1907 / 249 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Oct 1907 18:00:01 GMT) scan diff

8 1“ ssachen. . Aufgebote, . dufgeh und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

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Dritte

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zerlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

ffentlich er Anzeiger.

B e ilage 8 zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch

Berlin, Freitag, den 18. Oktober

en Staatsanzeiger.

8

1992.

6. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wir

8. Niederlassun e 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

genossenschaften.

ꝛc. von tsanwälten.

6) Kommanditgesellschaften 19 Aktien u. Aktiengesellsch. 157503]

Infolge Beschlusses der am 7. Oktbr. stattgefun⸗ denen T. Bicsraflsʒshes ist der Name der Gas⸗ werk Esch a/Alzette (Luxemburg) A.⸗G. in „Gas⸗ werk Lechhausen Aktiengesellschaft“ abzuändern, und bitten wir baher die Herren Aktionäre, die in ihrem Besitz befindlichen Aktien nebst Talons und Cou⸗ pons zwecks Umstempelung an unsere Adresse, Bremen, Bachstraße 78/80, einzureichen.

Gaswerk Lechhausen Aktiengesellschaft. R. Dunkel.

[57504 Gas⸗ Elektricitäts⸗Werke Allstedt A.⸗G. Folgende 4 Nummern unserer 4 ½ vom Jahre 1900 sind gemäß § 6 der 1 bedingungen vom 30. September 1907 zur Rück. zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: Nr. 70 74 87 und 98. 3 Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen st der Sangerhauser Bankverein, Filiale der Magdeburger Privatbauk in Sangerhausen. Bremen, im Oktober 1907. b Der Vorstand.

[57505] Gas⸗ u. Electricitätswerk Groß Moyeuvre.

Folaende 3 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1897 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rückzahlung per 1. April 1908 ausgelost worden:

Nr. 21, 23 und 45.

Einlösungsstelle für die ist das Bankhaus des Herrn E. C. Bremen.

Bremen, im Oktober 1907.

Der VBorstand.

Obligationen Weyhausen,

57506]

as⸗ und Elektricitäts⸗Werke Neuenahr A.⸗G.

Folgende 6 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1899 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: Nr. 2 10 102 106 134 160.

Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disronto⸗Gesellschaft, Bremen.

Bremen, im Oktober 1907.

Der Vorstand.

57507 Se 8 Electricitäts⸗Actiengesellschaft Brema.

Folgende 6 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1897 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden:

Nr. 1 4 44 93 95 und 102.

Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Dirertion der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen.

Bremen, im Oktober 1907.

Der Vorstand.

[57508] Gas⸗ und Glektricitäts⸗Werke Bütow i. P. Folgende 6 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1900 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: Nr. 34 92 111 121 131 und 143. Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen. Bremen, im Oktober 1907. Der Vorstand.

[57509] Gas⸗ und Ereers , ene Devant les Ponts cE »G.

Folgende 3 Nummern unserer 4 ½ % RAnleihe vom Jahre 1899 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden:

Nr. 138 und 140 à 500,—.

Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen.

in, im Oktober 1907.

1“ Der Vorstand.

5 as⸗ und Electricitäts⸗Werke F Chäteau Salins A.⸗G. Folgende 3 Nummern 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1899 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden:

gran2 2 8 8. nl die gekündigten Obligationen

insösungsstelle für B

ist nü8lrgesenn der Disronto⸗Gesellschaft, Bremen.⸗

Bremen, im Oktober 1907.

Der Vorstand.

751I] Gas⸗ und Wasserwerke Montjoie A.⸗G. Folgende 5 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1898 sind gemäß § 6 der Anleihebedingungen am 30. September 1907 zur Rückzahlung per 2. Ja⸗ nuar 1908 ausgelost worden: 5 Nr. 14 37 70 78 und 83. Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen st das Bankhaus des Herrn C. C. Wehhausen, remen. Bremen, im Oktober 1907. Der Vorstand.

57512 Faswerr Freienwalde (Ober) A.⸗G.

Folgende 6 Nummern unserer 4 ½ % Auleihe

vom Jahre 1899 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ 1“ am 30. September 1907 zur Rückzahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: Nr. 34 46 54 60 74 und 80. Einlösungsstelle für die gekündigten

reienwalde. Seee im Oktober 1907. Der Vorstand.

57513 Gaswerk Gifhorn A.⸗G. Flalnde 4 Nammern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1900 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: Nr. 26 30 39 und 80. 2 Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen. remen, im Oktober 1907. Der Vorstand. 57514 Gaswerk Schmalkalden. 1 Pehalnse 5 Nummern unserer 4 ½ %0 Anleihe vom Jahre 1897 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ bedingungen am 30. September 1907 zur Rückzahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden: 1“ r. un —. Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Peutsche Nationalbank, Bremen. Bremen, im Oktober 1907. Der Vorstanud.

[57515] Gaswerk Weißwasser O. L. Aktiengesellschaft.

Folgende 6 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1901 sind gemäß § 6 der Anleihe⸗ hbedingungen am 30. September 1907 zur Rück⸗ zahlung per 2. Januar 1908 ausgelost worden:

Nr. 97 und 107 à 1000,—.

Nr. 22 32 41 und 65 à 500,—. 1

Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen.

Bremen, im Oktober 1907.

Der Vorstand.

[57516] Gas⸗, Wasser⸗ und Electricitäts⸗Werke Mörchingen A. G.

Fhga8 7 Nummern unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1898 sind gemäß § 6 der Anleihebedingungen am 30. September 1907 zur Rückzahlung per 1. April 1908 ausgelost worden:

Nr. 4 17 64 71 80 82 und 103.

Einlösungsstelle für die gekündigten Obligationen ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen.

Bremen, im Oktober 1907.

Der Vorstand.

[57756

* Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft Union, Essen⸗Ruhr.

Gemäß §§ 19, 20 und 21 des Statuts werden die Herren Aktionäre hiermit zur

36. ordentlichen Generalversammlung, welche am

Dienstag, den 12. November 1902, Nachmittags 3 Uhr, 3

in der Gesellschaft „Verein“, Essen⸗Ruhr, stattfinden wird, eingeladen. 8 Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstands und des Aussichtsrats über das Geschäftsjahr 1906/07 sowie Vorlage vr ehn und des Berichts der Rechnungs⸗ prüfer.

2) Beschlußfassung über die Genehmigung der Bllanz sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 3

3) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

4) Wahl von Rechnungsprüfern.

5) Beschlußfafsung über Aufgabe des Maschinen⸗

aues.

6) Abänderung der §§1 und 2 des Statuts und zwar des § 1 durch Abänderung der Firma, des § 2 durch anderweitige Festsetzung des Zweckes

der Gesellschaft und des Gegenstandes des Unternehmens. 8

Wegen Teilnahme an dieser Generalversammlung

verweisen wir auf § 20 des Statuts, wonach die

Hinterlegung der Aktien oder eines Depotscheins der

Reichsbank oder eines notariell beglaubigten Hinter⸗ legungsscheins spätestens am fünften Tage vor der Generalversammlung, also bis zum 7. No⸗ vember d. J., bei einer der nachbenannten Stellen: A. Schaaffhausen’scher Bankverein, Cöln, Berlin und Düsseldorf, Esseuer Credit⸗Anstalt, Essen⸗Ruhr, Rheinische Bank, Essen⸗Ruhr, u Gesellschaftskasse zu erfolgen hat. Essen⸗Ruhr, den 12. Oktober 1907.

Der Aussichtsrat. 157478]

In Gemäßheit des § 290 des H.⸗G.⸗B. und des Beschlusses der Generalversammlung vom 17. Sep⸗ tember 1906 erklären wir hierdurch die Aktien Nr. 453 und 454 unserer Gesellschaft für kraftlos.

Zweibrücken, den 15. Oktober 1907.

Zweibrücker Exportbrauerei A⸗G. vorm. Jakob Noh

H. Thiemer.

[57787] 8 Emil Marold Aktiengesellschaft.

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden

hiermit zu der Sonnabend, den 16. November

1907, Mittags 12 Uhr, im Bureau der Herren Abel & Co., Berlin, Jägerstr. 9, stattfindenden ist die Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Bremen, und das Bankhaus des Herrn R. Lupke,

außerordentlichen Generalversammlung er⸗ gebenst eingeladen. Tagesordnung: Aenderung der §§ 7, 8, 9 und 10 der Statuten, betreffend Vertretungsbefugnisse des Vorstandes. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am 3. Werktage bis Abends 6 Uhr vor dem an⸗ beraumten Termin ihre Aktien oder Devpotscheine der Reichsbank bei unserer Gesellschaftskasse in Berlin, Adalbertstr. 51, oder bei dem Bankhause Abel & Co., Berlin, Jägerstr. 9, hinterlegt

aben. Berlin, den 18. Oktober 1907. Der Aufsichtsrat. M. Abel, Vorsitzender.

[57789]

Oberbergische Bank Ahktiengesellschaft. Montag, den 11. November 1907, Nach⸗

mittags 4 ½ Uhr, außerordentliche General⸗

versammlung im Lokale des Herrn Carl Zimmer⸗

mann, Ohl. Tagesordnung:

1) Genehmigung des vom Vorstande mit der Gummersbacher Volksbank in Gummersbach ab⸗ geschlossenen Fustonsvertrages.

2) Erhöhung des Aktienkapitals von 500 000,— auf 2 000 000,— durch Ausgabe von 1500 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien à 1000,— zur Uebernahme der Aktiven und Passiven der Gummersbacher Volksbank sowie zur Ver⸗ stärkung der Betriebsmittel.

3) Aenderungen des Gesellschaftsvertrages, und zwar:

§ 1. Der Firmenname wird in „Bergische Kredit⸗

Anstalt Aktiengesellschaft“ und die Bezeichnung des Sitzes der Firma in „Gummersbach“ ab⸗ geändert. Zusatz: „Etwaige Zweigniederlassungen führen dieselbe Firma unter des Ortes der Niederlassung vor dem orte „Aktiengesellschaft“. § 2. Zusatz: „Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweig⸗ niederlassungen und Agenturen im In⸗ und Auslande zu errichten und sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen.“ § 3. Aenderungen der auf das Grundkapital be⸗ züglichen Angaben gemäß Punkt 2 dieser Tagesordnung. Hinter dem bisherigen § 5 soll folgender neue Paragraph (als Nr. 6) eingeschoben werden: „Wenn fäͤllige Ratenzahlungen auf die Aktien nicht geleistet werden, so haben die Verpflichteten von der Fälligkeit an 5 % Zinsen zu entrichten. Erfolgt nach dreimaliger Aufforderung gemäß § 42 die Zahlung nicht binnen vier Wochen, so ist eine Vertragsstrafe von 10 % des fälligen Betrages verwirkt. Die säumigen Aktionäre können auch gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs ihrer Anrechte aus der Zeichnung und den ge⸗ leisteten Teilzahlungen verlustig erklärt werden.“ Durch die Einschiebung dieses Paragraphen wird die bisherige Nummerierung der folgenden Paragraphen verändert. § 6 (demnächst 7). Zusatz: „Jedoch soll dem⸗ jenigen, welcher den Verlust von Gewinn⸗ anteilscheinen vor Ablauf der dreijährigen Frist bei der Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz durch Vorzeigung der Aktien oder sonst in glaubhafter Weise dartut, nach Ablauf der gedachten Frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorge⸗ kommenen Gewinnanteilscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Neue Gewinnanteilscheine werden an den Inhaber des Erneuerungsscheins nicht aus⸗ gegeben, wenn der Besitzer der Aktie oder des Interimsscheins der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle werden die Scheine dem Besitzer der Aktie oder des Interims⸗ scheins ausgehändigt, wenn er die Haupt⸗ urkunde vorlegt.“ § 7 (demnächst 8). Nach dem ersten Satz soll eingefügt werden: „Mit der Kraftloserklärung der Aktie oder des Interimsscheins erlischt auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen.“

§ 12 (demnächst 13) soll dahin abgeändert werden, daß die Generalversammlungen in Gummers⸗ bach stattzufinden haben. 8

§ 16 (demnächst 17). Die Bestimmung des Para⸗ graphen, daß Vollmachten zur Vertretung in der Generalversammlung sechs Tage vor der letzteren bei der Gesellschaft oder den anderen, dafür in der einberufenden Bekanntmachung benannten Stellen niederzulegen seien, soll dabin abgeändert werden, daß diese Vollmachten spätestens am Tage vor dem Zusammentritt der Generalversammlung an die Direktion einzureichen sind.

§ 17 (demnächst 18). Die Worte „Die Art und

Weise der Abstimmung hat der Vorsitzende der Generalversammlung zu bestimmen“ sollen sorsalen. Falls keine der bezeichneten P zusatz: „Falls keine der bezeichneten Per⸗ sonen den Vorsitz übernimmt, so wählt die Generalversammlung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden.“ § 24 (demnächst 25). Die Zahl der Aufsichtsrats⸗ mitglieder soll auf mindestens 9, höchstens 15 erhöht werden (bisher mindestens 3, höchstens 7);

dementsprechend soll die Zahl der jährlich ausscheidenden Mitglieder auf 3 bis 5 (gegen⸗ über 1 bis 2 seither) abgeändert werden. Es soll ferner die Bestimmung aufgenommen werden, daß die Wahl auf Antrag eines Aktionärs durch Stimmzettel zu erfolgen hat.

Zusatz: Ersatzwahlen müssen erfolgen für die Zeit bis zum Ablauf der ordentlichen Wahlperiode, sofern sich die Mitgliederzahl bis auf 5 verringert hat.“

§ 26 (demnächst 27). Die Frist für die Berufung von Sitzungen des Aufsichtsrats soll von 8 Tagen auf 5 Tage reduziert werden. Der letzte Absatz des Paragrapben soll dahin ge⸗ ändert werden, daß der Aufsichtsrat binnen 5 Tagen (gegen 8 bisher) zu berufen ist, so oft 3 (bisher 2) Mitglieder oder der Vor⸗ stand dies verlangen. (demnächst 28). Die Gültigkeit der Be⸗ schlüsse des Aufsichtsrats soll von der Beteili⸗ gung von 5 (früher 2) Mitgliedern desselben abhängig sein. Die Bestimmung, daß die Beschlußfassung nach absoluter Stimmen⸗ mehrheit zu erfolgen hat, soll in Gemäßheit des weiter unten erwähnten Zusatzes zum § 31 (demnächst 32) eingeschränkt werden. § 30 (demnächst 31). Der Aksatz e, wonach Er⸗ werbungen oder Vezäußerungen von Grund⸗ stücken bisher der Genehmigung des Aufsichts⸗ rats bedurften, soll fortfallen. (demnächst 32). Zusatz: „Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands kann vom Auf⸗ sichtsrate jederzeit widerrufen werden, jedoch nur auf Grund eines mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln seiner Mit⸗ glieder gefaßten Beschlusses. Der Aufsichtsrat setzt die gegenseitigen Ver⸗ hältnisse der Direktoren zu einander fest und kann, falls mehr als 2 Direktoren ernannt sind, einen derselben als Vorsitzenden be⸗ stimmen. § 35 (demnächst 36). Der Absatz 1, die Zeichnung der Firma betreffend, soll folgende vereinfachte Fassung erhalten: „Alle die Gesellschaft ver⸗ pflichtenden Unkunden und schriftlichen Er⸗ klärungen müssen von zwei Mitgliedern der Direktion oder von einem Direktor und einem Prokuraträger oder von zwei Prokuraträgern unterzeichnet sein.” § 36 (demnächst 37). Die Worte „Das erste Ge⸗ schäftsjahr endet mit dem 31. Dezember 1890‧ sollen fortfallen.

§ 37 betreffend die Bildung des Reservefonds soll durch folgende 2 Paragraphen (38 und 39) 2hs. n. B di. Bilbung des gesevl

Eb ildung des gese hen Reservefonds I sind die gesetzlichen Peütthen mungen maßgebend.“ (39.) Neben diesem gesetzlich vorgeschriebenen Rese vefonds wird ein Reservefonds 11 (zwei) gebildet, und sollen demselben alljährlich mindestens 5 % des Reingewinns so lange überwiesen werden, bis beide Fonds zusammen die Höhe von 20 % des Grundkapitals er⸗ reicht haben. Zuweisungen über diesen Betrag hinaus können ihm jedoch auf Beschluß der Generalversammlung gemacht werden. Durch einen auf Antrag des Aufsichtsrats durch die Generalversammlung gefaßten Be⸗ schluß können aus dem Reservefonds 11 (zwei) außergewöhnliche Verluste und Ausgaben gedeckt werden, und zwar ohne Rücksicht auf die für das betreffende Jahr festzustellende Dividende. In derselben Weise können daraus Zuweisungen an den Reservefonds I (eins) erfolgen, und es kann auch daraus die Jahres⸗ dividende bis auf 4 % ergänzt werden, falls der bilanzmäßige Reingewinn eines Jahres hierzu nicht ausreichen sollte. Die Entnahmen aus dem Reservefonds 1I (zwei) sind nicht von einer bestimmten Höhe desselben abhängig, doch sollen die in Absatz 1 vorgeschriebenen regelmäßigen Zuweisungen an denselben fort⸗ gesetzt werden oder neu beginnen, falls und so lange nicht beide Reservefonds zusammen von 20 % des Grundkapitals auf⸗ weisen.“ § 39 (demnächst 41) soll dahin abgeändert werden daß die Berechnung der Gewinnanteile für Vorstand und Beamte erst nach Verteilung einer Dividende von 4 % zu erfolgen hat, daß die Tantime des Aussichtsrats von 5 % auf 10 % erhöht wird und mindestens pro Person 300,— statt wie bisher insgesamt 1000,— betragen soll.

§ 40 (demnächst 42). Für die Rechtewirksamkeit der von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen soll für die Folge der Nachmeis der Beröffentlichung in dem Deutschen Reichs⸗ anzeiger genügen. „(Bisher war außerdem die Veröffentlichung in der Wipperfürther und der Halverschen Zeitung erforderlich.) Im übrigen soll es dem Aufsichtsrat überlassen bleiben, zu bestimmen, in welchen Blättern außer dem Deutschen Reichsanzeiger die Be⸗ keöhntmachungen der Gesellschaft zu veröffent⸗

en sind.

4) Wahlen zum Aufsichtsrat.

Nur diejenigen Aktionäre sind stimmberechtigt, welche ihre Aktien oder die Depotscheine über solche sowie die Vollmachten für ihre etwaigen Vertreter sechs Tage vor der Generalversammlung, also spätestens bis zum 5. November, an üunseren Kassen in Ohl oder Halver oder bei der Rheinisch Westfälischen Disconto⸗Gesellschaft A.⸗G. in Aachen oder Cöln hinterlegt baben.

Ohl, Bez. Cöln, den 17. Oktober 190.

Der Vorstand.