1909 / 78 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Lanzei

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 1. April

ger und Königlich Preußischen Staͤutsan

1909.

1u.“

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage)

1 alte es nicht gerade für opportun, wern der Professor Herzen 2 8 in französischer Sprache halten will. Wie steht es mit der Verweigerung der Testate, wovon man den Verlust eines Semesters befürchtet? Merkwürdig ist es, daß die Broschüre CEhr⸗ manns, soweit sie im Buchhandel erschienen ist, textlich erheblich ab⸗ weicht von den vertraulichen Mitteilungen. Im Interesse des Deutschtums und des Schutzes der Deutschen in Lausanne möchte ich

bitten, daß unsere Vertretung dort energischer zugreift als bisher.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Der Herr Abg. Eickhoff hat einige Fragen gestellt bezüglich der Schiedsgerichtsverträge und mit Recht betont, daß die Reichsregierung durchaus nicht abgeneigt ist, Schiedsgerichtsverträge mit einzelnen Staaten zu schließen, und wiederholt solche geschlossen hat. Wir haben einen allgemeinen Schiedsgerichtsvertrag mit Groß⸗ ritannien. Wir hatten einen solchen auch mit den Vereinigten Sctaaten von Nordamerika abgeschlossen es ist nicht unsere Schuld, wenn derselbe nicht in Kraft getreten ist; wir geben aber die Hoffnung nicht auf, daß die Schwierigkeiten, welche sich in den Weg gestellt haben, überwunden werden können.

Der Herr Abg. Eickhoff hat auch gefragt, ob Verhandlungen mit der Schweiz im Gange seien über den Abschluß eines Schiedsgerichts⸗ vertrags. Mir ist von derartigen Verhandlungen nichts bekannt; ich müßte es wohl wissen, wenn das der Fall wäre. Ich möchte glauben, daß die betreffenden Zeitungsnotizen insofern irrtümlich gewesen sind, als sie verwechselt haben, daß in unserem Handelsvertrag mit der Schweiz eine Schiedsklausel enthalten ist, über welche verschiedene Erörterungen mit der Schweiz geschwebt haben. Vielleicht hat auch zu dem Irrtum der Umstand Anlaß gegeben, daß in der Meinungs⸗ verschiedenheit bezüglich des Mehlzolls wiederholt mit der Schweiz Erörterungen über die Lösung dieser Schwierigkeit durch ein Schieds⸗ gericht stattgefunden haben Erörterungen, welche noch nicht zum Abschluß gelangt sind.

Wir sind übrigens der Meinung, daß es zur Schlichtung von Streitigkeiten, welche den Keim von Konflikten in sich tragen, durchaus nicht immer eines allgemeinen Schiedsgerichtsvertrags bedarf. Wir, das Auswärtige Amt, haben schon seit langen Jahren die Praxis verfolgt, wenn Streitfälle zwischen uns und anderen Staaten auf⸗ rtauchten, den Gedanken des Schiedsgerichts vorzubringen, und wir haben wiederholt auf diesem Wege unangenehme Streitfälle im Keime erstickt; noch kürzlich ist, wie Ihnen bekannt, der Zwischen⸗ fall von Casablanca auf den Weg der friedlichen und freundschaft⸗ lichen Lösung durch Schiedsgericht verwiesen worden. Wir werden auch weiterhin gern auf diesem Wege fortfahren. 1b Ich komme nun zu dem Falle Kuhlenbeck und möchte auch mmeinerseits von vornherein die akademische Seite der Sache und auch die rein persönliche Seite gänzlich ausscheiden; die gehören nach meiner Ansicht nicht vor dieses Forum. Ich möchte mich beschränken aauf Beleuchtung derjenigen Punkte, welche sich beziehen auf die Frage, oeb in diesem Falle den in der Schweiz lebenden Deutschen und ins⸗

besondere den deutschen Professoren genügender Schutz zuteil ge⸗ woorden ist, und ob unter diesem Gesichtspunkt unsere deutschen Ver⸗ treter in der Schweiz irgend ein Vorwurf trifft.

Die Vorfälle, um die es sich handelt, sind folgende: 1) ein schon drei Jahre zurückliegender nächtlicher Zusammenstoß einiger deutscher Studenten mit der Polizei in Lausanne, 2) eine Straßenkundgebung schweizerischer nicht: deutscher Studenten gegen Professor Kuhlenbeck Ende April 1908, 3) die Absetzung des Professors Kuhlenbeck.

Was zunächst den ersten Fall betrifft, den Zusammenstoß deutscher Studenten mit der Polilei, so sind in der Presse, wie auch schon im sächsischen Landtage betont ist, sehr übertriebene Darstellungen zutage getreten. Es ist davon gesprochen worden, es wären diese Studenten gefesselt, eingesperrt und gröblich beschimpft worden. Nach einer amtlichen Feststellung liegt der angeblichen Ein⸗ sperrung lediglich die Tatsache zugrunde, daß einer von den zur Polizeiwache sistierten Studenten wegen seines besonders renitenten Verhaltens bis zum anderen Morgen zurückbehalten worden ist. Die behauptete Beschimpfung hat sich nicht mit Sicherheit nachweisen lassen. Für die angebliche Fesselung fehlt es nach den angestellten Ermittlungen an jeder tatsächlichen Grundlage. (Hört, hört! links.) Mit Rücksicht auf diesen an und für sich wirklich bedeutungslosen Sachverhalt hat der damalige zuständige Kaiserliche Konsul in Genf von einem amtlichen Einschreiten zugunsten der betelligten Studenten abgesehen. Eine daraufhin von den Professoren Kuhlen⸗ beck und van Vleuten gemeinschaftlich unternommene ver⸗ mittelnde Rücksprache bei dem Bürgermeister und Polizeidirektor von Lausanne führte zu beiderseitig erregten Auseinander⸗ setzungen. Der tatsächliche Verlauf dieses Besuches ist wegen des Widerspruchs zwischen den darüber beiderseits gegebenen Darstellungen unaufgeklärt geblieben. Der Kaiserliche Gesandte in Bern hatte da⸗ mals in Uebereinstimmung mit dem Kaiserlichen Konsul in Genf nach Lage der Sache irgend welche diplomatischen Schritte in der An⸗ gelegenheit nicht für angezeigt gehalten; sie ist auch in der Tat seit⸗ dem nicht mehr erörtert worden. Ich muß dem nachträglich hinzu⸗ fügen ich sage nachträglich, weil dieser Vorfall sich nicht in meiner Amtszeit ereignet hat —: ich würde in einem ähnlichen Falle ebenso gehandelt, ich würde einen solchen Zwischenfall nicht zum Gegenstand diplomatischer Verhandlungen gemacht haben. (Sehr richtig! links.) Wenn hier z. B. schweizerische Studenten mit der Polizei in eine vielleicht nicht immer angenehme Berührung kommen würden, und am nächsten Tage würde der schweizerische Gesandte bei mir vorstellig werden, so würde ich auch in höflicher, aber bestimmter Weise ab⸗ lehnen, die Sache als diplomatischen Zwischenfall zu behandeln.

Der zweite Fall, meine Herren! Professor Kuhlenbeck hatte zu An⸗ fang des Wintersemesters 1907/08, um Ausklärung über die Anrechnung seiner Vorlesungen in Deutschland gefragt, diese Anfrage mit dem

Ausschluß des fragenden Studenten von seinen Vorlesungen beant⸗ wortet (Hört, hört! links), wozu er nach den bestehenden Bestimmungen nicht berechtigt war. (Erneute Rafe: Hört, hört! links.) Einer Auf⸗ forderung der Universitätsbehörden, den Studierenden wieder zu⸗ zulassen, kam Prof. Kuhlenbeck nicht nach, er stellte vielmehr noch vor Schluß des Wintersemesters 1907/08 seine Vorlesungen ein und ver⸗ ließ Lausanne, um sich nach Berlin zu begeben und in Deutschland einen ihm mehr zusagenden akademischen Lehrstuhl zu suchen. (Zuruf links: Er hat aber nicht abtestiert!) Soviel mir bekannt ist, sind bezüglich der Testate Schwierigkeiten entstanden. Die Testate sollen aber nachträglich gegeben worden sein. Ich kann das nicht amtlich bezeugen, es ist mir nur privatim mitgeteilt worden. Gleichzeitig mit dieser Reise des Professor Kuhlenbeck nach Deutschland setzte die Preßfehde gegen die Universität Lausanne ein. Bei Wiederbeginn der Vorlesungen des Professor Kuhlenbeck in Lausanne Ende April 1908 kam es zu Ruhestörungen nicht durch deutsche, sondern durch schweizerische Studenten, und schließlich zu Straßendemonstrationen gegen Kuhlen⸗ beck. Es kam zu so etwas, was wir hier gemeiniglich „Katzen⸗ musik“ nennen. Prof. Kuhlenbeck wandte sich telegraphisch an die Kaiserliche Gesandtschaft in Bern mit der Beschwerde, daß ihm von der Lausanner Polizei kein Schutz gewährt werde. Auf Inter⸗ vention der Gesandtschaft verhinderte die Polizei eine für denselben Abend geplante Kundgebung. Man wird also nicht sagen können, daß der Kaiserliche Gesandte seiner Pflicht nicht nachgekommen wäre (sehr richtig! links), und ebenso ist kein Vorwurf gegen die Polizei in Lausanne zu erheben. Außerdem wurde auf eine diplomatische Vorstellung wegen des Verhaltens der Polizei bei der ersten Kund⸗ gebung eine amtliche Untersuchung eingeleitet; dabei kamen die schweizerischen Behörden zu der Auffassung, daß der Lausanner Polizei in der Angelegenheit kein Vorwurf gemacht werden könne. Der Gesandte hat demgegenüber, davon ausgehend, daß die Haltung der Polizei hätte energischer sein können, der Erwartung Ausdruck gegeben, daß derartige Fälle sich nicht wiederholen würden. Sie sind auch in der Tat nicht wieder vorgekommen.

Man kann also wiederum nicht sagen, meine Herren, daß etwas versäumt worden wäre. (Sehr richtig! links.)

Nun der dritte Fall: die Absetzung des Prof. Kuͤhlenbeck. Dieser ist seinerzeit auf Antrag des akademischen Senats der Universität vom Staatsrate des Kantons Waadt auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Wege, und zwar, wie der Prof. Eickhoff hier richtig schon dargelegt hat, wegen Insubordination auf Grund des Art. 27 des Gesetzes dieses Kantons vom 10. Mai 1890 „sur P'instruction publique supérieure“ —, verfügt worden. Maßgebend für diese Entscheidung war die Erwägung, daß die beiden Professoren, abgesehen davon, daß sie ihre Vorlesungen vor Schluß des Semesters eingestellt hätten (hörz, hört! links), die Erwägung, daß sie für die gegen die Universität gerichtete Preßfehde verantwortlich zu machen seien. Während Prof. van Vleuten sich bei diesem Spruche beruhigte, ersuchte Prof. Kuhlenbeck das Auswärtige Amt, den Kanton Waadt auf diplomatischem Wege zur Zahlung einer Entschädigungssumme wegen seiner Entlassung zu veranlassen. Der Kaiserliche Gesandte in Bern trat daraufhin in der Angelegenheit an den schweizerischen Bundesrat heran. Dieser er⸗ klärte, daß ihm ein Einfluß auf die Regierung des Kantons Waadt in dieser inneren Angelegenheit nicht zustehe, und daß es dem Prof. Kuhlenbeck überlassen bleiben müsse, seine Ansprüche gerichtlich geltend

zu machen, wie dies jeder Schweizer in gleicher Lage tun müßte.

(Sehr richtig! links.) Ob Prof. Kuhlenbeck dies getan hat, ist nicht bekannt geworden.

Meine Herren, Sie sehen, in diesem dritten Falle ist alles geschehen, was nach Lage der Sache geschehen konnte. Ich glaube nicht, daß es angezeigt gewesen wäre, daß der Gesandte in anderer Weise vorgegangen wäre (sehr richtig! liaks); ich glaube nicht, daß er dann dasjenige erreicht hätte, was die Herren, welche hier in so leidenschaftlicher Weise für Prof. Kuhlenbeck Partei nehmen, wünschen. (Sehr richtig! links.)

Ich bedauere, das hohe Haus noch mit einzelnen Ausführungen belästigen zu müssen.

Der Prof. Kuhlenbeck hat ferner sowohl der Presse als auch vorher den Herren Vorrednern in ihren Darlegungen Anlaß gegeben, die Reichsregierung auf das Ueberhandnehmen des russischen revolutio⸗ nären und anarchistischen Studentenproletariats an den schweizerischen Universitäten, insbesondere in Lausanne, hinzuweisen. hältnisse an dieser Universität wurden als eine Gefahr für die jenem Einflusse ausgesetzten, in Lausanne studierenden Deutschen dargestellt, um so mehr, als angeblich Lausanner Professoren die russischen Stu⸗ denten begünstigten und zugleich die deutschgesinnten Professoren Kuhlenbeck und van Vleuten zu verdrängen suchten. Die Reichs⸗ regierung wurde aufgefordert, ihren Einfluß gegen diese Zustände ein⸗ zusetzen, zumal die in Frage kommenden Lehrstühle auf Grund eines vertragsmäßigen Abkommens mit deutschen amtlichen Stellen besetzt worden seien. Nötigenfalls müsse ein Druck auf die Universität aus⸗ geübt werden, indem gedroht würde, daß in Zukunft von der An⸗ rechnung der Lausanner juristischen Vorlesungen auf das bei den

Prüfungen nachzuweisende juristische Studium abgesehen werden würde. Hierzu ist zu bemerken, meine Herren, daß weder von der Reichsregierung noch von irgend einer anderen

Bundesregierung mit dem schweizerischen Bundesrat oder mit der waadtländischen Regierung oder der Universität Lausanne irgend welche Abmachungen über die Besetzung der Lehrstühle getroffen worden sind. Die beiden in Frage kommenden Professuren sind seinerzeit von der Universität Lausanne ausgeschrieben und im freien Wettbewerbe Kuhlenbeck und van Vleuten übertragen worden, ohne jede Vermittlung deutscher amtlicher Stellen. Eine Einwirkung unserer Regierung auf die Lausanner Universität im Sinne der in der Presse erhobenen Forderung konnte somit ebensowenig in Frage kommen, wie etwa eine derartige Einmischung einer fremden Regierung in die inneren An⸗ gelegenheiten einer deutschen Universität geduldet werden könnte. Die für die Pcofessoren Kuhlenbeck und van Vleuten in der Presse wieder⸗

Die Ver⸗

holt gebrauchte Bezeichnung „Vertragsprofessoren“ ist durchaus irrtümlich, irreführend und unzutreffend.

Im übrigen kann ich sagen, daß die Zahl der russischen Studenten bei der Universität Lausanne doch bedeutend abgenommen hat. Die schweizerischen Behörden haben denn doch schließlich selbst schlimme Erfahrungen gemacht, und sie haben entsprechende Maßnahmen ge⸗ troffen, um diese Zahl zu vermindern. Ich mache auch darauf auf⸗ merksam, daß es unrichtig ist, zu glauben, daß auf unsere deutschen Studenten durch dieses Zusammenwohnen in derselben Stadt mit Russen ein sehr unheilvoller Einfluß ausgeübt wird. Die deutschen Studenten in Lausanne haben mit den russischen so gut wie keinen Umgang. Auch besteht eine Trennung insofern, als die russischen Studenten und Studentinnen denn es sind nicht allein männliche sich hauptsächlich dem Studium der Medizin widmen, die deutschen aber hauptsächlich dem Studium der Rechte.

Es ist auch von einem Professor Herzen gesprochen worden, welcher die Russen in Lausanne ganz besonders bevorzugen und an der Spitze eines Wohltätigkeitskomitees für hilfsbedürftige russische Studierende stehen soll. Die Sache hat ja für uns wenig Interesse. Ich kann nur sagen, daß das nicht mehr der Fall ist, daß dieser Prof. Herzen nicht mehr an der Spitze dieses Komitees steht; ich weiß nicht, ob dieses Komitee überhaupt noch existiert.

Es ist noch eine Frage gestellt worden von dem Herrn Abg. Eickhoff, ob mir etwas bekannt sei darüber, daß der Vorwurf, der von einem Kollegen des Prof. Kuhlenbeck gegen ihn erhoben worden ist, der Vorwurf der Kollegabtreibung, zutreffend sei. Ich habe davon gehört, ich habe davon gelesen; ich kann aber nicht amtlich bestätigen, ob der Vorwurf richtig ist oder nicht.

Schließlich, meine Herren, ist auch die Frage der Wiederanstellung des Prof. Kuhlenbeck an einer inländischen Universität erörtert worden. Ich kann dazu nur sagen, daß das Auswärtige Amt mit dieser Sache absolut nichts zu tun hat. (Sehr richtig! links.) Diese Frage gehört lediglich zur Zuständigkeit der einzelnen Bundesregierungen, ihrer Unterrichtsabteilungen und der einzelnen Landesuniversitäten.

Schließlich muß ich mit dem Bedauern, daß ich so lang sein muß, noch auf eine Sache zurückkommen, welche der Herr Abg. Lehmann zur Sprache gebracht hat; das ist eine Notiz in der „Münsterschen Universitäts⸗Zeitung“, welche besagt:

Die Hauptschuld an diesen unerfreulichen Vorgängen tragen übrigens, wie die deutschen amtlichen Ermittlungen ergeben haben, die beiden Opfer selbst.

Ich kann hierzu nur sagen, daß diese „Münstersche Universitäts⸗Zeitung“ vom Auswärtigen Amt keine wie immer gearteten Mitteilungen über diesen Fall erhalten hat, und es ist nicht ersichtlich, wie sie zu jener Mitteilung gekommen ist.

In diesem Zusammenhange sei folgendes bemerkt: Prof. Kuhlen⸗ beck hatte sich in der irrigen Annahme, es hinge vom Auswärtigen Amt ab, ob er an der Universität Greifswald eine Anstellung finde, an den Kaiserlichen Gesandten in Bern mit der Bitte gewandt, er möge auf das Auswärtige Amt einwirken, damit es zu seinen Gunsten eine Vermittlung bei dem Königlich preußischen Herrn Unterrichtsminister eintreten ließe. Daraufhin ist unterm 8. August vom Auswärtigen Amt an den Herrn Minister geschrieben worden, was nach Lage der Sache geschrieben werden konnte, nämlich daß vom Standpunkt des Auswärtigen Amts gegen die Uebernahme Kuhlenbecks in den Lehrkörper der gedachten oder einer anderen Universität irgend welche Bedenken nicht geltend zu machen sind. Wenn Kuhlenbeck gleichwohl einen akademischen Posten bisher nicht erhalten hat, so ist das nicht auf eine ungünstige Aeußerung des Aus⸗ wärtigen Amts zurückzuführen, sondern vermutlich darauf, daß die in dieser Hinsicht selbständigen Fakultäten sich für ihn nicht haben ent⸗ schließen können.

Was nun die Frage betrifft, ob es empfehlenswert ist, unsere deutschen Studenten nach wie vor die Universität von Lausanne be⸗ suchen zu lassen, so steht die Entscheirung darüber auch nicht mir zu oder nur in sehr beschränktem Maße. Ich kann meinerseits nur wünschen, daß deutsche Studenten nach wie vor ausländische Uni⸗ versitäten besuchen (sehr richtig! links), um sich dort Sprachkennt⸗ nisse zu erwerben, welche sie für ihren künftigen Beruf sehr notwendig brauchen. Ob Lausanne in dieser Beziehung der richtige Platz ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich fürchte, daß unsere deutschen Studenten dort weniger Französisch lernen als vielleicht an anderen Plätzen, aber nur darum, weil sie fast ausnahmslos unter sich ver⸗ kehren, auch vielfach nicht französische Vorlesungen hören, sondern deutsche. Aber ich möchte mich in dieser Beziehung eines endgültigen Urteils enthalten, ich kann nur sagen: ich habe an sich kein Be⸗ denken dagegen, daß unsere deutschen Studenten nach wie vor aus⸗ ländische Universitäten, darunter Lausanne, besuchen. (Bravo! links.)

Direktor im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheim

Dr. von Koerner: Der Abg. Eickhoff 8 den Pimfr gesprochen, daß die Schiedsklausel in unserem Handelevertrag mit Hesterreich⸗Ungarn möglichft bald in Kraft treten möge. Die Verhandlungen über die Ausführung dieser Klausel haben ja leider sehr lange gedauert; sie sind aber jetzt so weit ge⸗ diehen, daß ein sachliches Einverständnis zwischen beiden Re⸗ .“ und es darf erwartet werden, daß auch der formelle bschluß in nächster Zeit eintriit. Dann wird der Anrufung des Schiedsgerichts in Streitfragen nichts mehr im Wege stehen. Ich n hinzufügen, daß in Aussicht genommen 9 zunaͤchst zur 89 gung einer Reihe streitiger Sollfragen zwischen uns und e 5 ch⸗Ungarn eine Konferenz zusammentreten zu lassen, ähnlich 8 ee es im vorigen Jahre mit gutem Erfolg mit der Schweiz ge⸗ s ehen ist. Auch von dieser Konferenz darf erwartet werden, daß sie eine ganze Reihe von Fragen erledigen wird, die der Lösung harren. Abg. Scheidemann 2 Es ist sehr charakteristisch, wie warm sich hier die Herren eines deutschen Frcgeslots angenommen der angeblich im Auslande ungerecht behandelt worden ist; ich aann nur wünschen, daß dieselbe Energie von denselben Herren ent⸗ wickelt werden wird, wenn wir über unseren Antrag wegen der Be⸗ handlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter beraten und ab⸗

stimmen. Mit der gestrigen Ablehnung unseres Antraget ü⸗ nationale Abmachungen in betreff der Abrüstung gee über imter. Reichstag dem

zur See hat d ung beigebracht,

Ausland die ganz falsche Mein