iger.
Der Bezugspreis betrü Alle Postanstalten
den Postanstalten und d- 8* Expedition SW., Tinzelue Nummern kosten 25 ₰.
gt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. nehmen Bestellung un; für Berlin außer d Zritungssprediteuren für Helbstabholer Wilhelmstraße Nr. 32.
Insertiongpreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit- zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: Deutschen Reichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats⸗- unzeigerg Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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8
die Königliche Expedition des
Inhalt des amtlichen Teiles:
Ordensverleihungen ꝛc. 8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
. achung, betreffend den Schutz von Erfindungen,
üeee ea hcenesschen auf der Internationalen Luft⸗ schiffahrt⸗Ausstellung in Frankfurt a. M. .
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheck⸗ verkehr.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 16 des Reichs⸗ gesetzblatts.
Erste Beilage: Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Dop 6““
gesetes. 8 ön Königreich Preusen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Hofansage.
Bekanntmachung,
konzession. . — Bekanntmachungen, betreffend das nächste Studienhalbjahr und
die Immatrikulation an der Universität in Bonn.
Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
pelbesteuerungs⸗
2
betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗
Seine Mazestät der Könlg haben Allergnädigst geruht: 1 dem Marinegeneralarzt a. D. Dr. Runkwitz zu Kiel, 2 bisherigem Flottenarzt der Hoegserslonr, die Königliche Krone
zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Generaldirektor der Deutschen Waffen⸗ und Munitions⸗ fabriken Max Kosegarten zu Charlottenburg, dem Kreisarzt a. D., Geheimen Medizinalrat Dr. Limper zu Gelsenkirchen, dem rüheren Ersten Anstaltsarzt bei dem Strafgefängnis in Plötzen⸗ ee, Gerichtsarzt für den Kreis Niederbarnim, Medizinalrat 9. P fleger zu Berlin, dem Zweiten Kompastor H ugo Wurmb chenältesten, niederländischen Konsul a. D.
m Kir beFlcneburg; 8 5 msen ebendaselbst, dem Pfarrer Richard
2 irkenwerder im Kreise Niederbarnim, dem bihmang, n. i Schmöcker zu Ober⸗Schöneweide im genannten Kreise und dem Oberlehrer am städtischen Real⸗ gymnasium in Elberfeld, Professor Dr. Castendyck den
vierter Klasse, oten Adlerorden philosophischen Fakultät
rofessor in der .“ Kagf so S., Geheimen Regierungsrat
r. renacher, dem Kirchenpropst und Haupt⸗ cf möan zenfe zu Flensburg und dem Regierungs⸗ aumeister a. D. Robert Leibnitz zu Berlin den Königlichen
Kronenorden dritter Klasse,
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d ältesten, technischen Betriebschef Karl 1 112 mafmäͤnnischen Betriebschef Paul ⸗ Homann beie u Ober⸗Schöneweibe 11““ ⸗ im, de ivatier Peter
arnim, dem Gemeindevertreter, Priv er hitde. e gd8
I ilfe ensburg und dem Handlungsgeh en vierter Klasse,
: azu Elb öniglichen Kronenor erfeld den Königliche Max Reinicke zu Berlin und
8 dem städtischen Lehrer - 8 1 8 dem L E Niederroßbach im Dill⸗ 8 n Lehrer Heinrich Paul zu Nieberre
— Ff den Afie⸗ der Inhaber des Königlichen Hausordens
ohenzollern, . dem Küster Daniel Seiffert zu schase Niederbarnim, dem Kirchenaͤlteste vorsehn, Landwirt Gustav Hornemann, olkeher und Kirchenältesten Gustav Wildberg, Dde s 8 ee⸗Neuendorf im Kreise Niederbarnim, dem Fürstli
u Sig⸗ Keebach Hümann
das
ber⸗Schöneweide im 84. und Gemeinde⸗ dem Gemeinde⸗ beide zu
ohenzollernschen Obergärtner Julius
bekircen und dem Gaͤrtnergehilfen Jeremias Ka
e. otanischen Garten der Universität in Marburg euz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie
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dem Fürstlich Hohenzollernschen Gärtner Erhard Hiller . Inzigkofen, Pöerhen⸗ Sigmaringen, dem Kirchendiener Süns Stamp zu Flensburg, dem Maurerpolier August 8 ommelt zu Berlin, dem Handpolierer Johann Otten B Büsbach im Landkreise Aachen, dem Eisendreher Peter n mbeuer zu Eschweiler im genannten Kreise, dem Wald⸗ - b eiter Karl Müller zu Kirchohsen im Kreise Hameln, - seebt landwirtschaftlichen Arbeiter Karl Günther zu Holden⸗ 8 t im Kreise Sangerhausen und dem Arbeiter Wilhelm ch mitz zu Stolberg im Landkreise Aachen
renzeichen zu verleihen. “
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das Allgemeine
Berlin, Dienstag, den 30. März, Abends.
Deutsches Reich.
Seine G der Kaiser haben im Namen des Reichs
den bisherigen Vizekonsul in Narvik (Norwegen) Waldemar
Thilo zum Konsul daselbst und den Kaufmann
St. Helena zu ernennen geruht.
Solomon zum Konsul in
Der Kaiserliche Konsul in Guatemala hat den Kaufmann August Wehncke zum Konsularagenten in Livingston bestellt.
Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und arenzeichen auf der Internationalen Luft⸗ schiffahrt⸗Ausstellung in Frankfurt am Main 1909.
Vom 19. März 1909.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichsgesetzbl. S. 141) vorgesehene S u von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Frankfurt am Main stattfindende Internationale Luftschiffahrt⸗Ausstellung. Berlin, den 19. März 1909. . Der Reichskanzler. In Vertretung: von Bethmann Hollweg.
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehr. Vom 24. März 1909.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat
beschlossen: 8 8 Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Düssel⸗
dorf ist Eö1 im Sinne des Scheckgesetzes. Berlin, den 24. März 1909. Deer Reichskanzler. . Im Auftrage: Wermuth.
1““
Die von seuts ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 3587 das Gesetz zur Abänderung des Reichsgesetzes
wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870, vom 22. März 1909, unter
Nr. 3588 die Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Doppelsteuergesetzes, vom 24. März 1909, unter
Nr. 3589 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Ab⸗ kommens über die Lazarettschiffe durch Persten und den Bei⸗ tritt Schwedens zu diesem Abkommen, vom 11. März 1909, unter
Nr. 3590 die Bekanntmachung, betreffend den “ von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Inter⸗ nationalen Luftschiffahrt⸗Ausstellung in Frankfurt am Main 1909, vom 19. März 1909, unter Nr. 3591 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nr. XXXIIS der Anlage B zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 23. März 1909, und unter
Nr. 3592 die Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs⸗ stellen im Scheckverkehr, vom 24. März 1909.
Berlin W., den 29. Man 1909.
Füte. ostzeitungsamt. rüer.
Königreich Preußen.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: atspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts Dr.
11““ Genzmer den Charakter als Wirklicher
Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster leihen und
888 Dr. von Rose in Schroda zum Ober⸗
regierungsrat zu ernennen.
ajestät der König haben Allergnädigst geruht: Gymnasium in Bromberg, Professor zum Gymnasialdirektor zu
Seine 1
den Oberlehrer am
Dr. Bernhard Hoffmann
enecem bneei diendirektor, Professor Dr. Reh in hn hfts Kommando des Kadettenkorps und dem etatsmäßigen Pr
nc. Hochschule zu Berlin Dr. Georg von
an der „Technischen Ha als Gehelmer Regierungsrat zu ver⸗
111AX“X“ “ 1“
Der Königliche Hof legt heute für Seine Dur 8 laucht den Fürsten von 1önansbnse Sprver⸗gausen die Trauer auf 8 Tage — bis einschließlich den 5. April
d. J. — an. Berlin, den 29. März 1909. Der ““ Graf A. Eulenburg.
“
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsrat von Braunbehrens in Stralsund ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Stralsund ernannt worden.
Ministerium des Innern. Dem Oberregierungsrat Dr. von Rose ist die Stelle als
Dirigent der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der Regierung in Bromberg übertragen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Dem Gymnasialdirektor, Professor Dr. Hoffmann ie die Direktion des Gymnasiunis 8 gfeslnsc übertragen n2
Evangelischer Oberkirchenrat.
Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinden Lageado, Säo Gabriel da Estrella und Sao Caetano im Staate Rio Grande do Sul (Brasilien) ist der Pfarrer Reinecke in Teutonia⸗Süd (Brasilien) berufen worden.
1
*
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf it der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Mark⸗ scheideraspiranten Georg Lutz die Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist.
Lutz wird seinen Wo S Frankfurt a. M. nehmen
Bonn, den 27. März 1909. 2 Königliches Oberbergamt.
Baur.
Bekanntmachungen
Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität n mit dem 15. April d. J. seinen gesetzlichen Anfang. 55 1 hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir diejenigen welche die Absi⸗ t haben die hiesige Universität zu besuchen, darau aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu be⸗ wahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor⸗ lesungen erwachsen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitszeugnisse die Wohltat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den gesetzlichen Vorschriften derartige “ bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen? fange des Semesters eingereicht werden müssen. 11“ 8 Bonn, den 27. März 1909. — Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich Wilhelms⸗Universitä Schultze.
II.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗ halbjahr findet vom 15. April d. J. an bis zum 6. Mai einschl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur die⸗ jenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Ver⸗ zögerung ihrer Anmeldung mit gültigen Verhinderungsgründen zu ent⸗ schuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) die⸗ eenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern
e Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugnis und, falls sie
ugländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations⸗ papiere sowie einen Ausweis über die erforderliche Schulbildung, 2) diejenigen, welche von anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer welche keine Besfagräfung bestanden, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine a 1 ildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 immatrikuliert werden. Für Frauen gelten die gleichen Bestimmungen, doch bedürfen diese, wenn sie nicht im Beshs 1— Näeüfexrunije .ee “ Reiche nicht angehören, für die Zulassung zur Immatrikulation d des Herrn Unterrichtsministerg. e. Geeltctsn. d n 27. März 1909.
Die Immatrikulationskommission. Schultze. sfion