1909 / 78 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die des Abg. Grafen Fent nötigen mich, das Wort zu ergreifen. jir haben schon bei den Zolltarifberatungen von 1902 prophezeit, daß das Verhältnis Deutschlands zu allen seinen Abnehmerstaaten wesentlich verschlechtert werden würde. Hier sind wir leider gute Propheten gewesen. Durch die Spezifikationen in unserem neuen Zolltarif, die die verfeinerten Waren mit wesentlich höheren Zöllen trafen, haben wir bei den Nachbarn, die solche verfeinerten Waren ausführen, eine starke Ver⸗

ung hervorgerufen. Die Meistbegünstigungsklausel hat immer⸗

jhin auch einen Vorteil für uns, und sie ist keine absolute, sondern nur eine relative; wir sind nur gebunden, keine höheren lle im gegenseitigen Verkehr zu erheben, als England, Oesterreich, dhen. Holland und die Schweiz erheben. Da fehlt z. B. Italien, es fehlen die Vereinigten Staaten. Mit vollem Recht hat der

Graf Kanitz bemerkt, daß das Provisorium alle sechs Monate

indigt werden kann, und dann könnten wir, nach seiner Meinung, Ffantris jede Repressalie zufügen. Aber auch der Abg. Gra

anitz ist nicht der Meinung, daß durch einen Zollkrieg oder dur

die Nichtgewährung der Meistbeaünstigung auch nur das geringste er⸗ reicht werden kann. Die starke Rüstung, die uns unser Zolltarif ver⸗ schaffen sollte, erweist sich jetzt als eine durchaus verfehlte Maßnahme. Der Abg. Graf Kanitz sprach früher von der Ueberschwemmung mit Schuh⸗ waren von Amerika. Von unserer ganzen Schuhwareneinfuhr stammen aus Amerika nur etwaäa 20 %; im weesentlichen führen wir sie aus Oesterreich⸗Ungarn ein, circa 50 %. Diese Tatsache müßte doch auch für Sie (jium Grafen Kanitz) sprechen, aber nicht eine Erkundigung bei diesem orer jenem Schusterinteressenten; diese Methode ist es ja, die uns so heruntergebracht hat. Es kommt nicht immer darauf an, wie hoch die Zölle des fremden Landes sind, sondern daß man bei uns billig produziert; das kann man aber nicht, wenn alle Roh⸗ materialien durch die Zölle verteuert werden. Wenn Sie jetzt über die Behandlung des Auslandes, die uns zuteil wird, mit Recht klagen, so sollten Sie an Ihre Brust schlagen: mea culpa, mea maxima culpa! b

Damit schließt die Diskussion. Persönlich bemerkt der v“ Abg. Dr. Frank⸗Mannheim (Soz.): Das Verständnis für den angelsächsischen Spruch: „Right or wrong, my country“ ist mir durch die sächselnde Aussprache des Abg. Lehmann⸗Jena

nicht erleichtert worden, aber so viel habe ich doch verstanden, daß er damit meint, auch das Schlechteste sei ut, wenn es nur durch die nationale Flagge gedeckt werde.

jegenüber dieser Anschauung stelle ich fest, daß mir allerdings das Verständnis für diese Art der Auffaffung internationaler Beziehungen fehlt, und daß ich nicht begreife, wie man mit der Kanone nationaler Entrüstung gegen Professorengezänk schießen kann.

Abg. Stresemann (nl.): Ich hatte vor einigen Tagen einem Herrn des Auswärtigen Amts von meiner Absicht, den Fall Loewe zu erwähnen, ausdrücklich Mitteilung gemacht.

Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt.

Die g Graf esch wird zurückgezogen, die Resolution Dr. Müller⸗Meiningen:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, der Frage näherzutreten, in welcher Weise durch internationale Abmachungen dem Handel (Ein⸗ und Ausfuhr) mit unzüchtigen Schriften, Abbildungen oder

Darstellungen 184 R.⸗Str.⸗G. B.) wirksam begegnet werden

t einstimmig zur Annahme.

kann gela us der Resolution Albrecht werden die Worte: „unter

Verletzung der vom Reiche geschlossenen Staatsverträge“, über die auf Anregung der Antragsteller besonders abgestimmt wird, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Schrader (fr. Vgg.) beseitigt; die so abgeänderte Resolution wird mit den Stimmen des Zentrums, der Polen, der Frei⸗ sinnigen und Sozialdemokraten angenommen.

Gegen 6 Uhr wird die Etatsberatung abgebrochen; ihre Wiederaufnahme wird in einer um 8 Uhr beginnenden Abend⸗ sitzung erfolgen.

Abend sitzung. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Burcau.)

. Das Fans setzt die Beratung des Etats für das Aus⸗ wärtige Amt fort.

Die Besoldungen des „Unterstaatssekretärs“ und der „übrigen Beamten“ des Auswärtigen Amts sowie die säch⸗ lichen Ausgaben werden ohne Debatte bewilligt.

Bei den Ausgaben für die „Gefandtschaften und Kon⸗ sulate“, und zwar bei der Besoldung des „Ministerresidenten in Caracas“ bringt der

Abg. Dr. Görcke (nl.) die Unsicherheit der Rechtsansprüche der Deutschen in Venezuela auf dem Gebiete des Immobiliarrechts zur Sprache. Der Redner legt die Erfahrungen, die ein Deutscher, namens Haß, in dieser Beziehung seit 1904 dort gesemmelt hat, ausführlich dar. Das Auswärtige Amt sollte etwas eifriger, als es bisher geschehen ist, zur Unterstützung des Benachteiligten einschreiten.

Bei der Position „Ministerresident in Cettinje“ be⸗ fürwortet der

Abg. Frank⸗Ratibor (Zentr.) die Errichtung eines weiteren Vizekonsulats in Dalmatien event. in Spalato.

5 Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von oen:

Meine Herren, ich bin dem Herrn Vorredner dankbar für die Worte freundlicher Anerkennung, welche er unserer Vertretung in Montenegro gezollt hat.

Was die Frage des Konsulats in Spalato betrifft, so ist dasselbe im Jahre 1886 errichtet worden, und zwar deshalb, weil Spalato der bedeutendste Handelsplatz an der dalmatinischen Küste ist, namentlich für den Weinhandel. Es ist ja gewiß sehr erwünscht für den Verkehr der Touristen, daß sie auch an anderen Plätzen der Provinz Konsulate finden und Unterstützung finden für ihre Bestrebungen, mögen diese auch nicht immer nur wissenschaftlicher Art sein, sondern auch der Unter⸗ haltung, der Belehrung dienen. Aber ausschlaggebend muß doch an erster Stelle sein die Handelsbedeutung eines Platzes. Von diesem Gesichtspunkt aus ist seinerzeit Spalato gewählt worden. Spalato ist auch heute noch der bedeutendste Platz in bezug auf den Handel an der ganzen dalmatinischen Küste, der nach Triest gravitiert. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß wir mit der Zeit dahin gelangen, auch an anderen Plätzen Konsulate zu errichten, z. B. in Zara oder Sebenico. Aber ein dringendes Bedürfnis ist dafür bis jetzt noch nicht hervorgetreten.

Bei den Ausgaben für die „Botschaft in Paris“ eine Anfrage des Abg. Dr. refschaft P

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Ich habe diese Sache, welche der Herr Abg.

8 Görcke im vorigen Jahre zur Sprache gebracht hat, nicht aus Auge verloren und bin noch einmal an die französische Regierung Es haben sich aber hierbei dieselben Schwierigkeiten

* vorher, Schwierigkeiten, welche in der Gesetzgebung, im

erklärt auf

Formalismus und in dem Wesen der Justizor

keiten, welche in den internationalen een . 27 8 nicht möglich gewesen, die Sache in so befriedigender Weise zu er ledigen, wie ich gewünscht haben würde; denn nach nochmaliger Prüfung der ganzen Angelegenheit hat sich nur bestätigen lassen daß es sich hauptsächlich um indirekten Schaben handelt. Indirekter Schade in aber nach internationalem Brauche nicht vertretbar. Das ist ein Grundsatz, an dem wir selbst nicht rütteln sollten, weil wir uns sonst der Gefahr eines unendlichen Schwalles von Reklamationen aussetzen würden. 8

Aber die andere Seite der Frage, die mehr moralische Seite, hat do gewisse befriedigende Lösung gefunden. Es ist, wie die Herren 8. nedan erinnern werden, nicht möglich gewesen, damals diejenigen Personen, welche diesen Deutschen beschimpft hatten, zur Rechenschaft zu ziehen; aber ich habe wenigstens das erreicht, daß mir vom französischen Botschafter im Namen der französischen Regierung der Ausdruck des Bedauerns darüber ausgesprochen ist, daß diese Vorgänge sich ereignet haben, und daß das Gesetz keine Handhabe bot, um die Sache in der Weise zu erledigen, wie es gewünscht war.

Im übrigen ist, was die materielle Entschädigung betrifft, die Frage inzwischen in durchaus befriedigender Weise gelöst. Der be⸗ treffende Deutsche, dessen Namen wir ja heute nicht mehr zu ver⸗ schweigen brauchen aber es ist auch nicht mehr nötig, ihn zu nennen —, ein patriotischer Mann, hat inzwischen auf Anregung der Großherzoglich Badischen Regierung er ist Badenser eine sehr reichlich bemessene Entschädigung aus dem Allerhöchsten Dispositions⸗ fonds erhalten, und er hat danach seine dankbare Befriedigung aus⸗ gedrückt und ausdrücklich gesagt, daß er damit die Angelegenheit als erledigt betrachte.

Abg. Dr. Görcke (nl.): Es erfüllt uns mit 1 der Geschädiate vencsn für die afnugka Spion in Frarkreich behandelt worden zu sein, entschädigt worden ist. Hoffentlich wird sich die französische Regierung den Fall zur Lehre dienen lassen, ebenso wird hoffentlich das Auswärtige gans aus

Anlaß dieses Falles die nachgeordneten Behörden anweisen, Deutschen im Auslande jede Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Bei den Ausgaben für das „Konsulat in Saloniki“

kommt der

Abg. Dr. Everling (nl.) auf die vorgestrigen Ausführungen des Abg. Liebermann von Sonnenberg wegen des Verhaltens des Dragomans dieses Konsulats Hoffmann zurück. Der Abg. Lieber⸗ mann von Chommenber habe sich auf einen den Fall des deutschen Pfarrers Langhoff betreffenden Artikel in den „Alldeutschen Blättern“ bezogen; dieser enthalte unberechtigte Angriffe gegen den evangelischen Oberkirchenrat. Dieser unterstehe nicht der Kritik des Reichstags. Der Artikel enthalte eine ganz einseitige Darstellung, gegen die er (Redner) protestieren müsse.

Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Ich habe vorgestern aus demselben Grunde mich hier ledi lich mit dem unerhörten Verhalten des Dragomans Hoffmann beschäfligt. Ich halte nunmehr alles, wag in dem Artikel auch über das Verhalten des Oberkirchenrats gesagt ist, aufrecht. Die Sache wird gerichtlich entschieden werden. Der Pfarrer klagt gegen den Oberkirchenrat um seine Pension; der Termin ist bereits angesetzt. Die Treiber dieser Angelegenheit sitzen im Klub von Salonikt. Der Pfarrer Langhoff hat alles getan, um für die deutsche evangelische Schule, sein Unternehmen, einzutreten. Unwürdig ist das Verhalten des zweiten Konsulatsbeamten gewesen, der Briefe an die Angehörigen des Pfarrers gerichtet hat, um ihm die Unterstützung für sein Unter⸗ nehmen zu entziehen. Der Dragoman hat sich seines Amtes un⸗ würdig gemacht, und es müßte gegen ihn disziplinarisch eingeschritten werden.

Abg. Lic. Everling (nl): Ich bleibe dabei, daß der Oberkirchen⸗ rat diesem Pfarrer gegenüber eine große Langmut bewiesen hat.

Abg. Llebermann von Sonnenberg (wirtsch. Vgg.): Dem

farrer ist bitteres Unrecht geschehen; er hat eine das eutschtum sbltere. Unternehmung betrieben und deutsche Beamte sind ihm dabei

in den Arm gefallen.

Staatssetretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Schoen:

Meine Herren! Ich bin zu meinem Bedauern genoöͤtigt, auf diesen Fall noch näher einzugehen und Ihre Geduld für einige Zeit in Anspruch zu nehmen. (Rufe: Oh!) Ich werde das in ruhiger sachlicher Weise tun. Ich werde mich durch die sehr scharfen Worte des Herrn Abg. Liebermann von Sonnenberg nicht von meinem Tone abbringen lassen. Der Fall, um den es sich handelt, und von dem der Herr Abg. Liebermann von Sonnenberg sagt, daß ein Beamter des Konsulats in Saloniki sich in unwürdiger Weise benommen, sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig ge⸗ macht habe, einem um das Deutschtum hochverdienten Mann nicht allein Schwierigkeiten in den Weg gelegt, sondern ihm auch Krän⸗ kungen zu teil habe werden lassen er hat auf einen Artikel in den „Alldeutschen Blättern“ hingewiesen, der die Ueberschrift trägt: „Der Kampf deutscher Behörden gegen das Deutschtum in Saloniki⸗“ —, dieser Fall betrifft einerseits den Konsulatsdragoman Hoffmann, andererseits den hier vielgenannten Pfarrer oder ehemaligen Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Saloniki. Ich habe selbst den Herrn Pfarrer gesprochen. Ich habe den Eindruck von ihm gehabt⸗ daß es ein Mann ist, der von hohen Idealen, von warmem Patriotismus erfüllt ist, aber dem es nicht gegeben war, den realen Wert der Verhältnisse, in denen er stand, zu ermessen und der seine Kräfte an Aufgaben gesetzt hat, denen er schließlich nicht gewachsen war. Er ist gescheitert mit seinen Bestrebungen; er ist gescheitert als Pfarrer und als Lehrer, er ist in Unfrieden geschieden von seiner vor⸗ gesetzten kirchlichen Behörde, in Unfrieden von seiner Schulbehörd in Unfrieden von dem Deutschen Klub und in Unfrieden 8. der deutschen Kolonie in Saloniki. (Hört! hört!) Er is 8 will nicht sagen, der Urheber, aber der Mittelpunkt b Bewegung gewesen, die seit Monaten besteht aus Fehden, aus 8 und Zank, einer Bewegung, die einen tiefen und bedauerlichen 83 5 spalt in der deutschen Kolonie in Saloniki erzeugt hat und hat zu einem unerträglichen Zustand für die Beteiligten es. erster Linie für den Pfarrer und seine Familie. Diese Züftände st, in nun den Beamten des Konsulats, den Dragoman Hoffmann e haben gewiß nicht glücklichen Gedanken gebracht, zu versuchen 5 auf den Verhältnisse nicht in irgend einer Weise zur Lösung beipan snese

ung bringen könnte, und er hat sich ich weiß nicht, durch welche Gedankenaz verleiten lassen, Briefe zu richten an die Familie 8 des Pfarrers, Briefe, die geschrieben sind ni cht in enge 5. einen Streit zu stiften, sondern einen Streit 5 schlicht 8 Die Briefe sind dem Auswärtigen Amt vorgelegt 1e nicht von dem Pfarrer selbst, sondern von seinem Bevollmächtz dem Rechtsanwalt Treitel. gten,

Die Briefe enthalten im wesentlichen M

äͤltni

den

8 itteilungen darüber, daß des Pastors Langhoff infolge seiner hoch⸗

ch er vergeblich um Einlaß geklopft hatte,

gradigen Nervosität und infolge von Geldverlegeaheit sehr unerfrelc seien. Weiter wird in den Briefen mitgeteilt, daß das Schulune nehmen des Pastors Langhoff nach Angabe des Beiefschreibers 4 verfehltes set, und daß Lanahoff dem Konsulat gegenüber eine uen zu rechtfertigende Haltung einnähme. Hoffmann bemerkt, daß 3 für seine menschliche Pflicht halte, die Famillenangehörigen diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und regt an, Recte jemand von der Familie nach Saloniki kommen und nach dem Re

sehen wolle. b

Meine Herren, das klingt ge. ,x;. Schmähbriefe, Verleumdungsbriefe seien, wie der Herr Liebermann von Sonnenberg uns darlegt. (Zuruf Abg. Liebermann von Sonnenberg: Ich habe ü 1 Die Durchsicht der beanstandeten Briefe ergibt zunächst in den zweifelsfreier Weise, daß sie aus keinen unlauteren Motiven, soni b in wohlmeinender Absicht geschrieben sind. Ste wurden veranlag durch das Gefühl des Mitleids, und ihr Zweck war, zu 5 von diesem Sinne sind die Briefe üibrigens auch von der Adrefsat 98 der Schwiegermutter des Pastors, aufgenommen Bethenes Hr. en Antwort klar hervorgeht. ies Brief⸗

Nun, meine Herren, habe ich schon gesagt, bns i8 nige gehe schreiberei für einen sehr ungkücklichen Gedanken e d ich be⸗ weiter, ich sage: es war sehr unklug, sehr undorschtig⸗ ütt has ver⸗ daure, daß der Dragoman sich zu diesem unbedachten bn kann i leiten lassen. Aber eine unwürdige, eine strafbare Handlung stellen, nicht darin erblicken. Ich kann auch deshalb nicht den Amtrd zwar das Disziplinarverfahren gegen den Beamten einzulesten, un aus folgenden Erwägungen: cht C.

Erstens, weil die Briefe in durchaus wohlmeinender Abst schrieben sind, und bei ihnen eine beleidigende Absicht nich gesetzt werden kann, um so weniger, als sie sich als ver zeichnen und zu ihrer Beförderung noch die Vermittlung Anh Freundes des Pastors gewählt worden ist; zweitens, men üoctk treffenden Briefe von dem Briefschreiber nicht in seiner Eigen d als Konsulatsbeamter, sondern in seiner Eigenschaft als Mitglie d. Gemeindekirchenrats geschrieben worden sind; und drittens, weil 32 ersichtlich ist, daß die in den Briefen enthaltene Mitteilung eh Verletzung der Amtsverschwiegenheit darstellt.

Wenn nicht noch neue Momente aus der Prüfung der gelegenheit, die noch nicht abgeschlossen ist, hervortreten, so ich heute noch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen ücht a99

n

btäc-

nicht

2104 kanlk

Disziplinarverfahren entnehmen. Aber damit ist die Sache geschlossen. c Der Herr Abg. Liebermann von Sonnenhberg hat vorgestern 6 noch gesprochen von einem unerhörten Verfahren desselben Drago n Hoffmann, der widerrechtlich in die Wohnung des Langhoff 1 8 gedrungen sein und ihm Papiere fortgenommen haben solle. ie sich damit verhält, mag Ihnen nachstehende Schilderung zeigen. ha⸗ bitte von vornherein um Nachsicht, wenn ich auf Einzelheiten ee0. gehe; es ist unerläßlich. 1 Es handelt sich hier, meine Herren, um gerichtliche Beschlalw nahme von Schriftstücken. Auf Antrag eines Bevollmächtigten deutschen evangelischen Gemeinde wurde eine vorläufige Verfügung vom Kaiserlichen Konsulargericht in Salonik auf Grund der 88 10 und 944 der Ziwilprojeßordnung am 11. September 1908 erlasstet. worin Herrn Pfarrer Langhoff aufgegeben wurde, das Gemeinde⸗ archiv, das er bei seinem Auszuge aus dem Pfarrhause der Gemeintt.. im Juli 1908 mit sich genommen und trotz schriftlicher Auffordeuuktk nicht herausgegeben hatte, dem Antragsteller auszuhändigen. Et solche einstweilige Regelung wurde deshalb für dringlich angesehet,. weil zu befürchten stand, daß Langhoff das Archiv, ebenso wie er’c6 mit dem Protokollbuch getan hatte, an eine der deutschen Konsula gerichtsbarkeit nicht unterstehende Person weitergeben und dadurch x Wiedererlangung sehr erschweren könnte. Die Verfügung wurde noch an demselben Tage dem Pfarret Langhoff ordnungsgemäß zugestellt. Der Pfarrer Langhoff ließ Ledcs die Verfügung sowie die zugleich übergebene Abschrift der Zustellun urkunde in den Konsulatsgarten werfen. urbe auf Mit der Vollstreckung der einstweiligen Verfügung garkeit der Grund des § 16 des Gesetzes über die Konsularge erungen des Dragoman des Konsulats beauftragt. Da 8 solchen Falle Herrn Langhoff bekannt geworden waren, daß er in 12 Gerichtsvoll⸗ mit Gewalt Widerstand leisten wolle, so Iieß n Konsulatskawassen ieher auf Anordnung des Konsuls von den 6e herr Abg. Liebermann und einem, nicht wie Herr Langhoff und de olizisten begleiten. Zur

von Sonnenberg sagen, von vier tütkischender Gerichtsvolliieher nach

Heranziehung der polizeilichen Hilfe wa⸗ 1 befugt. § 758 der Zivilprozeßordnung derchaan demselben Tage, am 11. Sep⸗

Der Geri b si tember, Nedeneocdhehes beag ühnung des Pfarrers. Er traf 19 selbst an und forderte ihn unter Hinweis auf die einstweilige

ũ iderte, er fügung au erauszugeben. Der Pfarrer erw habe es 8 üchh webe . 8— 8 Reuen den gehen des Ko beim jungtürkischen Komitee und be Schutz aen” Gerichtsvollzicher holte darauf die Instruktte . des Konsuls ein, de, da ihm von dem Ausscheiden des Pfarrets Lane,. hoff aus der deutschen Staatsangehörigkeit nichts belannt wa Ausführung der Zwangsvollstreckung Füfste gurnheehn ahes

sj er 8 2 der Gerichtsvollzieher die Tür der Fss; I Nenen

an der Wohnung traf er den Pfarrer Archiv suchen. Der Pfartet

gewaltsam öffnen. 1 1 und erklärte ihm, er werde nach der 1 erwiderte, er 8n sich dem mit Gewalt widersetzen, und verng daß der türkische Polizist hniausgewiesen werde, was der Ger 8 vollzieher selbstverständlich ablehnte. Dieser durchsuchte dam Arbeitszimmer des Pfarrers und nahm 4 Aktendeckel mit Pap 88 an sich, die anscheinend das Gemeindearchiv darstellten. Aa Konsulat stellte sich dann heraus, daß das nur teilweise das A 4

war, daß auch Privatpapiere dazwischen lagen; diese wurden sof herausgenommen und dem Pfarrer zurückgesandt. Gleichzeitig 8b

der Gerichtsvollzieher mit der Fortsetzung der Zwangsvollftreckun beauftragt. Der Rest des Gemeindearchivs wurde jedoch in 1 Wohnung nicht gefunden, und der Pfarrer Langhoff wurde daraufle 8 zur Leistung des Offenbarungseides geladen. Ladung und Abse uu⸗ 88 der Zustellungsurkunde ließ der Herr Pfarrer wieder in den Ko sula

garten hineinwerfen. Im Termin erschien er nicht. (Schluß in der Dritten Beilage.)