1909 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Sep 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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atsanzeiger.

11.““

G Zer Aezugsprris beträgt vierteljährlich Alle Postanstalten nehmen Bestellung an;

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5 40 ₰. für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer

auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit- zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: Dentschen Rrichsanzeigers und Königl. Preußischen Ktaats⸗ anzrigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

die Königliche Expedition des

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

1 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Erste Beilage:

Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen

1 Münzstätten bis Ende August 1909. 8—

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhung sonstige Personalveränderungen.

Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be⸗ soldeten Staatsbeamten.

Gesetz, betreffend den Anschluß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaatlichen mittleren Schulen an die Alterszulagekasse der Polksschullehrer.

Einberufung eines außerordentlichen Provinz Brandenburg. 2

Bekanntmachung, betreffend die Bildung eines Stadtkreises Saarbrücken.

Bekanntmachung, betreffend die konzession. 1

Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.

A“

i und

Provinziallandtages der

Erteilung einer Markscheider⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmajor z. D. Rasch zu Wiesbaden, bis⸗ herigem Kommandeur der 72. Infanteriebrigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Obersten Jetter, Kommandeur des Fußeartillerie⸗ regiments Generalfeldzeugmeister (Brandenburgischen) Nr. 3, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, 1 dem Hauptmann Weiß im Fußartillerieregiment General⸗ feldzeugmeister (Brandenburgischen) Nr. 3, dem Stabsarzt Dr. Nieter, Bataillonsarzt des Pionier⸗ bataillons Nr. 4, und dem Presbyter, Fabrikbesitzer E duard Hueck zu Lüdenscheid den Roten Adlerorden vierter Klasse, * dem Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Wever den Königlichen Kronenorden erster Klasse, dem Telegraphensekretär Karl Walz zu Berlin, dem Ober⸗ postassistenten Fritz Karge zu. Wilmersdorf bei Berlin, dem Pberelegraphenassistenten Ferdinand R intelen zu Bonn und dem Gerichtsvollzieher a. D. Gustav Hiller ebendaselbst den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer a. D. August Rudolph zu Kloster⸗ mansfeld im Mansfelder Gebirgskreise, bisher in Kottowski, Kreis Groß⸗Wartenberg, den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern, . dem Feldwebel Gustav Bieber, zugeteilt dem 1. Garde⸗

regiment z. F., Registrator beim Gouvernement von Berlin, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens mit der goldenen Krone,

em pensionierten Regierungsbotenmeister Kaspar Erhart zu Nachen, 8 pensionierten Gelehess g Ludwig Müller zu Stralsund, dem Gemeindevorsteher Hermann Müller zu Madlow im Landkreise Kottbus, dem Geschäftsführer Rudolf Rieckhoff zu Berlin und dem Walzwerkobermeister Johann Simon zu Peine das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

den früheren Johnsdorf im Kreise

Zemeindevorstehern Karl Dierich zu Ober⸗ 8 88 Heünrich Fhfsen, schmidt zu Uenzen im Kreise Hoya, dem Gemer 88

usgedinger Ferdinand Schulz zu Kaza im Kehe. a. W., dem Steuererheber August Lobestein zu 8 im Kreise Niederbarnim, bisher in Berlin, dem Hi 8 diener Hermann Binge beim physiologischen Institut . Universitit in Berlin, dem Kirchenältesten, Schmie e⸗ meister August Papke, dem Kirchendiener Ludwig Pauli, beide zu Kladow im Landkreise Landsberg, den Maurer⸗ polieren Karl Bumke zu Landsberg a. W. und Franz Hetzger zu Zörbig im Kreise Bitterfeld, dem Schneider⸗ meister Friedrich Püpke zu Zäckerick im Kreise Königs⸗ berg N. M., dem Spinnmeister Heinrich Voß zu Flens⸗ burg, dem Prägemeister Otto Dames, den Werkführern August Brockmeyer und Heinrich Krome, dem Maler⸗ polier Wilhelm Hasse, dem Malergehilfen Karl Spenst dem Geschirrarbeiter Stephan Wilezynski, dem Arbeiter Karl Schmidt, sämtlich zu Berlin, dem früheren Glas⸗ hüttenaufseher Georg Salzmann zu Quierschied im Kreise Saarbrücken, dem früheren Glasschürer Jakob Boussard zu Göttelborn⸗Wahlschied im genannten Kreise und dem Walz⸗ werkmaschinisten August Beckmann zu Peine das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

der Kaiserin und

Berlin, Donnerstag, den 9. September, Aben

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten

zwar: des Sterns zur zweiten Klasse des Königlich

Bayerischen Verdienstordens vom heiligen Michael

dem Kabinettsrat und Schatullverwalter Ihrer Majestät Königin, Kammerherrn Dr. von Behr⸗

Pinnow; des Komturkreuzes erster Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens:

dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Fürsten von Hohen⸗

zollern, Kammerherrn Freiherrn von Wangenheim; des Großkreuzes des Herzoglich Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären:

grafen von Hessen, Hofmeister und Kammerherrn von Strahl

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens:

dem Hefn hal Seiner Königlichen Hoheit des Land⸗

dem Schauspieler und Regisseur Wegner beim Königlichen

Theater in Hannover; ferner:

des Kaiserlich Oesterreichischen Elisabethordens erster Klasse:

der Ehrendame Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin,

Fräulein von Veltheim;

des Großkreuzes des Kaiserlich Oesterreichischen Franz Joseph⸗Ordens:

dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Fürsten von Hohen⸗

zollern, Kammerherrn Freiherrn von Wangen heim;

des Komturkreuzes mit dem Stern des Kaiserlich

Oesterreichischen Franz Joseph⸗Ordens, kommandeurkreuzes des Königlich

Erlöserordens und des Kommandeurkreuzes

Königlich Italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus ordens:

dem diensttuenden Kammerherrn

Kaiserin und Königin von Winterfeld;

des Großherrlich Türkischen Medschidieordens zweiter Klasse:

des Groß

dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein, Kammerherrn Gynz von

Rekowski;

des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich

Dänischen Danebrogordens:

dem Hofchef zu Schleswig⸗ Freiherrn von

olstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, er Recke.

Personen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und

Griechischen des

8 sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten. Ihrer Majestät der

Seiner Hoheit des Herzogs Friedrich Ferdinand Kammerherrn

ds.

der bisherige Bankbuchhalter Schale in Karlsruhe zum Oberbuchhalter bei der Reichsbankstelle daselbst;

die bisherigen interimistischen Bankvorstände Augstein in Nienburg, Hitz in Frankenberg und Benrath in Rosenheim zu Bankvorständen, die bisherigen Bankbuchhalter Wenzel in Schweidnitz und Großart in Mainz zu Bankkassieren.

88

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Militärintendanten des IX. Armeekorps, Wirklichen Geheimen Kriegsrat Freibott den persönlichen Rang der Räte erster Klasse,

dem Militärintendanten des XVI. Armeekorps, Geheimen Kriegsrat Rohde bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension den Charakter als Wirklicher Geheimer Kriegsrat mit ; dem Range der Räte zweiter Klasse,

dem Geheimen Registrator Krug vom Kriegsministerium den Charakter als Rechnungsrat,

dem beim Militärkabinett beschäftigten Geheimen Registrator en vom Kriegsministerium den Charakter als Hof⸗ rat und 8

dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Milting vom Kriegsministerium den Charakter als Rechnungs rat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den kommissarischen Verwalter der Direktorstelle an dem Gymnasium nebst Realschule in Königshütte O.⸗S., Oberlehrer, Professor Dr. Michalsky zum Gymnasialdirektor zu ernennen.

G die Bewilligung weiterer Staats zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt

betre

Vom 3. August 1909.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von

8 t6. b verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des L 8 der Monarchie, was folgt:

Der Staatsregierung wird ein weiterer Bet v zehn Millionen Mark 1“ nach Maßgabe bde⸗ Seregseh hia 13. August 1895 (Gesetzsamml. S. 521), betreffend die Bewilligung han. Stactzntten, dnr Verbeserung Wohnungsverhältnisse von Ar⸗ die in staatlichen Betrieben beschäftigt si⸗ f besoldeten Staatsbeamten, zur Nehfn beschäfighlgind. ubo

2

Zur Bereitstellung der im § 1 gedachten sechzehn Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung ei ts Schuldverschreibungen erüngening e Seh .

8— Deutsches Reich. 8

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Postrat Ehlen in Hamburg zum Oberpostrat,

die Sberpostinspektoren Dau in Hamburg, Dr. Schmidt in Oldenburg (Grhzgt.), Lewerenz in Trier, Bernhardt in Liegnitz, Moebes in Erfurt, Folkerts in Frankfurt (Main)

und Naumann in Berlin zu Posträten zu ernennen sowie

dem Vorsteher des technischen Baubureaus im Reichs⸗ Baurat Voges den Charakter als Geheimer Baurat, den TE““ Breme in Cöln, Schulz in erpostsekretären Fischer in Gießen, Jödicke Sondershausen, Malwitz und Mohr in Berlin, Sager in Hamburg, Teichert in Marienburg (Westpr.), den Post⸗ Hause in Dannenberg (Elbe)

und Klissing in Bad Lauterberg i. Harz den Charakter als

postamt,

Oppeln, den O in

meistern Eichler in Triberg,

Rechnungsrat sowie

dem Geheimen Kanzleisekretär im Reichspostamt Kieper em

den Charakter als Kanzleirat bei ihr Dienst zu verleihen.

Scheiden aus

Es sind übertragen:

dem Oberpostrat Ehlen eine Abteilungsdirigentenstelle bei

der Haisenches Oberpostdirektion in Dortmund, den Posträten Dau, Bernhardt, Moebes,

und Trier.

88 8 1 1 Folkerts und Naumann Postratstellen bei den Kaiserlichen Oberpost⸗ direktionen in Dresden, Hamburg, Gumbinnen, Bromberg

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatz⸗ anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem er⸗ forderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldver⸗ schreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschuden auf An⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatzanweisungen aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem

Fin fuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen dursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ver⸗ ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mai 1903 betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Cisenbahn“ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155), zur Anwendung.

4

Dem Landtag ist von 3 zu 3 Jahren bei de zgiger Zusammenkunft über die Ausführung dieses S. gleichartigen Gesetze Rechenschaft zu geben. 8

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi 1 s beigedrucktem Kön nisser Hoch eigenhtnbigen Unterschrift

Gegeben an Bord M. J. bei den 3. August 1909. 11o.““

chsbank sind von Beth 8 89 l 128

Bei der Reichsbank sind ernanntt ethmann Hollweg. Freiherr von Rheinb

der bisherige interimistische Zweite Vorstandsbeamte bei Delbrück. Beseler. 918 rnim. 25 heen der Reichsbankstelle in Allenstein Schroeder zum Bankassessor Zugleich 8

und Zweiten Vorstandsbeamten;

ür den Minister für Handel e

von Trott zu Solz.