1907 / 20 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

0 ₰. Der Bezugsprris beträgt vierteljüährlich 4 5 Alle Hostanftaltrn nehmen Bestellung an; für Berlin außer

ten und Zritungsspeditenren für Selbstabholer 28s SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatganzeigerg

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen c. 8 Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc.

uaturerteilungen. 8 TFöse asg betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von

ivilstandsakten. 8 v zwischen dem Deutschen R 11. Januar 1907.

Königreich Preußten.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen

ige Personalveränderungen. . 111“ die Einberufung des Kommunallandtags

jerungsbezirks Wiesbaden. 8 29 heneffend die Ausgabe der Nummer 2 der Preußischen

eseßzsammlung.

eich und Dänemark vom

und

Seine Majestät der König haben 222 85 inzessin Chieko Kan⸗in von Japan, Kaiser⸗ lichen Hechenredf Rote Kreuzmedaille erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich fächsischen Rittmeister von Wolffers⸗ dorff im 2. Ulanenregiment Nr. 18 die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, B dem Legationsrat bei der Gesandtschaft in Christiania Scheller⸗Steinwartz und dem Chemiker und Betriebs⸗ leiter, Hauptmann der Landwehr a. D. Dietrich zu Ludwigs⸗ hafen a. Rhein den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Königlich württembergischen Generalleutnant von Marchtaler, General à la suite Seiner Majestät des Königs und Kriegsminister, den Königlichen Kronenorden

erster Klasse,

Ehhristian

Ritter von zweiter Klasse,

atullverwalter Seiner Königlichen Hoheit des he heae von Bayern, Hofsekretär, Geheimen Rat * vn Klug den Stern zum Königlichen Kronenorden

bniglich sächsischen Major Grafen Vitzthum von Eckstdens ““ der Führung des 2. Ulanenregiments Nr. 18, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Königlich sächsischen Oberleutnant Genth 2. Ulanenregiment Nr. 18, dem ö“ gesellschaft „La Industrial Paraguaya“ Os 2 dem Dr. med. Eduard Kemmerich, dem Ka⸗ 5 Heisecke, sämtlich zu Asuncion 8 (gare⸗. guay), dem Kaufmann Max Spitze zu Wladiw 8 dem Kaufmann Walter Curdts zu 111“ dem Beamten der Tunnelgesellschaft in Konstantinopel Conr

Kreußel und dem Zollamtsassistenten zweiter Klasse Anton

8 Fartmann beim Gouvernement von Togo den Königlichen

enorden vierter Klasse, 8 Assistenten dasse Jelen im Geheimen e Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs H. 8 und Gotha, dem Polizeikommissar Rauschert zu Co bere dem Küchenchef des Kaiserlichen Statthalters Zere zu Sohen Sh Geor Grscgens Straßburg i. E. Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den esetevachtneüe Süshg I esr Beinass 8- Kriminalschutzmann Hans Buhmann, . - Gendarmen Eubw Blau zu Rodach im Herzogtum

S ld Sachsen⸗Coburg und Johannes Hofmann I. zu Sonnefe 8 8 Königlich sächsischen Wachtmeister Franz Bret⸗ schneider im 2. U

lanenregiment Nr. 18 das Allgemeine

Ehrenzeichen sowie . 1 be he sengeamiten Otto Kurrer zu Rombach im Land⸗ kreise Metz die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubnis zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar:

des Großkreuzes des Königli ächsischen Albrechtssedens. Sächsisch

dem Generalleutnant und Feldzeugmeister Koehne;

der Großherzoglich Badischen silbernen Zivil⸗ verdienstmedaille:

den Depotvizefeldwebeln Röbke und Fleischmann beim

Artilleriedepot in Karlsruhe i. B

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: dem Hauptmann von Lösecke im Großen Generalstabe; ferner: der Kaiserlich Russischen bronzenen Medaille zur Erinnerung an den russisch⸗japanischen Krieg: dem Oberstabsarzt Dr. Schaefer, Regimentsarzt des 3. Gardefeldartillerieregiments; der zweiten Stufe der dritten Klasse des Kaiserlich Chinesischen Ordens vom doppelten Drachen: dem Oberstabsarzt Dr. Krummacher, Regimentsarzt des In EI“ Vogel von Falckenstein (7. Westfälischen) Nr. 56; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Norwegischen Ordens des heiligen Hlaf: dem Hauptmann Grafen Finck von Finckenstein, Platzmajor in Potsdam; sowie der Königlich Norwegischen silbernen Verdienst⸗ medaille erster Klasse:

dem Feldwebel Petermann, Registrator bei der Kom⸗ mandantur Potsdam.

Denutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Oberpostinspektor Bätz (aus Leipzit) zum Postrat in Chemnitz zu ernennen sowie den Poftvireitoren Bernius in Mainz, Breker in Elber⸗ feld, Drost in Eberswalde, Ebel in Naumburg (Saale),

Seine äegsat der Deutsche Kaiser, König von reußen: 1 Allerhöchstihren Staatssekretär des Auswärtigen Amts,

Wirklichen Geheimen Rat Heinrich Leonhard von Tschirschky und Bögendorff, Seine Majestät der König von Dänemark: Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister, Kammerherrn Johan Henrik von Hegermange⸗sihegensehae welche, nachdem die beiderseitigen Vollmachten in guter und gehöriger Form befunden worden sind, sich über die nach⸗ folgenden Artikel geeinigt haben.

Artikel I.

Die bezußzische Regierung wird den im preußischen Staats⸗ gebiete wohnhaften staatenlosen Optantenkindern, d. h. den nach der Optionserklärung des Vaters aber vor dem Inkraft⸗ treten des dänischen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 10. März 1898 außerhalb Dänemarks geborenen Kindern auf ihren Antrag bei dem Vorhandensein der allgemeinen geseßlichen Voraussetzungen die preußische Staatsangehörigkeit ver eihen.

Artikel II. Durch die Bestimmungen des vorstehenden Artikels wird das Recht eines jeden der vertragschließenden Teile, An⸗ gehörigen des anderen Teiles entweder infolge gerichtlichen Urteils oder aus Gründen der inneren und äußeren Sicher⸗ heit des Staats oder auch aus Gründen der Armen⸗ und Sittenpolizei den Aufenthalt zu versagen, nicht berührt Diese Befugnis besteht für die Königlich preußis he Re⸗ gierung auch herficig der Optantenkinder, welche vor dem ihnen im Artikel 1 gewährten Rechte, preußische Ste ats⸗ angehörige zu werden, keinen Gebrauch gemacht haben 5der deren Anträͤge mangels der esetzlichen Voraussetzungen ab⸗ gelehmt werden mußten. Diesen Optantenkindern wird die änische Regierung den Aufenthalt in Dänemark, insoweit nicht andere Gründe des dänischen Rechts dafür vorliegen

Elsasser in Tilsit, Francke in Torgau, Zansen in Berlin, ö in Meißen, Ilsemann und Kesting in Dortmund, ink in Offenburg (Baden), von Lipski in Konigsber (Pr.), Luchmann in Wiesbaden, Mehlis in Bergedorf, Muller in Greiz, Ohse in Cöln, Pe in Königsberg (Pr.), Renatus in Chemnitz, Schmincke in Bonn, S rock in eitz, Selchow in Oldenburg (Grhzgt.), Tapp in Berlin, hyssen in Düren (Rheinl.), Weber in Eisenach, Wiegand in Cöln und Zanner in Berlin, den Telegraphendirektoren Ammann in Münster (Westf.), Frosch in Wiesbaden, Kilian in Magdeburg, Krausche in Barmen, Kuppe in Hamburg, Reimann in Hannover und Weyland in Ham⸗ burg den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Dem Kaiserlichen Konsul E. Rose in Soerabaya (Java) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste erteilt worden.

Dem Königlich schwedischen Konsul mit dem Charakter als Gemneralkonful Georg Manasse in Stettin und

dem brasilianischen Vizekonsul Dr. Bento Carv alho do Paco in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Madrid beauftragten Kaufmann Ahles ist auf Grund des 51 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

1“ 8

zwischen dem Deutschen Reich und Dänem vom 11. Januar 1907.

Nachdem durch den Wiener Friedensvertrag vom 30. Ok⸗ tober nch und durch die Dispositionen, die Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich im 559 des genannten Vertrags getroffen haben, die Grenzen zwischen Preußen und Dänemartk festgestellt worden sind, haben Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, das hierbei Preußen auf dessen Antrag vertritt, und Seine Majestät der König von Dänemark, von dem übereinstimmenden beseelt, die in gewissen Bevölkerungskreisen in Sonderheit in bezug auf ihre Staats⸗ angehörigkeltsverhältnisse bestehende Beunruhigun beseitigt zu sehen, sowie in der Erwartung, daß durch diesen Vertrag diese von beiden Teilen beabsichtigte Wirkung völlig erreicht werden wird, indem jede der beiden Regierungen in ihrem Staats⸗ gebiete im Rahmen der Gesetze ihres Landes zu diesem Ziele in jeder Weise zu wirken sich anheischig macht, zu ihren Be⸗ vollmächtigten für den Abschluß eines Vertrags hierüber

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besiegelt.

nicht verschränken.

t ern im Sinne der Artikel I und II Vertrages nicht bloß Nachkommen im ersten Grade, auch deren Nachkommen zu verstehen sind.

Di. rset e IV. ie Ratifikation dieses Vertrages wird sobald als mögli

erfolgen und der Austausch der Ranifctanonsleha cden in Valich

sn. d bessen h

zr.Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmä tigte

diesen Vertrag in doppelter Ausfertigunge untetschoicüch .

So geschehen zu Berlin am elften Januar 1907. von Tschirschky. Hegermann Lindencrone.

Die Auswechselung der Ratifikationen des vorste Vertrags ist am 21. Januar d. J. in Berlin Sfahn henden

Durch ein Versehen der Redaktion ist dieser Vertrag ni wie beabsichtigt, bereits gestern veröffentlicht g nicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht;

den Kriegsgerichtsrat Dames zum Oberkrie sgerichtsrat den Militärintendanturassessor B“ von der 8 8 8

Großherzoglich badischen Referendär Säger zum Kriegs⸗ gerichtsrat zu ernennen,

dem Obermilitärintendantursekretäur Grober von der Fütegeec des III. Armeekorps und dem Oberzahlmeister Sidon vom 2. Rheinischen Feldartillerieregiment Nr. 23 bei ihrem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Rechnungsrat sowie

dem Oberkriegsgerichtssekretär Herber, schreiber beim Stabe des Generalkommandos VIII. Armee⸗ korps, diesem ebenfalls bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension, den Charakter als Kanzleirat zu verleihen und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Stargard i. Pomm. getroffenen Wahl den bisherigen be⸗ soldeten 1“ (Zweiten Bürgermeister) Kolbe daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt i. Pomm. für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf bestätigen.

Militärgerichts⸗

Stargard Jahren zu

22

dem Besitzer des Hot 8 zn Dantg sib Pan „Sotels Danziger Hof Heinrich Teute

herleihen. 8 18 kat eines Königlichen oflieferanten zu

t.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

ntendantur des Gardekorps zum Militärintendanturrat und den früheren