1909 / 78 p. 53 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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sätzen des Weltpostvereins.

Auskunft.

ob die zu sendenden 9 werden dürfen.

14: 9 cm, Mindestmaß 10: 7 cm

Das Postblatt erscheint vierteljährlich, von 40 Pf. jührlic,

Versendungsbedingungen für den Verkehr des 1) Verboten, mit Post zu versenden: Gegenstände, Gefahren mit sich bringen oder welche die Briessendung verben können, lebende oder tote Tiere und In von Warenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden

de mit der Brei 2) Postkarten. Einfache Postkarten u. Postkarten mit Antwort zulässig, Höchstmaß

ben darf weder ein

iftspapieren und Warenpro 1““ chaft eigentlicher und

Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigensche pers nes Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben u. keine anderen handschriftl. Vermerke tragen, als Namen od. Firma des Absenders, Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ od. Handelszeichen, Nummern, wichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Me der Ware. Drucksachen u. Geschäftspapiere, die an einer

Nachrichten von alggemeinerem Interesse für d

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Post

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

(Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.)

1) Die Gebührenermähligung im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezieht sich nur auf Briefe, die auf dem direkten Wege lüber Bremen oder Hamburg) befördernt werden, alle anderen Briefsendungen nach den Vereinigten Staaten, also auch die Postkarlen, unterliegen nach wie vor den Gebühren-

2) Bei Postpaketen nach den Vereinigten Staaten von Amerila

die

gen beschmutzen oder ver⸗ ekten. Ueber bedingte Zu⸗ Oelen, fetten Stoffen, trockenen Bienen geben die Postanstalten

Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpostsendungen ein⸗ zulegen: a. Münzen (im Verk. m. Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗ Herzeg. sowie unter gewissen Voraussetzungen auch im V können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); c. Gegenstände, deren Einfuhr ober Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Ebdelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegen⸗ stände, wenn das Einlegen oder die Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. hat sich unter eig

eerk. mit den deutschen Schutgeb. b. zollpflichtige Gegenstände;

eener Verantwortlichkeit zu unterrichten, iespost in die betr. Länder eingeführt

Preise u. Angaben bzgl. des Ge⸗ enge, der Herkunft u. der Natur r der Seiten eine Ausdehnung

Weltpostvereins:

für die Postbeamten

V.

in

forderliche

oder „Proben“ oder „Muster“ tragen. stein u. Bosnien⸗Herzegowina sind G.

4) Einschreibsendungen.

gegeben, so esr 6) Schiffsbriefe. Sollen Briefe gelegenheiten, die zur regelmäßigen Post

falls das Schiff zu bezeichnen.

A. Briefsendungen.

von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert; diese Beschränkung Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten und den deutschen Postanst. in 8 dina u. Marocco. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm u. deren Länge 75 eom nicht über⸗ eigt, sind zulässig. Warenproben dürfen 30 cm Länge, 20 cm Breite u. 10 cm Höhe, Rollenform 30 cm Länge u. 15 cm Durchmesser nicht überschreiten. Im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten und den deutschen Postanst. in China u. Marocco müssen Geschäfts⸗ papiere die Bezeichnung „Geschäftspapiere“, Warenproben die Bezeichnung „War⸗ Im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn nebst 8 8 senden.

sachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Einschreibung Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger Rückschein verlangen. Luxemburg) besteht für Einschreibsendungen allg. Frankierungszwang. Im inneren Verkehr Deutschlands u. im Verkehr Deutschlands mit den deutschen Schusgebieten, den deutschen Postanst. in China u. Marocco und mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗Herzegowina sind auch unfrank. Einschreibbriefe u. ⸗postkarten zuläsfig, boch müfsen Einschreibsendungen gegen Rückschein stets frankiert werden.

5) Leitung der Briefsendungen. bei Sendungen nach überseeischen Ländern im gebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen

vasg.

en Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebührentarif.

Berlin, Donnerstag, den 1. April⸗

in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Reichspostanstalten gegen Vorausbezahlung sowie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

darf der Wert des Inhalts laut Zollinhaltserkläürungen bis zu 80 Dollar (336 ℳ) betragen.

3) Formulare zu Zahlkarten im Postscheckverkehr werden bei den Postanstalten zum Preise von 5 für je 10 Stück an das Publilcum abgegeben.

4) VFerzeichnisse der Kontoinhaber bei den Postscheckämtern des Reichs-Postgebiets sind bei den Postanstalten zum Preise von 1 40 für das gebundene Ewemplar küuflich.

5) Am 1. April ist eine neue Post-Zollordnung in Kraßt getreten.

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kenproben“ t Liecht

1909.

6) Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Postpakete befördert werden können (vgl. Seite 3, F. II.). Pakete, die den Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post⸗ verwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb BereschFe durch die Post befördert und dann (in Bremen oder

zurg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Be⸗ örderung solcher Pakete (Postfrachtstücke) verur acht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und mständlichkeiten. Die der Pakete nach überseeischen Ländern muß besonders haltbar sein.

Angaben des Absenders allein maßgebend. Schiffsbriefe müssen frankiert sein. (Tare bei Beförberung mit regelmäßigen Postdampfern.)

Die über Bremen ob. Hamburg mittels Reichspoftbampfer zu befördernden Schiffs⸗ briefe können unter Einschresbung versandt werden (Einschreibgebühr 20 Pf.).

7) Marinebriefe. Zur Beförderung durch das Marinepostbureau in Berlin an Personen der Schiffsbesatzungen der beutschen Kriegsschiffe im Ausland einschl. der Selee im deutschen Marinelazarett in find folgende gewöhnliche Briessendungen zugelassen: Briefe bis 250 g, Postkarten

beschäftspapiere als Brief od. Paket zu ve⸗ Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck⸗ abgesandt werden.

Im Vereinsverkehr (einschl.

Für die Wahl des Beförderungsweges ifl die Bestimmung des Absenders maß⸗ 1 derungsweg vom e nicht an⸗

erfolgt Leitung nach den für d. Postanst. dieserhalb bestehenden Vorschriften. sw. auf Wunsch des Absenders mit örderung nicht dienen, befördert werden, so hat der Absender auf der Aufschrift den Vermerk: „Schiffsbrief“ (bei Versendung über Flce Häsen „Private Ship') niederzuschreiben, sowie den Abgangshafen u. er⸗ Für Leitung der Schiffsbriefe bleiben die

iffs⸗

Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.

einschl. aufwärts ein ermäßigter Feresat von 10 Pf. gilt. Die Aufschrist muß

orte, auf welche der Geltungsberei

Kamerun, Karolinen, Inseln, Samoa, Togo.

ermäßigte Taxe für Briefe, 10

mit Dänemark ferne

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und Adresse des Absenders in lateinischer

zst auf der A ff

1 der Nachnah⸗ Allgemeines. Der Betrag der veerit auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im

*) Die ermäßigten Taxen erstrecken sich nur auf Briefe. Die Nachbar⸗ Poschericht in S 88 b11“ hagen 1 8 dem Postbe m Schalterraum d. Postanst. zu ersehen. ist, sind aus e gseuguinen, Dtsch.⸗Ostafrik, Disch: Südwestafrika Marianen, Palau⸗Inseln, Kiautschou, Marshall⸗

**) Nach den Vereinigten Staaten von Amerika (ausschl. Hawai) 1 ür je 20 g, jedoch nur bei Beförderung auf dem direkten Wege (über Bremen oder Hamburg). Gegenüber Belgien, Deeternareecden Nüenes enden ühc Pr für ie 20 äßi axe rt 1 für je g,

Grenzbezirk (30 km) 1 e dfr Geschäftspapiere 10 Pf.

Schweiz im

Zusammenpacken von Druckse cen Geschäftspapieren und Waren⸗

8 deutschen Verkehr und im Verkehr mit zxemburg bis 1 28: Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr chutzgebieten u. den deutschen Postanst. in China

axe wie für Geschäftspapiere; c. im Verkehr

roben zulässig: a. im inneren deu

mit den deutschen 8 u. Marocco bis 2 kg: mit Oesterreich⸗Ungarn Taxe wie für bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für die Sendung nur wenn sie Geschäftspapiere enthält.

Unfrankierte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 10 Pf. Porto; für unfrankierte Briefe des übrigen inneren deutschen

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e 50 g, rucksa⸗

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Deutsche ☛— Luxemburg Ausland***) u. deutsche Postanst. in China Oesterreich⸗Ungarn mit einschl. der deutschen Postanst. in Gegenstand. und Marocco. Bosnien⸗Herzegowina u. Liechtenstein der Türkei. Gewichtsstnfe. Gewichtsstufe. 1 Gewichtsstufe. Gewichtsstufe. bis 20 g 10 bis 20 g 20 8 über 20 250 g 20 bis 20 g 10 bis 20 g 10 für jede weiteren Briefe .. . ..... .. im Ortz⸗u. Nachbar⸗ über 20 —250 v 20 über 20 250 = m20 20 g 10 ortsverkehr*) bis 250 = 5 lohne hesenen einfache 5 einfache 5 einfache 5 einfache 10 Postkarten. mit 8 10 mit Antwort 10 mik Macheort 10 mit Antwort 20 . . bis 50 g 3 2 bis 50 g 3 1 82 bis 50 g 3 * über 50 —1900 5 über 50—100 8 15 über 50 100 5 für je b50 8 8 Ib4 5250 2500 8 20 suber 500 bis 1kg, 30 uüber 5050 beohe 80 über 500 g bis 1 kg 30 über 1— 2 kg 60 über 500 g bis 1 kg 30 . bis 250 g 10 nach Luxemburg Geschäftspapiere... ber e9e-80 8 39 dINereee 884 8.0e090 39 Me ffr eho Hwen vadn üiber 500 g bis 1 kg 30 über 500 8. 2in he. über 500 bis 1 kg, 30 (Meistgewicht 2 kg) 20 8 n. Oest.⸗Ung. nicht zulässig 8 bis 250 10 bis 250 g 10 bis 250 g 10 ür je 50 g 5 Warenproben ... .. äber 250 —50 20 über 250 —3250 8 20 über 250- 350 20 Trefänebäih 850v) vnv.

nur Drucksachen und Warenproben) bis 350 g: een; d. im Verkehr mit den übrigen Ländern Ddoch mindestens 10 Pf., wenn Karenproben, mindestens 20 Pf.,

Tarif für eingeschriebene Briefssendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)

riftseite der Sendung in der bei dem Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchsaben (atei Vereinsverkehr wird der eingezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr und der Einzlehungsg durch Postanweisung übermittelt.

(einfach und mit Antwort), Drucksachen bis 2 kg, Ge schäftspapiere bis 2 kg, zusammen⸗ gepackte Drucksachen und Geschäftspapiere bis zum Gesamtgewicht von 2 kg. (Waren⸗ proben und Einschreibsendungen sind ausgeschlossen.) Sämtliche Sendungen müssen vollständig frankiert werden; sie unterliegen dem internen deutschen Porto mit der Maßzgabe, daß für Drucksachen, Geschäftspapiere und zusammengepackte Drucksachen und Geschäftspapiere von mehr als 1 bis 2 kg 60 Pf. erhoben werden und für Briefe von mehr als 20 bis einschl. 60 g an Personen der Schiffsbesatzungen und im Dienste der Marine stehende Militärpersonen bis zum Feldwebel, Wachtmeister oder Oberdeckofftzier

enthalten: 1) den Grad und die d. haft des Empfängers oder das Amt, welches er bekleidet, 2) den Namen des les, auf dem er sich befindet (Sr. Majestät Schiff..; S. M. S. ).

Die obigen Portosätze und sonstigen Versendungsbedingungen gelten auch im Verkehr mit den im Schutzgebiet Kiautschou und mit den Truppen des Ostasiatischen Detachements, doch ist in der Aufschrift der Briefsendungen an diese Truppen außer dem Namen, Dienstgrad und Truppenteil auch der Garnisonort anzugeben. Ferner sind im Verkehr mit diesen Truppen auch Warenproben und ein⸗ geschriebene Briefsendungen gegen die internen beutschen Portostitze zugelassen.

eenstliche 12 i

Verkehrs, des Verkehrs mit den deutschen Schutzgebieten, den deutschen Postanst. in China u. Marocco, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn einschl. Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein wird ein Portozuschlag von 10 Pf. oder der entsprechende Betrag in der Landeswährung ohne Unterschied des Gewichts des Briefes erhoben. Im sonstigen Verkehr unterliegen unfrankierte Briefe dem doppelten Betrage des Portos. Far unfrankierte Postkarten wird stets der doppelte Betrag des

ortos erhoben. Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden nicht abgesandt.

Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all⸗ gemein 20 Pf. Mac cheine n. d. Vereinsausland, ausgen. China und Brit. Besitzungen, nicht zulässig). Eilbestellung zugelassen:

1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnl. Briefsendungen [Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 25 Pf,, nach 1 T rk 2 wirklichen 1 mindeftens 25 14

nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen Sevahe nach Postorten 9 2; nach Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.),

3) nach Luxemburgu. Oesterreich⸗Ungarnm. Liechtenstein ehnfs- ebühr 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für Send. nach d. Landbeste ezirke wird Ergänzun Pehihr eingezogen], nach Bosnien⸗ Herzegowina nur n. Postort. ebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen)],

9 nach: Belgien, Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Frankreich mit Algerien und Monaco, Großbritannien, Italien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweden (nur nach Gotenburg, Malmoö, Stockholm), Schweiz, Serbien hn Postorten) und einer Anzahl außereuropäischer Länder. Icehs r 25 Pf. stets E1“ nach Orten ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]

Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von Vereins⸗ ländern kann der Absender eines Briefes das Porto sr die Antwort

durch Uebersendung eines Antwortscheines an den Emp änger im voraus

bezahlen. 2 diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum

1 von 25 Pf. f. das Stück bei bestimmten Postanst. zum Verkaufe ereit gehalten.

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Schrift) und Zahlen anzugeben. Ferner N. 2 ische duchr von 10 Pf. bele, gens

b. Nur best. Orte.

9 Tarif. Tarif. betrag emerkungen. s d. 8 Bestimmungsland. . Ein⸗ emerkungen. Bestimmungsland. einer Nach⸗ schreib⸗ 8 3 Bestimmungsland einer Nach⸗ Porto. schr. öö 3 1 ee Porto. schretz⸗ Bemerkahge. .“ nahme. gebühr. h gebühr. me. . gebühr. 8 3 ur Deutschland (Reichs⸗ ““ sheanf g aeser Nieeese en (n (480 Guld. ostgebiet, Bayern u. ÿV riefe u. Postkarten un and (ni 5 Füctte .00 Mark 13 e watemn ntsnn⸗ un⸗ auch Grönland) 7220 zu Italien; Bererchich 20 Kron. ZuTripolis Afr.) na 8 ich 3 se Einzi e 2 2 1 sezoütne auch anf 8 5 pchun dech nh dan Dänische Antillen —²1000 Fr. 18 mit Leechtenstein . .1000 Kron. 2 u. der ne e ngasi endungen zul) 8 EE Frankreichmit Algerien, S8½ venßschrnt,n entspr. Portugal 8 * Zu Türkei g⸗ Disch. S n 8 8G 1“ bnabdb 1000 Fr. ,8 8 Zusat zu machen. u. Azoren (nur best. Orte) 800 Mark . 5 Verz. d. Post⸗ cufcch ienachnänts. selht geoen din . Jtallen mit S. Marino 88 Si g2etzen meen Ler rdel dee 100 e anst i. unter C. Heutsch Sähwesasr 800 Mark 8 sungsgebühr. 3 Erythrea . . . . . 1000 Fr. 5* 8 Ln-Nenshe⸗ Shwepeg 11“ 720 Kron. 8 Hostamwe langfn. n, Kiautschou 8 Zu Deutsche Schutz⸗ apan mit Taiwan S8 [E mungsort anzu b“ 1000 Fr. 5 em. zu Nr. 57c. OSamog, Togo 8 S 5 gebiete: Formosa) u Karafuto 80 üsn r Dem ZBestim⸗ vicheSliafeita. 600 Rp. 8.ꝑR.RMZDBAur na es dren Ujap. Sachalin)-⸗.400 Men-=ꝑNR—. eeua. rrenIörvEs eneeen geaer 2 8 : 5 : 3 2 2 8 r. α S ermerk, er⸗ Belgien C 1000 Fr. 8* 8 - aach, Cantan Koreg 400 Pen. g 8 aca e⸗ ga⸗]ꝗsTüunis (nur best Orte) 1000 Fr = 5 reichisches Post Bosnien⸗Herzegow. 1000 K. 8 8 Fatgäna, Hanten, Frefa (sterr Postansti. 8 8 ase, Raralgsh, a. Türkekr: 8 88 amt od. bureau 8₰ S g, ; Re 00 S sagan, Mogador, R. 3 8 1S 8 Peking, Candia, Canea, Rethymo) 1000 Fr. 8 bane Gaf, Langer, Te⸗ a. Constantinopel, 28*8 de poste autri Chile (aur best. Orte) 530 Pesos 8 Schanghat wmaten, Luremburg. 800 Mark 6 bneh.— Smyrna (dtsch. Ha.) 800 Mark 8 chien“ hinzuzu Ehinar 8 Fiantlen. Riacoeco (visch Pa). 800 Mark b. Beirut, Jaffa, Je⸗ fügen. a. deutsche Pa.. ... 800 Mark Fechäntfan ge en Were rusalem (bisch. Ba)] 1000 Fr. b. japan. Pa.. . . .. 400 Yen. B 3 „. Niecberlande. 480 Guld. c. österr. Postanst.] 1000 Fr.