1907 / 279 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Nov 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Sitte, zu Lts. der Res. des

Hartung, Walther (I Leipzig), 8 „Inf. Regts. König Georg Nr. 106, Simone (1 Leipnig), Dietrich (I Dresden), zu Lts. der Res. bes 8. Inf. Rezts. Prinz Johann Georg Nr. 107, Schiefer (1 Dresden), Rennert (1 Leipzig), zu Leutnants der Reserve des 10. Infanterieregiments Nr. 134, Hahnemann, Stohwasser ( Leipzig), zu Leutnants der Res. des 11. Jaf. Regts. Nr. 139, Päcke (I Leipzig), zum Lt. der Res. des 14. Inf. Regts. Nr. 179, Hentrich (I Leipzig), zum Lt. der Res. des 15. Inf. Regts. Nr. 181, Gontard (II Leipzsg), zum Lt. der es. des 2. Hus. Regts. Königin Carola Nr. 19, Bethmann II Leipzig), zum Lt. der Res. des 4. Feldart. Regts. Nr. 48, eichelt (II Leipzig), zum Lt. der Res. des 7. Feldart. Regts. Nr. 77, Morenz (II Leipzig), zum Lt. der Res. des 8. Feldart. Regts. Nr. 78, Deuner (Zittau), zum Lt. der Res. des 1. Train⸗ bats. Nr. 12, Simon (II Leipzig), zum Lt. der Res. des 2. Train⸗ hats. Nr. 19, Kirsten (Annaberg), Knoth (Döbeln), Seemann, Hevar 8. Jeß (I Leipzig), zu Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, rdert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heerec. 19. No⸗ bvember. Windel, zund Komp. Chef im 10. Inf. Regt. Nr. 134, v. Schönberg, Oberlt. im 6 Inf. Regt. Nr. 105 König Wilbelm II. von Württemberg, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, v. Wolff, Lt. im Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Preußer, Lt. im 13. Inf. Regt. Nr. 178, mit Pension der Abschied bewilligt. Gr. v. Einsiedel, Lt. im 1. Jägerbat. Nr. 12, wegen überkommener Feld⸗ und Garnisondienstunfähigkeit der Abschied bewilligt. v. Schrabisch, Lt. im 7. Inf. Regk. König Georg Nr. 106, mit Pension zu den Offizieren der Res. dieses Regts., Wachsmuth, Lt. im 1. Trainbat. Nr. 12, zu den Offizieren der Res. dieses Bats., übergeführt. Im Beurlaubtenstande. 19. November. v. Auen⸗ 88 anz ( Dresden),

müller, Rittm. der Res. des Gardereiterregts., Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesen beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Geyler (Zwickau), zuptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, behufs Ueberführung zum aandsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. rmeeuniform, der Abschied bewilligt.

Den Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots: Lehmann (Döbeln), wegen überkommener Feld⸗ und Garnisondienstunfähigkeit, Ullmann (1 Dresden), behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots, Werlisch (II Leipzig), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Auf⸗ Pbots, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Winter,

tt. der Res. des 1. Feldart. Regts. Nr. 12, der Abschied bewilligt.

Im Sanitätskorps. 19. November. Dr. Hesse, Unter⸗ arzt beim 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, zum Assist. Arzt befördert. Dr. Albrecht (Plauen), Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots, zu den Sanitätsoffizieren der Res. zurückversetzt. Den Stabsärzten der Res.: Dr. Langer (Bautzen), Dr. Gebauer (Chemnitz), diesen beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, Dr. Fichtner (II Dresden), behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Dr. Hennig (Emil) (II Leipzig), behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

ch Allerhöchsten Beschluß. 3. November. Keller, Obe Dnchr des Sech tte l bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen.

L* Deutscher Reichstag. 55. Sitzung vom 22. November 1907, 2 Uhr.

es⸗ dn 1 der Sitzung ist in der gestrigen Nummer .Bl. berichtet worden. 8 eeif 88 vagezorhnung stehen lediglich 26 Berichte der etitionskommission.

Eine große Anzahl von Ortsgruppen des deutsch⸗nationalen Handlungsgehilfenverbandes fordern einen Ausbau und die Weiter⸗ führung der BerkscherAshscener Ver ch. . insbesondere die baldige Schaffung einer ausreichenden Pensions⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung der Privatangestellten, sowie den Ausbau des Unfall⸗ und Krankenversicherungsgesetzes, ferner eine besondere Standes⸗ vertretung. Die .“ 1.“ heehee

ozialreform im andelsgewerbe betreffend, dem Reianale nr Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Molksenbuhr (Soz.) unterzieht unter großer Unruhe des Hauses die Sozialreform im Deutschen Reich, soweit sie von der Mehrheit des Reichstags beschlossen worden ist, einer Kritik und weist darauf hin, daß die sozialdemokratische Partei schon vor der

Kaiserlichen Botschaft von 1881 die in der Eingabe des Verbandes eer deutschen Handlungsgehilfen niedergelegten in Form von Anträgen zur Geltung zu bringen versucht habe. Alle diese An⸗ räge, so namentlich auch der bezüglich der Pensionen für die Hinter⸗ bliebenen der Handlungsgehilfen, seien jedoch abgelehnt worden.

8 müsse nun eigentümlich berühren, 8 jetzt auf einmal der natio⸗ nale Handlungsgehilfenverband mit diesen Forderungen hervortrete den Schein zu erwecken versuche, als ob er als der erste solche orderungen stelle. Alle ähnlichen Versuche, auch die des damaligen ertreters des sozialen Königtums, seien an dem Widerstande des entralverbandes deutscher Industrieller und an dem Widerspruch des reiherrn von Stumm gescheitert. Jetzt, da der Zentralverband wieder zu Ehren gelangt sei, sei erst recht nicht an die Erfüllung der be⸗ rechtigten Forderungen der Handelsangestellten zu denken.

ti Abg. Schack (wirtsch. Vgg.): Der Angriff des sozialdemokra⸗

tischen Redners gegen den nationalen Handlungsgebilfenverband ist völlig bei den Haaren herbeigezogen. Der Vorredner mag es für not⸗ endig gehalten haben, den Handlungsgehilfen einmal zu erzählen,

1 as seine Partei für die Handelsangestellten getan habe; im Reiche

Abst wußte man bisher noch nichts davon. Jener Hinweis war

vohl auch um so nötiger, als in verschiedenen Orten des eutschen Reichs Wahlen zu den Kaufmannsgerichten abgehalten werden. Es ist verständlich, daß ein sozialdemokratischer Abgeord⸗

8 8 es unangenehm empfindet, wenn irgend eine

sch Auegangspunkte ihrer Forderungen eine Kaiserliche * 2

Baft nimmt. Die Handlungsgebilfen ober, die auf deutschenationalem

Fnr steben, werden sich die Erinnerung an die Mitwirkung

AncKeiserlichen Botschaft an der Sozialreform durch noch so sscharfe

deraöiff der Sozialdemokratie nicht verekeln lassen. Die 888. vor bhn aiserlichen Botschaft von der Sozialdemokratie gestellten An räge üecge Art erwiesen sich als gänzlich unbrauchbar. Zur Frege⸗ 5

demok, naversicherung der Privatangestellten ist aber von der 8

gerad ratie noch niemals ein Antrag gestellt worden. Da b

ratthe die anderen Parteien, besonders die konservative, die Zen rusn einbrocteund die Nationalliberalen, die 1904 Anträge im Reichstage

dazu achten. Wenn der Vorredner geglaubt hat, durch solche v..

demokratj n, daß die 600 000 Handlungsgehilfen der Sozial⸗

Handfatie zugeführt werden, so bewegt er sich in Illusionen. 1

demo ratie alsen, 888 Mridatangestellten wollen mit der Sozial⸗ n haben.

Landahg Molkenbuhr (Soz.) erwidert, daß, wenn man draußen 88

auf diesem Zehauptung aufstellen würde, daß die Sozialdemokratie gapbischen Gebiete nichts getan hätte, diese auf Grund der steno⸗

Wissen die Werichte nachweisen könnte, daß man damit wider besseres

die Unwahrheit gesagt habe. Die Sozialdemokratie habe be⸗ vW i, durch Pensionierung sicherzustellen. as G 6

8 Eine Hen sritt dem Kommisionsantraäge einstimmig bei⸗ id⸗ ren wird ohne Bebstin deer Becchehr, mit Zellulo

ohne Debatte dem Reichskanzler zur Erwagung über⸗

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viesen.

*F.

Disscdie Petition des Verbandes der katholis ine der ese Münster wird, soweit sie 1“] 8 .“ 2

als Vorstandsmitglied der Lan

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torischer Arbeiterausschüsse durch Gesetz verlangt, dem Reichskanzler zur Erwägung, die darin aufgestellten statutarischen Bestimmungen für Arbeiterausschüsse werden als Material überwiesen.

Die baldige Schaffung eines Gelng. betreffend Anstellung von Handelsinspektoren, wird von dem Verbande deutsch⸗ nationaler Handlungsgehilfen in Hamburg, Potschappel und Hannover sowie vom Verband katholischer kaufmännischer Vereinigungen Deutsch⸗ lands in Essen⸗Ruhr erbeten.

Die Petitionskommission beantragt die Ueberweisung dieser Petitionen zur Berücksichtigung an den Reichskanzler und den Ueber⸗ gang zur Tagesordnung über eine Reihe von Petitionen, die einen entgegengesetzten Standpunkt vertreten.

Abg. Hoch (Soz.) spricht sich zu Gunsten der Anstellung von Handelsinspektoren aus, da die bestehenden Schutzvorschriften für die Handelsgehilfen in bezug auf Sonntagsruhe, Arbeitszeit usw. in der Tat nicht beachtet würden, obwohl die Ortspolizeibehörden eine Kon⸗ trolle über die Helbelsbetrike zu üben befugt seien, und führt ver⸗ schiedene krasse Fälle von Verstößen gegen die Schutzvorschriften an, die selbst im Organ des Handlungsgehilfenverbandes mitgeteilt seien. Es sei auch nötig, den Handelsinspektoren Handelsgehilfen als Assistenten zur Seite zu stellen bei der Aufsicht, eine Forderung, die allerdings der Handlungsgehilfenverband wieder fallen gelassen habe. Wie berechtigt aber diese Forderung sei, das lehrten die praktischen Erfahrungen, die mit der Zuziehung von Arbeitern bei der Bau⸗ kontrolle gemacht seien. Die Sozialdemokratie hätte schon 1895 An⸗ regungen in diesem Sinne gegeben. . 8

Abg. Schack (wirtsch. Vgg.): Die sozialdemokratische Partei hat sich erst neuerdings für diese soziale Reform interessiert. Daß der deutschnationale Handelsgehilfenverband das Verlangen, daß Handelsgehilfen als Assistenten angestellt würden, fallen gelassen habe, ish nicht richtig. Die Sozialdemokratie hat allerdings Anträge gestellt, aber sie sind unbrauchbar gewesen. An der sozialpolitischen Gesetzgebung hat die Sozialdemokratie überhaupt keinen Anteil, denn sie hat immer dagegen gestimmt, z. B. auch gegen das Gesetz über die Kaufmannsgerichte. Auf provinzialen Parteitagen ist offen aus⸗ gesprochen, daß es mit einer der größten Fehler der Sozialdemokratie in den letzten Jahren gewesen sei, daß sie gegen die Kaufmanns⸗ gerichte gestimmt habe. Zu einer solchen Partei können die Handels⸗ gehilfen kein Vertrauen haben. Aber sie hat gewissenlos mit der Behauptung agitiert, daß wir die Interessen der Handelsgehilfen verraten und uns durch die Zustimmung zu den Kaufmannsgerichten ein Denkmal der Schande gesetzt hätten. Die sozialdemokratischen Anträge für die Handelsgehilfen sind so ziemlich das beste Agitations⸗ material für uns gegen die Sozialdemokratie.

Abg. Hoch (Soz.): Wir sind es tatsächlich gewesen, die 1897 zuerst die Anregung zur Schaffung von Handelsinspektoren gegeben haben. Bestreiten kann das der Abg. Schack auch nicht; darum unterschiebt er mir, ich hätte gesagt, wir hätten eine solche Anregung schon 1891

legeben. Mit solchen Unrichtigkeiten ist leicht operieren. Unsere Seellung zu dem Gesetz, betreffend die Kaufmannsgerichte, ist eine negative gewesen, weil die für die Handelsangestellten schädlichen Vor⸗ schriften desselben die Vorteile schließlich überwogen; dieser Erwägung ist der Vorredner nicht gerecht geworden. Das Gesetz war eine un⸗ aufschiebbare Notwendigkeit geworden, und die Regierung hätte es nicht scheitern lassen, wenn jene schädlichen Bestimmungen vom Reichstage aus dem Gesetz Fütn worden wären.

bg. Schack (wirtsch. Vgg.): Diese Entschuldigung schafft die Tatsache nicht aus der Welt, daß die Sozialdemokratie auch nach dem Zeugnis von hervorragenden Anhängern mit der Ablehnung des Ge⸗ 8 eine der größten Dummheiten gemacht hat. Wenn der Abg. Hoch mir logisch Anerkennung gezollt hat, so freue ich mich darüber, bedauere aber, ihm das Kompliment nicht zurückgeben zu können.

Der Kommissionsantrag wird hierauf angenommen.

Die Petition des Allgemeinen Handwerker⸗ vereins in Dresden und des Dresdener Innungsausschusses, die sich aufs entschiedenste gegen jede weitere mit der geplanten Arbeiter⸗Witwen⸗ und Waisen⸗, wie namentlich mit der Arbeitslosen⸗ versicherung verbundene Neubelastung der Arbeitgeber ansspescht soll dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme überwiesen werden.

Abg. Giesberts (Zentr—): Die Lösung der Frage der Arbeitslosen⸗ versicherung ist ja äußerst schwierig. Wir können aber an der gesetz⸗ lichen Regelung dieser Frage nicht vorbeikommen angesichts der im Schwanken begriffenen, ja zum Teil schon rückläufigen wirtschaftlichen Konjunktur und der damit unausbleiblich verbundenen Arbeitslosigkeit. Wenn es zu einer vollständigen Krise kommt, dann müssen Mittel und Wege gefunden werden, um das Elend der Arbeiterklasse möglichst zu lindern. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir in Deutsch⸗ land in den letzten Jahren eine Unmenge ausländischer Arbeiter in unser Vaterland hineinbekommen haben, vielfach Elemente der aller⸗ zweifelhaftesten Art, wie in den Prozessen der jüngsten Zeit festgestellt worden ist. Darum ist es Pflicht des Reichstags wie der Regierung, diese ganze Sache im Auge zu behalten.

Die Petition wird dem Antrage der Kommission entsprechend dem Reichskanzler zur Kenntnisnahme überwiesen.

Die Petition der Knappschaftsältesten des niederschlesischen

Knappschaftsvereins um Aenderung des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes soll dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Es soll die Inpalidenrente schon gewährt werden, wenn der Versicherte 50 % seiner Erwerbsfähigkeit ein⸗ eebüßt hat. 8 giche Sachse (Soz.) beantragt, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. Mit der bisherigen Rente können die Bergleute nicht auskommen. Die Grubenarbeit werde immer an⸗ strengender, gefährlicher und schwieriger, und die Arbeiter würden immer schneller leistungsunfähig. Mit einer Herabsetzung der Alters⸗ grenze für den Bezug der Rente sei den Bergarbeitern nicht gedient, weil sie auch die niedrigere Altersgrenze nicht erreichen. Die Lage der Bergarbeiter sei um so schlimmer, als der preußische Landtag dem aktiven und passiven Wahlrecht der Knappschaftsältesten den Todesstoß versetzt habe.

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) macht darauf aufmerksam, daß die invalidisierten Bergleute in den ländlichen Bezirken dadurch ge⸗ schädigt werden, daß kurze Zeit nach ihrer Invalidisierung eine Unter⸗ suchung angestellt werde, ob sie wenn sie eine kleine Landwirtschaft besitzen, in dieser noch so viel verdienen können, wie der dritte Teil des ortsüblichen Tagelohnes ausmacht, und daß ihnen dann die Rente entzogen werde. Das sei eine Ungerechtigkeit, weil die Leute in ihrem Beruf nichts mehr verdienen können; sie seien dann gewissermaßen auf das Gnadenbrot ihrer Kinder angewiesen.

Abg. Erzberger (Zentr.) stimmt zwar den Ausführungen des sozial⸗ demokratischen Redners in bezug auf das aktive und passive Wahl⸗ recht der Knappschaftsältesten zu, glaubt aber, daß diese Frage hier nicht zur Debatte stehe, und gibt zu bedenken, daß, wenn die Petition zur Berücksichtigung empfohlen werde, damit die ganze Grundlage des Invalidenversicherungsgesetzes über den Haufen geworfen werde. Es würden dann die sämtlichen Berechnungen, die bei der Schaffung des Invalidengesetzes aufgestellt waren, vollständig in der Luft schweben. Die Konsequenz des Antrages würde eine Erhöhung der Kosten für die Versicherungsnehmer sein. .

Abg. Molken buhr (Soz.) erwidert, daß, wenn der Reichstag niemals ein Gesetz gewollt hätte, bevor er nicht dessen Kosten vorauswußte, nicht sehr viele Gesetze gemacht worden wären. Der Wunsch der Bergleute sei bescheiden genug, und er decke sich auch mit den Forde⸗ rungen der Privatangestellten. Bei den Offizieren warte man ja nicht einmal so lange, bis sie die Hälfte ihrer Leistungsfähigkeit eingebüßt haben; mancher werde pensioniert, wenn er wirklich anfange, leistungs⸗

ähi werden. fäbig, in Brejski (Pole) kann die finanziellen Besorgnisse des Abg. rärs, dafür zu

berger nicht teilen; es sei Sache des Schatzsekr 9. sich Mittel finden. Abg. Giesberts (Zentr.): In den sozialpolitischen Absichten werden wir uns von niemand übertreffen lassen, aber nach meinen Er⸗ esversicherungsanstalt der

heinprovinz ist es notwendiger, erst einmal das

Prinzip der Berufs⸗

invalidität bei der Privatbeamtenversicherung durchzuführen, als hier den Begriff der Erwerbsunfähigkeit von auf ½ heraufzusetzen. Die Bedingung, daß 3 der Erwerbsfähigkeit verloren gegangen sein müsse, ist allerdings keine ausreichende Fürsorge für die Arbeiter, die ihre gesunde Arbeitskraft eingebüßt haben, und wir werden auf die Dauer über en Prozentsatz hinauskommen müssen. Wenn wir hier den Prozentsatz der Erwerbsfähigkeit heraufsetzen, so schieben wir das Ziel im allgemeinen erst recht hinaus. Ich lege Wert darauf, daß nicht ausschließlich das Gutachten der Aerzte für die Bemessung der Erwerbs⸗ fähigkeit maßgebend sein darf. Heute ist immer das Gutachten des Arztes ausschlaggebend, und nur in verschwindenden Fällen wird gegen dieses Gutachten eine Rente festgesetzt. Es müßten dabei 8 die im Berufe befindlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit⸗ wirken.

Abg. Sachse (Soz.): Wir wünschen für alle Berufe, daß bei 50 % der Erwerbsfähigkeit der Betreffende für invalide wird. Das ist der erste Schritt, um zur Berufsinvalidität zu kommen. Die Ansicht des Zentrums bedeutet bloß, der Sache aus dem Wege zu gehen. In der Berggesetzgebung hat gerade das Zentrum mit den Konservativen und Nationalliberalen im preußischen Landtage den be⸗ dauerlichen Akt vollzogen, den Bergarbeitern das Wahlrecht zu nehmen. Wenn 50 % als Grenze für die Rente festgesetzt werden, werden die Aerzte bei ihren Gutachten noch viel vorsichtiger sein. In einem Rundschreiben ist ja vor einigen Jahren zur Vorsicht bei der Renten⸗ festsetzung aufgefordert worden, und seitdem sind gerade in Nieder⸗

lesien die Renten geringer geworden. Wenn ein Hauptmann im Manöver eine Dummheit begangen hat, wird er pensioniert, auch wenn er noch 100 oder 110 % Leistungsfähigkeit besitzt.

Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Erzberger (Zentr.) und Sachse (Soz.) lehnt das Haus den Antrag Sachse ab und vüntr⸗ dem Kommissionsantrag auf Ueberweisung als Material zu.

Die Petition des Vereins der Amtsgerichtsanwälte in Harburg, betreffend AFe der Rechtsanwaltsordnung (Simultanzulassung der Amtsgerichtsanwälte) wird nach dem An⸗ trage der Petilionskommission ohne Debatte dem Reichskanzler als

Material überwiesen.

Die Petition, betreffend Aufhebung der Gesinde⸗ ordnung und Gewährung des Koalitiongsrechtes an die ländlichen Arbeiter, beantragt die Kommission dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen.

Abg. von Dirksen (Rp.) beantragt, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, weil er tief in die ländlichen Verhältnisse eingreife und heute, am ersten Tage, nicht eingehend erledigt werden könne, und weil in wenigen Tagen ein auf diese Materie bezüglicher ö an das Haus gelangen werde.

bg. Breiski (Pole) empfiehlt dagegen die Erledigung des Gegenstandes im Sinne des Kommissionsantrages.

Abg. Noske (Soz.) meint, daß der Antrag auf Abser ung nur angebracht wäre, wenn schon feststände, daß in dem Vereins⸗ und Versammlungsgesetz das Koalitionsrecht den ländlichen Arbeitern ge⸗ währt werde, „so aber sei es angebracht, daß der Reichstag den Wunsch ausdrücke, daß das Koalitionsrecht den ländlichen Arbeitern gewährt werde.

Der Antrag auf Absetzung des Gegenstandes wird mit großer

e Petition des Vereins der Destillateure von Dresden und Um⸗ gegend, betreffend die Abänderung der Kaiserlichen Verordnung über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Oktober 1901, soll als Material überwiesen werden.

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.) setzt auseinander, daß

die Mittel bezeichnet werden,

S dem ües aen Söftem, ie nur in Apotheken abgegeben werden dürfen, große Unzuträglich⸗ ch heraus, daß ein Muͤrel aaen ch.

küitegttentständen, Se o hätten es ie Gewerbetreibenden oft schon angeschafft und ver⸗ kauften es, um die Kundschaft nicht zu verlieren, weiter. Uebrigens widerspreche die sebige Prafts der Regierung nicht dem Gesetz. an 1“ sollte die Mittel aufzählen, die freigegeben wären. 16 Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquibres: Es ist b dem Bundesrat vollständig überlassen, welche Form er wählt, ob er die verbotenen oder die freigegebenen Mittel nennen will. ür das von ihm System war maßgebend, daß es außerordentlich schwierig ist, ein Verzeichnis derjenigen Mittel aufzustellen, freien Verkehr überlassen werden dürfen. Bei den jetzt schwebenden Verhandlungen wird übrigens erwogen, ob man nicht den vom Vor⸗ redner bezeichneten Weg wählen soll; ob dies aber geschehen wird,

kann ch niche sagen. 21 dt (wirtsch. V g. Dr. Burckhar wirtsch. Vgg.): Was in der kleinen Schweiz möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein.

Es wird nach dem Kommissionsantrage beschlossen.

Der Bund. deutscher Barbier⸗, Friseur⸗ und Perückenmacher⸗ Innungen petitioniert um Abänderung des § 100 der Gewerbeordnung und schlägt folgende Fassung vor: Die Innung ist berechtigt, für gleichbleibende Leistungen Mindestpreise festzusetzen. Die festgesetzten Preise bedürfen der ustimmung der Aufsichtsbehörden. Weiter wird die Aufhebung der hygienischen Ver⸗ ordnungen für das Barbier⸗ und Friseurgewerbe bei den örtlichen Heieeege zu erwirken, oder die Konzessionierung des Gewerbes

böegnüragt.. die Pettt 1 8

e Kommission will die Petition im ersten Teile dem Reichs. kanzler als Material überweisen, über den Rest soll zur eee 8 übergegangen werden.

Abg. Irl (Zentr.) beantragt Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Abg. Lattmann (wirtsch. BVgg.): Das Handwerk wird immer auf die Selbsthilfe verwiesen, aber diese muß ihre Grundlage in der Staatshilfe finden, und dazu ist hier ein Mittel gegeben. Es handelt sich heute nicht um die Einzelheiten einer Gesetzesvorlage, sondern nur um einen Grundsatz, und den wollen wir durch die Ueberweisung dieser Petition zur Berücksichtigung aussprechen.

Abg. Malkewitz (kons.): Wir stimmen dem Antrag Irl zu, wollen aber nicht damit bekunden, daß wir uns auch an die orm der Se binden. Hier handelt es sich nicht um einen einseitigen

unsch des petitionierenden Verbandes, sondern des gesamten organisierten Handwerks. Auch die Handwerkskammern haben allgemeinen fast einstimmig auf den Standpunkt des Verbandes ge⸗ stellt. Wir tun auch einen wichtigen Schritt auf sozialem Gebiet, wenn wir den Antrag auf Berücksichtigung annehmen.

Abg. Brühne (Sol.): Nirgends macht sich die Rückständigkeit mehr bemerkbar als im Handwerk. Die Handwerker wollen au nicht mit den Arbeitern zusammengehen. Die Gesellenausschüsse sind ja im Gesetz garantiert, werden aber gar nicht beachtet.

Abg. Dr. Mugdan (fr. Volksp.): Wenn man einer Zwangs⸗ innung das Recht gäbe, Mindestpreise festzustellen, so würde dies geradezu ein öffentliches Unrecht sein. Jeder, der Mittelstandspolitik treibt, muß sich dagegen wenden. Die Handwerkerkammern sind auch

überzeugt, daß das Handwerk nur no vorwärts kommen kann. 11“ 1“

Abg. Göring (Zentr.): Eine gewisse Klasse von Aerzten arbeit mit besonderem Nachdruck darauf hin, etlasse von 1“ Was den Aerzten als wünschenswert zu ihrer Existenz erscheint, wird auch den kleinen Handwerkern zugebilligt werden müssen. Es kann kein Grund bestehen, bei den Ein chränkungen, die vorgesehen sind den Antrag auf Ueberweisung zur 2 erücksichtigung abzulehnen.

1 Raab (wirtsch. Vgg.): Das Handwerk bemüht sich jetzt die Rückständigkeit, die ihm der Abg. Brühne zum Vorwurf gemacht hat, aufzugeben und moderner zu werden. Auch daß die Handwerker sich von den Arbeitern zurückhielten, ist unzutreffend. Der Abschluß von Tarifverträgen hat doch das Verhandeln mit den Arbeitern zur Voraussetzung. Daß der Liberalismus sich dagegen wehren würde wo es sich darum handelt, ein Stück Manchestertum zu beseitigen, haben wir erwartet. Wir haben es hier nicht mit einem Gesetze,

ond it ei w 8 dn 8 8 ner bestimmten Richtung zu tun, für die man sich wohl

Abg. Fuhrmann (nl.): Wenn zur Festst preise die Zustimmung der oberen Bero elttelung der v Handwerkerkammer notwendig ist, und wenn auch die Handelskammern