1908 / 275 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Nov 1908 18:00:01 GMT) scan diff

Opfer fiel, eine Anzahl, die die höchste Zahl derer, die bei ähnlichen Unglücksfällen in Deutschland zu Tode gekommen sind, bei weitem übersteigt? Endgültig werden wir auch diese Frage heute nicht beant⸗ worten können; aber immerhin werde ich mir erlauben, auf sie zurück⸗ zukommen, nachdem ich einige allgemeine zum Verständnis der Situation und der bergpolizeilichen Vorschriften und Anordnungen notwendige Erörterungen vorausgeschickt habe.

Meine Herren, wir haben ja Schlagwetterexplosionen gehabt beinahe solange wie der Kohlenbergbau besteht. Sie sind naturgemäß immer gefährlicher, immer größer in der Zahl der Opfer geworden mit der Tiefe der Gruben, mit der Zunahme der Belegschaften und mancherlei anderen Dingen, auf die ich hier nicht näher eingehen will. Sie haben seit Mitte der achtziger Jahre alle diejenigen, die sich mit der Theorie und Praxis des Bergbaues zu befassen haben, auf das lebhafteste beschäftigt. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in England, in Frankreich, Belgien usw. hat man besondere Kommissionen niedergesetzt, die vor⸗ übergehend oder ständig diese Fragen zu untersuchen hatten. Wir haben inzwischen in Deutschland mehrere Versuchsstrecken eingerichtet, die ständig mit Technikern besetzt sind, und deren Aufgabe darin be⸗ steht, die Voraussetzungen zu ergründen, unter denen derartige Explosionen entstehen können, die Schießmittel und ihre Einwirkung auf Wetter und Kohlenstaub zu prüfen, um dadurch Anhaltepunkte zu finden für die bergpolizeiliche Behandlung aller dieser Fragen. Zu einem abschließenden Urteil, wie kürzlich in der Presse behauptet wurde, sind wir aber leider noch nicht gekommen, und die Sach⸗ verständigen der verschiedenen beteiligten Kohlenbau treibenden Länder gehen in ihrem Urteil über viele Fragen weit auseinander.

Nun, meine Herren, muß man bei den Grubenexplosionen zweierlei unterscheiden: einmal die eigentlichen Schlagwetterexplosionen; die Schlagwetterexplosion entsteht dadurch, daß aus der Kohle oder aus Klüften des Gesteins Kohlenwasserstoffgas austritt, sich mit der atmosphärischen Lust der Baue zu einem Gemisch mengt, das explosibel ist, und dadurch, daß dieses Gemisch dann durch ein Licht, durch einen Schuß, durch unvorsichtiges Umgehen mit Streichhölzern und dergleichen entzündet wird und zur Explosion kommt. Diese reinen Schlagwetterexplosionen haben im allgemeinen, soweit unsere Kenntnis der Dinge reicht, niemals die gewaltigen Dimensionen an⸗ genommen, die wir bei vielen Katastrophen im Laufe der letzten 20 bis 30 Jahre zu unserm Schmerze zu beobachten die Gelegenheit hatten, und man kam danach zu der Auffassung, daß zweifellos neben den Schlagwettern noch andere Momente bei diesen Explosionen mitwirkten. Die Experimente und Beobachtungen führten dahin, daß man den eigentlichen Träger dieser großen Evrplosionen in dem Kohlenstaub fand, der ja in jedem Bergwerk mehr oder weniger vorhanden ist, der durch eine Explosion und den dadurch hervorgerufenen Luftdruck aufgewirbelt wird, und wenn er fein verteilt in der Luft ist, zweifellos Explosionen hervorrufen kann. Man muß sich die Sache also so vorstellen, daß bei derartigen Vor⸗ kommnissen, wenn eine Schlagwetterexplosion eintritt, vor dieser ein gewaltiger Luftdruck hergeht, der die ganzen Grubenbaue bis in die Kappen der Gewölbe mit Kohlenstaub erfüllt, und daß dieser Kohlen⸗ staub dann, an der Flamme der Schlagwetterexplosion entzündet, seinerseits eine zeitlich unmittelbar darauf folgende oder damit zu⸗ sammenfallende Explosion auslöst, die die eigentliche Ursache dieser so schweren Katastrophen wie der vorliegenden zu sein pflegt.

Nun hat man sich seit Jahren den Kopf zerbrochen, mit welchen Mitteln man diese Gefahren bekämpfen kann. Die Mittel, die man gegen Schlagwetter an sich anwendet, sind Ihnen bekannt. Wenn die nötige Menge frischer Wetter zugeführt wird, wenn die frischen Wetter in dem Umfange zugeführt werden, daß ein explosibles Gemisch von atmosphärischer Luft und Kohlenwasserstoffgas nicht ent⸗ stehen kann, dann können Schlagwetterexplosionen nicht vorkommen. Man hat ferner in der Sicherheitslampe einen Apparat gefunden, der den Bergmann einmal davor schützt, daß sich sofort etwa vorhandene Schlagwetter an dem Geleucht entzünden können, und die dem Berg⸗ mann zweitens das Mittel in die Hand gibt, das Vorhandensein von Schlagwettern an der Art des Brennens der Lampe zu bemerken und sich dann schleunigst dem Wirkungsbereich der Schlagwetter zu ent⸗ ziehen. Man hat umfassende Anordnungen getroffen, die die Verwen⸗ dung von offenem Licht in den Gruben verhindern, die die Verwendung von Streichhölzern in den Gruben verhindern; man hat Lampen er⸗ funden mit innerer Zündung, die also, wenn sie verlöscht sind, in der Grube wieder entzündet werden können, ohne daß überhaupt offenes Licht mit dem Grubenraum in Berührung kommt.

Eine zweite Möglichkeit der Entzündung von Schlagwettern liegt im Schießen selbst, in der Sprengarbeit, und zwar wächst diese Ge⸗ fahr der Explosion von Schlagwettern durch Schüsse je nach der Be⸗ schaffenheit der zur Verwendung gelangenden Sprengmittel. Wir sind dahin gekommen, durch Experimente sestzustellen, daß man in Schlag⸗ wettergruben, und ebenso wenn Kohlenstaubexplosionen zu befürchten sind, nicht Dynamit oder Schwarzpulver verwenden darf, das mit etwas langsamer starker Flamme verbrennt, und man ist daher dazu übergegangen, sogenannte Sicherheitssprengstoffe zusammenzustellen, die im Laboratorium und in Versuchsstrecken daraufhin geprüft wurden, ob sie unter Bedingungen abbrennen, die die Auslösung von Explosionen ausschließen. Auch bezüglich dieser Sicherheitssprengstoffe ist man noch nicht am Ende der Weisheit angekommen. Wir haben zu unserm Schmerz beobachten müssen, daß Sprengstoffe, die sich an⸗ fangs beim Laboratoriumsversuch und in der Versuchsstrecke als absolut zuverlässig erwiesen haben, auf Grund neuer Versuche doch diesen Er⸗ wartungen nicht mehr ent prochen haben. Wir sind eigentlich auf diesem Gebiet dauernd im Weiterarbeiten begriffen.

Nun entsteht die Frage: wie kann man Kohlenstaubexplosionen vorbeugen? Wir sind in Deutschland der Auffassung gewesen, daß man Kohlenstaubexplostonen dann verhindern kann, wenn alle in Betracht kommenden Teile der Grube dauernd und hinreichend be⸗ rieselt werden, und zwar nicht, wie man das früher machte, mit Gieß⸗ kannen und Eimern, sondein mit Spritzwasserleitungen, die allenthalben hinreichen. Wir sind ferner zu der Auffassung gelangt, daß man

zweckmäßigerweise, ehe geschossen wird, in der Umgebung der Löcher die Kohle und den Fußboden hinreichend befeuchtet, und es bestehen allenthalben entsprechende Bergpolizeiverordnungen, welche das Vor⸗ handensein von Spritzwasserleitungen anordnen und ihre Handhabuüng regeln. Es besteht ferner die Vorschrift, daß der Betrieb an solchen Oiten eingestellt werden muß, an denen Kohlenstaubentwicklung be⸗ steht, wenn die Berieselung aus irgend welchen Gründen zur Zeit nicht möglich ist.

Man hat ferner, um den Umfang der Explostonen zu beschränken,

versucht, die Wetterströme so zu teilen, daß nur beschränkte Telle der Grube in einem Wetterstrome liegen und dementsprechend nur die Belegschaft dieses einen Teiles der Grube einer Explosion, wenn solche eintritt, zum Opfer fallen kann; d. h. also: es werden einer Anzahl bestimmt umgrenzter Arbeitspunkte frische Weiter zugeführt und, ohne daß sie andere Teile des Baues bestreichen können, auf der Wettersohle wieder abgezogen. Auch diese Einrichtungen haben uns nicht immer geschützt; sie haben uns in Reden aicht vor dem schweren Unglücksfall geschützt, wo sich die Explosion auf zwei Abteilungen er⸗ streckte, und sie haben uns auch hier vorausgesetzt und wie wir vorläufig glauben annehmen zu können, daß alles ordnungsmäßig in Hhah gewesen ist vor einem derartigen Unglück nicht schützen önnen.

Nun fragt es sich: sind alle diese Anordnungen, wie ich sie eben skizziert habe, auch auf die Grube Radbod angewendet, sind die Vor⸗ richtungen und Einrichtungen vorhanden gewesen und sind sie benutzt worden? Meine Herren, ich habe vorhin schon kurz erwähnt, wie es bezüglich der Anlagen und der Verwendung der Spritzwasserleitungen nach dem heutigen Stande der Untersuchung steht; ich enthalte mich, auf diese Frage einzugehen und irgendwelche Schlüsse aus dem mir jetzt vorliegenden Tatbestande zu ziehen.

Es ist ferner vorhin schon angeführt worden, daß die Bewette⸗ rung, soweit wir jetzt feststellen können, eine hinreichende gewesen ist. Ich habe auch versucht, mit meinen sachverständigen Beratern zu prüfen, ob denn die Teilung der Wetterströme den bestehenden Vor⸗ schriften entsprechend gewesen ist. Ich kann hierüber ein abschließendes Urteil nicht abgeben; es scheint aber, daß im allgemeinen in den ein⸗ zelnen Wetterabteilungen der Vorschrift entsprechend die Belegschaft die Zahl von 60 bis 70 Mann nicht überschritten hat, vorbehaltlich weiterer Auskünfte, die etwa die Vernehmung weiterer Zeugen und die eidliche Vernehmung der noch nicht vernommenen Beamten ergibt. Ist das zutreffend, so muß man sich fragen: wie ist es denn möglich gewesen, daß das Unglück derartige Dimensionen angenommen hat? und da muß ich das eine feststellen. Selbst wenn das nehme ich zur Zeit an auf Grund des mir vorliegenden Materials die Vor⸗ schriften über die Bewetterung und die Einrichtungen zur Sonderung der Wetterabteilungen, die Vorschriften über die Be⸗ legung dieser Wetterabteilungen erfüllt gewesen sind, so haben die besonderen Verhältnisse der Grube es mit sich gebracht, daß auf einen unverhältnismäßig kleinen Raum außerordentlich große Menschenmassen zusammengepackt waren (Hört, hört!), wie das bei gewöhnlichen Betrieben im allgemeinen nicht üblich ist. Es wird also die Frage sein, die der besonderen technischen Prüfung bedarf, ob man unter diesen Umständen den Betriebsplan hätte be⸗ anstanden müffen, obwohl formell die polizeilichen Vorschriften erfüllt waren, weil man sich sagen mußte, es entspricht eigentlich nicht der Tendenz der bestehenden Bestimmungen, wenn eine derartig starke Belegung stattfindet, und wir werden uns ernstlich prüfen müssen, ob wir gegenüber diesen besonderen Verhältnissen, wie sie sich in diesen neuen, uns in ihren Tiefen⸗ und Betriebsverhältnissen noch nicht ver⸗ trauten Gruben an den Grenzen unserer Reviere ergeben, nicht weiter⸗ gehende Vorschriften in dieser Beziehung werden erlassen müssen.

Meine Herren, ich bin damit an das Ende dessen gekommen, was ich als gewissenhafter Mann heute über den ersten Teil der Inter⸗ pellation zu sagen habe. Daß die Bergverwaltung, daß der Privat⸗ bergbau bis auf das Letzte bestrebt sein werden, weiterhin die Ursachen, die Gründe derartiger Explosionen zu erforschen, daß wir weiter be⸗ strebt sein werden, durch zweckmäßige Einrichtungen, durch weiter⸗ gehende Vorschriften zur Sicherheit der Bergleute alles zu tun, was in unseren Kräften steht, um derartige schwere Katastrophen zu vermeiden, das brauche ich Ihnen nicht zu versichern; ich glaube in diesem hohen Hause so viel Vertrauen zu besitzen, daß man mir das glaubt, ohne daß ich es erst sage. (Sehr richtig! rechts.).

Nun, meine Herren, kommt der zweite Teil der Interpellation. Hier wird gefragt: welche Vorschriften und Einrichtungen gedenkt die Staatsregierung zur Verhütung ähnlicher Unglücksfälle in der Zukunft zu treffen? Ja, meine Herren, man könnte die Frage aufwerfen: kann man aus Anlaß eines Unglücksfalls, dessen Gründe und dessen Ver⸗ lauf noch nicht festgestellt sind, schon von Einrichtungen und An⸗ ordnungen sprechen, die zur Verhütung ähnlicher Unglücksfälle in Zukunft getroffen werden sollen? Diese Frage wäre ja ohne weiteres zu verneinen. Indessen aus den Ausführungen des Herrn Vorredners ergibt sich ja, daß es sich hier um Fragen handelt, die nicht neu sind, um Fragen, die nicht durch diesen Unglücksfall erst aufgerollt sind, sondern um allgemeine gesetzgeberische und organisatorische Fragen, die dieses hohe Haus seit langen Jahren beschäftigt haben und mit denen ich mich zu beschäftigen in den 3 Jahren meiner Amtsführung leider mehr als reichlich Gelegenheit gehabt habe, und ich bin für meine Person in dieser Beziehung doch im Laufe der 3 Jahre zu einem gewissen abschließenden Urteil gekommen. Ich trage keine Bedenken, diese meine Auffassung dem hohen Hause heute schon vorzutragen, weil es sichum die Ergebnisse von Erwägungen handelt, die mit dem jetzigen Unglücksfall direkt gar nicht in Verbindung stehen, sondern lediglich durch die Vor⸗ gänge bei diesem Unglücksfall allerdings in ihren Ergebnissen gefestigt sind. Man steht ja, wenn man die sich immer mehrenden Unglücks⸗ fälle in den Bergwerken betrachtet, zunächst vor einem gewissen Rätsel. Bergpolizeiliche Anordnungen, Bergpolizeiverordnungen werden un⸗ abläfsig erlassen und bestehen nachgerade in einem Umfang, daß sie eigentlich kein Mensch mehr kennt. Also am Mangel sorgfältiger Reglementierung der Sache kann es nicht wohl liegen. Ferner drücke ich unablässig bei den mir nachgeordneten Behörden auf eine möglichst stramme, scharfe Handhabung der Bergpolizei, auf eine scharfe Prüfung der einzelnen Zechen, und daß dieser Druck nicht ergebnislos ist, sehe ich aus den zahlreichen Rekursen, die in meinem Ministerium eingehen und die gerade in letzter Zeit auch aus dem Bezirk des Oberbergamts Dortmund eingegangen sind. Die Beschwerden, die man bekommt, sind ja immer ein Maßstab für das, was die nachgeordneten Behörden tun. Ich muß auf Grund dieser Beschwerden sagen, ich habe den Eindruck, daß die Lokal⸗ und Provinzialbehörden es bei der Durchführung der bergpolizeilichen Bestimmungen an der nötigen Schärfe und Gewissenhaftigkeit nicht sehlen lassen. Ferner: die Zahl der Revierbeamten, die Zahl der Einfahrer ist in dauerndem Wachsen. Ich habe keine Veranlassung, an dem Pflichtgefühl und der Zuverlässigkeit bieser Beamten zu zweifeln. Ein weiteres: wenn Sie sich unsere Zechen ansehen, so werden Sie finden, daß unsere großen und modernen Zechen eine die andere zu übertreffen suchen in großartigen, umfassenden Einrichtungen zur Verhütung von Ex⸗

plosionen und zur Bekämpfung ihrer Folgen. Es gibt einzelne Zechen,

bei denen die Entwicklung dieses Zwelges ihres Betriebes, ich 18. beinahe sagen, zum Sport geworden ist, und es wird auf döle. Gebiet ohne jede Rücksicht auf die Kosten Erstaunliches ge Ueiche Endlich beide, Zechenbesizer wie Bergmann, haben dae seaen Interesse an der Befolgung der zum Schutze der Leute ee Te. Vorschriften; der Bergmann, weil es sich um die Tene. Gefahren für sein eigenes Leben handelt, der 86n so weil jede Katastrophe, auch wenn er vom Richter no loge weiß gewaschen wird, für ihn immer eine moralische bildet, und weil ihm jede derartige Katastrophe elnen schw materiellen Schaden zufügt. Ver⸗ Ich frage Sie nun: wie ist es möglich, daß unter diesen Ffte hältnissen fortwährend geklagt wird, die bergpolizeilichen Vorschri 8 seien ungenügend, die bergpolizellichen Vorschriften würden nicht 8 folgt. Ich habe darauf eine Antwort. Nach meiner Ansicht 8. die Schwierigkeiten, zu einer wirkungsvollen und zuverlässigen führung unserer bergpolizeilichen Anordnungen zu gelangen, in Schwierigkeiten und Besonderheiten des Betriebes. gin.Me kann man nicht beaufsichtigen wie eine über Tage betriebene Fabr 8 wie den Potsdamer Platz, wie einen großen Bahnsteig, wo sich ale vor den Augen vieler bei heller Tages⸗ oder guter Abendbeleuchtung abspielt, wo irgendwelche Vorkommnisse oder Verstöße eigentlich nie das Geheimnis einiger weniger Personen bleiben können. Im Berg⸗ werk arbeiten Hunderte bis Tausende von Menschen auf Flächen, e sich auf viele Kilometer hinaus dehnen, verteilt auf mehrer

Sohlen, verzettelt auf 60, 80, 100 einzelne Betriebavumt⸗ und die wenigen Leute, die dort zusammenliegen, arbe 3 im Dunkel der Grube, das Gcubenlicht erleuchtet nu

mühselig den Arbeitsplatz. Was also in der unmittelbarsten Nähe des Arbeiters, der betreffenden Kameradschaft oder des betreffenden Beamten erfolgt, das sieht man nie. Zudem macht es die Ausdehnung der Grube, die Verzettelung der Betriebspunkte ja jedem Ueh beamten unmöglich, an einem Tage auch nur einen Teil einer Grab⸗ in allen ihren Teilen zu sehen; es macht den Bergbeamten und dem Einfahrer unmöglich, wenn sie noch so sorgfältig revidieren, ardere als gelegentliche Stichrevisionen bestimmter Betriebseinrichtungen vor⸗ zunehmen (sehr richtig!) oder bestimmte Teile der Grabe sich genan anzusehen.

Also mit einer Vermehrung der Polizei ist nach meiner Auf⸗ fassung die Sache nicht getan. Es ist auch nichts getan etwa mit der Einsetzung von Polizeibeamten aus dem Arbeiterstande (Zuruf bei den Polen), wie wir sie im Auslande vielfach haben, wo trotz dieser Einrichtung auch große Unglücksfälle vorkommen und wo diese aus dem Arbeiterstande hervorgegangenen Bergpolizeibeamtan aus denselben, den erörterten, Gründen nicht erfolgreich und erschäöpfen revidieren können, wie ein anderer Polizeibeamter auch.

Aber, meine Herren, mit diesen Erörterungen kommen wir doch dem Kernpunkt der Frage erheblich näher. Eine Vermehrung der Polizei, eine Vermehrung der bergpolizeilichen Vorschriften, 8 weiterer Druck auf die Provinzial⸗ und Lokalbehörden wird mi schwerlich in die Lage versetzen, sagen in können: es wird jetz erheblich besser werden. Sondern gelöst werden kann die Frage nur, wenn m. die Verantwortlichkeit in den Kreisen der unmittelbar an dem Betrieb⸗ beteiligten Beamten, Werksleiter und Arbeiter vermehrt (sehr richtig) und das Verantwortlichkeitsgefühl steigert. (Sehr gut!)

Meine Herren, diese Fragen beschäftigen mich seit 3 Jahren, und ich bin für ihre beiden Teile sowohl was den Werksbesitzer un seine Beamten als auch was die Arbeiter betrifft zu gewissen - gebnissen gekommen, mit denen ich Sie über kurz oder lang würke beschäftigt haben, auch ohne daß dieser Unglücksfall mir den letzten Anstoß gegeben hätte. (Hört, hört!)

Meine Herren, wir haben in unserem Berggesetz eine Bestimmung⸗ kurz dahingehend, daß der Besitzer oder der Repräsentant der Gru einen verantwortlichen Betriebsführer zu benennen hat. Dieser triebsführer wird von der Bergpolizeibehörde auf seine Qualffikation geprüft und dann bestätigt. Er kann disqualifiziert, von der Ben⸗ behörde seines Amtes enthoben werden, wenn er zeigt, daß ihm g Eigenschaften, die erforderlich sind, um seinen Dienst zu versehen, 98 gehen, oder wenn er direkt sich mit den bergpolizeilichen Bestimmundic in Widerspruch gesetzt hat. Nun hat sich die Judikatur in der Wej entwickelt, daß dieser eine Betriebsführer zunächst die polizeiliche n bergrechtliche Verantwortung trägt für alles, was in der Grube befohle wird. Das ging, solange wir mit kleinen Verhältnissen, mit den llelne Zechen der 60 er und des Anfangs der 70 er Jahre zu tun hatten, ohn große Tiefe, mit wenig Menschen, ohne erhebliche maschinelle Betrienn Unsere jetzigen Riesenbetriebe haben außer diesem Betriebsführer f Heer von anderen, mittleren Werksbeamten, die mit voller freier eigen 3 Verantwortlichkeit in dem ihnen überwiesenen Teile des Betried⸗ schalten können und die der verantwortliche Betriebsführer im einzel 8 iu kontrollieren gar nicht imstande ist. Außerdem aber haben unsan modernen komplizierten Betriebe es notwendig gemacht, daß über 88 Betriebsführer akademisch gebildete, technisch vorgebildete Werle beamte als Inspektoren, Direktoren oder Generaldirektoren ste en, de naturgemäß in allen möglichen Sachen in den Betrieben eingreifen und diejenigen Dinge anordnen müssen, die sich dem technischen 8 ständnis des Betriebsführers entziehen. Nun trägt nach der bestebenden Judikatur die Verantwortung für die Anordnungen dieser bobes Werksbeamten immer nur der eine Betriebsführer. Ich bin zu Ergebnis gekommen, daß wir zu einer gesetzlichen Regelung in auf Richtung kommen müssen, daß die Verantwortlichkeit nicht allein 88 diesem Betriebsführer lasten darf, sondern daß außer ihm üach e⸗ Gesetz gegenüber alle diejenigen Beamten verantwortlich sein bin die im Betriebe mit besonderen Funktionen betraut sind⸗ und 82 be⸗ ferner der Ansicht, daß nach oben hin alfe diejenigen, die heee ge sehlen, auch für die Konsequenzen dieser Befehle verantwortlich gerlung werden müssen. (Sehr richtig!) Wenn wir zu einer derartigea Neg⸗ kommen, dann wird man ich möchte mich so ausdrücken r unl Betriebsführern einen Druck nehmen; die Leute werden freier gan sicherer sich an die Hauptaufgabe ihres Berufes begeben Iheee ort⸗ wird auch bei den übrigen Zechenbeamten das Gefühl der Seag noch lichkeit stärken, sie werden dvorsichtiger sein und werden so uch daß viel mehr überlegen, was sie tun. Man wird endlich daduee. man die höheren Beamten der Zeche unmittelbar an

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8 felln lichkeit für den Betrieb der Bergpolizei gegenüber betei it, vantwoch da, wo es nicht ausreichend vorhanden sein sollte, das b 8 lichkeitsgefühl steigern; denn das möchte ich ausdrücklich Gros der Angestellten in unseren Privatzechen ist von 88 wie Verantwortlichkeitsgefühl erfüllt und tut seine Pflicht so

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