Hiernach bleiben gegen das Vorjahr die sämtlichen Gruppen der 1. mit einem Vermögen bis zu 500 000 ℳ und von mehr als 1 Million bis 2 Millionen Mark mit ihren Anteilsziffern an dem Gesamtsoll zurück, während die Vermögen von mehr als 500 000 bis 1 000 000 ℳ und von mehr als 2 Millionen Mark stärker daran be⸗ teiligt sind. Die Vermögen über 500 000 ℳ bringen 36,28 (35,04) v. H., die kleinen von nicht mehr als 32 000 ℳ 14,72 (15,16) und
die mittleren 49,00 (49,79) v. H. des Steuersolle, das ist etwa die Hälfte, auf.
xe. Ermäßigungen und Freistellungen nach §§ 17 und 19 des Gesetzes.
Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergesetzes werden diejenigen Personen, deren steuerbares Vermögen den Gesamtwert von 6000 ℳ nicht übersteigt, nicht zur Steuer herangezogen. Infolgedessen sind von den einkommensteuerpflichtigen Zensiten 4 669 534 (3 291 775) — in den Städten 3 181 957 (2 297 698) und auf dem Lande 1 487 577 (994 077) — zur Ergänzungsstener nicht veranlagt.
Ferner sind nach Nr. 2 a. a. O. diejenigen Personen freizulassen, deren nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes zu berechnendes Einkommen den Betrag von 900 ℳ nicht überstelgt, insofern der Gesamtwert ihres steuerbaren Vermögens nicht mehr als 20 000 ℳ beträgt. Diese Bestimmung hat in den Städten auf 77 154 (73 570), auf dem Lande auf 226 534 (232 787) und überhaupt auf 303 688 (306 357) Personen Anwendung gefunden.
Erke Die vorstehende Vergünsticung ist durch Nr. 3 a. a. O. auf weibliche Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unter⸗
Es betrug 1895
die Gesamtzahl der Zensiten (ohne An⸗
gehörige): in den Städten. in Mill. 0,52 auf dem Lande ... 0,63 sherlaubt 8 1,15
vom Hundert der Bevölkerung: in den Städten.. 4,18 auf dem Lande 8. 3,44 überhaut. 3,74
deren Veranlagungssoll: in den Städten. . . in Mill. Mark 19,21 euf dem Lande . 8 11,84 überhaupvt .. 2 31,05
c. das veranlagte Vermögen zu a:
in den Städten. in Mill. Mark 38 280,91 88 350,42 auf dem Lande . . . „ „ „ 25 576,26 25 673,76 überhauut— „ 63 857,17 64 024,18
die Zahl der mit mehr als 3000 ℳ Ein⸗
Vommen zur Ergänzungssteuer veranlagten ersonen: in den Städten. . Zensiten 199 991 204 440 auf dem Lande. u“ 8 68 892 69 664 überhaupt. 2 268 883 274 104
vom Hundert der Bevölkerung: 1 in den Städten . .“
1,61 1,60 auf dem Lande. 38 88.
Abethanct1“ 8 . oe. das Gesamt. (Brutto⸗) Vermögen zu d: in den Städten. . . in Mill. Mark 37 123,14 37 833,42 auf dem Lande .. .6 „ 15 144,76 15 145,52 lberhaugct. „ 52 267,90 52 978,94 und zwar das 11“ in den Städten. Mill. Mark 17 224,06 17 501,13 auf dem Landede „ „ 8 4 177,45 4 264,43 Fberhä“ „ 21 401,51 21 765,56 “ einschl. des Betriebs⸗ apitals: 8 88 den Städten.. in Mill. Mark 12 551,37 12 793,12 f dem Lande— . 9 758 38 9 693,86 überhauuut—— „ 22 309,75 22 486,98 16 n E11““ in Handel, Gewerbe und Bergbau: Senn Städten. in Mill. Mark 7 291,96 7 479,78 auf dem Lande . 8 1 133,92 1 132,90 Keerbhaut 1— „ 8 225,88 8 612,68 8 Fiert selbständigen Rechte und erechtigkeiten: in 8 Städten. in Mill. Mark 55,75 59,38 auf dem Lande. „ 75,01 54,33 überbhaagha“ . 130,77 113,72 8 n ih Ahfan zu bringende Kapitalwert der 8 zulden: . in den Städten. in Mill. Mark 6 314,42 6 876,07 auf dem Lande.. . 3 413,37 3 441,87 überhaut 8 9 727,79 10 317,94
C. Schlußbemerkung. Das Feensss Veranlagungssoll der Einkommen⸗ und Ergänzungs⸗
beträgt steuer beirigt 318 961 737,40 90 233068,20), ℳ
der auf den Kopf der Bevölkerung 8,39 (7,75) ℳ, das gesamte Frr na, soll 315 615 895,40 (287 371 178,20) ℳ oder auf den Kopf
n
ng 8,30 (7,67) ℳ.
8 8
MRechtsmittelverfahren. 1
Gegen die für 1908 (1907) veranlagten Steuersätze sind Rechts⸗ mittel in nachstehender Zahl eingelegt worden:
a. Einsprüche
bei der Einkommensteuer von 764 386 (606 828) Steuerpflichtigen, das sind von 14,5 (12,6) v. H., bei der Ergänzungssteuer von 81 195, das sind von 7,6 v. H. der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Der durch die Einspruchsentscheidungen herbeigeführte Steuerabgang hat betragen bei der Einkommensteuer 4 660 120,29 (3 552 241,11) ℳ, das sind 5,6 (4,8) v. H., bei der Ergänzungssteuer 305 993,35 ℳ, das sind 2,8 v. H. des Veranlagungssolls.
b. Berufungen von Steuerpflichtigen mit Einkommen über 3000 ℳ sind eingelegt worden bei der Einkommensteuer von 42 721 (36 783) Steuerpflichtigen oder 7,1 (6,5) v. H., bei der Ergänzungssteuer von 24 184 oder 5,6 v. H. der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Der Steuerabgang hat sich gestellt bei der Einkommensteuer auf 1 003 532,31 (925 210,53) ℳ oder 0,5 (0,5) v. H., bei der Er⸗ gänzungssteuer auf 396 081,38 ℳ loder 1,2 v. H. des Ver⸗ anlagungssolls. c. Berufungen von Steuerpflichtigen mit Einkommen von mehr als 900 bis 3000 ℳ
sind eingelegt bei der Einkommensteuer von 20 043 (17 174) Steuer⸗ vilichtigen oder 0,4 (0,4) v. H., bei der Ergänzungssteuer von 1620
An Steuer bringen die einzelnen Vermögensgruppen der Zensiten auf, und zwar bei einem Vermögen von mehr als
6 000 bis 20 000 ℳ 3 845 783,00 (3 550 620,60) ℳ oder 8,54 (8,82) v. H. des Gesamtsolls, 0 000 „ 32 000 „ 2 779 941,40 (2 556 118,00) „ „ 6,18 (635 2 83232 000 „ 52 000 „ 4142 428,40 (3 818 507,60) 8920 (9,,8 . 52 000 „ 100 000 „ 5 634 626,00 (5 151 401,60) „ „ 12,52 (12,79) 1 2 100 000 „ 200 000 „ 5 604 160,40 (5 076 116,20) „ „ 12,45 (12,61 1— „ 200 000 „ 500 000 „ 6 673 234,00 (6 003 957,60) „ „ 14,83 (,91)“ „ 500 000 „ 1 000 000 „ 4 501 466,40 (3 988 509,80) „ „ 10,00 (9,90) „ „ 8 1 000 000 „ 2 000 000 „ 3788 398,80 (3 399 920,00) „ „ 8,42 (8,44) „ „ „ 2 00 000 8 037 505,00 (6 723 571,80) „ „ 17,86 (16,70) „ „ 5
halten haben, sowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs⸗ unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 ℳ ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1147 (1381) Zensiten, und zwar in den Städten 423 (538) und auf dem Lande 724 (843), freigelassen.
Endlich bestimmt der § 19 a. a. O., daß Personen, deren Ver⸗ mögen 32 000 ℳ nicht übersteigt, wenn sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens 3 ℳ jährlich, wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem um 2 ℳ unter der von ihnen zu zahlenden Einkommensteuer ver⸗ bleibenden Betrage zur Ergänzungssteuer herangezogen werden; auch kann nach Abs. 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommen⸗ steuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt wird, bei der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höchstens zwei Stufen gewährt werden, sofern das steuerpflichtige Ver⸗ mögen nicht mehr als 52 000 ℳ beträgt. In Rücksicht auf die erstere Bestimmung sind zu den Ergänzungssteuersätzen von 3, 4, 7, 10 und 14 ℳ veranlagt:
in den Städten. . 68 347 (66 435) Zensiten,
auf dem Lande . 228 268 (222 484 1
überhauptt 206 615 (288 919 1“ auch sind auf Grund des § 19 Abs. 2 noch 163 (242) Zensiten frei⸗
gestellt. 3) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die 2 81s Jahre 1895 bis 1908. 8 1
Im folgenden sind noch die wichtigsten Ziffern der Ergänzungs⸗ steuerstatistik für die letzten Veranlagungsjahre nebeneinander gestellt.
1905/7 1908/10
0,87 0,73
0,71 0,77
1,38 1,50
4,10 4,13
3,56 3,80
3,80 3,95
26,16 29,42
14,11 15,59
40,27 45,01
39 790,24 43 361,44 47 581,43 52 121,71 58 446,43
25 886,68 26 680,76 28 076,04 30 288,58 33 206,87 65 676,92 70 042,20 75 657,48 82 410,29 91 653,30 213 1299 238 186 327 855 71 615 77735 107 114 284 744 313 921 383 816 1434 969 1,83 1,69 1,78 1,86 1 0,38 — 0 41 0,47 0,53 ’“ 1,06 1,14 39 580,69 44142,57 49 649,87 55 269,20 62 749,14 15 488,94 16 446,43 17 990,61 20 272,74 22 749,58 55 069,63 60 589,00 67 640,48 75 541,94 85 498,72 18 546,51 20 820,21 23 235,80 26 161,17 30 444,25 4427,65 4770,20 555246 6 510,588 7 608,76 22 974,16 25 590,41 28 788,265 32 671,75 38 053,01 3 302,13 14 890,12 17 312,22 19 596,32 21 887,15 23 846,35 10 288,64 10 936,15 12 050,97 13 330,37 23 148,50 25 178,76 28 248,37 31 647,29 35 217,52 7 667,14 8 371,57 9034,15 9 458,12 10 355,20
1 168,85 1 331,67 1 435,23 1 625,12 1 740,51 8 835,99 9703,24 10 469,38 11 083,24 12 095,71 64,91 67,69 53,59 62,54
46 08 66,78 88,07 69,94 110,99 134 47 139,66 132,48 7219,322 8432,65 10 207,24 11 944,68 13 796,95 3559,43 3796,89 4211,17 4 811,25 5 295,94 10 778,75 12 229,55 14 418,41 16 755,93 19 092,89.
oder 0,15 v. H. der betreffenden Steuerpflichtigen. Der Steuer⸗ abgang stellt sich bei der Einkommensteuer auf 34 366,25 (32 879,20) ℳ oder 0,04 (0,04) v. H. bei der Ergänzungssteuer auf 3209,60 ℳ oder 0,03 v. H. des Veranlagungssolls.
„Durch den Ende des Jahres 1907 einsetzenden wirtschaftlichen Rückgang einzelner Erwerbszweige ist offenbar verursacht worden, daß bei der Veranlagung der Einkommensteuer für das Steuerjahr 1908 Ueberschätzungen von Steuerpflichtigen in weiterem Umfange wie in anderen Jahren vorgekommen sind. Hierdurch erklärt sich die Stesgechg der Rechtsmittel gegen die Einkommensteuerveranlagung, der Einsprüche nämlich von 12,6 auf 14,5 und der Berufungen von 6,5 auf 7,1 v. H. der in Betracht kommenden Steuerpflichtigen. Daß schon im Einspruchsverfahren durch die Veranlogangskommefionen diese Ueberschätzungen wieder beseitigt worden sind, ist daraus deutlich erkennbar, daß die Anzahl der gegen die Einspruchsentscheidungen ein⸗ gelegten Berufungen von 1907 auf 1908 nicht auch gestiegen, sondern unverändert auf 0,4 v. H. der Steuerpflichtigen stehen geblieben ist.
Am 31. Oktober 1908 sind von den 845 581 eingelegten Einsprüchen 826 689 entschieden gewesen, das Einspruchsverfahren war an dem ge⸗ nannten Tage mithin in der Hauptsache zu Ende geführt.
Prüfung der Steuererklärungen.
Bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1908 sind im gan en Staat 738 363 Steuererklärungen (gegen 705 263 im Vorjahre) 88 gegeben worden. Von diesen haben zu Erörterungen mit den Steuer⸗ pflichtigen Anlaß gegeben 236 063 (im Vorjahre 220 687), das sind 32,0 (im Vorjahre 31,3) v. H. der abgegebenen Stevererklärungen.
Die Erörterungen führten zur Berichtigung der Steuererklärungen 5 88 ee. 825 b. 8. der (brlerten und 23,7 v. 5.
er überhaupt abgegebenen Steuererklärungen (im Vorjahre 160 1 und 72,6 bezw. 22,7 v. H.). 8 5—s
Gegenüber den Angaben der betreffenden Steuererklärungen sind mehr veranlagt worden an steuerpflichtigem E nkommen rund 330 Millionen Mark oder 30,5 p. H. (im Vorjahre 303 Millionen Mark oder 30,4 p. H) und an Einkommensteuer rund 11 Millionen
oder 34,9 v. H. (im Vorjahre 10 Millionen Mark oder 35,2 v. H.).
Erzbergbau
würden also die beleiligten Steuerpflichtigen im Durchschnitt um mehf als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. Es ergib 8 damit zugleich, daß in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Be⸗ es sich nicht nur um unbedeutende Erhöhungen der deklarierten; träge gehandelt haben kann. irungen
Die Steuerbeträge der Steuerpflichtigen, deren Steuererklärunge berichtigt wurden (rund 42 Millionen Mark), ergeben 3 v. H. 1414 der Berichtigung entsprechend veranlagten inkommens (rund elcher Millionen Mard). Bieser Prozentsatz enispricht demjenigen, vwach an Einkommensteuer von den Einkommen über 3000 ℳ im icht schnitt aufkommt. Das läͤßt erkennen, daß die Erörterungen sich vdet nur auf die Steuererklärungen der Pflichtigen mit geringerem 5 mittlerem Einkommen, sondern auf die Steuerecklärungen aus a Stufen erstreckt haben.
Zuwiderhandlungen gegen das Einkommensteuer⸗ und dar Ergänzungssteuergesetz. be a. In dem Jahre vom 1. Oktober 1907 bis Ende Septem 1808 snn im ganzen 1495 Fälle anhängig gewesen (gegen 14 Vorjahre). In 1048 von diesen 1495 Fällen handelte es -zuwiderhandlungen gegen § 72 des Einkommensteuergesetzes; 2n älle enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Grach 1. steuergesetz. Lediglich auf Grund des § 44 des letzteren Geset⸗ in 6 Fällen Untersuchungen anhäͤngig gewesen. 441 Fälle konegage auf § 74 des Einkommensteuer⸗ bezw. § 47 des Ergänzungssteuerge söim b. Was die Höhe der Strafen betrifft, so betrug in den n, Wege der vorläufigen Straffestsetzungen durch die Regierungeae ge hängig gewordenen Untersuchungen (1241) die insgesamt festge „, Strafsumme 258 472 ℳ (im Vorjahre 1225 Fälle mit 2954 der Durchschnittsbetrag für den einzelnen Fall also rund 208 er und Bei den sogleich zur gerichtlichen Entscheidung abgegebenen gen in dem Berichtejahre zur rechtskräftigen Entscheidung 2 180 ℳ Fällen (81) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 6 20 ₰, also rund 796 ℳ für den einzelnen Fall. 8 Straf⸗ 85 n Nach⸗
Bei unveränderter Zugrundelegung der Angaben der Steuererklärunge
c. Was die Höhe der im Anschluß an Berjahren festgesetzten Nachsteuern betrifft, so sind a euer 8 zur Einkommensteuer. 232 047 ℳ 08
zur Ergänzunggsteuer . . 1103 95 esttgesetzt worden. 3 . n Die Gesamtsumme der festgesetzten (bezw. ractskräftig hmmie Strafen und der im Anschluß an das Strafverfahren fegg 9 ℳ hch e beläuft sich auf 559 102 ℳ 33 ₰ (im Vorjahre
3 iger d. Ergibt sich, daß ein verstorbener Steuerpflichig ge Steuern vorenthalten hatte, so sind die Erben inne wisser Zeit, auf Höbe ihres Erbteils, zur Nachzahlun gerichtsjobr⸗ verpflichtet. Auf Grund dieser Bestimmung sind im in 444 Fällen Nachsteuern im Gesamtbetrage von 22 1 (im Vorjahre 500 Fälle mit 271 481 ℳ 12 ₰) festgeset Die oben genannte Gesamtsumme der Strafen un erhöht 85 unter Hinzurechnung der gegen Erben festge steuern auf 785 716 ℳ 72 ₰ (im Vorjahre 816 790
Deutscher Reichstag. Uhr.
203. Sitzung vom 10. Februar 1909, Nachmittags 2 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) tte Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der cg. ech⸗
Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die
stellung des Reichshaushaltsetats für das des “ 1909, und zwar: „Etat für das Reichsamt unern“.
Ueber den Anfang der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. ü 8
Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.) fortfahrend: Der deussh s hat sich ebenfals mit einer. Denkschrift, an, eichstag gewendet, in der er seine schlimme Lage darstellt. „sas den Erzindustriellen ist eine Bewegung im Gange auf Einführmm eines Schutzzolles auf Eisenerze; sie weisen auf den großen Reichni Deutschlands an Eisenerzen hin, wollen aber nicht etwa die Einah ausländischer Eisenerze gänzlich verbieten. Jedenfalls beweist af dieser Umstand, wie hart die Notlage des Erzbergbaues zur insbesondere der reinen Erzbergwerke, die nicht mit Hütten ber cze sind. Nicht allein die Blei⸗, sondern auch die Zinkhütten ucheg ruben zu unterdrücken; die Zinkhütten haben gegen 1 einen vollständigen Ring gebildet und belfen den deutschen Erzbeffh durch die ausländische; Konkurrenz vergewaltigen und in Abghängge zu erhalten. Man wünscht in den Kreisen der Betroffenen w Tarifvergünstigungen, wie sie die Ruhrhütten erlangt die Eleunige Durchführung der Moselkanalisation. 8 des Erzbergbaues deck sich örtlich mit demjenigen der werke; hauptsächlich betroffen ist das Siegerland und Nafsaue diesem Sinne bitte ich das Haus, unserer Resolution zuzus⸗ diel die den Reichskanzler ersuchen will, möglichst no⸗ Session eine Denkschrift über die Lage des Erzbergbaues über die Möglichkeit staatlicher Maßnahmen zum vorzu gedeihlicheren Entwicklung der notleidenden Erzbergbaubezirke warz legen. Der Abg. von Dirksen hat vor einigen Tagen die sch nt be⸗ Listen zu verteidigen gesucht und sich dabei 1 den Korrespon Bere rufen. Mit diesem Artikel haben die Gewerkschaften im Bergaß des Bergbaues nichts zu tun. Er hat auch beweisen
wo en, ter die schwarzen Listen erzieherisch wirken; 9
aber 5 te “ halbes Jahr durch diese Listen 82 1— Arbeit ausgess
so ist es doch ganz natürlich, daß in der darauf folgenden Zeit die Zahr der Fontbahtbrüche. Visten Es werden bei der Erörterung dieser Frage die schwarzen Zechen Zechenverbandes in den Vordergrund gestellt, weil bei diesen diesem die meisten Kontraktbrüche vorgekommen sind, und man m Gs Umstande für die schwarzen Listen Stimmung machen w Staats⸗ handelt sich aber auch um andere Zechen, leider ist der nieder⸗ sekretär hierauf nicht eingegangen. Ich erinnere an die ie den rheinischen Zechen, die einen Vertrag abgeschlossen haben, Zie nell Arbeiter verhindern wollen, wo anders Arbeit zu suchen. schwaren der Staatzsekretär die Werke zur Veröffentlichung der zesprochen isten zwingen? Dieser Zwang müßte geseslich 8— Knayp⸗ werden. Wir bedauern außerordentlich, aß die 85 schaftskassen von der Reichsversicherungsordnung 1 rührt werden sollen, denn wir halten die süseünng des Knappschaftswesens für dringend erforderli schaftskassen sind keine Pensionskassen, sie müf scherungsreform angegliedert werden. Bedenkl daß die Kassenvorstände halbiert werden sollen. dafür sehr viel Stichhaltigez angeführt werden koa zu befürchten, daß durch eine solche Maßregel d Passivität verurteilt werden, sich stets in der werden. Wir werden versuchen, wenn das Gesetz wird, diesen Uebelstand zu beseitigen. Von lung des efolutionen interessiert uns diejenige über die Regelun 2 es. gs⸗ wesens. Wir sind fuͤr den Erlaß eines Reschsberggescherung Regelung der Knappschaften gehört
un.
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aber in die Reichsversichkei der ordnung, und das Arbeiterrecht gehört in die Gewerbeordnnig⸗ werdtig Gewerbeordnungsnovelle könnte die Sache viel schneller schts wenn
Immerhin: doppelt genäht, hält gut. Es schadet i tun. Regierung aufgefordert wird, ihrerseits das Nötige zu
Beilage.)
(Schluß in der Zweiten 15