Staatssekretär des Reichspostamts
Meine Herren! Es ist beinahe selbstverständlich, daß bei jeder Umwandlung der Beamte, der vielleicht lange Jahre schon am Orte ist, es nicht angenehm empfindet, wenn er versetzt werden muß. Aber das kann doch für Sie nicht entscheidend sein. Nun sind wir zu der Ueberzeugung gekommen: es ist notwendig, hier ein Postamt um⸗ zuwandeln. Rücksicht wird bei der Unterbringung der frei werdenden Postmeister auf deren Wünsche genommen, soweit die Verhältnisse das iegend gestatten.
Auch kann es doch nicht für Sie entscheidend sein, ob es sich um ein Zivil⸗ oder Militärpostamt handelt, und in diesem Falle handelt es sich lediglich um ein Zivilpostamt. Wir sind ja doch gar nicht in der Lage, ohne weiteres die Zahl der Militärpostämter zu vermehren.
Abg. Müller⸗Sagan zieht seinen Antrag auf Kommissions⸗ beratung zurück. b Bei den Ausgaben für
Mhsisten en e 5 daß den Assistenten die Ablegung des
1 Abg. Bruhn (H. Nfp)⸗ xe. vö mobefürwortet den Wunsch der Oberpostassistenten, ihren bisherigen Titel behalten zu dürfen, wenn sie in den Kanzlei⸗ dienst übertreten. 1“ 8 8 Bei den Ausgaben für die Vorsteher der Postämter dritter
lter) trägt der 1“ 89 (frs. Volksp.) dem Staatssekretär den Wunsch
ten vor, daß den Beamten nach Ablegung der Sckretär⸗ der Hoftheamse,, Sekretär auch belassen werde, wenn sie in Post⸗ anwärterstellen einrücken. — —
Zu den Ausgaben für die Unterbeamten in gehobenen und nicht gehobenen Stellen liegt eine Resolution Kopsch⸗ Müller⸗Sagan vor, die Bezüge der Unterbeamten in nicht gehobenen Stellen und im Landbestelldienst zu erhöhen, und zwar für die ersteren Gehaltsbezüge von 1000 — 1600, für die letzteren ein Meistgehalt von 1100 ℳ zu normieren. Die Resolution wird ohne Debatte angenommen. .8
Bei den Betriebskosten, und zwar bei der Position von 13 ½ Millionen für Bau und Unterhaltung der Telegraphen⸗ linien, erklärt der
Unterstaatssekretär Sydow, daß der Fernsprechdienst in Char⸗ lottenburg demnächst so vervollkommnet werden wird, daß die er⸗ hobenen Klagen verstummen würden. Die Vermehrung der Verbindungen nach dem Osten werde nicht versäꝛumt werden. Für das laufende Jahr sei eine direkte Verbindung Berlin-Königsberg in Aussicht f. Rlaee Im allgemeinen halten wir nicht für wünschenswert, “ Leitungen bestehen zu lassen, wenn die Vermittlungsämter 88 ie
oppelleitungen eingerichtet werden; wo infolge ganz besonders langer ee dadurch desondere Härten entstehen würden, sind wir zu m. 1 1 84 “ Ich gebe dem Unterstaatssekretär darin recht, daß die Schwierigkeiten in der Hauptsache in den Fern⸗ sprechverbindungen nach dem Westen liegen; aber die Verbindung nach Königsberg ist so mangelhaft, daß alles geschehen muß, um die Ver⸗ mehrung der direkten Leitungen zu beschleunigen.
An Vergütungen an auswärtige Post⸗ und Tele⸗ graphenb heb en sowie an Eisenbahn⸗, Schiffs⸗ und Tele⸗ graphenunternehmungen und Beiträge zur Unterhaltung der nternationalen Post⸗ und Telegraphenbureaus sind 20 915 000 ℳ ausgeworfen, 5 311 000 ℳ mehr als im Vorjahre. 8
Der Referent Abg. Patzig macht darauf aufmerksam, daß diese Steigerung nur eine scheinbare ist, da schon in den letzten Jahren wiederholt Etatsüberschreitungen in annähernd derselben Höhe einge⸗ treten seien. Namentlich den internationalen Kabelunternehmungen müßten entsprechend der starken Vermehrung der unterseeischen Kabel
öhere Vergütung gewährt werden, desgleichen der sibirischen Bahn ür die Verbindungen nach Ostasien. 8 b Der Rest des Ordinariums der Ausgabe wird ohne Debatte genehmigt. — üaiüs 8 Das Extraordinarium erfordert in 69 Positionen 14 966 375 ℳ Die Budgetkommission schlägt die unveränderte 1 illigung vor. “ . “ zerordentlichen Etat ist eine 5. Rate für Fern⸗ sprechzwecke von 34 Millionen aus Anleihemitteln gefordert. Auch ier hat die Kommission die Bewilligung empfohlen. Ohne Debatte beschließt das Haus demgemäß. Unter den Einnahmen figuriert an erster Stelle der sten von 508 Millionen Mark aus den Post⸗ und Tele⸗ Pasthengebühren. Dazu lien 1 die von der Budget⸗ issi enen Resolutionen: ommission vorgeschlage für Paketsendungen bis zu 5 kg an und
Personen des Soldatenstandes. 2) eitgehende Erleichterung 1es Telephoneinrichtung und Telephonbenutzung in den kleinen Brtschaften im Interesse der ländlichen Bevölkerung, event. unter Lrechterer Repartierung der Kosten zwischen Stadt und Land. gerech Vorbereitung der Abschaffung des Bestellgeldes.
b. ⸗„Herbeiführung einer Untersuchung, ob und in welchem Umfange die auf Verträgen beruhende Portofreiheit fürstlicher
änkt werden kann.“ Pemnen ifarsa 8 riola (nl.) tritt für die Resolution a. 2 ein,
f ntlichen einem Antrag des bessischen Landwirtschaftsrats 8 8— velrhec Landwirtschaftsrat entspreche. Die Kosten eines Ge⸗ fprächs in den ländlichen Fernsprechnetzen mit einer geringen Teil⸗
nehmerzabl seien dreimal so hoch wie die für Ferngespräche in Städten der solchen Fernsprechnetzen mit 500 bis 1000 Teilnehmern.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
Meine Herren! Der Unterstaatssekretär Sydow hat Ihnen ja bereits in der Kommission vorgetragen, daß nach mancher Richtung hin Bedenken dieser Resolution entgegenstehen. Wir haben eben neue Bedenken gegen diese Bedenken gehört und die ganze Frage ist eine so schwierige und wichtige, daß sie eingehender Prüfung bedarf. Ich verspreche Ihnen aber, daß wir uns sehr eingehend und nach⸗ haltig damit beschäftigen werden, ob und in welcher Weise die nach mancher Richtung hin wünschenswerten Erleichterungen stattfinden
können. (Bravo!) y, Abg. Gic hoff
die Oberassistenten und
Fnphie Iahtle acfaniscen Schnstegge 8 Ahs von Srois nilargheis nne 859 meinem Kollegen Kaempf auf die Anregungen, betr. die eventuelle Herabsetzung der Weltportosätze, geantwortet hat. Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: 1
5 Herr Vorredner erwidern, daß es selbstver⸗ 16 “ der deutschen Postverwaltung ist, nach Möglichkeit die Verkehrsverhältnisse mit dem Ausland zu verbessern. Es ist auch unsererseits für den Weltpostkongreß der Vor⸗ schlag gemacht worden, für Briefe die Gewichtsstufe von 15 auf 20 g zu erhöhen, was bereits eine wesentliche Verbilligung sein würde. Ob und inwiewelt aber die Verhältnisse gestatten, so weit zu gehen, wie der Herr Abg. Kaempf vorgeschlagen
ist ja richtig, daß die Verbilligung und Erleichterung des Verkehrs eine Vermehrung hervorruft. Aber ich habe schon mehrfach, auch in der Kommission, zum Ausdruck gebracht, daß es eine Täuschung wäre, anzunehmen, daß die Vermehrung nun auch sofort eine größere Einnahme und ein besseres finanzielles Resultat herbei⸗ führen werde. Es ist im Auslande sowohl wie bei uns immer fest⸗ gestellt worden, daß in demselben Maße, wie der Verkehr zunimmt, auch die Ausgaben wachsen. Ich habe bereits angeführt, daß es bei der Einführung des Pennyportos in England 17 Jahre gedauert hat, bis der Reinertrag wieder der gleiche gewesen ist wie vor der Reform. Wir erkennen vollkommen an, daß eine Verbilligung des Verkehrs, die auch wir erstreben, eine Vermehrung hervorruft, und daß das im ganzen unserem Nationalvermögen zugute kommt. Aber es ist eben eine Täuschung, wenn man annimmt, daß die Reineinnahmen dabei wachsen oder gleich bleiben.
Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch hinzufügen, daß die Berechnung nicht ganz zutrifft, die der Herr Abg. Kaempf gegeben hat. Bei Einführung des einfachen Portos von 10 ₰ für Briefe und von 5 ₰ für Postkarten nach dem Ausland würde ein Ausfall von 10 Millionen Mark eintreten. (Hört, hört! rechts.)
Wenn uns die englische und die französische Postverwaltung be⸗
treffs ihres Vorgehens in kolonialer Beziehung hier vorgehalten werden, so möchte ich doch anführen, daß die deutsche Reichspostverwaltung die erste gewesen ist, die die gesamten internen deutschen Brieftaxen auf unsere sämtlichen Kolonien ausgedehnt hat, und daß Frankreich und England dies nur bezüglich der Briefe getan haben. Auch sonst sind dort übrigens — darüber wollen sich die Herren nicht täuschen — nicht solche Er⸗ leichterungen gewährt wie bei uns. In Frankreich werden z. B. für jede 15 g die Portosätze von 10 Centimes erhoben. Bei uns werden alle Briefe, die über 20 g bis zu 250 g schwer sind, für den doppelten Satz des einfachen Briefportos befördert. Ein solcher Brief von 250 g würde z. B. in Frankreich 1,40 ℳ kosten, während bei uns dafür nur 20 ₰ erhoben werden. Also die Angabe, als wenn diese Staaten weiter vorgegangen wären als wir, trifft nicht zu. Abg. Ledebour (Soz.) regt weitere Portoermäßigungen im Orts⸗ und Nebenortsverkehr an. Gegenwärtig herrsche vollständige Systemlosigkeit auch bezüglich der Abgrenzung der Bezirke. In Berlin würde sich eine Milderung herbeiführen lassen durch eine Er⸗ weiterung des Nachbarortsverkehrs auf den Bezirk des Berliner Eisen⸗ bahnvorortsverkehrs.
Abg. Dr. Müller⸗Sagan: Nicht die großen Städte zehren aus der Krippe des platten Landes in bezug auf unsere Verkehrs⸗ einrichtungen, sondern das platte Land wird auf Kosten der Städte alimentiert. Wir haben deswegen ganz besondere Bedenken gegen die „gerechtere Repartierung“ der Kosten zwischen Land und Stadt, wie es in der Resolution a. 2) heißt. Wenn ein Staats⸗ sekretär sich mit dem Gedanken trägt, auf den Verkehr Stempel⸗ steuern einzuführen, so wäre er auf einem Weltpostkongreß diejenige Person, die am wenigsten geeignet ist, für ein billigeres Weltpostporto einzutreten. 1
Damit schließt die Diskussion.
Die Einnahmen aus den Porto⸗ und Telegraphengebühren werden genehmigt.
Die Abstimmung über die Resolution wird angesichte der schwachen Besetzung des Hauses auf Antrag des Abg. Patzig ausgesetzt. 3
I Debatte genehmigt das Haus auch den Rest der Ein⸗ nahmen. Die Einnahmen betragen im ganzen 544 315 000 ℳ
Ueber die zum Postetat eingegangenen Petitionen wird nach den Vorschlägen der Budgetkommission beschlossen.
Schluß gegen 7 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fortsetzung .) “ 8 8
Preußischer Landtag. “ 1 Herrenhaus. 8. Sitzung vom 9. März 1906, Nachmittags 1 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die einmalige Schlußberatung über den Gesetzentwurf, betreffend die Er⸗ hebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden der evangelischen Kirchen der Konsistorialbezirke Cassel, Wiesbaden und Frankfurt a. M., in den Gesamtverbänden der evangelischen Kirche des Konsistorialbezirks Cassel sowie in der vereinigten evangelisch⸗lutherischen undevangelisch⸗reformierten Stadtsynode zu I a. M.
Berichterstatter Herr Dr. Loening beantragt die unveränderte Annahme des Entwurfs und weist darauf hin, daß durch dieses Gese die für die älteren Provinzen bestehenden Bestimmungen nun lch für die neueren preußischen Landesteile gültig gemacht und daher eine einheitliche Regelung des Kirchensteuerwesens auf der Grundlage der Einkommensteuer herbeigeführt werden solle.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Den ausführlichen Darlegungen des Herrn Refe⸗ renten gegenüber darf ich mich auf wenige Worte beschränken.
Als ich im vorigen Jahre die Ehre hatte, dem hohen Hause die beiden Gesetzentwürfe zur Beratung vorzulegen, die bezweckten, für das Gebiet der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen und für die katholischen Kirchengemeinden der gesamten Monarchie ein einheit⸗ liches Kirchensteuersystem einzuführen, erlaubte ich mir die Hoffnung auszusprechen, daß es gelingen werde, für die evangelische Landeskirche der neuen Provinzen eine gleiche Regelung zur Durchführung zu bringen. Diese Hoffnung hat sich im vollen Maße erfüllt. Dank dem allseitigen Entgegenkommen der beteiligten Synodalkörperschaften und vermöge der eingehenden Aufklärungen, die mein Kommissar den letzteren zu geben in der Lage war, ist eine zum Teil sogar einmütige Zustimmung zu den Vorlagen der Königlichen Staatsregierung erfolgt.
Der Herr Referent hat die Bedeutung dieser Vorlagen hier schon dargelegt; ich darf noch hinzufügen, daß es sich dabei wesentlich um zwei Fragen handelte, die eine differentielle Behandlung notwendig machten, und zwar ohne Schaden für das Ganze, um den bisherigen Gepflogenheiten und Anschauungen der beteiligten Landegkirchen eine volle Berücksichtigung zuteil werden zu lassen. Es war dies die Steuerfrage der geistlichen und kirchlichen Beamten einerseits und
andererseits die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfange neben der Einkommensteuer die Realsteuer der kirchlichen Besteuerung zu Grunde zu legen sein würde. Der Herr Referent hat die Güte ge⸗ habt, die Gründe hervorzuheben, welche beweisen, daß in dieser Be⸗ ziehung eine grundsätzliche Abänderung des sonstigen allgemeinen Steuersystems, wie es für die ganze Monarchie in Aussicht genommen
hat, ist mir sehr zweifelhaft bei unseren gegenwärtigen Verhältnissen
und bei den Verhältnissen der sämtlichen anderen Staaten. Der Satz
worden ist, nich ührt mßst
Ich kann unter diesen Umständen nur der Bitte des Herrn Re⸗ ferenten mich anschließen, daß das hohe Haus die Vorlagen in un⸗ veränderter Fassung annehmen möge. Meine Herren, wenn dann für die ganze Monarchie ein einheit⸗ liches System der kirchlichen Besteuerung für die Kirchen beider Konfessionen erreicht ist, so wird ebenso sehr dem Wohle des Vater⸗ landes wie dem konfessionellen Frieden gedient sein. Hierauf wird der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte an⸗ genommen. Es folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den Kirchengemeinden und Gesamt⸗(Parochial⸗) Verbänden der evangelisch⸗lutherischen Kirchen der Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein sowie inden Kirchengemeindender evangelisch⸗reformierten Kirche in der Provinz Hannover. Berichterstatter Herr Dr. Loening beantragt, auch diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Bei dem jetzigen Zustande stehe den Kirchenbehörden der Landesteile, die der Entwurf betrifft, kein Verwaltungszwang zur Seite; infolgedessen führe die Erhebung der Steuern zu den größten Schwierigkeiten, und das Gerichts⸗ verfahren gestalte sich bei Kompetenzkonflikten zu einem höchst umständ⸗ Auch hier eine Vereinheitlichung zu schaffen, sei Zweck der orlage.
Das Haus nimmt ohne Debatte den Entwurf an. Hierauf folgt die einmalige Schlußberatung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erhebung von Abgaben für kirchliche Bedürfnisse der Diözesen der katholischen Kirche in Preußen. Berichterstatter Herr von Jerin⸗Gesess empfiehlt die un⸗ veränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf wird ohne Debatte angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend An⸗ legung von Sparkassenbeständen in Inhaber papieren. Herr Dr. von Dziembowski empfiehlt namens der für diesen Gegenstand eingesetzten Kommission die Annahme des Entwurfs und berichtet: Die Khrümissea hat einen besonderen Paragraphen eingefügt, wonach die öffentlichen Sparkassen die in ihrem Besitze befindlichen Inhaberpapiere Falle einer besonderen Notlage insoweit veräußern können, als es zur Aufrecht⸗ erhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig ist. Der Oberpräsident, welchem von der erfolgten Veräußerung alsbald Mitteilung zu machen ist, hat darüber zu bestimmen, in welcher Weise der vorgeschriebene Besitzstand wieder herzustellen ist. Hierzu liegt ein redaktioneller Antrag des Oberbürgermeisters Kirschner vor. Eine Beschränkung der Geschäfte der Sparkassen ist nicht zu befürchten, dagegen wird ein erfreulicher Einfluß auf den Kurs der Staats⸗ papiere ausgeübt werden. Graf von Mirbach begrüßt den Gesetzentwurf, dessen Rückwirkung auf den Kurs der Staatspapiere nur angenehm wirken könne. Die Höhe des Diskontsatzes der Reichsbank sei durch Schaffung eines ge⸗ nügenden Goldbestandes unserer Reichsbank zu beseitigen, und dazu sollten die Sparkassen durch ihren Einlagenzuwachs beitragen.
Oberbürgermeister Trenckmann⸗Mühlhausen: Der Gesetz⸗ entwurf ist namentlich auf die kleinen Sparkassen zugeschnitten, die den ländlichen Krediten und denen der kleinen Städte dienen. Ein Bedürfnis kann ich, und mit mir sämtliche Gegner des Entwurfs, nicht anerkennen. Der Gedanke, ein solches Gesetz zu erlassen, ist geboren, als man in beiden Häusern des Landtages im Frühjahr 1904 die Frage an⸗ geschnitten hatte, wie der Kurs der Staatspapiere etwas stabilee z machen sei. Der Staat ist aber nicht berechtigt, die Gelder der 7eeS für seine Zwecke nutzbar zu machen. Zu welchen Kon⸗ equenzen würde eine solche Maßnahme führen? In Frankreich und England ist es etwas anderes, da es sich in diesen Ländern weniger um kommunale als um staatliche Sparkassen handelt. Tut man den ersten Schritt, so hat dieser Gedanke der Anlegung der privaten Gelder zu Staatszwecken keine Grenze mehr; hüten wir uns daher vor diesem ersten Schritt!
Herr von Rheden: Ich gehöre zu denen, die nur höchst ungern
für dieses Gesetz stimmen werden. Das Streben, eine sichere A
legung der Sparkassengelder zu erreichen, i üßen, 5 88 “ Erganzefe Ffeecegi⸗ Lamn dehencene dagehamn ge namentlich in kriegerischen Zeiten zahlungsfähig bleiben.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich sollte meinen, daß der Herr Vorredner ganz zufrieden sein könnte, wenn ich nach dem Grundsatze handelte: qui tacet, consentire videtur. Ich will aber auch das consentire aus- drücklich bestätigen und erklären, daß wir die Sparkassen, welche die Amortisationskredite eingeführt haben, soweit als irgendmöglich be⸗ rücksichtigen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Beunruhigung im Lande aus der ganz verkehrten Auffassung entstanden ist, als ob die Sparkassen irgend eine Aenderung in der Anlegung ihrer vorhandenen Mittel vornehmen sollten. An den Anlagen, wie sie bisher gehandhabt worden sind, soll garnicht gerüttelt werden, sondern nur von dem künftigen Zuwachs soll ein be⸗ stimmter Teil in Inhaberpapieren und davon wieder ein Teil in Papieren des Deutschen Reiches und Preußens angelegt werden. Die Sparkassen bleiben also vollständig in der Lage, über diejenigen Ueber⸗ schüsse zu verfügen, über welche sie bisher verfügen konnten, und auch künftig können sie von dem Zuwachse drei Fünftel vollkommen so a legen wie sie wollen und nur zwei Fünftel müssen sie so anlegen, n die Gesetzesvorlage es vorsieht, nämlich in Inhaberpapieren, und zwar einen Teil davon in solchen bestimmter Art.
Dann hat Herr von Rheden mit Recht darauf hingewiesen, daß es Pflicht des Staates sei, für den Ernst⸗ für den Kriegsfall Ein⸗ richtungen zu treffen, durch welche die Sparkassen in die Lage versetzt werden, ihre Anlagen zu lombardieren. Ich habe mich hierfür in der Kommission ausgelassen, kann dies jedoch im Plenum nicht wiederholen; aber ich bin gern bereit, Herrn von Rheden persönlich Auskunft zu erteilen.
Wenn ich dann noch mit einigen Worten auf die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters Trenckmann zurückkommen darf, so hat er die Sache etwas überspannt, wenn er gemeint hat, die ganze Vor⸗ lage sei der erste Schritt, auch die Industrie und sonstige Betriebe zu zwingen, bestimmte Teile ihres Vermögens in Staatspapieren anzu⸗ legen. Er hat das Wort gebraucht: nimmt man einmal Geld von Privaten, so kennt man keine Grenzen. Es handelt sich hier nicht um Geld von Privaten, sondern um Organe des öffentlichen Rechts die auf Grund einer besonderen Gesetzgebung ins Leben getreten sind die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Mündelsicherheit genießen, (sehr richtig!), die dauernd der Staatskontrolle unterliegen, die in der Tat ganz eigenartig gestaltet sind, die besondere Ver⸗ günstigungen haben. Die Gesetzesvorlage liegt in deren eigenstem dringendsten Interesse, und ich teile nicht die Befürchtungen, daß hieraus eine weitgehende Konsequenz für die Privatgesellschaften ent⸗
im
springen könnte. Aber ich mache durchaus kein Hehl daraus, daß ich