konnte, so lag dies daran, daß wir auf Steuerzahler Rücksicht nehmen mußten, denen dusch die Kommissionsbeschlüsse eine Mehr⸗ leistung über die Vorlage hinaus in Höhe von 8 Millionen auferlegt wird, und auf die Verhältnisse der Kommunen, Kreise und Provinzen. Namentlich die Städte werden sich sehr bald gezwungen sehen, dem Beispiele des Staates zu folgen und ebenfalls die Beamtengehälter zu erhöhen. Der Finanzminister hat am 26. Oktober darauf hingewiesen, daß jede Verschiedenheit in der Besoldungsordnung zwischen den Reichs⸗ und den preußischen Beamten durchaus unerwünscht ist. Meine Fraktion steht ebenfalls auf diesem Standpunkt und hält dafür, daß jede Differenzierung in dieser Hinsicht berechtigte Mißstimmung erzeugen müßte. Die zahlreichen Petenten sind ja vielfach durchaus die
Träger berechtigter Ansprüche gewesen. Aber die Kommissionsbeschlüsse
konnten nicht allen ihren Hoffnungen entsprechen, es müssen auch hier und da Unebenheiten in den Kauf genommen werden. Im großen und ganzen ist denn doch eine ganz bedeutende Besserstellung der Beamtenschaft erfolgt. In den Petitionen ist mir aufgefallen, daß die Petenten den Vergleich ihrer Stellung mit der eenigen anderer Beamten stets nach oben, niemals nach unten anstellen, und ferner fällt mir auf, daß die Arbeit jeder einzelnen Beamtenkategorie ledig⸗ lich auf ihren Geldwert beurteilt wird. Das geht doch nicht an. Bei diesem Urteil sprechen noch ganz andere Faktoren mit, namentlich kommtdas Interesse an der Sache in Betracht, das sich gar nicht in Geld ausdrücken läßt. Wir hoffen, daß das zu stande gekommene Kompromiß nunmehr in der Beamtenschaft Beruhigung erzeugen wird. Auf eine kritische Beleuchtung der Kommissionsvorschläge im einzelnen gehe ich nicht ein. Anderseits empfehle ich die von der Kommission im Anschluß an die een gestellten besonderen Anträge und Resolutionen der Regierung zur Berücksichtigung, so insbesondere diejenigen betreffs der Lotsenkommandeure und ⸗Anwärter. Wir hegen das feste Vertrauen, daß namentlich in letzterer Beziehung die Regierung den be⸗ rechtigten Wünschen voll entsprechen wird. Ganz besonders lege ich der Regierung die Förderung einer gesetzlichen Regelung des Mittelschulwesens ans Herz; hier muß endlich der Gesetz⸗ geber einschreiten. Im allgemeinen bemerke ich noch: je mehr wir die Bureaukratie bei den höheren Beamten perhorreszieren, um so notwendiger ist es aber, daß der eigentliche Bureau⸗ dienst, den die mittleren Beamtenklassen wahrzunehmen haben, in strengster Pflichttreue versehen wird; denn nur dadurch kann der ganzen Verwaltung eine tüchtige, zuverlässige Grundlage gegeben werdenn. Ich wünsche, daß in der Beamtenschaft die jungen Beamten den älteren nacheifern und von der Ueberzeugung durch⸗ drungen sein mögen, daß nicht im Gehalt allein, sondern in treuer Pflichterfüllung der beste und schönste Lohn für den Beamten liegt. Wir verlangen von dem Beamten nicht bloß Diensteifer, sondern auch, daß er aller der Pflichten stets eingedenk bleibt und sie hochhält, die er im Diensteide zu erfüllen gelobt hat.
Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.): Auch ich kann der Auffassung, daß bei dem Kompromiß die Unterbeamten die Kosten tragen, nicht beipflichten. Es sind vielmehr die mittleren Beamtenkategorien, die diese Kosten tragen müssen. So haben auch wir, namentlich hinsichtlich der Assistenten, belt Abschluß des Kompromisses einige Errungenschaften, über die wir uns ganz besonders gefreut hatten, zu unserem Schmerze wieder aufgeben müssen. Gewünscht hätte ich noch eine Besserstellung der Eisenbahnassistenten. Hoffentlich erfüllt der Reichstag die Wünsche der Postassistenten, aber die Eisenbahnassistenten müssen mit den Postassistenten gleichgestellt werden; ich erkenne nicht an, daß die Eisenbahnassistenten 1— ge⸗ ringere Vorbildung haben. Der Dienst der Eisenbahnassistenten ist jedenfalls schwieriger und im Außendienst auch gefährlicher.é Ich be⸗ dauere ferner, daß die Forstkassenrendanten nicht besser gestellt werden konnten. Sehr bedeutsam war in der Kommission die Frage der Gerichtssekretäre und Verwaltungssekretäre; wir wünschten eine Ver⸗ kürzung der Aufrückungsfrist für die Gerichtssekretäre, aber unser Antrag wurde leider abgelehnt; bei der zweiten Lesung habe ich mit schwerem Herien für den Kommissionsbeschluß gestimmt, weil nach der Erklärung der Regierung die Belastung für eine Aenderung zu groß gewesen wäre. Wir werden uns bei der augenblicklichen Sachlage
und ich empfehle namens meiner Freunde deren Annahme.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Ich kann mich nur auf meine gestrigen allgemeinen Bemerkungen beziehen. Es ist natürlich daß eine Reihe einzelner Wünsche wegen des Ganzen hat zurückgestellt werden müssen. Auch die Assistenten werden sich damit abfinden müssen, daß nicht mehr erreichbar gewesen ist. Bezüglich der Gerichtssekretäre und der Verwaltungssekretäre hat uns die Regierung nachgewiesen, daß bei den einen die Anstellungs⸗ und bei den anderen die Beförderungs⸗ verhältnisse vorteilhafter sind. Ich kann es nur wiederholen, daß die Kommission alle Gründe für und wider sorgfältig geprüft hat, und daß wir auf keinen Fall das Kompromiß durchbrechen wollen. — Zu einer Regelung der Lehrerfrage fordern die Kompromißparteien durch ihre Resolution die Regierung auf, das Mittelschulwesen zu regeln. Besonders die Stellung der Zeichenlehrer ist eingehend in der Kommission besprochen worden. Aber auch sie müssen sich mit dem bescheiden, was erreichbar war. Ich bitte Sie um Annahme der Kompromißanträge. Abg. Büchtemann (fr. Volksp.): Ich danke dem Vorredner zu⸗ nächst für das Interesse, das er gestern meiner Person erwiesen hat.
Ich stelle aber fest, daß zuerst Abg. Quebl für seine Parteifreunde hervorgehoben hat, wie sich diese um das Zustandekommen der Vor⸗ lage bemüht haben. Darauf erst glaubte ich, auch die Bestrebungen meiner Partei dafür betonen zu sollen. Alle Mähe ist nun ver⸗ lebens, noch weitergehende Wünsche zu vertreten. Aber für die urnlehrer hätte ich allerdings noch weitere Verbesserungen ge⸗ wünscht. Was die Resolution wegen der Regelung des Mittelschul⸗ wesens betrifft, so hätte ich eigentlich gegen die Fassung derselben etwas einzuwenden. Das ganze Mittelschulwesen wird nicht durch Gesetz, sondern wie das Mädchenschulwesen allein von der Ministerialinstanz geregelt. Insofern geht die Resolution über den Rahmen unserer verfassungsmäßigen Rechte hinaus. Es ist aber dringend erforderlich, daß möglichst noch in dieser Session die Regierung ein Gesetz über die Gehaltsregelung der Mittel⸗ schullehrer vorlegt. Die Gemeinden fürchten, daß bei einer Reglementierung der Mittelschulen die Eiaentümlichkeiten der kommunalen Mittelschulen nicht genügend berücksichtigt werden. In Posen sind die Mittelschulen sehr hochgebracht worden und haben die Berechtigung zum Einjährigenzeugnis. Die Frage der höheren Mädchenschulen ist noch ganz in Fluß, es ist möglich, daß manche Aufgaben der höheren Schulen den Mittelschulen zufallen müssen. Die Einrichtung der höheren Mädchenschulen mit Lyzeen usw. wird vielleicht über die Kräfte mancher Gemeinden gehen. Wir stimmen dem Finanzminister darin zu, daß nicht zu schnell mit der reglemen⸗ tarischen inneren Ordnung der höheren Mädchenschulen vorgegangen werden kann. 8 Abg. Peltasohn (fr. VPgg.): Wir haben auch nur mit schwerem Herzen auf die Verkürzung der Aufrückungsfrist für die Assistenten auf 18 Jahre verzichtet. Die meisten Assistenten bekleiden allerdings tatsächlich Sekretärstellen, und es ist auch eine Erhöhung der Assistentengehälter erreicht worden. Es bedarf aber der Gleichstellung der Eisenbahnassistenten mit den Postassistenten. Zu einer vollen Gleichstellung der Gerichtssekretäre mit den Verwaltungssekretären konnten wir uns nicht entschließen, weil tatsächlich noch Verschiedenheiten in der Vorbereitung be⸗ stehen. Leider ist es uns nicht gelungen, die Bahnmeister aus den übrigen Klassen herauszuheben und weiter aufzubessern. Wir bedouern auch die Herabsetzung der Stellenzulagen für die Rendanten und Rechnungsrevisoren bꝛi der Justiz. Für die technischen Werksbeamten wäre ein höheres Anfangsgehalt gerechtfertigt gewesen, weil sie eine kostspieligere Vorbildung haben. Die Strafanstalts⸗ lehrer sind nach unserer Meinung nicht gut genug weggekommen; es kommt bei ihnen in Betracht, mit welchem Material sie zu tun haben, und daß sie nicht so viele Ferien haben, wie andere Lehrer. Die Regierung hat sich wenigstens bereit erklärt, ihnen die bis⸗ herigen Zulagen zu belassen, die ihnen nach der Vorlage entzogen werden sollten. Auch wir hätten gewünscht, daß die Turnlehrer her⸗
mit den Kommissionsbeschlüssen abfinden müssen,
vorgehoben und den Musiklehrern gleichgestellt worden wären. Für die Zeichenlehrer ferner hätten wir ein Anfangsgehalt von 2400 ℳ gewünscht. Die Zeichenlehrer scheiden für ihre Ausbildung zwei Jahre lang aus dem Schuldienst aus, und diese Zeit wird ihnen nicht an⸗ gerechnet. Bei den Seminarlehrern bedarf noch die Anrechnung der Dienstzeit als Prävarandenlehrer der Aufklärung. Nach der Erklärung der Regierung soll ihnen die Zeit über 4 Jahre als Präparanden⸗ lehrer angerechnet werden, während bei den Seminarlehrern, die direkt an das Seminar gekommen sind, so gerechnet werden soll, als ob sie vorher auch Präparandenlehrer gewesen wären. Da den Präparanden⸗ lehrern gleichfalls 4 Jahre angerechnet werden sollen, so nehme ich an, daß im ganzen 8 Jahre angerechnet werden können. ch glaube, daß diese Regelung angemessen ist. Was die Anträge betrifft, so begrüßen wir mit besonderer Freude den Antrag auf Besserstellung der Ober⸗ lehrer. Persönlich spreche ich noch meine Genugtuung über die Re⸗ gelung der Gehälter für die Seminardirektoren aus.
Abg. Ströbel (Soz.) bemerkt, daß er nicht einzusehen vermöge, weshalb die Freisinnigen genötigt waren, sich dem Kompromiß der übrigen Parteien anzuschließen und ihre weitergehenden Wünsche zurückzustellen. Die Sozialdemokraten stien auch für Beamtenklassen eingetreten, die nicht aus proletarischen Schichten hervorgegangen seien, wohingegen die bürgerlichen Parteien ihr warmes Herz immer nur für die Schichten zeigten, aus denen sie selbst hervorgegangen seien.
Darauf wird die Debatte geschlossen.
Abg. von Schenckendorff (nl.) spricht zur Geschäftsordnung sein Bedauern aus, daß es ihm durch den Schluß unmöglich gemacht sei, über die Frage der Turnlehrer zu sprechen, die der Abg. Büchtemann mit Rücksicht auf seine Wortmeldung nur gestreift habe.
Bei der Abstimmung werden die Gehaltsklassen 11 — 22 mit den sämtlichen von den Kompromißparteien beantragten Abänderungen angenommen. Ueber die Petitionen beschließt das Haus nach dem Kommissionsantrage. Die Resolution wegen der Regelung der Mittelschulen wird angenommen.
Das Haus geht über zur Gruppe III, Gehaltsklassen 23 bis 37, das sind die Gehälter von 2400 — 4800 bis zu 4000 — 6900 ℳ. Auch hierzu haben die Kompromißparteien eine Reihe von Abänderungen beantragt.
Die Polizeidistriktskommissare in der Provinz Posen sonen statt 2700 — 4800 ℳ ein Gehalt von 2700 — 5100 ℳ erhalten.
Für die bE“ bei den Polizeiverwaltungen in den Provinzen soll das Endgehalt von 4800 ℳ auf 5100 ℳ erhöht werden.
Die Rentmeister bei der Verwaltung der direkten Steuern sollen zu einem Drittel der Stellen nichtpensionsfähige Zulagen von je 300 ℳ erhalten.
Für die Landmesser, Katasterkontrolleure, Grubenmark⸗ scheider und Vermessungsbeamte, die nach der Regierungs⸗ vorlage 2700 bis 4800 ℳ erhalten sollten, für die aber die Kommission das Endgehalt auf 5100 ℳ bemessen hat, soll die Regierungsvorlage wieder hergestellt werden, Drittel der Stellen eine ni⸗ tpensionsfähige Zulage von je 300 ℳ gewährt werden.
Mitt dieser Gruppe soll zugleich die Gehaltsregelung für die Professoren der Hochschulen sowie die Erhöhung ver⸗ schiedener Etatsfonds behufs Feraniehung ausgezeichneter Lehrkräfte besprochen werden; dafür sollen im Handelsetat für die gewerblichen Unterrichtsanstalten 20 000 ℳ, im land⸗ wirtschaftlichen Etat 40 000 ℳ (Regierungsvorlage: 25 000 ℳ), im Kultusetat 465 000 ℳ (Vorlage: 405 000 ℳ), für die Hochschule für die bildenden Künste und die Hochschule für Musik, für die Vorsteherstellen in den Meisterateliers an der Akademie der Künste in Berlin und an den Meisterschulen für musikalische Komposition, für das Kunstgewerbemuseum und die Kunstschule in Berlin sowie für die Kunstakademien in Königsberg, Düsseldorf und Cassel und für die Kunst⸗ und Kunst⸗ gewerbeschule in Breslau 40 000 ℳ (Vorlage: 20 000 ℳ) sowie endlich für die technischen Hochschulen 190 000 ℳ (Vor⸗ lage: 165 000 ℳ) eingestellt werden.
Die Kommission beantragt zu dieser Gruppe folgende Resolutionen:
„die Regierung zu ersuchen, die Verhältnisse der Assistenten der wissenschaftlichen Institute, der Universitäten, technischen Hoch⸗ schulen und sonstigen gleichstehenden wissenschaftlichen Anstalten einer weiteren Prüfung zu unterziehen und die sich etwa als an⸗ gemessen herausstellende Erhöhung der Remuneration vorzunehmen;
die Regierung zu ersuchen, für diejenigen Gefängnisgeistlichen, welche später zu einem Gemeindepfarramt übergehen, Mitlel in den Etat einzustellen für die Aufnahme derselben in die kirchlichen Ruhegehalts⸗ und Reliktenversorgungskassen.“
Abg. Dr. von Liszt (fr. Volksp.): Auch bei diesen Gehalts⸗ klassen haben wir eine Reihe von Wünschen zurücksetzen müssen, um das große Werk der Besoldungsordnung einheitlich fertig⸗ bringen zu helfen. Die Resolution bezüglich der Assistenten an den wissenschaftlichen Instituten bitten wir anzunehmen. Die Lektoren klagen über ihr unsicheres Einkommen. Auch die Klasse der Amtkanwälte dürfte später wieder herausgegriffen werden müssen, wenn die g⸗plante Justizreform im Reichstage angenommen wird und die Amisanwälte damit eine erhöhte Bedeutung erhalten. Was die Gehaltssätze der Universitätsprofessoren betrifft, so ist es ja anzuerkennen, daß an Stelle der bisherigen Ordnung auf dem Ver⸗ waltungswege eine gesetzliche Regelung eingetreten ist. Aber die Sätze bleiben doch hinter früheren Weesprechtcnen zurück. Die Pro⸗ fessoren sind in Preußen schlechter als in Bayern gestellt. Besonders zu beklagen ist es, daß die Alterszulagen bei den Professoren wegfallen sollen, die außerdem noch eine Erwerbstätigkeit ausüben, wie das bei den Medizinern wohl meistens der Fall ist. Das System der Honorar⸗ abzüge hat mein Freund Kahl von der Berliner Univerfität als ungerecht und unzweckmäßig bezeichnet. Es ist unzerecht, weil jeder Professor seine Zuhörerschaft durch seiae Tüchtigkeit erwirbt, und es ist unzweckmäßig, weil andere Staaten diese Honorarabzüge nicht kennen und dadurch eher tüchtige Lehrkräfte an sich können. Kein System schafft auch ein solches Abhängigkeitsverhältnis nach den verschiedensten Richtungen hin wie dieses. Wenn es auch nicht der richtige Augenblick wäre, an dem System der Honorarabzüge jetzt zu rütteln, so wollten wir es doch nicht unterlassen, auf die Notwendigkeit mindestens einer Milderung hinzuwirken.
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Rentmeister der Stifte in Celle, Magdeburg zund anderen Städten konnten bei der Aufbesserung leider nicht berücksichtigt werden, weil die Regierung keine gesetzlichen Voll⸗ machten dazu besitzt. Mein verehrter Vorredner hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Amtsanwälte eine weitere Verbesserung erfahren müßten, wenn ihnen durch die geplante Justizreform eine erhöhte Bedeutung zufallen würde. Auch den Wünschen nach Besserstellung der Professoren standen dieselben Widerstände entgegen wie den meisten von den Beamten geäußerten Wünschen. Leider fallen die außerordentlichen Professoren vollkommen aus. Bezüglich der technischen Hochschulen ist es erfreulicherweise besser geworden. Im ganzen möge man bedenken, daß die Reulinge unter den Professoren eine halbe Million Mark mehr erhalten. Unzweckmäßig ist auch die Zweiteilung der an den Museen angestellten wissenschaftlichen Beamten. Im großen und ganzen müssen sich auch die Professoren eben mit dem (irtom.) s
1 g. Dr. Rewo rkons.) spricht sich namens seiner Freu 1 die Beschlüsse der Kompromißparteien aus und be sehne F unde e
Aenderungen der Professorengehälter wenigstens zu i 8 besserung geführt haben. 8 11““
Abg. von dem Hagen (Zentr.): Ich bedaure, daß die V . beamten wieder zurückgesetzt werden und sich mit 1b Sreilegenas⸗
jedoch für ein
begnügen sollen; desgleichen bedaure ich, daß die Navigationslehrer nicht den anderen Fachlehrern gleichgestellt werden. In bezug auf die Professoren steht das Zentrum auf demselben Standpunkt wie der Abg. Friedberg. Der Resolution wegen der Gefängnisgeistlichen schließen wir uns an, und ich hoffe, daß die Regierung die Lage bden Gefängnisgeistlichen noch einmal prüfen und deren Wünsche er⸗ üllen 3
Abg. Graf Clairon d⸗Haussonville (kons.): Wir haben ge⸗ glaubt, für die Beamten im Polizeiwesen ganz besonders eintreten zu müssen, die ein ganz besonders schweres Amt haben. Wir stimmen den Kompromißanträgen mit Freuden zu. Ganz besondere Genugtuung
ewährt es uns, daß der Polizeidistriktskommissate in der Provinz
osen in besonderem Maße gedacht worden ist. Hoffentlich steht eine Regelung des ganzen Systems der Katasterkontrolleure in Aussicht. — Ich spreche dem Abg. Friedberg meinen Dank dafür aus, daß er die schwierige Frage der Professorengehälter mit Sachkenntnis zu einem alle Parteien befriedigenden Abschluß gebracht hat. Die Freiheit der Wissenschaft muß unangetastet bleiben. Den Anträgen in der ersten Kommissionslesung konnten wir uns nicht anschließen, weil der finan⸗ zielle Effekt zu weit ging, dagegen haben wir den Beschlüssen in der zweiten Lesung zugestimmt. Zur Heranziehung ausgezeichneter Lehr⸗ kräfte haben wir den Dispositionsfonds im Etat vorgesehen. Wir sind jedenfalls in bezug auf die Peofessoren so weit gegangen, wie wir irgend gehen konnten.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Elster: Der Abg. von Liszt hat bemängelt, daß bei den Professoren, die noch eine be⸗ sondere Erwerbstätigkeit ausüben, die Alterszulagen wegfallen sollen. Niemals ist eine rein wissenschaftliche Tätigkeit, z. B. auch auf literarischem Gebiet, als Erwerbstätigkeit angesehen worden und wird auch in Zukunft als eine solche angesehen werden⸗ Ein Jurist könnte auch einmal an einem Fachblatte arbeiten, er würde genau ebenso behandelt werden. Die nichtetatsmäßigen Professoren sind, wie der Abg. Friedberg sagt, nicht zufrieden damit, daß sie bei dieser Besoldungsordnung nicht berücksichtigt sind. Ja, das ist doch selbstverständlich, daß die nichtetatsmäaßigen Be⸗ amten hierbei nicht berücksichtigt werden konnten. Es ist nicht richtig, einen Beamten anzustellen, ohne ihn auf die feste Grund⸗ lage eines Gehalts zu stellen, und wenn das Amt nicht da ist, können wir niemand dafür anstellen. Wenn sich aber für einen Lehr⸗ auftrag auf die Dauer ein Bedürfnis herausstellt, so muß die Stelle etatsmäßig gemacht werden.
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Ich will nur die Frage der Heran⸗ ziehung ausgezeichneter Lehrkräfte zu den Kunstakademien heraus⸗ greifen. Daß diese Neuordnung eine durchaus befriedigende sei, kann man wirklich nicht behaupten. Das Purchschnittsgehalt ist zwar auf 4500 ℳ erhöht, aber das Höchstgehalt, 6000 ℳ, wird nicht nach einer bestimmten Reihe von Jahren erreicht, sondern hängt lediglich vom Zufall ab, ob nämlich höherhonorierte Lehrkräfte aussterben. Dieser Uebelstand macht sich dann besonders bemerkbar, wenn von auswärts eine hervorragende Kraft gewonnen wird. Ich begrüße es mit Freuden, daß der Fonds zur Gewinnung und Erhaltung ausgezeichneter Kräfte auch dazu dienen soll, eine bessere Besoldung derjenigen Kräfte herbeizuführen, die schon seit längerer Zeit an der Kunstakademie wirken. Der Fonds ist von 20 000 auf 40 000 ℳ erhöht, ich hoffe aber, daß er in absehbarer Zeit noch weiter erhöht werden kann, um überhaupt die Gewinnung wirklich tüchtiger Kräfte möglich zu machen. me haben jedenfalls alles getan, um allen Wünschen gerecht zu werden.
Damit schließt die Debatte; die Gehaltsklassen 22 — 37 mit den Abänderungen nach den Kompromißanträgen sowie die sämtlichen Kommissionsbeschlüsse bezüglich der Professoren und der Etatsfonds werden angenommen, ebenso werden die beiden Resolutionen wegen der wissenschaftlichen Assistenten und der Gefängnisgeistlichen angenommen.
Das Haus geht über zur Beratung der Gruppe IV, Gehaltsklassen 38 bis 53, die die Gehälter der höheren Be⸗ enntantdon der Gehaltsstufe 2700 bis 7200 ℳ an aufwärts enthalten.
Hierzu beantragen die Kompromißparteien, die Gehälter der nicht vollbesoldeten Kreisärzte und Gerichtsärzte auf 2100 bis 3900 ℳ, im Durchschnitt 3000 ℳ (Kommissions⸗ beschluß: 2400 bis 4200 ℳ, im Durchschnitt 3300 ℳ) fest⸗
sch . zusetzen, sowie folgende Resolution anzunehmen:
„die Regierung zu ersuchen, in eine Neuregelung der Pensions⸗ verhältnisse der nicht vollbesoldeten Kreisärzte einzutreten mit dem Ziele der Anrechnung eines angemessenen Teils der als praktischer Arzt zurückgelegten Zeit“. 3 1
In Verbindung damit wird eine Reihe von „Bemer⸗ kungen“ in der Vorlage beraten, die sich auf die Ostmarken⸗ zulagen, die Lokalzulagen, Stellenzulagen, einige Dispositions⸗ fonds im Etat usw. beziehen. .
Die Kommission beantragt hierzu ferner folgende Reso⸗
nen: 8 d8 „a. die Regierung zu ersuchen, im Interesse der Gerechtigkeit
und zwecks Ausgleichs der großen Verschiedenheiten in den Anstellungsverhältnissen der höheren Beamten die Anrechnung der diätarischen Dienstzeit der höheren Beamten, wie folgt, zu ordnen: Die Anrechnung der diätarischen Dienstjahre nach den allgemeinen Bestimmungen bekommt für alle höheren Beamten
in erster Dienststellung rückwirkende Kraft, soweit dies, wie durch das Richterbesoldungsgesetz, nicht bereits anderweit gesetz⸗
lich geregelt ist. Für die höheren Beamten in nicht erster
Dienststellung hat die Berechnung der Dienstjahre so zu er⸗
folgen, daß sie keinesfalls schlechter stehen, als wenn sie in der
niederen 1“ ben 5 “ . di eegierung zu ersuchen, etzentw der 2 die Jrecgtern des Gesetzes vom 21. Juli nif, vonulegen, Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, gemäß Artikel 98 der preußischen Verfassungsurkunde vom 31. Jnnuar 1850 und in Abänderung des Gesetzes vom 7. Mai 1851, betr. die Dienst⸗ vergehen der richterlichen Beamten, eine einheitliche, or anische erschöpfende und den veränderten Zeitverhältnissen chende Neuregelung des gesamten Beamtenrechts herbeiführt.“ v höheren Beamten hat viel Anfechtung erfahren; deshalb muß ich auf die Entstehung desselben eingehen. In der Kommission lehnte in der ersten Lesung eine große Partei sämtliche Erhöhungen für die höheren Beamten über 10 000 ℳ hinaus ab, eine andere große Partei enthielt sich der Abstimmung; so kamen ganz wunderbare Beschlu 9 8 stande nach denen von allen höheren Beamten allet die &. nastal⸗ direktoren Stellenzulagen bekamen, die für die übri⸗ 1 5 vnr elehnt wurden. In der zweiten Lesung mußt degen Beam ec stens einigermaßen befriedigendes Ergebnis gepant W wfolh nun ein Dritiel der Stellen zu gehobenen Stellen e Slgelolagen gemacht werden. Diese gebobenen Stelle⸗ Frdi, icht vor⸗ handen; es ist also ein Vorgreifen der anl sn rwaltungs⸗ reform und ein vollständig neu er allgemeinen frd ch kein Raum 12 done der RRegierüng danken gher, en sten Echema vor, welche Stellen sie als gehoben b mancher etrachtet. Von Srch eted ebrhia, 8.8, dieses Kompromiß den Grundsatz 8c bin nicht der Ansicht, diem aüit en, Regierungsräten durchbreche, 1 entsprechen den Besbenn iese gehobenen Stellen in der Verwaltung kein Kompromiß id 8 Pnangsstellen in der Josti. Uebrigens ist nichts zu erreichen eac und ohne dieses Kompromiß war überhaupt daß durch das Komp uch die Lschbersolzun war der Anschauung, mußten allerdings romiß jener Grundsatz nicht verletzt wird. Wir die Ansichten 82 von unseren Forderungen etwas nachgeben und auf amten der alfr großen Parteien auf der Rechten bezüglich der Be⸗ Zentrum wün gemeinen Staatsverwaltung Rücksicht nehmen. Das das Komdromsg eindg auc - dee 8 78 I 8 gen würde; dann hätte man aber no gehen müssen und auchtdie Oberförster, Oberlehrer, Bauinspektoren usw.