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wird alles Fragwürdige und mit den Vorschriften nicht im Einklang Befindliche äußerlich in Ordnung gebracht oder maskiert. Bringen die Arbeiter solche Mißstände zur Sprache, so werden sie Leinfach gemaßregelt. Und das geschieht auf den fiskalischen wie auf den privaten Gruben ganz gleichmäßig. Der Minister sprach von dem Mißbrauch, den die Arbeiterkontrolleure mit ihrem Amt zu politischen Zwecken treiben könnten, ganz wie seinerzeit gegen die 1116“ argumentiert wurde. Die meisten Unglücksfälle kommen in der Woche von Mittwoch bis Sonnabend vor; am Montag findet die geringste Zahl der Unglücks⸗ fälle statt, ein Beweis dafür, daß die Behauptung, die Unfälle würden mit dadurch hervorgerufen, daß die Arbeiter nicht nüchtern einfahren, falsch ist. Die Häuer werden vor Ort einzeln beschäftigt, ein Mißstand, der eine große Menge von Unglücksfällen herbeiführt. In Oberschlesien hat es die staatliche Bergverwaltung fertig ge⸗ bracht, aus politischen Motiven polnische Arbeiter auszuweisen und dafür Ausländer, Ruthenen usw. einzuführen, die vom dortigen Bergwerksbetriebe keine Ahnung haben. Daß damit Leben und
Sicherheit des Bergmanns nicht in höherem Maße esschützt wird, liegt auf der Hand. 8
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Mieeine Herren! Auf alle die Kleinigkeiten, die der Herr Abg. Korfanty eben noch erörtert hat, kann ich nicht eingehen. Ich möchte nur eins noch feststellen. Der Herr Abg. Korfanty hat meine Aus⸗ führungen über das Verhalten der Saarbergleute in Zweifel gezogen, dann aber allerdings hinzugefügt, daß er die Saarbergleute nicht kenne. Ich muß dem Herrn Abg. Korfanty zugeben, daß die Saar⸗ bergleute zweifellos anders sind als seine Landsleute in Oberschlesien, wovon ich mich aus dem Verkehr mit diesen beiden Arten von Ar⸗ beitern zu überzeugen Gelegenheit gehabt habe. Daß aber die Ar⸗ beiter in Oberschlesien nun so ängstlich und scheu wären, wie der Herr Abg. Korfanty hier eben erzählt hat, muß ich auf Grund eigener Kenntnis der Dinge in Abrede stellen. Ich habe auf einer der fiska⸗ lischen Gruben in Oberschlesien mit dem Arbeiterausschuß verhandelt und gefunden, daß die Leute ihre Wünsche mit einer Unbefangenheit vor⸗ trugen, die man beinahe mit einem etwas stärkeren Ausdruck belegen konnte Geiterkeit), und die jedenfalls irgend eine Art von Aengstlichkeit nicht erkennen ließ. b
Trotzdem ist es den Arbeitern keineswegs schlecht gegangen. Ich habe vielmehr den Wunsch des einen Mannes, der notabene nicht vor den Arbeiterausschuß gehörte, weil er ihn persönlich betraf, erfüllen können, nachdem ich festgestellt hatte, daß er nicht unbillig war. Die übrigen Wünsche der Belegschaft sind eingehend geprüft worden, und es ist ihnen dann zu Protokoll auseinander gesetzt worden, daß und warum man in diesem oder jenem Falle ihren Wünschen nicht ent⸗ sprechen könne. Ich habe aber speziell auch auf Grund der Lohn⸗ bewegung im vorigen Herbst einen großen Teil der Protokolle gesehen, in denen mit den Arbeitern über die Wünsche, die ihnen die Siebener⸗ kommission aus Westfalen zugeschickt hatte, verhandelt worden ist, und habe auch da gefunden, daß es möglich gewesen ist, sich mit den Arbeitern in absoluter Ruhe über diese Dinge zu verständigen, und daß sie jedenfalls nichts weniger wie ängstlich oder befangen in der Darlegung ihrer Auffassungen gewesen sind.
Der Herr Abg. Korfanty hat dann behauptet, daß — ich glaube, es soll auf der Königin Luise⸗Grube gewesen sein — Vertrauensleute lediglich deshalb entlassen worden sind, weil sie den berechtigten Wünschen der Belegschaft einen angemessenen Ausdruck gegeben haben. Mir sind Fälle von der Königin Luise⸗Grube nicht bekannt. Von einer anderen oberschlesischen Grube ist eine Beschwerde an mich ge⸗ langt; in der habe ich festgestellt, daß der Mann nicht entlassen worden ist, weil er berechtigte Wünsche der Belegschaft vorgetragen hat, sondern weil er sich in ungehöriger Weise gegenüber dem Betriebs⸗ führer benommen hat. Im übrigen kann ich nur sagen, daß ich die Entlassung derartiger Arbeiter persönlich prüfe, daß ich für andere Reviere festgestellt habe — ich könnte Namen nennen, sie interessieren hier aber nicht —, daß bei den betreffenden Arbeitern, wenn sie ent⸗ lassen sind, nicht die Stellung als Vertrauensmänner dazu Ver⸗ anlassung gegeben hatte, sondern es waren Leute, die sonst schon etwas auf dem Kerbholz hatten und sich wegen unangemessenen Ver⸗ haltens gegenüber ihren Vorgesetzten schon lange mißliebig gemacht hatten. Ich bin fest davon überzeugt, daß, solange ich Minister bin, niemand entlassen ist, weil er im Arbeiterausschuß Wünsche der Belegschaft in angemessener Form vorgetragen hat. (Bravo!)
Wenn der Herr Abg. Korfanty dann in Zweifel gezogen hat, daß
es möglich wäre, daß die Vertrauensleute der Arbeiter ihre Stellung⸗
mißbrauchen könnten zu politischen Zwecken, so muß ich ihm zugeben, daß sie es nicht können, wenn ihre Tätigkeit beschränkt wird auf die Punkte, die im Saarrevier in den Bereich ihrer Tätigkeit gezogen sind, und daß ihnen die Veranlassung dazu auch fehlt, wenn sie in Gegenwart des Betriebsbeamten anfahren — was ich auch aus anderen Gründen für zweckmäßig halte. Aber wenn die Vertrauensmänner einfahren können, zu welcher Zeit und wo sie wollen, wenn sie in der Grube herumgehen können nach ihrem Ermessen, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wie der Herr Abg. Marx es wünscht, in Abwesenheit der Beamten sich recht ausgiebig mit der Belegschaft zu unterhalten —, dann, meine Herren, möchte ich einmal wissen, wie es verhindert werden könnte, daß bei dieser Gelegenheit nicht auch andere als die in den Geschäftsbereich der Vertrauensmänner gehörigen Sachen erledigt werden. (Sehr richtig! rechts.) Nach meinen Er⸗ fahrungen würden sie, wenn sie vielleicht sonst so verständig sind, sich einem derartigen Mißbrauche nicht hinzugeben, auf die Dauer zu einem derartigen Mißbrauch ihrer Stellung durch Eivflüsse von außen ge⸗ nötigt werden.
Das wollte ich auf die Ausführungen des Herrn Abg. Korfanty erwidern. (Bravo!l rechts.)
Abg. Schmitz⸗Elberfeld (fr. Volksp.) bezeichnet als den Zweck der Iohg. ehon, nigt etwa irgend einen Schuldigen herauszufinden, sondern nach den Ursachen des Unglücks zu suchen, um möglichst eine Wiederholung zu verhindern. Eine bestimmte Erklärung über die Ursachen könne nicht gegeben werden, und auch die weiteren Unter⸗ suchungen würden bestimmte Ursachen nicht zutage fördern, da die, welche Auskunft geben könnten, tot seien. Wahrscheinlich sei das Unglück durch das Zusammentreffen mehrerer Uebelstände veranlaßt, und eine Lampe habe die Schlagwetter entzündet. Die Bergverwaltung habe sich nicht bemüht, die Erfahrungen, die in dem einen Kohlenrevier gemacht worden seien, für das andere nutzbar zu machen, und ebenso es nicht verstanden, die Erfahrungen der privaten Industrie für die Staatsbetriebe auszunutzen. Die Polizei⸗ verordnungen seien in den verschiedenen Oberbergamtsbezirken ganz verschieden. Ebenso sei die Maximalzahl für die Belegungen nicht richtig gewählt, die Berieselung werde nicht in genügendem Maße vorgenommen. Wenn der Minister die Beteiligung von Arbeitern
an der Kontrolle der Bergwerksrinrichtungen von vornherein so schroff
ablehne, wo solle denn das Vertrauen der Bergleute herkommen?
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Nur noch ein kurzes Wort der Entgegnung auf die Ausführungen des letzten Herrn Redners! Wenn ich den Herrn Redner richtig verstanden habe, so hat er aus den Ausführungen des Herrn Abg. Hilbck und aus den Ausführungen meines Herrn Kom⸗ missars entnommen, daß die Bergverwaltung sich nicht bemüht hätte, die Erfahrungen, die in dem einen Kohlenrevier gemacht worden wären, für das andere nutzbar zu machen, und daß wir uns nicht ge⸗ nügend bemüht hätten, die Erfahrungen der Privatindustrie auch für die Staatsbetriebe nutzbar zu machen. Ich muß dem gegenüber fest⸗ stellen, daß diese Auffassung des Herrn Abgeordneten unrichtig ist. Es bestehen allerdings für die verschiedenen Oberbergamtsbezirke verschieden lautende Polizeiverordnungen und Polizeiverordnungen von verschiedener Art. Es liegt aber — das würde mir Herr Abg. Hilbck in erster Linie bestätigen können, wenn er noch einmal das Wort bekäme — in der Natur der Dinge, daß die Betriebsverhältnisse in Oberschlesien mit ihren schlagwetterfreien, mächtigen Flözen und die Betriebsverhältnisse in Westfalen und die an der Saar mit ihren minder mächtigen schlagwetterführenden Flözen so verschieden sind, daß man unmöglich gleichmäßige Bestimmungen für die Ver⸗ hältnisse treffen kann. Es muß also den einzelnen Oberbergämtern ein gewisser Spielraum gelassen werden hinsichtlich der Bestimmungen für die ihnen anvertrauten Bezirke.
Im übrigen habe ich aber schon Veranlassung genommen, daß bei der Aufstellung der in den verschiedenen Oberbergamtsbezirken in der Bearbeitung befindlichen Polizeiverordnungen nach Mböglichkeit eine Gleichartigkeit erzielt wird, namentlich dann, wenn es sich um zwei benachbarte Oberbergamtsbezirke mit ähnlichen Verhältnissen handelt. —
Es ist ferner unrichtig, wenn gesagt worden ist, daß wir nicht geneigt wären, uns die Errungenschaften zunutze zu machen, die die Privatindustrie zu Tage gefördert hat. Meine Herren, wir sind die letzten, die die Intelligenz und die Energie und auch die offene Hand verkennen, mit der die Privatindustrie, namentlich auf den größeren Gruben, an die Lösung aller ihr obliegenden Aufgaben, namentlich auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes, herangeht. (Bravol bei den Nationalliheralen.)
Ich habe bereits im vorigen Sommer Veranlassung genommen, durch einen Kommissar des Saarreviers im Ruhrrevier eingehende Ermittlungen über die Einrichtungen anstellen zu lassen, die speziell zur Rettung Verunglückter und zur Bekämpfung der Feuersgefahr in Westfalen bestehen. Der Bericht ist eingegangen, längst ehe das Redener Unglück passiert war; er hatte sich bereits zum Entwurf einer Instruktion für eine etwas andere äußere Organisation des Rettungs⸗ dienstes im Saarrevier verdichtet; er hat aber im übrigen in einer eingehenden Kritik dargelegt, daß die Einrichtungen des Saarreviers hinter denen des Ruhrreviers nicht zurückstehen. Ich möchte das nur feststellen gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Schmitz.
Wenn Herr Abg. Schmitz ferner gesagt hat, es sei unrichtig gewesen, daß wir uns damit begnügt hätten, im Saar⸗ revier mit der Berieselung anzufangen, und es unterlassen hätten, nachher die entsprechenden Anordnungen zu treffen, wenn uns vorgeworfen ist, daß es unrichtig wäre, daß wir für den Oberbergamtsbezirk Bonn nicht dieselbe Maximalzahl für die Belegung der einzelnen Abteilungen vorgeschrieben hätten, so ist demgegenüber nur festzustellen, daß ja von unserer Seite nur gesagt ist: das Saarrevier hat zuerst mit der Berieselung begonnen und die Erfahrungen des Saarreviers sind dann auf die anderen Reviere übertragen worden.
Die Vorschriften in dem einen oder anderen Revier sind im großen und ganzen die gleichen. Es ist nämlich angeordnet worden, daß die Berieselung hinreichen muß, um im einzelnen Falle diejenige Feuchtigkeit zu geben, die notwendig ist, um die Gefahr einer Kohlenstaubexplosion zu beseitigen. Das kann verschieden sein je nach der Staubentwicklung des betreffenden Flözes; es kann aber auch ver⸗ schieden sein mit Rücksicht auf andere Verhältnisse. Es kann er⸗ wünscht sein, die Feuchtigkeit nicht über ein gewisses Maß hinaus zu steigern, während man an anderen Stellen unbedenklich ein größeres Maß von Feuchtigkeit geben kann. Danach ist im Saarrevier ver⸗ fahren worden. Und wenn wir des Sonntags bisher nicht berieselt haben, so ist das deswegen geschehen, weil, wie mir beispielsweise der wiederholt zitierte Vertrauensmann gesagt hat, man den Eindruck gehabt hat, daß die am Sonnabend stattgehabte Berieselung für den Montagmorgen, und zwar für die ersten Stunden, ausreicht, und weil man ferner angenommen hat, daß eine Berieselung vor der ersten Schicht am Montag um deswillen nicht notwendig ist, weil, wie ich mir schon vorhin erlaubt habe anzuführen, zu Beginn einer Schicht die Gefahr einer Kohlenstaubexplosion nur dann eintreten kann, wenn die Gefahr einer Grubengasexplosion vorliegt, und die Gefahr einer Grubengasexplosion für die erste Zeit des Betriebes aber ausgeschlossen erscheint, wenn Vorfahrer und Wettermänner ihrer Pflicht genügt haben.
Nachdem sich nun herausgestellt hat, daß die letzteren versagen können, werden wir selbstverständlich Maßregeln treffen müssen, die auch für den Fall eines solchen Versagens der Vertrauenspersonen die nötige Sicherheit geben. Ich habe mich ja vorhin im einzelnen über diese Frage schon ausgelassen.
Wenn bezüglich der Maximalzahl gesagt ist, wie es möglich wäre, daß uns die Erfahrungen des Ruhrreviers nicht so weit bekannt ge⸗ wesen wären, daß wir eine so starke Belegung, wie im vorliegenden Falle, hätten vornehmen können, so ist darauf zu erwidern, daß die Zahl 60 bis auf einen gewissen Punkt eine gegriffene ist. Man wird unter Umständen zu dem Ergebnis kommen, daß man
oder Gee nfannt Auch diese Zahl richtet sc “ der Beschaffenheit der Baue. Ich kann in einem schlagwetterfreien Bau eine größere Anzahl vor denselben Arbeitspunkt legen als anderwärts, und im vorliegenden Falle bemerke ich, daß im allgemeinen im Saar⸗ Bestreben besteht, die Belegung noch unter die Zahl von 60
und daß, wenn im vorliegenden Falle eine Abweichung
gemacht ist, das wesentlich darauf zurückzuführen ist, daß wir das Flö
für relati 3 v schlagwetterfrei gehalten haben.
ne dem Herrn Abg. Brust gegenüber bemerken: ich habe
wollen, daß das Redener Feld absolut schlagwetterfrei
gewesen ist, sondern ich habe nur gesagt: es hat eine relativ geringe
Schlagwettergefahr bestanden. Wenn aus diesem Grunde d. h
weil wir die Schlagwettergefahr überschätzt haben sollten, etwas
unterlassen ist, was wir in Zokunft vielleicht tun werden, so ist das
nicht zurückzuführen auf Leichtfertigkeit, nicht zurückzuführen auf
Geiz und nicht zurückzuführen auf einen Mangel an Umsicht, sondbenm
eben darauf, daß wir alle Menschen sind, und daß man die Trag⸗ weite dieses und jenes Ereignisses erst voll zu schätzen in der Lage ist, wenn das Unglück geschehen ist.
Ich komme dann noch mit einigen Worten auf die Frage der Arbeiterkontrolleure und auf das Vertrauen zurück, das ich zu den Arbeitern haben soll. Da möchte ich zunächst mal feststellen, daß hier zu scheiden ist zwischen dem Königlich preußischen Minister für Handel und Gewerbe als Chef der staatlichen Betriebe und dem Minister für Handel und Gewerbe, soweit er genötigt ist, die Gesetz⸗ gebung des preußischen Staates zu beeinflussen. Soweit ich als ersterer etwas zu sagen habe und meine Vorgänger etwas zu sagen gehabt haben, haben wir den Versuch gemacht, eine Beteiligung der Arbeiter an der Beaufsichtigung der Baue auf ihre Betriebssicherheit eintreten zu lassen. Das ist mit der nötigen Vorsicht geschehen. Es ist auch, wie Sie sich aus meinen Ausführungen vorhin überzeugt haben werden, mit einer freien Hand und im vollen Vertrauen zu den Arbeitern geschehen. Mir wird gewiß kein Mensch vorwerfen können, daß es mir an Vertrauen zu den Arbeitern mangele; ich habe mich bei jeder Gelegenheit mit den Arbeitern verständigt und habe einem jeden Arbeiter, der mich sprechen wollte, Gelegenheit gegeben, seine Wünsche vorzutragen, und es ist seinen Wünschen nach Möglichkeit entsprochen worden.
Diese Art von Vertrauen können Sie aber nicht von einem jeden Arbeitgeber verlangen, wenn nicht das Verhalten der Belegschaft ihm gegenüber auch ein entsprechendes ist. Das ist ja der wunde Punkt, und das ist der Grund, weshalb ich im vorigen Jahre die christlichen Gewerkschaften nicht gescholten, wie man es angenommen hat, sondern gewarnt habe. Ich habe sagen wollen: die Art, wie der Arbeiter glaubt, seine berechtigten Wünsche dem Acbeitgebe⸗ gegenüber durchzusetzen, ist falsch, solange er meint, n 8 dadurch erreichen zu können, daß er seine Macht herauskehrt, da er alles, was der Arbeitgeber tut, schlecht macht, und daß er auf diese Weise in den Kreisen der Arbeiter und der Belegschaft eine Unzu⸗ friedenheit erregt, die unberechtigt ist. (Sehr gut! bei den National⸗ liberalen.) Wenn beispielsweise in einer Versammlung im Saat⸗ revier gesagt worden ist, die Art, wie der Fiskus seine Gedinge fest⸗ stelle, sei Diebstahl, so ist das eine Kritik, die über das berechtigte Maß sicher hinausgeht, und die nicht geeignet ist, bei den Arbeitgebern das Vertrauen zu erwecken, das notwendig ist, wenn er den Arbeitern an wichtigen Zweigen des Betriebes eine Beteiligung geben soll⸗ (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)
Aber, meine Herren, daß wir uns nicht mißverstehen! Je mehr auf seiten der Arbeiter die Kunst gelernt wird, die berxechtigten Wünsche mit Ruhe und Verstand vorzutragen und nicht den Arbeit⸗ geber von vornherein als einen schlechten Kerl hinzustellen, der nur darauf aus ist, die Arbeiter schlecht zu behandeln, um so mehr wird sich das beiderseitige Vertrauen finden, das die Voraussetzung für die von Ihnen gewünschten Einrichtungen ist. Ich halte mich nicht für berechtigt, so⸗ wie die Dinge heute liegen, den Arbeitgebern eine derartige Einrich⸗ tung zu oktroyieren. In den Staatswerken ist sie eingeführt, zunächst im Saarrevier und dann im Ruhrrevier. Die Erfahrung wird zeigen, ob wir uns in unseren Erwartungen getäuscht haben oder nicht. Sind unsere Erfahrungen gut, so wird die Privatindustrie von selbst folgen, wenn im übrigen die Voraussetzungen die gleichen sind.
Das wollte ich über diesen Punkt noch gesagt haben. bei den Nationalliberalen.)
Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. .
Die Besprechung der Interpellation ist damit erledigt.
In die Beratung des Bergetats tritt das Haus nicht mehr ein.
Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Berggesetznovelle: Bergetat.)
(Bravo!
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist eine Ergänzung zum Ent⸗ wurfe des Reichshaushaltsetats für 1907 zu⸗ gegangen. Er fordert die Summe von 5 624 731. ℳ, und zwar 1 839 426 ℳ an fortdauernden, 3 785 305 ℳ an ein⸗ eh
Die fortdauernden Ausgaben beziehen lts⸗ aufbesserungen für gexing besb lerneh Ri u Gehe um dite ancet gecsshence
im Etat für erhöht worden ist, die Forderung erläuternden Denkschrift f ngeschrasänen. Beamten, für die der Mindestsatz des G beträgt, zugute kommen, und zwar Vorweg sollen bei
ehaltsaufbesserung ehalts nicht mehr ung 1100 ℳ
nach folgenden Erwägungen: den Zuwendungen 3 egeha
in der Regel bedacht werden in den Klassen der etatsmäßigen Unterbeamten mit 21 jähriger Aufrückungsfrist di z8 r.ea, untersten Gehaltsstufen vohest fien angeharigen der 4 untea
und in den Klassen mit kürz ü ist die Angehörigen der unteren Hälfte der Gehakesseefen rüngefeseen Urierschied nace 8 dii. Betreffeaber Familie haben oder nicht.
8 i Fondsanteile der ei ige dann noch übrig bleibt, kann zur Verteil gkan aee rweeancesbee
- zung an die Angehörigen der höheren Gehaltsstufen sowie an Diätare verwendet “ 1— die Beteiligten ohne Familie auszuschließen wären. Die Beteiligten sollen in keinem Falle über die nächste Aufsteigungsrate des Gehalts hinaus bedacht werden dürfen. Unterbeamtenklassen, die durch den Etat eine Aufbesserung erfahren, scheiden aus. In Betracht kommen 76 264 etatsmäßige und 25 603 diätarisch beschäftigte Beamte.
„ Bei den einmaligen Ausgaben werden gefordert: 180000 ℳ für die Errichtung eines Gesandtschaftsgebäundes in Adis Abeba (Abessinien), 500 000 ℳ zur Förderung von Versuchen auf dem Ge⸗ biete der otorluftschiffahrt. Die Mittel sollen dazu dienen, eine schwimmende eiserne Ballonhalle auf dem Versuchsgebiete des Grafen Zeppelin, dem Bodensee, zu errichten. Ferner 40 000 4₰ als Beitrag zu den Unterhaltungekosten einer Anstalt für die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche, über deren Zweck und Behentung eine beigefügte Denkschrift Auf⸗ schluß gibt, und 3 065 305 ℳ zur Gewährung außerordentlicher ein⸗
maliger Beihilfen an die am geringsten besoldeten U des Reichsdienstes. geringsten besoldeten Unterbeamten
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Deutsche Landwirtschaftsrat wi vom 12. bis 15. März d. J. stattfindenden 35. “ Reihe wichtiger Fragen behandeln, die auch für die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung von großem Interesse sind. Zum ersten Male wird der Land⸗ wirtschaftsrat die Entwickelung und Be tedlung der deutschen Kolonien erörtern und damit vom Standpunkt der einheimischen Land⸗ wirtschaft Stellung zur deutschen Kolonialpolitik nehmen. Ein anderer
amtenkategorien in Preußen, deren Ge. Nach der