ü igens ⸗ oder
vorlie gen, also wenn das Grundstück die Eigenschaft eines land⸗ o forstwetschaftlic genutzten Grundstücks verloren Het. ager “ aus irgend welchen Gründen aufhört, für die 1 re 58 anstalt beleihungsfähig zu sein. Auch wenn das Grundstü⸗ iner in das Eigentum des Staats oder einer Gemeinde übergeht, oder wenn es Fideikommißeigenschaft erlangt, besteht an Gehaung der Verschuldungsgrenze kein Interesse mehr. Ferner kann in schung der Verschuldungsgrenze gewilligt werden, wenn der b 8 beachtenswerten Gründen beabsichtigt, die im § 1 des ee vftge forderten Voraussetzungen zu beseitigen, wenn er z. B. das Grun 1
B. oder teilweise zu industriellen oder baulichen Zwecken zu verwenden
st
eab .Auch wird die Genehmigung zu erteilen sein, wenn Trenn⸗ käüas Fehae. Snch werden, die im Verhältnisse zur Gesamtheit 9 mit der Verschuldungsgrenze belasteten Grundstücke desselben Gügen von geringem Werte und Umfange sind. In diesem Falle 1 88 von der Auseinandersetzungsbehörde bezw. von der Landschaft (9 it er⸗ schaft) etwa erteilte Unschädlichkeitszeugnis, das die Ves chnseh an sich nicht berührt, für die Entscheidung des Kommissars die Rbes lage bilden. Die Genehmigung ist in diesem Falle dahin zu . Ien daß in die Abschreibung der Fürhasß Pärzelle ohne Mitüber⸗ tragung der Verschuldungsgrenze gewilligt wird.
1 8* Er Vasc der teditansfolt auszustellenden ND1“ (§§ 2, 5) sowie die von dem Kommissar “ 8 8 2 gungen und Genehmigungen sind in der Form des Artike . G. 3z. G. B. O. zu erteilen.
ührung desselben Gesetzes hat ferner der Justiz⸗ ani Tharr nefch nch see. mit dem Minister für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten unterm 22. April 1908 eine allgemeine Verfügung erlassen, die nachstehende Bestimmungen enthält: I. Allgemeine Vorschriften.
8 1. 1 8 i der Verschuldungsgrenze bei einem Grund⸗ daa. der he steghan 6 häx “ 8 Grundbuchs und der Grundakten so 8 Fe stäändigen Kreditanstalt zu prüfen, ob die im h e den zuftän Frfordernisse der Eintragung ügeense 1 Erforderlichenfalls ist dem Eigentümer die Beibringung der im § 2 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Bescheinigung aufzugeben.
§ 2. der Verschuldungsgrenze e ten 1 bis Sde Gintregunsh dstng des Grundbuchblatts Worten. Verschuldungsgrenze 18b Fh Auguf . a 8 drBene 1“ ut die zuständige Kreditanstalt zu be⸗ naachrichtigen.
— § 3. b intragung der Verschuldungsgrenze die Ein⸗ ee dnheo Feandsce. ha ö 2 beständigen oder für eine bestimmie Zei EEE1“ trage nach bestimmten (festen) Geldrente 5 2 Fhechte “ oder einer Vormerkung zur Sicherung eines 1 9. 2 tragt, so hat das Grundbucham nach dem Väüchneten ncg beszaehs und der Grundakten zu prüfen, 8 die beantragte Belastung nach der im § 6 des Gesetzes enen Berechnung agierige Bilface des siatch fen gects ünseüdhnnns. ü , welche 2 Gfse buch für die Beleihung des Grund⸗ ü s end ist. Eö1“ Sicherungshypothek im f der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung begens so 19 dnch zu prüfen, ob die b nach ais 1 2 des Gesetzes ohne 1 4 schuldungsgrenze 8 Rhaschg .“ echhhe Belastung die Verschuldungsgrenze nicht, so ist dies in der Eintragung zu bemerken.
§ 4.
8 ilt für die Belastung, deren Eintragung beantragt wird, die
Ver ülhusüssehlge so sia die Zulässigkeit der 1“ 1 Abs. 1, § 6 des Gesetzes auf Grund der im § 5 Abs. 2, dase 8 vorgesehenen Bescheinigung der zuständigen Kreditanstalt zu prüfen.
:m Falle des § 5 Absf. 4 des Gesetzes sind in dem Ersuchen an die Kreditanstalt die Größe, der Grund steuerreinertrag und der bänudesteuernutzungswert des Grundstücks sowie die 18 8 8 5 2.
setzes anzurechnenden Beträge der vorhergehenden Rechte 8 8 24 n⸗ 8 zutragenden Rechts Fanugehas. 8 1“ dem Antrag⸗
3 Lbs. a 2
. “ nceefardern ng g, so ist in der Eintragung anzugeben, daß die Belastung innerhalb des für die Verschuldungsgrenze maß⸗ gebenden Betrags liegt; von ziffermäßiger Bezeichnung des Betrags
ist abzusehen. 8 ’ teilweise . ü lastung über die Verschuldungsgrenze te⸗ eeaee r ntragsteller gegebenenfalls nach § 18 der Grund uchordnung eine Frist zur Beschränkung des Antrags zu
bestimmen.
§ 5. t der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art unter Ueber⸗ 8 nretfaal ver Pescehanginreme 88 8 ns 8 1 rrund der Genehr der E hds Getaae hfihin Besbantncht nsdtghe g⸗ miss ereinstimmun 2 3 misjar⸗ ; aüla der Genenmigung ist besonders zu achten. “ 8ih d1h2. Sat 3 des Gesetzes) erfolgt lediglich
an 13““ be eg e Recht bestimmten Stelle der zweiten
1 Eeheccsrnaa ung ist der Kommissar sowie die ꝛuständige
Kreditanftalt zu benachrichtigen. 3
1 iften 1 der Verschuldungsgrenze finden die Vorschr 88 8, Che1 ea bedünas eemüch ⸗ 8 eheer Abteilung. G f en 1 Gleihieteschug. “ über die Eintragung der Verschuldungs⸗ renze in der Aufschrift rot zu unterstreichen.
8.1. die Zwangs⸗ der Eintragung der Verschuldungsgrenze die gs⸗ S.ö Grundstücks angeordnet, so soll die W nes Versteigerungstermins auch eine Angabe über die Eintrag 79 8 Verschuldungsgrenze und den diese bestimmenden Höchstbetrag entha 9 Zur Feststellung des Höchstbetrags hat das Vollstreckungsger eüce zuständige Kreditanstalt um die im § 8 Nr. 3 des Gesetzes vorgese u ersuchen. Bescheagunge; “ von der Zwangsversteigerung 16 berührt, so hat das Vollstreckungsgericht den sie bestimmenden Höchst⸗ betrag bei dem im § 130 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vorgeschriebenen Ersuchen dem Grundbuch⸗ amte mitzuteilen. Bei der Eintragung der Sicherungshypotheken für die Forderung gegen den Ersteher soll, soweit sie nicht zu Gunsten der im § 10 Nr. 1 bis 4 desselben Gesetzes bezeichneten Ansprüche erfolgt, im Grundbuch auch ersichtlich gemacht werden, inwieweit die Hypothek die Verschuldungsgrenze überschreitet.
1n1. Besondere Vorschriften.
d die Verordnung vom 23. März 1908 bestimmten gel Ins elete 188 Gesetzes vom 20. August 1906 sind für die Prüfung, ob ein Grundstück von der Ostpreußischen Landschaft beliehen werden darf, die in der Anlage wiedergegebenen Bestimmungen maß⸗ gebend. 1
t befähigte Beamte der Ostpreußischen Landschaft cook, Sum, Kichtegant gh 15 die bei deren Generallandschaftsdirektion
angestellten Syndizi.
rfolgt in den Spalten 1
Anlage. Von der Ostpreußischen Landschaft dürfen beliehen werden: a. alle im Landschaftsbezirke belegenen Landgüter, einschließlich der Königlichen Domänen und Forsten, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 1500 ℳ. beträgt und sie sich außerdem ohne Rück⸗ sicht auf Nebenverdienst des Besitzers zu einer selbständigen Acker⸗ wirtschaft eignen; b. Grundstücke, welche in einer städtischen Feldmark liegen und sich zu einer selbständigen Nahrungsstelle durch Bodenbenutzung eignen, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 1500 ℳ beträgt; c. städtische Ländereien, welche mit ländlichen zu einer selbständigen Gutswirtschaft vereinigt sind, insofern der landschaftlich ermittelte Wert des Gesamtguts mindestens 1500 ℳ beträgt. Wiesengrundstücke, die nach dem Verzeichnisse der Niederungs⸗ güter zur Niederung gehören, dürfen auch ohne Gebäude und Inventar beliehen werden. 3 Aenderungen der Grundsätze über die Beleihungsfähigkeit können nur durch eine Aenderung der Satzung der Landschaft erfolgen. Die Satzungsänderungen werden in den Amtsblättern der Regierungen zu Königsberg i. Pr., Gumbinnen, Allenstein und Marienwerder bekannt gemacht.
Während des Vierteljahrs vom 1. Januar bis 31. März 1908 haben 5919 Schiffe (gegen 5546 Schiffe in demselben Vierteljahr 1907) mit einem Nettoraumgehalt von 1 169 743 Registertons (1907: 1 073 012 Registertons) den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 598 027 ℳ (1907: 541 821. ℳ) entrichtet. Davon entfielen auf den Monat März 1908: 2607 Schiffe (1907: 2528 Schiffe) von 449 307 Registertons (1907: 416 383 Register⸗ tons) und 232 830 ℳ (1907: 212 046 ℳ) Gebühren.
Im Rechnungsjahr 1907 haben 34 998 Schiffe (gegen 33 158 Schiffe im Rechnungsjahr 1906) mit einem Netto⸗ raumgehalt von 6 423 441 Registertons (1906: 5 963 125 Re⸗ gistertons) den Kanal benutzt und nach Abzug des Elblots⸗ geldes an Gebühren 3 109 595 ℳ (1906: 2 871 699 ℳ) ent⸗
richtet.
““ Bluayern. “ Der Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow, der am Sonnabend in München eingetroffen war, ist, „W. T. B.“ zu⸗ folge, vorgestern von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Luitpold in Audienz empfangen worden.
Sachsen. . Seine Majestät der König Friedrich August empfing, „W. T. B.“ zufolge, gestern mittag im Residenz⸗ schlosse zu Dresden den Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow und im Anschluß daran in Gegenwart Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Prinzessin Mathilde den Statthalter in Elsaß⸗Lothringen Grafen von Wedel nebst Gemahlin in
Großbritannien und Irland.
Gestern früh fand in der Westminster⸗Abtei zu London ein Gedächtnisgottesdienst für den verstorbenen Premier⸗ minister Campbell⸗Bannerman statt, dem, „W. T. B.“ zufolge, der Prinz von Wales in Vertretung des Königs, alle Minister, die leitenden Politiker beider Parteien, der französische Ministerpräsident Clemenceau und das diplomatische Korps bei⸗
wohnten. Der Botschaftsrat von Stumm legte in Vertretung des Deutschen Kaisers einen großen Kranz zu Füßen des Sarges nieder. Nach dem Gottesdienst begab sich das Trauergefolge nach der Euston Station. Die Leiche Campbell⸗Bannermans wird nach Schottland übergeführt, um dort bestattet zu werden.
— Das Unterhaus versammelte sich gestern nach den Osterferien wieder und wurde nach einer Gedächtnisrede des Premierministers Asquith für den verstorbenen Premier⸗ minister Campbell⸗Bannerman zum Zeichen der Trauer bis heute vertagt.
Amerika.
Der Präsident Roosevelt hat eine neue Botschaft an den Kongreß gerichtet, in der er wieder auf eine Gesetz⸗ gebung zur Vermehrung der Vollmachten der Bundesregierung dringt, und die, laut des „W. T. B.“, unter anderem
unkte enthält:
W11“ des bhält. haatlichen Handelsverkehrs der großen Korporationen, Prüfung des Tarifs durch eine Parlamentskommission und Regierungsexperten, um die für eine Tarifrevision im nächsten Herbst nötigen Informationen zu sichern, Schaffung zeitweiliger finanzieller Maßregeln zur Vorbeugung einer Krisis im nächsten Jahre und endlich Einsetzung einer Kommission von Sachverständigen zur gründlichen Prüfung der Finanzfrage in Amerika und im Auslande. Der Hauptteil der Botschaft behandelt die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit. Der Präsident verurteilt die Demago en, die Haß dem Reichtum predigen, brandmarkt aber auch in 8 stärksten Ausdrücken jene Multimillionäre, die ihr Vergnügen in einem geschmacklosen Luxus sehen und ihr Lebenswerk in einer Anhäufung von Macht und in deren Gebrauch in der schmutzigsten Form.
— Im Senat ist gestern der Marinegesetzentwurf, der mit einem Ergänzungsantrag versehen war, vier neue Schlachtschiffe zu beschaffen, in Uebereinstimmung mit dem Wunsche des Präsidenten Roosevelt nochmals zur Beratung gestellt worden. Der Entwurf ist, wie das „W. T. B.“ meldet, abermals mit 50 gegen 23 Stimmen 1 worden.
— Unter dem Vorsitz des Präsidenten Diaz hat das mexikanische Ministerium gestern eine zweistündige Sitzung abgehalten, in der die Guatemala⸗-⸗Krisis erörtert wurde.
Asien.
Gegen den Organisator der Räubereien an der russisch⸗ persischen Grenze Khan⸗Mahmed⸗Kuli und die räube⸗ rische Nomadenbevölkerung ist, „W. T. B.“ zufolge, von Tiflis eine Strafexpedition abgegangen, die aus dem 2. und 4. Schützenbataillon, zwei Schnellfeuergeschützen der Ge⸗ birgsartillerie und einer Sotnie Kosaken besteht. Aus Urmia wird vom 22. d. M. gemeldet, daß Ein⸗
älle von Kurden nun auch im Bezirke von Salmas be⸗ fs nen haben und mit jedem Tage zunehmen. In der letzten Wc e wurden acht Dörfer geplündert, wobei hanf Personen
88 t und viele verwundet wurden. Die Wiederherstellung der 8 b aphenlinie Urmig —Salmas wurde durch Kurden vereitelt. Telegr 2000 Kurden sind ferner in den Bezirk Dola eingedrungen. Süeget.n. Dorfe ist die ganze Bevölkerung unter Zurück⸗ fassans ihrer gesamten Far⸗ entflohen. Ein zweites Dorf
stießen, wurde ein Teil der Bevölkerung getötet und ein anderer ist in einer Moschee, die von den Kurden in Brand esteckt wurde, umgekommen oder gefangen genommen worden. inige Dörfer Irden bonsdfch Rede belagert.
— Die chinesische Regierung hat, nach einer Mel⸗ dung des „Reuterschen Bureaus“, bncg hart zach en gegen die Ausdehnung der japanischen Verwaltung auf das Chientao⸗Territorium zwischen Korea und China erhoben, da dessen Zugehörigkeit zu Korea von China be⸗ stritten wird. China erklärt, daß Japan diese Ausdehnun seiner Verwaltung in aller Stille vorgenommen und die Stellung des Marquis Ito verstärkt habe, der dort drei ständige Vertreter eingesetzt hat.
Afrika.
Nach einer Meldung des „W. gestern in Fez fanatisch erre die Straßen durchzogen, die aus ändischen Postämter zu zerstören. Das deutsche und das englische Postamt waren geschlossen, sodaß die Menge nur die außen an ebrachten
riefkästen zertrümmern konnte. Auf der Französtschen Post
wurde alles in Stücke geschlagen. Ein Briefträger und ein Soldat des französischen Konsulats wurden mit dem Tode be⸗ droht. Die Behörden sprachen auf dem französischen Konsulut ihr tiefes Bedauern über das Geschehene aus und verhafteten die Schuldigen.
T. B.“ versuchten vor⸗ te Volkshaufen, welche
Parlamentarische Nachrichten.
Die heutige 144. Sitzung des Reichstags wurde von dem Präsidenten Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode mit der Mitteilung von dem am 15. April erfolgten Tode des Abg. Zindler (dkons.) eröffnet. Das Haus ehrte das An⸗ denken an den Verstorbenen in der üblichen Weise.
Auf der Tagesordnung standen 62 Berichte der Petitionskommission. Auf Vorschlag des Präsidenten wurden diejenigen Petitionen vorab erledigt, zu welchen keine Wortmeldungen vorlagen.
Die Petition, betreffend Einschränkung der Einfuhr und des Handels mit Alkohol in den afrikanischen Kolonien, überwies das Haus dem Reichskanzler als Material.
Die Petitionen, betreffend Abänderung des Münz⸗ gesetzes, werden auf Antrag des Abg. Bassermann (nl.) in Verbindung mit der zweiten Beratung der Novelle zum Münzgesetze erledigt werden.
„Als Material überwiesen wurden die Petitionen, betreffend reich zgegsehtiche Regelung des Apothekenwesens.
Die Petitionen, betreffend Stempelabgabe auf Er⸗ laubniskarten für Kraftfahrzeuge, sollen auf Antrag Bassermann in Verbindung mit der ersten Lesung des neuen, dem Hause jüngst zugegangenen Gesetzentwurfs, betreffend die Automobile, beraten werden.
(Schluß des Blattes.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Die seit Donnerstag im Bürgersaal des Rathauses geführten Einigungsverhandlungen für das deutsche Baugewerbe haben, wie hiesige Blätter melden, gestern abend ihr Ende erreicht. Um 7 ⅞ Uhr verkündete der Vorsitzende, Magistratsrat von S chulz, folgenden, von den drei Unparteitischen einstimmig beschlossenen Schiedsspruch: „1) In keinem Lohngebiet darf irgend eine Ver⸗ schlechterung der Lohnbedingungen eintreten. 2) In den Lohngebieten, wo zwischen den Parteien Lohnerhöhungen fuͤr die Vertragsdauer vereinbart sind, sind diese aufrecht zu erhalten. 3) In Lohn⸗ gebieten, wo von der zuständigen Arbeitgeberorganisation anläßlich der gegenwärtigen Bewegung im Baugewerbe Lohnerhöhungen schriftlich oder mündlich angeboten wurden, sind diese Erhöhungen ohne Einschränkung durchzuführen. 4) In Lohngebieten, wo nach dem 1. April keinerlei Lohnerhöhung vorgenommen und auch nicht zum 1. April 1909 vorgesehen ist, ist mit dem 1. April 1909 der Stundenlohn um 1 ₰ zu erhöhen. 5) Für jeden Be⸗ zirk, jedes Lohngebiet und erforderlichenfalls für jeden Ort wir ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz eines Unparteiischen durch di zuständigen Organisationen eingesetzt, das über die außer der Lohn frage bestehenden Streitigkeiten bis zum 16. Mai endgültig ent⸗ scheiden muß. Die Parteien haben bis Montag, den 4. Mai, dem Kollegium der Unparteiischen in Berlin (Gewerbegericht) die Annahm. oder Ablehnung des Schiedsspruchs anzuzeigen. Dr. P München verlas hierauf eine eingehende Begründung des Schieds spruchs und schloß mit der Mahnung an die Parteien, im Interessfe des gewerblichen Friedens für die Annahme des Schiedsspruchs z wirken, dann werde man 1910 dem Ziel des Reichsvertrages nahe ge kommen sein. — Der Verband der baugewerblichen Hil arbeiter Deuschlands, Zweigverein Groß⸗Berlin, der „Voss. Ztg.“ zufolge, beschlossen, mit dem Verband der Bau geschäfte einen neuen Tarifvertrag für die Zeit vom 1. April 1908 bis zum 31. März 1910 abzuschließen gemäß den bei den Einigungs verhandlungen im Bürgersaal des Rathauses getroffenen Ver⸗ “
se Arbeitgeber Berlins haben folgende An ü den 1. Mai erlassen: 1) Das Plakat Vi ber V E1 Teilnahme an der Maifeier ist an sichtbarer Stelle hn und 1““ i 9 “ pätestens am 30. April auf die Folgen der Maj eier aufmerksam zu machen und auf das Plakat hinzuweisen. JhseP elfenetsam n ohne weiteres als entlassen und dürfen vor dem 6. Mai nicht wieder eingestellt werden. 4) Entschuldigungen gelten nur, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, daß der Ar⸗ beiter am 1. Mai hauskrank und arbeitsunfähig war. 5) Maifeiernde sind spätestens am 2. Mai bei der Krankenkasse abzumelden. 6) Lohn⸗ zahlungen für die Maifeiernden sind nicht am 2. sondern am 9. Mai vorzunehmen. 7) Akkordarbeiter, die am Mittwoch, den 6. Mai, nicht zur Fortsetzung ihrer Arbeit einfinden und nicht wiedereingestellt werden, haben nur dann Anspruch auf rückständigen Lohn, wenn nach Fertigstellung des Akkordes ein Ueberschuß verbleibt. 8) Einstellungen von neuen Arbeitern dürfen vor Montag, den 11. Mat, nicht vorgenommen werden. 9) Die Fabrikordnung ist von neuem zu unterschreiben. “ B.“ meldet, die uhmacherge en wegen Lohnstreits in den Ausst See he. gg) g stand gelreten.
ein Leipzig in einer von etwa 500 Brauereiarbeiste der verschiedenen Gruppen besuchten Versammlung, der „Lpz. tirn zufolge, vom Gauleiter berichtet wurde, haben die weiteren Tarif⸗ verhandlungen zur Einigung Fefügit Zwischen den Vertretern der Arbeiterschaft und des rauereibesitzervereins ist ein Tarif vereinbart worden, der 5 Jahre Geltung haben soll. Die Ver. sammlung war mit dem Tarif zwar nicht allenthalben einver⸗ standen, beschloß aber doch aus Zweckmäßigkeitsgruünden, ihm zuzu⸗ stimmen, und beauftragte die Tarifkommission mit dem endgültigen
. obei achtzehn Menschen erschlagen wurden. Pürde zersengeeen Dorfe, 8 dem die auf Widerstand
b2
Abschluß des Tarisvertrages mit dem Brauereiverein. (Vgl. Nr. 78 d. B der Leipziger Schuh⸗ 1
1) — Eine starkbesuchte Versammlung