1909 / 26 p. 35 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Arfbündigung Schlsischer Pfandbriefr.

Die in dem nachstehenden Verzeichnisse Nr. I aufgeführten Schlesischen Pfandbriefe werden ihren Inhabern für den Fälligkeitstermin Johannis 1909, d. i. 24. Juni 1909 gekündigt, und die Inhaber dieser Pfandbriefe zur Einlieferung im

Fälligkeitstermine aufgefordert.

Die zum Umtausch gekündigten, durch Eintausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe einzulösenden altlandschaftlichen Pfand⸗ briefe ( A des Verzeichnisses) werden schon von jetzt ab gegen Ausfolgung der Ersatzstücke bei der Generallandschaftskasse zu Breslau, Taschenstraße Nr. 18, eingelöst. Die Portokosten für Umtauschsendungen trägt die Landschaft.

Die zur Barzahlung gekündigten Pfandbriefe (1 B des Verzeichnisses) sind im Fälligkeitstermine (24. Juni 1909) bei uns oder bei einer der Fürstentumslandschaften zu Jauer, Glogau, Ratibor, Liegnitz, Frankenstein, Neiße, Ols und Görlitz portofrei einzuliefern, worauf Barzahlung des Nennwertes erfolgt. Über etwaige vorherige Einlieferung wird von der Landschaft Kassenquittung erteilt und gegen deren Rückgabe im Fälligkeitstermine Barzahlung geleistet werden.

Mit den Pfandbriefen sind alle diejenigen Zinsscheine zurückzuliefern, die auf einen späteren als den vorbezeichneten

Fälligkeitstermin lauten, bei Serienpfandbriefen auch die Erneuerungsscheine (Zinsscheinanweisungen, Talons). Diejenigen Inhaber gekündigter Pfandbriefe, die deren Einlieferung nicht im Fälligkeitstermine bewirken, haben zu erwarten, daß sie nach den betreffenden Vorschriften mit dem Pfandbriefsrechte oder mit dem Rechte der Sonderhypothek ausgeschlossen

und mit ihren Ansprüchen auf den bei der Landschaft zu verwahrenden Gegenwert verwiesen werden.

Die in dem Verzeichnisse Nr. II aufgefuͤhrten Pfandbriefe sind schon für frühere Fälligkeitstermine bis einschließlich Weihnachten 1908 aufgekündigt und bisher nicht eingeliefert worden. Sie sind mit den vorhandenen Zinsscheinen, die Serienpfandbriefe auch mit Erneuerungsscheinen (Zinsscheinanweisungen, Talons) zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes von den Inhabern unverzüglich

eeiinzureichen.

28 Gleichzeitig wird folgendes bekannt gemacht: Die Ausreichung neuer Zinsscheine zu Schlesischen landschaftlichen Pfandbriefen Lit. D für die Zeit von Weihnachten 1908 t bei den Fürstentumslandschaften zu Jauer, Glogau, Ratibor, Breslau, Liegnitz, Frankenstein, Neiße, Sls und Cörlitz in der Zeit vom 8. bis 20. Februar d. J. und bei der unterzeichneten Generallandschaftsdirektion zu Breslau, Taschen⸗ straße 18, in der Zeit vom 25. Februar bis 13. März d. J., vormittags von 9 bis 1 Uhr. Zur Bequemlichkeit des Publikums werden ferner für eine noch näher bekannt zu machende Frist auch in Berlin, und zwar bei der Königl. Seehandlungs⸗Hauptkasse Markgrafenstraße 462 —, der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse, Wilhelmplatz 6 und bei der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse, Am Zeughause 2 Ausreichungsstellen eingerichtet werden. Behufs Erhebung der neuen Zinsscheine haben die Inhaber der vorausgereichten Zinsscheinanweisungen ( Erneuerungsscheine) Nr. 2, mit diesen letzteren zugleich auch Verzeichnisse davon einzureichen, zu welchen Formulare von den Ausreichungsstellen unentgeltlich bezogen werden können. Die Zinsscheinanweisungen zu 3, 3 ½ und 4prozentigen Pfandbriefen sind je in einem besonderen Verzeichuisse und zwar nach Serien und Nummern geordnet aufzuführen. Über die von den Inhabern persönlich eingelieferten Zinsscheinanweisungen werden Empfangsbescheinigungen erteilt, in

welchen der Termin bezeichnet ist, von dem an die neuen Zinsscheine in Empfang genommen werden können. Die ihre Zinsscheinanweisungen und Verzeichnisse mit der Post einsendenden Inhaber haben gleichzeitig unter obige

Verzeichnisse folgende Quittung zu setzen: Gegen Ablieferung der vorstehend verzeichneten... Stück Zinsscheinanweisungen (Erneuerungsscheine) Nr. 2 zu Mark Schlesischen... prozentigen Pfandbriefen Lit. D habe ich die entsprechenden neuen Zinsscheine für die Zeit von Weihnachten 1908 bis dahin 1918 und Erneuerungsscheine erhalten. (Ort, Datum und Namensunterschrift.) ruar d. J. werden Zinsscheinanweisungen von den Fürstentumslandschaften nicht mehr entgegen⸗

8 genommen, derartige Gesuche sind alsdann nur bei der Schlesischen Generallandschastsdirektion in Breslan anzubringen. An sie iind auch alle Gesuche um Ausreichung neuer Zinsscheine auf den Kapitalbrief, von welchem die vorausgereichte Zinsscheinanweisung nicht vorgelegt werden kann, unter Einreichung des Pfandbriefes zu richten. 8

Zgrreslau, den 15. Januar 19009. Schlesische Generallandschaftsdireltion,

bis dahin 1918 erfolg

89

Nach dem 20. Feb

J. Verzeichnis getündigter, an Johannis 1909 einzulösender Schlesischer Pfandbriefe.

A. Durch Eintausch gegen gleichhaltige Pfandbriefe einzulösende 3 prozentige altlandschaftliche Pfandbriefe.

8

11“]

8 Er. Rtr.

. 4. 5. 6. 7 600 noch: Boberau LW. . 16. 17. 18 300 noch: Voberaun LVW. 5 9. 11. 12 500. 19. 20 200 8

14 400 23. 24. 26. 27. 29. 32] 100)]

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