1908 / 149 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jun 1908 18:00:01 GMT) scan diff

ühu Breslau, dem Standesbeamten Gustav Schindler zu

taatsanzeig

Königlich P

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No. 149.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Eröffnung des Landtags. Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer gesetzblatts. 1

1 4

8

37 des Reichs⸗ Königreich Preußen. 4

Ernennungen, FöneFeterhjer escemmher Standeserhöhungen und onstige onalveränderungen. Glenf her gfesa Abänderung der Wegeordnung für die Pro⸗

vinz Sachsen.

Berlin, den 26. Juni 1908.

seemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 17. Juni d. .r S. 147 9 fand heute vormittag 11 Uhr im Sitzungssaale des Hauses der Abgeordneten die Er⸗ öffnung des Landtags der Monarchie statt.

Nachdem die Mitglieder des Landtags sich versammelt hatten, erschienen die Staatsminister unter Vortritt des Präsi⸗ denten des Staatsministeriums, Reichskanzlers Fürsten von Bülom, welcher die nachstehende Erklärung verlas:

„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags!

Seine Majestät der Kaiser und König haben mich zu be⸗ auftragen geruht, den Landtag der Monarchie zu eröffnen und am Beginn eines neuen Abschnitts der parlamentarischen Arbeiten in Seinem Namen willkommen zu heißen. Seine Majestät hoffen, im Herbst dieses Jahres den Landtag Persön⸗ lich begrüßen zu können.

Nachdem das Haus der Abgeordneten durch die Aller⸗ höchste Verordnung vom 1. Juni 1908 aufgelöst worden ist, sind in Ausführung des Artikels 51 der Verfassung die beiden Kammern gegenwärtig versammelt worden.

Ein Gesetzentwurf über die Erhebung von Abgaben durch die evangelischen Landeskirchen wird Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden. Er soll dazu dienen, innerhalb der von den kirchlichen Instanzen beschlossenen Gehaltsaufbesserungen bedürftigen Geistlichen schon jetzt Vorschüsse zuwenden zu können.

Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs er⸗ kläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.“

Hierauf brachte der Präsident des Herrenhauses in der letzten Session der vorigen Legislaturperiode, Wirklicher Geheimer Rat Freiherr von Manteuffel, ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in das die Ver⸗ sammlung begeistert einstimmte.

Seine Majestät der König haben Skemndigi geruse. dem Geheimen Kommerzienrat Dr. jur. von Caro zu Berlin den 1— Adlerorden dritter Klasse, dem Landrat Max Duderstadt zu Diez im Unterlahn⸗ Fise die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter ase dem geistlichen Vorsteher und Leiter der Heil⸗ und Pflege⸗ anstalt bafliher gerütche Karl Steil zu Bütcringhausen im Kreise Lennep, dem Königlich sächsischen Hofmusikalien⸗ händler Franz Nies, dem Musikverleger Willibald hallier, beide zu Berlin, und dem Fabrikanten Gustav Mühlinghaus zu Barmen den Roten Adblerorden vierter asse,

den Reichsgerichtsräten Karl Henderichs, Adolf von Eschstruth, Albert Richter, Hndpric Ebermayer, Cäsar Predari, sämtlich zu Leipzig, und dem Regierungs⸗ rat Hermann von Lucke zu Wieshaden den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Königlichen Hofmusikalienhändler Ar thur Hainauer

alle a. S., dem Amtsbeigeordneten und Gemeindevorsteher Cutsbefitzer Andreas Behrens zu Ampen im hehr Roest, dem Gutsbesitzer Theodor Kujath zu Usch⸗ 5 eudorf im Kreise Kolmar i. Posen, dem Eisenbahn⸗ betriebssekretär a. D. Ernst Topp zu Hannover, dem Eisen⸗ bahngütervorsteher a. D. Karl Böticher zu Uelzen und dem Blenbahnlokomotivführer a. D. Wilhelm remer zu

remen den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer a. D. Anton Wälter zu Nieder⸗ Fehner im Kreise Iserlohn, den Lehrern a. D. ohann

er.

den Zrutschen Rrichsauzeigere⸗

den Adler der Hohenzollern, 1 dem Schneidermeister Emi dem Schuhmachermeister Hei im Landkreise Recklinghausen, Wolff zu Olsbrücken, Bezirk hauermeister Karl Hofmeister Fr dem Tischler Wilhelm Kalbe II. zu Alt⸗Geltow hnwärter Johan

Inhaber des Königlichen Hausordens von

1 Herbst zu Mühlhausen i. Th., nrich Kemmin dem Steinmetzm Samt Kaiserslautern, dem Holz⸗ ee im Kreise Osterburg, dem en im Landkreise Göttingen, egnitz, dem Büdner im Kreise Osthavelland, dem

dem fruͤheren Hausdiener Pau m Gießhallenarbeiter Bern hausen (Rheinland) und dem

des Offistertreuses des Königlich Italienischen

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Körte; sowie

des Kommandeurkreuzes des Königli Nieder⸗

ber Philipp Prehm zu Arend

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät

nenfionieltem aa der Universität in Göttingen, Geheimen Re jerungsrat Dr.

im Kreise Osterh bach zu Berlin, mann zu Ober

Kehr, kommissarischem Direktor des Königlich preußischen

ard Möll⸗ Historischen Instituts in Rom.

ndwirtschaft⸗

ferner:

t. Mauritius⸗ und Lazarusordens:

ländischen Ordens von Oranien⸗Na sau:

lichen Arbeiter

Karl Dietrich zu Neu⸗Munster Pr.⸗Holland da

s Allgemeine Eh

sem Zahntechniker Wilh und dem Ziegeleiarbeiter Otto Bal in Scheune bei Stettin, die Rettun

berg im Kreise

renzeichen sowie tzig zu Winsen a. L. din zu Meseri

Die von gsmedaille am

des Reichsge

Nr. 3498 die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien, betreffend den Schutz an W

Seine Majestät der Köni dem Königlich niederländi Gelsdorp, Inspekteur des Lot dem Königlich niederländi Kommandanten des Adlerorden zweiter

Klasse F. J. Goedkoop, Er

g haben Allergnädigst geruht:

schen Kapitän zur See van senwesens in Amsterbam, und schen Kapitän zur See Termytelen, zerschiffs „Nordbrabant“, den Roten

schen Leutnant zur See erster stem Offizier des Panzers

Nr. 3499 die Bekanntma der inländischen vom 18. Juni 1908.

Berlin W., den 26. Juni 1908.

Deutsches Reich.

1“ 1“ eute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37 etzblatts enthält unter

erken der Literatur und Kunst und Oktober 1907, und unter

chung, betreffend die Beaufsichtigung Rückversicherungsunternehmungen

hotographien, vom 16.

privaten 8

Kaiserliches Postzeitungsamt. rüer.

„Friesland“, den Roten Adler

dem Komponisten Dr. ph in Steiermark den Roten Ad

dem Fürstlich monte Minister der Justiz und Ve Tomanowitsch und Historischen Instituts in Fl quale Villari den Königli

dem Königlich niederländig Baud zu Amsterd Direktor im Ministerium des A ch den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem

orden dritter Klasse, il. Wilhelm Kien lerorden vierter Klas negrinischen Ministerpräsidenten, rtreter des Ministers des dem Präsidenten des italienischen renz, Senator, Professor enorden erster Klasse,

schen Polizeipräfekten Baron Fürstlich montenegrinischen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer, bi⸗

herigen Geheimen Regierungsrat Hoeppener zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen.

am und dem 111“ betreffend Abänderung der Wegeordnung für die

dem Königli Dullemond, in Amsterdam, dem Hillegom zu Amsterdam und d griechischen Flottenkasse Nikolas den Königlichen Kronenorden zweiter Kla dem Kaiserlich und Königlich ptmann Derfflinger im 26. Lan dem Direktor in Plissingen de Meester zu Midd schen Historischen Instit du Rom, dem Alexand tehern des Waisenhause Crommelin und Dr. med. Jo en Kronenorden dritter Klasse zu verle

ch niederländischen Kapitänleutnant zur See des Stabes des Kommandanten der Marine Jonkheer Jan Six van Vorstande der Königlich heocharis zu Athen

Professor Dr. Wir Wilhelm, von Gottes Gna en König von verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für die Provinz Sachsen, was folgt: österreichisch⸗ungarischen dwehrinfanterieregiment

Ar 3 Der letzte Satz des § 29 der Wegeordnung für die Provinz chiffahrtsgese

der Dampf Sachsen vom 11. Juli 1891 (Gesetzsamml. S. 316) wird, wie folgt,

abgeändert: öuts in Florenz

9 chätzung vorausgegangene sechsjä er Mercati zu 1nb. 11

nazio Giorgi then und den Vor Bankdirektor Jakob

Jitta den Königlich

Auf Observanzen ober besonderen Titeln beruhende Wegebau⸗ cchtungen des Staates, welche durch § 16, 17, 42 Abs. 1, bs. 1 der Wegeordnung für die Provinz Sachsen auf Gemeinden (Gutsbezirke) ohne Entschädigung übertragen sind, und für welche auch nachträglich staatsseitig keine Entschädtgung geleistet ist, werden mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1892 wiederhergestellt vor⸗ 8 behaltlich ihrer Ablösbarkeit gemäß § 25 dieser Wegeordnung. 8 Soweit eine solche Wegebaubverpflichtung vom Staate mäßig auf eine Gemeinde (einen Gutsbezirk) dauernd übertragen liegt ihre Erfüllung nur der Gemeinde (dem Gutsbezirke) als öffent⸗ rechtliche Verbindlichkeit ob.

Urkundlich unter Unserer Höchstei enhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen 8 1 8 8 schrif Gegeben —1 Palais, den

Seine Majestät der König haben Aller der Obergouvernante Prinzessin Viktoria Luise Saldern die Erlaubnis zur Anle Kaiserlich⸗Königlich Oesterreichise

gnädigst geruht: Ihrer Königlichen Hoheit der Preußen Fräulein von ung des ihr verliehenen chen Elisabethordens zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis

r 3 zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußis

E“ ürst von Bülow. von Bethmann Hollweg.

Delbrück. Beseler. Breitenbach. von Ar im. des Ritterkreuzes erster Kla 5

Sächsischen Albrecht dem Direktor 89 E11“ in Charlotten⸗ burg Dr. Przygode un b Sbenlegrer am Luisenstädtischen Realgymnasium in Berlin, Professor Witschel;

der Großherzoglich *

sse des Königlich

Der Rechtsanwalt Arthur Knust in Sommerfeld ist zum Notar fuͤr den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung

eines Amtssitzes in Sommerfeld, ernannt worden. sch en Friedrich⸗Luisen⸗

Königreich Preußen.

Gesetz,

Provinz Sachsen. Vom 11. Juli 1891.

Preußen ꝛc.,

tikel 1

Bei der Abschätzung des Fehn ge 1 2

mgeäsch wird der der Ab⸗ rrikel 2.

sitraum zu Grunde gelegt.

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nsiege

8. Juni 1908. 8 Wilhelm R. 8 irpitz. Freiherr von Rheinbaben. von Einem.

vpon Moltke. Holle. Sydow.

Justizministerium.

der Frau Josefine vom Rath zu Bonn; ürstlich Schwarzburgi ö Ies Klas

dem Arzt Dr. Stein, die orthopädischen Abteilung am

chen Ehrenkreuzes

rigierendem Arzt uguste Victoriabade in

In der am 25. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗ sekretärs des Innern Dr. von Bethmann Hollweg ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem

lich Lippischen Ehrenzeichens für Kunst ig Ft2h 8 „Lippische Rose“ am Ringe:

1 zu Hinsbeck im Kreise Geldern, bisher in Saal Kreis Mörs, und Hermann Vogel zu Fheanän. veMaff.

*

nkünstler und Fürstlich lippis dem To sl

Entwurfe von Bestimmungen über die Statiftit des Verkehr

Nichtamtliches. Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 26. Juni.