1909 / 90 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

IV. Abschnitt. Reichsaufsicht. 22

Ueber die Sitzungen des Aufsichtsrats werden Protokolle geführt,

die von dem den Vorsitz führenden und einem anderen Mitgliede zu

1— unterzeichnen sind. Jedem Mitgliede des Aufsichts

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Jeder rechtzeitig im Stammbuch eingetragene Anteilseigner kann § de na 1 rats ist auf Ver⸗ verlangen, daß ihm die Berufung de 2. ift 19; 8 eichskanzler (Reichskolonialamt) hat das Recht zur Auf. langen eine Abschrift des Projoko zuzusenden

Der Re

er Hauptversammlung und die 28 . Gegenstände der Verhandlung, sobald deren öffentliche Bekanntmachung sicht über die Gesellschaft und über ihren Geschäftsbetrieb. Er kann Der Aufsichtgrat ist beschlußfähig, wenn weni

8 fünf Mit⸗ ehrlchte Nurch eingescriebenen Hrief hefondens batgee me,.. ¹ * lieder anwesend sind, und zwar au dann, wenn die au herhalb eiche Mitteilung kann er über die in der Hau ersammlurn zur Ausübung dieses Aufsichtsrechts für den einzelnen Fall oder des Deutschen Reichs befindlichen Mitglieder nicht rechtzeiti erbold faßter Beschlüsse verlangen. einen oder mehrere Kommiffare bestellen. Diese find befugt, an en eingeladen werden können. In schleunigen Fällen können Veschküfe § 42. en Sitzungen des Aufsichtsrats und an den Hauptversammlungen teil⸗ auch durch schriftliche oder telegraphische Abstimmung gefaßt In der Hauptversammlung ist ein Verzeichnis der eisch efn 8 zunehmen, darin das Wort zu ergreifen und von dem Vorstande Be⸗ werden. Die schriftliche oder telegraphische Beschlußfassung ist Anteilseigner oder Vertreter von Anteilseignern mit Angabe e. büch Cinjerfofberge auch Ateüfücher 11 aber nur zulässig, Peee Reichskommisjar gehört worden ist und Namens and Wohnorts sowie des Betrages der von jedem vertretene e der Ser n )

dat Berufflante einsehen und prüfen zu lassen, endlich auch eine sämtliche im Deutschen Re⸗ ch befindlichen Mitglied

Flice und teschent vefändlich 1 5 des Aufsichtsrats I 1“ 8— vüi geh Habftaae iftliche und übereinstimmende Er zungen abgeben. zur Einsicht auszulegen; e von dem Vorsitzenden zu un 889 S ts und eine Hauptversammlung mit bestimmter schr . s 3 1s zu ee samn in 2 Tagesordnung Sümnengenes encbecpfme mnn emmenmehedeit Peast. 8 Bei bestimmte Punkte aufgenommen werden. Die bei Durchführung der 1

die In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres hat eine Haupt⸗ Aussichtsrechte dem Fibkus erwachsentee bare Auslagen sowie die aus timme des Vorsitzenden. Auf Wahlen findet § 45 Absatz 3 An⸗ versammlung mit folgenber T agesordnung stattzufinden: 1 Anlaß dem Kommissar auf Grund der gesetzlichen Be⸗ wendung.

beSnlhecenraha⸗ Vorstands und des Aufsichts⸗

1 rats über das verflossene Ge sjahr; ., s b stimmungen zustehenden Reisekosten und Tagegelder fallen der Gesell⸗ Die Mitglieder des Aussictärats können nicht zugleich Mitglieder 2) Feststellung der Bilanz üans der Gewinn⸗ und Verlustrechnung schaft zur Last v. Abschnitt des Vorstands oder dauernd Stellvertreter ven Vorstandsmit, für das verfl

hg. Geschäftsjahr; ats; gliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der Gefellschaft 3) Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats; Organe der Ges ellschaft. führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der 4 ewinnverteilung;

§ 23. ö Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von be⸗ 5) etwaige Wahlen zum Aufsichtsrat; 8 Ver⸗ Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichts⸗ hinderten Mitgliedern des Vorstands bestellen. Während dieses 6) Beschlußfassung über sonstige rechtzeitig angekündigte

rat nebst dessen Ausschüssen und die Hauptversammlung. eitraums und bis zur Entlastung des Vertreters darf dieser eine handlungsgegenstäͤnde. upt⸗

d ätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats nicht ausüben. Scheiden aus ird die Bilanz nicht sogleich genehmigt, so kann die Ha A. 8 dem 9 können sie nicht vor der Entlastung versammlung einen Ausschuß zur Nachprüfung ernennen. . in den Au rrat gew werden. .

Der Vorstand besteht nach näherer Bestimmung deg Aufsichts⸗ § 35. Eine Hauptversammlung ist außerdem zu berufen, wenn 59 kats aus einer oder mehreren Personen. Er wird vom Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu Interesse der Gesellschaft es erfordert oder wenn eine Hauptversam in notarieller Verhandlung bestellt. Der Aufsichtsrat ist auch berechtigt, überwachen. Er kann jederzeit Berichterstattung vom Vorstande über I. dndeftalung zum Mitgliede des Vorstands jederzeit unbeschadet des

ung es beschlossen hat oder wenn die Reichsaufsichtsbehörde es b5

1 . alle Angelegenheiten der Gesellschast verjangen und seldse vde durch langt 22). Außerdem ist eine Hauptversammlung zu berufen, ngs

enspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung zu widerrufen. einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder oder durch dritte Sach⸗ Anteilseigner, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Te⸗ des Zu Mitgliedern des Vorstands dürfen nur männliche deutsche verständige die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen sowie Grundkapitals erreicher, die Berufung schriftlich unter Angabe des

Reichsangehörige bestellt werden, welche weder durch behördliche An⸗ die Bestände an Waren, Wertpapieren und Geld prüfen. Er hat die 3 Vorf

ordnung in der Verfügung über ihr Vermoͤgen beschränkt noch gerichtlich Bilanzen, Gewinn⸗ und Verlustrechnungen und

und rechtskräftig wegen einer strafbaren Handlung verurteilt sind, die

wecks und der Gründe von dem Vorstand verlangen. In ag 1 Inventuren zu ge⸗ Weise haben Anteilseigner das Recht, zu verlangen, daß Gegenst lung p nehmigen und seine Bemerkungen zum Geschäftsbericht des Vorstands zur Beschlußfassung einer Hauptversammlung angekündigt werden. nach deutschem Recht die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu machen. 1 nde nach sich ziehen kann. 8 . Die Mitglieder des Aufsichtsrats können die Ausübung ihrer Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitze Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge, Obliegenheiten nicht anderen übertragen. welche auch in einem Anteil an dem nach Vornahme aller Abschrei⸗

1 des Aufsichtsrats oder der stellvertretende Vorsitzende, 8, 4 eer Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme hinderung beider ein durch die anwesenden Aufsichtsratsmitglie schas bungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn bestehen können, von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern zu vertreten und bezeichne vom Aufsichtsrat festgesetzt und sind als Geschäftsunkosten zu gegen die letzteren die von der Hauptversam verbuchen.

Der Aufsichtsrat ist

ndes sonstiges Mitglied des Aufsichtsrats. Wird kein solch⸗ Fun mlung beschlossenen Rechts⸗ bezeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied die Versammlung. Ist kein i zu führen. auch berechtigt, stellvertretende Mitglieder des Vorstands zu bestellen. .

n Füche⸗ nxwesend, so wählt die Versammlung den Vorsitzenden aus 1 rer e. Der Aufsichtgrat kann durch allgemeine oder besondere Anweisung Ueber die Gegenstände der Tagesordnung ist in der Reibenfolg⸗ § 25. 1u“ diejenigen Geschäfte jeweilig bestimmen, welche vor dem Abschlusse der Bekanntmachung zu verhandeln, sofern die Hauptversamm Der Vorstand vertritt die Gesellschaft in jeder Beziehung nach seiner Einwilligung ober der Einwilligung etwalger aus seiner itte nicht Abweichu i außen. stellt deren Beamte an und entläßt sie.

ngen beschl

2. eßt.

e. se der Abstimmung bestimmt der Vorsibenng b 3 Für die laufende Verwaltung und die laufende Ueberwachung des Die Wahlen finden jedoch, sofern sie nicht durch Zuruf 88 facher die Beschränkungen einzuhalten, welche in dieser atzung oder Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat aus seiner Milte einen geschäfts⸗ erfolgen, mittels Abgabe von Stimmzetteln ebenfalls nach ein nicht durch Beschlüsse des Aufsichtsrats oder des Ausschuffes des Auf⸗ führenden Ausschuß, welcher aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Stimmenmehrheit statt. Ist diese bei der ersten Wahlhandlung, schtsrats oder der Hau tversammlung für den Umfang seiner Be⸗ und dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Mitgliedern des Auf⸗ zu erreichen, so findet eine engere Wahl unter denjenigen statt, vleicet ugnisse, die Gesellschaft zu vertreten, festgesetzt sind. Dritten sichtsrats besteht, die alljähelich in einer im unmittelbaren Anschluß die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind Bei g.

. retungsbefugnis des Vor⸗ an die den Jahregabschluß feststellende Hanpiversammlung anzu⸗ Stimmenzahl in der engecen Wahl entscheidet das Los. diese tands unwirksam. Alle Willenserklärungen, welche für die Gesell⸗ beraumenden Aufsicktsratssitzung durch das Los bestimmt werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, sofern der schaft verbindlich sein sollen, sind, wenn der Vorstand Die ausscheidenden Mitglieder sind von neuem auslosbar. Satzung nichts anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der M wei Prokuristen gemein⸗ Der Ausschuß hat namens des gesamten Aufsichtsrats und aller Abstimmung abge cftlch ieae 8 L“ neebiagen Meltglledern einzelnen Mitalieder die Gelchästgfüthꝛue s zwe gliedern des Vorstands gemeinscha oder von einem Mit⸗ 8 über! gliede des Vorstands gemeinschaftlich mit ein wesgim zu überwachen und die

eit i gebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleicht g des Vorstands in allen gilt der Antrag als abgelehnt. 2 em Prokuristen oder von zuüben. zwei Prokuristen gemeinschaftlich unter der Fi üben

echte des gesamten Aufsichtsrats § 46. Fültig⸗ 1 Der Vorstand hat zu allen Rechtsgeschästen die Einwilli⸗ Jeder Beschluß der Hauptversammlung bedarf zu Fece auf⸗ ö“ 1 Firma der Gesellschaft gung des Ausschusses einzuholen, wenn deren Wertgegenstand oder der keit ber Beurkundung durch ein über die refe uis nüDrt und der vöhugehen. Mäügbenertende Mitglieder des Vorstands siehen hierbei ertgegenstand mehrerer in ein und demselben Kalendermonat ab⸗ genommenes Protokoll. In dem Protokoll sind 28 2 und das

ö Gesellschaft wird in der Weise geleichnet, daß die hleslosener Rechtsgeschäfte zusammengerechnet einhunderttausend Mark Tag der Verhandlung, der Name des Notars sowie Zeichnungsberechtigten der geschriebenen, gestempelten oder gedruckten

ig der 1 Ergebnis der Beschlußfassu ben. Das Verzeichn 1 Finzufüger, und inem g. dem Ausschuß führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats den T schlußfassungen anzugeben

die Prokuristen mit einem das Prokuraverhältni ““

über eilnehmer an der Hauptversamml wie die Belege Aberg. d von dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichts⸗ 1 T’“ ig. vhf 1 F rats in Behinderungsfällen vertrete

8 ige Berufung sind dem Protokoll beizufügen. m kann 2 n. Bei Behinderung eines der fügung der Belege über Beven ʒ der vastfsgmalung ller als Mitalieder des Ausschusseg ausgelosten Aufsichtsratsmitglieder ist, unterbleiben, we⸗ Angabe ihres Inbalts Absatz 5 so genügt die Abgabe gegenüber Mitgliede des Vorstands. Vorf Fae 8s ef see I in Berlin anwesende Mitglied Protokoll aufgeführt werden oder wenn der Fall des § 40 grobofoll . 3 es Aufsichtsrats als dessen Vertreter zu berufen. orliegt. Ei eifü ü in zu— Der Vorstand darf Prokuristen und Bevollmächtigte zum Be⸗ Ueber alle Beschlüsse und alle wichtigen Handlungen des Aus⸗ degngh es nigrr 2. T überrtichten Bollmachte triebe des gesamten Handelsgewerbes nur mit Zustimmung des Auf⸗ schusses hat der Vorsitzende in der nächst olgenden Aufsichtsratssitzung sichtsrats bestellen. zu berichten.

§ 47. die § 27 5 37 2 fichie aunge deg, Gegenstandes des Ahrthchnig p⸗ Der Augsichtsrat ist berechtiat, die Täͤtigkeitskreise mehrerer Sühet Der Aufsichtsrat und der Ausschuß des Aufsichtsrais werden dem Vei, sns de (aestn aes geraisfung derg heraußerumgeae standamitgliedke aözugrenten, auch eme schriftliche Geschäfts⸗ Vorstande und Dritien gegenüber durch den Vorsitzenden, bei dessen Vermögeng im ganzen kanm nur von einer Mesrheit ven wensgsee⸗ veredcga gtfür en ofstand zu erlahen, welche düer in esslgen Behinderung durch den stellzertretenden Vorsitzenden, vertreten. drei Vierteln der bei der Abstimmung abgegebenen Stimmen verfflchtet it. 828 dea Eibangen 8 Di. Miepeder des Auffchede 8 b

u rats zu erscheinen, auch wenn er keine esondere un Die Alieder des Aufsichtsrats und ins esonde ; 3 erhalten hat. schusses haben Anspruch auf Erstattung bübes ndere seines Aus

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ducch Sonftis, Aesberngen and Ergänzungen der Satzung lögschlosen 1 achsegen bare t S § 28. Auslagen, indessen keinen Anspruch auf eine sonstige Vergütung 11“] f der Auf den Vorstand finden die Bestimmungen der §§ 236, 240 irgend welcher Art. Jede Aenderung und jede Ergänzung der Satzung bedarf Handelsgesegbuchs und § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuchs An⸗ C. Hauptverlammlung. Genehmigung des Reichäkan fds (Reichskolonialamte). § 29. Die Rechte, welche den Anteilsgeignern in den Angelegenheiten ü en die Gündun hn. hecenen Fer tand weist sich durch einen Auszug aus dem Handels⸗ 23 Geselschast, n elus 11“” 8 Pebeiten baren Tie ansheüche der er gesafeeahendeüchraus derG andäagcat, . b zusteben, werden durch Beschlußfassun n der Hauptv f B. Aufsichtsrat. ausgeübt. Die Hauptversammlung vertritt d elammlung eats maafeggtltendge

macht werden, wenn es in der Hauptversamm ung die § 30. Anteilseigner. Ihre Beschlüsse und Wahlen sind Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf von der Haupt⸗

it, die 8 facher Stimmenmehrheit beschlo en oder von einer Minderheit, In, eigner verbindlich für alle Anteils⸗ den zehnten Teil des 8 behaes v 3 . prüche verjähre ü aren die versammlung zu wählenden Perfonen. Zu Mltaliedern des Aussichts⸗ ur Teilnahme an der Hauptversammlun g ist jeder Anteilseigner sirgchs hers 8a⸗ bdensare bus der Grhedung he eit an, gegen va rats können nur männliche deutsche Reichsangehörige gewählt werden, berechtigt, welcher im Stammbuch der Gesellschaft als solcher Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats im fünf Jahren von Die welche weder durch behördliche Anordnungen in der Verfügung über spätestens eine Woche vor dem Tage der Hauptversammlung ordnungs, den An pruch begründenden Handlung oder Unterlassung an. 8 269 ihr Vermögen beschränkt, noch gerichtlich und rechtskräftig wegen einer mäßig eingetragen ist. Vorschriften des § 268 Absatz 2 in Verbindung mit § 247, des dung strafbaren Handlung verurteilt sind, die nach deutschem Recht die Ab⸗ Jeder zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigte und des § 270 des Handelsgesetzbuchs finden entsprechende Anwen be⸗ erkennung der bürgerlichen Chrenrechte nach sich ziehen kann. Anteilseigner kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht ver⸗ mit der Maßgabe, daß an die Stelle des in § 268 Absatz Die Amtsdauer der Mitglieder des Aufsichtgrats beträgt vier sehenen deutschen Reichsangehörigen in der Hauptversammlung ver⸗ zeichneten Gerichts die Reichsaufsichtsbehörde tritt. Zahre. Nach Ablauf der Wahlzeit bleiben die Mitglieder des Auf. treten lassen, sofern er die schriftliche Vollmacht spatestens am dritten 8 S— sichtsrats so lange im Amt. bis die Neuwahlen vollzogen sind. Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung dem Vorstande ein⸗ VII. Abschnitt. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats vor Ablauf ihrer Amtsdauer gereicht hat. Jeder Anteil gewährt das Stimmrecht. Das Stimm⸗ 2 II F;. aus, so ist eine Ersatzwahl vorzunehmen, sofern die Gesamtzahl recht wird nach Nennbeträgen der Anteile ausgeübt. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft. damit unter fünf gesunken ist. Das als Ersatz eintretende ean „Wer durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Ver⸗ wird für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes pflichtung befreit werden soll, hat hierb

ei kein Stimmrecht und darf Die Auflös r⸗ 8 b ein solches auch nicht für andere ausüben. Dagsselbe gilt e 1Sder 8 uͤber das V⸗ e“ § 31. Beschlußfafsung, welche die Vornahme eines Feaslelbea8. br..haer versammlung oder durch Cröffnung des Konkurses über

Die Bestellung zum Mitgliede des Aufsichtsrats kann auch vor Anlte lseigner oder die Einleltung oder Erl

8 dem Ablauf des Zeitraums, für den das Mitglied gewählt ist, durch

mögen der Gesellschaft. edigung eines R⸗ testreit 50. an. Mhegüig, guicc sh, vund zwischen ihm und der 1““ bettft. ee Im Falle der Auflösung 8 Gge helten 1 Ale Fihen ee Hauptv I d werden; der Beschluß 2 8 8 de dieuft 1 8 hegbe den nitesens breh Uieneh der an der Abstimmung teil⸗ Die Hauptversammlungen werden in Berlin abgehalten. Sie Bheegoags Scgsbesten de 8c nehmenden Stimmen.

ung der Geselschäfs erfolgt durch Beschluß der Haup

G chließt,

Gesetzbuchs. Die Hauptversammlung, welche die Auflösung bes 1 die werden von dem Aufsichtsrate oder dessen Vorsitzend je 2 urchfü 1 d wähl § 32. Vorstande oder von dem Reichskommissar ernseb⸗ dn eoer von dem vestimmt die Ar der Durchfüͤhrung der Lgaidation un Der Aufsichtzrat wählt bei jeder Neuwahl einen Vorsitzenden Die Berufung erfolgt durch einmalige öffentliche Bekannt⸗ 8 vnen stelvertretenden Vorsitzenden für die Dauer von vier Jahren. machung i 8

zzim „Deutschen Reichsanzeiger“. Die Belannt Die Wahl des Vorsitzenden bedarf der Bestätigung durch den Reichs⸗ spätestens am fünfzehnten Tage vor dem Ta tanntmachung kanzler (Reichskolonialamt).

versammlung, sofern aber dieser Tag ein Sonntag oder ftaat hrupe⸗ orsitende und der stellvertretende Vorsiteende sowie die erkannter allgemei dem di

8 ner Feiertag ist, spatestens an d 8 Mitglieder des Aufsichtsrats weisen sich durch die Füginde some⸗ oder gehenden Werktage 1 Ffber werden. iesem voran durch eine auf Grund derselben ausgestellte notarielle Bescheinigung Der Zweck aus. Der stellvertretend

iqutdatoren.

2 . f nur ie Verteilung des Vermögens unter die Anteilseigner dar ng erfol ie Feeirn bie Liqutdatoren unter Hinweis auf die Auflssung der Gesellschaft die Gläubiger durch drelmalige öffentliche Het dem machung aufgefordert haben, ihre Ansprüche anzumelden und se Male Tage, an 14 fentlich elamnimachung zum deitten . 4 tattgefunden hat, ein Jahr verstr en ist. 8 de der Hauptversammlung ist bei der Berufung bekannt ü 8 Verteilung des Vernüache erfolgt nach Verhältais igt dde Vorsitzende hat die gleichen Befugnisse wie zu machen. Wird der Hauptversammlung ein Antrag auf Abänderung Nennweris der Anteile. Sind jed och die Einzahlungen vnähst der Vorsitzende und ist bei deren Ausübung zum Nachweise des Ver⸗ der Satzung unterbreitet, so soll die beabsichtigte Aenderun nach auf alle Anteile in demselben Verhältnis geleistet, so merden in dem kartanoffades Gechtanesadschteht Ser Gelchizung eines dieser Aemter ihrem wesentlichen Inhalt in der Bekanntmachung erkennbar ge⸗ die auf das Geundkapital geleisteten Einzahlungen erstattet, vn Ein⸗ im Laufe des Gescheftssahres ist unverzüglich zu einer Neuwahl zu macht werden. . eger hus s dcdkapite.og⸗ sägetic, Entdlungen eegatsef Tia ain schreiten. Sind besde ersitende an der Ausübung ihrer Obliegen⸗ Ein Beschluß der Hauptversammlung kann auch dann gefaßt zahlungen vom Tage des Auflösungsbeschlusses bis zum Zah tach dem heiten verhindert, so hat das den Lebensjahren nach älteste Mitglied werden, wenn die Ankündigung der Tagegordnung mindestens eine zu vergüten, der 8 5 des Aufsichtsrats die Obliegenheiten für die Dauer der Bebinderung Woche vor dem Tage der Hauptversammlung erfolgt

n noch verbleibende Ueberschuß wird aßtg ines anderen V doß er sich um Beschläsfe handeli, welehe neth list, es sei denn, der Ft naige des Nennwerls, der Anteile 18 Uücan gleice gin⸗ . überneh ’¹ 1 e r . Rei a oder bis zur Wahl eines anderen 1 Vrsitzenden zu übernehmen Sümmenmehrheit aeücen. r als eine einfache verteilt eicht das tene Vermögen zur Er

Der Aufsichtsrat wird von dem Vorsitzenden so oft berufen, als

Mängel der Form und Frist der Berufung, I des Unterbleibens einer öffentlichen B Berufung und der Tagesordnung der Hauptversammlung, gelten als geheilt, wenn sämtliche Anteile in der auptversammlung vertreten sind, alle Beschlüsse der Hauptversammlung einhellig gefaßt und die Mängel nicht von einem anwesenden Anteilsei

oner durch Erklärung iun dem Protokoll der Generalversammlung gerügt e

zahlungen nicht aus, so habe no insbesondere der Verhältnisse der Nennwerte der Antelle zu tragen; ih ist, ein⸗ ekanntmachung der stehenden Einzahlungen sind, soweit es hierfür ersorderlich leg, 8 Verteilung findet gegen Quittung auf vnngge sin 22 er Zwischenscheinen statt. Die Anteilse gua⸗ Moncet zweimal in einem Zwischenraume atra e, di 1 entliche Bekanntmachung aufzufordern. Beträge⸗

nen sechs Monaten vom Tage der letzten Bekauntmachung

e Veranlassung dazu vorliegt; er muß innerhalb einer Serge chüftliche. nicht länger als eine Woche nach der Berufung liegenden Tag eingeladen werden, wenn wenigstens zwei Mitglieder oder der Vorstand es schriftlich bei dem Vorsitzenden beantragen. Bei der Berufung ist die Tagesordnung, der Ort ie Zeit der ersammlung mitzuteilen.

mm lust nach 1

i die Anteilseigner den Ver