8.
wegen der Verweigerung des Zeugnisses können wir 84△ so weit zustimmen, als sie die Redakteure schützen will. Der Immunitäts⸗ forderung für die Reichstags⸗ und Landtagsabgeordneten wir zustimmen, nicht aber für die Angehörigen der kommunalen Körperschaften. Selbstverständlich sind wir auch für die Gewährung von Tagegeldern für Schöffen und Geschworene. Den Anträgen Ablaß * Aeet der Härten, die aus der jetzigen Fassung der Geburtsurkunden vorehelicher Personen sich ergeben, und wegen einer Novelle zum Gesetz von 1900, durch die das Rechtegut der elektrischen Energie mehr gesichert wird, stimmen wir zu. Ich hätte es nicht für möoglich gehalten, daß ein Vertreter einer bürgerlichen, der nationalen Partei, wie der Heinze neulich, von Klassenjustiz gesprochen hat. Wir sind ja auch nicht mit allen Urteilen einverstanden, aber dagegen müssen wir uns mit aller Entschiedenheit wehren. Bei manchem Richter herrscht allerdings eine gewisse Weltfsemdheit, auch Für⸗ nehmheit; in der Behandlung der Zeugen sollten die Richter
die in verschiedenen bei dem Reichstage eingegangenen Resolutionen ausgesprochen worden sind, Rechnung tragen. Tie Strafprozeßreform so, wie sie im Reichsjustizamt aufgestellt worden ist, enthält solche Bestimmungen, und ich glaube, bis auf weiteres können die dahin⸗ gehenden Anträge als durch meine Erklärung erledigt betrachtet werden. (Bravol)
Abg. Dove (fr. Vgg.): Die letzte Erklärung des Staats⸗ sekretärs können wir mit Freude begrüßen, dar sie die Aussicht eröffnet, daß wir die Reformvorschläge zur Strafprozeßordnung in absehbarer 8G erhalten. Auch die Reformen auf dem Gebiete des Iibilhronefsen U e 8
ollen ja nunmehr in allernächster Zeit an uns gelangen. öhung der Revisionssumme wurde von uns schweren — s ustand uns damals zu
zugestanden; aber schon jetzt ist der unerträgliche dieser Erhöhung veranlaßt hat. Im Reichsgericht selbst hat sich
beim Reichsgericht wieder eingetreten, der
1 denn doch vorsichriger sein, als es vielfach geschieht. Ich will hier zur — weiterer Abhilfemittel eine besondere noch einen Fall zur Sprache bringen. Eine Agitation des 15 Kommission gebildet, die aber bereitz zu dem Ergebnis demokratischen Bäckereiverbandes hatte die Gesellschaft gegen die
vekommen sein soll, “ weitere Vermehrung der Zahl der Zivil⸗ senate unmöglich ist. Auf die Dauer wird aber an eine Reform des aanzen Revisionsrechtes gegangen werden müssen. Wenn also auch ne vollständige Revision der Zivilprozeßordnung erwünschter wäre, so läßt doch unsere gegenwärtige politische und Geschäftslage es mehr als zweifelhaft erscheinen, ohb man damit ans Ziel gelangen könnte. Der von dem 8. Müller⸗Meiningen und mir im vorigen Jahre eingebrachte und einstimmig vom Hause angenommene Antrag hat denn Abg. Seyda (Pole): Der Abg. Stadthagen hat angeregt, eine auch bloß auf eine Reform des Verfahrens im Sinne der Beschleunigung Instanz zu schaffen, die darüber wacht, daß die Landesgesetzgebung der gedrungen. Pas hat aber nicht geholfen; es liegen uns heute wieder Finzelstaaten und die Verwaltung die Reichsgesetze gebührend beachte, neue Anträge von allgemeiner Tragweite vor. Da ist der Antrag und er bezog sich in dieser Beziehung auf den Eengg des preußischen Ministers des Innern bezüglich der Legitimationspapiere der aus⸗
ländischen Arbeiter. Auch wir sehen in diesem Frla eine flagrante Verletzung des Gesetzes über das Paßwesen und die Handelsverträge. Dieser Erlaß führt eine Art Stlaverei über die ausländischen Arbeiter ein, und er beschränkt die Freizügigkeit. Daß diese Frage zur Kompetenz des Reichsamts des Innern gehört, kann ich dem
Bäckerei aufgewiegelt, ein Bäckermeister wurde dadurch geschädigt und strengte einen Prozeß auf Schadenersatz an und gewann den Prozeß. Die Beklagten erklärten nun, der Bäckermeister könne gewinnen soviel er wolle, wir haben nichts. Die Mittel, den Prozeß durch⸗ izuführen, hatten sie mit Hilfe des Verbandes. Das in doch ein unhaltbarer Zustand. Ge müßten solche Verbände selbst haftbar gemacht werden können.
Albrecht wegen Errichtung von Sondergerichten auch für die ländlichen Arbeiter. An sch erscheint diese Forderung immerhin begründet, nachdem einmal die Gewerbegerichte errichtet sind. Dennoch bleiben die großen Bedenken gegen eine weitere Zersplitterung unserer Gerichtaorganisation bestehen. Auch mir erscheint der Ge⸗ danke einer erweiterten Mitwirkung des Laienelements bei den ordent⸗ lichen Gerichten an sich als richtig, aber seine äußersten Konsequenzen
8 richt, Staatssekretär nicht zugeben. Als 1877 über die Schaffueg eines würden für jeden Ieereh eine Garnitur von Laien erfordern, gatesekret Reichsjustizamts verhandelt wurde, wurde ihm 2 die wie sie praktisch nicht mehr zu beschaffen wäre, z. B. bei Miets. Aufgabe zugewiesen, über die Ausführung der Reichsjustizgesetze zu streitiskeiten einen Beisitzer aus den Hauswirts⸗ und einen s wachen und dafür zu sorgen, daß Verordnungen zur Ausführung der aus den Mieterkreisen usw. usw. Das würde praktisch Reichsjustizgesetze erlassen werden. Der Staatzsekretär Dr. Friedberg schließlich nicht mehr durchführbar sein, wie wir ja schon sagte damals, es müsse sich im Reiche justizamt eine Ark Reichs⸗ bei der Beratung der Vorlage wegen der Kaufmannsgerichte syndikat bilden. Es ist danach auch Aufgabe des Reichejustizamts, een dersh⸗ “ sahen, denen nur mit Muüͤhe dem Reichskanzler da zur Seite zu stehen, wo es sich um die 1 herde var.
1 r9. Der Abg. Stadthagen führte gestern eine Ueberwachung von Reichsgesetzen in den Eiazelstaaten handelt. 1 Gerichtzutteilen und Einzelfällen an, welche das thema Wi⸗ neebin eine strengere Kontrolle seitens des Reichs ist, be⸗ “ sich soch 8 weisen unsere 5 die preußische Ver⸗ 8 3 e tese oder jene subjektire - ir 9 digst ej ißgatet. Färdung erhalten haben können. Gewiß wird sich da und dort waltung die Reichsgesetze in der offenkundigsten Weise 15 8.
können
8 8 diesem Hause haben wir ja noch erst vor kurzem unter Z dee gemiffe eheeh⸗, eeszälens der Feee Racbeethes V 8 — nachweisen 85,2 b“ neueste preußische Ent⸗
Bo . ungen mu er er 0 t 1 1 1 i allerdings frei iu machen suchen. Die juristische Ausbildun geht .eönn; E11A“ vielfach sehr einseitig nach der Ausbildung des Verstandes, *
bringen ist. — infolge erklärt. dessen werden die Verhältnisse des praktischen Lebens sehr o übersehen. Ein Fall aus meiner ris kann das beleuchten.
8 gebung und Justizverwaltung nach den verschiedensten Rich⸗ ein — für lichen Geschlechts gehalten und tzungen reformbedürftig ist. Auch wir fordern Reform der aroline getauft. Als später entdeckt wurde, daß das Kind ein Strafgesetzgebung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und erwarten Junge war, wurde beantragt, das Standesamtsregister zu ändern und mit Ungeduld die Vorschläge der verbündeten Regierungen. den Namen in den männlichen Namen Karl umzuwandeln. Da Der Begriff des offiziellen Interesses bei Verfolgung von e “ 88 E 88 Be. Beleidigungen bdedarf einer Klarstellung, und zwar durch In, aber der Name nicht, denn es läge beim Namen ; 1
ein Irrtum in den Motiven vor, und der sei nicht zu Auf 1 Feled; es wird onf diesem Fehiete von der Seiaatsanwalt⸗
Grund des Paragraphen soundso wurde es abgelehnt, den weiblichen schaft eine absolut nicht zu billigende Praxis verfolgt und eine
einstimmung aller Parteien darin herausgestellt, daß uasere Gesetz.
zu Auch hier hat sich der Staatssekretär für anzuständig In der bisherigen Debatte hat sich eine merkwürdige Ueber⸗
Namen in den männlichen zu ändern. So sehr wir Angriffe auf den Richterstand zurückweisen, so sehr müssen wir unserer Ueberlieferung getreu für die Mitwirkung des Laienelements immer und immer wieder unsere Stimme erheben. In dem Hau⸗ und Moltke. Harden⸗Prozeß hat sich am meisten das Publikum mit seiner Senfationssucht blamiert, mehr als die von dem Kollegen Wagner so ehr getadelte Sensationspresse. Unserem Standpunkt haben wir durch * ““ 8e9eez, die zur — der Fe sehung aller e zum en⸗ und Geschworenenamte die Ge⸗ aufgegeben oder auch nur eingeschränkt werden; dem . woährung von Diͤͤten verlangt. Die Erklärung des Staatssekretärs nicns. ist es zu überlassen, ob im einzelnen Falle eine 2 darüber befriedigt mich insofern nicht, als ich nicht einsebe, warum macht werden soll. Die Reform der Strafgesetzgebung und des Straf⸗
un erst wieder bis zur Reform der Strasprozeßordnung gewartet
Bei der Beleidigung eines Nachtwächters oder Schutzmannes wird das öffentliche Interesse als selbstverständlich angesehen; es ist aber vorgekommen, daß die Staatsanwalischaft einen Strafantrag des Er bischoss von Gnesen und Posen, Fürstpeimas von Posen, wegen mangelnden öffentlichen Interesses abgelehnt bat! Unsere Generation hat offenbar vergessen, welchen hohen Wert das
t, sie hat vergessen, welche Kämpfe die Erringung dieses kostbaren
utes gekostet hat. Dieses Prinzip kann nie und nimmer
vollzugs ist dringend notwendig; aber gegen die Wie ührung
erden soll. Sehr wichtig erscheint uns die Resolution, die endlich 88 rügelstrafe müssen wir ung cess acvrtelchtn veeahung⸗
ein einheitliches Strafvollzucsgesetz für das Reich fordert. Seit den Die Anregung wegen Reform der Rechtepflege mit bezug e
bekannten, den Einzelstaaten vereinbarten „Grundzügen“ von hüenbsen ersonen ist besonders dankenswert; gerade unsere 895 haben wir in dieser Materie nichts zu hören bekommen. Da Nationalität hat an dieser Reform ein lebhaft⸗s Inieresse.
Gute
aucht nun ploͤtzlich der Antrag des Abg. von Liebert auf, die Schule ist das beste Mittel zur Herabsetzung der Kriminalikät. Wie
Deportation auch für Deutschland einzuführen. Namens des über⸗ kann aber eine Schule heilsam wirken, wenn die Lehrer die Sprache wiegenden Teils meiner Freunde kann ich sagen, daß wir diesem der Kinder nicht verstehen? Wenn ein Lehrer, um sich verständlich Antrage absolut ablehnend gegenüberstehen. Wir haben nichts dagegen, zu machen, das Dienstmädchen hinzuziehen muß? Wenn felbst acf daß uns eine Denkschrift über die Frage mitgeteilt wird, daß der untersten Stufe der Religionsunterricht in deutscher Sprache diese aber die Deportation empfehlen wird, glaube
ich nicht. polnischen Kindern erteilt wird? Wenn in Gerade dieser Antrag würde mit erheblichen Kosten verbunden sein, 200 Kinder zusammengepfetcht sind und
enn es käme danach ein sehr beschränkter Kreis als Objekt der werden? Wir stimmen den vorgelegten Re olutionen fämtlt Deportation in Betracht, es würden also viele Transporte und eine zu mit der einzigen Ausnahme der 1 oftspielige Ueberwachung notwendig sein Unser Gefängniswesen Abg. von Liebert. Wir könnten ja beinahe dieser Resolution rfüllt allerdings nicht genügend den Strafzweck, und deshalb wäre eine Namens ihres Urhebers entgegen sein nach dem
d b. wäre e schon wegen des stärkere Heranziehung der zu Landeskulturarbeiten sehr Spruche: Timeo Danaos et dona ferentes. Daß die Recht⸗ p sprechung auch darunter leiden muß, daß die Richter Sprache und
wohl diskutabel. Gerade im Interesse unserer Kolonien und ihrer Ein⸗ —Le müssen wir die Deportation zurückweisen. Es könnte darin, Sitten ihrer Gerichtseingesessenen nicht kennen, versteht sich von selbst; rvativer Richter,
uch ein unfreundlicher Akt seitens benachbarter Nationen gesehen werden. das hat im preußischen Abgeordnetenbaus ein konse der Abg. Böhmer, mit goldenen Worten anerkannt, die ich Wort
gemeinsam unterrichtet
Den Anträgen wegen Aenderung des Strasverfahrens gegen Jugendliche
sen wir durchaus sympathisch gegenüber, denn unser Straf. für Wort unterschreibe, an deren Schlusse leider d leistet nicht, wos im Interesse der Rechtspflege herausschaute, als es hieß, Ausnahmen Se. eee und der Gesellschaft wünschenswert wäre. Mancher sach, Richter in ihrer Heimat argestellt werden
’ müßten, könnte nur aus höheren politischen Gesichtspunkten zugelassen ee
Gibt es denn eine polnische, eine deutsche, eine französif 2
keit? Es gibt nur eine Gerechtigkeit, und es de.uagncae rretgtih. Richter einen soichen Unterschied gemacht hat. Seit 1881 ist kein Pole als Richter mehr in der Provinz Posen angestellt worden⸗
ändige Amtsrichter hat allerdings auf diesem Gebiete schon gut öZeben 8 seine vormundschaftlichen Funktionen mit der strafrichterlichen in v brachte. 81 jetzt Kaie desgerichtspräsidenten dafür sorgen sollen, so in n ——— en etwas Wesentliches wird durch die einfache
nderung der Geschäftsverteilung nicht erreicht werden. In Unter diesen Umständen können die Gerichte ihre Aufzaben d 3 Amerika bietet die Stellung des Richters eine ganz andeze so erfüllen, wie es geboten ist; auch unter den ben schen Sengerne ü Voraussetzung für die Jugendgericht. Wir müssen der Jugend derjenigen, die Polnisch können, nur eine verschwindend geringe zum Bewußtsein beingen, daß sie durch Straftaten gegen Zahl. Bei uns kann, man nicht sowohl von einer Klassen⸗ die Pflichten, die sie gegen die Gesellschaft hat, verstößt. justiz, als vielmehr vielfach von Erscheinungen
Selbstverständlich stimmen wir auch der Resolution auf Erhöhung der Gebühren für Zeugen und Sachverständige zu. Ich habe mich früher
als Richter manchmal geschämt, Zeugen und Sachverständigen, die ihre Zeit wirtschaftlich besser hätten anwenden können, so niedrige . mumuten zu müssen, die keineswegs mehr den gegenwärtigen Verhältnissen enisprechen und schon seinerzeit bei ihrer Festsetzung
niedrig bemessen waren. Wollen wir zu einer wirklichen Reform kommen, so müssen wir uns bewußt werden, daß wir so nicht weiter
fortwursteln können, sondern daß wir zu einer energischen Reformtätigkeit kommen müssen, denn jedes
1 Rassen⸗ justiz sprechen, seitdem die Hakatisten nicht mehr
blo 1 Regierung toleriert, sondern bevorzugt werden und als epaa ger der Regierungspolitik zu gelten haben. Ein Gericht in Oberschlesien adressierte eine Zuschrift an einen Kolporteur mit den Worten: „An den Großpolen⸗Agitator N. N.!“ Im Eisenbahnzuge sind Polen die sich polnisch unterhielten, deswegen von Mitreisenden hanz rutal
beschimpft und aufs ärgste mißhandelt aherden; die Strafe, auf die infolge der Anklage erkannt wurde, kautete auf 50 ℳ! Wie wäre
sie ausgefallen, wenn der Fall umgekehrt gelegen hätte? Unter
olk hat die Justiz, die es verdient. 1 Jahr Gefängnis wäre der Pole nicht davongeko ie
Abg. Bruhn (Rfp.): Wir können nicht um einzelner Rechts. Uaterschiede der Bestrafungen, je nachdem es 8eia⸗ anwälte willen die Gebühren erhöhen. Die Gesetzgebung hat auf das oder polnische Angeklagte handelt, sind so frappant, daß es allgemeine Bedürfnis des Volkes Rücksicht zu nehmen, und das Volk schwer wird, noch an den guten Glauben zu glauben. Dem fordert eine Verhilligung der Justizpflege. Die orderung, die polnischen Redakteur wird bei der Preßanklage der Schutz des Gebührensätze für Zeugen und Sachverständige zu erhöhen, ist voll’ § 193 ebenso regelmäßig versagt, als er dem deutschen zu⸗
kommen berechtigt. In Berlin werden Vormiltags so zahlreiche Termine angesetzt, daß Zeugen und stundenlang warten müssen, weil
der Richter falsch disponiert. Der Forderung für die Selbst⸗ beköstigurg und Selbstbeschäftigung der Untersachungsgefangenen und Gefangenen stimmen wir zu. Die Gefängniskost ist für
gebilligt wird. Kann man da noch von Einzelerfahrun 2 Die Ostmarkenzulage ist eine Aufforderung 8 W politischen Kampfe Stellung zu nehmen. Dadurch sind auch die Richter zum Teil verleitet worden, das Polentum öffentlich zu be⸗ kämpfen Im „Posener T geblatt“ wurde gestern ein Artikel
9
veröffent⸗
ildeten fast immer ungenießbar. Die Anregung wegen licht, in dem von hervorragender richterlicher Seite Vorschläge gemacht
— 1 Beachtung und nähere Erwägung. werden, wie das Enteig ungsgesetz am zweckmäßigsten n Den Staatssekretär möchte ich bitten, dahin zu wirken, daß um das Ziel zu erreichen, dem Deutschtum ein solches Uebergewicht
em selbständigen Handwerk durch die Gefangenenarbeit keine unlautere Dem Antrag Albrecht wegen der Schieds⸗
gerichte kaͤunnen wir nicht zustimmen; wir können uns nicht für eine
u geben, daß es ein Bollwerk gegen das Polentum sein koͤnne. Ein Ra Gter, dem das Gefühl für Recht und Gerechtiakeit jg aubem ist, kann auch nicht unter den Fecht gkett so abhanden
gekommen
— der Oeffentlichkeit des Verfahrens für die ganze Justiz be- 1
einer Klasse 150 odee
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sich einzulassen. (Bravol rechts.) Meine Herren,
8 dem Hause Rede zu stehen, aber auch nicht weiter üͤbe
be⸗ sich neʒme
Leben nn
i Zeit ein Richter sich dahin geäußert habe, es sei Zeit, mühen, daß kein Pole mehr in die Stadtherxwalnag Man würde in der Ostmark erst wieder ein 589 haben, nachdem das . Element ausgero etreffende der Pole sei dort der Erbfeind des Deutschen. Der sel; ver Heusge richter bestritt zwar, daß die Aeußerung so gelallen. vngsprozch diese bekundeten aber in dem angestrengten Beleid 7 g 1 8 —Z— Das 2 ließ in seinem Urteil da Aeußerung so gefallen sei, verurteilte aber den R lkerung zu e leidigung zu 150 ℳ Geldstrafe! Kann die Bev Beweis sere. Richter Vertrauen haben? Gibt es *½ ilen ür die Vergiftung der Justiz in unseren Landen Ab teiligung der Richter an den politischen Käͤmpfen lstreiks mehr als mundschaftsrichter haben sich waͤhrend des Schulstrgaechts gefühli, Hefe der Verwaltungsbehörden, denn als Hüter 8 ommen, well iner polnischen Mutter wurde das Erziehungsrecht Kind polnischen nach dem Tode des Vaters, eines Deutschen, da icht den Gebrau Unterricht erbielt! In Königehütte lehnte das Ger en Schrift⸗ der polnischen Schreibweise von Namen mit de urlalds jeichen ab; danach müßte auch dem Grafen Pourtaks genommen werden, den Accent in anen Namen zßung . Gericht hat das Verlangen als großpolnische een⸗ aber dieser Gegen diesen Vorwurs wurde Beschwerde 85 gegeben. wurde erst in der dritten Instanz Rech inparteiisch, oberen Instanzen urteilen immerhin soc. e der Stellung die niederen Instanzen haben nicht den Bear haben. die sie der Bevölkerung gegenüber einzunehmen Tag hältnisse auf diesem Gebiete verschlimmern sich vor in gewes ist in der Geschichte immer für die Staaten schlimn bat. die Justiz sich zu einer Magd der Politik erniedrigt ha
8 3 1 ion e Inzwischen ist noch eine weitere Resolution;? Abg. Dr. Görcke⸗Brandenburg (nl. beantragi. ggtage ie „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem en rem der⸗ Penche u““ in welcher die Erfab 1eg afvollun taaten mit behandelt werden.“
ingeganget
dem überseeischen
ing: Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Niede Der Herr Vorredner hat im Eingang seiner 8s ange und Behauptung aufgestellt, daß die preußische Regierung setze verlebe, so noch neuestens in offenkundigster Weise die Nca pkeit deʒ und hat appelliert an die verfassungsmäßice Verantworte Reichzjustizamts, daß dem Abhilfe geschaffen werde. Meine Herren, wenn dem Herrn Vorredner für verletzende Behauptung, daß sich die preußische 8n Seiten ihm gekennzeichneten Weise verhalte, irgend ein 88. sagen, in Be⸗ erkanntes Moment zur Seite stände — ich will mal vomna. schluß des Reichstags — (Zuruf bei den Polen: Wird aische
2 und seine sces von
w Abwarten! — (heiterkeit) —, der des Vorgeben fhegmnbag 6 Regierung in einer bestimmten Frage als verscha 88s
jeichnet, so würde ich derartige Ausdrücke e
kennender und entschuldigen. Wenn er aber trotz der aner 89
orwu Ruhe, mit der er gesprochen hat, hier einen olchen gha 8 preußischen Regierung ins Gesicht schleudert und dabe pclen) daß 1 an das Reichsjustizamt zu appellieren (Lachen bei 2 belhauplein ihm zur Seite stebe in der Bekämpfung der von 8 a8 entschiede Mißbräuche und Rechtsverletzungen, dann muß sch 1 zurückweisen. ürfe gegen n Meine Herren, wenn der Herr Vorredner V. — erheben wil⸗⸗ Reichsverwaltung oder gegen die preußische Reglerund uruf bei 19 dann mag er bestimmte Tatsachen hier vorbringen emelnhe Polen: Enteignung!), sich aber nicht in solchen Aug wegen, wie er es im Eingange seiner Rede getan hat. würde der Herr Reichskanzler seiner verfass ungsmaͤßigen jederzeit bereit sein, dem Reichstage Rede zu beshs Sozialdemokraten und Polen), soweit die verfaffungtn der Reichsgewalt es gestatten, aber darüber hinaus n sich um preußische Angelegenheiten handelt, wird adlege kanler sich nicht dabei beteiligen, wenn preußsche Antscht ande im Reichstag der Diskussion unterzogen werden. ayeras Ann, wenn die Angelegenheiten eines anderen Bundesstaabe, werden sacg Gachsens oder eines sonstigen Landes, hier diskutle Reichꝛrech 9 in Fragen, die mit der Reichsgesetzgebung und dem nen, wird on haupt nicht in Verbindung stehen. Immer, meine 5 itusst⸗ Herr Reichskanzler es ablehnen, in eine verfassungsw owel eh ltungen Reichskanzler persönlich an derartig berechtioten nateaagusßiü 8 nicht beteiligt, so weit sind die Reichsäͤmter verhe. amt dalt wn pflichtet, das zu tun, so weit ist auch das Reichsju jese Gren)
1
S 8. 8888
hinaus. stizamt Was hat nun der Herr Abgeordnete dem Reichelutn v über an Tatsachen angeführt, auf Grund dessen ene Enteign verlangt werden könnte? (Zuruf von den Po tungsvorloge vorlage.) Der Herr Abgeordnete hat die Enteigm Aber der drücklich vorbehalten für eine andere Diskussion⸗, geschab, B i Abgeordnete hat, sowie gestern es von anderer b ischen beite genommen auf die Frage der Legitimation der po⸗ gestern d0g Preußen. Da kann ich nur das wiederholen, wes geben, da dic und jeder obiektiv denkende Mann wird mir rech eben kanm, jion Reichsjustizamt nur in den Grenzen hier Auskunft Före Legi üche ihm zugewiesen sind, darüber hinaus nicht. Die der 2 ln der polnischen Arbeiter und die Frage, wie weit die 3 nicht, gebö nmn Regierung getroffenen Maßnahmen zulässig sind ode en, und wie heit erster Reihe zur Kompetenz des Reichsamts des Se wel 1S zü von mir, der ich von diesen Dingen absolut nicht Tatsachen⸗ deind bei den Polen), dem weder die Motive, noch die nd, bekonnt fůr Grunde liegen, noch die Vorschriften, die erla Ecklärung von ein Mitglied darüber Auskunft verlangen? 89 Abgese 6 Aut⸗ mich doch völlig unmöglich. (Sehr richttg! rechte”h ich seier gda⸗ diesem Fall, hat der Herr Abgeordnete, soviel er die Anstellunge führungen erinnere, nur Beschwerde geführt übed nüber, da lrischet hältnisse der preußischen Rlchter, Beschwerde, slen mit popeten polnisch sprechenden Richter in den Landes 8 8 Bevölkerung angestellt würden. Auch das gehö⸗ c des Reichsjustizamts (Heiterkeit bei den Urenes vhr. das gebört nicht einmal zur Kompetenz des bin über en Regierung braucht sich nach dieser Richtung im Lande bessbechatag Weise, wie sie die Stellen ihrer Beamten scht vom bi keine Vorschriften von irgend einer Seite, außhn nicht in 7 machen zu lassen. Ich bin also in dieser 88 verfolde, die Ausführungen des Herrn Abgeordneten we r- gnügen an Glauben Sie doch nicht, daß es ung ekn Ar 3 vnsner „r. v. , Antworten zu erteilen auf di
ssen
96⸗ Fracen, verfassan