1910 / 43 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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(Schluß aus der Zweiten Beilage)) 6

Abg. Nissen (Däne) bittet den Minister, die Vorarbeiten für sh Ban Peissgn Dinch in Sonderburg nach Möglichkeit zu be⸗ eunigen. eee Oberjustizrat Fritsch erklärt, daß die Vorarbeiten chon in Angriff genommen seien. 8 Abg. Klausener (Zentr.) beschwert sich wiederum über die mangelhaften Raumverhältnisse im Gerichtsgebäude in Aachen und

verlangt einen Neubau. Geheimer Oberjustizrat Fri tsch erwidert, daß die Inangriffnahme eines Erweiterungsbaues eine Verzögerung erlitten habe, weil sich die Verhandlungen über den Ankauf eines geeigneten Terrains zerschlagen hätten. Die Angelegenheit solle möglichst schleunig erledigt werden. Bei der Forderung zum Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Amtsgerichtsgebäude in Bitburg tritt . Abg. Wallenborn (Zentr.) für die Wahl eines anderen Bau⸗ platzes ein und beantragt, die Abstimmung über diese Position vorläufig auszusetzen. Geheimer berjustizrat Fritsch orderung, da der gewählte Bauplatz viel geeigneter andere, die in Frage gekommen seien. Nachdem der Abg. Wallenborn (Zentr.) und der Abg. von Pappenheim (kons.) noch einmal für die Absetzung der Position eingetreten sind, beschließt das Haus gemäß diesem

Antrage 1 8 tritt dafür ein, daß die neuen Gerichts⸗

Abg. Dr. Bell (Zentr. Gericht gehaunecee drssen ünd Fentr), deEgladbach den modernen Bedürfnissen,

entsprechend eingerichtet werden. *

Das Extraordinarium wird bewilligt, etat erledigt. 8 „Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Ge e tz über bic Gewährung von Zwischenkredit bei Renten⸗

gutsgründungen vom 12. Juli 1900. Nach der Vorlage kann, soweit für die Errichtung . Rentengütern die Vermittlung der Generalkommission . der erforderliche Zwischenkredit aus dem Reservefonds er hegrehehen gewährt werden; dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu 15 Millionen Mark entnommen werden. Abg. vo dHennigs⸗Techlin (kons.): Ich kann nur erklären, daß erde Fs ist vollständig unberechtigt wir gern der Vorlage zustimmen werden. Es is . vig nnrnge g; den Großgrundbesitzern vorzuwerfen, daß sie den Bestre 88 inneren Kolonisation irgendwie Widerstand entgegensetzten. erade die Großgrundbesitzer sind an den Kolonisationsgesellschaften herpor⸗ ragend beteiligt. Wir halten eine Kommissionsberatung dieses nt⸗ wurfs sü. unnötig und bitten, ihn gleich im Plenum anzunehmen.

Abg. Klocke (Zentr.): Im Namen meiner politischen Freunde kann ich erklären, daß wir für das Gesetz stimmen werden und ebenfalls eine Kommissionsberatung nicht für erforderlich halten. Die Ansied⸗ lungstechnik hat sich in einer Weise entwickelt, daß die bisherigen Betvräge für den Zwischenkredit nicht mehr ausreichen. Darum ist die Erhöhung des Fonds um 5 Millionen freudig zu begrüßen, ebenso die Erweiterung des Verwendungszwecks, wonach gemeinnützige Siedlungs⸗ gefellschaften auch Zwischenkredite in demselben Umfange wie die Ost⸗ preußische Landgesellschaft und die Pommersche Ansiedlungsgesellschaft erhalten können.

Abg. Dr. Schröd er⸗Cassel (nl.): Auch wir stehen der Vorlage außerordentlich sympathisch ügegenüber, wir hatten schon früher selbst einen ähnlichen Antrag eingebracht. Wir würden aber wünschen, daß die Mittel nicht nur den der Generalkommission angeschlossenen Koloni⸗ sationsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden, sondern auch den

Erwerbsgesellschaften. b 8 sch Volksp.): Meine politischen Freunde halten

es für unbedingt erforderlich, daß die Ansiedlung von Arbeitern mehr ds gronn ins 55 gefaßt wird. Auch wir fordern, daß die privaten Erwerbsgesellschaften in vollem Umfange an der Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen Anteil haben sollen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von

Arnim: 8e. Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Schroeder hat die Frage gestellt, ob der Zwischenkredit auch Püigalgats et en 1. gestellt würde. ine Herren, soweit der Rentenbankkredit Privat⸗ wird natürlich auch der

parzellanten zur Verfügung gestellt wird, w

Zwischenkredit den 1“ zur Verfügung gestellt. Ich habe aber die Generalkommission in Ostpreußen, wie ich schon bei der Etats⸗ ebatte erklärt habe, angewiesen, da dort eine leistnngsfähige gemein⸗ nützige Gesellschaft begründet worden ist, ernstlich zu prüfen, ob auch Bedürfnis vorläge, gewerbsmäßigen Parzellanten den Rentenbankkredit zur Verfügung zu stellen, und habe darauf aufmerksam gemacht, daß i die Frage in jedem Falle von dem Gesichtspunkt aus zu beurteilen hätte, ob der Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaften dadurch

irgendwie Konkurrenz gemacht werden würde. 8 die privaten Erwerbs⸗

bittet um Bewilligung der sei als zwei

damit ist der Justiz⸗

Abg. * icht, da 1 veses göseclscste lebeh h 1h.g. dhans schlechter betteshen 5 8 1 atlichen. Wir haben ein großes Interesse dh Se. vmei 8s ser Privaten Kolonisationsgesellschaften nicht ansgug fahr der Ueber⸗ gatlichen Kolonisation besteht immer eine gewisse efahr der

hlung der Güter, wodurch der Kolonisation der gesunde Boden ent Upges wird. Unter der Voraussetzung, 9 die Generaltommissian 68“ 15 müssen also auch den pribaten Ge ellschaften die Segnung zesetzes zu gute kommen. Minister für Landwirtschaft Ich habe mich doch ganz klar ausgedrückt; überall, wo die Generalkommission mitarbeitet, auch der Zwischenkredit zur Verfügung gestellt wird. Ich habe nur in Frage gestellt, ob in Zukunft da, wo eine gemeinnützige Gesellschaft mit Hilfe von Staat, rovinz usw. zustande gekommen ist, wie jetzt in Ostpreußen, in Zukunft Erwerbsgesellschaften von Privaten habe ich nicht geredet der Rentenbankkredit und damit auch der Zwischenkredit in Zukunft zur Verfügung gestellt werden soll. Ich habe, wie gesagt, die General“ ommission in Ostpreußen beauftragt, diese Frage von dem Gesichts⸗ üunkt aus zu prüfen, ob nicht eine ungehörige Konkurrenz den vom taate protegierten und ins Leben gerufenen Gesellschaften gemacht werden würde. 8 Meine Herren, es ist von allen Seiten an die Staatsregierung de Forderung gestellt worden, sie solle planmäßig kolonisieren. Von einer Planmäßigkeit, die an sich nur schwer durchzuführen ist, weil man nur da kolonisieren kann, wo man kaufen kann, kann natürlich um so weniger die Rede sein, wenn neben den gemeinnützigen Gesell⸗ ften noch Privatgesellschaften kolonisieren, die, außerdem noch die

ꝛc. von Arnim: ich habe gesagt, daß

Dritte Beilage

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zum Deutschen Reichsanz

Berlin, Sonnabend, den 19. Februar

nachteilige Folge bringen, daß sie auf dem Gütermarkt Konkurrenz machen, kurz nach jeder Richtung unerwünscht in die Tätigkeit der gemeinnützigen Gesellschaften eingreifen. Aus. diesem Grunde habe ich, wie gesagt, für die Zukunft die Unterstützung solcher Erwerbs⸗ gesellschaften in Ostpreußen in Frage gestellt.

Abg. Klocke (Zentr.): Nach den Erklärungen des Ministers glaube ich nicht, daß die Befürchtungen der Vorredner irgendwie begründet sind. Die private Kolonisationstätigkeit soll nicht unterbunden werden.

Abg. von Bockelberg (kons.): Es liegt kein Anlaß vor, über diesen Entwurf eine Kommissionsberatung vorzunehmen, wir wollen deshalb sofort in die zweite Lesung eintreten.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der nunmehr folgenden zweiten Beratung beantragen die Abgg. Aronsohn und Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.), den Gesetzentwurf zur Beratung an die Budgetkommission zu über⸗ weisen. 8 Abg. von Pappenheim erklärt, der Kommissionsberatung nicht widersprechen zu wollen, wenn sie durchaus gewünscht werde; er empfehle aber die Agrarkommission.

Die Vorlage wird der Agrarkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Reisekosten der Staatsbeamten.

Abg. Lohmann (nl.): Allseitig hat in früheren Verhandlungen die Ansicht bestanden, daß die Beamten aus den Reisekosten keinen Gewinn erzielen sollen, daß Reisen vermieden werden sollen, daß aber nötige Reisen nicht unterbleiben sollen. Tatsächlich haben die Beamten aus den Reiseentschädigungen Nebeneinnahmen erzielt, anderseits ist es oft vorgekommen, da Beamte Reisen, die im Inter⸗ esse des Dienstes notwendig gewesen wären, .“ haben, um nicht in den Verdacht zu kommen, als wollten sie sich Neben⸗ einnahmen verschaffen. aaß unnötige Dienstreisen unterbleiben, dafür müssen die Zentralverwaltungen sorgen. In einem Fall soll ein Vor⸗

esetzter eine Inspektionsreise nur unternommen haben, um an einer agd teilnehmen zu können. Die Herabsetzung der Tagegelder in dieser Vorlage ist als gerechtfertigt anzusehen, Fheass daß Zugangs⸗ und Abgangsgelder nur an dem Wohnort und an dem Ziel der Reisen gewährt werden, aber nicht an den Zwischenorten. Die wichtigste Bestimmung der Vorlage ist, daß für Beamte, die häufig Dienstreisen zu unternehmen haben, ein Pauschale festgesetzt werden kann, wir wünschen aber, daß dieses von dem Ministerium selbst und nicht von den Provinzialbehörden bestimmt wird. Ich beantrage, e einer Kommission von 14 oder 21 Mitgliedern zu über⸗ weisen.

Abg. Viereck (frkons.): Dienstreisen der Beamten sind nötig, damit die Beamten in Fühlung mit der Bevölkerung bleiben. Aber es sind viel zu viele Reisen gemacht worden. Die Beamten haben oft eine ganze Reihe von einzelnen Reisen unternommen, anstatt sich die Muhe zu geben, sich eine Rundreise zusammen⸗ zustellen, auf der sie alles mit einem Mal abmachen konnten.

eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 8

Dadurch hat die Staatskasse viel zu viel für die Dienstreisen auf⸗ wenden müssen. Zu oft werden Reisen lediglich zu dem Zweck ge⸗ macht, um eine nachgeornele Stelle zu kontrollieren. Es wird viel zu viel bei uns beaufsichtigt. Es ist richtig, daß die Vorlage die Reisekosten etwas beschneidet, aber das darf auch nicht zu weit gehen; denn die Reisekosten sollen dem Beamten einen vollen Ersatz für das geben, was er für eine Dienstreise aufwenden muß. Es muß dahin gestrebt werden, daß die Abrechnung der Reisekosten ver⸗ meß ht wird; denn für diese Abrechnung wird zu viel Zeit in An⸗ spruch genommen. 51 % aller Geschäfte der Oberrechnungskammer entfallen auf die Beanstandung von Reisekostenabrechnungen. Die Vorlage hat den Vorzug, die ganze Materie einheitlich zu regeln. Eine Einzelberechnung der aufgewendeten Kosten sieht die Vorlage mit Recht nicht vor, denn wenn alle kleinen Ausgaben einzeln liqui⸗ diert werden sollten, würde das Schreibwerk gar kein Ende nehmen. Es sind deshalb bestimmte Sätze vorgesehen, und wir können diese im allgemeinen als angemessen anerkennen; die Kommission wird jedoch die Staffelung unter den verschiedenen Rangklassen der Be⸗ amten besonders prüfen müssen. Eine Verkürzung der Sätze bei längerem Aufenthalt an einem anderen Orte ist gerechtfertigt, weil sich da der Beamte auf den längeren Aufenthalt sehr wohl einrichten kann. Zu erwägen ist, ob nicht statt der Ansetzung der Eisenbahnkosten den Be⸗ amten Freifahrscheine von der Eisenbahnverwaltung gegeben werden. Die Bemessung der Sätze für die Eisenbahnfahrt ist jedenfalls an⸗ emessen, denn der Beamte. soll daraus keinen Gewinn erzielen; es könnte aber auch statt der Kilometergelder das wirklich gezahlte Fahr⸗ geld liquidiert werden. Wir schließen uns dem Antrage auf Ueber⸗ weisung der Vorlage an eine Kommission an, halten aber eine Kommission von 14 Mitgliedern für genügend.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich will Sie wegen der vorgerückien Stunde nicht mit einer langen Rede behelligen, sondern nur auf einige Punkte eingehen, die die Herren Vorredner berührt haben. Ich danke den Herren für die wohlwollende Beurteilung, die sie der Vorlage haben angedeihen lassen, und glaube, daß die verschiedenen Detailpunkte, die hier zur Sprache gebracht worden sind, wohl nachher im Schoße der Kommission noch zu erörtern sein werden.

Ich möchte nur weniges hervorheben. Der Herr Abg. Lohmann hat darauf hingewiesen, daß die Zentralbehörde bemüht sein müsse, ihrerseits unnütze Reisen nach Möglichkeit zu unterdrücken. Dieser Verpflichtung sind wir uns wohl bewußt und haben kürzlich für den Bereich der Allgemeinen Verwaltung die Behörden mit einer eingehenden Instruktion versehen. Die einzelnen Reisen von hier aus zu kontrollieren, ist aber natugemäß unmöglich. Wir können nur all⸗ gemeine Grundsätze aufstellen, aber die Einzelheiten von hier aus zu übersehen, ist nicht möglich. Es muß das dem betreffenden Chef der Provinzialbehörde, es muß dem Pflichtbewußtsein des einzelnen Be⸗ amten überlassen bleiben. Und wenn ich sage, daß der Chef der Provinzialbehörde das untersuchen muß, so würde ich, wenn solche Fälle vorgekommen sein sollten, wie der Abg. Lohmann sie erwähnte, daß der Chef einer Provinzialbehörde eine Inspektion vorgenommen haben sollte, um auf diese Weise die Kosten einer Jagdreise zu er⸗ sparen, so würde ich dem Herrn Abg. Lohmann dankbar sein, wenn er mir das Material zugänglich machen könnte. Ich brauche nicht zu betonen, daß derartige Dinge nicht scharf genug gerügt werden können, und ich würde mir, wenn sie wirklich vorgekommen sein sollten, eine strenge Ahndung vorbehalten.

Herr Abg. Viereck hat auf einen in der Tat sehr wunden Punkt hingewiesen, das ist die Vereinfachung des ganzen Rechnungswesens. Er hat ganz mit Recht darauf hingewiesen, daß daß die Oberrechnungskammer mit der Kontrolle dieser Reisekosten⸗

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liquidationen ganz außerordentlich belastet ist. Wir hoffen, alle diese Schwierigkeiten dadurch erheblich einzuschränken, daß die Ab⸗ und Zugänge wesentlich anders gestaltet werden. Gerade in dieser Frage der Ab⸗ und Zugänge steckte eine Fülle des schönsten Rechnungs⸗ und Kontrollmaterials, und wenn wir diese Ab⸗ und Zugänge einschränken auf das wirkliche Bedürfnis wie es, glaube ich, in der Vorlage geschehen ist —, dann wird nachher diese Fülle von Beanstandungen und Kontrollmaßregeln eingeschränkt werden. Und das gilt nicht nur für dieses Gebiet, sondern auch für andere Gebiete. Wir müssen die ganze Kontrolle der Oberrechnungskammer zum Teil auf andere Organe zu übertragen suchen, wir müssen diese Kontrolle in die Provinzial⸗ instanz verlegen, sie delegieren; wir müssen schon die Provinzial⸗ instanzen daran interessieren, damit dort bereits die Prüfung eintritt und Remedur eintritt, statt erst Jahre lang nachher durch die Ober⸗ rechnungskammer.

Aber, meine Herren, ein weiteres: es wird, glaube ich, gar nicht mehr nötig sein jetzt ist es nach dem Gesetz notwendig —, aber materiell wird es nicht mehr nötig sein, daß die Oberrechnungskammer jede einzelne Reisekostenliquidation ihrerseits prüft. Es genügt vollkommen das wird aber beizubehalten sein —, daß die Oberrechnungskammer trotz der Delegation ihrerseits noch Stichproben vornimmt, um sich zu überzeugen, daß richtig nach den allgemeinen Grundsätzen verfahren ist. Ich habe mich mit der Oberrechnungskammer in Verbindung gesetzt, um diese Frage der Delegation ihrer Befugnisse und der Ein⸗ schränkung ihrer Prüfung in minder wichtigen Detailfragen einer ein⸗ gehenden Erörterung zu unterziehen. Das ist eines der Kapitel, und zwar nicht das unwichtigste, wo es darauf ankommt, das enorme Schreibwerk einzuschränken und die Kontrollen zu vermindern, die zum Teil wirklich mit dem Objekt in gar keinem Verhältnis mehr stehen.

Der Herr Abg. Viereck kam dann noch wieder auf die Idee der Freifahrtscheine zurück. Ich habe schon seinerzeit in der Kommission ausgesprochen, daß diese Idee mir auch prima vista als die nächst⸗ liegende erschien. Aber wir haben jetzt wie im Jahre 1897 die Frage eingehend geprüft. Im Jahre 1897 hat der Finanzminister von Miquel ausgesprochen:

Im Staatsministerium seien drei Systeme zur Prüfung gelangt: 1) die volle Liquidation der entstandenen wirklichen Kosten ich glaube, wir werden alle darin einverstanden sein, daß es gar nicht möglich ist, die Kosten einzeln zu liquidieren, dieser Fülle des Schreibwerks gegenüber —; 2) freie Fahrt auf den Eisenbahnen; 3) das vorliegende System. 8 8 Das zweite System, nämlich die freie Fahrt auf den Eisenbahnen, sei vom Ministerium der öffentlichen Arbeiten als nicht durchführbar bekämpft worden. Und der Unterstaatssekretär Fleck hat als Ver⸗ 8 des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten folgendes aus⸗ geführt: Bei Blankobilletts sei immer genaue Prüfung erforderlich, ob die betreffenden Personen hinreichend legitimiert seien; der Schein müsse unbedingt im Verwahr der Eisenbahnbehörde bleiben, sonst fehle jede Kontrolle. Das System der Freifahrtscheine bestehe jetzt bei den Eisenbahnbeamten; es erfordere aber eine schwierige Kontrolle, und trotzdem kämen Betrügereien vor. So einfach der Weg auch erscheine, so mache er doch der Kontrolle wegen erhebliche Schwierig⸗ keiten. Meine Herren, wie hat seitdem der Verkehr zugenommen, welche Schwierigkeiten hat das Publikum schon an den Schaltern, die Billetts rechtzeitig zu bekommen! Wenn der Schalterbeamte nun auch noch mit der Kontrolle der Legitimation aller Reichs⸗ und Staats⸗ beamten belastet wird, so wird der Eisenhahnverwaltung etwas zu⸗ gemutet, was sie nicht leisten kann. 6

Ich glaube mich auf diese wenigen Worte beschränken zu können. Im übrigen erkläre ich mich gern bereit, die Einzelfragen, die hier angeschnitten worden sind, mit in der Kommission zu erörtern.

Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.): t provinzlal behörden die S.nc sanch 78 Si.e Dens Hoschlae 8 üaie ich mich an. Die Kontrolle der Freifahrkarten halte auch ich für so schwierig, da es besser ist, sie von vornherein ucg ichefir Im allgemeinen habe ich zu unseren Beamten das Vertrauen, daß sie ihre Reisen auch wirklich nur im Interesse des Dienstes machen. Sollten Ausnahmen vorgekommen sein, so bestätigen sie nur die

88 Wir beantragen, die Vorlage der Budgetkommission zu über⸗

Darauf wird die weitere Beratung vertagt. Abg. von Pappenheim (kons.) beantragt, morgen der Kerüesehhene zur Geschäftsordnung wegen der g im Hause auf die Tagesord z Sact wennic se gesordnung zu setzen, weil diese ie Abgg. Dr. Friedberg (nl.), Dr. Müller⸗Berlin (fr. Volksp.), Herold (Zentr.) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.) wünschen die Beratung erst am Mon⸗ tag, damit die noch darüber beraten können. Abg. von Pappenheim ist damit einverstanden. Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Gesetz über die Reisekosten; Etats der direkten Steuern und des Finanzministeriums. b

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ 1 . Nr. 7 vom 16. Februar 1968, sundheitsamts 8 Pest. Oesterreich. In Triest traf am 31. aus Bombay ein, welcher am 21. Januar in Aden einen an

Lungenpest erkrankten Indier ausgeschi war am 23. Januar in Adens saisht balte 2222 des Schiffsspitals sind verbrannt, das chiffsspital in Aden

Januar ein Aoyddamp er

Suez desinfiziert worden, ebenso in - k satzung und der Reisenden. 1 Suez die unreine Wäsche der Be