1909 / 36 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

in den Städten

¹ den Stadtkreisen inbbefondere . . . . . 2.99 (2.92 auf dem Lande . . . . . . . .0,67 898 8 überhaußpt . 11556 (1.49)

in der Einkommensgruppe 8 von

über (wüb Se 11““

auf dem 111“

u“ überhaupt 1“ 8 in den Städten.. auf dem Lande.. überhaucbt— in den Städten auf dem Lande. überhaupt ...

- in den Städten

über

3 000 bis 6 500 über

6 500 bis 9 500

auf dem Lande. überhaupt .. in den Städten auf dem Lande. überhaupt.. in den Städten auf dem Lande. üherhaupt

über 9 500 bis 30 500 über 30 500 bis 100 000

über 100 000

2759 (2,51) 9 H. r

Gruppenweise nach dem Einkommen geordnet, betrug im Veranlagungsjahr 1908 (1907) die

Nachstehend wird eine Uebersicht der Verteilung der Bevölkerung auf die verschiedenen Einkommensgruppen gegeben, ejjenigen Schichten der Bevolkerung ersichtlich werden, welche nach §§ 19 und 20 des Einkommensteuergesetzes (wegen 1 K

Bevölkerung und 12,16 (12,47) v. H. aller Zensiten 1210 88339 . „. * 1

. 6,40 (6,61) .

10,08 (10,39) . .

Zahl der Zensiten

2 2* 2

S

oder 89,92 (89,61) v. H. der Gesamtzahl

. 1 979 921 (1 786 288 . 5 284 090 (4 825 065 . (289 168

306 740 104 275 (97 208

. 3 304 169 8 038 89

411 015 (386 889 6,99 (72,18) . 62 567 (59 531 14 075 (13 284) 76 642 (72 815) 1,30 (1,855 . . 69 925 (67 898 . 13 316 (12 472 . 83 241 79630 1 Z“ 14 890 14 189 3 067 (2 920. . 17 957 (17 109) 90,21 (0,2) . . 3 090 (2,917 8. 706 (644) . 3 796 (3 561) 6,06 00,07) „. . 8*

wobei zugleich und

ganz die Hälfte der Gesamtbevölkerung des Staats, im Berichtsjahre insbesondere in den Städten schon fast drei und auf dem Lande fast zwei Fünftel der dortigen Bevölkerung überhaupt, diejenige mit mehr als 3000 Einkommen 5,04 v. H. gegen 4,85 im Vorjahre, ins⸗ besondere in den Städten 7,99 v. H. gegen 7,81 im Vorjahre und auf dem Lande 2,48 v. H. gegen 2,33 im Vorjabre. Die ein⸗ kommensteuerpflichtige Schicht hat sich in Preußen in den Jahren 1907 und 1908 im Verhältnis von 4445 zu 4758, in den Städten von 5596 zu 5895 und auf dem Lande von 3467 zu 3772 ausgedehnt. Die einkommensteuerfreie Schicht ist in beiden Jahren im Verhältnis von 5555 zu 5242, in den Städten von 4404 zu 4105 und auf dem Lande von 6533 zu 6228 zurückgegangen. 8 Die günstige Eatwicklung, welche in diesen Ziffern hervortritt, prägt sich noch schärfer aus, wenn derjenige Teil der Bevölkerung, welcher zwar ein Einkommen von mehr als 900 bezieht, aus Gründen der §§ 19 und 20 des Gesetzes aber freigestellt ist, mit⸗ berücksichtigt wird. Die Schicht, welche dieser Wohlitat teilhaftig ge⸗ worden ist, stieg in diesem Jahre auf dem Lande von 5,66 auf 5,72 v. H. der Bevölkerung, während sie in den Städten von 4,78 auf 88 und überhaupt von 5,26 auf 5,19 v. H. der Bevölkerung surückging. man die nach §§ 19 oder 20 a. a. O. Freigestellten nebst ihren Angehörigen der veranlagten Bevölkerung hinzu, so ver⸗ größert sich der Bruchteil der an einem Einkommen von mehr als 900 beteiligten Personen in den Städten von 60,74 auf 63,54 v. H. der Bevölkerung, auf dem Lande 40,33 43,43 8 überhaupt 1988 8 8 Gegenwärtig hat also über die Hälfle der Gesamtbevölkerung ein Einkommen von über 900 ℳ. Dabei ist zu berücksichtigen, daß zu dem Reste von 47,22 v. H., dessen Einkommen über 900 nicht binausgeht, ohne Zweifel noch eine große Anzahl von Personen gehört, die durchaus nicht den unbemittelten Schichten zuzurechnen ist, so 1. B. Söhne und Töchter wohlhabender Bauern, die in fremder Haus⸗ pder Landwirtschaft ein eigenes, aber 900 nicht überschreitendes AKrbeitseinkommen erwerben, oder Kinder reicher Leute, welche ein eigenes, der Verfügung des Familienhauptes nicht unterliegendes Zins⸗ einkommen von nicht mehr als 900 besitzen, oder die zeitweilig erwerbelosen Militärpersonen und Strafgefangenen.

b. Veranlagtes Einkommen der Zensiten. Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 12 795 101 910 (11 747 799 157) ℳ, ist also gegen das Vorjahr um 8,91 (13,71) v. H. gestiegen. Von der Gesamtsumme entfallen auf die Städte. 9 035 676 257 (8 358 055 931) ℳ, auf das Land . 3 759 425 653 (3 389 743 226) . Das Durchschnittseinkommen stellt sich daher auf den Kopf der

Zensiten in den Städten auf . . . 2 402,22 8 407,45) ℳ, 1 777,20 (1 772,12)

auf dem Lande auf. 8 überhaupt auf . . . . . 2177,24 82 181,76) .„. Betrachtet man hierbei die Regierungebezirke im einzelnen, so weist das höchste Durchschnittseinkommen wie in den Vorjahren Wies⸗ baden mit 2838,02 (2910,37) auf; die niedrigsten Beträge baben wiederum Stade mit 1719,79 (1750,44) ℳ, Trier mit 1753,32 (1733,95) und Arnsberg mit 1761,25 (1708,17) ℳ. 8 3 Has Durchschnittseinkommen für Berlin beträgt 2387,70 (2371,54) ℳ. Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nach Stadt und Land, so finden sich 8 die höchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden mit 3318,34 (3385,58), Sigmaringen mit 2853,39 (2808,27) und Aachen mit 2799,67 (2993,66) ℳ, auf dem Lande dagegen in den Regierungsbezirken Stralsund mit 2527,47 (2475,93), Potsdam mit 2225,58 (2149,48) und Breslau mit 2211,59 & ℳ, 8 1 ethFristen Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Stade mit 13838,45 (1853,09), Arnsberg mit 1907,27 (1857,95) und EFüneburg mit 2065,90 (2115,79) ℳ, auf dem Lande in den Regierungsbezirken Trier mit 1533,78 (1503,16), Aachen mit 1539,64 (1526,16) und Minden mit 1548,29 (1588,63) ℳ. 8 3

F

ggen anderer außergewöhnlicher Belastung) von der Steuer freigestellt worden sind. Die gesamte Bevölkerung verteilte sich in den Jahren 1908 und 1907, wie folgt: 8 3 1““ 4 Anzahl der Köpfe ““ in den Städten auf dem Lande insgesamt 1 Hundert⸗ Hundert⸗ Hundert⸗ A. Einkommensteuerfrei überhaupt teile der überhaupt teile der überhaupt teile der 8 Bevölkerung Bevölkerung Bevölkerung a. weil das Einkommen den Betrag von 900 ] 1908 6 443 699 36,46 11 514 149 56,57 17 957 848 47,22 nie äbershreitet —” 1907 6 761 409 39,26 12 081 061 59,67 18 842 470 50,29 b. nach §§ 19 und 20 freigestellt Eisschüeslic 1908 811 030 4,59 1 164 103 5,22 1 975 133 5,19 der Personen, deren Veranlagung ausgesetzt ist) 1 1907 822 715 4,78 1 146 330 5,66 1 969 045 5,26 zusammen A. 1908 7 254 729 41,05 12 678 252 62,28 19 932 981 52,42 8 1 1907 7 584 124 44,04 13 227 391 65,33 20 811 515 55,55. B. Zur Einkommensteuer veranlagt in der Einkommensgruppe 1908 9 005 072 50,96 7 171 602 35,23 16 176 674 42,54 a. von mehr als 900 bis 3000 (1803 9909 99 29786 8141 092 33384 14838189 3581 : 3 000 6 500 1908 950 624 5,38 396 188 1,95 1 346 812 3,54 8 1 8 1907 901 415 5,23 368 350 1,82 1 269 765 3,39 c. 6 500 9 500 1908 191 277 1,08 50 271 0,25 241 548 0,64 16ö“ 1199, 1849399 1942 46011 923 283828 8 0, vbc1“ 8 1 2 ,0 4 0, X“ , ,0 0,03 1“ (80 8803 005 2 255 001 11 058 —003 8 3 1908 10 416 520 58,95 7 677 055 37,72 18 093 575 47,58 8 zusammen B. 1907 9 637 235 55,96 7 018 496 34,67 16 655 731 44,45, 8 zusammen A und B . . 19036 17911 2489 109000 d879 68 108,09 8 096 818 100,00 I1 1907 17 221 359 100,00 20 245 887 100,00 37 467 246 8 100,00. Die „veranlagte Bevölkerung“ (d. h. die Zahl der Zensiten mit In den Stadtkreisen stellt das Durch hnitigei . ines Einschluß ibrer Angehörigen) umfaßt hiernach in beiden Vi nicht Zensiten auf 2508,448 (2505,95) 5 Am neec sch

Königshütte i. O.⸗S. mit 1519,27 (1549,42), 1610,41 (—), Linden i. Hann. mit 1614,49 (1562,17), Ober⸗ hausen mit 1633,50 (1629,44) sowie Rixdorf mit 1669,91 (1550,59) ℳ. Die höchsten Stellen nehmen Deutsch⸗Wilmersdorf mit 4451,13 (4273,74), Charlottenburg mit 4144,25 (4199,01), Wies⸗

Lichtenberg mit

baden mit 3640,36 (3639,97), Bonn mit 3579,06 (3605,28) und

Frankfurt a. M. mit 3578,81 (3684,18) ein. Die Ziffern dieser Aufstellung sind offenbar um so höher, je zahlreicher die Zensiten sind, relhe weit über 900 Einkommen haben und umgekehrt. Sie werden also am höchsten in denjenigen Gemeinden stehen, die viele reiche Einwohner haben. Von dem Wohlhabenheitsgrade der ge⸗ samten Bevölkerung geben sie aber kein Bild. Eine Stadt, in welcher nicht 58,95 (55,96) v. H. der Bevölkerung, wie im Durchschnitte der Städte, sondern 80 v. H. zur Einkommensteuer veranlagt sind, wird

mit Einkommen von

in den Städten. auf dem Lande. überhaubt

in den Städten. auf dem Lande.. überhaut.

über 6500 bis 9500 in den Städten... auf dem Lande .. überhaupt. 8

in den Städten. auf dem Lande überhaupt.

in den Städten. auf dem Lande üherhaupt..

in den Städten. auf dem Lande überhaupt.

in den Städten. auf dem Lande überhaupt.

über 100 000 bis 500 000

über 500 000 bis 1 000 000

über

I“ 8 e. Ermäßigungen und Befreiungen nach §§ 19 und 20 des Gesetzes.

Gemäß § 19 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, wonach den Steuerpflichtigen mit nicht mehr als 3000 Einkommen für jedes

ind oder jeden anderen Familienangebörigen, dem sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung (§§ 1601 bis 1615 B. G.⸗B.) Unterhalt gewähren, der Betrag von 50 von dem an sicch steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht wird, sind im Steuerjahre 1908 (1907) unter 5 284 090 (4 825 065) Zensiten, welche bei obigem Einkommen zu einer Gesamtsteuer von 83 752 973 (73 544 386) veranlagt worden sind, 323 766 (325 470), und zwar in den Städten 136 230 (140 598), auf dem Lande 187 536 (184 872) freigestellt und 1 501 564 (1 359 797), und zwar in den Städten 812 460 (737 649) auf dem Lande 689 104 (622 148) auf eine niedrigere Stufe ermäßigt worden. Der hierdurch bedingte Ausfall an Steuer, welcher durch die Berücksichtigung von insgesamt 6 747 354 (6 379 863) Familien⸗

angehörigen entstanden ist, beträgt 9 641 927 (8 811 098) ℳ, und zwar in den Städten 4 921 967 (4 512 334), 19 9 eegs ne , - ), auf dem Lande 4719 960

8

wohlhabender sein, als eine andere mit nur 20 v. H.; das schnittgeinkommen in der letzten Stadt kann aber weit höber üül. der ersteren sein, weil sie eiszelne sehr reiche Einwohner mehr felh Einen Füns zuverlässigen Maßstab für die Wohlhabenheit würde dal eine völlig gleichmäßige Einschätzung schon deshalb nicht ergeben, die immerhin noch zahlreichen Einkommen von nicht mehr alls

in ihrer Höhenlage nicht näher untersucht werden.

c. Einkommen und Einkommensguellen der Zensi mehr als 3000 Einkommen. 1 Das veranlagte steuerpflichtige Einkommen dieser Zensiten 5 450 975 235 (5 156 245 432) ℳ, ist also gegen das Voljahr 5,72 (7,86) v. H. gestiegen. kommes Es sondert sich (ohne Berücksichtigung der vom Gesamteinko ndes abgerechneten gesetzlichen Abzüge) nach den für diese Zensiten beso zusammengestellten Einkommensquellen, wie folgt: ve. Hunden 26,64 26 69

ten nif trag un

üb st Mark I. aus Kapital⸗ Fhebem

vermögen . . . 1 701 988 022 (1 610 120 938) II. aus Grund⸗ 19,60] vermögen . . . 1 233 155 337 (1 184 561 260) 19,30 (19, III. aus Handel, Ge⸗ werbe und Berg⸗ 29,80) bau. . . . . 1 832 635 812 (1 743 569 136) 28,68 (23, IV. aus gewinn⸗ bringender Be⸗ 24,80 schäftigung usw. 1 622 125 270 (1 500 083 970) 25229 . zusammen 8 385 907 171 16 555 385 701.,100 1a s Vom Gesamtbruttoeinkommen gehen an gesetzlichen Ab ganden überhaupt Mark vom (8409) a. Schuldenzinsen 790 863 972 (741 403 381) 84,23 (889 b. Renten und (6,69) dauernde Lasten 61 735 098 (59 045 087) 6.,58 (E. c. u⸗ ranken⸗ usw. 63) Kassen . . 15 145 502 (14 362 617) 1,61 0. d. Lebensversiche⸗ 7 (7 10) rungsprämien. 66 370 502 (62 636 535) 7,07 e. Schuldentilgungs⸗ 51 (029 beiträge. 4814 132 (4 642 2522 ——o. msammen 928 520 206 (882 080 572) 100⁰ d. Einkommensteuersoll. * 244 42788

Der eferheteg der veranlagten Steuer (225 656 571) verteilt sich und auf die Städte mit 183 508 361 (170 889 201) u. das Land mit 60 923 962 (54 767 3870) gt auf 10832 Er ist mithin gestiegen von je 100 überhaubee Lande auf (1209), in den Städten auf 107,38 (112,69) und auf 11,24 (110,03) ℳ. betrag stellle Der auf den einzelnen Zensiten veranlangte Steuerhe sih im Durchschnitt veranlagten Ein in den Städten auf 2,03 (2,04) v. H. dr mens in den Stadtkreisen ins⸗ . besondere 2,10 (2,11) . . auf dem Lande 1,62 (1,62) . . überhaupgt 1,91 (1,92) Städten Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in denem Land 8 889 in den Stadtkreisen 13,02 (12,53) auf den Einkomme (2,71) und überhaupt 6,43 (6,02) veranlagter 8 af 9

steuer. 8 0 8 Außer Hebung Pseßt sind im Steuerjahre 1908 Clüͤberhaug Grund des § 71 des Einkommensteuergesetzes neuer Fassung Städten bei 7989 (6972) Zensiten 3 076 127 (2 620 469) ℳ, in den dere in bei 5451 (4641) Zensiten 2,418, 513, (2049 877) ℳ., insbeson) 1, den Stadtkreisen bei 3930 (3332) Zensiten 1 979 150 (1 70⁵ 59) und auf dem Lande bei 2518 (2331) Zensiten 627 614 (570 b9 dg veranlagter Einkommensteuer, sodaß sich der Gefamtjahresbetng hj zu erhebenden Steuer überhaupt auf 241 351 196 (223 036 100) den Städten auf 181 054 848 (168 839 324), insbesondere 5 Stadtkreisen auf 142 913 616 (133 338 457), und auf dem Lant 60 296 348 (54 196 778) beziffert. r Er⸗ Es gelangen demgemäß auf den Kopf der Bevölkerung 1- int⸗ hebung in den Städten 10,25 (9,80) in den Stadkkrelsatact besondere 12,84 (12,37) auf dem Lande 2,96 (2,68) und übẽ 6,35 (5,95) Einkommensteuer.

10,38 e 299

54 518 985 (48 056 267) . 29 233 988 (25 488 119) 83 752 973 (73 544 386)

. 8 in den Städten . . 28 485 888 (2 bez (26 950 198) 3000 big 6500 auf dem Lande. 9 088 474 1 8 518 129) . überhaupt. 37 574 362 (35 468 733) oder 15,37 (15,72) v. H. *

. 13 354 408 (12 715 706) 2 976 570 (2 816 446) 16 330 978 (15 532 152)

32 622 780 (31 253 070) 6 159 270 ( 5 788 710) 38 782 050 (37 041 780)

. 25 596 300 (24 434 560) . 5 408 660 (5 178 960 . 31 004 960 (29 613 88)

. 20 433 200 . . 4 627 800 . 25 061 000 (23 957 600)

4 048 000 (3462 860 600 1 899 4 906 600 ( 4 163 400)

4 445 800 (4 401 400 2 568 600 (1 933 800 3

7 014 400 (6 335 000)

An Steuer wurde in den einzelnen Einkommensgruppen

anlagt, und zwar bei den Zensiten *

des gesamten Veranlagungssolls

des gesamten Beranlagungssols

8 oder 6,68 (6,88) v. H. des gesamten 1b. Hingungssolls

oder 15,87 (16,42) v. H. des gesamten Veranlagungssolls

oder 12,68 (13,12) v. H. 1 ssolls 8 615 800) des gesamten Veranlagungss 8

4 341 800) . oder 10,25 (10,62) v. H. des gesamten Veranlagungssolls

701 290) oder 2,01 (1,85) v. H. 8 des gesamten Veranlagungssolls

9 oder 2,87 (2,81) v. H. 84 des gesamten Veranlagungssolls.

2-

menst

ce Ferner in Gemäßheit deg § 19 Abs 2 des enwon wene h gesetzes neuer Faffung, wonach auch bei Einkommen 1, 8, Sgt. 3000 ℳ., aber nicht mehr als 6500 unter der im Aum eine &e gedachten Vorauesetzung Ermäßigung des Steuersatzes, Vorhandagßg bei Vorhandensein von 3 oder 4, um zwei Stufen beh rigen gengs von 5 oder mehr Kindern oder anderen Familienang⸗ 1015 (386 wird, sind im Steuerjahre 1908 (1907) unter 4g,e samtsteus 105 Zensiten, welche bei obigem Einkommen zu einer 5 770, 8 37 574 362 (35 468 733) veranlagt worden sind, 20 Lande 2edu⸗ und zwar in den Sehn 51 978 (48 460), auf dem Her hiervicg (21 946), auf eine niedrigere Stufe vmahigt wordene egang vengh bedingte Steuerausfall, welcher durch die Berücs nden ist, 8 645 gesamt 537 169 (281 664) Familienangehörigen entng 952 (66 19 120, (980 709) ℳ, und zwar in den Städten 8 2 auf dem La 5 58) ℳ. ergeseter

In Geaes 8e 68. 812 999) des Eiskommestengggüchats

welchem die Berücksichttaung besonderer, die eschaftlichen nchas Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigender wirtschng diros⸗

nisse bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis inbierbei

ist, sind im Steuerjahre 1908 (1907) von den