1908 / 45 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Feb 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage 8 eichsanzeiger und Königlich Preußischen Staats

Berlin, Freitag, den 21. Februar

8 Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

1908.

Bemerkun gen. Die verkauft Ein liegender Strich (—) in 88

Berlin, den 21. Februar 1908.

Spalten für Preise

8 d auf volle Doppelzentner Perbe vie hat die Bedeutung,

und der Verkaufswert auf vo daß der betreffende Preis n

lle Mark abgerundel mitgeteilt. icht vorgekommen ist, ein Punkt (.

Kalserliches Statistisches Amt.

van der Borght.

) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fe

Qualität- Durchschnitis⸗-⸗ Am vorigen Außerdem wurden r 8 Marktort Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge ver 1 . M medrigfter, höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner jentner Henls. den r. . (Preis unbekannt) Weizen. Landsberg a. W.. . . 20 50 20,50 Breolau. . .. ¹ . 18,50 19 90 20,00 20,90 21,00 21,60 Striegau . . . 8 20,10 20 30 20 70 20,90 21,30 21,50 irschberg i. Schl. 8 21.00 21,00 21,60 21,60 21,90 21,90 atibor . . . 2190 22,00 2200 22,65 183. 2 Göttingen 1” . 20.40 20,40 20,50 20,50 b H.s Geldern. u 19,50 19,70 19,70 20,00 20,00 20,30 80 20,11 13. 2 Neuß. 1 1 18,80 18,80 19,80 19,80 490 19,50 19. 2. Döbeln. 19,20 19,50 19,80 20,00 4 Langenau i. Wrttbg. . 22,40 22,40 82 21 22,00 13. 2 Rastatt. ... . 1 22,00 22,00 22,10 22,10 22,25 2225 6 22,00 13.2. Neubrandenburg .. 1 21,00 21.,00 4⁰⁰ 21,00 13.2. riedland i. Meckl.. 828 8 F 2* 202,0) 20,00 3 häͤteau·Salins. . 19,50 20,50 Kternen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). Kaufbeuren . . . . . . 8 8— 23,00 23.,00 9 6 138 23,00 23,00 13.2. i. Wrttbg.. 8 21,60 22,20 22,40 22,60 22,80 V 22,80 127 2 867 22,57 21,97 1 13. 2. Roggen. Landsberg a. W.. 18 80 18,80 Kottbus. . . 20 00 20,00 20,10 20,10 20,30 20.30 14 282 20,14 20,13 13. 2. Wongrowitz. 17,60 17,80 18 00 18,20 18,20 18,40 50 9⁰⁰ 18,00 18,10 13.2. Breslau. . 17,60 18,50 18 60 19,00 19,10 19,70 8 8G 3 Striegau. . 18,80 1900 19,20 19,40 19,60 19,80 Hirschberg i. Schl. 18,20 18,20 18,80 18,80 19,90 19,90 Ratibor . . 19,90 20,10 2 860 57 200 20,00 20,65 13. 2. Göttingen 20 20 20 20 20,45 20,45 Geldern. 18,40 18,70 18,70 19 00 19,00 19,30 100 1 890 18.90 19,33 123.2. Neuß .. 17,60 17,60 18,60 18,60 260 4 732 18,20 17,87 19. 2. Döbeln 18 80 19,00 19,30 19,50 Winnenden. 17,00 17,00 2 17,00 Rastalt . . . .. 19,00 19,00 1 8. 34 19,00 19,70 13. 2. Neubrandenburg... 19,00 19,00 200 19,00 19,20 13. 2. Friedland i. Mecklb. 18,00 18,00 Chateau⸗Salins.. 18 00 19,00 Gerste. Landsberg a. W.. 16,50 16,50 8— Wongrowitz. . 3 14,00 14,20 14,20 14,40 14,60 14,80 20 14,40 14,40 Breslau . 1“ 15,00 15,30 15,40 15,70 15,80 16,00 5 8 .“ „Braugerste 16,00 16,90 17,00 17,50 EEEI1I11u66““ .„. 1“ 16,00 16 20 16 90 17,10 17,80 18,00 Hirschberg i. Schl 16,00 16,00 17,00 17,00 17,50 17,50 Ratibor .. 17,00 17,00 1 370 23 290 17,00 17,00 13. 2. Göttingen 16 75 16,75 18 85 18,85 2 1 Pöbeln —— 18,00 18,10 18,30 18,50 . Langenau i. Wrtthg.. 20,40 20,60 431 20,50 20,30 123.2. Rastatt. utdg.ü 18,00 18,00 19,20 19 20 19,50 19,50 154 19,20 1900 13.2. Leubrandenburg 88 16,50 16,50 1 650 16,50 16,50 13. 2. 8 gfeau. Salin 8 19,20 19,50 1 1. Haser. 3 Landsberg a. W 15 50 15,50 1 8 1“ Kottbus. 16,50 16,50 16,80 16,80 17,20 17,20 22 370 16,82 16,86 13. 2. . Wongrowitz 13,80 14 00 14,00 14,20 1440 14,60 20 284 14,20 14,60 13. 2. retlau. 1 1380 14,60 14,70 15,20 15 30 15 80 b * triegau 8 15,20 15,40 15,60 15,80 16,00 16,20 . . Hirschberg i. Schl. . 16,00 16,00 16,20 16,20 15,40 16 40 26 413 16,20 16,40 13. 2. * Ratibor 1 . 15,80 16 00 1 020 16 218 15,90 16,20 13. 2. 3 Göttingen . . . 15,80 15 80 16,00 16,00 . Geldern E111“ 15,50 16,00 16,00 16,50 16,50 17,00 75 1 210 16,13 16,43 13. 2. ’. Neuß. I11““ fes 15,50 16,50 115 1 840 16,00 16,30 19. 2 . St. Wendel 20,00 20,00 2 40 20,00 . Kaufheuren 19,60 19,60 19,80 19,80 20,00 20,00 17 3³7 19,81 19,80 13. 2. . in.. 5. 8 1½69 4 1820 8829 53 962 18,07 7 3 Win 4 80 17,80 18,00 8,20 4 40 32 17,84 13. 2. genden. 1 178 8. 1580 1920 8 8 15 270 18,00 17,98 13.2. Langenau i Wrttb 18,20 18,20 28 510 18,20 18,32 13. 2. Rastattn 88 19,50 19,50 19,70 19 70 20,0) 20,00 6 118 19,70 19,30 13.2. Neubrandenburg ... 14,50 14,50 15,00 15,00 15,70 1570 1 000 15 100 15,10 15,40 13.2. Föhcland 8.Meclb.. S 8 1709 1600 1199L9 2 Ateau-Salins . 1 V1 1 3 Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnen

(Bericht von Wolffs Teleg

kreffend die Feststellung des R

g“ fortgesetzt. im Se Anfagg der g 1 worden. 9 in der gestrigen Nu⸗

Alörebe Roth (wirtsch. Vgg.)

ab. einer zu weit, von dem Zeugniszw

wenig 1

En Reichstag gelangen wird. Ich bi

znungsprozessen hat auch uns zum münberein ein öffentliches Interesse

. er Zeitung b ließen. n g. beteiligten Personen auszusch

icht im Interesse des S- auch nicht des Publikums. Ebenso⸗ n öͤnnen wir der sozialdemokratischen Resolution wegen der munttät der Abgeordneten zustimmen. Der Staatssekretär hat nicht darüber geäußert, ob und wann die Strafprozeßnovelle an

88 Deutscher Reichstag. 06. Sitzung vom 20. Februar 1908, Nachmittags 1 Uhr.

rraphischem Bureau.)

Nach Annahme der Novelle zum Gesetz über das Tele⸗ Ufap enwesen des Deutschen ven Heseg, n. 6. April 1892 rd die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗

eichshaushaltsetats für

s Rechnungsjahr 1908, und zwar: „Etat für die Reichs⸗ Rede des Abg. Roth (wirtsch. Vgg.) ist

mmer d. Bl. wiedergegeben fortfahrend: Die Resolution

t die sich auf Zeugnisverweigerung bezieht, wäre für uns akzep⸗ abel, wenn sie sich nicht nur auf die Redakteure bezöge; es geht

ang alle an der Heenaeh a8 egt

tte daher um Auskunft darüber.

sädige erhalten der Staatsanwaltschaft in den letzten bekannten Be⸗ 0

Teil nicht gefallen, es hätte von als vorliegend erachtet werden

uch woir stehen n dem Boden des Prinzips der Oeffentlich⸗

Im Int Oeffentli

Verha⸗ nächsten Winter der Gesetzentwurf den Reichstag gelangen. Es handelt sich nämlich zunächst um eine ziemlich umfangreiche Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz, die die durch die Strafprozeß⸗

keit, wir glauben abe das der Sittlichkeit. in Frage. Ich ha gerichte mi nicht liberal zu erscheinen, eresse des deutschen Volkes liegt es,

chkeit ausgeschlossen wird.

t Rücksicht auf die

r, daß dar Dies komm be den Eindruck, als wenn die Vorsitzend öffentliche die Oeffentli

über noch ein höheres Interesse steht, t namentlich in Ehescheldungeprozessen en der Schöffen⸗ Melnung, aus Furcht,

ausschließen. daß in solchen Fällen die

chkeit nich

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Abg Fragen aus der ir Auskunft zu haben wünscht. betraf den Stand der Strafprozeßarbeiten. Strafprozeßordnung ist im Die Reichsjustizverwaltung hat ihre Arbeit f liegt gegenwärtig der preußischen Re⸗ Sobald sich ergiebt, daß ernste chen Regierung und wird der Entwurf unverweilt an den daß die

hat, berührte zwei über die er von m

Die erste

Meine Herren, Reichsjustizamt fertig. abgeschlossen, und der Entwur gierung zur Begutachtung vor. Meinungsverschiedenheiten dem Reiche nicht bestehen, Bundesrat gelangen, und wir geben uns der Hoffnung hin, ndlungen des Bundesrats sich so werden führen lassen, daß im oder die beiden Gesetzentwürfe an

Frage

der Entwurf der neuen

zwischen der preußis

eordnete, der soeben gesprochen bevorstehenden Strafgesetzreform,

ordnung bedingten Neuerungen in die Gerichtsverfassung einführt. Es handelt sich sodann um eine vollständig neue Ordnung des Straf⸗ prozeßverfahrens selbst. Damit, glaube ich, hat das Reichs justizamt die Erwartungen, die im vorigen Jahre hier im Hause ausgesprochen waren, im vollen Umfange erfüll. maß uns raht schwer geworden ist; denn die Arbeit war ühen die Maßen groß. Jedenfalls wird der Herr Vorredner, glaube 5 . geben, daß, wenn er meinte, es wäre die Sache seit dem e Jahre nicht vorwärts gekommen, diese seine Mein Irrtum beruht. ung auf einem

1 Dann hat der Herr Abgeordnete an mich die Frage gerichtet wie es mit der Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten an die Geschworenen und Schöffen stehe. Aus den Verhandlungen einzelner Landtage und aus den Erklärungen, die dort von den Herren Ressort⸗ chefs abgegeben worden sind, weiß das Haus, daß von seiten einzelner Bundesstaaten Anträge, die auf eine unverweilte Regelung dieser Frage gerichtet waren, an den Bundetrat gelangt sind. Mit Rücksicht auf den Stand der Strafprozeßreform und bestimmt durch die Er⸗ wartung, daß diese Reform ihren Weg so nehmen werde, daß sie nächsten Winter an den Reichstag gelangen kann, haben die ver⸗ bündeten Regierungen in ihrer Mehrheit beschlossen, jetzt eine pro⸗ visorische Regelung nicht mehr eintreten zu lassen, dahingegen in die Strafprozeßreform Bestimmungen aufzunehmen, die den Wünschen,