1907 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jul 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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des Deutschen Reichsunzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Bekanntmachung, betreffend die Kaufmännische Krankenkasse fir die Unterweserorte Bremerhaven, Geestemünde und Lehe

b (E. H.) in Bremerhaven.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Wanderarbeitsstättengesetz. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 29 und 30 der

reußischen Gesetzsammlung. 81 Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen

Marine.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reichskommissar bei den Seeämtern in Flensburg und Tönning, Kapitän zur See z. D. Ffenis von Treuen⸗ eld den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, 88 dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Eugen Kuhne zu Kottbus, dem Rechtsanwalt, Justizrat Arnold Wegh⸗ ann zu Kleve, dem Pfarrer a. D. Wilhelm Treplin zu Mühlhausen i. Th., bisher zu Borne im Kreise Kalbe a. S., dem Oberbahnhofsvorsteher Carl Schottmann dn Siegen, dem Amtmann Ludwig Schmidt zu Erndtebrück im Kreise Wittgenstein, dem Stiftsoberförster Albert Neumann zu 4 Kathlow im Landkreise Kottbus und dem Rentier Eduard Schwartz zu Berlinchen im Kreise Soldin den Roten Adler⸗

porden vierter Klasse, ¹ b dem Marineintendanturrat Bruno Fischer von der Werft in Wilhelmshaven den Königlichen Kronenorden dritter

Klasse, sn Obersteuereinnehmer a. D., Steuerrendanten August Schmidt zu Charlottenburg, bisher zu Gütersloh im Kreise Wiedenbrück, dem Polizeisekretäär Karl Kuhlendahl und dem Ratsregistrator Wilhelm Scheidt, beide zu Liegnitz, dem Rittergutspächter Eugen Sorsche zu Wiesau im Kreise Bunzlau und dem Architekten Gustav Liebig zu Schöneberg bei Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, 8 4 1 8 herrschaftlichen Oberförster Leo Thiele zu Heidenau im Kreise Krossen, dem Botenmeister und Kastellan a. D. Johann Wilhelm Hanisch zu Berlin, dem Guts⸗ administrator Julius Frey h8 Trebichow im Kreise Krossen, dem Gutsbrennermeister Wilhelm Horn zu Rostin im Kreise Soldin und dem Werkführer Otto Lindenberg zu Magde⸗ purg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dden Regierungskanzlisten, Kanzleisekretären Otto Strecker und Bernhard Wittenbecher, den Regierungskanzlisten ulius Hache und Otto Katzke, sämtlich zu Liegnitz, den eebe ühen Hermann Moldenhauer und Friedrich Schwarze zu Magdeburg, dem Fürstlich Solms⸗Braunfels⸗ schen Förster Bernhard Esch zu Braunfels im Kreise Wetzlar, den Feuermännern Herrmann Kottwitz, Wilhelm Scharffenberg, Oltmann Heinemann, Paul Baudach un Friedrich Doppleb, sämtlich zu Berlin, dem Vorwerksverwalter Heinrich Strehlow zu Rostin im Kreise Soldin, den Hofmeistern August Schulze und August Kahle zu Weteritz im Kreise Gardelegen, dem Presbyter, Ackerer und Winzer Peter Reitz u Andel im Kreise Berncastel, dem Wirtschaftsvogt Ernst Plu ste zu Sergen im Kreise Kottbus, dem Hausdiener und Krankenwärter Wilhelm Barth zu Erdmannsdorf im Kreise Hirschberg, dem Schlosser Wilhelm Dannhauer zu Ilsenburg im Kreise Grafschaft Wernigerode, dem Schmiedegesellen Karl Hackert zu Daehre im Kreise Salzwedel, dem Bandpacker Andreas Kleinau zu Bleiche im Kreise Wolmirstedt, dem Vorarbeiter Jakob Schmidt zu Ausackerbrück im Kreise Schleswig, dem Tabakarbeiter August Schubert zu Greiffenberg im Kreise Löwenberg, dem Waldarbeiter Friedrich Struck zu e im Kreise Naugard, dem Gutsstellmacher Hein⸗ rich Krüger zu Rostin im Kreise Soldin, dem Gutsarbeiter Ferdinand Fischer und dem Hirten Johann Krause, beide zu Vorwerk Gr.⸗Quittainen im Kreise Pr.⸗Holland, dem Hirten Gottfried Jädtke zu Gut Schlodien im genannten Kreise und dem Gutsfütterer Podlech zu Vor⸗ werk Spitzen im genannten Kreise das Allgemeine Ehren⸗ somae, em Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Bernhard Bardenheuer, dem Masseur Jakob Adams und dem Kutscher Johann Létang, sämtlich zu C die Rote Kreuz⸗ medaille dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem Hofmarschall Grafen von Zedlitz⸗ Trützschler die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Kommandeur⸗ kreuzes erster Klasse des Großherzoglich Badischen Ordens Berthold I. und des Großkreuzes des Fuͤrstlich Monacoischen Ordens des heiligen Karl.

b 9 8 Deutsches Reich.

8 8 Auf Grund des 75 a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ gesetzblatt S. 379) und des Abänderungsgesetzes vom 25. Mai 1903 (Reichsgesetzblatt S. 233) ist der Kaufmännisshen Krankenkasse für die Unterweserorte Bremerhaben, Geestemünde und Lehe (E. H.) in Bremerhaven von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügt. Berlin, den 13. Juli 1907. 85 45 Im Auftrage:

Königreich Preußen.

Wanderarbeitsstättengesetz. Vom 29. Juni 1907.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: §1.

In Provinzen, welche das Wanderarbeitswesen zu ordnen unter⸗ nehmen, können Land⸗ und Stadtkreise durch Beschluß des Provinzial⸗ landtags verpflichtet werden, Wanderarbeitsstätten einzurichten, zu unterhalten und zu verwalten.

Der Beschluß erfordert eine Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

§ 2.

Wanderarbeitsstätten haben die Aufgabe, mittellosen arbeits⸗ fähigen Männern, die außerhalb ihres Wohnorts Arbeit suchen, Arbeit zu vermitteln und vorübergehend gegen Arbeitsleistung Be⸗ köstigung und Obdach zu gewähren.

§ 3. Der Provinziallandtag erläßt eine Ordnung über die Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Wanderarbeitsstätten.

§ 4.

Kreise, in denen keine Wanderarbeitsstätte eingerichtet wird, denen aber die von anderen Kreisen derselben Provinz eingerichteten Wander⸗ arbeitsstätten zugute kommen, können durch Beschluß des Provinzial⸗ landtags verpflichtet werden, zu den Kosten dieser Wanderarbeits⸗ stätten beizutragen.

Die Höhe des Beitrags setzt der Provinzialausschuß fest.

§ 5.

Die Provinzen haben den Kreisen zwei Drittel der Kosten der Wanderarbeitsstätten zu erstatten.

Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten, welche durch die Be⸗ fbrdepng von Gästen der Wanderarbeitsstätten innerhalb der Provinz erwachsen.

Die den Kreisen zu erstattenden Kosten setzt der Provinzial⸗ ausschuß fest.

Von den Kosten der mit Wanderarbeitsstätten verbundenen Arbeitsnachweise übernimmt der Staat nach Vereinbarung mit den Provinzen einen angemessenen Bruchteil.

§ 6.

Gegen die Festsetzungen des Provinzialausschusses in den Fällen des § 4 und des § 5 steht den beteiligten Kreisen innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Einspruch zu.

Ueber den Einspruch beschließt der Provinzialausschuß.

Gegen den Beschluß ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zulässig. Zuständig in erster Instanz ist der Bezirksausschuß.

§ 7.

Mit Zustimmung des Provinzialausschusses können sich die Kreise bei der Einrichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Wander⸗ arbeitsstätten der Mitwirkung Dritter bedienen.

Die Zustimmung kann nur versagt oder zurückgenommen werden, wenn und insoweit die Mitwirkung Dritter die Erfüllung des Zweckes der Wanderarbeitsstätten gefährdet. 1“

Im Streitfall entscheidet der Provinzialrat.

§ 8.

Gemeinden (Gutsbezirke), in denen eine Wanderarbeitsstätte ein⸗ gerichtet wird, sind auf Erfordern des Kreisausschusses zur Mit⸗ wirkung bei deren Verwaltung und zur Hergabe passender Räumlich⸗ keiten, soweit solche schon bisher einem gleichen Zwecke dienten, ver⸗

pflichtet. Die Kreise haben den Gemeinden (Gutsbezirken) hierfür eine an⸗

gemessene Entschädigung zu gewähren, über deren Höhe im Streitfalle der Bezirksausschuß beschließt. N.

§ 9. 8

Die Bezirksverbände der Provinz Hessen⸗Nassau und der Landes.

kommunalverband der Hohenzollernschen Lande gelten im Sinne dieses

Gesetzes als Provinzen. 3

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Hocsteig

Gegeben Travemünde, den 29. Juni 1907.

(L. S.) Wilhelm.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Moltke.

von Arnim.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Oberlehrer an der Kaiserin Auguste Victoriaschule in Dirschau Dr. Eduard Strickstrack und dem Oberlehrer an der mit einer Lehrerinnenbildungsanstalt verbundenen städtischen höheren ngegee in Dortmund Wilhelm Korte ist der Charakter als Professor verliehen worden. Am Schullehrerseminar zu Wipperfürth ist der bisherige Lehrer Dr. Schulte vom Seminarnebenkursus in Münster⸗ maifeld als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29. der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 831 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg⸗Lippe wegen Fortführung des Rhein⸗Weser⸗Kanals durch das Fuürstentum Schaumburg⸗Lippe vom 19. Oktober 1906 Berlin W., den 16. Juli 1907. 8 Königliches Semeas geaa⸗

Katt. 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 10 832 das Wanderarbeitsstättengesetz, vom 29. Juni

Berlin W., den 16. Juli 1907. 1 Königliches

Katt.

1907

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche usw. Fredensborg, 5. Jult. Trappe, Lt. im Feldart. Regt. von Podbielskt (1. Niederschles.) Nr. 5, auf sein Gesuch zu den Res. Offizieren des Regts. übergeführt.

Beamte der Militärjustizverwaltung. Durch Allerhöchste Kabinettsorder. 1. Juli. Diehl, Platenius, Kriegsgerichtsräte der 11. bzw. der 29. Div., der der 4. Klasse der höheren Provinzialbeamten verliehen. Dur Allerhöchste Bestallung. 1. Juli. Schubert, Gerichtsassessor, zum Kriegsgerichtsrat ernannt. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Schubert, Kriegsgerichtsrat, der 9. Div. zugeordnet.

Beamte der Militärverwaltung. 8 Durch Allerhöchsten Abschied. 11. Juni. Sperling, Remontedepotsekretär vom Remontedepot Sperling, beim Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrat verliehen. 8 Durch Allerhöchste Bestallungen. 1. Juli. Dr. Kanzki, Intend. Rat, beauftragt mit Wahrnehmung der Intendantengeschäfte bei der Intend. des V. Armeekorps, Reisewitz, Kessel, Arnold, Streubel, Intend. Räte von den Intendanturen des I. Armee⸗ korps bzw. des Gardekorps, des VIII. und des XI. Armeekorps, zum Heerag eegrac e urch Ver ügung des Kriegsministeriums. 22. Juni. Kemsies, Bohlmann, Hartmann, Zimmermann, vent. thum, Feldwebel und Hausverwalter bei dem Kadettenhause in Köslin bzw. Naumburg, Bensberg, Karlsruhe und l Hausinspektoren im Kadettenkorps ernannt.

8 Kaiserliche Marine. Bergen, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, 9. Jult. Befördert: Kirchner, Oberlt. zur See von der 1. Torpedodiv., Elle, Oberlt. zur See vom Stabe S. M. großen Kreuzerz RNoon⸗, zu Kapitänlts., Pungs (Fritz), Lt. zur See vom Stabe S. M. Linienschiffs „Mecklenburg“, Karlowa, Lt. zur See vom Stabe S. M. Torpedoboots „Taku“v, zu Oberlts. zur See, Risse, Marineobering. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Lübeck“, Thomsen, Marineobering. vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Königsberg⸗-, zu überzähl. Marinestabsingenieuren, Meyer (Emil), Marineingen. vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Vineta!, Widdecke, Marineingen. vom Stabe S. M. Schulschiffs „Char⸗ lotte“, Schulz, Lindemann, Marineingenieure von der 2. Werft⸗ div., letztere beide unter Verleihung des Charakters als Marine⸗ oberstabsingen., zu Marineoberingenieuren. v. Bülow, Fähnr. zur See von der Marineschule, scheidet behufs Uebertritts zur Armee

4. Juli.

aus der Marine aus.