Ordnung seiner Finanzen braucht, darauflegen, so würde sich die Ein⸗ kommensteuer um fünf Siebentel vermehren; wir kämen dann unter Berücksichtigung der Gemeindesteuerzuschläge auf eine Einkommensteuer, die unter Umständen über 25 % des Einkommens ausmachte, woneben Grundsteuer, Gebäudesteuer und Gewerbesteuer bestehen bleiben. Daß das einer partiellen Konfiskation des Vermögens gleichkäme, braucht wohl nicht näher be⸗ wiesen zu werden. Es ist dabei weiter in Betracht zu ziehen, daß ja ohnehin die Bundesstaaten für ihre eigenen Zwecke genötigt sind, mit einer Erhöhung der Einkommensteuer vorzugehen. Die Vorlagen in Preußen, ähnliche Vorlagen in anderen Bundesstaaten sind Ihnen bekannt. Aus dem Ganzen kann ich wohl den Schluß ziehen, daß die Einkommensteuer schon aus dem dargelegten Grunde keine Heran⸗ ziehung zur Deckung dieser Ausgaben des Reichs! verträggt. —. Nun kommt die Vermoͤgenssteuer. Ich will mich augenblicklich nur mit der Frage beschäftigen, ob sie allein den Bedarf des Reichs decken kann. Das ist mit zwei Worten erledigt: die Vermögenssteuer ist eine Ergänzungssteuer auf das fundierte Einkommen, sie kann nur neben der Einkommensteuer in Betracht kommen und kann nie deren Höhe erreichen. Was schon von der Einkommensteuer gilt, gilt also in diesem Sinne noch mehr von der Vermögenssteuer. Auf die Frage, ob die Vermögenssteuer aushilfsweise herangezogen werden kann, will ich mich später einlassen.
Auf der anderen Seite werden aber auch die neuen Lasten nicht
dem Konsum allein auferlegt werden können. Auch der Konsum ver⸗ trägt eine Belastung, wenn sie einen finanziellen Zweck erreichen soll, nur bis zu einer gewissen Grenze. Bei einer Ueberspannung, bei einem Ueberschreiten der Grenze setzt der Rückgang so stark ein, daß der finanzielle Vorteil, der erwartet wird, ausbleibt. (Sehr richtig! links.) Dam kommt aber, daß wohl unbestreitbar von den Verbrauchs⸗ abgaben die breiten minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung zwar nicht absolut, aber doch relativ, d. h. im Verhältnis zu ihrem Ein⸗ kommen, stärker getroffen werden als die Besitzenden. Das liegt schon in der bekannten Tatsache, daß ihre Ausgaben für den. notwendigen Lebensunterhalt einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens aus⸗ machen als bei den bessergestellten Klassen. Außerdem ist bei allen Verbrauchsabgaben eine Abstufung nach der Leistungsfähigkeit nur be⸗ dingt und beschränkt möglich. Nach der Meinung der verbündeten Regierungen verlangt es die soziale Gerechtigkeit, der auch im Steuer⸗ system zu entsprechen die Aufgabe des Staats ist, daß der Aus⸗ gleich, der durch die relativ stärkere Belastung der Minderbe⸗ sitzenden bei den Konsumabgaben eintritt, herbeigeführt wird, indem gleichzeitig die besitzenden Klassen durch Abgaben von dem Besitz herangezogen werden. Auf diese Weise soll verhütet werden, daß sich das bestehende Gleichgewicht zwischen direkten und indirekten Abgaben zu Ungunsten der minderwohlhabenden Kreise der Bevölkerung merk⸗ lich verschiebt. Also der Grundsatz ist, Verbrauch und Besitz beide zur Deckung der Ausgaben, die das Reich zu machen hat, zur Deckung der neuen Mehreinnahmen heranzuziehen. Soll nun die Last der Verbrauchs⸗ abgaben auf möglichst weite Kreise verteilt werden, so bleibt nichts übrig, als die Besteuerung der Massenverbrauchsartikel, und hier stehen in erster Linje die Genußmittel, insbesondere diejenigen Genuß⸗ mittel, deren Besteuerung das Reich den Bundesstaaten beschränkt und versagt hat.
Wenn ich nun dazu übergebe, mich über die einzelnen Steuer⸗ 8 objekte auszusprechen, so muß ich dabei drei Gruppen unterscheiden. Ich bespreche zunächst die Steuern der Massenverbrauchsartikel, Brannt⸗ wein, Tabak, Bier und auch Wein, danach komme ich zu den Steuern die hauptsächlich Industrie, Handel und Verkehr treffen, das ist die Gas⸗ und Elektrizitätssteuer und die Anzeigensteuer, und endlich werde ich zu den Steuern auf den Besitz übergehen.
Also zunächst die Besteuerung des Branntweins! Daß der Trink⸗ branntwein, den man wohl als ein Volksgift bezeichnen kann, eine größere Steuerlast tragen kann, dürfte nur selten bestritten werden. Ich habe den Zahlen, die der Herr Reichskanzler vom Auslande er⸗ wähnte, nicht viel hinzuzufügen. Die jetzige Belastung in Deutschland macht kaum ein Drittel derjenigen in anderen Ländern wie England, den Niederlanden, Rußland aus. Nun kommt dazu, daß das be⸗ stehende System der Branntweinbesteuerung ohnehin der Aenderung bedürftig ist. Die Maischbottichsteuer bröckelt von Jahr zu Jahr ab. Seit dem Jahre 1898, in dem sie noch 20 Millionen Mark Rein⸗ ertrag brachte, ist sie auf 13 Millionen im Jahre 1907 herabgegangen. Es ist bekannt, daß die Steuer von 12 ℳ durch die für den Export und für den gewerblichen Spiritus zu zahlende Vergütung von tat⸗ sächlich 16 ℳ überschritten wird; die Versuche, darin etwas zu bessern, sind in einer Kommission dieses hohen Hauses hängen ge⸗ blieben. Die Brennsteuer erlischt im Jahre 1912 von selber. 8 Die sogenannte Liebesgabe, d. h. der Unterschied von 20 ℳ wiischen dem im Kontingent liegenden und dem anderen Branntwein, ist als nicht mehr zeitgemäß zu bezeichnen. Ursprünglich als Zuschuß zu den Produktionskosten gedacht, hat sie einen wesentlichen Teil ihrer Berechtigung verloren, seitdem durch das Wirken der Spirituszentrale die Spirituspreise nicht unerheblich gestiegen sind. Nun ist es garnicht zu leugnen, daß vom Standpunkte der Finanzver⸗ waltung die einfachste Lösung des Problems darin bestände, ohne allen Unterschied eine Fabrikationsabgabe einzuführen, von der man den gewerblichen Spiritus freilassen würde. Es würden dann alle Vorteile des Großbetriebs sich geltend machen, es würden technische Verbesserungen vorgenommen und die Herstellung verbilligt werden; aber es würden auch alle Nachteile des Großbetriebs damit eintreten. Insbesondere würden, wenn wir diesen Weg, den England beschritten hat, wählten, auch die dortigen Folgen eintreten, d. h. der Großbetrieb würde den mittleren und den kleinen Betrieb töten. Es würde damit das Bestehen der landwirtschaftlichen und der Materialbrennereien gefährdet sein. Das aber müßte eine verderbliche Rückwirkung auf die Landwirtschaft als solche ausüben. Das Ver⸗ schwinden der landwirtschaftlichen mittleren und kleinen Brennereien würde zu einer Einschränkung im Kartoffel⸗ und Getreidebau nötigen, das Fehlen der Schlempe aus den Brennereien würde eine Verminde⸗ rung des Viehstandes, einen Mangel an Düngung zur Folge haben. Die weitere Konsequenz wäre eine Einschränkung der Ackerbau⸗ fläche und schließlich eine Zunahme der Waldwirtschaft. Dies alles zu verhüten liegt im Interesse der Landeskultur. Es handelt sich dabei nicht um die Interessen einzelner Landwirte, sondern um die Interessen der Landwirtschaft und des Ackerbaues als solche. Alles, was dafür spricht, daß unser Staat, der zum Teil
der Branntwein in den freien Verkehr tritt.
Industrie⸗ und Handelsstaat geworden ist, daneben auch Ackerbaustaat bleiben muß, verbietet es, zu dieser Methode der reinen Verbrauchs⸗ abgabe überzugehen. Dazu kommt aber noch ein weiteres Moment, nämlich die Rücksicht auf die süddeutschen Staaten, die reservatsmäßig berechtigt sind, zu verlangen, daß das Kontingent an sich, ich sage nicht, die gegenwärtige Höhe des Kontingents, bestehen bleibt. Das Reservatrecht der süddeutschen Staaten ist durch das Gesetz von 1887 sicher gestellt worden, und für eine glatte Abschaffung des Kontingents und die Einführung einer solchen Verbrauchsabgabe, wie ich sie vorhin dargestellt habe, würde die Zustimmung der süddeutschen Regierungen ganz gewiß nicht zu haben sein. Aus diesem Grunde habe ich zu erklären, das ist ein Weg, auf den die verbündeten Regierungen nicht treten können, selbst wenn er, was ich bezweifle, die Mehrheit dieses hohen Hauses finden sollte. Eine Reform der Branntwein⸗ besteuerung kann sich, wenn sie nicht mehr schaden als nützen soll, nur an die bisherige Entwicklung anschließen. Die Branntweinbesteuerung hat sich als eine Art von Fürsorge⸗ gesetzgebung entwickelt. Der Zusammenhang zwischen Brennerei und Landwirtschaft kann auch in Zukunft nicht außer Betracht bleiben. Wenn also Mehreinnahmen aus dem Branntwein gezogen werden sollen, so kann das nur in der Weise geschehen, daß dabei das Fort⸗ bestehen der landwirischaftlichen Brennereien sichergestellt wird. Es wird ferner dafür zu sorgen sein, daß die Steuer vereinfacht wird, daß nur eine Abgabenart an die Stelle der drei tritt; auch wird auf eine Beseitigung der sogenannten Liebesgaben hinzuwirken sein. All diese Aufgaben sind nur zu erfüllen, wenn, wie vorgeschlagen wird, das Reich den Ankauf und Verkauf des Branntweins in die Hand nimmt, wenn also ein Monopol für den Zwischenhandel zu Gunsten des Reichs eingerichtet wird. Auf diese Weise kann der Absatz geregelt, es kann aber auch den Brennern der Verkauf ihrer Produktion gesichert werden. Es ist möglich, auf diese Weise zu erreichen, daß die Land⸗ wirtschaft trotz der erhöhten Abgaben keinen Schaden leidet. Der Ankaufspreis soll nach der Größe der Brennereien gestaffelt, der Grundpreis unter Zuziehung eines Beirats festgesetzt werden. Der leitende Gedanke ist der, daß den Brennereien ein Ersatz der Her⸗
stellungskosten gewährt werden soll bei freier Schlempe. Die Einstellung eines festen Grundpreises verbietet sich schon darum, weil die Herstellungskosten von der jähr⸗
lichen Kartoffelernte und dem Kartoffelpreise abhängig sind. Die Liebesgabe soll beseitigt werden. Allerdings ist eine zehnjährige Entschädigung für die jetzt an dem Kontingent beteiligten Brennereien vorgesehen, und das hat seinen Grund darin, daß tatsächlich bisher die Vergütung aus dem Kontingent den Wert der Güter, denen sie zugute kam, erhöht hat, und daß es also billig schien, auf die⸗ jenigen Rücksicht zu nehmen, die in den letzten 20 Jahren solche Güter erworben haben. Das Reich soll auch die Brannt⸗ weinreinigung und die Reinigungsanstalten übernehmen. Es soll damit für den Vertrieb eines möglichst gut gereinigten, fuselfreien Getränks Sorge getragen worden. Es ist ferner vorbehalten worden, Vorschriften zu erlassen, wonach auf den zum Verkauf des Trink⸗ branntweins verwendeten Behältnissen der Alkoholprozentsatz der darin enthaltenen Mischungen angegeben sein muß, um im Interesse der Gesundheit das Beimengen von schädlichen Verschärfungsmitteln, die den Branntwein stärker erscheinen lassen als er ist, zu verhüten. Endlich soll das Reich auch die Denaturierung des Branntweins in die Hand nehmen, teils um sich gegen Hinterziehungen zu sichern, teils um die Denaturierung selber zu erleichtern.
Dem gewerblichen Spiritus wird entgegengekommen, indem die Verkaufspreise auf nicht mehr als 25 ℳ für das Hektoliter Alkohol festgesetzt werden sollen. Endlich ist den Interessen der süddeutschen Staaten weitgehende Rücksicht dadurch gewährt, daß auch nach Ab⸗ lösung der Liebesgabe noch eine Vorzugszahlung von 7 ℳ an die Brenner der Reservatstaaten vorgesehen ist. Wir glauben, das Interesse der süddeutschen Staaten so gewahrt zu haben, daß sie Be⸗ denken tragen werden, einem derartigen Gesetzentwurf nicht zuzu⸗ stimmen.
Es hat in den Zeitungen wiederholt gestanden, neben diesem Gesetzentwurf hätten die verbündeten Regierungen oder das Schatzamt noch einen anderen in Reserbe. Das ist nicht der Fall. Es beruht wohl darauf, daß ich mich im Sommer ernstlich bemüht und mit Sachkennern in Verbindung gesetzt habe, um über die Frage ins Reine zu kommen, ob es nicht möglich wäre, alle berechtigten Inter⸗ essen zu wahren, auch ohne den Weg des Monopols zu betreten; denn das kann man ja nicht verkennen, daß das Monopol mit der Siche⸗ rung des Absatzes der Brenner immer ein gewisses finanzielles Risiko auf die Schultern des Reiches legt, wenn auch durch die Möglichkeit, das Brennrecht vorübergehend einzuschränken, ein Ventil gegeben ist.
Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, daß eine allseitig be⸗ friedigende Lösung auf einem anderen Wege nicht wird gefunden werden können. Macht man den Versuch mit einer Staffelung der Verbrauchs⸗ abgabe nach der Größe der Brennereien, so kommt man direkt oder indirekt wieder zu einer anderen Form der sogenannten Liebesgabe; denn die Branntweinsteuer kann immer erst eingezogen werden, wenn Der Branntwein würde also zunächst in den Brennereien mit der höchsten Abgabe be⸗ lastet werden, und nachher eine Vergütung, etwa in Form von Kon⸗ tingentscheinen, oder wie Sie das nennen wollen, jedenfalls in einer Form gewährt werden müssen, die ziemlich auf dasselbe hinausläuft. Dazu kommt die Rücksicht auf den Absatz des gewerblichen Spiritus, an dem ja die Landwirtschaft ein großes Interesse hat. Wenn das Reich nicht selbst den Verkauf in die Hand nimmt, muß, um den Absatz an denaturiertem Branntwein sicher zu stellen, irgend ein Ersatz für die Brennsteuer geschaffen werden, und dann sind wir schließlich mutatis mutandis, vielleicht unter der Erhöhung der Sätze, an der⸗ selben Stelle angelangt, von der wir ausgegangen sind, und es würden die Klagen, die das jetzige System zur Folge hat, dadurch nicht auf⸗ gehoben werden.
Im großen und ganzen erwarten die verbündeten Regierungen aus der Besteuerung des Branntweins einen Mehrertrag von 100 Millionen Mark. Das erhöht den Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung um nicht ganz 2 ℳ. Nach unseren Berechnungen würden sich der Verkaufspreis für das Liter gewöhnlichen Trink⸗ branntwein um 15 bis 20 ₰ erhöhen. Ich glaube, daß, wenn man bedenkt, wie viel Gläser aus so einem Liter geschenkt werden, das im einzelnen keine derartige Belastung ist, um davon einen erheblichen Konsumrückgang zu befürchten.
Der zweite Gegenstand der Besteuerung, den die verbündeten Regierungen vorschlagen, ist der Tabak. Man wird nicht
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Unrecht tun, den Tabak als das entbehrlichste Genuaite zu bezeichnen, und ich kann persönlich der Meinung um Sr Ausdruck geben, als ich selber Raucher bin. Der Tabak Deutschland, wie schon der Herr Reichskanzler angeführt hat, 5 88 gewöhnlich schwach belastet. Ich will hier keinen Vergleich m 11 Monopolländern ziehen, sondern nur zwei andere Länder 19 vergleichsweise erwähnen, das sind England und die Vereinig Staaten.
Während in Deutschland 149 ℳ auf den Kopf der Bevüllermg kommen, treffen in England 6,43 ℳ, in den Vereinigten 3,87 ℳ auf den Einzelnen. Nach der neuen Vorlage soll die 12 steuerungsquote für den Kopf der Bevölkerung in Deutschland 2,74 ℳ erhöht werden. seit
Wie Sie wissen, meine Herren, ist an der Tabakbestenerung. 3 dem Jahre 1879 nichts geändert worden, während die Zelten dai ganz andere geworden sind; insbesondere hat sich die Wohlhaben hat seit jenem Jahre erheblich gesteigert, und diese Wohlhabenbelt e auch in dem Verbrauch des Tabaks ihren Ausdruck gefunden. 3 88 mäßig läßt sich dies zwar nicht nachweisen; aber es treffen aes Menge Erfahrungstatsachen zusammen, welche das Bild in der b. mir angedeuteten Weise beleuchten. iche
Jeder von uns weiß, daß der Preis der Zigarren, die die gle 8 Klasse der Bevölkerung damals rauchte und die sie jetzt raucht, e heblich gestiegen ist, daß Zigarren, die man vor 30, vor 25 Jahlen schon als eine Art Luxus ansah, Zigarren im Preise von 10 ₰, 9 vielen Leuten, die gar nicht zu den reichen gehören, alltäglich gerau werden, und daß sich eine allgemeine Steigerung überhaupt in Beziehung zeigt. Ein Symptom für die gleiche Entwicklung ist 8 Rückgang des billigen Rauchtabakkonsums, ein weiteres die Bunahes des Imports der ausländischen, also doch teureren Tabaksarten n; ungefähr gleichbleibendem Verbrauch an Inlandstabak, endlich auch 1 Steigerung des Verbrauchs an Zigaretten. Nun kommt die vermehrt Geldaufwendung für den Tabak in der Steuer, wie sie jetzt besteht, nicht voll zum Ausdruck; denn der Eingaagszoll sowohl wie die In⸗ landssteuer tragen dem Werte der Ware keine Rechnung.
Man hat gegen die Erhöhung der Besteuerung des Tabaks geltend gemacht, es sei ein Satz der Erfahrung: ein Volk verausgabe für ein Genußmittel jährlich nur eine annähernd gleiche, nur mit der 3 völkerung steigende Quote; ich glaube, dieser Satz ist grundfalsch, glaube, er widerspricht aller Erfahrung, und am Tabak kann man am allermeisten merken, jeder an sich selbst und an der Gesamthe So ist denn die Meinung der verbündeten Regierungen, daß der Sa des Fürsten Bismarck, der Tabak müsse mehr bluten, jetzt zur puek⸗ tischen Anwendung gebracht werden müsse. Es fragt sich, welches Steuersystem dabei anzuwenden ist. 3
Das allgemeine Tabakmonopol ist seinerzeit — ich glaube, 8 meisten Leute werden jetzt sagen: leider — nicht zustande gekommen⸗ Die verbündeten Regierungen sind der Meinung, daß der Zeitpunkt ber⸗
paßt ist und daß es jetzt nicht mehr an der Zeit ist, es einzuführen
teils weil inzwischen die Tabakindustrie noch weiter dezentralistert und infolgedessen die Abfindungen auch noch weiter erhöhen würden — man hat die Abfindungen, die zu zahlen wären⸗ auf etwa anderthalb Milliarden Mark veranschlagt —, teils aber auch, weil seine Durchführung längere Zeit beanspruchen, vor 9 der Nutzen daraus dem Reiche erst in einem Zeitpunkte zufliehen würde, auf den es nicht warten kann. Die Einnahmen des müssen sobald als möglich erhöht werden. .
Es ist wohl auch davon die Rede gewesen, ein Rohtabakmonopch einzuführen. Auch dieser Weg scheint mir nicht gangbar. E Wenn 5 Reich über die Arten des einzukaufenden Rohtabaks bestimmen so 8 ohne selbst die Fabrikation auszuüben, so gibt es ganz unläsbar Schwierigkeiten zwischen der Fabrikation und dem Handel. Soll je Reich sich nach dem Geschmack der Fabrikanten richten, sollen 98 Fabrikanten bestimmen, welche Arten von Rohtabak das Reich din kaufen soll? Ich glaube, das eine wie das andere wird schwer in machen sein. Den jetzt bestehenden Gewichtszoll zu erhöhen, hatten die verbündeten Regierungen dem Reichstage im Jahre 1906 vorge⸗ schlagen; der Reichstag hat es damals abgelehnt, und ich glaube, ve⸗ einem gewissen Gesichtspunkt aus mit Recht abgelehnt; denn diese Form der Besteuerung paßt sich dem Werte des Tabaks zu wenig an. Es ist eine, man kann wohl sagen, rohe Form der Besteuerung. — größer der Steuerertrag ist, der vom Tabak gezogen werden mu 8. und unter dem Betrage von 75 bis 80 Millionen kommt man nich fort —, desto stärker macht sich beim Gewichtszoll die unverhältni⸗ mäßig größere Belastung der billigeren Sorten geltend, da ja b 5 8dec Sorten weitaus den größten Anteil an dem Zigarrenkonsu
aben.
Der Vorwurf, eine rohe Besteuerungsform zu sein, würde 8 Wertzoll nicht treffen; aber hier setzen die Schwierigkeiten in de Schätzung ein. Wenn man weiß, daß auf den Tabakauktionen Amsterdam der wirkliche Preis, der Preis, der gezahlt wird, oft 8 g mehr als 100 % von dem Preise abweicht, der vorher durch Schäbung gefunden ist, so erhält man ein Bild davon, wie sehr die Bewertue⸗ des Tabaks von subjektiven Momenten abhängt. Bloß die Faktur 5 über den Ankauf des Tabaks zu Grunde zu legen, wird auch nicht 82 gehen, denn abgesehen davon, daß eine solche Fakturenbesteuerung 8 5 Umgehung durch Verabredungen zwischen Verkäufer und Käufer 2 und Tor öffnet und eine Fakturenfabrikatsteuer gerade aus die 8— Grunde auch bereits zweimal vom Reichstag abgelehnt ist, so erilti m bei einer Reihe von solchen Tabakkäufen, wie sie z. B. in Amsterda gemacht werden, Fakturen überhaupt nicht. ab⸗
Nun könnte man dazu kommen, den Wertzoll nach Klaffen gt mwstufen. Aber auch das wird gewisser Momente der Wi 88 ein⸗ eutbehren, und vor allen Dingen an den Grenzen, wo die Stualhams setzen, recht ungleich wirken. Bei der Unsicherheit der Schach in kann der Tabak mit einer gewissen Garantie der Richtigkeit 8 der die eine oder andere Klasse gebracht werden, sobald der Wer Nähe der Grenze zweier Klassen liegt. ihnte⸗
So bleibt also nur die Fabrikaisteuer. Wie ich bereits asgi und ist eine Fabrikatsteuer als Fakturensteuer in den Jahren 1 1894195 vom Reichstag abgelehnt worden. Es wird Ih — Fabrikatsteuer in der Form der Banderolensteuer vorgeschlagen, Be⸗ der Meinung der verbündeten Regierungen wohnt dieser v. Linik steuerung eine Reihe von Vorzügen inne, die sie in er Fabrilan empfehlenswert erscheinen läßt. Die Steuer trifft da ndd
erst, wenn es die Fabrik verläßt; da dem asoch sechsmonatige Stundung gewährt wird, wird sie Fabtita h in der Regel erst erhoben, wenn das 8.
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