gutachtlich gehört werden müssen, dann ist wirklich keine Gefahr vor⸗ handen, und wir können dem Handwerk in diesem Punkte entgegen⸗ kommen, zumal es in dieser Sache einig ist.
Abg. Gothein (frs. Vgg.): Man hat darauf hingewiesen, daß auch die Großindustrie mit ihren Kartellen ähnliche Ziele vertalge Der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk ist aber, daß sich bei der Industrie Outsider finden, die einmal das Kartell sprengen, und daß dann wieder vernünftige Verhältnisse eintreten. Was Sie aber verlangen, ist, daß durch staatliche Zwangsorganisationen die Preise festgesetzt werden. Durch Ihren Vorschlag nehmen Sie namentlich den jungen Anfängern, die sich erst ihre Kundschaft er⸗ werben wollen, die Möglichkeit, vorwärts zu kommen. Wenn es sich bloß um die Barbiere handelte, dann ließe sich ja darüber reden, aber ich fürchte, wir sollen hier über den Löffel barbiert werden. Sie wollen das, was für die Barbiere diskutabel ist, in harmloser Weise für das ganze Handwerk einführen. Wir haben für das Handwerk mindestens ebenso viel Herz wie die Herren, die immer von Handwerker⸗ freundlichkeit triefen. Sie sollten bescheidner sein. Sie vertreten bei dieser Forderung nur einen bestimmten Teil des Handwerks, welches das alte Taxwesen wieder aufleben lassen will. Es handelt sich hier nicht um die freie Selbstbestimmung der Handwerker, sondern um die Einführung behördlicher Taxen. Wie denken sich denn die Herren die Ausführung Ihres Vorschlages, namentlich bei den Bäckern und Schlächtern? Es würden sich hier ganz kolossale Schwierig⸗ keiten ergeben. Gegen Schmutzkonkurrenz kann sich das Hand⸗ werk durch Tarifverträge schützen, wie es z. B. beim Tischler⸗
sewerbe geschehen ist. Ein Breslauer Handwerker hat mir gesagt, feitdem wir an bestimmte Löhne durch den allgemeinen Tarifvertrag
lebunden sind, sind wir die Schmutzkonkurrenz zum großen Teile los. Mit Unrecht hat man auf das Beispiel der Aerzte hingewiesen. Wir haben ja gar nichts dagegen, wenn die Handwerker sich treu einigen wollen; Sie wünschen aber gerade eine staatlich festgelegte gesetz⸗ liche Zwangsorganisation. Es wäre ja auch verkehrt, wenn man die Aerzte gesetzlich zwänge, nicht unter einer gewissen Taxe zu prak⸗ tizieren. Der Arzt kommt ja häufig in die Lage, daß er den armen Phien umsonst behandelt. jie wollen Sie denn jede einzelne
nalitätsleistung festsetzen, und welche Flut von Denunziationen würde die Maßregel zur Folge haben! Ein großer englischer Politiker hat einmal gesagt: „Ich habe nie so viel neue Röcke in einem Dorfe Pseben, als in der Zeit, da das Brot und das Getreide billig war.“
as ist sehr richtig, es geht dem Handwerker schlecht, wenn die Kauf⸗ kraft seiner Kundschaft geschädigt wird, wenn die Preise der Lebens⸗ mittel erhöht werden. Das wissen die Handwerker auch selbst sehr gut, denn sie sind vernünftig.
Abg. Malkewitz (kons.): Die Gefahr der Preisfestsetzungen durch Vereinbarung ist bei dem Handwerk in viel geringerem Maße vor⸗ banden als bei den Kartellen, weil diese Vereinbarungen der Hand⸗ werker immer unter der Kontrolle der Regierung stehen, und diese ein⸗ greifen kann, wenn die Handwerker unverschämte Forderungen stellen. Wenn auch der neu etablierte Handwerker zunächst billig arbeiten wird, um Kundschaft zu bekommen, so muß er doch gewisse Mindest⸗ preise immer innehalten. Es liegt also gerade im Interesse der kleineren Handwerker, die sonst vielleicht zu sehr mit den Preisen heruntergehen würden. Daß alle Handwerksinnungen von einer solchen Befugnis Gebrauch machen werden, davon ist keine Rede; es ist nur eine Berechtigung, aber nicht eine Verpflschtung der Innung. Wo große Preisschwankungen stattfinden, wie bei den Bäckern und Fleischern, wird diese Bestimmung schwer durchzuführen sein. Wenn ein englischer Politiker niemals so viel neue Röcke in den Dörfern gesehen hat als zur Zeit, wo die Brotpreise niedrig waren, so weiß ich nicht, wer die neuen Röcke getragen hat; unsere Bauern sind es nicht gewesen. Wir müssen darauf Rücksicht nehmen, daß gerade die Land⸗ wirtschaft in unserer Mittelstandspolitik so gestellt wird, daß sie die Handwerker etwas verdienen lassen kann. Die Handwerker meiner Gegend wollen die Landwirtschaft kaufkräftig erhalten, damit auch die Handwerker verdienen. Die Stellung des Herrn Mugdan hat mir sehr weh
setan. — Jawohl, weil wir Freunde sind und wir auch in den
katerien, wo wir gegenteiliger Meinung sind, möglichst aufeinander Rücksicht zu nehmen aben. Man kann sehr wohl in Handwerkerfragen verschiedener Meinung sein und doch das Beste des Handwerks wollen.
Ich unterstelle niemandem auf der Linken, daß er den Untergang des
Landwerks will. Die große Mehrheit des Handwerks steht auf unserer Seite. Wir verlangen nicht allein Staatshilfe für das Handwerk, sondern daneben haben wir auch dem Handwerk die Selbsthilfe durch genossenschaftlichen Zusammenschluß und durch bessere Ausbildung empfohlen. Wir haben immer iee; im Handwerk schaffen wollen, aber die Linke ist immer dagegen. ir sind nicht bloß sogenannte
eindwerkerfreunde, sondern wollen, was wir vertreten, auch in die
irklichkeit bsnsehes damit das Handwerk die Konkurrenz der Großindustrie aushalten kann. Wenn das Haus den Antrag Irl
annimmt, wird es etwas tun, wofür ihm das Handwerk dankbar sein kann.
Abg. Mugdan (fr. Volksp.): Meine Bemerkung von den „so⸗ genannten“ Handwerkerfreunden bezog sich darauf, daß die Konserva⸗ kiven es lieben, draußen meine Partei und meine Gesinnungsgenossen als Handwerkerfeinde zu bezeichnen. Ich halte es für berechtigt, wenn das Handwerk sich der Schleuderkonkurrenz erwehrt, wenn es an einer blühenden Landwirtschaft Interesse nimmt; aber hier handelt es sich darum, einer Zwangsinnung ein solches Einnahmerecht zu verleihen. Wenn von den Aerzten die Rede gewesen ist, so verweise ich darauf, daß die Aerztevereinigungen freiwillige sind; wem es nicht beliebt, sich an ihre Bestimmungen zu binden, der kann aus⸗ treten. Der Kollege Fuhrmann meinte, es sei bei der Sache keine
roße Gefahr, da ja die Regierung die Genehmigung haben solle. Meiner Meinung nach besteht da mindestens die Gefahr, daß un⸗ endlich viel Tinte verschrieben wird. Und wie soll die Zwangs⸗ innung ihren Beschluß durchführen? Wie will man ver⸗ hindern, daß ein Käufer, dem die Schuhpreise, wie sie die Zwangs⸗ innung festgesetzt hat, zu teuer sind, ins nächste Warenhaus geht und sich billigere kauft? Das Handwerk kann sich nur durch Selbsthilfe, nicht durch Staatshilfe wieder heben. Auch aus diesem politischen Grunde bin ich ein Gegner des Antrages. Denn nach den Ausführungen des Abg. Raab, daß der Staat die Mindestpreise feststellen solle, wird einsach dem sozialdemokratischen Prinzip in die Hände gearbeitet. Der Abg. Malkewitz wollte schließlich die Sache dadurch schmackhaft machen, daß er ausführte, die Zwangs⸗ innungen brauchten ja gar nicht Mindestpreise festzustellen. Wenn dem so ist, so brauchten wir wohl nicht zwei Stunden über einen Antrag zu sprechen, den die Regierung doch nicht annehmen kann.
Abg. Rieseberg (wirtsch. Vgg.): Als selbständiger Handwerks⸗ meister, der auf diesem Gebiete schon wirklich mehr Erfahrungen hat als selbst der Abg. Gothein, möchte ich hier betonen, daß ich durch⸗ aus als Fortschrittlicher, nicht als Rückständiger mich fühle, wenn ich für den Antrag Irl eintrete. Der Handwerkerstand ver⸗ langt hier nichts anderes, als was andere Kreise für sich in Anspruch genommen haben, was die Syndikate und Trusts ebenso praktizieren wie die Arbeiter, die sich Minimallöhne sichern. Den Bäckermeistern z. B. steht ja nicht einmal das Recht zu, das Back⸗ geld von heute auf morgen zu erhöhen. Das Petitum ist ja eben eine Selbsthilfe, die das Handwerk sich leisten will, und da wollen gerade Sie (nach links) uns daran hindern! Bei der nächsten Wahl werden ja wohl auch die Handwerker in dem Wahlkreise des Abg. Gothein sich die Sache überlegen und daran denken: Hand wird nur von Hand gewaschen, wer was nehmen will, der soll auch was geben.
Abg. Wieland (d. Volksp.): Niemand wird bestreiten, daß freie Innungen berechtigt sind, wenn sie es in ihrem Interesse für not⸗ wendig halten, die Preise festzusetzen. Wie aber will man z. B. in meinem Handwerke, der Schreinerei, mit seinen so mannigfaltigen und verschiedenartigen. Produkten Einheitspreise festsetzen? Das scheint nahezu unmöglich. Setzen Sie ferner die Mindestpreise nicht hoch genug, so helfen Sie dem Handwerker doch nicht. Ich würde es für ein großes Unglück für unser Handwerk halten, wenn ein solcher An⸗ trag Gesetz werden sollte.
amit schließt die Diskussion.
—
Nach dem Antrage Irl wird der erste Teil der Petition mit den Stimmen der gesamten Rechten, des Zentrums und eines Teiles der Nationalliberalen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen, im übrigen wird über die Petitionen zur Tagesordnung über⸗ gegangen.
Hiernach vertagt sich das Haus.
Der Präsident teilt den Eingang folgender Inter⸗ pellation der Abgg. Graf Kanitz u. Gen. (kons.) mit: „Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um den Un⸗ zuträglichkeiten zu begegnen, die sich aus der jetzigen Höhe des Bankdiskonts ergeben?“ Die Interpellation wird auf die Tagesordnung einer der b Sitzungen gesetzt werden.
chluß 6 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr.
(Vertrag mit den Niederlanden bezüglich der 11 erste Heung der Vorlage, betreffend die Majestätsbelei
sestrafung der digungen.)
Parlamentarische Nachrichten.
Der Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1908 nebst Anlagen ist gestern dem Reichstage zugegangen. Der Entwurf des Etatsgesetzes lautet:
§ 1. Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Reichshaushalts⸗ etat für das Rechnungsjahr vom 1. April 1908 bis 31. März 1909 wird in Ausgabe und Einnahme auf 2 750 058 401 ℳ festgestellt, und zwar: im ordentlichen Etat auf 2 152 154 755 ℳ an fortdauernden und auf 332 676 401 ℳ an einmaligen Ausgaben sowie auf 2 484 831 156 ℳ an Einnahmen, im außerordentlichen Etat auf 265 227 245 ℳ an Ausgaben und auf 265 227 245 ℳ an Einnahmen. § 2. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung ein⸗ maliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 260 506 091 ℳ im Wege des Kredits flüssig zu machen. § 3. Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen Betriebsmittel der Reichshauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von dreihundertfünfzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugehen. § 4. Der zur Verminderung der Reichsschuld in Kapitel 68 d des Etats für das Reichsschatzamt eingesetzte Betrag wird insoweit nicht verwendet, als die im Rechnungsjahr 1908 aufzubringenden Matrikularbeiträge den Sollbetrag der Ueberweisungen um mehr als vienig, Pfeanig auf den Kopf der Bevölkerung übersteigen. Soweit nach Vorstehendem nach der Rechnung des Rechnungsjahrs 1908 ein Betrag zur Schuldentilgung sich ergibt, ist er von den bereitesten noch offenstehenden Krediten abzusetzen.
Der diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte Besoldungs⸗ etat für das Reichsbankdirektorium für das Rechnungsjahr 1908 wird auf 194 309 ℳ festgestellt. 8
§ 6. Diejenigen Stellen des Landheeres, der Marine und des Reichsmilitärgerichts, welche unter A 1 bis 8 des durch das Gesetz, betreffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte, vom 6. Juli 1904 (Reichsgesetzbl. S. 272) festgestellten Servistarifs fallen,
längst
sind aus der dritten Anlage ersichtlich.
§ 7. Von dem nach China entsandten Ostasiatischen Expeditions⸗ korps verbleibt ein aus Militärpersonen des Friedens⸗ und des Beurlaubtenstandes der einzelnen Heereskontigente bestehender Teil, das Ostasiatische Detachement, noch in Ostasien, ist aber, sobald es seine Aufgabe erfüllt haben wird, aufzulösen. Die Verwaltung wird durch den Bundesstaat Preußen geführt.
Die nach Deutschland zurückkehrenden Offtziere, Unteroffiziere, Kapitulanten, Mannschaften und Beamten des Detachements werden, soweit sie nicht sofort in offene etatsmäßige Stellungen einrücken können, zunächst überetatsmäßig verpflegt und rücken beim Freiwerden etatsmäßiger Stellen in solche ein.
Der Reichshaushaltsetat schließt in Einnahme und Ausgabe mit 2750 058 401 ℳ (gegen das Vorjahr + 153 666, 772 ℳ) ab. Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats betragen 2 484 831 156 ℳ (+ 145 940 537 ℳ), die des außerordentlichen Etats 265 227 245 ℳ (+ 7 726 235 ℳ).
Es betragen im ordentlichen Etat die fortdauernden Ausgaben 2 152 154 755 ℳ (+ 125 526 148 ), die einmaligen Ausgaben 332 676 401 ℳ (+ 20 414 389 ℳ).
Die fortdauernden Ausgaben verteilen sich folgendermaßen: Reichstag 2 044 430 ℳ (— ℳ), Reichskanzler und Reichslanzlei 306 360 ℳ (+† 3 630 ℳ), Auswärtiges Amt 17 569 032 ℳ + 694 550 ℳ), Reichsamt des Innern 77 278 617 ℳ (+ 2 042 072 ℳ),
serwaltung des Reichsheeres 670 090 339 ℳ (+ 31 854 639 ℳ), Reichsmilitärgericht 578 501 ℳ (+ 5 040 ℳ), Verwaltung der Kaiserlichen Marine 133 801 074 ℳ (+ 12 929 779 ℳ), Reichs⸗ justizverwaltung 2 463 930 ℳ ( 46 240 ℳ), Reichsschatzamt 308 483 350 ℳ (+ 27 276 627 ℳ), Reichskolonialamt 1 899 147 ℳ 8 250 119 ℳ), Reichseisenbahnamt 434 300 ℳ (+ 4000 ℳ, Reichs⸗ scchuld 146 467 024 ℳ (+ 9 872 524 ℳ), Rechnungshof 1 072 746 ℳ (+ 53 364 ℳ), Allgemeiner Pensionsfonds 106 935 550 ℳ +† 3 283 018 ℳ), Reichsinvalidenfonds 36 039 449 ℳ (— 623 343 ℳ),
eichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung 544 108 341 ℳ (+ 30511429 ℳ), Reichsdruckerei 7 434 565 ℳ (+ 1 141 250 ℳ) und Reichseisenbahnverwaltung 95 148 000 ℳ († 6 181 210 ℳ).
Die einmaligen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen: Reichs⸗ tag — ℳ (— 197 600 ℳ), Auswärtiges Amt 360 950 ℳ 8 409 400 ℳ), Reichsamt des Innern 6 024 000 ℳ (+† 688 900 ℳ),
eichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung 16 295 488 ℳ (+ 225 259 ℳ), Reichsdruckerei 87 084 ℳ (— ℳ), Verwaltung des Reichsheeres 127 265 626 ℳ (+ 18 288 525 ℳ), Reichsmilitärgericht 1 430 000 ℳ + 537 680 ℳ), Verwaltung der Kaiserlichen Marine 125 989 100 ℳ
+ 14 022 150 ℳ), Reichsjustizverwaltung 35 000 ℳ († 35 000 ℳ),
eichsschatamt 2082 500 (+ 492 800 ℳ), Reichskolonialamt 45 768 783 ℳ (+ 9780 326 ℳ), Reichsschuld 505 000 ℳ (— 347000 ℳ), Reichseisenbahnverwaltung 6 832870 ℳ (+ 448 750 ℳ).
Die Einnahmen des ordentlichen Etats bestehen aus folgenden Summen: Zölle, Steuern und Gebühren 1 257 931 770 ℳ (+ 70 343 330 ℳ), Abfindungen 100 910 ℳ (+ 8230 ℳ), Reichs⸗ Post, und Telegraphenverwaltung 644 106 700 ℳ (+ 33 948 960 ℳ), Reichsdruckerei 10 929 800 ℳ (+ 1 197 800 ℳ), Reichseisenbahn⸗ verwaltung 125 532 000 ℳ (+. 7 657 000 ℳ), Bankwesen 22 615 000 ℳ (— ℳ), Verschiedene Verwaltungseinnahmen 42 652 199 ℳ (+ 2 014 546 ℳ), Aus dem Reichsinvalidenfonds 36 852 642 ℳ (— 2 976 155 ℳ), Ueberschüsse aus früheren Jahren 539 300 ℳ (+ 113 000 ℳ) Ausgleichungsheträge 23 578 024 ℳ (+ 4 239 240 ℳ), Matrikularbeiträge 319 992 811 ℳ (+ 29 394 586 2 8
Die Ausgaben des außerordentlichen Etats verteilen sich folgendermaßen: Reichsamt des Innern 24 000 000 ℳ + 5 000 000 ℳ), Verwaltung des Reichsheeres 56 624 300 ℳ + 5 020 859 ), Verwalrung der Kaiserlichen Marine 90 135 150 ℳ + 32 764 890 ℳ), Reichskolonialamt 8 200 000 ℳ (ℳ 8200 000 ℳ),
eeicchs⸗Post⸗und Telegraphenverwaltung 60 000 000 ℳ (+ 15 1050,0), Reichzeisenbahnverwaltung 19 736 500 ℳ (— 17 902 000 ℳ), aus Anlaß der Expedition nach Ostasien 6 531 295 ℳ (— 3614 3
Die Einnahmen des außerordentlichen Etats sind folgende: Aus der Verwendung der Fonds Kleinwohnungen 217 000 ℳ (+ 10 200 ℳ), für Festungsgrundstücke 3 271 286 ℳ + 2019 708), aus Anlaß der Expedition nach Ostasien 642 197 ℳ — 113 915 ℳ), Rückerstattungen auf die n dem Reichsfestungs⸗
1]
baufonds geleisteten Vorschüsse 51 761 ℳ (— ℳ), von dem Schutz⸗ gebiete Togo 168 000 ℳ (+ 6 000 ℳ), von der Verwaltung der Reichseisenbahnen 370 910 ℳ (+ 12 540 ℳ), aus der Anleihe 260 506 091 ℳ (+ 6 615 782 ℳ).
In der Denkschrift zur Erläuterung des Etatsgesetzes wird ausgeführt: öI1II Für das Rechnungsjahr 1908 würden die Matrikularbeiträge die zu ihrer Deckung dienenden Ueberweisungen um den außerordentl hohen Betrag von 124 256 511 ℳ übersteigen. Abzüglich von 40 ₰ auf den Kopf der Bevölkerung, d. i. von 24 256 511 ℳ, würde 44 Erhebung des Mehrbetrags von noch 100 000 000 ℳ nach § 3 8 Reformgesetzes vom eir Juni 1906 auszusetzen sein. Wie bereits in der vorjährigen Denkschrift ausgeführt ist, haben die verbündeten Re⸗ gierungen mit der Feststellung des Etats nicht zum Ausdruck bringen wollen, daß sie zur Uebernahme der ungedeckten, über die Summe von 24 256 511 ℳ (d. i. 40 ₰ auf den Kopf der Bevölkerung) himae gehenden Matrikularbeiträge imstande seien. Eine entsprechende Ent⸗ lastung durch eine weitere Erschließung erhöhter eigener Einnahmen des Reichs muß daher vorbehalten bleiben.
Aus den einzelnen Etats sei folgendes mitgeteilt:
Der Etat für den Reichskanzler und die Reich skanzlei erfordert bei einer Einnahme von 1313 ℳ an fortdauernden Ausgaben 306 360 ℳ (gegen das Vorjahr + 3630 ℳ). 8 t
Im Etat des Auswärtigen Amts sind die Einnahmen mif 1,379 760 ℳ (+ 198,030 ℳ), die fortdauernden Ausgaben mi 17,569 032 ℳ (+. 694 550 ℳ) und die einmaligen Ausgaben mie 360 950 ℳ (s— 409 400 ℳ) angesetzt. Zu erwähnen ist die Umwangs lung der Ministerresidentur in Bangkok in eine Gesandtschaft und Konsulats in Montevideo in eine Ministerresidentur, die Crrichtung eines Berufskonsulats am Amazonenstrom, das seinen Sitz Hüüla m in Pars, wo gegenwärtig ein Wahlkonsulat sich befindet, oder in 5. oberhalb am Strome belegenen Manaos haben soll, b die Errichtung von Berufskonsulaten in Lourengo Man 5 und Saratow, sowie eines Vüekonsulats in Haiffa⸗ die alch legung des Konsulats auf Formosa (Twatutia) nach Schimonosede Der den Generalkonsulaten in Kairo und Soöfia beiwohnen diplomatische Charakter soll äußerlich dadurch gekenne 1eh werden, daß den Posteninhabern die Bezeichnung als dis bl⸗ tischer Agent und Generalkonsul beigelegt wird. Das dr konsulat in Rio Grande do Sul erhielt einen etatsmäßigen Sekraant eine Anzahl von Berufskonsulaten wird in ihrem Personal verftaen Gehaltsaufbesserungen sind an höhere Beamte und für den Gesan nde und den Legationssekretär in Tanger mit Rücksicht ouf das anhal Steigen der Preise für alle Lebensbedürfnisse daselbst vorgesehen; zer gegen sollen von mittleren Beamten im Auslande eine Wtiche Anzahl Zulagen erhalten. Eine Verstärkung vieler säch Er⸗ Fonds hat sich als erforderlich herausgestellt. Hier ist die öüis⸗ höhung des Fonds zur Förderung deutscher Schul⸗ und Unterea zwecke im Auslande um 200 000 ℳ auf 850 000 ℳ bemerken n an Zur Entsendung von Sachverständigen für Handelsangelegenbei 1 ne, Kaiserliche Konsularämter sollen 20 000 ℳ mehr als im Vorj nämlich 297 150 ℳ zur Verfügung gestellt werden. ng von
Bei den einmaligen Ausgaben erscheint eine neue Fordernag ha 30 000 ℳ zur Unterstützung der deutschen Medizinschule in 8 909 ℳ 12 500 ℳ werden für ein Konsulatsgrundstück in Hoihow, 888 8 für ein solches in Jaffa, 175 000 ℳ als erste Rate für den 3 Pariser Konsulatsgebäudes In Tientsin, 37 550 ℳ zu Umbauten in de Botschaft gefordert. die ordert⸗
Im Etat des Reichsamts des Innern werden ranschlagt, lichen Einnahmen auf 13 102 684 ℳ (+ 669 695 ℳ) vengen und darunter 8 700 000 ℳ an Gebühren für Patenierteilcgianahman 144 000 ℳ an Gebühren für Patentanwaltsprüfungen und e aus dem Verkaufe von Veröffentlichungen, 3 157 304 ℳ und Schleppgebühren, 700 000 ℳ an Zinsen un nahmen aus der Verwendung des Seee zur Förderung de geeigneter Kleinwohnungen für Arbeiter und gering be ord in Betrieben und Verwaltungen des Reichs; im außer 10 200 ℳ) Etat belaufen sich die Einnahmen auf etwa 217 000 ℳ —8. 8 Die fortdauernden Ausgaben des ordentlichen Etats e auf 77 278 617 ℳ (. 2042 072 Nℳ) veranschlagt. chiffahrt allgemeinen Fonds sind zur Förderung der Binneie stützung und der Seefischerei 85 000 resp. 350 000 ℳ, lur 8 zu den deutscher Seemannsheime im Ausland 18 000 ℳ un des Reichs Kosten der Zentralstelle für Volkswohlfahrt als Beitrag dervaliden⸗ 10 000 ℳ eingestellt. Die Belastung des Reichs aus dem versicherungsgesetz beläuft sich auf 51 000 000 ℳ (+. 1 ur Fort⸗ Von neuen Forderungen sind zu erwähnen: 36 000 onnenen führung und Vollendung des von den Gebrüdern Grimm 8 über⸗ Deutschen Wörterbuchs; durch den erhöhten, auf den Etat Di⸗ nommenen Beitrag — bisher wurde aus dem Allerhöchsten soll positionsfonds ein jährlicher Beitrag von 16 000 ℳ bewilligt öglicht die Vollendung des Wörterbuches in 12 bis 15 Jahren 6 für W“ 15 000 ℳ als Beitrag an das Internationale Fnsth 1 Sozialbiographie; 15 0D00 ℳ zu Vorarbesten für einen Neu a
2 It; elektrischen Laboratoriums der Physiklalisch Technischen Rüichsanst ’ 50 000 ℳ zur Förderung der RFeerisch echnasg, 1g 120 000 ℳ zur Bekämpfung des Typhus und der Tu flanzen⸗ 34 000 ℳ für Forschungen auf dem Gebiete der Bekämpfung von pf ische schädlingen; 57 000 ℳ zu Bauten in Dahlem für die bakterio og als Abteilung des Gesundheitsamts; 450 000 ℳ (+ 350 r Be⸗ Beitrag für das deutsche Museum in München; 312 500 ℳ z8 ffung schaffung eines größeren Saugbaggers und 125 000 ℳ zur Beschafflm⸗ von zwei Hebeprähmen für die Verwaltung des Kaiser bübbel; Kanals; 105 000 ℳ zur Erweiterung des Kanallotsenhauses in Rermol⸗ 20, 000 ℳ für die Motorboote für den Dienst im Kaiser Wilhelm⸗ zellung 5000 ℳ zar Herstellung einer deutschen Sterbetafel behufs Dars vnisie der Sterblichkeitsverhältnisse; 6000 ℳ für die Bearbeitung der Ergen im der letzten Viehzählung; 10 000 ℳ als Beitrag zu den Kosten 9 f nächsten Jahre in Berlin tagenden internationalen Kongresse rufs⸗ bistorische Wissenschaften; 1 800 000 ℳ zur Ausführung der Berahes und Betriebs ählung im Jahre 1907; zur weiteren Förderung Zeppelinschen Luftschiffunternehmens 2 150 000 %ℳ Im außerord und lichen Etat werden 24 000 000 ℳ (* 5 000 000 ℳ) gefordert, vig war 4 000 000 ℳ für Kleinwohnungen, 20 000 000 ℳ pals i0 Rate zur Erweiterung des Kaiser Wilhelm⸗Kanals. der Der Militäretat veranschlagt die orde klichen Einnahmechluß Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschlig don Bapem auf 7596459 ℳ (, 1285 200 ℳ), für Rechmung alt⸗ Bundesstaaten auf 449 084 ℳ (+ 3700 ℳ) und die außerordegen lichen Einnahmen auf 3 271 286 ℳ (+. 2019 708 ℳ);, darunger 50 750 ℳ für Festungsgelände in Metz, das die Verwaltung fi Reichseisenbahnen übernimmt, und 2 125 000 ℳ als erste Rate das von der Stadt Cöln für 25 ½ Millionen, zahlbar in 12 Jahresraten, angekaufte Umwallungsgelände. 6 ℳ Die fortdauernden ordentlichen Ausgaben betragen 522 920 230 (+ 24 944 185 ℳ), die einmaligen ordentlichen Ausgaben 95 392 85 ℳ 8 11 380681 0), Lie außererdenllichen Ausgaben 40003 hhsen — 1141 100 ℳ). Aus den Erläuterungen zu den einzelnen p Ge⸗ ist zu erwähnen, daß die stetig zunehmenden Geschäfte auf den her
biete des Militärverkehrswesens es erforderlich machten, diese bis⸗he⸗ in der Ingenieur⸗ und Pionierabteilu G nisteriums ba arbeiteten Angelegenheiten de 8 Kriegsministshuzweige
ent⸗
8 d 8 und eeiner vorfzulg rrchticn Ferker-ehenn vnvune ehn Fepigan Högere Truppenbefehlshaber“ wird fiusebrigade kommandeure und beim vers, die Zahl der Kavan⸗ 95
apit 4 berquartie messer, um ze einen erhagter Ber Bastehne Ken handenehe “ a. M. wird abgesetzt, die Kommandanturges ort nunmehr durch einen Truppenbefehlshaber wahrgeno
(Schluß in der Zweiten Beilage.)