1908 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Ferner erhält im § 1 der Abs. 2 nachstehend e Fassung:

Im Sinne dieses Gesetzes sind unter Deutschen die Personen zu verstehen, die dem Geltungsbereiche des Gesetzes Segehsreg Auf diese Personen finden die Bestimmungen im § 7 des Gesetzes über die Frehäügigkeit vom 1. November 1867 (Bundesgesetzbl. S. 55) keine nwendung.

II. Im § 10 ist an Stelle der Worte: „nach zurückgelegtem acht⸗ zehnten Lebensjahre zwei Jahre lang⸗ zu setzen: „nach zuruͤckgelegtem

sechzehnten Lebensjahr ein Jahr lang“.

Im § 22 ist unter Ziffer 2 an Stelle der Worte: zweijährige ununterbrochene Abwesenheit nach zurückgelegtem achtzehnten Lebens⸗ jahre“ zu setzen: einjährige ununterbrochene Abwesenheit nach zurück⸗ gelegtem sechzehnten Lebensjahre“.

Im § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, 2, § 14 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 24 Abs. 1, 2 und § 27 Abs. 1 ist an Stelle der Worte: zwei⸗ jährige Frist“ beziehungsweise „zweijährigen Frist“ zu setzen: „ein⸗ jährige Frist“ beziehungsweise echr gen Frist“.

Dem § 10 wird folgender Abs. 2 angefügt:

Sind in der örtlichen Abgrenzung der Ortsarmenverbände während des Laufes der 1 Frist Aenderungen eingetreten, so wird deren Wirkung auf den Beginn der Frist zurückbezogen. Dem § 22 wird folgender Abs. 2 angefügt:

Die Vorschrift des § 10 Abs. 2 findet auch in den Fällen der Nr. 2 des vorstehenden Absatzes Anwendung.

IV.

Der § 29 erhält nachstehende Fassung:

Erkrankt eine Person, die an einem Orte mindestens eine Woche hindurch gegen Lohn oder Gehalt in ein und demselben Dienst⸗ oder Arbeitsverhältnisse gestanden hat, während der Fortdauer dieses Dienst⸗ oder Arbeitsverhältnisses oder innerhalb einer oche nach seiner Be⸗ endigung, so hat der Ortsarmenverband des Dienst⸗ oder Arbeitsorts die Kosten der erforderlichen Kur und Verpflegung für die ersten sechs⸗ undzwanzig Wochen nach dem Beginne der Krankenpflege endgültig zu tragen oder, wenn die Krankenpflege von einem anderen Armenverbande gewährt worden ist, diesem zu erstatten.

Die Verpflichtung des Ortsarmenverbandes des Dienst⸗ oder Arbeitsorts erstreckt sich auch auf die Fälle der Erkrankung derjenigen Angehörigen des Dienstverpflichteten oder Arbeiters, welche sich bei ihm befinden und seinen Unterstützungswohnsitz teilen, sofern nicht nach Abs. 1 eine Verpflichtung eines anderen Ortsarmenverhandes badurch begründet wird, daß die Angehörigen selbst im Dienst⸗ oder Arbeits⸗ verhältnisse gestanden haben.

Wird im Falle der Erkrankung einer der in den Abs. 1, 2 be⸗ zeichneten Kur und Verpflegung auf Kosten einer Kranken⸗ kasse gewährt, und 6 bei Beendigung der Leistungen der Kasse die Armenpflege eintreten, so sind die Kosten der letzteren von dem Orts⸗ armenverbande des Dienst⸗ oder Arbeitsorts in derselben Weise zu tragen oder zu erstatten, wie wenn die Armenpflege schon in dem

eitpunkt eingetreten wäre, in welchem die Leistungen der Krankenkasse begonnen haben.

Die Vorschriften der Abs. 1, 3 finden auf Lehrlinge entsprechende

Anwendung.

Schwangerschaft an sich ist nicht als eine Krankheit im Sinne vorstehenden Bestimmung anzusehen.

V.

Der § 33 erhält nachstehende Fassung: Wird ein Deutscher, der keinen Unter Verlangen einer ausländischen Staatsbehörde oder auf Antrag eines Konsuls oder Gesandten des Reichs aus dem Ausland übernommen, so liegt, wenn bei der Uebernahme der Fall der Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist oder innerhalb sieben Tagen nachher eintritt, die Ver⸗ pflichtung zur Erstattung der Kosten der Unterstützung Fe iäcsa ven zur Uebernahme des Hilfsbedürftigen demjenigen Bundesstaat o innerhalb dessen der Hilfsbedürftige seinen letzten Unterstützungs⸗ wohnsitz gehabt hat, mit der Maßgabe, daß es jedem Bundesstaat Rbebeser bleibt, im Wege der Landesgesetzgebung diese Verpflichtung auf seine Armenverbände zu übertragen.

Artikel Soweit die im § 33 des Wesetze den Bundesstaaten auferlegte Verp Armenverband übertragen ist, gilt die Landesgesetz ein anderes bestimmt wird, auch für di deaa,s gegenwärtige Gesetz die im § 33 vorgesehene

eckt.

stützungswohnsitz hat, auf

2. g über den Unterstützungswohnst ichtung durch Landesgesetz 2

se Fälle, auf Verpflichtung

Artikel 3. Ze Vorschriften der Artikel 1 und 2 treten am 1. April 1909

in Kraf Sie finden auf alle nach diesem Zeitpunkt eintretenden neuen

Unterstützngsfälle Anwendung. Artikel 4.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Text des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz (Reichsgesetzbl. 1894 S. 262), wie er sich aus den im Artikel 1 vorgesehenen Aenderungen ergibt, unter Fort⸗ lassung der Randbemerkungen durch das Reichszesebblet bekannt zu

machen. Artikel 5.

Das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz tritt in Elsaß⸗ Lothringen am 1. April 1910 in Kraft.

Für Elsaß⸗Lothringen treten an Stelle der im § 65 dieses Ge⸗ setzes getroffenen Zeitbestimmungen des 1. Juli 1871 und 30. Juni 1871 der 1. April 1910 und der 31. I10. an Stelle der dort vorgeschriebenen zweijährigen Frist die einjährige Frist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und egenen hen Uin sanlegen Herhllag e es 1 rschrif Gegeben Potsdam, den 30. Mai 1908. 8

(L. S.) G Wilhelm.

von Bethmann Hollweg.

Auf Grund des § 752 des Krankenversicherungsgesetzes in der fafun⸗ des s vom 10. Apef 1892 oe 8⸗ esetbblatt S. 379) ist der Allgemeinen Hastedter gr eiter⸗Krankenkasse (E. H.) in Hastedt von neuem die Bescheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Hühe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des rrankenversicherungsgesetzes genügt. Berlin, den 13. Juni 1908. 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst g : den bisherigen Kreisschulinspektor Dr. Cramer aus Völk⸗ lingen zum Seminardirektor zu ernennen und dem Landesgewerberat und ordentlichen Mitglied des Landesgewerbeamts von Czihak den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen sowie infolge der von der EEE“ zu Schwelm encfenen Wahl den bisherigen Gerichtsassessor Dr. jur. Fritz Puller aus Cöln als besoldeten Beigeordneten tadt Schwelm für die gesetzliche Amtsdauer in zwölf Jahren zu bestätigen

ese Uebertragung, wenn nicht durch

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtags. Vom 17. Juni 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungsurkunde vom 81 1850 auf den Antrag des Staatsministeriums, was folgt: Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 26. Juni 1908 in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt

Berlin zusammenberufen. 8 Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser

Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter chrift und beigedrucktem siörctnscger Höce schif

Gegeben Neues Palais, den 17. Juni 1908. Wilhelm R.

Fürst von Bülow. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Arnim. von Moltke. Holle. Sydow. 8

Finanzministerium. 8

Das Katasteramt Quedlinburg im Regierungsbezirk Magdeburg ist zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergrevierbeamte, Bergrat Adams zu Hamm ist

zum Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Waltrop ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Direktor des Instituts für Hygiene und Bakteriologie Dr. Hayo Bruns in Gelsenkirchen ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Dem Seminardirektor Dr.

1 8 Cramer ist das Direktorat des Lehrerseminars in Ratingen

verliehen worden.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Schzungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Seeadler“ am 14. Juni in Kasswere eingetroffen, am selben Tage von dort vieder abgegangen und vorgestern in Daressalam ein⸗

setroffen. 8 S. M. S. „Planet“ ist gestern von Sydney nach Brisbane abgegangen.

S. M. Flußkbt. „Tsingtau“ ist vorgestern in Canton eingetroffen.

8 Sayerrrr“

Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumber⸗ land ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern mit seinem zweiten Sohne, dem Prinzen Ernst August, der in das bayerische Heer eintreten wird, in München ein etroffen. Abends fand sn Ehren des Herzogs von Cumberland bei Seiner König⸗

ichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Luitpold in der Residenz eine Galatafel statt. ““

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat, wie das „W. T. B.“ meldet, in der gestrigen Sitzung in zweiter Lesung das Alterspensions⸗ ges ½ angenommen. Der 11“ Cux zu Gunsten bs eitragssystems wurde mit 417 gegen 29 Stimmen abge⸗ ehnt.

Fraukreich.

Auf einem gestern von der Alliance Républicaine⸗Démo⸗ cratique in Paris veranstalteten Bankett sprach der Minister des Pichon über die auswärtige Lage und führte, „W. T. B.“ kufolge, aus:

Die durch enge und solide Freundschaften gestärkte große Allianz

Frankreichs hat Frankreich neue Autorität verliehen, die es einzig für den Frieden und die Versöhnung benutzt hat. Kein Kriegsgedanke hat sich in die vollzogenen An⸗

näherungen und geknüpften Ententen gemischt.

die anderen hatten kein anderes Ziel, als zur Friedens heizutragen, ohne in einer Bildung von Gruppierungen, die von übelwollenden, auf die Schädigung dieser oder jener Macht hinzielenden Gedanken erfüllt sind, augenblickliche, gefäbrliche unnütze Genugtuungen zu suchen. Wir haben nur im Hinblick auf die inter⸗ nationgle Eintracht gehandelt und mit dem aufrichtigen Wunsche, die Garantien zu vermehren, ohne irgendwo Unruhe oder Feindschaften hervorzurufen. Wir haben nur den einen Wunsch, geschützt vor Kom⸗ plikationen und indem wir uns vor Abenteuern hüten, unsere demo⸗ kratische Arbeit fortzusetzen. Wenn unsere Truppen zeitweilig in Marokko, wo sie unser Prestige erwarben und unser Land ehrten, engagiert waren, so war das nötig wegen des Schutzes unserer Interessen, wegen unserer internationalen erpflichtungen, unserer Autorität und unserer Würde und wegen der Sicherheit unserer gfrikanischen Besitzungen. Wir sind uns aber unserer Pflichten und Obliegenheiten bewußt und wissen, was wir uns und Europa schulden, und keine Gefahr kann für den Weltfrieden aus unserer provisorischen Intervention entstehen, die sich auf unbestreitbare Rechte stützt und die wir in der Unabhängigkeit und in der Ausübung unseres Rechts be⸗ grenzen werden. 14“

Die einen wie Erhaltung des

Die deutsche überseeische Auswanderung im Mon

angeboten für männliche A

Die Reichsduma

8

des Wegeban V1 n ministeriums, betreffend den Bau des zweiten Strang

Rußland.

hat die Vorlage 88 7 Millionen der sibirischen Bahn, dessen Kostenanschlag 12 jern Rubel beträgt, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gef angenommen. b Der Finanzminister Kokowtzow hat in ben Reichehnse einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Vino vöbudg ermächtigen soll, bereits vor Genehmigung des vS für 1908 eine innere Anleihe bis zur Höhe 200 Millionen Rubel aufzunehmen.

Schweiz. 2 uf Ein⸗ Der kürzlich im Nationalrat gestellte Antrag 8 B.“ n⸗ eg des Getreidemonopols ist, „W. 1 so riich olge, dahin abgeändert worden, daß der Bundesrat Jandes wie möglich Bericht darüber erstatten soll, ob vi Fenonopols verfassung im Sinne der des Hüs se für den Handel mit Getreide und Mehl zu revidiere

Amerika. t zu Chicqgr Im republikanischen Nationalkonvent zu⸗ de gab der Bundessenator Burrow einen rerald ben g republikanischen Errungenschaften der letz ahre. die 8 das „W. T. B.“ berichtet, führte Burren ver⸗ republikanische Partei begünstige sosche Tarifrevision, w Auslande er⸗ änderten industriellen Zustände in Amerika und im nktes des heischten, jedoch unter Beobachtung des Hauplgesichlspunt⸗ fang Schutzes der amerikanischen Industrie. Der Redner eroͤr Fnn die jetzige Weltmachtsstellung Amerikas, deren Einftuß et . des Friedens und der Veredelung der Menschheit ausgeü

Afrika. dti 16 Nach Meldungen aus Fez vom 11. d. M. besieh an das Gerücht von der Wiedereinführung der Steu Tabak und der Türsteuer. fid an

Wie das „W. T. B.“ meldet, hat Mulay Haast daß die Gesandtschaften einen Brief gerichtet, in dem er mh ten. die Europäer sowie die Konsuln nach Fez zurückkehren hhen da Wie ferner gemeldet wird, find Mißhelligkeiten zwischen n Chefs der Mahalla Abdul Asis, die sich gegen ihn hatte, ausgebrochen.

Australien.

Der gesetzgebende Rat von Papua hat, Meldung des „Daily Chronicle“, eine Verordnung nommen, nach der jeder Eingeborene verpflichtet sein den Regierungsplantagen zu arbeiten, wenn er nicht se eigenes Land bebaut oder für andere Arbeitgeber Die Verordnung, die in Australien auf starken stößt, bedarf der Bestätigung des Generalgouverneurs.

einer na nach unge⸗

Statistik und Volkswirtschaft. at Ma

9. 1908 und in dem gleichen Zeitraum des Vorjahre

Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Mongt, Mam 113“ 190o8 1907 Bremen . . . . 1166 1601 Hrmbuirg 717 1005 deutsche Häfen zusammen —1883 2806 fremde Häfen (soweit ermittelt) 193 667

überhaupt. ”2575 Aus Häfen wurden im Monat Mai 1908 nebesaaseg 1883 deutschen Auswanderern noch 9647 Angehörige fremder 6⸗ befördert, davon gingen über Bremen 5018, über Hamburg

4 chen

Die Tätigkeit des städtischen Arbeitgamts in Mün . ünchen⸗ Nach dem Geschäftsbericht des städtischen Arbeitsamts E.ehaxem

der Hauptarbeitsvermittelungsstelle des Regierungsbezirks L snkeit für das Kolenderjahr 1907 ist in der Vermittelungstätigetgerung

Amts gegenüber dem Vorjahre wieder eine bedeutende engesu eingetreten; zahlenmäßig stellt sich das Verhältnis der Stell den en⸗

Stellenangebote und besetzten Stellen im Vergleich mit

sprechenden Ziffern für das Vorjahr, wie folgt:

Stellengesuche Stellenangebote

1906: 68 092 71 990

1907: 74 415 78 883 39 96 9

1 Im Jahre 1907 kamen von sämtlichen 74 415 Stellengesuchen nen = 53,7 % auf männliche, 34 454 8 46,3 % auf weibliche Sanis von den 79 883 Stellenangeboten 39 381 = 49,9 % auf m 60 752 39 502 = 50,1 % auf weibliche Personen und von 227 150 2 öö 33 602 = 55,3 % auf männliche und te kamen 447 % auf weibliche Personen.é Auf 100 Stellenangebo ersonen bei den männlichen Personen 101,5, bei den weiblichen, 28 dagegen nur 87,2 Stellengesuche. Während bei den männ achte sonen Angebot und Nachfrage sich fast gegenseitig deckte, 9 n häus⸗ bei den weiblichen Personen ein großer Mangel besonders⸗ 78 lichen Dienstboten bemerkbar. Von 100 Stellen w (im Vor⸗ bet den männlichen und 68,7 bei den welblichen Personene chenden jahre männlich 86,3, weiblich 63,8) besetzt. Von 100 Ste erhielten 84,1 der männlichen und 78,8 der weiblichen Vorjahre maͤnnlich 83,1, weiblich 74,1) Beschäftigung. nen entfeles Von den 33 602 besetzten Stellen für männliche Perso 13 533 8. 13 764 = 40,9 % auf ungelernte Arbeiter (Taglöhner *b auf land⸗ 40,3 % auf gelernte Arbeiter (Handwerker), 4186 12,3 10n, 565 2 und forstwirtschaftliche Arbeiter, 1560 = 4,7 % auf Lehr 9 auf ka⸗ 1,7 % auf Hotel⸗ und Wirtschaftspersonal und 44 = 0,1 dovon sc 13 männische Angestellte. Bei den weiblichen Personen trafen 1 naml 2 lichen 27 150 besetzten Stellen die meisten Vermittelungen, Kellne 8672 = 356 % auf das Hotel⸗ und Wirtschaftspersonal L7nc⸗ rinnen ꝛc.), sodann folgten die ungelernten Arbeiterinnen n= 25,5 1. 28,6 %, das Privatpersonal (Dienstmädchen) mit 82 dwirtschae die gewerblichen Arbeiterinnen mit 1982 = 7,3 %0, die landit 242 lichen Arbeiterinnen mit 542 = 2,0 %, die Lehrmädchen sh 0,9 % und das kaufmännische Personal mit 33 = 0,1 hopezieben 5% Von der Gesamttätigkeit des Amts im Jahre 1907 be 167103 12410 (8890 männl., 3520 weibl.) Stellengesuche 14 619 8 464 männl., 4155 weibl.) Stellenangebote 10 219 (8302 männl., 1917 weibl.) Stellenbesetzungen 10 464 Sreh. den auswärtigen (interlokalen) Verkehr. Von den uweisungtest⸗ Personen wurden 8302 durch Zutgen Arbit; eitskräften erledigt; doch konnte von 8890 ausw

setzungen Stellenbe c 60 752.

ergi 8 ter suchenden nur 7569 eine Arbeit überwiesen werden, worqu Arbei 2 daß mändestens 738 bis dahin in München wohnbaßste eraht s auswärtigen Stellen untergebracht wurden; letztere Zabtggen 6 noch deshalb, weil von den 7569 befriedigten auänchen oe blich gesuchen mehrere durch Annahme von Arbeit in arts für pebe Hrtsberlehr entfallen. Von den 4155 von auswarts ü917 sersonen angemeldeten offenen Stellen konntese lesuchenden werden, während von den 3520 auswärtigen tete . lichen Geschlechts 2314 Beschäftigung erbielten. keit eutfalte hfh Eine nicht unerhebliche Vermittelungstättg Landwicfenthhh städtische Arbeitsamt auch im Jahre 1907 für gebotenen 58 di rstwirrscaft und Tarfgeäteic Pon 9848 nhhces 478 8b tellen für landwirtschaftliches ꝛc.˖Personal