1908 / 164 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1908 18:00:01 GMT) scan diff

[336550550) Vereinsbank in Neumünster Aktien Gesellschaft Neumünster.

Außerordentliche GWeneralversammlung Donnerstag, den 6. August 1908, Vormittags 10 Uhr, zu Neumünster im Hotel „Kaiserhof“.

Tagesordnung: Punkt 1. Ahbänderung des Gesellschaftsvertrags.

Der Gesellschaftsvertrag soll in Zukunft folgende Fassung erhalten:

Titel I. Firma, Sitz, Dauer ““ der Gesellschaft.

Die Firma der Gesellschaft lautet Vereinsbank in Neumünster, 11““ G“ ihr ch ist in Neumünster, ihre Zeitdauer un⸗ beschränkt.

§ 2. . Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Bank⸗ geschäften aller Art.

3.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Filialen, Agenturen und Geschäftsstellen zu errichten, auch sich bei anderen Unternehmungen dauernd zu beteiligen.

Die Gesellschaft kann auch mit anderen Banken Vereinbarungen über die Geschäftsführung in gemein⸗ chaftlichem Interesse und über die wechselseitige

eteiligung an den geschäftsergebniffen treffen.

e

Kapital und tten der⸗Gesellschaft.)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird aufs twei Millionen sechshunderttausend Mark festgesetzt. Dasselbe wird eingeteilt in 2600 Stück Aktien zu je 1000, die den Inhaber lauten.

Wenn eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen wird, so hat der Aufsichtsrat unter Beobachtung des Abs 3 des H.⸗G.⸗B. die Modalitäten und den

missionskurs der neuen Emission zu bestimmen. Die Ausgabe von Aktien kann auch zu einem höheren Preis als dem Nennwert

Den Aktien sind Erneuerungsscheine (Talons) und Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine) beigefügt. Die Ausgabe neuer Gewinnanteilscheine erfolgt nur gegen Rückgabe der Lb11“

8

Wenn die Erneuerungsscheine zur Erhebung der neuen Gewinnanteilsbögen binnen Jahresfrist nach dem Zeitpunkte, an welchem die neuen Bögen aus⸗ gegeben werden, nicht vorgezeigt sind, so werden die neuen Gewinnanteilscheinbögen nebst Erneuerungs⸗ scheinen den Vorzeigern Aktien ausgehändigt.

Die Einzahlung der Aktien geschieht nach den Be⸗ stimmungen des C

Ein Aktionär, der bei einer Erhöhung des Grund⸗ kapitals den auf die Aktien eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, hat Zinsen zu 5 v. H. fürs Jahr von dem Tage an zu entrichten, an welchem die Zahlung hätte geschehen sollen. Außerdem ist für den Fall nicht rechtzeitiger Ein⸗ zahlung eine Vertragsstrafe von 10 v. H. des fälligen Betrages zu entrichten.

Erfolgt die Einzahlung nicht rechtzeitig, so kann den eer Aktionären auf Grund des § 219 ff. des Handelsgesetzbuchs durch Beschluß der Direktion und des Aufsichtsrats für die Zahlung eine Frist mit der Androhung bestimmt werden, daß sie nach dem Verlauf der Frist ihres Anteilrechts und der ge⸗ leisteten Einzahlung Fere erklärt werden.

Bei Aatrag auf Kraftloserklärung von beschädigten, vernichteten oder abhanden gekommenen Aktien, Ge⸗ winnanteilscheinen oder Erneuerungsscheinen kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.

Dividendenscheine, welche binnen 4 Jahren von ihrer Fälligkeit ab bei der Bank nicht vorgelegt werden, verfallen zu Gunsten der Gesellschaft.

2.

Durch Zeichnung oder Erwerb von Aktien unter⸗ werfen sich die Aktionäre für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft dem Gerichtsstande derselben.

Titel III. 8

Organisation 156 Gesellschaft. 8

Die Organe der Gesellschaft sind: a. die Direktion, b. der Aufsichtsrat, c. die Generalversammlung der Aktionäre. a. Die S

§ 14.

Die Direktion bildet den Gesellschaftsvorstand im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Dieselbe besteht aus mindestens zwei Mitgliedern; die Wahl der Direktionsmitglieder erfolgt durch den Aufsichtsrat; die Wahl ist nur gültig, wenn mehr als die Hälfte ber Mitalieder des Aufsichtsrats für dieselbe Person

mmt.

15.

Die Direktion die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Sie hat alle Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft, welche nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrage der Be⸗ schlußfassung der Generalversammlung und des Auf⸗ nicht ausdrücklich vorbehalten sind, zu ühren, ist der Generalversammlung sowie dem Auf⸗ sichtsrat verantwortlich und an den Gesellschafts⸗

vertrag sowie an die Instruktion des Aufsichtsrats gebunden.

§ 16.

Alle Urkunden und Erklärungen sind für die Ge⸗ sellschaft verbindlich, wenn sie mit deren Firma und der Namensunterschrift entweder

a. von zwei Direktoren,

b. von einem Direktor und einem Prokuristen versehen sind.

17. irektion ernennt und entläßt alle Beamten 1 Eeselschnft. insoweit deren Wahl nicht dem Auf⸗ sichtsrat satzungsgemäß oder nach der Geschäftsordnung

vorbehalten ist.

Die Mitglieder auf Einladung des mit beratender Stimme

§ 19. Direktoren dürfen Kredit bei der Gesellschaft nicht in Anspruch nehmen.

8. der Direklion haben die Pflicht, Aufsichtsrats an dessen Sitzungen teilzunehmen.

b. Der Aufsichtsrat. 20

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9, höchstens 15 Mitgliedern; die Zahl derselben bestimmt die zur Wahl berufene Generalversammlung. Die Milglieder werden auf 3 Jahre gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar.

„Ersatzwahlen für ausscherdende Mitglieder erfolgen für den Rest der Amtsperiode der Ausgeschiedenen, und zwar immer nar in der ordentlichen General⸗ versammlung. Eine außerordentliche Generalver⸗ sammlung zur Vornahme von Ersatzwahlen ist nur erforderlich, wenn die Zahl der im Amt verbleibenden Mitzlieder weniger als eins über die Hälfte der je⸗ weilig festgesetzten Zahl

1

Der Austritt aus dem Aufsichtsrate steht jedem Mitgliede nach Ablauf einer dreimonatlichen Kün⸗ digungsfrist frei.

§ 22.

Der Aufsichtsrat wählt alljährlich in seiner ersten nach der ordentlichen Generalversammlung statt⸗ findenden Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und einen Stell⸗ vertreter desselben. Der Aufsichtsrat 8 über die Verteilung der Geschäfte unter seinen Mitgliedern. Er versammelt sich auf Einladung seines Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters oder auch, wenn zwei seiner Mitglieder oder die I darauf antragen.

3. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf⸗ sichtsrats sind Protokolle zu führen. Dieselben sind vom Vorsitzenden und mindestens einem Mitgliede, das der Sitzung beigewohnt hat, zu unterzeichnen. Zur Beschlußfassung des Aufsichtsrats ist erforderlich, daß die Hälfte der jeweilig festgesetzten Zahl von Mitgliedern anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Sind in einer Sitzung weder der Vorsitzende noch dessen Stellvertreter egenwärtig, so wählen die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder für die betr. Sitzung einen Vorsitzenden. Im Falle der Stimmengleichheit bei entscheidet das Los.

Der Aufsichtsrat wiro durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Beide werden durch die öffentliche Bekanntmachung ihrer Wahl legitimiert. Alle von dem Aufsichtsrat zu erlassenden Schriften und Bekanntmachungen sind von dessen Vorsitzendem oder Stellvertreter mit der Firma: Vereinsbank in Neumünster, Aktien⸗Gesellschaft, Der Aufsichtsrat zu unterzeichnen.

§ 25. sdum Geschäftskreise des Aufsichtsrats gehören insbesondere folgende Angelegenheiten: 8 a. Die Geschäftsführung der Direktion in Gemäß⸗ heit der gesetzlichen Bestimmungen zu über⸗

wachen.

b. Die Gesellschaft gegen die Direktion gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

c. Die Mitglieder der Direktion, deren Stellver⸗ treter sowie Prokuristen zu ernennen und zu fülagen und Verträge mit denselben abzu⸗

seßen.

d. Der Direktion Instruktionen zu erteilen.

e. Erwerbungen und Veräußerungen von Grund⸗ stücken zu genehmigen.

f. Direktoren, sobald es notwendig bis zur Entscheidung der demnächst zu berufenden Generalversammlung von ihren Aemtern zu ent⸗ binden und wegen einstweiliger Besorgung der betr. Geschäfte das Nötige zu verfügen.

g. Gehälter, Tantiemen und besondere Honorare der Direktion zu vewilligen.

h. Revisoren behufs spezieller Prüfung der Bücher

und Bilanzen zu bestellen.

i. Die Kassen, Bücher. Wert⸗ und Vermögens⸗ bestände jährlich mindestens zweimal einer ge⸗ nauen Revision zu unterziehen.

k. Die Jahresrechnungen, Bilanzen und Vor⸗ schläß⸗ zur Gewinnverteilung zu prüfen und darüber alljährlich der Generalversammlung Be⸗ 1 Sebenn eenne Statuts, lediglich die Fass .Aenderungen des Statuts, die ledig le Fassun

betreffen, zu 8 6.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz für alle durch ihre Dienstleistungen ver⸗ anlaßten Auslagen und Aufwendungen insgesamt gemäß § 245 H.⸗G.⸗B. zehn vom Hundert vom Reingewinn und außerdem jedes einzelne Mitglied desselben eine garantierte Jahresvergütung von 1000,— welche auf Unkostenkonto verbucht wird.

Der Anspruch auf zehn vom Hundert von Rein⸗ gewinn bleibt gegenstandslos, falls nicht die Aktionäre nach Vornahme aller Abschreibungen und Rücklagen vorweg 4 v. H. Gewinnanteil 8 das Aktienkapital erhalten haben.

c. Feecemumlang.

Innerhalb 3 Monaten nach Schluß des Geschäfts⸗ jahres ist die ordentliche Generalversammlung durch den Vorstand zu Faißsen

28.

Jede Labmmcgfgemäs zusammenberufene General⸗ versammlung i schienenen Aktionäre besclagläbis⸗

Die Einladung zu den Generalversammlungen er⸗ folgt durch die Direktion, soweit nicht nach dem Gesetz auch andere Personen dazu berufen sind. Sie ist mindestens 2 Wochen vor dem Tage der General⸗ versammlung unter Angabe der Tagesordnung öffent⸗ lich bekannt zu machen.

Außerordentliche Generalversammlungen sind ein⸗

zuberufen:

a. auf Beschluß einer ordentlichen Generalver⸗ sammlung, 8

b. wenn der ö oder die Direktion es für erforderlich erachten,

8 8 von Aktionären, deren Anteile zusammen den 20sten Teil des emittierten Aktien⸗ kapitals erreichen, wenn sie einen der General⸗ versammlung vorzulegenden formulierten Antrag unter Angabe des Zweckes und der Gründe dem Aufsichtsrat einreichen und zugleich ihre Aktien bei der Direktion der Gesellschaft hinterlegen. In diesem Falle ist die Versammlung binnen 10 Tagen nach Eingang des Antrages und zwar

mit dsisctung des nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig möglichst Termines einzuberufen.

Die Leitung der Generalversammlung steht dem Vorfitzenden des Aufsichtsrats oder dessen Stellver⸗

st ohne Rücsiaht auf die Zahl der er⸗

treter oder einem vom Aufsichtsrat zu bestimmenden sonstigen Mitgliede desfelben zu.

Die Art und Weise der Abstimmung hat der Vor⸗ sitzende der Versammlung zu bestimmen, auch ernennt derselbe die Stimmzähler. Der Vorsitzende kann die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung auch abweichend von der eerüpe tlichäas festsetzen.

Zur Teilnahme an ver Generalversammlung sind sämtliche Aktionäre berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien oder die entsprechenden Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank, oder eines deutschen Notars mindestens drei Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei der Direktion der (Fesellschaft oder bei denjenigen Stellen, welche der Aufsichtsrat zu diesem Zwecke bezeichnet, gegen eine Empfangsbescheinigung binterlegen und bis nach der Generalversammlung hinterlegt lassen.

Aktionäre, die nicht persönlich erscheinen, haben ihre Vollmachten ihres Vertreters spätestens 3 Tage vor dem TETTTTTTT in den üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

Ueber die Hinterlegung der Aktien werden seitens des Vorstandes Empfan sscheine ausgestellt, welche als Erelsgrarten zur Generalversammlung dienen und in welchen die Stimmenzahl vermerkt wird.

8

Auf jede Aktie zu 1000 entfällt eine Stimme; niemand kann jedoch das Stimmrecht für mehr als den zehnten Teil aller Aktien ausüben.

Aktionäre, die durch eine Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden wollen, haben hierbei kein Stimmrecht und können ein solches auch nicht für andere ausüben.

§ 34.

Die Beschlüsse der Generalversammlung haben für jeden Aktionär bindende Kraft und werden nach Stimmenmehrheit der bei der Abstimmung ver⸗ tretenen Aktien gefeßt. Bei Sböö“ ist ein Antrag als abgelehnt zu betrachten. Bei Wahlen entscheidet relative Stimmenmehrheit bei Stimmengleichheit das Los. 1

Eine Mehrheit von drei Vierteln des in der Ge⸗ neralversammlung vertretenen Grundkapitals ist er⸗ forderlich zu Beschlüssen, über Abänderung oder Ergänzung des Statuts, über Vermehrung oder Verminderung des Grundkapitals und über Auf⸗ I der Gesellschaft oder Vereinigung derselben mit einer anderen. 8

8 Anträge, welche in der Generalversammlung zur Beschlußfassung kommen sollen, müssen so zeitig, daß sie noch auf die Tagesordnung der zu berufenden Generalversammlung gesetzt werden können, beim Vorstande schriftlich eingereicht werden und vom 20sten Teil des 11 unterstützt sein.

Ueber Gegenstände, welche nicht auf der Tages⸗ ordnung stehen, kann mit Genehmigung der General⸗ versammlung zwar beraten, aber nicht beschlossen werden, mit Ausnahme des Antrages auf Berufung einer außerordentlichen 1111“

Die in den jährlichen ordentlichen Generalver⸗ smnmenenen zur Verhandlung zu bringenden Gegen⸗ ide sind: a. r Jahresbericht über die Geschäfte der Ge⸗

e schaft. b die Rechnungsablegung mit dem Bericht des Kussichtsrates c. Beschlußfassung über die Rechnungsablegung, d. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, 8 e. Beratung und Beschlußfassung über Anträge der Direktion, des Aufsichtsrates oder einzelner Aktionäre. Titel IV. 8

Bilanz, Gewinnverteilung und Reservesonds. 8

„Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender⸗ jahr. Am Ende eines jeden Jahres wird eine voll⸗ ständige Inventur aufgenommen und die Bilanz ge⸗ zogen. Für die Aufstellung der Bilanz sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs Die Aufnahme der Aktiven erfolgt nach strengen kauf⸗ männischen Grundsätzen.

Die Direktion hat die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie einen Geschäftsbericht für das verflossene Geschäftsjahr gemaͤß § 27 des Gesell⸗ schaftsvertrages dem Aufsichtsrat sowie mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung durch die Generalver⸗ sammlung werden die Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung unverzüglich durch die Direktion in den Gesellschaftsblättern Herues gemacht.

Zur Deckung eines aus der Bilanz sich etwa er⸗ Feen Verlustes ist ein Reservefonds zu bilden. n denselben fließen a. von dem jährlichen Reingewinn mindestens 5 %, bis derselbe die gesetzliche Höhe von 10 % des Grundkapitals erreicht hat, b. das Aufgeld bei Kl gae neuer Aktien.

40. Von dem nach Rrdleeng der Reserven und

und

nehmigenden Sonderrücklagen verbleibenden Rein⸗ fewinn werden zunächst 4 % auf das eingezahlte ktienkapital als Dividende an die Aktionäre verteilt.

Von dem dann noch verbleibenden Ueberschuß

werden h-

1) die dem Aufsichtsrat nach § 26 zustehenden Tantiemen berechnet,

2) der dann verbleibende Rest als weitere Divi⸗ dende auf das eingezahlte Aktienkapital an die Aktionäre verteilt, sofern die Generalversamm⸗ lung nicht etwas anderes heschließen sollte.

Bekanntmachungen 2 Gesellschaftsblätter.

Die von der Gesellschaft eee Bekannt. machungen werden mit der Unterschrift „Die Direktion“ oder „Der Aufsichtsrat“, je nachdem die Bekanntmachung zur Zuständigkeit des einen oder anderen Organs gehört, erlassen, und zwaer

im „Deutschen Reichsanzeiger“, 1“ im „erfenatschen Courier“ und im „Generalanzeiger für Neumünster“.

Sollte eins der gedachten Blätter ein genügt die Bekanntmachung in den vertke hehen, 8 Das vorstehende Statut tritt mit d 1 Eintragung in das Handelsregister in Penn Tage 98 Punit 2. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um 400 000 durch Ausgabe

neuer, auf den Inhaber lautender vollbezahlter

etwaljgen von der Generalversammlung zu ge⸗

Aktien über je 1000 ℳ, Fehtsezung der Modalitäten dieser Aktienausgabe sowie Er⸗ mächtigung und Beauftragung des Aufsichts⸗ rats, die durch die Kapitalserhöhung bedingte

Abänderung im §2 des Gesellschaftsvertrages nach denge n, 82 8.Belelischoßang vor⸗ zunehmen.

Punkt 3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Hinsichtlich der Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung, des Fepan te⸗ und des Oites der Hinterlegung der Aktien wird auf die §§ 30 u. ff. des Gesellschaftsvertrages verwiesen.

Neumünster, den 10. Juli 1908.

Der Aufsichtsrat. 1I Rechtsanwalt Mylord, Vorsitzender.

33263 2 1 Schlußrechuung des Liquibators der Aktiengesellschaft fuür Motor und Motor⸗ fahrzeugbaun vorm. Cudell und Co. in

Aachen, in Liquidation, Rechtsanwalt Dr. Hans Rellessen zu Aachen. Vermögensbericht.

Der sich nach der vorigjäbrigen Bilanz ergebenze Vermögensüberschuß ist, in Gemäßheit des Geneul versammlungsprotokolls vor Notar Dr. Greven Aachen vom 19. Januar 1907 (Reg.⸗Nr. 43 sg 1907), an die sämtlichen Gläubiger nach Maßgabe ihrer Forderungen verteilt worden⸗

1) Die Arktiven bestehen aus einem Depot von 300 bei Paul Cudell und einem Depot von 383,70 bei der Kgl. Regierungshauptkasse iu Aachen. Ueber beide Beträge schweben Prozesse, und ist die ungewiß.

2) Ein Anspruch auf Ersatz von Kosten in einer Prozeßsache Cudell . Cudell; der Betrag muß dur Kostenfestsetzung ermittelt werden.

Demgegenüber bestehen an Passiven:

1) eine Forderung des Kaufmanns Adolf Heucken zu Aachen, welcher die Kosten im Prozesse Cudell . Cudell vorgeschossen hat. Zur Ausgleichung ist dem⸗ selben durch die Generalversammlung der oben unter 2 erwähnte Kostenanspruch abgetreten worden;

2) eine Honorarforderung der Rechtsanwälte Dr. Nellesen 8 Dechamps aus Führung von Prozessen und für die Erledigung der Liquidation. Zur Aus⸗ gleichun 18 denselben die unter 1 erwähnten Ver⸗ mögensflücke übertragen worden.

Der Liquibator: Dr. H. Nellessen, Rechtsanwalt.

[34056] 1 Aktien⸗Gesellchaft Kleinbahn Casekow⸗Pencun⸗Oder.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am 5deer den 31. Juli Ldech znxor⸗ mittags 10 Uhr, im Kreishause zu Stettin, Große Domstr. 1, stattfindenden ordeutlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats über den Vermogensstand und die Verhältnisse der .“ während des verflossenen Geschäfts⸗ ahres.

2) Genehmigung der Bilanz. und

3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand Aufsichtsrat.

4) Wahl von 2 Aufsichtsratsmitgliedern.

5) Uebertragung von 1000 Aktien. 02.

6) Aufnahme einer Anleihe von 130 00 d Ver⸗

Geschäftsbericht, Bilanz sowie Gewinn⸗ 81908 im lustrechnung liegen vom 14. bis 30. Jult Große Geschäftslokal der Gesellschaft in Stettin⸗ 8

tettin, den 11. . Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats:

von der HsteNWꝗ 33651 f Die Attionäre der Industrie⸗Land⸗Aktiengesellschaft

in Bremen werden bierdurch zu der am Frenge, den 21. August 1908, Vormittags . usen, im Geschäfislokale des Herrn E. C. Wephanler⸗ Bremen, statifindenden Generalversammlung ebob gebenst 8 agesordnung: 8 1) una Se hcahan 2 9 Genehmigung des usses pro die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats 8 18 1e br Aufsichtsratswahl. 8 Lusß Ausübung des Stimmrechts sind gemäͤß § 17 des Statuts die Aktien spätestens C 1s8. August 1908 bei dem Bankhause E. C. Weyhausen in Bremen zu hinterlegen. Bremen, den 11. Juli 1908. b11“

unkel. 11]“

[83663] eut⸗ Bilanz der Lüdenscheider Portland Cem07. sabrik zu Brülgge i. W. für das Jahr 1922— 8988 Immohilienkonto . . . . . . ... 349 46931 Ringofenkonto ö 113 519 Mas⸗ inen⸗ und Mobilienkonto 125 07121 4 701 Vorrat 10⸗ 719 24 Üüandde 42 999 86 Kasse und Wechsel . . . . . ... Paffiva. S Aktienkapitalkonto H 50 009 vpothekenkonty) . . . . . ... 5⁸ 500 rundschuldkonto . . . . . . . . . 88 866 91 Fecdiegrentanto 11““ 354 976 10 elkrederekonto 739 843 01 Gewinn⸗ und Berlaronn Einnahme. 9,2 88 Warenkonto. 1113“] 69286“ 1 Rächtkont⸗ ito 9 ngofenkonoo . . 7 52 Betriebskonto . . —So Ausgabe. 20 820 Abschreibungen. . . 8

* 2., den 1. Jan. 1908. Beügge 1. 19; den n, an”” 8