Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 9. Februar
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch
1 Staatsanzeiger.
1909.
Zewerkungen, Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und d.
ver Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten
liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Berlin, den 9. Februar 1909.
Kaiserliches Statistisches Amt.
van der Borght.
Qualität Am vorigen Außerdem wurden 190 Durchschnitts⸗ rktta am Marktt 1 nae 8 Verkaufte ꝗVeetkauft⸗ ir. 1“ ag gaerslücho⸗ 2 1 8 Februar Gezahlter Preis für 1 Doppelientner Menge wert 12 vvve- Hufchs 8— Seaan Letarh n oppe b Tag niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner 8 2 CPerch — ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ 1 Weizen. 8. 18,70 0 /w18,80] 19,70 198o0] 20,50 . Bkeslan, i. Schl. 19³0 18.50 1849 1848 2049 2949 300 5 820 19,40 19,40 5. 2 5 . „ . Bwehberg —.““ 29¹0 29 89 19,60 19880 88 85 16 314 19,60 19,40 1.2. . 8 111“ 2990 2990 S8 21,10 21,10 460 9 246 20,10 19,90 6.2. Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 1 8. Babenhausen — 21,20 21,20 21,30 21, 30 2149 2140 214 4 564 21,33 21,20 1.2. — Flfrüisen 8 . o 2190 2120 — 8 7 151 21,50 21,20 1.2. 111116162““ 20,40 20,80 20,80 21,00 21,60 177 3 729 21,13 20,73 25.1. Roggen. 8. osen 15,60 15,60 15,70 15b9 50 785 15,70 15,62 5.2. ’. “ 0 15,20 15,30 15,70 15,80 — 8 1 * Sirslin, ESII“ 130 16,00 16,35 16,35 1979 1870 320 5 216 16,30 16,30 5.2. . Grünberg i Schl. — — — — z G . 8 . 5,80 15,80 16.00 16.00 11142X64“ 8 Fülsn 11114“ 8 1809 1950 15,50 „ 190 1820 380 6 080 16,00 16,00 6.2. 8 “ 3 1 16,20 16. 5 ’ Flertifen 1““ 1899 1590 1850 16,14 16,40 16,40 36 576 16,24 16,09 25.1. “ 69 16,90 16,70 5.2 8. 1 16,80 17,00 — = 10 1 1 1 . osen. 8b „ 1 . E1717165 14,30 14,40 14,70 14,80 15,00 1 3 1 . Leshan ĩ.. .... Braugerste 8— — 17,00 17,40 17.50 18,00 8 . .„ Steblen i. Säl.. . . . . . . . 15.50 15,50 16,60 16,60 17,75 17,75 330 5 478 16,60 16,60 5.2. . JLsSwenberg i. Schl. . . . . . . . . 17,00 17,00 17,50 17,50 18,00 18,00 1 5b .„ DOppeln ..Tnb1518585950 16,40 16,60 16,60 16.80 16 80 26 432 16,60 16,60 1.2. uua. a.6““ 16,00 16,00 17,00 17,00 18,00 18,00 b 1 8 F . Hafer. 8 8 vrilaa"n 14,00 14,80 14,90 15,40 15,50 16,00 8 2 . b beeeeeee15,00 15,00 15,35 15,35 15,50 15.50 100 1 530 15,30 15,30 5.2. Srunberz . S. — 16,40 16,50 S 1 b — . Sswenberg i. Schl. . . . . . . .. — S8 15,00 15,10 15,20 15,20 3 vnnöö1590 15,00 15,40 15,40 15,60 15,60 61 919 15,07 15,40 1 2. . köö5559090 15,00 16,00 16,00 17,00 17,00 . . B“ 1 12.50 12,50 14,00 14,00 15,50 15.,50 70 1 020 14,57 14,00 6 2, 8 Süer“ 16,00 16,00 1620 16 20 16,40 16,40 . . 11“ 15,80 15,60 16,00 1622 16,60 16,60 18 256 16,03 15,90 1.2. 2 eßtirch,. 11 — — , „ * 229 7 Meßkirch 16,20 16,20 26 418 16,20 18,50 1.2
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8
201. Sitzung vom 8. Februar 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tages ordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beranufe “” eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ ellung des Reichsha ushaltsetats für das Rech⸗ Zungsjahr 1909, und zwar: „Etat für das Reichsamt des nern*.
Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
E Abg. Irl. (Zentr.) fortfahrend: Der Staatssekretär sollte die ntwicklung, die alle staatserhaltenden Kreise dem Handwerk wünschen, dadurch fördern, daß die Handwerkskammern als solche bei er Regierung mehr Entgegenkommen finden, damit auch die Hand⸗ erker mehr Vertrauen zu den Kammern fassen. Bisher mangelt es recht sehr an diesem Entgegenkommen, obgleich ich nicht zögere anzu⸗ erkennen, daß einige Regierungen, so namentlich die bayerische, sich durchaus in dieser Richtung verdient gemacht haben. Namentlich wird ihre Tätigkeit in der Richtung der Erstattung von Gut⸗ achten über allgemeine Fragen fast gar nicht in Anspruch genommen. (Der Staatssekretär des Innern Dr. von Beth⸗ mann Hollweg erscheint am Tis⸗ des Bundesrats.) Wenn Er Polizeipräsident von Berlin sich bei der Ernennung von 8 chverständigen die Vorschläge der „Handwerkskammern nur zu inem kleinen Teile zu eigen macht, so ist das nicht geeignet, das all⸗ Fümesne Vertrauen zu den Handwerkskammern zu erhöhen. Tarisverträge e mit Nutzen für beide Teile nur abgeschlossen werden, wenn beide Beile organisiert sind; daher auch das Bestreben der Innungen, 8c Arbeitgeberverbänden korporativ beizutreten. Dagegen ist nun gesch 2 a. eine Verfügung des preußischen Handelsministers ein⸗ fes ritten, wonach ein solches Vorgehen der Innungen mit dem Ge⸗ diesem Widerspruch stehen soll. Während einige andere Regierungen 8 Vorgehen nichts in den Weg gelegt haben, schlägt also gerade stehepreußische Regierung hier ein Verfahren ein, das den be⸗ sen wirtschaftlichen Verhältnissen direkt widerspricht. Auch der ege eis, daß den Innungen noch zahlreiche andere Aufgaben ob⸗ Len, kann nicht verfangen; denn diese anderweitigen Aufgaben vachten durch die Innungen und die Innungsverbände keineswegs ver⸗ pregläsüägt Leider haben sich aus diesem Anlaß bereits einige . ische Innungen aufgelöst. Ich bitte den Staatssekretär, samkeft hinzuwirken, daß dieser preußische Erlaß außer Wirk⸗ groß gesetzt wird. Es laufen in diesem Jahre eine 85 b Menge von Tarifverträgen ab; der Abschluß und 12 rneuerung solcher würde wesentlich gefördert werden, Wen den Berufsvereinen die Rechtsfähigkeit Beunruhigung im gewerblichen Leben, eine Masse von Streiks zuneh zussperrungen könnten dadurch vermieden werden. Bei der Reüchnenden 1 von Tarifverträgen, die für das ganze arif zgebiet Geltung haben, macht sich der Mangel eines Reichs⸗ famteg. einer obersten schiedsgerichtlichen Behörde zur Ent⸗ Nataunig von Streitigkeiten aus Tarisverträgen, immer mehr fühlbar. dür sch müßten in dieser Behörde tüchtige sachverständige 8 ür aus allen Teilen des Reiches sitzen. Die Beschwerden über eiweißverwendung sind ja zum großen Teil berechtigt, aber von
gegeben würde.
dem Abg. Zubeil doch übertrieben worden. ausreichender Ersatz dafür; auch das Diamantweiß ist nur eine Art Lithopon. Die Forderung des Abg. Zubeil, daß die Arbeit⸗ geber Arbeitskittel liefern sollen, geht zu weit; diese Lieferung würde ein ordentlicher Gehilfe gar nicht annehmen. Mit der Resolution Lattmann bezüglich des § 34 des Gewerbeunfall⸗ Versicherungsgesetzes sind wir nicht einverstanden, denn er geht uns zu weit; wir beantragen unsererseits, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei der bevorstehenden Aenderung des Unfallversicherungs⸗ gesetzes eine Bestimmung dahin vorzusehen, daß bei Ansammlung des Reservefonds in den Berufsgenossenschaften in besonderen Fällen der Bundesrat Erleichterung gewähren kann.
Sächsischer Wirklicher Geheimer Rat Dr. Fischer: Der Abg. Zubeil hat am Sonnabend eine lange Rede gehalten. Ich bin seiner Rede eine Stunde lang gefolgt; ich habe meine Aufmerksamkeit, um ein hiblisches Wort zu gebrauchen, zwischen Gerechten und Ungerechten gleichmäßig verteilt. Nach einer Stunde war ich des trockenen Tones satt, der trockene Ton soll nicht auf den Abg. Zubeil gemünzt sein. Aus dem Parlamentsbericht des „Vorwärts⸗ er⸗ sehbe ich nun, daß der Abg. Zubeil sich direkt an mich gewandt und sein Bedauern ausgesprochen hat, daß ich nicht da sei. Er griff meine Regierung wegen einer Verletzung des Reichsvereins⸗ gesetzes an. In Leipzig besteht ein sozialdemokratischer Wahl⸗ verein, der mehr als 23 000 Mitglieder hat und sich über 60 Ort⸗ schaften erstreckt. Selbstverständlich wechselt ein solcher Riesenverein immerfort seine Mitgliedschaft, und von einem abgegrenzten ge⸗ schlossenen Kreis von Personen, wie das Reichsgericht ihn für Vereinsversammlungen verlangt, die nicht als öffentliche angesehen werden sollen, kann da keine Rede sein. Es sind da Tanz⸗ vergnügungen veranstaltet worden, wobei jedem Tanzlustigen, der sich in eine Liste eintrug und den hohen Betrag von 10 ₰ erlegte, der Zutritt gestattet war. Das war keine geschlossene Vereins⸗ versammlung mehr. Meine Regierung übernimmt die volle Ver⸗ antwortlichkeit für die Entscheidung, die sie getroffen hat, und mit welcher der Staatssekretär in keinem Zusammenhang steht. Ueber den Vorwurf illoyaler Ensfütenng des Vereinsgesetzes brauche ich danach kein Wort mehr zu verlieren.
Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Wir haben trotz der Aus⸗ führungen des Staatssekretärs über die Auswüchse des Koalitions⸗ rechtes immer noch Ursache genug, für das Koalitionsrecht derjenigen einzutreten, die es noch nicht haben oder denen es wieder genommen wird. Wir haben anderseits nicht in Abrede stellen wollen, daß sich gewisse Erscheinungen gezeigt haben, die ihm für seine Darlegungen eine geeignete Unterlage zu bieten schienen. Der Staatssekretär hat auf Cöln hingewiesen, um zu zeigen, daß auch dort, wo rein gesetzlich juristisch ein Eingriff nicht möglich ist, dennoch die Autorität des Staats sich als ein Bestandteil der öffentlichen Meinung zur Verurteilung derartiger Uebergriffe erweist. Die Frage des Koalitionsrechts läßt sich heute vielfach so aus⸗ sprechen: Wo ist der Schutz der schwächeren Verbände gegenüber den stärkeren? Wir befinden uns dabei in gewissem Sinne auf der zweiten Stufe des Kampfes um den Arbeiterschutz. Auf der ersten handelte es sich um den Schutz des einzelnen Arbeiters als Individuums gegen übermäßige Ausnutzung, auf der zweiten Stufe wird es sich darum handeln, diejenigen Verbände, die auch als Ver⸗ bände von so und so viel Schwachen wieder zu schwach sind, so gut wie vorher der einzelne dem einzelnen Unternehmer gegenüber, durch
Das Lithopon ist kein
den Staat in ihrer Existenz zu schützen. der Schutz der arbeitenden Eschü gebung sei unmöglich,
Ebenso wie es früher hieß, ersönlichkeit durch die Gesetz⸗ die Industrie werde ruiniert, er gehe über die
Staatsaufgaben hinaus, so wird man auch hier wieder sagen, der
Schutz der schwächeren Verbände habe dieselben Gefahren. Wie dringend diese Fälle sind, wird uns nahe gelegt durch burg und in Oberschlesien hinsichtlich der technischen Angestellten. Der Generaldirektor der Giesche⸗Grube, Geh. Oberbergrat Ütemann, erwiderte in einer Unterredung dem dienstältesten Beamten auf dessen Erklärung, daß er seine ganze Kraft der sein Koalitionsrecht und seine persönliche Freiheit nicht nehmen lassen „Ach was, Koalitionsrecht und persönliche Freiheit
was bietet Ihnen der
Bundes beträgt höchstens 1 % des Vermögens von Giesches Erben. Was liegt Ihnen näher: die Interessen der Gewerkschaft, in denen Giesche steht, oder die Interessen des B gegen diese Gewerkschaft richtet?“ wiederholte, erwiderte ihm der Generaldirektor:. „Dann sind Sie gort die Grube.“ einmal seine
als verschiedene Ingenieure ihm nacheinander erklärten, daß sie auf dem Shs des zuerst befragten ständen, zu jedem: So ging es eine ganze Weile weiter. Vorgang abgespielt hat, geht über das Landesübliche hinaus. Aber der Sachverhalt kommt trotzdem nicht nur einmal vor und verdient eine mindestens ebenso scharfe Zurückweisung, wie sie der Staatssekretär Vorgang hat zuteil werden lassen. Auf der Versamm⸗ lung des Bundes der technischen Angestellten am Sonntag vor acht Tagen äußerte der Vertreter des Staatssekretärs, dieser würde, wenn er sich informiert hätte, auf die Dinge näher eingehen.
würde:
Phrasen;
entlassen;
sich,
sagte er
dem Cölner
verlassen Sie s den Angestellten klarzulegen,
und
nacheinander
Bund?
„Raus,
erwarten nunmehr ein bestimmteres Urteil zu
gemeinen Ausführungen über das Koalitionsrecht. trachtet wird sich nichts machen lassen. Rechts kann der Generaldirektor mit seinen Beamten so umspringen; aber es fragt sich, ob es hier nicht ebenso gut am P. daß der Vertreter des Staats, in diesem Falle der Staatssekretär des Innern, an den preußischen Handelsminister heranträte mit der Anfrage, ob nicht den unter solchen 1 industrie Gemaßregelten eine Staatsstellung eröffnet werden könne. Das heutige Koalitionsrecht ist unfertig. Was nützt ein Recht, wenn man niemanden belangen kann, der es einem nimmi? Es ist sözusagen ein vogelfreies Recht. Die freisinnigen Parteien haben schon wieder⸗ holt Anträge gestellt, daß Bestimmungen getroffen werden, es mache sich derjenige strafbar, der jemanden durch Zwang, Drohung oder e hindert, in einen Berufsverein einzutreten, in 6
verbleiben, oder ihn zwingt, aus ihm auszutreten. Es scheint, daß damit noch nicht die ganze Angelegenheit getroffen ist. Das Wesent⸗ lichste ist die Feststellung, daß es sich welches im Arbeitsvertrag nicht berührt werden darf. Es muß ver⸗ boten sein, bei Abschließung eines Arbeitsvertrages die Frage zu stellen: Gehören Sie einem Berufzverein an und welchem? Es muß ver⸗ boten sein, während der Dauer des Arbeitsvertrages einen Revers vorzulegen, daß die Angestellten oder Arbeiter unterschreiben sollen, e gehören diesem oder jenem Verbande nicht an. Es muß verboten daß die Verbandszugehörigkeit als Entlassungsgrund
äußere Eintüsf
ein,
Insofern teile ich die Ansicht des Staats
die Vorgänge in Augs⸗
Firma widme, sich
Als der Angestellte seine a ssich
Sie sind Die Form, in der sich dieser
Auf Grund des heutigen
Formen von der Privat⸗
um ein Privatrecht handelt,
aber nd Das Vermögen des
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Dann bemühte er ersten Ausführungen
entlassen.*
e Wir hören, als seine all⸗ Rein juristisch be⸗
latze wäre,
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sekretärs, daß die schwarzen