Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zritungsspediteuren für Selbstabholer auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. “
Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten.
Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen.
Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Systemen von Elektrizitätszaͤhlern zur Beglaubigung durch die elektrischen Prüfämter.
Anzeigen, betreffend die des Richsgeff!blatns
“ “ Z1“*“ Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Erlaß, betreffend die Zahlung von Gebührnissen an Personen im Ausland, die nicht am Sitz einer Konsularbehörde wohnen. Bekanntmachung, betreffend die Vorbildung von Nahrungs⸗ mittelchemikern in den hygienisch⸗chemischen Untersuchungs⸗ stellen der Armeekorps.
Bekanntmachung, betreffend die Auslosung von Prioritäts⸗ obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft. Bekanntmachung, betreffend das Stipendium der Karl Haase⸗
Stiftung. Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten Freiherrn von Lützow genannt von Dorgelo, Kommandeur des Königsulanenregiments (1. ’ Nr. 13, und dem bisherigen Vorsteher der Bau⸗ und 11“ der Reichsbant, Geheimen Rechnungsrat Otto Thude zu Berlin den Roten Adler⸗ orden dritter Klasse mit der Schleife, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Halle a. S., Geheimen Medizinalrat Dr. Karl Fraenkel, dem Oberlehrer a. D., Professor Karl Knoop zu Hanau, dem Amtsanwalt a. D. Reinhard von Dewitz genannt von Krebs zu Weitenhagen im Kreise Naugard, bisher in Dortmund, und dem Zollinspektor a. D. Paul Weise zu Ratibor den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem bisherigen Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗ hauptstelle in Straßburg i. E., Geheimen Regierungsrat Otto Stage und dem bisherigen Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankhauptstelle in Mannheim, Geheimen Regierungsrat Rudolf Richter zu Heidelberg den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, 1 dem Fideikommißbesitzer von Waldow und Reitzen⸗ stein auf Königswalde im Kreise Oststernberg, dem Geheimen Baurat Albert Brandt zu Liegnitz, bisherigem Vorstande der Eisenbahnmaschineninspektion in Hamburg, dem Geheimen Baurat Heinrich Jacobi zu Südende im Kreise Teltow, bisherigem Mitgliede der Eisenbahndirektion in Cassel, und H., bisher in en Königlichen Kronenorden dritter Klasse, Seeeaeg. 8 dem Oberleutnant von Oheimb im Königsulanen⸗ regiment (1. Hannoverschen) Nr. 13, dem dirigierenden Arzt des Johanniterkrankenhauses in Sonnenburg Dr. Kurt Hor⸗ neffer, dem Tierarzt Franz Neugebauer zu Berlin, dem Bureauvorsteher und Kassenkontrolleur des Johanniterordens Julius Lindenberg, dem Rendanten des Johanniterordens Albert Heffe, beide zu Berlin, den Geheimen Kanzlei⸗ sekretären Bruno und Selcg Erpel im Reichs⸗ marineamt und dem Fürstlich Dohnaschen Oberläger Adolf öppen zu Altstadt im Kreise Mohrungen den Königlichen onenorden vierter Klasse, — dem Lehrer und Kantor Nikolaus Quehl zu Asbach im Kreise Hersfeld den V12 der Inhaber des Königlichen auso ohenzollern, 1 rhen von Heheagemann sar für die Landfeuersozietät, Rentner Julius Frömmichen zu Tornau im Kreise Bitter⸗ eld, den pensionierten Reichsbankkassendienern Balthasar Hellmann zu Berlin und Friedrich Grütz zu Hannover, dem pensionierten Zollaufseher Wilhelm Scholtz zu Breslau, bisher in Gutschdorf, Kreis Striegau, und dem pensionierten Regierungsboten Ernst Schneider zu Posen das Kreuz des gemeinen Ehrenzeichens, dem Fabhhre de beerealtegen Rentner Karl Teschen⸗ dorf zu Garnseedorf im Kreise Marienwerder, dem früͤheren Gemeindevorsteher Ernst Obst zu Schwiebedawe im Kreise
1 Insertionspreis für den Rnum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichganzeigers
und Königlich Preußischen Atnatnanzeigern
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Militsch, dem Fabrikmeister Johann Klein zu Roden⸗ kirchen im Landkreise Cöln, dem Webermeister Louis Lüder zu Altenhagen im Landkreise Bielefeld, dem Gärtner Ernst Duch, dem Krankenwärter Robert Blawert, beide beim Johanniterkrankenhause in Sonnenburg, dem Kassen⸗ boten und Kontordiener Karl Bathke zu Schöneberg bei Berlin, dem Zimmerpolier Johann Keila, dem Vor⸗ arbeiter Konrad Baden, beide zu Cöln, und dem Vor⸗ arbeiter Joseph Boemerich zu Cöln⸗Ehrenfeld das Allge⸗ meine Ehrenzeichen sowie 8
dem Steinbruchbesitzer Alfred Fischer zu Zabern und dem Friseur Michel Schmitt zu Hagenau die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen. 3
Deutsches Reich.
Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 29. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Einziger Artikel. Die Gewerbeordnung wird, wie folgt, geändert: Im § 35 Abs. 2 werden vor den Worten: „der Trödelhandel“ eingeschoben die Worte: „der Handel mit lebenden Vögeln“. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhänbigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Kiel, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den F Wilhelm.
29. Juni 1908. von Bethmann Hollweg. 15 1“
14“ betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten.
Vom 29. Juni 1908.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund der die Konsulargerichtsbarkeit in Aegypten betreffenden Gesetze vom 30. März 1874 (Reichsgesetzbl. S. 23) und vom 5. Juni 1880 (Reichsgesetzbl. S. 145) mit Zustim⸗ mung des Bundesrats, im Namen des Reichs, was folgt:
Artikel I. 8 An die Stelle des § 5 der Verordnung vom 23. Dezember 1875 Reichsgesetzbl. S. 381) treten nachstehende Bestimmungen: § 5.
In Fnsehaehedes Berufskonsuln, ihrer Familienangehörigen, der ihnen unterste Berufsbeamten und deren Familienangehörigen sowie in Ansehung der Wohnungen dieser Personen bleiben die bis⸗ herigen Gerichtsbarkeitsverhältnisse unverändert. Insoweit jedoch diese Personen Handel oder Gewerbe treiben oder Liegenschaften in Aegypten besitzen oder ausnutzen und dabei nicht ihre amtliche Eigenschaft in Frage kommt, sind sie für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Handels⸗ oder Ge⸗ werbebetriebe sowie für alle das Grundstück betreffenden dinglichen Klagen der Gerichtsbarkeit der Landesgerichte unterworfen.
Die konsularischen Beamten, die nicht Berufsbeamte sind, sowie die Kawassen sind in allen Angelegenheiten, die nicht ihre amtliche Tätigkeit betreffen, der Landesgerichtsbarkeit in demselben Umfang unterworfen wie andere Deutsche oder Schutzgenossen.
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§ 5 a.
Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 finden entsprechende An⸗ wendung auf die deutsche evangelische Kirche in Alexandrien, die deutsche evangelische Kirche in Kairo, die deutsche Schule in Alexandrien, die deutsche Schule ig Kairo, das deutsche evangelische Hospital in Alexandrien, das Diakonissenhospital Viktoria in Kairo, die Niederlassungen der katholischen Schwestern von der Kongregation des Heiligen Karl Borromäus in Alexandrien sowie überhaupt auf alle in Aegypten errichteten oder künftig zu errichtenden und unter deutschem Schutz stehenden religiösen Anstalten ohne Unterschied des Bekenntnisses, soweit diese Kiichen und Anstalten als Körperschaften in Betracht kommen. 1
Artikel II.
Die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten, vom 15. Februar 1897 (Reichsgesetzbl. S. 17) wird aufgehoben.
Artikel III.
Diese Versordnung tritt mit dem Ablaufe von zwei Wochen nach dem Tage ihrer Verkündigung im Reichsgesetzblatt in Kraft. . Urkundlich unter Unserer cagethecges Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Kiel, den 29. Juni 1908. L. 8.) Wilhelm. Fürst von Bülow.
8
Bekanntmachung, betreffend gesundheitsschädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Habereftaren
Vom 4. Juli 1908.
Auf Grund der Bestimmungen im § 21 des Gesetzes, be⸗ treffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, den nachstehenden Abänderungen der Bekanntmachung vom 18. Februar 1902 Eeichsgesetbl. S. 48) mit der Maßgabe zuzustimmen, daß die Aenderungen am 1. August 1908 in Kraft treten.
a. Im ersten Absatz ist hinter dem Worte „Formaldehyd“ einzu schalten:
und solche Stoffe, die bei ihrer Verwendung Formaldehy abgeben,
b. Der zweite Absatz erhält folgende Fassung: Dacselbe aüre ür gerbfttffe gindeFeffnng Verwendung zur Gelbfä nigehs Wurstarten, 2 5 1 Feibfäcbung und al 8 ünstliche ohne weiteres erkennbar ist, sofern 8 anderen Vorschriften zuwiderläuft. EET 8
Berlin, den 4. Juli 1908.
8 Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.
velanntmachung, z betreffend das Gesetz über die Schlachtvieh⸗ un Fleischbeschau vom 3. Juni 1900.
Vom 4. Juli 1908.
Auf Grund der Bestimmungen im § 12 Abs. 2, § 15 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) hat der Bundesra beschlossen, der na stehenden Abänderung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1902 (Reichsgesetzbl. S. 242) mit der Maßgabe Fheäheeh daß die Aenderung am 1. August 1908 in Kraft ri
Hinter Nr. 2 ist als Nr. 2a einzufügen: 8 Bei der Einfuhr von frischem Breische dürfen die Organe und sonstigen Körperteile, auf die sich die Untersuchung zu erstrecken hat, nicht angeschnitten sein, bei der Einfuhr von zubereitetem vie hat 85 der Ugtexuchung zu ecte ichenden emyhdrüsen nicht fehlen oder angeschnitten sein, jedoch darf in die e ü 4 das Herzfleisch je ein Schnitt gelegt sein. h Berlin, den 4. Juli 1908. 1“ Der Reichskanzler. 5 In Vertretung: von Bethmann Hollweg
Bekanntmachung. Auf Grund des § 10 des Gesetzes, betreffend die eler⸗ trischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898, sind die folgenden Systeme von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfämter im Deutschen 8 Reiche zugelassen und ihnen die beigesetzten Systemzeichen zuerteilt worden: 8
— Induktionszähler der Formen A W, KW und BW für einphasigen Wechselstrom, 8 =] Induktionszähler der Formen HD und CD für
mehrphasigen Wechselstrom, b888 von der Aktiengesellschaft Mix u. Genest in Berlin.
Die Systembeschreibungen werden in der Elektrotechni Feitschrift veröffentlicht, von deren Verlag (Julius Beechnisch sn 9 .24, Monbijouplatz 3) Sonderabdrüͤcke bezogen werden önnen. .
Shrneeenh, den 1. Juli 1908
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Der Präsident der Physikalisch⸗Technische Präsi Uyst dü sc echnischen 1“ 1
Die von heute ab zur Ausgabe gel des Feichsgesethlatte entjt Aüe 8 Nr. 3507 die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit der deutschen Konsuln in Aegypten, vom 29. Juni 1908, unter vom 4. Juli 190g, 8 888 hat Fleisch und dessen Zubereitungen, . Tr. 3509 die Bekanntmachung, betreffend das Gesetz über Nie Schloghnd. und Fleischbeschau vom 8. Juni 1900, vom Berlin W., den 11. Juli 1908. Kaiserliches Postzeitungsamt.
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