kirchen, die auf ihn angewiesen seien, so ist darauf zu erwidern, daß der Fonds nach den Grundsätzen, die für Stiftungsfonds gelten, verwaltet wird. Die rechtlichen Verpflichtungen werden in jeder Beziehung erfüllt, anderseits waltet aber auch die nötige Sparsamkeit wie in jeder Staatsverwaltung. Es ist das Bestreben der Verwaltung, berechtigten Wünschen entgegenzukommen.
Ministerialdirektor Dr. Germar weist vom Standpunkt der Finanzverwaltung ebenfalls nach, daß der Fonds nach den etats⸗ rechtlichen Grundsätzen verwaltet wird. .
Abg. Kölle (b. k. Fr.): Zunächst müssen die rechtlichen Verpflichtungen des Fonds erfüllt werden, ehe er für andere Zwecke verwendet werden kann. Diese rechtlichen Verpflichtungen sind im Landesverfassungsgesetz für die Provinz Hannover festgelegt. Wenn für die Universität 545 000 ℳ ausgegeben werden, so ist das eine be⸗ deutende Summe, während die übrigen Verpflichtungen des Fonds nicht erfüllt sind. Der Redner möchte namentlich anheimstellen, zu erwägen, ob nicht politische Bedenken dagegen bestehen.
Der Antrag der Kommission wird angenommen. Der Zuschuß für die Universität Göttingen wird bewilligt.
Bei dem Zuschuß für die Universität Marburg tritt
Abg. von Negelein (kons.) für bessere Förderung des Zahnärztlichen Instituts in Marburg ein, wozu mehr Mittel erforder⸗ lich seien und die Stelle des Vorstehers etatsmäßig gemacht werden
müsse. 8 8
Bei dem Zuschuß für die Universität Bonn weist
Abg. de Witt (Zentr.) von neuem auf das Mißverhältnis der
ahl der Lehrer zur Zahl der Schüler an der katholisch⸗theologischen
Zahbllnät in Bonn hin; es gebe nur 5 ordentliche Professoren für 8 Hörer. 888 Por⸗ Dr. Hauptmann (entr. berührt einen Streit zwischen der Universitätsverwaltung und der Stadt Bonn, bleibt aber im einzelnen unverständlich.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Ich muß es mir versagen, auf den Ton näher einzugehen, in welchem der Herr Vorredner die Tätigkeit der Universitäts⸗ verwaltung in Bonn zu kritisieren beliebt hat. Ich kann mich auf die Erklärung beschränken, daß die von ihm in der ausgiebigsten Weise behandelte Angelegenheit den Gegenstand einer erneuten Rück⸗ frage nach Bonn gebildet hat, und daß von dort bisher eine Antwort noch nicht eingegangen ist. —
Bei den Ausgaben für die Universität Münster sprechen .
die Abgg. Schulze⸗Pelkum (kons.) und Schmedding zentr.) dem Minister ihren Dank aus, auch namens ihrer Freunde, für die Errichtung dieser neuen Universität; die Zahl der Hörer habe bereits
e von Kiel und Königsberg überflügelt. Bedauerlicherweise aber be⸗ trage der Zuschuß des Staates für die Sternwarte in Münster nur 04 ℳ 3
Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Berndt
(nl.) und eines Regierungskommissars werden der Rest
er dauernden Ausgaben und die einmaligen Ausgaben ohne “ Henmmiat, fte S Mhttrvoch 11 nn “ uß gegen 5 Uhr. Nächste Si ittwo hr
(Kultusetat: Hohere Lehranstalten.) 1 1“
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln. Stand der Tierseuchen in Ungarn am 21. Februar 1906.
—
(Nach den wöchentlichen Ausweisen des Königlich ungarischen Ackerbauministeriums.)
Rotz⸗
Räͤude der seuche wurm
Rotlauf Schweine⸗ 3 Schweine
Milz⸗ un brand Haut⸗ Zahl der verseuchten Orte .. . .... 14 V 72
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten
8 ‚Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Beteiligung Deutschlands am Handelsverkehr Dänemarks im Ian, Hant,⸗ 3
Am Außenhandel Dänemarks (einschließlich des Freihafengebiets von Kopenhagen) war Deutschland in ö Ein⸗ und Ausfuhrartikeln folgendermaßen beteiligt (die beigefügten Ziffern stellen die Werte der Gesamtein⸗ und Ausfuhr der einzelnen Waren und die in Klammern befindlichen den Anteil Deutsch⸗
ar):
Einfuhr: Pferde und Fohlen 1985 (708) — Fett und Schmalz 9075 (2586) — Oleomargarin 5630 8830 2 gic 4241 (500) — Käse 1149 (536) — Weizen 13 312 (7573) — Roggen 16 378 (7506) — Hafer 4407 (4246) — Gerste 11 949 (2406) — Malz 1455 (1454) —
Mais 20 110 (9328) — Weizenmehl 6417 (3271) — Roggenmehl
2312 (2054) — Hopfen 2196 (2057) — Kartoffelmehl und ⸗stärke 1437 (1062) — Kleie 7043 (648) — Oelkuchen 37 110 (5090) — Flachssaat 3479 (2258) — Raps 509 (509) — Palm⸗ und Kokos⸗ nußkerne 2890 (1950) — Kleesaat 5507 (4493) — Grassaat 2946 (929) — Garten⸗ und Feldsämereien, nicht bes. genannt 1293 (727) — Reisgries, „mehl und stärke 1971 (1361) — Kaffee, roh 11 962 (6921) — Kakaobohnen 1707 (1378) — Kandis, Zucker in Broten usw.; Staubzucker, der heller ist als eine Normalprobe, welche am nächsten kommt der Amsterdamer Standardprobe Nr. 18 ausschließ⸗ lich 1151 (637) — Anderer Staubzucker, heller als eine Normasprobe, die der Nr. 10 bis Nr. 18 (einschl.) des Amsterdamer Standard am nächsten kommt 7554 (3154) — Tabak, unbearbeitet 4248 (3016) — Zigarren 1224 (508) — Gewürze 1712 (782) — Wolle 8828 (2227) Baumwolle 12 866 (4050) — Hanf, Jute usw. 2092 (847) — Seide, gezwirnt oder ungezwirnt 1194 (636) — Wollengarn, ungefärbt 4265 (1153) — Desgl, gefärbt 1907 (789) — Baumwollengarn, ungefärbt 3081 (508) — Reinseidenwaren 2399 (1231) — Halb⸗ seidenwaren 1212 (755) — Waren aus Tierhaaren, rohem Filz; Fuß⸗ matten 1377 (673) — Andere Wollenwaren 20 366 (12 227) — Andere Leinen⸗ und Hanfgewebe 1260 (762) — Haartuch, Kanevas⸗ Bänder, Dochte 997 (754) — Durchsichtige und undichte Gewebe aus vegetabilischen Spinnstoffen; Spitzen und Posamentierwaren 1728 (880) — Bedruckte, gewebte und samtartig gewebte Stoffe 2685 (1052)
— Einfarbige, auch ungefärbte gemusterte Gewebe 2910 (903) — Ungefärbte, nicht gemusterte Gewebe; Watte 4741 (1153) — Klei⸗ dungsstücke 4091 (3146) — Manufakturwaren ohne nähere Bezeich⸗ nung 1700 (1300) — Hüte aus anderen Stoffen 868 (525) — Rohe Häute und Felle 9757 (1780) — Gefärbtes, lackiertes oder sonstiges hergerichtetes Leder 1898 (854) — Sohlleder und andere gewöhn⸗
liche Leversorten 2823 (1669) — Natürlicher und künstlicher Dünger liche — Sa a189)1808 (1783) — Schuhwaren 2958 (2168) Sonstige Lederwaren 2065 (1528) — Petroleum 5676 (956) — Anderes Sel als Petroleum und Olivenöl 6239 (964) — Parfümerien 1233 (550) — Kautschuk und Guttapercha in Blöcken, Platten, Röhren usw. 2146 (810) — Kautschuk⸗ und Guttaperchawaren 3805 (1276) — Bauholz in ganzen Schiffsladungen 12 396 (1147) — Desgl. in anderen Maßen 6520 (867) — Andere blaue Farben als Indigo, alle grünen Farben, Farbextrakte, Firnis 1315 (643) — Alle anderen Farben 1220 (586) — Gerbstoffe 979 (553) — Papier, Pappen 3468 (1454) — Papiertapeten und anderes farbiges Papier mit Bildern, Verzierungen usw. 855 (630) — Steinkohlen und Briketts 35 835 (1185) Koks und Zinder 2900 (535) — Fayence und Steinzeug, nicht vergoldet oder versilbert 1052 (807) — Glaswaren ohne Verbindung mit Metall 1106 (745) — Rohe Metalle, Metallabfälle 4960 (589) — Stangen⸗ und Bandeisen 6388 (3849) — Eisenbahnschienen 1137 (747) — Gegossene Leitungsröhren u. dergl.; roh verarbeitetes Eisen 1775 (1132) — Platten und Bleche, roh 2683 (945) — Platten und Bleche, verzinnt, ver⸗ zinkt; Eisendraht 2042 (518) — Ziselierte, facettierte, plattierte Eisen⸗ waren 992 (621) — Grobgegossene und geschmiedete Eisenwaren 17 106 (9456) — Kurzwaren und alle anderen Waren aus Eisen oder Stahl 6987 (3948) — Zink in Platten oder Blechen 1135 (983) — Draht und Nägel aus Messing oder Kupfer 1509 (726) — Plattierte, bronzierte, lackterte, vergoldete oder versilberte Waren 1555 (977) — Gürtler⸗ und Klempnerwaren 1649 (1025) — Schiffe 10 289 (4694) — Fahrräder und Fahrradteile 2466 (1865) — Andere Musik⸗ instrumte als Tasteninstrumente; astronomische, chirurgische, mathe⸗ matische, optische usw. Instrumente 3176 (2079) — Galvanische Ele⸗ mente, Kohlenstifte, Glühkörper, Telegraphen⸗ und Telephonapparate, elektrische und galvanische Apparate 777 (627) — Apothekerwaren; chemisch⸗technische Artikel 8925 (5458) — Bücher, Zeitschriften und Fertee. 2875 (814) — Galanteriewaren 1404 (1057) — Spielzeug 634 3).
Ausfuhr: Pferde 16 495 (15 083) — Ochsen und Kühe 20 532. (20 423) — Speck und Schinken, zubereitet 82 095 (1713) — Rind⸗ fleisch, frisch 6291 (5088) — Desgl. zubereitet 1292 (582) — Anderes Fleisch, Wurst, Därme, Zungen 4737 (2118) — Feit und Schmalz 5985 (4083) — Butter in gewöhnlicher Verpackung 175 253 (12 160) — Desgl. in hermetisch verschlossenen Gefäßen 4487 (2818) — Frische Fische 5922 (4485) — Hummer 2089 (2089) — Hafer 5233 (2402) — Oälkuchen 3092 (1408) — Kleesaat, Grassaat und sonstige Garten⸗ und Feldsämereien 2462 (1050) — Wein 1607 (792) — Rohe Häute und Felle 14 847 (6985) — Oel außer Petroleum und Olivenöl 5483 (1553) — Gummielastikum, roh und bearbeitet 3178 (1540) — Stein⸗ kohlen 3972 (506) — Rohe Metalle; Metallabfälle 3000 (564) — Grobgegossene oder geschmiedete Eisenwaren (Anker usw.), Kurzwaaren und andere Waren aus Eisen 10 122 (1995) — Schiffe, Boote und sonstige Wasserfahrzeuge 2921 (803) — Avpothekerwaren und Chemi⸗ kalien 2969 (812). (Danmarks Vareindforsel og -Udfgrsel.)
Cuba.
Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmitteln, Wein, rrschhiftfnltfürn Getränken, Vieh uüsw. Laut Mitteilung im Board of TPrade Journal ist am 1. Februar d. J. in Cuba ein Gesetz in Kraft getreten, welches Vorschriften über die Einfuhr von gewissen Lebensmitteln, Wein, alkoholhaltigen Getränken, Vieh usw. enthält. Das von den Lebensmitteln und Getränken handelnde Kapitel V des Gesetzes enthält Verbote gegen Verfälschungen und die Verwendung von schädlichen Farbstoffen usw., ferner Vorschriften über die Zusammensetzung von Zinnfolie, worin Früchte, Süßigkeiten und andere Verzehrungsgegenstände verpackt, sowie von Geräten, in denen Nahrungsmittel zubereitet zu werden pflegen. Ueber die Behandlung von Wein und anderen alkoholhaltigen Getränken, Mehl, Butter, Speiseblen, frischer und eingedickter Milch sind aus⸗ führliche Vorschriften erlassen. Kapitel XVIII regelt den Verkauf von Fleisch und verbietet u. a. die “ von Stoffen aller Art — ausgenommen gewöhnliches Salz — zur Erhaltung von Fleisch zum Genuß. Gemäß Kapitel XXIV ist die Einfuhr verboten für Vieh aller Art, das mit einer auf Menschen übertragbaren ansteckenden Krankheit behaftet oder das mit Tieren in Berührung gekommen ist, die an solchen Krankheiten leiden.
Bolivien. Geplanter neuer Zolltarif. 3 -
vom Anfang Dezember „381 Knbis. hat die Bolivianische gierung einen neuen Zolltari; ausarbeiten lassen, der bere 1. Januar d. J. in Kraft treten sollte. ber wegen der Zeit noch nicht in allen Einzelheiten bekannt, hat aber arggt⸗ der großen Erhöhung einzelner Sätze starken Widerspruch e Der W die a g. des Handelas weede erschienen, in der Kammer vorgeschlagen 2 1 zunächst einer Kommission zu und behufs Erhöhunqz Zolleinnahmen vom 1. Januar 1906 ab die Sätze des bisherigen Jber rarifs prozentual zu erhöhen. Die Entscheidung stand noch sich ch die Aussichten des neuen Zolltarifs in der Kammer haben
Handel seit dem 1. Januar d.
träglich verbessert, sodaß der ird. einem durchschnittlich um 30 % erhöhten Zolltarif zu rechnen haben wird
197 V 65 V 363.
Einer amtlichen Nachricht Der Entwurf war zwar zu
Üücksichtigt lsstandes wenig berücfibg
0— 2 8 mit
Konkurse im Auslande.
Galizien. Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der nicht xrotckalls des Händlerin Schifra Ritter in Stanislau mittels Beschlu chruar K. K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Stanislau vom 28. f26 ler: 1906 — No. cz. S. 3⁄6. — Provisorischer Konkursmafseven nabxt Herr Dr. jur. Maximilian Blumenfeld in Stanislau. Wahlia Ma (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 1 Mürg Die Fossechnhe 8 bis zum 3 elden; abevollmächtigter namhaft 99
1906, Vormittags 10 Uhr. 2à 12 88 15 “ Herict fanium ein in Stanislau wohnhafter Zustellunge machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprü 20. April 1906, Vormittags 10 Uhr.
1u1“ —
sf n der Anmeldumg 6
Handelsgericht. Name des Falliten
Rumänien. 4 eedanhe Schluß 8 2 9- Forderungen Verifiziern bis am 1/14. März 10/23. Män 1 1906 1906.
Ilfov (Bukarest) “ Strada Smärdau 49
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. März 1
Oberschlesisches Revter Anzahl der Sö
Nicht gestellt.
Laut Meldung des „W. T. B.“ fand gestern die Sitzung des hts „Digeonto⸗Gesellschaft statt, in der über
Aufsichtsrats der 1 nen Geschäftsjahres berichtet wurde.
die Bilanz des abgelaufe eschẽ Bruttogewinn stellt sich einschließlich des Vortrags aus der vorjährigen B 760 932,19 ℳ im Vorjahre und der Re 19 der Verwaltungskosten usw. 6090 189,52 ℳ, der Steuern 1 151 529,26 ℳ der Abschreibung auf zweifelhafte Forderungen 25 613,60 se Bankgebäude und innere Einrichtung 600 17 091 470,13 ℳ im Vorjahre. Na dfunmg sion und vorbehaltlich der speziellen Prü ber
Abschreibung auf d 18 419 753,80 ℳ gegen der Bilanzrevisionskommis erklärte sich der Aufsichtsrat mit dem An einverstanden, für das Jahr 1905 eine Dividen Kommanditkapital von 170 000 000 ℳ gegen Vorjahre in Vorschlag gelaufenen Jahres ergibt als Zinsenertrag der Platz⸗ und Pariwechsel 4 175 794,68 ℳ gegen 3 807 478,92 ℳ in 1904, 91,25 krag aus dem Kurswechselverkehr nach Abzug der Zinsen 6494 Wal⸗ gegen 539 513,91 ℳ in 1904, als Nettoertrag aus den eig enen; ischen papieren (unter Ausschluß des bei der Konversion der 5 % Rumantach Renten sich ergebenden Gewinns), dem Reportgeschäft usgh⸗ als Abzug der Zinsen 3 269 752,61 ℳ gegen 3 030 917,94 in 19049 Provision aus den laufenden Rechnungen 5 824 203,6 Ertrag aus dem a 5 527 829,03 ℳ gegen 5 058 183,19 ℳ in 1904, als Ertragdie Kommanditbeteiligung bei der Norddeutschen Bank, welche 1 teilung von 9 % Dividende vorschlägt, 4 500 000 ℳ gug anderen Dividende im Betrage von 4 250 000 ℳ im Vorjahre, unt eomman bei Bankinstituten nehst 1904, als beteiligungen 1 701 836,22 ℳ gegen 1 187 031,35 ℳ in L. trag aus Coupons usw. 109 696,52 gegen 112 938,71 in tragen die Kassen⸗ und Wechselbestände 200 198 755 68 Vorsch 178 82,ns1,95 188S Teaa 85 Reports und kursfällger mit Effektenunterlage na örsenu 36 421, 73 748 732,60 ℳ in 1904, der Bsehusance Wertpapiere gen 1b Jbhhcg chs ,, Konsgolalengageʒenis bei d 5 638, n „ die Kom itbeteiligung eutschen Baat 50 900 600 ℳ. und. ieaebeem de Fahn F nebst. kommanditarif g7 R 17 750 636,70 echnungen Fhnang Die Ataeh 90s, ., gegen 142 348 251,29 ℳ, 238 ℳ gegen ündigung auf 110 049 405, in laufend ℳ in 1904 und die sonstigen Kreditoren 2 401 053,92 ℳ gegen 183 922 142,58 llschaft am die Angestellten der Gese gesamte 9792,85 ℳ in 1904,3 Din, Londore dienenden Grundstücke in Bero in die sind mit 10 451,453,80 cfind dig In den vorstehenden Angaben rechnmn 8d Gewinn⸗ 52* ae atfn ni in London, gniederlassungen der Gesellschaft 1 leherieigng ℳ n die mit einem Vermögensbestand von d David Hansemannsche Penstonskasse für die geseive und — aaff beantragt. Die Allgemeine (gesetzlichg 611,39 ℳ Reserve belaufen sich insgesamt auf 998 0 9ℳ s zum Kommanditkapital von 17
5 276 846,06 ℳ
dauernden Beteiligungen
schließlich der
Bankinstituten
266 112 008,79 auf 162 186 897,83 Depositrechnung 100 039 358,37 Rechnungen auf das Sparkassenkont 4 223 300,73 ℳ gegen 3 87 zu Geschäftszwecken
Bremen und Frankfu Bilanz aufgenommen.
Bremen einbegriffen.
mäßig nicht weite beteiligungen (1789 473,69 ℳ) und Tantiemen (447036
f Rechnung 732 911,69 ℳ vorzutragen. Die April ein eststellung der Bilanz wird auf den 2. .
(Schluß in der Dritten Beilage.)
auf 528 312,23 ℳ sich b;, ilanz auf 26 287 086,18⸗ ingewinn nach Abzug
ℳ und der 000 ℳ auf Anhörung
Antrage der Geschäftsinha
b de von 9 % auf h 8½8 % Dividende Die Bilanzvorlage desdege 2 als GCr
1gnen der
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11 ℳ im.
87 284 693,05 er .
in
ℳ 319 198 8chae
gegen
London,⸗
katut⸗ swins
Einstellung, den 99 19
8