1910 / 43 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Wanderlagers vom Nachweis des Bedürfnisses abhängig. gemacht zu sehen. Die gründliche Neuordnung des Submissionswesens muß erneut gefordert werden. Die Abänderung des § 100 a ist zur un⸗ bedingten Notwendigkeit geworden. Seine gegenwärtige Fassung führt zu den schlimmsten Unzuträglichkeiten für das Handwerk und die Innungen. Die Selbsthilfe kann und soll nicht aufgehoben werden; aber den Organisationen des Handwerks gebührt gleichwohl die aller⸗ kräftiaste staatliche Unterstützung, damit sie auch den Auswüchsen des Submissionswesens, zumal der ruinösen Preisschleuderei wirk⸗ sam entgegentreten können. Der Zuschlag sollte nicht dem Mindest⸗ fordernden, sondern demjenigen erteilt werden, der dem von der ausschreibenden Behörde kalkulatorisch ermittelten Kostenbetrage am nächsten kommt. Den Anregungen der Handwerkerkreise hat

der Reichstag in den letzten Jahren durchweg freundli gegen⸗ übergestanden, die verbündeten Regierungen aber haben si

diesen Forderungen gegenüber bisher sehr reserviert verhalten. Wir würdigen die Bedenken des Bundesrats gegen manche unserer Beschlüsse, aber diese Bedenken dürfen doch auch nicht zu weit ge⸗ trieben werden. Das Verlangen der Berechtigung der Zwangs⸗ innungen zur Festsetzung von Preisen kann um so unbedenklicher er⸗ füllt werden, als die Festsetzung der Mindestpreise ja doch der Ge⸗ nehmigung durch die Verwaltungsbehörde unterliegen son; nicht früher wird dem unlauteren Wettbewerb ein Ende bereitet werden können. Die Konsumvereine richten eine große Zahl selbständiger Gewerbe⸗ treibender zugrunde; wenn die Sozialdemokratie auf diesem Wege den Mittelstand zu vernichten sucht, so ist das von ihrem Standpunkte aus nur konsequent, denn die Zerstörung der kleinen Existenzen ist die notwendige Vorbedingung zur 15 der letzten sozial⸗ demokratischen Jele Wir aber wollen den Mittelstand als eine der stärksten Stützen der bestehenden Gesellschaftsordnung wachsen, blühen und gedeihen sehen. (Zurufe links.), Ich verurteile alle Konsumvereine, mögen sie von Arbeitern, Offizieren oder sonst wem gegründet und betrieben werden. Durchaus sympathisch ist uns auch die Resolution, die sich gegen die Schmutzliteratur, gegen die Schund⸗ und Afterkunst wendet. Diese Schundliteratur und Schmutz⸗ kunst richtet uns mefen Jugend allmählich zugrunde; und ohne die Polizei läßt sich diese verab scheuungswürdige Literatur und Kunst aus den Buchhändlerläden nicht entfernen. Was die Arbeiterorgani⸗ sationen betrifft, so hat der bergische Arbeitgeberverband ihnen aus⸗ drücklich seine Anerkennung als einem Instrument des gewerblichen riedens ausgesprochen. Die Verständigung auf Grund der Ver⸗ handlung von Organisation zu Organisation sollte man daher nicht ablehnen, sondern fördern, sonst treibt man die Arbeiterschaft mehr und mehr in eine Kampfesstellung gegen die Arbeitgeber hinein. Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Schluß 6 ½31 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11. Uhr. (Interpellation der Sozialdemokraten wegen der das Reichstags⸗ wahlrecht betreffenden Aeußerungen des Reichskanzlers im Ab⸗ geordnetenhause; Etat des Reichsamts des Innern.)

. Preußzischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. b

23. Sitzung vom 18. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst die zweite Beratung des Etats der Justizverwaltung, und zwar die Besprechung der dauernden Ausgaben fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgt das Kapitel „Besondere Gefängnisse“.

Abg. von Pappenheim (kons.): Die Fürsorge für die unglück⸗ lichen Irren ist eins der trübsten Kapitel. Es ist erfreulich, daß in den letzten Jahrzehnten die Bestrebun len, die Irrenhäuser zu Pfle e⸗ anstalten umzuwandeln, bedeutende ortschritte gemacht haben. Früher baute man himmelhohe Mauern um die Irrenanstalten herum, die Fenster waren vergittert, die wurde überall angewandt, die Tobzellen glichen Aufbewahrungsräumen für wilde Tiere. Man

kann dem, was die Selbstverwaltungen geschaffen haben, nur allseitiges Lob spenden. Se Anstalten sind entstanden, oft in einem nied⸗ lichen Landschaftsbilde, alle Mauern sind gefallen, und es wird bei

Irren der Eindruck erweckt, als ob sie nicht von der Außen⸗ welt abgeschnitten seien. Diese erfreuliche Entwicklung wird nun bedroht durch Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht getroffen hat, * in diese Anstalten auch verbrecherische Irre aufgenommen werden sollen, die zum größten Teil den Abschaum der menschlichen Gesellschaft darstellen, die zum Teil enorm gefährlich sind. Diese verbrecherischen Irren müssen so bewahrt werden, daß sie mit der menschlichen Gesellschaft nicht mehr in Berührung kommen. Ich fürchte, daß der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches noch unerträglichere Zustände als bisher schaffen wird. Durch diese Unterbringung der verbrecherischen Irren wird das System der offenen Anstalten unmöglich gemacht. Die Unterbringung dieser Irren kann nicht Aufgabe dieser Anstalten sein. Denn diese Anstalten müssen das Bestreben haben, den armen Irren das Dasein zu erleichtern, man kann nicht diesen unschuldigen Geschöpfen, diesen armen Teufeln zumuten, mit den

schwersten Verbrechern zusammenzuleben. Das wäre eine große Roheit. Man hat das Bestreben, die Irren möglichst in Verkehr miteinander zu bringen, um auf ihren Zustand in günstiger Weise einzuwirken.

Die Unterbringung der verbrecherischen Irren würde die Isolierhaft in diese Anstalten wieder einführen. Auch unser vorzügliches Wärter⸗ personal würde durch diese Unterbringung der Verbrecher herabgedrückt werden. Die Wärter, die mit dem Herzen pflegen müssen, würden Gefangenwärter werden. Es ist also unbedingt Aufgabe des Staates, die Unterbringung der irren Verbrecher selbst zu über⸗ nehmen. Bei der Reform des Strafgesetzbuches werden diese Be⸗ denken geprüft werden müssen; besonders machen die 63 und 65 eruste Erwägungen udrig.

Abg. Schmedding (Zentr.): Im Rheinlande befanden sich 1907 298 irre Verbrecher in den Anstalten, in Westfalen 88. Ueber die Unterbringung haben lediglich die Verwaltungsbeamten zu entscheiden. Es ist bedauerlich, daß gar keine Gewähr gegen Irrtümer gegeben ist. Bei der Ausführung der neuen Strafprozeßnovelle werden sich in dieser Hensscht Schwierigkeiten ergeben, die rechtzeitig durch Aus⸗ führungsbestimmungen in Preußen beseitigt werden müssen. Schwierig ist die Frage, ob die Leute als Geisteskranke oder als Verbrecher an⸗ zusehen sind; der Psvchiater sagt, es seien Geisteskranke, der Gefängnisbeamte nennt sie Verbrecher. Wo sind die Anstalten, in welche solche Personen untergebracht werden können, und wer hat die Pflicht, sie unterzubringen? Der Staat hat nur in drei Gefängnissen die Möglichkeit, irre Verbrecher unterzubringen. Allerdings sind die Provinzen nach dem Dotationsgesetz verpflichtet, Vorsorge für das Irrenwesen zu treffen oder Beihilfen dazu zu gewähren; aber aus dieser Pflicht folgt nicht, daß sie jeden Geisteskranken unterzubringen haben. Das Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung an⸗ erkannt, daß zurzeit für manche geisteskranke Verbrecher eine gesetz⸗ liche Fürsorge nicht vorhanden ist. Das Bundesamt für das

Heimatswesen hat entschieden, daß gemeingefährliche Geisteskranke als hilfsbedürftig nicht anzusehen seien, wenn sie imstande seien, in der Freiheit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, und deren Unterbringung nur mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit FAugebraht seit. Es gibt nun aber auch Personen, die nur geistig

be chränkt sind. Wenn die neue Stra Prozeßnovelle Gesetz wird, so entsteht in Preußen eine große Lücke in dieser Beziehung⸗ Es fragt sich, ob der Staat allein oder die Provinzen allein die Für⸗ sorge übernehmen, oder ob sich beide darein teilen sollen. Der Staat allein empfiehlt sich dazu nicht, da sonst das gesamte Gebiet der Irrenpflege zerri ten wird, und den Provinzen allein kann man es wegen der Kosten nicht zumuten. Es bleibt nur die Teilung dieser Aufgabe zwischen Staat und Provinzen. Wer soll aber die Anstalten

bauen, der Staat oder die Provinzen? Gebaut muß jedenfalls werden, denn Anstalten in genügender Zahl sind nicht vorhanden und sie bassen nicht für die Unterbringung dieser Elemente. Die Ansicht des

bg. von Pappenheim, daß der Fiskus die Baulast und die Provinzen die Kosten der Unterbringung übernehmen sollen, stimmt mit einer Petition von Landeshauptleuten aus dem Jahre 1896 überein. Ich glaube, daß immerhin der Vorschlag des Abg. von Pappenheim geeignet sein kann, um aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Diese Frage muß bald einer Lösung entgegengeführt werden; wir müssen unter allen Umständen verlangen, daß irre Verbrecher enccartch gemacht werden. Der Redner tritt zum 5 fhr eine Vermehrung der Zahl der katholischen Geistlichen in den Gefängnissen ein.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. von Pappenheim an⸗ geregte Frage wegen Behandlung der Irren ist selbstverständlich auch vom Standpunkte meines Ressorts als eine⸗besonders wichtige zu be⸗ trachten, wenngleich ich selber an der Behandlung der Sache eigentlich garnicht beteiligt bin. Immerhin besteht aber auch für die Justiz⸗ verwaltung ein großes Interesse daran, daß diejenigen Verbrecher, welche als Irre befunden werden, so sicher aufbewahrt werden, daß sie nicht zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden, wenn sie sich ihre Freiheit etwa infolge mangelnder Beaufsichtigung verschaffen. Unser Gesetz sagt, daß gegen einen Geisteskranken keine Strafe zu vollstrecken ist, und selbstverständlich bestimmt das Gesetz auch, daß ein Geisteskranker nicht verurteilt werden kann. Wenn sich nun während einer Strafvollstreckung herausstellt, daß ein Verbrecher in Geisteskrankheit ver⸗ fallen ist, so muß er aus der Strafhaft entlassen werden. Er wird dann der Polizei überwiesen, die das weitere zu veranlassen hat, damit er sicher verwahrt bleibt, um nicht Gefahr zu bringen. Daß nun die Anstalten, die jetzt bestehen, nicht ausreichen, um die genügende Sicher⸗ heit zu gewähren, habe ich schon oft erfahren (hört, hört!); ich habe deshalb auch den dringenden Wunsch, daß alle ausreichenden Maß⸗ nahmen getroffen werden, welche die sichere Unterbringung der Geistes⸗ kranken gewährleisten.

Wem nach unserer jetzigen Gesetzgebung die Last obliegt, diese Anstalten zu schaffen und zu unterhalten, das kann ich nicht erörtern,

denn ich würde damit in das Ressort des Ministers des Innern übergreifen, und ich muß es ihm überlassen, Stellung dazu zu nehmen. Ich möchte aber hinweisen auf das, was

der Herr Abgeordnete für die kommende Gesetzgebung be⸗ merkt hat. Da haben wir zunächst den Entwurf zu einem Straf⸗ gesetzbuch als eine gewissermaßen private Arbeit. Sie ist dazu bestimmt, zunächst der Kritik offen gelegt zu werden, und die Kritik befaßt sich bekanntlich auch schon eingehend mit den neu vorgeschlagenen Bestimmungen. Später wird erst eine Kommission zusammentreten, die einen amtlichen Entwurf feststellt. Ich darf einschalten, daß diese Vorarbeit im großen und ganzen eine sehr günstige Aufnahme ge⸗ funden hat, und ich habe darauf hinzuweisen, daß auch die hier zur Erörterung stehenden Fragen, wie ja auch der Herr Abgeordnete be⸗ reits erwähnt hat, darin zur Lösung gestellt sind.

Wir werden in der Folge, wenn diese Gedanken zu einem Gesetze sich umformen, zweierlei Arten verbrecherischer Kranker haben, erstens die vollkommen Irren und zweitens die sogenannten Minderwertigen. Diese Minderwertigen sollen nach den Gedanken des Entwurfs auch bestraft werden, aber milder als die voll Zurechnungsfähigen. Da aber auch diese Minderwertigen immerhin eine gewisse Gefahr für die Allgemeinheit in vielen Fällen bilden, so ist vorgesehen, daß auch für sie eine Unterbringung in Heil⸗ oder Pflegeanstalten angeordnet werden kann, eine Einrichtung, die wir zurzeit noch nicht haben. Es ist aber auch nach dem Gedanken des Entwurfs Vorsorge getroffen, daß alle Garantien für deren Unterbringung gegeben werden, indem es nicht wie bisher ohne weitere Kontrolle den einzelnen Be⸗ hörden überlassen bleiben soll, die Zeit der Internierung zu bestimmen, sondern bestimmt ist, daß gegen deren Entscheidung der Rechtsweg offenstehen soll.

Wie sich das Gesetz später gestalten wird, ist noch nicht abzu⸗ sehen; aber wenn es in dem Sinne, wie es der Entwurf vorschlägt, zu stande kommt, so erhebt sich natürlich auch ohne weiteres die Frage, wie es auszuführen sein wird, ob die jetzt bestehenden Anstalten über⸗ haupt ausreichen könnten, um die Maßnahmen, die das Gesetz vor⸗ gesehen hat, durchzuführen. Daß sie jetzt schon mangelhaft sind, haben die Herren Abgeordneten ja anerkannt, und ich glaube das bestätigen zu müssen. Daß die Anstalten später auch noch eine weitere Aus⸗ dehnung erfordern werden, glaube ich annehmen zu müssen, wenn eben der Entwurf Gesetz wird. In welcher Weise aber im einzelnen Abhilfe für die allgemein anerkannten Uebelstände geschaffen werden soll, diese Frage wird zu erörtern sein bei der Beratung des Strafgesetzbuchs, wenn es so weit sein wird. Bleibt es bei dem Entwurf, so wird in Frage kommen, wie die einzelnen Staaten sich dazu stellen müssen. Zurzeit liegen die Verhältnisse in den einzelnen deutschen Staaten keineswegs gleichmäßig, sondern in dem einen ist es anders geregelt wie in Preußen und in einem anderen wiederum anders. Es würde dann vielleicht in Frage kommen, ob vicht für Preußen durch ein preußisches Aus⸗ führungsgesetz zum Strafgesetzbisch diese ganzen Fragen und alle die in ihr liegenden Streitigkeiten zum Austrag gebracht werden müssen; so weit ich die Sache übersehen kann, würde das der richtige Weg sein, um hier Sicherheit und Ordnung zu schaffen. Darüber aber, in welcher Weise das geschehen soll, Vorschläge zu machen bin ich nicht in der Lage, denn diese Bestimmungen des Ausführungsgesetzes würden im wesentlichen wohl vom Standpunkt des Ressorts des Ministers des Innern aus zu beraten sein. Jedenfalls würde aber, wenn es dazu kommt, im Staatsministerium Stellung dazu ge⸗ nommen und dessen Entscheidung dem Gesetzesvorschlag zugrunde gelegt werden. Ich kann also für heute weiter nichts sagen, als daß ich die bestehenden Uebelstände anerkenne, daß von seiten des Justiz⸗ ressorts zurzeit ein Eingriff ausgeschlossen ist, daß aber das Justiz⸗ ressort berufen sein wird, die Frage bei der strafgesetzlichen Gesetz⸗ gebung und ebenso bei der Ausführungsgesetzgebung nicht nur zu erwägen, sondern daran mitzuarbeiten, damit es gelingt, einen be⸗ friedigenden Zustand zu schaffen. (Bravo! )

Abg. von Oertzen (frkons.): Daß jemand, der in eistig umnachtetem Zustand eine strafbare Handlung begeht, nicht beffrast uebend ztrm ist selbstverständlich, aber es liegt eine Gefahr für die Allgemeinheit vor, wenn solche Personen sich frei bewegen können. Das Gericht muß entscheiden können, daß solche Personen für die Zeit ihrer Geisteskrankheit untergebracht werden können, und dann muß dafür esorgt werden, daß Anstalten dafür errichtet werden. Der Staatssekretär des Reichsjustizamts hat erklärt, daß dies Sache der Einzelstaaten sei. Es müßte gesetzlich bestimmt werden, daß solche unglücklichen Personen im Interesse der Gesamtheit interniert werden können; das dürfte aber keine Novelle zum Straf⸗

gesetzbuch 8 denn diese Personen sollen nicht 9e n würdig angesehen werden, sondern es müßte ein besonderes 2 nich In den vorhandenen Anstalten können die irren Verbre hen deren untergebracht werden, denn das wäre eine Härte für die cher au armen Geisteskranken; außerdem können die irren Verbrh 1 diesen Anstalten leicht ausbrechen. Es müßten also be 9 at über⸗ stalten errichtet werden, und diese Aufgabe muß der kaung de nehmen. Diese Aufgabe ist ein wugftuf 8r Nehn 3 Staates, deshalb muß der Staat die Kosten ü bernehmen. an⸗ Abg. Srnb mu⸗ (kons.): Ich danke dem Minister für Feihexsm seegenkommende Haltung. Wir haben diese Frage schon wieder hes Ent⸗ Weinisterium des Innern besprochen, bis jetzt aber kein sehr gi unken in gegenkommen gefunden. Ich weise noch darauf hin, daß die fällen der den Irrenanstalten, besonders die Frauen, sehr oft den Ueber Feitungen irren Verbrecher ausgesetzt sind. Erst in letzter Zeit ging durhe wurde. ein Fall, in dem eine Frau von einem irren Verbrecher überfalle sig vor; Die Entweichungen der irren Verbrecher kommen sehr häufig gumg deshalb müssen Anstalten geschaffen werden, wo die En ren Ver⸗ nicht möglich ist. Allerdings mag eine größere Anzahl b5 Krrfäbelich, brecher geistestrank wie andere sein; aber sie sind geme 1 d jedenfalls mehr als die anderen Irren. Sie dürfen desha Anstalten der bürgerlichen Gesellschaft bleiben, der Staat muß für sie slau *

1 . 85 2 eslau, schaffen. Die neuen Stellen für Gefängnisdirektoren in Br 9 ühasengn⸗ und Essen bitte ich nüce allein durch Juristen zu bes vn es sind andere Anwärter genug vorhanden. In bezug auf he jerung kurrenz der Gefängnisarbeit für die freien Gewerbe ist die Negas et unseren Wünschen schon vielfach entgegengekommen, aber 8 Die in Zeit hat im Buchdruckgewerbe BVeunrußigung Plat gegriffen. Be Tegel errichtete seefängnisdruckerei stellt die ruckarbeiten 8 angen. hörden her, diese sind also dem freien Beruf verloren goRentlhe Einer Deputation des Deutschen Buchdruckereivereins hat 5 winn ab⸗ im Jahre 1907 erklärt, daß die Tegeler Druckerei nicht C 29 önne werfen, sondern nur für den Staat arbeiten solle, und derigen⸗ in er eine schwere Schädigung des freien Gewerbes nicht er hergestelt Tegel sollten nur die Formulare der Justizverwaltung⸗ eiterung werden, aufgeben könne er die Druckerei nicht, aber an eine Crwena en derselben werde nicht gedacht. Nun soll aber nach den GelFutemucsc dieses Etats das Aufsichtspersonal für den Betrieb in Tege eiterung werden. Ich frage deshalb den Minister, ob jetzt eine Erw

der Druckerei geplant ist. Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Eine Ausdehmunge⸗ Druckerei ist nicht beabsichtigt. Was die Besetzung der n 8 neuen Stellen für Gefängnisdirektoren anlangt, so ko deshal darauf an, wer sich meldet. Um Juristen wird es sich irekturn nicht handeln, weil es sich nicht um sogenannte gehobene 7. handelt, sondern nur um solche mit einem Gehalt von 3000 bis einzelnen Die Anzahl der katholischen Geistlichen ist allerdings in um Gefängnissen gering, aber es handelt sich dabei hanptsa dnehm Untersuchungsgefangene, die nicht an dem Gottesdienst teilzune aga S 82 deren Teilnahme vom Untersuchungsrichter nich zugelassen wird. . 9 9 1 Dr. Liebknecht (Soz.): Der irre Verbrecher ist cbensagh ein Geisteskranker wie jeder andere Geisteskranke. Ich stimme se b Herrn von Oertzen darin bei, daß diese Frage nicht im F son zu regeln ist; diese Ficge gehört nicht vor die Kriminaljustiz, gs vor die Medizinalbehörde.

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Wenn die Leute gemeingefährlia müssen sie untergebracht werden; aber es muß dabei jede muß mieden werden, der Gesichtspunkt der strafbaren Handlung rechesg völlig außer acht bleiben. Besondere Anstalten für die Ler. sind Ioh⸗ Irren halte ich nicht für richtig. Auch verbrecherische vüe Sel Es ist vielleicht am zweckmäßigsten, wenn Stag den M verwaltungskörper dabei zusammenarbeiten. Ich te darni fragen, wie weit die Vorarbeiten für die Unterstellung sä⸗ h fängnisse unter eine Leitung gediehen sind. Entwurf dabng Geheimer Justizrat Cormann: Wenn in dem neuent Intern erung gesprochen ist, daß die ordentlichen Gerichte über 5 damit di geisteskranker Verbrecher u bestimmen haben, so Mrreinheitlichumg Strafgerichte gemeint. Verhandlungen über die 2 loch nicht a desee sängniswesens haben stattgefunden, sind aber i Inb geschlossen. er. 8 Abg. Cassel (fr. Volksp.): Ich halte die Trennung 5 Staat und der 2eeegi len Irren für unbedingt notwendig⸗ muß besondere Anstalten Für die irren Verbrecher bauelg dagegen, d Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) wendet sich nochma ebaut werdi für die verbrecherischen Irren besondere Anstalten d. 3 zu se Diese besonderen Anstalten würden leicht dazu führen;, werden kriminalistische Gesichtspunkte in den Vordergrund vabeamte Bei den Remunerationen für Gefängnis dem Arbeitsverdienste der Gefangenen wünscht, nerationen, Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) Streichung dieser Remune wer leicht zu einer großen Gefahr für die Gefängnisbee könnten. 8 vvorlage Die Position wird nach der Regierungsvortat genommen. gebäude ber Beim Kapitel „Unterhaltung der Justize licke beklagt 8 zustisfiskalisch Kag. Mathis (nl.) sich über Schwerfälligkeit der justizfi Ausführung von Bauten. 1 Das Kapitel und der Rest des Ordinariu bewilligt. 8 Bei den einmaligen gaben wünscht

werd

Au⸗ 8 ichen und außerordentliche

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Abg. Meyer „Tilsit (kons.) ein neues Antsgerig vorda⸗ für Tilsit; das alte sei schon im Jahre 1868 esprochen wo⸗ an Es sei auch schon im vorigen Jahre der neue Bau verspron rredner

Abg. Glatzel (nl.) schließt sich dem Wunsche des B juthen. und be srworzen außerdem ein nng Amtsgericht für Condim Meme behn Dr. Gaigalat (kons.) tritt für die Abtrennung dan diesem Delta befindlichen Teiles des Wutsgerichtsbezirts Ruß vmen ein. Am dessen Vexeinigung mit dem Amtsgerichtsbezirk Kankehmen, des / Abg. Hammer (kons.) weist darauf hin, daß essen seien. 0 gerichtsgebäudes in Groß⸗Lichterfelde zu klein ber T en. 9 Beamten seien oft wie die Heringe zusammengedränge⸗ erweist, solches Gebäude sich schon nach 8 Jahren als zu kle di müsse das doch am Spstem liegen. nüber, daß ger Geheimer Oberjustizrat Fritsch betont demgegennehmen. Gemesäde verpflichtet sei, den Erweiterungsbau vorz 121” Bauplatz genüge für diesen Zweck. . Fe s„lechten b Abg. ve sexer vcenfg weist auf die schlechtze antra Zustände des Amtsgerichtsgebäudes in Luckenwalde hin Luckenwanterie die hierauf bezügliche Petition des Magistrats z hat, als Ma Regierung nicht, wie es die Kommission beschlossen hat, sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. enommen. 6

Der Antrag des Abg. von Oertzen wird ang darüͤberaln⸗ Abg. Dr. Liebknecht (Sop) bittet, um Aufklärungei. Dian ein Landgericht Berlin 1V mit Sitz in Rixdorf gepees Gerücht, waltschaft und auch das Publikum seien durch iesaion ringe entlich beunruhigt worden, denn die Dezentralisc dg ißstände mit sich. dauert es⸗ , uta 88 Lchhlendorff⸗Kölpin (cons.) bevaueen badacht Oberlandesgerichtsbezirk Stettin so gering mit Neu⸗ diese und bringt eine Reihe lokaler boghsh⸗ vor. Berücksichtigung Geheimer Oberjustizrat Fritsch sagt Ber Wünsche zu.

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