1907 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

der Rechtspflege dadurch nicht abhelfen können. Adickes seinen Vorschlägen ac richtig. Wir werden ähnliche hier nicht um eine Prüfung aller einzelnen Frah

die Entscheidung liegt bei dem Bundesrat und Reichstag, aber es ist durchaus Anlaß vorhanden, die Punkte, über die ein gewisses Ein⸗ verständnis herrscht, hervorzuheben. Der englische Prozeß ist für uns

Der Gedanke, den Grunde gelegt hat, ist deshalb ganz Wege wandeln müssen. Es kann sich len handeln, denn

viel zu teuer. Unsere Rechtspflege soll vor allem eine für den kleinen Mann bleiben. Aber darüber wird man einig sein, daß unsere heutige Rechtspflege daran krankt, daß der Einzelrichter nicht so ausgenutzt wird, wie er ausgenutzt werden könnte. Die Be⸗ fürchtung, die man namentlich in süddeutschen Staaten hegt, daß durch eine Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte die kleinen Landgerichte nicht mehr lebensfähig bleiben könnten, teile ich nicht, ebensowenig die Bedenken wegen der Anwaltschaft. Es werden ohnehin auch ohne Anwaltszwang die meisten Prozesse durch An⸗ wälte geführt. Die Kaufmannsgerichte haben sich deswegen so be⸗ währt, weil sie ein schleuniges, einfaches und billiges Verfahren bieten, welches gestattet, einen Prozeß in kurzer Zeit zu Ende zu bringen. Wir sollten uns deshalb auch bei den Amtsgerichten bemühen, ähnlich zu verfahren, dann werden auch die öö“ aufhören, Sondergerichte zu bleiben, und die Amtsgerichte wieder in nähere Fühlung mit der Bevölkerung kommen. Auch die Frage der Gewährung ddes Armenrechtes wäre einer Prüfung wert. Die meisten Armenrechts⸗ sachen betreffen heute Gegenstände, die eines Prozesses kaum wert sind. Es ließe sich auch die Frage aufwerfen, ob man nicht dazu übergehen sollte, die Strafkammern auf dem Lande durch Schöffengerichte zu er⸗ setzen, denn bei den Strafkammern wird durch die Schnelligkeit, mit der da vielfach verhandelt werden muß, auch dem Publikum gegenüber oft der Anschein erweckt, als ob nicht mit der nötigen Sorgfalt vor⸗ gegangen würde. Nachdem die Schwurgerichte einmal eingeführt sind, müßten schon sehr erhebliche Gravamina dafür beigebracht werden, daß sie ihrer saifgab⸗ nicht gerecht geworden sind, um ihre Abschaffung zweck⸗ mäßig erscheinen zu lassen. Es mag vielleicht sein, daß der einzelne Vorsitzende die Rechtsbelehrung in allzu akademisch⸗theoretischer Weise erteilte, er muß den Geschworenen die Rechtsbegriffe entwickeln im An⸗ schluß an den konkreten Fall und ihnen auseinandersetzen, wie sie die Sachen zu beurteilen haben, wenn sie dem einen Zeugen glauben, oder wenn se dem anderen Glauben schenken. Erwägenswert wäre auch, ob nicht Unterschlagungen im Amte und ähnliche Delikte, namentlich solche, die aus zahllosen Einzelhandlungen bestehen, besser von den Strafkammern als von den Schwurgerichten abgeurteilt würden. Die tunlichste Be⸗ freiung der Richter vom mechanischen Schreibwerk sollte weiter be⸗ trieben werden. Es sollte dem Richter überlassen sein, ähnlich wie die Regierungsbeamten zu entscheiden, ob er die eine oder die andere Sache durch seinen Sekretär bearbeiten lassen will. Ich kann es als deem dienstlichen Interesse entsprechend nicht erachten wenn, wie es jetzt tatsächlich der Fall ist, 140 Richter in höheren und niederen Stellen sind, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben. Ueber dem Inter⸗ esse der Beamten steht doch das dienstliche Interesse. Man sollte deshalb darauf hinwirken, daß so alte Beamte zur gegebenen Zeit ausscheiden, und eine Altersgrenze einführen. Eine obligatorische würde ich vorziehen, wenn auch erst mit dem 70. Jahre. Der Redner

befürwortet schließlich ebenfalls eine Gleichstellung der richterlichen mit den Verwaltungsbeamten.

Justizminister Dr. Beseler:

Nach den Worten des Herrn Vorredners könnte es scheinen, daß ich hier eine Stellung eingenommen hätte, die der Annahme Raum ließe, als ob Gegensätze im Staatsministerium beständen. Ich muß

hervorheben, daß ich im Namen des ganzen Staatsministeriums meine

Erklärung abgegeben habe und daß der Herr Finanzminister dabei nicht minder vertreten ist als die anderen Herren.

Es ist dann auch meines Herrn Amtsvorgängers gedacht worden.

Ich kann voll bestätigen, daß er bei dem großen Wohlwollen, welches

er, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, seinem Ressort stets entgegen⸗

gebracht hat, unausgesetzt in dankenswertester Weise bemüht gewesen

ist, alles zu erreichen, was zum Besten der Rechtspflege und der Justiz⸗ beamten dienlich sein konnte. (Bravo!)

Abg. Lüdick e (freikons.): In letzter Zeit ist erfreulicherweise von der bedingten Begnadigung erheblicher Gebrauch gemacht worden; sie bewahrt unendlich viele Verbrecher vor dem Rückfall. Gerade die kurzfristigen Freiheitsstrafen bringen viele wieder auf die Bahn des

Ferner halten meine Freunde auch eine weitere Vermehrung der Richterstellen für angezeigt. Einverstanden sind ch damit, daß der Minister sich im wesentlichen gegen das englische Gerichtsverfahren ausgesprochen hat. Herr Röchlin hat den Minister nicht richtig verstanden, wenn er meint, da dieser die Schrift von Adickes unbedingt gebilligt hat. Meine Freunde wünschen ebenfalls, daß die Richter füber in den Bezug des Höchstgehalts kommen; meist erreichen sie es erst Mitte der 50 er Jahre, und mancher wird dadurch veranlaßt, noch im Amte zu bleiben, aus dem er sonst scheiden würde. Eine Aenderung liegt 8 im Interesse der Justizverwaltung. Ich kann namens meiner sämt⸗ lichen Freunde wünschen, ß es dem gelingen möge, im Anschluß an die Justizorganisation auch hierin Wandel zu schaffen. Auch meine Freunde wünschen, gesetzlich zu bestimmen, daß jeder Richter mit dem 70. Lebensjahre von Amts wegen in den Ruhestand tritt. Freilich gibt es viele Richter in diesem Alter, die noch Hervor⸗ ragendes leisten, aber auch andere, die sich im Dienste des Vater⸗ landes aufgerieben haben und den Zeitpunkt nicht richtig erkennen, wann sie ihrem Dienste nicht mehr vollständig nachkommen können. Die Zwangspensionierung eines verdienten Beamten ist ein häßliches Ding und ruft immer Erbitterung hervor. Die Aufmerksamkeit des Ministers richte ich ferner auf die sogenannten Beschleunigungs⸗ verfügungen. Es ist schlechterdings unmöglich, manche Zivilsache, z. B. Grundbuchsachen, im Laufe einer oche zu erledigen, namentlich bei der Häufung der Geschäfte zur Zeit des. Quartals⸗ wechsels. Der Minister sagte zwar in der Kommission, diese Ver⸗ fügungen seien cum grano salis zu verstehen, aber das wird von 8 den Vorgesetzten manchmal nicht richtig geübt, und den Sekretären werden Vorürfe gemacht, wenn 1 die Sachen nicht in der ge⸗ setzten Frist erledigen, und sie arbeiten deshalb über ihre Kräste⸗ Schließlich bitte ich den Minister, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem Fonds für Teuerungszulagen auch den Unterbeamten der Justiz⸗ 8 Zuwendungen gemacht werden, damit sie nicht hinter den Arbeitern zurückbleiben, deren Lebenshaltung sich so ge⸗ stizrat Fri Bei der Verteil des Fonds seeheimer Oberjustizrat Fritze: Bei der Verteilung on für E werden selbstverständlich die Unterbeamten der 8 Justizverwaltung in demselben Verhältnis berücksichtigt werden, wie die der übrigen Verwaltungen. Die Beschleunigungsverfügungen rühren nicht vom Justizminister her, es kann sich nur um Ver⸗ fügungen einzelner Landgerichtspräsidenten handeln, die keineswegs den Intentionen des Ministers entsprechen. 1

Abg. Cassel (frs. Volksp.): Die Frage der Strafvollstreckung tößt insofern auf gewisse Schwierigkeiten, als ein Teil der Ge⸗ fängnisse dem Minister des Innern, ein anderer dem Justizminister untersteht. Die Gründe für die Vereinigung beider Arten von An⸗ stalten in einer Hand, wie es wiederholt beantragt wurde, liegen auf der Hand; die Vereinigung Uüsets 8 dem B EVhen Hand das Verfahren ruht, also bei der i 3 8 ifncge falls eine währung von Diäten an Schöffen und Ge Sedi 1“ ringend notwendige Maßnahme; daß die Auswahl der Fersonen zuns

iste dadurch nicht verschlechtern wird, brau⸗ e Daß anderseits durch die Teilnahme 8 on Arbeitern und anderen unbemittelten Personen an der 18 prechung das Ansehen der Justiz im Volke gestärkt werden muß, 16 nicht bestritten werden können. Bezüglich des Hilfsrichtertums darf ich mich nur den Anschauungen des Kollegen Tourneau anschließen. Die sehr interessante Statistik in der „Deutschen Juristen⸗Zeitung“ über

solche

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8. —,—

die Zunahme der Prozesse und die Zunahme der Richterstellen ergibt aus den letzten 24 Jahren eine ganz kolossale Vermehrung der Zahl der Prozesse vor den Gerichten aller Instanzen, wogegen

die Zahl der Richter in demselben Zeitraum nur von 4029 auf 4996 vermehrt hat. Daß in Zukunft etwa eine Verringerung der Prozeßzahlen eintreten wird, ist gar nicht abzusehen; die Richter werden also allmählich in ganz unerträglicher Weise belastet werden, was gleichmäßig für sie wie für das recht⸗ suchende Publikum einen schweren Schaden bedeutet, Die Uebertragung englischer Rechtseinrichtungen nach Herrn Adickes auf Deutschland balte auch ich für völlig ausgeschlossen. Man sich den Vorteil einer Verminderung der Richterzahl von der zusdehnung der Befugnisse des Amtsrichters. Verlegt man die Berufungen dann an die Landgerichte, so wird eine bedenkliche Ungleichheit in den Entscheidungen der Berufungsinstanz die Folge sein. Man würde auch bei der Ausdehnung der Amtsgerichtskompetenz mehr Richter nötig haben, ohne viel in der Landgerichtsinstanz zu ersparen. Ein weiteres Bedenken gegen diese Kompetenzausdehnung läge in der wesentlichen Beschränkung des Laienelements in der Zivilrechtspflege, nament⸗ lich nachdem die Absplitterung der Kaufmanns⸗ und Gewerbegerichte von den ordentlichen Gerichten erster Instanz diese Kompetenz ohnehin ser außerordentlich eingeschränkt hat. Die Mitwirkung der Laien ist im Gegenteil noch viel größerer Ausdehnung fähig, so in Bausachen, Mietssachen usw. Bezüglich der Schwur⸗ und Schöffengerichte stehe ich ganz auf dem Standpunkt des Abg. Röchling. Leider kann ich die Wünsche des Kollegen Röchling nicht darin unterstützen, daß der Schwur⸗ gerichtsvorsitzende seine Rechtsbelehrung nicht allzu zach und vorsichtig er⸗ teilt. Es geht nicht an, daß der Ne sgende den Geschworenen sagt: Glauben Sie dem Zeugen, so verurteilen Sie; glauben Sie dem anderen Zeugen, so sprechen Sie den Angeklagten frei. Herr Röchling scheint zu glauben, energische, schneidige Seswurerichisde itzende machten größeren Eindruck auf die Geschworenenbank. Ich muß das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus durchaus bestreiten. Repräsen⸗ tationsgelder und Dienstwohnungen für die richterlichen Beamten wollen auch wir gewähren, wie sie anderen gleichgearteten Funktionären zustehen. Die neue Einteilung des Gerichtssprengels von Berlin bringt für Anwälte und Publikum große Erschwerungen mit sich. In etwas könnte da Remedur geschaffen werden, wenn eine ge⸗ meinsame Annahmestelle für Zustellung von Briefsachen eingerichtet würde. Auch wir wünschen eine Gleichstellung der Richter mit den Re⸗ gierungsbeamten nicht nur im Gehalt, sondern auch im Range. Unsere preußischen Richter unterziehen sich ihrer mühevollen Aufgabe mit seltener Pflichttreue, mit Fleiß und Einsicht, und ab eseehen von einzelnen Fällen, verdienen sie durchaus das Vertrauen der sevölkerung. Dieses Vertrauen würde noch zunehmen, wenn politische Prozesse vor den Schwurgerichten verhandelt würden. Jedenfalls werden unsere Ne in bezug auf Integrität von keinem Lande der Welt über⸗ roffen. Abg. Dr. Mizerski (Pole) kommt auf die Gerichtsentscheidungen in Posen und Westpreußen zurück, durch die 11““ Riner der Zwangserziehung überwiesen worden sind. Hierdurch seien den Eltern ihre Kinder konfisziert worden. Die betreffenden Gerichts⸗ beschlüsse, die nicht nur in Deutschland, sondern auch vom Auslande verurteilt worden sernr widerspräͤchen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen dem Wort aut und Geist des § 1660 B. G.⸗B. Der Redner be⸗ schwert sich sodann über einzelne Fälle, wo gegen Polen, die des Deutschen nicht mächtig gewesen seien, von den betreffenden Richtern 8 necben deien und fagt. ob es mit dem esetz vereinbar sei, daß richterliche Beamte Erziehungsbei ilfen aus einem Stiftungsfonds erhielten. 1“ Justizminister Dr. Beseler:

Wenn der Herr Abgeordnete über Fälle gesprochen hat, in denen das elterliche Erziehungsrecht durch richterliche Verfügungen beschränkt worden ist, so hat er das wohl mehr getan, um darzulegen, daß er die Gründe dieser Entscheidungen nicht billige, als daß er gerade von mir erwartet hat, ich sollte in irgend einer Weise eingreifen. Da der Herr Abgeordnete, wie ich höre, selber als Jurist durchgebildet ist, so weiß er ja, daß es sich dabei um richterliche Entscheidungen handelt, die nicht der Aufsicht der Verwaltungsbehörde unterstehen, sondern

gegen die ein Rechtsmittel im Instanzenzuge gegeben ist. Aus dem

eigenen Vortrage des Herrn Abgeordneten habe ich ersehen, daß von

diesem Rechtsmittel auch in mehreren Fällen Gebrauch gemacht worden

ist, und, wie er selbst vorgetragen hat, mit Erfolg. Ich kann also

in der Tat nicht absehen, was ich über diese Angelegenheit heute weiter erklären sollte.

Die Angaben, wie man in Oberschlesien verführe, um festzustellen, ob ein Zeuge der deutschen Sprache mächtig sei, kann ich in keiner Weise beantworten. Denn es ist mir vollständig unbekannt, daß ein derartiges Verfahren eingeführt sei. Es kann sich, soweit ich die Sache überhaupt übersehen kann, nur um einzelne Fälle handeln, in denen ein Richter vielleicht zu weit gegangen war in seinem Bestreben. den Zeugen zu veranlassen, daß er die deutsche Sprache gebrauche, Erfahrungsmäßig sind allerhand Schwierigkeiten damit verbunden, die Zeugen zu veranlassen, von ihrer Kenntnis des Deutschen Gebrauch zu machen, sie verstecken sich dahinter vielmehr häusig, daß sie nur polnisch sprechen könnten. (Sehr wahr! rechts. Widerspruch bei den Polen.) Ich weiß dies aus eigener Erfahrung; in Wahrheit können sich viele recht gut in deutscher Sprache ausdrücken, wie das nicht selten in recht krassen Fällen festgestellt worden ist. (Sehr richtig! rechts.)

Ich würde es trotzdem nicht billigen, wenn in der Art vor⸗ gegangen wäre, daß die Zeugen unter Eideszwang hätten erklären müssen, sie könnten nicht anders als polnisch sprechen. Ich kann mir aber, wie gesagt, nicht denken, daß eine solche Anordnung von irgend einer Justizverwaltungsbehörde getroffen wäre; von hier aus ist sie jedenfalls nicht erfolgt.

Endlich ist gesprochen von den Zulagen, die einzelne Richter aus einem Fonds erhielten, der nicht von der Justiz verwaltet wird, son⸗ dern, soviel ich weiß, vom Herrn Finanzminister. Diese Angelegen⸗ heit ist gesetzlich geregelt. Ich bin darüber aber nicht näher orientiert; ich bitte, meinem Herrn Kommissar noch ein ganz kurzes Wort darüber zu gestatten.

Geheimer Oberjustizrat Fritze weist darauf hin, da die Bei⸗ hilfen an Richter für Schulzwecke usw. durchaus den Stgas e. des betr. Fonds entsprechen. Bei diesen Beihilfen handle es ch nicht um regelmäßige Bezüge, sondern in jedem einzelnen Falle, auch wenn es sich um eine wiederholte Bewilligung handle, werde geprüft, wie 8 ne eseenaloge den Fetreffenden 88 wie hoch die Zahl seiner

Uinder sei uüsw.; jedenfalls müsse es sich um ein au erordentliches Be⸗ dürfnis handeln; nach dem Amt werde nicht Iea 1

Abg. Peltasohn (frs. Vgg.): Die Verbesserun der Gehalts⸗ verhältnisse der Richter Ciisbn t dem jahrelang des Hauses. Das Ansehen der Justiz selbt wird dadurch gehoben. Ich

weise aber noch auf einen Aufsatz in der „Kreuzzeitung“ in, der befür⸗ wortet, daß Senatspräfideneen⸗ Stnatzanwalte 88 nih. mit 1— niedrigsten Gehaltssatz, sondern gleich mit der zweiten Gehaltsklasse ein⸗ treten mögen, weil sie in einem Alter in das Amt kommen, daß sie erst sehr spät das Höchstgehalt erreichen. Die Richterstellen werden wieder ver⸗ mehrt, aber eine schematische Vermehrung nach dem augenblicklichen Be⸗ dürfnis sollte doch nicht stattfinden, sondern die Justizverwaltung muß vielmehr durch innere Organisation eine Verringerung der Richter⸗ zahl erstreben, denn die Schattenseiten eines solchen Heeres von 6000 Richtern liegen auf der Hand. Die Vermehrung der Richterstellen

hat bisher auch gezeigt, daß durchaus nicht in demselben Maße

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Hilfsrichtern überflüssig wurden. Wir müssen immer mit 8 % Hilfs⸗ richtern rechnen, und das ist verfassungswidrig. Für die Vorbereitung der Referendare wird in der „Deutschen Juristen⸗Zeitung’ die 1 von drei verschiedenen Klassen von Referendaren vorgesch 85 Die Sache hat eine gewisse politische Bedeutung, und es muß eine solche Dreiteilung beizeiten Protest erhoben wer 8. Auf diese Weise wird durchaus nicht entschieden, ob der ö sich zum Gerichtsassessor qualifiziert. Es wird vielleicht nich 85 die Qualifikation, sondern es werden auch perfönliche un fessionelle Rücksichten maßgebend sein, die sich nicht mit der diese fassung vereinbaren lassen. Der Verfasser des Artikels will Uwar e 8 Wirkung nicht herbeiführen, aber sie ist eine logische Konsequen⸗ Vorschläge. Der Minister steht zwar diesen Vorschlägen nich Vor⸗ 8 aber ich will doch beizeiten auf das Bedenkliche dieser

schläge aufmerksam machen. Eine anderweitige Regelung Ausbildung der Referendare kann allerdings auch ich befürwe 5

Akut ist die Frage geworden durch die Ausführungsbestimmugoee

des Ministers des Innern zu dem Gesetz vom vorigen Jahre über düütnssje bereitung zum höheren Verwaltungsdienst. Allerdings sind die Ver inden ist.

anders gelagert, da eine große Anzahl von Referendaren vorha Dankenswerte Anregungen gibt aber auch diese Anweisung 9— 5

Fall, so bezüglich der Errichtung von Seminaren, der 89 de Fus⸗ Ueberwachung der Tätigkeit der Referendare und dergl. schen übrig bildung der Referendare an den Gerichten läßt zu volflihrun g be⸗ namentlich sollten sie nicht so viel mit der Een 3 g die schäftigt werden. Die Klausurarbeit ist samhensme Berbesserung wissenschaftliche Arbeit ersetzen könnte. Was Aiergiienes des Studienganges der Juristen betrifft, so 1“ im Hause Semester vorgeschlagen. Es hat sich dagegen aber erhalten ü he. hoben. Fhgiesct .ee Kae a das siebente ie Wirkungen der sächsischen Ver jenst an⸗ de eher —” Juristen auf den praktischen Vorbereitungsdienf⸗ gerechnet werden kann.

des Gegen 5 Uhr wird die Fortsetzung der Beratung Justizetats auf Sonnabend 11 Uhr vertagt.

blattese, heraus⸗

es „Eisenbahn⸗Verordnungs hern. e 8 8 Müintstertum der öffentlichen Aübchen, vom 12, 1907 bas folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 21.

2 isenbahn von rist für die Herstellung der Eisen Elmshorn über Barmstedt nach Oldesloe. Staatsvertrag nolsche

zußen und Braunschweig wegen Herstellung i ee 21. Sep⸗ Eifatah werbindung T“ ssters der öffent⸗ henber 1Seen 5. Februar 1907. Betr. Ausnahmetarif für

Saatgut. Nachrichten.

betr. Verlängerung der

Land⸗ und Forstwirtschaft. 8 . alljährlich an Interesse zune . KA. F. Die 1 ven Landwrtschafts⸗Bestlh werhnnn nuge⸗ eine große Anzable no v Ehasn a 7 aäftig . letzten Tage be 19s. Den Vo 11“ der 56., ihren Abschluh. re d Eer

ü Schorlemer⸗Alst. ge der Gesell⸗ ührte der Oberpräsident von 1 r die Erfolge de

ü irtschaft ꝛc. Häst n saloh vontisch hatte auch der Minister für Landner dagac Reiser. Aan schene von der Versanaglunn. 88 t ee⸗

Sena. Ihm galten hegrben 22 ke des earsthehndanzalich

ister, bervochoen c Wunsch ausgesprochen

i der von Abteilung ürsten von . ier⸗Hoppen⸗ Geselschaft, sel stands wurde Ritterguisbesizer von Feöfers 85 die Mütglied de Oekonomierat Wölbling erstattete erversammlung und 8 mit Stuttgart, wo die Somm üsselungh 8 e itfinda 8 erwünschten Auf. öräiane e Fehehedn; lnba Z attgart nur ein Lnniger chub dadurch erfahren, verfügbar ist, der sogenann hhns e dee Veraftslrasenerhalb des Ueberschwemmungsgebiets des Neckar liegt und in den letzte

n Jahren im Frühjahr und H wiederholt überschwemmt worden ist. Der 1 Fe hadene An während der Ausstellungsdauer ein Austreten -sses e follte, ist auf 300 000 geschätzt.

Dies Risiko will die Gesellschaft ziu tragen, wenn , sei es d

zurch die Sftuütgart oder 8

ü st übernommen wird. serüber hat e wirtemberdischen S ebteiche werden können. Es nahm hierauf der Ministerialdirektor Wirkliche Geheime Rat Dr. H. Thiel⸗ Berlin das Wort zum Gedächtnis an Dr. Max Eyth, den im

August, kurz nach Vollendung seines 70. Lebensjahres aus dem Leben

ied Begründer der Deutschen Landwi 8⸗Gesell⸗ Feschte 8 Redner veb ein fesselndes vermwittschafte⸗ Ver⸗ ewigten, der, aus schlichten

bürgerlichen Verhältnissen entstammend⸗ am 6. Mai 1836 in Kirchheim am Teck das Fün Nserabatst erblickte, ein Sohn der schwäbischen Erde, die uns so viele Heroen des Geistes. Da der Jüngling frühzeiti hervorragende Begabung für Mathematik und Technik verriet, ließ ihn der einsichtige Vater, nicht im Einklang mit den eigenen Wünschen, das Polytechnikum in Stuttgart besuchen. Nach dessen Absolvierung und kurzem Aufenthalt in Heilbrong ging der blutjunge Evth nach England, um hier in Lerde während mehrin⸗ 20 Jahren in der großen Fowlerschen Fabrik wesentlich für die 5 des Fowlerschen Damyspstugs tatg u sein. Biese iigabe fhe

führun deniins Weite strebenden Mann in aller Herren Länder e sellung⸗ der nicht Eyth die Firma Fowler 8— Ineuchüt w u. a. auch in Aegypten gemacht, dem Lande, das kennen zu seit der Kindheit Gegenstand der Sehnsucht Eyths war, in d Wesen sich der strenge Denker merkwürdig mit dem Künstler mischt, dem die Musen der Dichtkunst und der. Must leich hold waren. Nach Lösung seines Verhältnisses zu owler kehrte Eyth nach dem geliebten Vaterlande zurüd, und nun begann der in seinen äußeren Verhältnissen ganz unabhängige, in den besten Lebensjahren stehende Mann, gestützt die Erfahrungen und Eindrücke, die er in England in sich aufgenommen, jene gemein⸗ nützige, energische Tätigkeit, die in aller Erinnerung ist und u. a. 1ur Begründung der Deutschen Landwirtschafts⸗Gesellschaft führte. Aus dieser Zeit stammen auch die Beziehungen Br. Thiels zu Exyth und das enge Freundschaftsverhältnis, das ühn mit dem trefflichen Mann verband. Der Redner vermochte desha diesen Abschnitt des Lebens von Eyth mit einer wohltuenden Wärme zu schildern, die ihn selbst in Geistesgemeinschaft mit Eyth und von gleichem Enthusiasmus für die Ziele einer umfassenden gemeinnützigen Tätigkeit zeigte. Max von Eyth konnte einen befferen Interpreten seiner Wesenheit, seiner Vorzüge, seiner Bedingtheiten, selbst seiner Mängel nicht finden. Auch eines wichtigen Verbündeten von Epths in seinem Bestreben wurde gedacht, des edeln Schultz⸗Lupitz, dem die Deutsche Landwirtschafts⸗Gesellscheft so viel verdankt. Der Vor⸗

tragend ähnte zum Schluß noch die letzten Beziehungen Cpibse zergörte Gefelscheft dhaus Ankat. dere la denhehech lichen Ausstellung im Juni vorigen Jahres. Wer damals

den kurz vorher an seinem 70. Geburtstag viel Gefeierten sab und sprach, gewann von ihm den Eindruck eines seiner Verdienste be⸗ wußten, darüber mit Recht erfreuten, aber kief bescheidenen Mannes⸗ Ein schöneres, großartigeres Denkmal, so schloß der Redner, kann Mar von Eyth nicht gesetzt werden, als wenn die von ihm gestiftete Gesellschaft in sei Geiste fortgeführt wird. b