1909 / 48 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1909 18:00:01 GMT) scan diff

richtige Verständnis hat. Es

müssen.

a4“ 11“ Die Landarbeiter sind dadurch unter ein Ausnahmegesetz gestellt, daß fie die Kealbeiten sindit nicht haben. Erst muß dieser Zustand beseitigt werden, ehe man Erfolge in der inneren Kolonisation haben wird. habe das Gefühl, als ob man mit der Ausstoßung der Landbank als Gesellschafter der Ostpreußischen Landgesellschaft so ziemlich den einzigen sachverständigen Kolonisator herausgedrängt hat. Man wirft der Landbank das Dividendenverteilen vor; aber ein Koloni⸗ sator, der seine Sache gut macht und noch einen Vorteil heraus⸗ wirtschaftet, ist doch besser als ein Kolonisator, der nichts heraus⸗ bringt und dabei seine Sache schlecht macht. Es würde äußerst wertvoll sein, wenn uns die Regierung Aufklärung geben würde über die Erfolge oder Mißerfolge der inneren Kolonisation, soweit sie durch die Privattätigkeit durchgeführt worden ist. Mir ist es höchst zweifelhaft, ob man die Privattätigkeit wird vollständig ausschalten können. Bezüglich der Stellung der Landschaft möchte ich wünschen, daß noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Der Abg. Gyßling hat schon im vorigen Jahre in der Budgetkommission einen ͤhnlichen Antrag wie heute der Abg. Graf von der Groeben gestellt, nach welchem auch die Landschaft nufgesordert werden sollte, Er⸗ mittlungen in dieser Frage anzustellen. Wäre dieser Antrag damals angenommen, so wären wir in den Vorarbeiten heute schon ein gut Stück weiter. Die Regierung hat anscheinend nicht immer die not⸗ wendige Rücksicht auf die ostpreußische Landschaft genommen. Wenn die ostpreußische Landschaft sich an der inneren Kolonisation nicht beteiligt, so wird meiner Meinung nach überhaupt nichts recht Ver⸗ nünftiges dabei herauskommen. Es ist eigentümlich und kennzeichnet ie ganze Situation in Ostpreußen, daß die ostpreußische Landschaft sowohl in der inneren Kolonisation wie bezüglich der Entschuldungs⸗ frage auf Schwierigkeiten seitens der Regierung stößt. Der Güter⸗ zertrümmerung treten wir natürlich alle entgegen. Neuorganisationen der Gemeinden, Schulfragen, Sanitätsfragen, Aerztefragen, alles das muß bei der inneren Kolonisation in Bekracht sesogen werden. Wir nehmen den Antrag Groeben prinzipiell an, stellen uns aber damit noch nicht auf den Boden der Beschlüsse des Landesökonomiekollegiums. as Land gibt uns in erster Linie die Soldaten, aber zur Kriegs⸗ bereitschaft brauchen wir auch finanzielle Mittel, und diese gibt uns in erster Linie die Industrie. Selbstverständlich hat die Landwirtschaft eine aroße volkswirtschaftliche Bedeutung und ist auch ein Eckstein des Staates. Aus diesem Gesichtspunkte begrüßen wir die innere Kolonisation; möge das Werk gelingen im Interesse der Gesundung her deutschen Landwirtschaft.

Lemgrtscaft. (konf.): Heute wird das Denkmal unseres verstorbenen Freundes Ring enthüllt, der mit dem Vorredner hier manchmal die Klinge gekreuzt und diesem manche Abfuhr erteilt hat. Diese Ausführungen des Abg. Crüger werden uns gerade an dem heutigen Tage unvergessen bleiben. Der Vorredner konstruiert mit Unrecht einen Gegensatz zwischen dem Großgrundbesitz und der Arbesterschaft. Der Abg. Crüger sollte nur beute das Land besuchen, er würde finden, daß in den letzten zehn Jahren die Ver⸗ hältnisse der Arbeiter auf dem Lande bedeutend besser geworden sind. Ueber das Koalitionsrecht der ländlichen Arbeiter kann man nur so sprechen, wenn man für die ländlichen Verhältnisse nicht das ist nicht richtig, daß die Arbeiter ein Mißtrauen gegen die Brabgrundhe ge⸗ haben. Die Entwicklung unserer inneren Kolonisation hat jetzt zu dem Fazit ge⸗ führt, daß wir auch ein Eintreten von Staats wegen wünschen ü Wenn der Minister v. Miquel das Geld für innere Kolonisationen nicht 1 wollte, so tat er es nicht, weil er ein Gegner derselben war, sondern weil er die Millionen nicht geben wollte. Die Linke hat sich gemausert, früher verkeidigte sie die Gͤterschlächterei. (Abg. Dr. Crüger: Die Güter⸗ schlächterei nicht!) Die Mauserung ist auf Ihrer Seite (nach links) und ich freue mich darüber —, nicht auf unserer. In den Zielen sind wir ja einig, aber Ihre Wege haben wir nicht bestimmen können. Die Frage in Ostpreußen ist zu einer Prinzipienfrage geworden, die öffentliche Meinung ist irregeführt worden über die Bedeutung einer öffentlich⸗rechtlichen Institution. Wir haben auch Eisenbahngesell⸗

schaften, die nicht Bhetüsgrectüige sodernhrpatrechthce ind; nhe⸗ r

die Korporationsrechte sind natürlich erforderlich. Eine öffentlich⸗ rechtihe Brgantsation steht nicht so frei da, wie eine pripatrechtliche. Der Staat kann auf eine weitgehende Aufsicht über die öffentlich⸗ rechtlichen Institute nicht verzichten, und der Staat wird dafür mitverantwortlich. Wir haben dann auch die Mängel unserer staatlichen Behördenorganisation, namentlich auch die schwierige Auswahl der geeigneten Personen. Auch wenn wir eine neue Selbstverwaltungsbehörde schaffen, so haften ihr dieselben Mängel an, und dann würden sich die verschiedenen Behörden aneinander reiben, und das würde in dem Publikum nur verwirrend wirken. Wir wollen deshalb eine privatrechtliche Organisation; ich sehe nicht ein, warum diese nicht auch sozialpolitische Aufgaben übernehmen aann. Neben der rechtlichen Frage kommt die Zweckmäßigkeitsfrage in Betracht; es würde noch nicht angebracht sein, einheitliche Normen für die innere Kolonisation aufzustellen. Die in dem Antrage von der Groeben verlangte Zentralstelle erblicke ich bereits in dem kinister für Landwirtschaft. Es hat allerdings lange gedauert, ehe ir mit der inneren Kolonisation von der Theorie zur Praxis übtrgingen, wir wollen aber nun den Staat dabei nach Kräften erstützen. von Minister für Landwietschaft, Domänen und Forsten rnim: Meine Herren! Im vorigen Jahre habe ich im Namen der 8 1 ühniglichen Staatsregierung die Erklärung abgegeben, daß die Vücht bestände, die bestehende ostpreußische Landgesellschaft auszubauen. üse Erklärung hat sich die Budgetkommission gegen eine Stimme, fast einstimmig angeschlossen, indem sie den Beschluß gefaßt hat, * Königliche Staatsregierung aufzufordern, die ostpreußische Land⸗ ueselschaft in der Richtung auszugestalten, daß öffentliche Verbände s Provinz, Kreise, Landwirtschaftskammer und Landschaft sowie e Genossenschaften in angemessener Weise beteiligt werden. was leine Herren, diesem Leitsatz sind wir gefolgt; wir haben das, on 9 Königliche Staatsregierung im Einverständnis mit der Budget⸗ diesenäon und, ich darf wohl annehmen, auch im Einverständnis mit gesellf vohen Hause erllärt hat, zur Ausführung gebracht. Die Land⸗ Rechschast ist in der Ausgestaltung begriffen. Es ist dem Wunsche Prodin,⸗ getragen worden, daß die Landbank ausgeschieden werde. Die de 1 zur Beteiligung aufgefordert worden; der Provinzialausschuß ammen tentschluß des Provinziallandtags, der erst im März zu⸗ Mllion tt, steht noch aus hat sich bereit erklärt, sich mit einer dinz melu beteiligen; ferner haben sich die meisten Kreise der Pro⸗ 86 30 000 beteiligt, die Landwirtschaftskammer mit Mormdit 88 die Provinztalgenossenschaftskasse mit 150 000 ℳ, die erkla Genossenschaft mit 150 000 und der Staat hat sich neime 8 sich mit der gleichen Summe wie die übrigen Teil⸗ Höhe Millionen zu beteiligen.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

25. Februar

Berlin, Donnerstag,

den

Die neue Organisation wird folgendermaßen gestaltet werden:

Zunächst wird die bestehende Gesellschaft als Zentralgesellschaft ausgebaut werden. Ihre Aufgabe wird dieselbe bleiben, wie die, die sie bisher in Arbeit gehabt hat, d. h. der Hauptsache nach Bauern⸗ ansiedlungen, natürlich mit Arbeiteransiedlungen in den neu zu gründenden Kolonien. Der Staat hat von seinen Rechten, die er in der alten Gesellschaft hatte, ganz wesentliches aufgegeben. Der Auf⸗ sichtsrat besteht aus 11 Personen, der Staat hat sich darin nur 2 Stimmen vorbehalten. In der Generalversammlung hat er sich, obgleich er die Hälfte des Kapitals zahlt, nur ein Drittel der Stimmen vorbehalten. Sie sehen also, auch den Klagen, daß der Staat zu allmächtig wäre, daß das ganze überhaupt nur eine Bildung des Staates wäre, und daß die Korporationen, die an der alten Ge⸗ nossenschaft teilgenommen haben, nur Verzierungen seien, ist dadurch Rechnung getragen, daß der Staat seinen Einfluß auf das aller⸗ notwendigste beschränkt hat.

Meine Herren, es besteht weiter die Absicht, für die Arbeiter⸗ ansiedlung in den angeschlossenen Kreisen Kreisgesellschaften zu bilden resp. den Kreisverbänden diese Aufgabe zu übertragen. Das soll geschehen, weil die bisherige Erfahrung gezeigt hat, daß alle größeren Gesellschaften, seien es staatliche, seien es private, mit der Arbeiteransiedlung un⸗ genügend vorwärts gekommen sind. Ich werde später darauf zurückkommen. Zunächst will ich jedoch erklären, wie die Tätigkeit dieser Kreisverbände gedacht ist.

Die Kreisverbände sollen möglichst selbständig gestellt werden. Sie sollen sich der Hilfe der Zentralgenossenschaften, ihres Rats, ihrer Erfahrung bedienen können, aber sie sollen bezüglich der Tätigkeit der Ansiedlung vollständige Selbständigkeit haben. Es steht ihnen also frei, entweder die ganzen Arbeiten Vermessungsarbeiten usw. durch die Zentralgesellschaft ausführen zu lassen oder sich auch der General⸗ kommission dazu zu bedienen. Der Staat hat für jede Arbeiterstelle eine Beihilfe von 800 und außerdem pro Hektar 10 zur Ver⸗ fügung gestellt. Diese Summen sollen den Kreisverbänden überwiesen werden, sie haben darüber zu disponieren und können daraus die nötigen Zuschüsse decken, die sie zu Folgeeinrichtungen, eventuell auch zur Ausgleichung von Kursdifferenzen usw. zu leisten haben. (Sehr gut! rechts.)

Meine Herren, das ist ungefähr die Organisation der neuen Ge⸗ sellschaft mit ihren Unterverbänden.

Während nun diese neue Gesellschaft im Werden war, im Laufe des Sommers, trat die Landschaft mit dem neuen Plan hervor, eine Gesellschaft auf öffentlich rechtlicher Grundlage zu bilden. Es wurde eine sehr lebhafte Agitation entfaltet und dabei behauptet, daß der Schwerpunkt der ganzen Kolonisation darin läge, eine richtige Form für die Kolonisationsgesellschaften zu finden. Ich stehe auf einem ent⸗ gegengesetzten Standpunkt, ich halte die Form im Grunde genommen für eine Nebensache; die Hauptsache ist, daß die Menschen, die in dieser Form vereinigt werden, Interesse für die Sache haben.

Meine Herren, kolonisiert kann werden und ist worden unter den allerverschiedensten Formen. Der Staat hat kolonisiert, und zwar mit Erfolg kolonisiert; er kolonisiert auch heute noch mit Erfolg in der Ansiedlungskommission. Die Gesellschaften auf privatrechtlicher Grundlage ich nenne hier nur die pommersche, die alte ost⸗ preußische, dann die große Anzahl von kleinen Gesellschaften, die wir in den Provinzen Posen und Westpreußen haben kolonisieren mit Erfolg, es liegt also gar kein Grund vor, diese Form zu verlassen. Meine Herren, ein Vorteil dieser Form ist die große Beweglichkeit, die Unabhängigkeit von fest vorgeschriebenen Formen und die Mög⸗ lichkeit, alle Kräfte, die sich für die Sache interessieren, in sich zu vereinigen. Darin sehe ich einen der Hauptvorteile. Behörden allein, die kein Interesse für die Sache haben, werden nie Erfolge erreichen. Wenn wir aber all die Leute, die ein so lebhaftes Interesse, ein so warmes Herz für die Sache haben und ich weise da ganz besonders auf die pommersche Gesell⸗ schaft hin, die ganz allein und ganz selbständig gearbeitet und gute Erfolge erzielt hat —, für die Sache interessieren, dann werden wir auch Erfolge haben, und um solche Leute auch beschließend mit⸗ wirken zu lassen, dazu bietet die Gesellschaft auf privatrechtlicher Grundlage die beste Form, und deshalb haben wir sie gewählt.

Es ist ja auch von Privaten kolonisiert und auch mit Erfolg kolonisiert worden; auch von privaten Erwerbsgesellschaften ist mit Erfolg kolonisiert worden. Es ist uns hier die Landbank genannt worden. Meine Herren, ich mache kein Hehl daraus: ich sehe es nicht gern, daß solche Gesellschaften, die den Güterhandel als Erwerbszweck betreiben, existieren; aber andererseits muß ich doch rechtfertigen, wes⸗ halb nicht nur Privatleuten, sondern auch diesen Privaterwerbsgesell⸗ schaften einerseits der Rentenbankkredit zur Verfügung gestellt worden ist und andererseits aus dem Zweimillionenfonds Beihilfen gewährt worden sind.

Meine Herren, was zunächst den Rentenbankkredit angeht, so lauten die gesetzlichen Bestimmungen darüber folgendermaßen:

Die Generalkommissionen können ihre Mitwirkung bei Renten⸗ gutsbildungen ablehnen, wenn tatsächliche oder rechtliche Bedenken entgegenstehen.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hat bisher stets auf dem Standpunkt gestanden, daß allen Privaten, die so kolonisieren, wie die Generalkommission es fordert, die also eine in den Augen der Generalkommission nützliche Kolonisation treiben, der Rentenbank⸗ kredit zugänglich gemacht werden soll. Ich wüßte keinen rechtlichen Grund, weshalb man einer Erwerbsgesellschaft, wenn sie diese Be⸗ dingungen erfüllt, Bedingungen, die außerordentlich streng sind, dann den Rentenbanlkredit entziehen sollte.

Die zweite Frage ist die, weshalb die Königliche Staatsregierung den Zweimillionenfonds der Landbank zur Verfügung gestellt hat; auch das ist getadelt worden. Meine Herren, ich glaube, es bestehen Irr⸗ ümer über die Folgen, die diese Zuschüsse aus dem Zweimillionen⸗ fonds für die Landbank gehabt haben. Man hat davon gesprochen, sie hätten nur dazu gedient, ihre Dividende zu erhöhen. Das

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ist ein Irrtum. Die Generalkommission stellt den Privat⸗ leuten, also auch der Landbank, folgende Bedingungen. Sie stellt den Ankaufspreis des Gutes fest; sie stellt fest, was die betreffende Gesellschaft für Meliorationen und dergleichen aufgewendet hat, und sagt: bis zu diesem Preise kannst du gehen, wenn du das ganze Objekt an Einzelbesitzer verkaufst; darüber hinaus darfst d nicht gehen. Damit ist aber nicht gesagt, daß dieser Preis immer e reicht werden muß. Es kann vorkommen und ist wiederholt vo gekommen, daß der Preis, den die Landbank bei ihren Verkäufe erzielt hat, geringer gewesen ist als der Preis, den sie gegeben hat, einschließlich der Kosten, die sie 8 Meliorationen usw. aufgewendet hat. Also die Generalkommissio⸗ 8 limitiert den Verkaufspreis nach oben hin, und wenn aus diesem Preis dann ein Ueberschuß herauskommt, kann die Landbank daraus eine sogenannte Besiedlungsgebühr für sich entnehmen von zirka 5 % —; kommen diese 5 % nicht heraus, nun, dann muß die Landbank darauf verzichten. 1

Die Gelder, die nun aus dem Zweimillionenfonds für die An⸗ siedlungsunternehmungen der Landbank gegeben worden sind, sind ih in keiner Weise zugute gekommen, sondern ausschließlich den An siedlern zur Bildung von Anlagen für die Gemeinden usw. Also, i glaube, es ist ein Irrtum, daß die Landbank direkte Vorteile von den Beihilfen aus dem Zweimillionenfonds gehabt hat. Man kann ja darüber verschiedener Meinung sein, ob es praktisch ist, den Kolonister der Landbank Beihilfen zu geben. Ich glaube, wenn man es nich tut, werden die Kolonisten darunter leiden. 8

Meine Herren, die letzte, vierte Form, unter der kolonisiert werden kann, ist die öffentlich⸗rechtliche Gesellschaft. Von der Ostpreußischen Landschaft ist diese als die einzig brauchbare Form hingestellt worden, obgleich das hat der Herr Abg. von Bockelberg schon betont Erfahrungen mit dieser Form gar nicht vorliegen. Der Herr Abg. von Bockelberg hat ferner mit Recht auf die Schwierigkeiten formaler Natur hingewiesen, die gerade mit der öffentlich⸗rechtlichen Form ver⸗ knüpft sind. Ganz besonders aber halte ich diese Form deshalb nich für geeignet, weil gerade die privaten Kräfte, die ich so gern im Dienste der Kolonisation sehen möchte, durch diese Form so gut wie ausgeschlossen sind; sie können ja mit beratender Stimme herangezogen werden; aber, meine Herren, wer mitarbeiten will, der will auch mi stimmen; bloß beratende Stimme zu haben, wird den Leuten, die d mitarbeiten, wahrscheinlich die Lust zur Sache nehmen.

Meine Herren, es ist mir auch sehr zweifelhaft, ob in ein solchen Korporation, die nur aus Behörden zusammengesetzt ist, nu auch wirklich das nötige Interesse vorhanden sein wird. Mir sind Landesteile bekannt, in denen ich bisher bei den B hörden das nötige Interesse nicht gefunden habe, wohl aber bei den privaten Gesellschaften.

Es ist nun als besonderer Vorzug der öffentlich⸗rechtlichen Ge⸗ sellschaft hingestellt worden, daß sie mehr Vertrauen genießt. Meiner Ansicht nach das ist schon mit Recht von dem Herrn Vorredner gesagt worden hängt das Vertrauen nicht von der Form, sonder von den Menschen und von den Behörden ab, die in der betreffenden Gesellschaft sitzen und darin vereinigt sind. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es eine ganze Masse Gesellschaften privatrecht licher Form gibt, die sich gemeinnützige Aufgaben gestellt haben und das allgemeine Vertrauen genießen; ich nenne die Gesellschaft vom Roten Kreuz, den Vaterländischen Frauenverein, ich nenne die Genossenschaften, die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft usw. Es gibt eine Masse solche gemeinnütziger Gesellschaften, die außerordentlich günstig wirken unß die sich allgemeinen Vertrauens erfreuen. 3

Ein Hauptfehler in der Vorlage der Ostpreußischen Landgesell⸗ schaft ist es nun, daß sie die öffentlich⸗rechtliche Form durchaus allen Provinzen aufzwingen will. Die Verhältnisse in den verschiedene Landesteilen sind aber durchaus verschieden, auch die Ansichten sin verschieden. Sie haben soeben gehört, daß zum Beispiel in Hannove und Schleswig⸗Holstein die Form der Genossenschaft mit beschränkt Haftung gewählt worden ist. Ich halte sie für eine weniger brauch bare Form als die Form der Gesellschaften mit beschränkter Haftung; aber da die Provinzen es so wollen, und Stimmung für die Genossen⸗ schaften war, habe ich nicht dagegen gewirkt, es läßt sich auch mit dieser Form etwas nützliches schaffen. 8

Dann möͤchte ich noch auf eins aufmerksam machen, was geratde in Ostpreußen hervorgetreten ist. Die Provinzen, die Kreise usw. sind durchaus nicht immer gewillt, auf eine Verzinsung ihrer Einlag. kapitalien zu verzichten. Gerade in Ostpreußen sind wir auf den ent⸗ schiedensten Widerstand sowohl bei der Provinz wie bei den Kreisen gestoßen. Sie haben sämtlich gefordert: wir wollen eine angemessen Verzinsung haben, damit wir die Zinsen decken können, die wir f das Geld zahlen müssen. Schon an dieser Forderung würde die öffentlich⸗rechtliche Form in vielen Fällen scheitern.

Nun wurde von der Ostpreußischen Landgesellschaft besonders ge⸗ fordert, daß auch die Genossenschaften und die Landwirtschaftskammer ausscheiden sollen. Die Genossenschaften sind bisher ein sehr nütz⸗ liches Glied in der Gesellschaft gewesen, und ich hoffe, daß sie es auch in Zukunst sein werden. In der Budgetkommission ist von dem Abg. Crüger getadelt worden, daß die Genossenschaften über⸗ haupt Geld in solchen Sachen festlegen. Es handelt sich hier doch nicht um bedeutende Summen. Die Provinzialgenossen⸗ schaft soll 150 000 festlegen. Jede größere Genossenschaft legt immer eine gewisse Summe in zinstragenden Papieren und Hypo⸗ theken fest. Ich weiß von der Leitung der Preußenkasse, daß das fast überall geschieht. Also warum sollte es hier nicht geschehen? Ein Verlust des Geldes ist in keiner Weise zu befürchten, und es ist eine so sichere Anlage, wie es nur eine geben kann. Weitere Geldopfer 5 8* 8— b. nicht gefordert. Alle Opfer bringt überha er Staat, er ist der einzige,

Gelder à fonds perdu gibt. S

Ich will nun nicht sagen, daß das Eingreifen der ostpr Landschaft nicht nützlich gewirkt hat. Das erste ö