dauere nur, daß der Abg Müller in Zukunft mit den Sozialdemokraten zusammengehen muß.
Abg. Dr. Wiemer (frs. Volksp): Meine politischen Freunde haben ch allerdings 1906 gegen eine Ausdehnung der Erbschaftssteuer er⸗ vlärt, aber, wie ich damals ausdrücklich betont habe, nicht aus grund⸗ sätzlichen Bedenken, sondern aus Zweckmäßigkeitsrücksichten.
Die Gesamtabstimmung über § 9a der Regierungs⸗ vorlage ist auf Antrag Bassermann und Singer eine namentliche. 18 Unter großer ö des Hauses verkündet der Vize⸗ präsident Paasche das Ergebnis dieser Abstimmung: Es sind 383 Stimmzettel abgegeben, davon mit Ja 187, mit Nein 195, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Ha ist also acgelehnt. 1 1 8 er Abg. von Gamp zieht darauf seinen Antrag zurück. Die übrigen Anträge Muller⸗Meiningen u. Gen., Raab u. Gen. und Bassermann u. Gen. werden gleichfalls abgelehnt, benso die Anträge Albrecht u. Gen., darunter auch ein n⸗ trag auf Streichung des § 13 des seitherigen Gesetzes, der die Steuerbefreiung der Landesfürsten enthält, nachdem Abg. Singer es als nobile officium der Landesfürsten erklärt hat, daß diese auch ihrerseits durch einen solchen Verzicht dazu öö müßten, das Deutsche Reich aus seiner Finanznot u retten. Für diesen Antrag stimmen außer den Sozialdemokraten die Freisinnigen und Nationalliberalen, dagegen außer den übrigen Parteien auch die Fn- Die Vorlage wird in allen Einzelheiten abgelehnt, ebenso auch die Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes. Damit ist die Vorlage endgültig gefallen. „Vizepräsident Dr. Paasche teilt mit, daß sich bei dem Zählungsergebnis über die namentliche Abstimmung eine Un⸗ egelmäßigkeit herausgestellt habe, es haben zwei Ab⸗ seordnete doppelte Zettel abgegeben, von den beiden zu viel ab⸗ gegebenen Zetteln habe einer auf Ja und der andere auf Nein gelautet. Es hätten tatsächlich mit Ja gestimmt 186, mit Nein 194 Abgeordnete. Weiter bemerkt der Vizepräsident, er habe den Grafen Mielzynski zur Ordnung gerufen, weil dieser den Ausdruck „Kapuzinade“ gebraucht habe. Er, der Präsident, habe sich nachträglich überzeugt, daß der frühere Präsident Graf Ballestrem diesen Ausdruck als parlamentarisch zugelassen habe, weil die auch anständige Leute seien, infolgedessen ziehe er den Ordnungsruf zurück. Unter wiederholten Zurufen: Wo bleibt Bülow? schlägt der Vizepräsident darauf vor, die nächste Sitzun Freitag, 2 Uhr, abzuhalten mit der Tagesordnung: Zweite des Reichsstempelgesetzes und des Wechselstempelgesetzes und Fort⸗ etzung der zweiten Beratung des Entwurfs wegen Aenderungen im Tärifwesen. Damit ist das Haus einverstanden.
Schluß 6 ¾ Uhr.
Preußzischer Landtag. Herrenhaus. .Sitzung vom 24. Juni 1909, Mittags 12 Uhr.
Gericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Es erfolgt zunächst eine nochmalige Abstimmung über einen zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Schul⸗ dah. Ke im Gebiete des vormaligen Herzog⸗ tums Nassau und der vormaligen Landgrofschaßt
111“ von dem rafen Norck von Vartenburg gestellten Antrag, der in der gestrigen Sitzung noch nicht gedruckt vorlag, nach dem ich
die Geltung des Gesetzes auch auf die Gebietsteile er⸗ strecken soll, die fruͤher zum Großherzogtum Hessen gehört haben und 1866 an Preußen abgetreten worden sind. Der Antrag wird angenommen.
Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Landwege m Fegitenngsbeftft Cassel, 8 Berschterstatter 8 rst zu YIsenburg und Büdingen und eantragt einige redaktionelle Aenderungen. Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brü gghen eemerkt, daß diese Aenderungen allerdings eine bessere Fafsung her⸗ sttellten, aber doch nichts anderes erreichten, als was in der Vorlage bereits stehe, daß es sich deshalb nicht empfehle, sie anzunehmen. Die Vorlage sei in der vorliegenden Form aus der Initative des rovinziallandtagz hervorgegangen, und es sei nicht angebracht, sie och mit Aenderungen zu beschweren. Berichterstatter Fürst zu Jsenburg und Büdingen zifeht nach “““ äftslage des Landtags vielle n mehr im anderen Hause 3 ee könne, und empftchkt die unveränderte Annahme en bloc.
Die Vorlage wird darauf unverändert en bloc angenommen.
Ueber den Gesetzentwurf über die Ausführung des Staatsvertrages G Preußen und Hamburg vom 14. November 1908, betreffend die Verbesserung ahrwassers der Elbe und andere Maßnahmen ur Förderung der Seeschiffahrt nach Hamburg, ltona und Harburg, sowie über die Aenderung der Landesgrenzen gegen Hamburg (sog. Köhlbrand⸗ vorlage) referiert 8 erichterstatter Graf von der Schulenburg⸗Grünthal und beantragt, dem Gesetzentwurf und dem anliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Der Berichterstatter bemerkt, mit diesem Vertrage könnten beide Teile zufrieden sein, Hamburg habe zwar den größten Teil der Kosten zu tragen, aber es 88 8 den Löwenanteil an den Vorteilen. Die Vertreter Preußens ten mit wirkt, sie hätten sich nicht von kleinlichen Gesichtspunkten, sondern von großzügigem Verständnis für die deutschen Interessen gegen⸗ über der Konkurrenz von Rotterdam und Amsterdam leiten la en. So bhilde nunmehr der Vertrag ein Kulturwerk ersten Ranges für Deutschland. 1t Herr Tramm⸗Hannover: Im Ab anfangs gegen die Regierung Vorwürfe erhoben, weil die Interessen der Stadt Harburg nicht genügend berücksichtigt seien, und es wurde ferner bemängelt, daß die Sache ziemlich eilig betrieben sei, sodaß der Provinziallandtag von Hannover nicht genügend hätte Stellung nehmen können. Die schließliche 1 des Vertrages im Abgeordnetenhause hat aber gezeigt, wie unberechtigt alle diese Vorwürfe gewesen sind. Wir haben sogar immer erfahren, preußischen Unterhändler gute Geschäftsleute sind preußischen Interessen stets wahrzunehmen wissen. Ich möͤchte eher meinen, daß die Unterhändler die fiskalischen Inter⸗ ssen zu sehr berücksichtigen. Auch die Vorwürfe, die in der ersten esung im Abgeordnetenhause gegen die Stadt Harburg erhoben wurden, waren unberechtigt. Allerdings hat Harburg seinen Häͤfen ertieft, ohne zu wissen, ob auch die Zufahrtsstraße, der Köhlbrand, vertieft werden würde. Aber die Stadt hat dies in Fühlung mit der preußischen Regierung getan; man muß anerkennen, daß die Stadt mutvoll vorgegangen ist. Hätte sie nicht dieses fait accompli ge⸗ ten, wer weiß, ob dann der Vertrag, über den 7 Jahre ver⸗ Handelt ist, heute schon zustande gekommen wäre. Eine Verbesserung
seordnetenhause wurden
süohem Eifer an dem Zustandekommen des Vertrages ge⸗
hat das Abgeordnetenhaus insofern vorgenommen, als der Rechtsweg für die Entschädigungsansprüche für Schädigungen der Anlieger durch diese Hafenbauten festgelegt worden ist. Der Provinziallandtag von Hannover hat mit großer Ueberstürzung diese Vorlage prüfen müssen, sie ging erst Vormittags 10 Uhr ein und aag sofort in der um 1 Uhr beginnenden Sitzung beraten werden. iese Eile mag in diesem Falle nötig gewesen sein, um die Vorlage noch in dieser Session des Landtags vorlegen zu können, aber in Zukunft wäre es doch wünschenswert, wenn den Provinziallandtagen hin⸗ reichende Zeit zu solchen Beratungen gelassen würde. Ich schließe mich den Worten des Referenten an, daß durch die Vorlage ein Kulturwerk ersten Ranges geschaffen wird. Falls eine Höherlegun der Bahn erforderlich werden sollte, soll die Stadt Harburg nur na
„Billigkeit“ zu den Kosten herangezogen werden. Dieser Höherlegung der Bahn würde aber lediglich dem Interesse die Heranziehung Harburgs dürfte also nur eine minimale sein. Ich bitte die Regierung, der Stadt Harburg bei dieser Gelegenheit tunlichst entgegenzukommen. Die Stadt soll ferner für die e” des Köhlbrands eine Zinsgarantie über⸗ nehmen; auch dabei bedarf die Stadt der möglichsten Schonuna. Die ebenfalls hier in Frage kommende Gemeinde Wilhelmsburg ist eine notleidende Gemeinde; die Regierung hat sich bereit finden lassen, den Gemeinden Wilhelmsburg und Altenwärder zwar keine bestimmte Entschädigungssumme, wohl aber eine jährliche Beihilfe von 10 000 ℳ für die Schullasten iu gewähren. Ich bitte die Regierung auch für diese Gemeinde um möglichstes Entgegenkommen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich wie im andern Hause zu erklären, daß gegen die von der Kommission dieses hohen Hauses empfohlenen Resolutionen keine Bedenken bestehen. Es ist vom Herrn Referenten und auch vom Herrn Vorredner darauf hin⸗ gewiesen worden, daß es sich um den Abschluß eines Werkes handelt, welches die beiden Staaten Preußen und Hamburg schon seit langen Jahren beschäftigt hat. Für Preußen war der Ausgangspunkt legiglich das Interesse Harburgs, dem eine für Seeschiffe von größerem Tiefgang zugängliche Schiffahrtsstraße geschaffen werden sollte; für Hamburg war es der Wunsch, auf der linken Elbseite neue Häfen anzulegen. Aber die Verhandlungsgrenzen sind im Laufe der Verhandlungen ausgedehnt worden, man hat es für angezeigt erachtet, die gesamten Verhältnisse an der Unterelbe um⸗ fassend zu regeln. Es gereicht mir zur hohen Befriedigung, daß hier ausdrücklich anerkannt worden ist, es handle sich um den Abschluß eines großen Kulturwerks. So ist es auch. Durch den Abschluß dieses Staatsvertrages wird die deutsche Seeschiffahrt eine außer⸗ ordentliche Begünstigung erfahren und damit unser Welthandel. Es ist schwer abzusehen, auf welcher Seite die größeren Vorteile des Ver⸗ trages liegen. Beide Teile sind bemüht gewesen, die mittlere Linie einzuhalten. Von preußischer Seite darf auegesprochen werden, daß im großen und ganzen das erreicht worden ist, was im Interesse des preußischen Staats, in erster Linie Harburgs, erstrebt werden mußte. Es sind für Harburg diejenigen Tiefen für die Zukunft im Köhlbrand festgestellt worden, auf Grund deren der Hamburger Hafen das geworden ist, was er zur Zeit bedeutet.
Herr Stadtdirektor Tramm hat nicht mit Unrecht bemängelt, daß dem Hannoverschen Provinziallandtage die Möglichkeit, in eine Er⸗ wägung der Materie einzutreten dadurch erschwert wurde, daß die Vorlage an ihn zu spät gelangte. Ich bitte aber zu berücksichtigen, daß hier nicht nur die preußischen Ressorts unter einander verhandelt haben, sondern mit Hamburg. Nachdem die Verhandlungen ab⸗ geschlossen waren, hatten wir den lebhaften Wunsch, dem Landtage schon in dieser Session den Vertrag zu unterbreiten. Daraus erklärt sich die kurze Frist für den Provinziallandtag; im Provinzialausschuß war man ja bereits früher informiert über das, was geschehen sollte
Herr Stadtdirektor Tramm hat weiter darauf hingewiesen, daß die Abmachungen, obwohl sie ja im großen und ganzen inhaltlich be⸗ friedigen, doch eine Lücke darum enthalten, weil die harburgischen Interessen nicht voll gewahrt seien. Bezüglich der Abmachungen über die Vertiefung des Köhlbrands scheint ja auch bei ihm Zufriedenheit zu bestehen. Aber in bezug auf die Anschlußbahn von den neuen Hamburger Häfen nach Harburg ist das nicht der Fall. Es ist voraus⸗ gesetzt worden, daß, wenn diese Anschlußbahn gebaut wird — der Zeitpunkt steht ja noch nicht fest — eine Hochlegung der Linie durch Harburg stattfinden müsse, und es ist gefordert, daß das keinesfalls unter einer Kostenbeteiligung der Stadt Harburg geschehen dürfe. Ich habe mir erlaubt, bereits in der Kommission darauf hinzuweisen, daß eine solche Auffassung dem Vorgehen der preußischen Staats⸗ regierung in allen gleichartigen Fragen vollständig widersprechen würde. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn einer Gemeinde sehr wesentliche verkehrliche Vorteile zugewendet werden, daß sie dann auch nach Maßgabe ihres Interesses zu den Kosten beizutragen hat. Vor⸗ liegend würden der Gemeinde Harburg durch Hochlegung der Linie wesentliche Vorteile zufaͤllen. Denn die heutige Niveaubahn scheidet das Stadtgebiet vom Hafengebiet der Stadt Harburg und bildet eine Erschwernis des städtischen Verkehrs. Diese würde weg⸗ geräumt werden, wenn die Linie hochgelegt wird. Dadurch ergibt sich die Berechtigung, von Harburg einen Beitrag zu erlangen. Dieser soll in Form von Naturalleistungen beansprucht werden. Unter Naturalleistungen versteht man eine Aptierung der Straßen⸗ züge, unter Umständen auch einen Beitrag zum Grunderwerb. Jeden⸗ falls wird diese Frage ebenso wohlwollend behandelt wie die weitere wie Harburg zu den Kosten der Verbesserungen im Köhlbrand beizu⸗ tra gen hat. Es ist bereits im diesjährigen Bauetat festgestellt welche Forderungen dieserhalb an die Stadt Harburg gestellt werden Es ist zweifellos, daß die Vertiefung des Köhlbrands für Harburg a ungewöhnliche Vorteile hat, weil Schiffe von demselben Tief 3 8 wie sie nach Hamburg kommen, demnächst nach Harburg . können Diese Vorteile setzen sich in Werte um, und vahalb fflces am Platze, von Harburg einen Beitrag zu verlangen, der j zst es einer Ka pitalabfindurg oder Garantieleistung geschehen kan 1 888
Wir haben nicht die Absicht, Harburg zu drücken im G wir wünschen, daß Harburg erheblich konkurrenzfähi e Peteil heute der Fall ist. Ich dar zfähiger wird, als das
f angesichts der Befürwortu vertrags durch die Ko . ng des Staats. g mmission und der so freundli durch den Herrn Vonredner schli chen Beurteilung 8 schließen und nur noch mitteilen, d Hamburgische Bürgerschaft jüngst den Staatsvertrag ohne P Sr erster Lesung angenommen hat. g ohne Pebatte in
Darauf wird der Gese entwurf mi uf Antrag des mit dem Staatsvertrag 1i Herrn Hr. truckmann⸗Hildesheim en bloc
Die zur Vorlage Fregezange
meinde Neuhof, von Speicherbofgern Petitionen der Ge⸗
sitze b Magistrat der Stadt Altona Fnash deen g ices
Hamburgs entsprechen,
Berichterstatters für erledigt erklärt; einige Punkte der letzt⸗ genannten Petition werden jedoch der Regierung als Material bezw. zur Erwägung überwiesen, andere durch Uebergang zur 1 Tagesordnung erledigt. Berichterstatter Graf von der Schulenburg be antragt schließlich folgende Resolution: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: 4 1) falls mit Rücksicht auf den Verkehr, der durch die Eisenbahn Finkenwärder⸗Hamburg dem Hauptbahnhof in Harburg zu⸗ hee wird, die Hochlegung der unterelbischen Eisenbahn im Weeichbilde der Stadt Harburg notwendig werden sollte, die Sctadt Harburg mit tunlichster Schonung und, soweit angängig, nur mit Naturalleistungen zu den Kosten der Hochlegung heranzuziehen, a. eine dem § 53 des Kommunalabgabengesetzes entsprechende reichsgesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen Wohnsitz⸗ und Betriebsgemeinden in Anregung zu bringen, b. darauf hin⸗ zuwirken, daß die in der Nähe Hamburgs belegenen preu⸗ 88 1 Orte gegen Nachteile geschützt werden, welche ihnen als Wohn-⸗ gemeinden solcher Arbeiter erwachsen, die auf Hamburger Gebiet beschäftigt werden, 1 1 3) der Stadt Altona zur Verbesserung und Erweiterung ihrer afenanlagen eine erhebliche Slaatsbeihilfe zu gewähren, 4) bei der Wünsche der An⸗ lieger tunlichst zu berücksichtigen und zu veranlassen, daß auch unterhalb Brunshausens der gegenwärtige Zustand der beider⸗ Lisa Ufer und Deiche, der vor dem Ufer vorhandenen Wassertiefe sowie der Nebenflüsse, soweit es die Interessen der Anlieger erfordern, festgestellt wird.“ g
Die Resolution wird angenommen.
Ueber den im Abgeordnetenhause auf Antrag des Abg. von Woyna angenommenen Gesetzentwurf, betreffend den Grunderwerb am Rhein⸗Weser⸗Kanal und am EEEE11“““ Berlin⸗Stettin (Verlängerung der Frist, innerhalb welcher der Staat von seinem Ent⸗ eignungsrecht für Gelände neben dem Kanal über den dauernden Bedarf hinaus gebteuch machen muß, bis zum 1. Juni 1912), referiert Berichterstatter Herr Becker un empfiehlt die Annahme.
meint, daß die Fassung des
Herr Tramm⸗Hannover
Gesetzes nicht ganz klar sei; im Abgeordnetenhause habe jedoch die Regierung erklärt, daß jedenfalls vom Staate keine übertriebene Bodenspekulation getrieben werden soll. Die Privalspekulation sollte ausgeschlossen werden, aber es veine doch der Hintergedanke vorhanden Fmehn zu sein, daß der Staat den Nuseh aus der Steigerung der Bodenpreise durch den Kanal ziehen wolle. Der Staat möge nun bei dem Verkauf von Hafengeländen an Ge meinden möglichst entgegenkommend sein. Die Stadt Hannover habe am Endpunkt des Kanals einen großen Umschlaghafen bauen wollen, und diese Absicht scheine durch die Gösenbähahebas des preußischen Staates verhindert zu werden; der Hafen sei von vornberein kot⸗ tarifiert worden, und die Stadt sei nun in einer ganz bösen Situation⸗ Die ganzen Schwierigkeiten bei dem Bau des Kanals schienen weniger beim Bautenministerium als beim Finanzministerium zu liegen. Rheinprovinz und die Provinz Hannover hälten sich gemeinsam m der Provinz Westfalen an dem Grunderwerb beteiligen wollen, aber Westfalen habe leider eine Beteiligung abgelehnt.
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghe Der erweiterte Grunderwerb soll nur dazu dienen, das Kanalwerk zu ördern, und wir werden den Gemeinden, welche 85 beteiligen wollen, ilfreiche Hand bieten. Allerdings wird der Staat auf Gewinne nicht verzichten wollen; wenn Gewinne erzielt werden, so werden die garantieleistenden Kommunalverbände daran teilnehmen. Es ist der Wunsch der Staatsregierung, gemeinsam mit der Stadt Hannover einen Hafen zu schaffen, der den 1S; der Stadt wirklich dient und für Umschlagszwecke geeignet ist. Sollte die Provin; Westfalen nachträglich wünschen, da die Frist für den gemeinsamen Grun erwerb der Garantieverbände verlängert werden möge, so weiß i noch nicht, welchen Erfolg das haben würde, aber es wird den A regungen des Vorredners nach Möglichkeit gefolgt werden.
Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Der Gesetzentwurf, durch den die Bewilligung weiterer 16 Mill. Mark Staatsmittel zur Verbesse⸗ rung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, 8ö in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten gefordert wird, wird auf Antrag des Berichterstatters Herrn Becker ohne Debatte angenommen. Die Denkschrift über die Ausfüͤhrung der früheren gleichen Gesetze wird durch Iö für erledigt erklärt.
Den Gesetzentwurf, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, hat das Ab eordnetenhaus in einigen unwesentlichen Punkten geändert; Berichterstatter Dr. Graf von Wedel⸗Gödens empfiehlt die Zustimmung zu diesen
Aufnahme des Strominventars die
K
Aenderungen.
Herr Dr. Struckmann bedauert en des Abgeordnetenhauses wiederum haeet 8 2 bänderungch zuungunsten der Abfindungen, die der Anerbe zu zahle 2 rt ausge⸗ fallen sind. Es set erfreulich, daß es nicht über 88b Herrenhaus noch eine andere Instanz gebe; sonst bestehe die Gefahr. Haß diese Bestimmung noch weiter verschlechtert werde. efahr
Justizminister Dr. Beseler: 3 Namens der Staatsregierung habe ich zu erklären, daß sie mit
den Aenderungen, welche das Ab f geordnetenhaug etzentwut
beschlossen hat, einverstanden ist. Zwei 178 1e e
Fragen, bei denen die Verbesserung Der Herr
om Abgeordnetenhaus beschlossene Fassung den Vorzug vor der früheren. Namens der Staatsregierung
kann i 8 hns a nur befürworten, den Antrag des Herrn Berichterstatter
8.Auf Antrag des Herrn T „Hannover wirb das Gesetz mit den bä rn Tramm⸗Hannover wir 8 änderungen des Abgeordnetenhauses en b
Die Denkschrift über die Ausführung des An⸗ siedlungsgesetzes für die Provinzen Westpreußen Wund Posen beantragt Herr Knobloch⸗Bromberg dur Kenntnisnahme für erledigt zu erklären. 1 Herr Dr. Struckmann: Im Anschluß an den vorzährig Städtetag in Königsberg haben ungefähr 30 Bürgermeister, namentlich solche, die Mitglieder dieses Hauses sind, Einladung des Oberbürgermeisters Wilms⸗Posen die Ansiedlun während einer dreitägigen Reise durch die Ansiedlungsdöcfer 88 sichtigt. Wir haben zwar nicht in alles hineinsehen koönnen, aber wir hatten sämtlich den Eindruck gehabt, daß hier ein Kulturbild allerersten Ranges geboten ist. Wir sind meilenweit gefahren durch blühende Gefilde mit gutem Bestand. Wir haben die Häuser der Ansiedler besucht und mit den Ansiedlern, gesprochen, und wir haben von allen den Ausdruck der größten Zufriedenheit gebört; die Leute fühlen sich zufrieden und glüch ich. ir haben saubere Häuser, saubere Ställe und saubere Felder gesehen, und zwar meilenweit; otemkinsche Dörfer waren das nicht, es war Wahrheit. Wo keine Ansiedlungen sind, haben wir Gegenden gesehen, die gänzlich anders aussahen, wo
das Unkraut herrschte; das waren bie mit Polen durchsetzten Gegende
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
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