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I1“ (Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Der Reichstag hat wiederholt den Wunsch ausgesprochen, die Kühnung der Mannschaften bei Heer und Marine zu erhöhen. Wenn es möglich ist, d. h., wenn die Finanzreform zu stande kommt, soll dem unsche entsprochen werden. Es hat das aber eine Mehrausgabe von durchschnittlich 20 Millionen im Jahre zur Folge. Wie Ihnen mnnt, ist der Reichsinvalidenfonds im Jahre 1911, spätestens 1912 aufgebraucht. Es müssen also für die letzten Jahre dieser fünfjährigen heriode lährlich 20 bis 30 Millionen für seine Zwecke aus Reichs⸗ b teln mehr aufgewendet werden. Hierzu kommt endlich noch Rhele. die Schuld erforderliche Mehrbetrag von 27 ½ Millionen 8 Auf der anderen Seite sind einige Mindereinnahmen vorgesehen. 85 der Abänderung der Brüsseler Zuckerkonvention hat der Reichstag e Ermäßigung der Zuckersteuer beschlossen, die sich durchschnittlich auf 35 Millionen Mark jährlich beziffern wird. Wir haben die Ehre, 8e vorzuschlagen, diese Ermäßigung erst zum 1. April 1910 ein⸗ 8 en zu lassen, weil erst dann die nachgesuchten neuen Steuern in ollem Maße wirksam werden. Andererseits ist diese Zahlohne Abminderung engesetzt; denn auf eine Ausgleichung des Verlustes durch die teigerung des Konsums ist für die nächsten fünf Jahre mit einiger cherheit nicht zu rechnen, da die Frage, wieweit infolge der Steuer⸗ üßigung eine wirksame Preisermäßigung eintreten wird, zur Zeit noch ungeklärt ist. . . Durch den Vorschlag, die Fahrkartensteuer zu beseitigen, das Drtsporto für Postkarten wieder — auf 3 ₰ — herabzusetzen, glauben everbündeten Regierungen Wünschen weiter Kreise zu entsprechen, 8₰ sie werden das gern tun, wenn ihnen die nötigen Ersatzmittel afür gewährt werden. Durch alles dies berechnet sich der Fehlbetrag, ier in den Jahren 1909 bis 1913 zu decken ist, auf 282 Millionen in ersten bis 457 Millionen im letzten Jahre. Zu diesen Sollbeträgen tritt nun noch der Betrag der alten
schwebenden Schulden hinzu, deren Regelung die verbündeten Re⸗
rungen ebenfalls im Rahmen der Reichsfinanzreform vorgenommen iu sehen wünschen. Ich weiß, daß dieser Vorschlag auf Widerspruch estoßen ist, daß man auch hier auf Widerspruch gefaßt sein muß. erlaube mir daher, ihn im einzelnen näher zu begründen. Es handelt sich zunächst um die aufgeschobenen Matrikularbeiträge hen Jahren 1906 bis 1908 im Gesamtbetrag von 144 ½ Millionen. azu kommen die Teuerungszulagen aus den Jahren 1907 und 1908 8 23 und 27 Millionen Mark und endlich die Wirkungen der Rück⸗ Michung des Besoldungsgesetzes auf 1908 mit noch 47 Millionen Ventk im ganzen 242 Millionen Mark. Die Entlastung von diesen weidflichtungen ist in der Oeffentlichkeit als ein Geschenk bezeichnet orden, das das Reich den einzelnen Regierungen mache. Ich kann sen Standpunkt nicht als berechtigt anerkennen. Wohl ist es wahr, ür die aufgeschobenen Matrikularbeiträge eine formelle Verpflichtung undesstaaten zur Einlösung besteht. Aber eine andere Frage ist, ob 2 gerecht und billig wäre, dieses formelle Recht auszuüben. Weshalb hat un die Matrikularbeiträge nicht sofort den Regierungen zur Last ge⸗ 18 rieben? Weshalb hat man sie aufgeschoben? Weil man hoffte und er⸗ h ete daß der überschießende Fehlbetrag des einen Jahres in Mehrein⸗ nühmen des anderen Jahres Deckung finden würde, weil man überhaupt 18 mit einer fortlaufenden Kette von Jahr zu Jahr sich fortpflanzender rezartiger Ueberschreitungen der Einnahmen durch die Ausgaben Uücnete Sobald die Gefahr auftauchte, daß sich derartige Ausgabe⸗ wberschreitungen wiederholen würden, haben die verbündeten Regie⸗ sälten nicht unterlassen, dagegen zu protestieren, daß diese ihnen sch selich zur Last geschrieben werden follten. Bereits in der Denk⸗ Rarst zum Etat für 1907 und wiederholt in der zum Etat für 1908 der et sich der Hinweis, daß die verbündeten Regierungen den Betrag Ventfortgesebten aufgeschobenen Matrikularbeiträge zu übernehmen nicht 8 ande sein würden, sondern zu ihrer Deckung durch Erschließung Eg r Einnahmequellen auf die Mithilfe des Reichstags rechneten. valist üötigens nicht richtig, wenn die Sache so dargestellt wird, als dies ten die Regierungen ohne Gegenleistung, ohne Beihilfe ihrerseits en ganzen Betrag auf die Schultern des Reichs abwälzen. Die brcglerungen sind ausweislich der Vorlagen, die ihnen gemacht sind, bereit, Lin eigenen Beiträge für Reichszwecke zu steigern, und da steht in erster 25 8 die Steigerung der festen Matrikularbeiträge um etwa fünft Ulionen Mark jährlich, ein Betrag, der für das nächste Jahr⸗ ie v ie Summe von 126 Millionen ausmacht. Dazu kommt, daß arverbündeten Regierungen für die Jahre 1909 und 1910 auf die die 5. der durchschnittlichen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer, leistet während einer früheren Periode bezogen haben, Verzicht ge⸗ dielleich aben, ein Verzicht, der dem Reich auch eine Ausgabe von Arteil t 18 Millionen spart. Endlich ist mit ihrer Zustimmung der Viertel n der bisherigen Erbschaftssteuer von einem Drittel auf ein Diese Berabzesett, was auch noch ungefähr 5 Millionen ausmacht. mögen eistungen belaufen sich im ganzen auf 149 Millionen. Sie künfti vielleicht daran denken, daß andererseits ein Anteil an der S sgen Nachlaßsteuer und aus den Einnahmen des Erbrechts des Steuer hinzukommt. Ich werde hernach, wenn ich von diesen zrtsezendipreche, darlegen, daß das zum großen Teil den Ersatz der i Inte een Verwaltungskosten darstellt und überdies ebensosehr eeresse des Reichs wie in dem der Einzelstaaten gelegen ist. swei po sind aber überdies unter den schwebenden alten Schulden staat osten, bei denen die Ueberwälzung auf die Einzel⸗ geradeun, möchte ich sagen, einer Abmachung hre 8 52 würde. Als ich am 10. März dieses Jahres die en urnee die Bewilligung der Teuerungszulage für 1908 zu bean⸗ auf 8 8 dabei in Auesicht zu stellen, daß die Besoldungsverbesserung eüclich April 1908 zurückbezogen werden sollte, da habe ich aus⸗ arssezur erklären den Auftrag gehabt, dies geschehe unter der derdunden ung, daß die mit der Neuordnung der Reichsfinanzen usreich 8 Steigerung der eigenen Einnahmen des Reichs auch 121“— werde, die Bundesstaaten vor der schließlichen Ab⸗
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Dritte Beilage
— Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 20. November
wälzung jener Mehrkosten, insbesondere auch der im Rechnungs⸗ jahr 1908 aufkommenden, auf ihre Schultern zu bewahren. Unter dieser Voraussetzung sind die Teuerungszulagen gewährt, unter dieser Voraussetzung ist die Rückbeziehung der Besoldungsvorlegen zugestanden, sie ist vom Reichstag angenommen, und ich glaube schwerlich, daß der Reichstag sich nun den sich daraus ergebenden Konsequenzen wird entziehen wollen oder können.
Der Sollbedarf ist nach den gedruckten Angaben, die ich hier wiedergegeben habe, auf 400 bis 500 Millionen Mark jährlich be⸗ rechnet worden. Es ist dabei gesagt, daß die neuen Maßnahmen, die wir Ihnen zur Deckung vorschlagen, im Dauerzustande 500 Millionen einbringen werden. Dieser Dauerzustand wird während der nächsten 5 Jahre noch nicht erreicht werden. In der Begründung des Finanz⸗ gesetzes ist für die einzelnen Jahre angegeben, wie hoch die neuen Einnahmen geschätzt werden. Sie steigen danach allmählich von 185 Millionen in 1909 bis auf 487 Millionen Mark in 1913. Trotz dieser neuen Steuern bleibt aber schließlich noch ungedeckt ein Betrag von 194 Millionen Mark. Ueberhaupt würde ich keiner Annahme so lebhaft glauben widersprechen zu müssen, als wenn die Meinung auskommen sollte, daß etwa der Sollbedarf und ebenso der Deckungsbetrag an Steuern seitens der verbündeten Regierungen reich“ lich bemessen sei. Wenn speziell die Schlußzahl — 194 Millionen⸗ die noch durch Sparsamkeit eingebracht werden müssen — zu denken giebt, so sind auch bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben gewisse Faktoren außer Betracht gelassen, weil man sie nicht zahlen⸗ mäßig feststellen kann, Faktoren, die aber mit einer gewissen Sicher⸗ heit in der nächsten Zeit sich ungünstig geltend machen werden.
Die Einnahmen aus der Reichsbank z. B. sind, wie das üblich
ist, nach dem Durchschnitt der letzten Jahre mit 34 bis 35 Millionen
Mark angesetzt worden — Summen, die unter der Herrschaft eines besonderes hohen Bankdiskonts aufkommen konnten, die aber aller Voraussicht nach in den nächsten Jahren nicht mehr erreicht werden, ganz besonders nicht, wenn noch gewisse Aenderungen des Bankgesetzes, wie sie die Bankenqustekommission angeregt hat, durchgeführt werden. Nicht berücksichtigt ist ferner bei dieser Aufstellung der Ausgaben das Defizit, das das laufende Jahr leider bringen wird und das ver⸗ mutlich sehr hoch sein wird. Nähere Mitteilungen darüber werde ich zu machen in der Lage sein, wenn ich den Etat für 1909 hier zu ver⸗ treten die Ehre haben werde. Sch kann wohl sagen: wenn es gelingt, die Finanzreform im wesentlichen in der Ausdehnung und mit der Aufgabe, aber auch mit den Einnahmen zustande zu bringen, wie sie in den Vorlagen vor⸗ gesehen sind, dann wird es immer noch eine schwere Aufgabe für die Finanzverwaltung sein, in den nächsten 5 Jahren dafür zu sorgen, daß die nötigen Ausgaben gedeckt werden. Natürlich muß diese Aufgabe gelöst werden. Es wird dabei aber nicht bloß einer festen Hand, sondern manchmal sogar einer schwieligen Faust bedürfen. Sollten die Mittel, die vom Reichstage für die Zwecke der Finanzreform be⸗ willigt werden, in irgend einem wesentlichen Betrage verkürzt werden, so würde weiter nichts übrig bleiben, als den Kreis der Aufgaben einzuschränken, die gelöst werden sollen. Es würde zuvörderst nicht möglich sein, die Fahrkartensteuer zu beseitigen; von einer Verminde⸗ rung der Zuckerster müßte demnächst abgesehen werden; das dritte Opfer würde wahrscheinlich die Schuldentilgung sein; darnach käme die Frage, woher die Mittel zur Durchführung der Witwen⸗ und
Waisenversorgung genommen werden sollen —, denn die jährlich
wechselnden, in manchen Jahren ausfallenden Erträge des als lex Trimborn bezeichneten Paragraphen des Zolltarifgesetzes bieten dazu keine hinreichende Grundlage.
Ich komme jetzt zu der Frage, wie der Bedarf gedeckt, wie die Mittel beschafft werden sollen, um den bezeichneten Ausgaben zu ge⸗ nügen. Daß das Land an sich eine so hohe Mehrbelastung nach Maß⸗ gabe seiner Wohlhabenheit tragen kann, hat der Herr Reichskanzler vorhin ausgeführt. Immerhin bleibt es eine große und schwere Last, und eine weise Finanzpolitik wird dafür sorgen müssen, daß sie auf eine möglichst große Zahl von Trägern, auf möglichst viele Per⸗ sonengruppen, auf möglichst viele Objekte verteilt wird. Sonst ent⸗ stände die Gefahr, daß der einzelne oder die einzelnen von ihrem Anteil erdrückt werden würden. Die Berechtigung, sie auf alle Kreise zu erstrecken, liegt auch darin, daß alle Erwerbskreise ein Interesse an der Aenderung der bestehenden Zustände haben; Handel und Industrie, Landwirtschaft, Rentenbesitzer, alle ziehen Vorteile von einer Ordnung der Finanzen des Reichs und der Bundesstaaten. (Sehr richtig! rechts.) Denn das möchte ich hier noch einschalten: die Ordnung der Finanzen des Reichs kann nicht erfolgen ohne Rücksicht auf die Bundesstaaten und ihre Finanzen. (Sehr richtig! rechts.) So oft das hier früher ausgesprochen ist, so muß es immer wiederholt werden: Reich und Bundesstaaten sind ein organisches, untrennbares Ganze; wie das Reich sich aus den Bundesstaaten zusammensetzt und aus ihrer organischen Verknüpfung besteht, so bilden die Bundesstaaten im Verhältnis zum Reich dessen untrennbare Glieder. Eine Verbesserung der Finanzen des Reichs, die nur darin bestände, Lasten auf die Bundes⸗ staaten abzuschieben, würde als eine Finanzreform nicht zu bezeichnen sein. Schon jetzt sind einzelne Bundesstaaten, besonders die kleineren, mit ihrer Steuerkraft arg überlastet. Nun gibt das Reich ihnen durch sein Vorbild sogar Anlaß zu weiteren Ausgaben; denn die neue Ordnung der Beamtenbesoldung im Reich zieht mit Notwendigkeit auch in den Bundesstaaten eine Verbesserung der Beamtengehälter nach sich, die vielleicht sonst nicht erfolgen würde. Daneben aber haben die Bundesstaaten eine Reihe eigener Kulturaufgaben zu lösen. Ich meine, es sind fast die wichtigsten von allen Kulturaufgaben, die ihnen verblieben sind, insbesondere die, die auf dem Gebiet der Wissen⸗ schaft, des Unterrichts, der Kunst, der Landeskultur usw. liegen. Ihre Erfüllung darf den Bundesstaaten nicht dadurch erschwert werden, daß ihnen noch Ausgaben aufgebürdet werden, die für die vom Reiche üͤbernommenen Zwecke aufzuwenden sind und für die doch naturgemäß das Reich selbst aufzukommen hat. Es käme sonst dahin, daß infolge der Ausgaben des Reichs, die sich zum großen Teil auf die Stärkung
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unserer Wehrkraft beziehen, die Aufgaben der Bundesstaaten auf dem Gehiete der geistigen Kultur eingeschränkt würden. Ich glaube nicht, daß das richtig ist und die Absicht des hohen Hauses sein kann. .
Ich sagte vorhin, daß bei der Aufbringung der Mittel für die Deckung der Ausgaben geboten ist, die neuen Lasten auf einen weiten Kreis zu verteilen. Ich stelle deshalb weiter an die Spitze den Satz, daß von den neuen Steuern weder der Besitz allein, noch der Ver⸗ brauch allein getroffen werden soll. Nicht der Besitz allein. Vielfach war früher die Meinung verbreitet und ist es noch heute, daß in Deutschland die sogenannten direkten Abgaben ungebührlich vernach⸗ lässigt seien im Verhältnis zu den sogenannten indirekten Abgaben, den Abgaben, die hauptsächlich den Konsum treffen.
Meine Herren, Ihnen ist vor einigen Tagen ein Denkschriftenband zugegangen, der reiches statistisches Material über die Finanzen des Deutschen Reichs, der Bundesstaaten und der Kommunen, über die Finanzen auch auswärtiger Länder enthält. Die Arbeit, die im Reichsschatzamt zusammengestellt ist und als eine Arbeit des Reichs⸗ schatzamts, nicht als eine Vorlage des Bundesrats zu betrachten ist, verdankt ihre Ursache der Beobachtung, daß in allen nationalökono⸗ mischen Aeußerungen über die finanziellen Belastungen innerhalb der verschiedenen großen Staaten ein Faktor vergessen oder nicht genügend berücksichtigt war: das ist die Belastung durch die Abgaben der Kom⸗ munen. Es war unsere Aufgabe und unser Wunsch, nach der Rich⸗ tung hin zuverlässiges Material zu schaffen, Material, das von den erschienenen Veröffentlichungen unabhängig ist, weder beeinflußt durch das Buch von Zahn noch durch den neuerdings erschlenenen Aufsatz von Plenge. Durch amtliche Anfragen, durch die Versendung von Fragebogen an die zuständigen Stellen sind die Zahlen gewonnen. Selbstverständlich war ein großes Material zu bewältigen. Wenn daher die Denkschrift erst in den letzten Tagen in Ihre Hände gekommen ist, so hat das in erster Linie seine Ursache darin, daß abgewartet werden mußte, bis von den verschiedenen Stellen, auf deren guten Willen die Finanzverwaltung angewiesen war, die Aeußerungen vollständig vorlagen. Dann ist das Matertal mit Beschleunigung be⸗ arbeitet worden, und schließlich hat dann auch noch in der Reichs⸗ druckerei die Druckherstellung einige Zeit mehr, als veranschlagt war, in Anspruch genommen, weil gleichzeitig der Druck der Finanzvorlagen und der Druck der einzelnen Etats für den Bundesrat bewältigt werden mußte. Es ist also alles geschehen, was möglich war, die Vorlegung zu fördern, und ich bitte, es nicht als einen Mangel an Rücksicht anzusehen, wenn dieser Denkschriftenband etwas später an das hohe Haus gekommen ist, als die Vorlagen selbst.
Für die Frage, die mich augenblicklich beschäftigt, die Frage von der Belastung von Besitz und Konsum im Deutschen Reiche und im Auslande, haben diese Ermittelungen recht interessante Zahlen ergeben⸗ Die Steuern vom Besitz, zu denen ich auch die Erbschaftssteuer rechne, die Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer, belaufen sich im Reiche auf 26,3 Millionen, in den Bundesstaaten, abgesehen von den Gemeinden, auf 602,6 Millionen, in den Gemeinden auf 920 Millionen; das gibt eine Gesamtbelastung von 1549 Millionen Mark jährlich. Rechnet man hierzu noch die Kirchensteuer mit etwa 57 Millionen, so beträgt die Gesamtbelastung 1606 Millionen oder rund 26 ℳ auf den Kopf der Bevölkerung.
Demgegenüber stehen die Steuern vom Verbrauch, die sogenannten indirekten Abgaben; es sind hier zusammengerechnet Zölle, Verbrauchs⸗ steuern, Aufwandsteuern und Verkehrssteuern. Diese betragen im 3 Reich 1179 Millionen Mark, in den Bundesstaaten 167 ½ Millionen Mark, und dam treten in den Gemeinden noch 100 Millionen Mark; es sind zusammen 1446 Millionen Mark oder 23,20 ℳ pro Kopf indirekte Steuern gegenüber 25,80 ℳ pro Kopf direkter Steuern. Also es ist nicht richtig, anzunehmen, daß in Deutschland 8 bisher die sogenannten direkten Steuern hinter den indirekten Steuern zurückgeblieben wären. 8
Anders liegen die Zahlen in Frankreich und England; sie ver⸗ 8 gleichsweise heranzuziehen, ist auch von Interesse. In Frankreich isit die direkte Steuerbelastung höher, als man es im allgemeinen an⸗ nimmt; sie macht 1108 ½ Millionen Mark oder 28,40 ℳ für den Kopf, während die indirekte 2104 Millionen Mark oder 54,28 ℳ für den Kopf beträgt, das heißt: auf den Kopf repartiert, ist in Frank⸗ reich die direkte Belastung etwas höher als in Deutschland, die in. direkte bei weitem höher. Das Verhältnis der direkten Belastung zur indirekten weicht in Deutschland nicht viel von 1 zu 1 ab, in Frankreich ist es 1 zu 2.
Umgekehrt in England. In England beträgt die Belastung mit den direkten Abgaben 2492 Millionen Mark, das sind 57,13 ℳ auf den Kopf, dagegen die aus den Verbrauchsabgaben viel mehr, äls man meist annimmt: 1705 Millionen Mark oder 38,96 ℳ auf den Kopf. Hier stellt sich das Verhältnis der direkten Steuern zu den indirekten Steuern wie 3 zu 2.
Also darin, daß etwa in Deutschland Besitz oder Verbrauch un⸗ gleich belastet wäre, könnte die Direktive für eine weitere Steuer⸗ politik nicht liegen.
Nun ist von der äußersten Linken dieses Hauses wiederholt das Verlangen geltend gemacht worden, man solle die Mehrkosten allein 8 auf den Besitz legen.
Da käme in erster Linie die Einkommensteuer wir haben ja auch in diesem Hause von 8 2598 demokraten) das Verlangen gehört, durch Einkommensteuer, eventuell durch Vermögenssteuer die ganze Mehrbelastung aufzubringen. An Einkommensteuer wird in Deutschland bisher ein Betrag von 8 718 Millionen Mark von seiten des Staats und der Gemeinden erhoben. Die Staatzsteuer geht bekanntlich bis zu 5 % hinauf. Dazu kommen aber noch die Gemeindesteuerzuschläge. In 250 preußischen Gemeinden betragen die Gemeindesteuerzuschläge mehr als 200 % der Staatssteuern, davon in 100 mehr als 250 %; die höchste Zahl, die vorkommt, ist 425 %. Danach zahlen also die Steuerträger an Ein⸗ kommensteuer vielfach 10 bis 15, ja 15 bis 20 % ihres Einkommens Wollte man nun noch die 500 Millionen, die das Deutsche Reich zur