1910 / 126 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1910 18:00:01 GMT) scan diff

gegen, daß solche Examinatoren zugezogen werden, es ist aber bisher

kürzung der Studienzeit der Juristen wird in absehbarer Zeit nicht die Rede sein können. 1 Graf Finc von Finckenstein kommt auf die Behandlung der steskranken Verbrecher zurück und bemerkt: Die geisteskranken Ver⸗ cher werden auf die Menschheit losgelassen. Sie kommen zwar in Irrenanstalten, aber der Staat hat darauf keinen Ein⸗ sondern nur die Provinzen. Kommen die Verbrecher in eine rovinzialtrrenanstalt, so werden sie dort genau so gehalten wie Zucht⸗ sler Es wäre aber richtiger, wenn der Staat die Sache in die Hand nähme und neben den Zuchthäusern auch Anstalten für irre Verbrecher

errichtete. Der Redner bittet den Minister, diese Frage in ernste Er⸗ wägung zu ziehen, da sie ein lebhaftes Interesse für alle Staats⸗

bürger habe; der Justizminister solle mit dem

sich in Verbindung setzen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich kann nur Wort für Wort unterschreiben, was der Herr Vorredner über die Notwendigkeit gesagt hat, die All⸗ gemeinheit gegen geisteskranke Verbrecher zu sichern. Wenn ein Ver⸗ brecher als geisteskrank erkannt wird, kann er nicht mehr als Sträfling bebandelt werden. Kommt er infolgedessen in geminderte Aufsicht, im Vergleich zu der im Zuchthaus bestehenden, so können allerdings große Gefahren für die Allgemeinheit entstehen. Wir haben auch nicht selten von Fällen gehört, daß geisteskranke Verbrecher aus dem Irren⸗ haus entwichen sind und ihr verbrecherisches Tun fortgesetzt haben. Ich babe schon neulich Gelegenheit gehabt, mich in dem andern Hause Kber diese Frage zu äͤußern und habe da von meinem Ressortstand⸗ puakte aus nur erklären können, daß die Justiz es nur mit solchen Verbrechern zu tun haben kant, die geistig gesund sind, denn gegen

Innern

einen Geisteskranken eine Strafe zu vollstrecken, das geht nicht an. Es handelt sich also darum, einen Weg zu um solche Verbrecher, gegen die eine Strafe

finden, nicht vollstreckt werden kann, wenn sie gefährlich sind, ebenso un⸗ schädlich zu machen wie einen Verbrecher, der bei seinem vollen Ver⸗ stande ist. Ich wiederhole, die Instizverwaltung ist außer Stande, etwas anderes zu tun als, nachdem ein Verbrecher als geisteskrank erkannt worden ist und sich dagegen nichts sagen läßt, ihn aus der Strafhaft zu entlassen und ihn den Verwaltungsbehörden zu über⸗ weisen, damit diese die zu seiner Sicherung notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hiermit hört die Tätigkeit der Justizverwaltung auf. Natürlich hat aber auch sie ein lebhaftes Interesse daran, daß ein solcher für geisteskrank erklärter Verbrecher nachher keinen Schaden anrichtet. Ich habe daher schon Veranlassung genommen, mich mit dem Herrn Minister des Innern dieserhalb in Verbindung zn setzen. Nach dem jetzigen Stande der Gesetzgebung, wird von vielen Seiten behauptet, müßten die Provinzen die Last tragen, wͤhrend andere sagen, es sei Sache des Staats, solche verurteilten Menschen auch später in Haft zu halten. Es wird sich die Frage nicht anders als durch die Gesetzgebung lösen lassen, und bei diesen gesetzgeberischen Erwägungen, die etwa anzustellen sind, mitzuwirken, das halte ich natürlich für meine Aufgabe. Indessen jetzt aus meinem Ressort heraus was ich gern täte Abbilfe zu schaffen, dazu bin ich nicht in der Lage.

Herr Dr. Wagner: Ich möͤchte nu 0 sprech

Bei en ersten a aeitchch Universitäten in der Nationalbkonomie nicht durch besondere Fachleute geprüft. Es ist immer gesagt worden, es stehe dem nichts ent⸗

nichts Ffscheben. Ich habe schon als junger Professor angeregt, die Sache in diesem Sinne zu regeln. Es knuf verlangt werden, daß die juristischen Studenten ernstlicher Nationalbkonomie treiben als cs setzt der Fall ist. Für den preußischen Studenten kommt die Staats⸗ und Volkswirtschaft so Lut wie gar nicht in Betracht. Einfache Ar⸗ beiter kennen die gro terke von Brentano usw. Ein berühmter längst verstorbener Kollege fragte mich einmal: Kann ich bei Ihnen nicht hören, was der Unterschied zwischen Schutz⸗ und Finanzzoll ist⸗ Ich sollte meinen, das zu vien fehört zur allgemeinen Bildung. Nun macht man geltend, daß die Juristen heute schon ein so großes Pensum zu bewältigen haben. Das gebe ich zu. unn muß eben das suristische Studium erweitert werden. Es darf nicht so weiter gehen, daß unsere jungen Juristen so geringe Kenntnisse in den Staats⸗ eheneoßg Ganz kann und darf also diese Materie nicht beiseite geschoben werden, das ist ein nicht länger haltbarer Zustand. Ohne äußeren Zwang aber ist eine Aenderung nicht zu erreichen. In anderen deutschen Staaten, Sachsen, Bavern, ferner in Oesterreich eschieht längst, was ich wünsche, und besonders die bsterreichischen sind im Durchschnitt auf dem nationalökonomischen Gehiete ausgezeichnet unterrichtet. Auf die Dauer kann es bei dem bisherigen vecseme in einem so sozial angeregten Jahrhundert wie dem zwanzigsten nicht bleiben.

Justizminister Dr. Beseler:

Ich stehe vollständig auf dem Standpunkt, daß eine weitgehende allgemeine wissenschaftliche Bildung für die jungen Studenten der Jurisprudenz im höchsten Grade erwünscht ist. Ich verkenne auch in keiner Weise, daß gerade die Lehren der Nationalbkonomie auch für diejenigen von allergrößter Bedeutung und Wichtigkeit sind, die sich dem Rechtsstudium widmen und später in dem Staatsdienst angestellt zu werden wünschen. Wir haben das auch jetzt bereits im Prinzip anerkannt, denn es werden im Gesetz und im Regulativ die Grund⸗ lagen der Staatswissenschaft als ein Teil derjenigen Materien be⸗ zeichnet, die den Gegenstand der Prüfung bilden sollen. Aber es mag wohl sein, daß dieser Gedanke nicht üͤberall im Examen praktisch ge⸗ nügend durchgeführt wird. Sie sehen anch aus dieser Anregung des Herrn Vorrednert, daß die Abkürzung des Studiums wohl nicht zu erreichen sein wird. Ich könnte mir denken, daß die jett schwebenden Erwägungen dahin ausliefen, daß man sagte: das Universitätsstudium als solches soll vollkommen freigegeben werden, es soll dem Studenten nach jeder Richtung hin überlassen bleiben, sich auf der Universität eine Bildung zu verschaffen, wie er sie für richtig hält, und wir haben nur in dem Examen nachber die Mög⸗ lichkeit festzustellen, ob das, was er für richtig gehalten hat, auch für den Staat genügend sein wird. Wir werden auf ein strenges Examen hinkommen, und wenn wir in dem Examen nachher die Staatswissen⸗ schaften, namentlich Nationalskonomie, mehr in den Vordergrund ücken werden, als es bisber geschieht, so würde ich das begrüßen. In welcher Weise es möglich sein wird, den Wünschen zu entsprechen, das kann ich heute nicht sagen, aber daß sich die Wünsche des Herrn Vorredners mit den meinigen in vieler Hinsicht kegeanen, das kann ich bestätigen. 8 he⸗

Zum Etat isteriums des Innern hebt er Dr. vne Referat hervor, daß man in der Mehtbeit der Kommission die Auffassung vertreten habe, daß die Aus⸗ dehnung der Gaͤltigkeit der Freifahrkarten für die G nicht ohne Heseperzndeewat erfolgen kann. Ferner be die Ein⸗ gemeindungspolitik zu ängeren jerungen Veranlassung ge⸗ ben; man habe die allgemeine der Hrsvinstallaneige

Von Herrn Dr. Lentze liegt zu diesem Etat der An⸗ trag vor: 8 8 1 „die Regierung zu ersuchen, einen Ges urf vorzulegen, welcher cs ermöglicht, alle noch nicht verwahrlosten Kinder unter 14 Jahren, welche der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, zur Fürsorge⸗ erziehung zu überweisen.“

Herr Dr. von Dziembowski: Das 2— gesetz hat seinen Zweck nur teilweise erreicht. Eine Meinungs⸗ verschiedenheit über die Auslegung des Gesetzes hat die Wirkung gehabt, daß die Zahl der Ueberweisungen in Fürsorge⸗ erziehung sehr abgenommen hat. Häufig haben die Erörterungen jahrelang geschwebt, ehe die Fürsor cerziehung eingeleitet wurde, und das Kind zu seinem Rechte kam. Mit jedem Jahr wächst die daraus entstehende Gefahr; das Gesetz muß also erweitert werden. Das praktische Ergebnis der vom Kammergericht im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht vertretenen, jnristisch ja unanfecht⸗ baren Auffassung, welche das Moment der Armenpflege in den Bordergrund stellt, ist durchaus unerfreulich. Aus denselben Er⸗ wägungen kann ich auch den Antrag Lentze nur Ihrem Wohlwollen empfehlen. Anderseits sind auch die Provinzen dringlich daran interesstert, zur Fürsorgeerziehung Material zu erhallen, welches noch möglichst unverdorben und unberührt ist. Ich bitte den Minister,

setzgeberische Schritte einzuleiten und die ausführenden Ver⸗

1noe zur Vorberatung heranzuziehen. Ich befürworte sodann eine Fortbildung der —ö—— über die den Provinzen obliegende außerordentliche Armenpflege für die Irren, Idioten, Blinden, Taub⸗ stummen usw. Diese Gesetzgebung kennt bisher nur die ge⸗ schlossene Anstaltspflege. Fortgesetzt wächst die Zahl der Kranken, insbesondere der Irren und Idioten, über das Verhältnis der Zu⸗ nahme der Bevölkerung hinaus, sodaß die Provinzen immer stärker belastet werden. Müssen denn durchaus alle auf Grund des Gesetzes den Provinzen Ueberwiesenen in Anstalten untergebracht werden? Man sollte die Unterbringung in organisierter, kontrollierter Familien⸗ pflege allgemein zulassen. Einige Provinzen verfahren ja bereits danach, aber es scheint mir die gesetzliche Basis zu fehlen. Jedenfalls müssen die Provinzialverbände von den enormen Kosten für den Bau von immer mehr großen zentralisierten Anstalten ent⸗ jastet werden. Man könnte auch zu kleineren zentralisierten Anstalten speziell für harmlose Irre usw. übergehen. Es harren hier große Probleme der Lösung, für die es des Zusammenarbeitens der Ver⸗ waltung mit der Aerzteschaft bedarf, ein Umstand, der durchaus für die Vereinigung der Medizinalabteilung mit dem Ministerium des Innern spricht. Herr Dr. Lentze: Zur Begründung meines Antrages möchte ich noch ausführen, daß wir mit unserer Gesetzgebung auf dem Gebiete der Fürsorgeerziehung mir nicht ganz auf dem richtigen Wege zu sein scheinen. Es muß darauf Bedacht genommen werden, die Verwahr⸗ losung zu verhüten, also die Fürsorgeerziehung möglichst früh zu er⸗ möglichen. Je jünger das Kind, desto bessere Wirkung verspricht die Familienerziehung, die zugleich das Kind später von dem Stigma befreit, seine Iugend in einer Erziehungsanstalt ver⸗ bracht zu haben. Die Familienerziehung ist auch 3 ½ mal billiger als die Anftalkber iehung. Ich will der letzteren nicht das geringste nach⸗ sagen e mühen 88 nach besten Kräften ab, die Zöglinge zu ordent⸗ lichen Menschen zu machen; aber es ist nicht zu leugnen, daß die Fürsorgeerziehung viel grö⸗ Erfolge hat, wenn die Kinder jung 27 kommen und in Familien untergebracht werden. Der Vorredner hob bereits hervor, daß nach der jetzigen Struktur des Gesetzes den noch unverdorbenen Kindern, die in

öser Umgebung aufwachsen, nicht recht beizukommen ist; es ist sehr schwierig, segr auch in Fällen, wo der Vater ein Trinker ist usw., den Richter dazu zu bringen, für Fürsorgeerziehung zu entscheiden. Die Armenverbände haben erklärt, die Erziehung sei keine Aufgabe der Armenpflege, und damit wird ein Teil der der Fürsorgeerziehung Bedürftigen ausgeschlossen und der Zweck des Gesetzes zum Teil vereitelt. Mein Antrag soll nur ganz allgemeine Richtlinien angeben; er will nur aussprechen, daß die ab⸗ solute „Subsidtärität“ der Fürsorgeerziehung nicht mehr der maß⸗ gebende Gesichtspunkt sein soll. Eine rechtzeitig angeordnete Fürsorge⸗ erziehung wird die spatere Ueberweisung zur Anstaltserziehung in

istalten brauchen.

Minister des Innern von Moltke:

Meine Herren! Dem Herrn Dr. von Dziembowski und den Herrn Antragsteller bin ich dankbar für die sachverständigen Aus⸗ führungen und Anregungen, die sie auf dem Gebiet der Fürsorge⸗ erziehung gegeben haben. Die von den Herren im Anschluß an die Drucksache Nr. 94 angeregten Aenderungen des Fürsorgegesetzes er⸗ folgten Vorschläge in der Richtung der vorbeugenden Absicht des Gesetzes und in der Richtung einer rechtzeitig eintretenden Für⸗ sorge sind auch schon der Gegenstand von Anträgen gewesen, die seitens der Provinzialverwaltungen von Sachsen und Rheinland an mich herangetreten sind. Ich werde in eine sorgfältige Prüfung der angeregten Fragen eintreten und gegebenenfalls eine gesetzliche Regelung ins Auge fassen.

Dann hat Herr von Dziembowski Anregungen gegeben auf dem Gebiet der außerordentlichen Armenpflege und hat vorgeschlagen, anstelle der Anstaltspflege geeignetenfalls die Unterbringung der Geisteskranken in Familienpflege vorzusehen. Meine Herren, dieser Antrag liegt auf medizinaltechnischem Gebiete, auf dem ich wenigstens zurzeit nicht zuständig bin. Ich verkenne indessen keineswegs den engen Zusammenhang dieser Materie auch mit Aufgaben, die ich innerhalb meines Ressorts zu erfüllen habe, und wenn nach den ge⸗ gebenen Anregungen zugleich eine Entlastung der Provinzialverbände ohne Schädigung der Sache erreichbar sein sollte, so würde ich das auf das freudigste begrüßen und schon jetzt zur Unterstützung gern bereit sein.

Graf Finck von Finckenstein: Es macht kein Vergnügen, die⸗ selbe Sache immer wieder vorbringen zu müssen. Es ist unhaltbar, daß jeder dumme Junge in Stadt und Land in Besitz eines Revolvers sein darf, während ein Jagdliebhaber einen Jagdschein lösen muß. Hier muß um so mehr Wandel geschaffen werden, als heute eine verderbliche Verhetzung einzelner Volkskreise um sich ge⸗ griffen hat. Die Bevölkerun muß die starke Hand der Regierung fühlen. Wir haben mit liesem Bedauern gesehen, daß die Polizei bei uns die Sozialdemokratie auf der Straße hat gewähren lassen. Hoffentlich wird das in Zukunft vermieden; es muß den Führern gezeigt werden, daß sie nicht tun können, was sie wollen, sondern daß es noch eine Staatsautorität gibt. Es treiht einem die Schamröte ins Gesicht, wenn man sieht, wie die Volksseele von gewissenlosen Agitatoren vergiftet wird. Fürst Bülow hat 1906 anerkannt, daß es die Pflicht der Regierung wäre, mit aller Macht gegen Bestrebungen aufzutreten; die Parteien hätten die Pflicht, die d ihrem Kampfe gegen die Sozialdemokratie u unterstützen, die bürgerlichen Parteien müßten ich schliehen, Sum die Sozialdemokratie einheitlich zu Damals waren die Nationalliberalen die Freunde des Reichskanzlers. Jetzt unterstützen sie die Sozialdemokraten bei den Wablen, und sie entsalten eine Agitation, die sehr viel schlimmer ist als die der Sozialdemokraten. Ich hoffe, daß die Regierung mit voller Kraft gegen die Soztaldemokraten vorgehen wird, und daß die Parteien einsehen werden, daß das Staatswohl hier auf dem Spiele steht.

Herr von Buch: Ich weiß, ja, daß das, was wir hier in der Frage der Gewährung der Freifabrkarten Ernen vom anderen Hause sehr übel aufgenommen werden wird. in Mitglied des anderen Hauses bat ja eine Kritik des Herrenhauses an den Verhandlungen

run Lrenndhe der Mincer gbmh mar sar kesonders bedeutame Cin⸗ gemeindungen zugestanden wolle.

des Abgeordnetenhauses als unschicklich zurücgewiesen. Ich bin —2— Beide Häuser bilden keine Versicheru schaft

Fällen überflüssig machen, und wir würden viel weniger

algeme

jegen unerwünschte § . Wir sind verpflichtet, im emeinen Interesse Kritik zu ühben, wo wir dies für notig halten, wenn das andere Haus sich auf falschem Wege befindet. Es ist bei der Wahlrechtsvorlage geradezn als ein Glück bezeichnet worden, daß Sozialdemokraten im Abgeordnetenhause sitzen, weil man sich davon eine erziebliche Wirkung versprach. Eine erziehliche Wirkung ist auch im Reichstag nicht auf die Sozialdemokraten geübt worden. Im Gegenteil, auch die bürgerlichen Parteien haben sich an manches ge⸗ wöhnt, was man früher nicht für möglich gehalten ; man sprach von einem „Kneifen“ des Kriegsminif usw. dan ö1 klar sein über die Gefahren, die im Parlamentarismus liegen. Wenn man die Vorgänge in Helgien und! ich verfolgt, so findet man, die Parlamente ihre Machtbefugnisse überschreiten. uns in Preußen haben wir es in den letzten zwanzig Jahren neunmal erlebt, daß durch die Schuld des Abgeordn ses der Etat ni rechtzeitig verabschiedet werden konnte. Dies „daß man sich nicht überall seiner Verantwortung vpollständig ußt 5

glei

Nach der Verfassung sollen alle Staatsbürger vor dem sein. Das Bestreben der Abgeordneten geht aber dahin, eine gewisse

Sonderstellung zu erringen, so noch neuerdings im Reichsta bezüglich der Zeugnispflicht, so im Abgeordnetenhause bezüglich der reifahrkarten. Im Abgeordnetenhause grift ein

Erweiterung der Art Empörung darüber Platz, daß seine Wünsche in er iehung nicht gleich erfüllt wurden. Man wies, wenn she aft, darauf hin, daß auch das Abgeordnetenhaus sich den 1 che do ut des-Politik muß nach⸗ Das Herrenhaus hat allerdings

gefällig erwiesen habe. Eine sol drücklich zurückgewiesen werden.

auch Freifahrkarten. Ich bin zweifelhaft, ob es richtig gewese ist, Herrenhause solche zu gewähren. 3 Permen. hause liegt die Sache aber d anders im Ab wordnetenhause, denn es bezieht keine Diäten. Jedenfalls hätte

ich gewünscht, daß die Regelung im Ahgeordnetenhause nicht im Wege der Verordnung, sondern des Gesetzes erfolgt wäre. Im Interesse des Staates und der Parlamente muß alles vermieden werden, was das Ansehen der Parlamente zu untergraben net ift. Graf von Zieten⸗Schwerin: Der frühere Präsident det Herren⸗ hauses Graf Arnim⸗Boitzenburg hat sich seinerzeit den Freifahrtkarten 2 abwehrend verhalten, sich aber später ihnen geneigt gezeigt.

das Herrenhaus ließ sich leiten von der Rücksicht auf die Not⸗ wendigkeit, ein beschlußfähiges Haus zu sichern; der Erfolg hat ihm

recht gegeben. 8 1 Nachdem der Minister meinem Antrage †. n⸗

Herr Dr. Lentze: gestimmtkhat, dürfte diesem nichts entgegenstehen; ich bitte um nahme.

Der Antrag Lentze wird fast einstimmig angenommen.

Bei den Ausgaben für die Strafanstaltsverwaltung

E“ beilehenhen E

Herr von Klitzing den Stra Verbrecher. Jede größere Stadt habe jetzt einen eke von Gewohnheitsverbrechern. Die Polizei benutze gegen die Ver⸗ brecher alle möglichen Fortschritte der Technik, Photographie, Finger⸗ abdrücke ursw. Der Staat habe aber doch vor allem die

zu verhindern, daß die Verbrecher rückfällig werden, sie zu Ge⸗

wohnheitsverbrechern werden. Es gebe Froße Ve 2

Einbruch, gegen das 15 w.

von Fen eine Versicherung gegen das Schadeleinschlagen 4

u

nicht. Bisher sei der Staat aus einer A Hu

nicht energisch grng vers⸗gangen. es sei durchaus human, die Verbrecher auf die Allgemeinheit loszulassen. Unser Straf⸗

vollzug entspreche nicht dem völkischen Empfinden.

Ueber den Etat der Handels⸗ und Gewerbever⸗ waltung und der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenver⸗ waltung hat Herr Dr. Schmieding⸗Dortmund das Referat. Er referiert zugleich über die Petition des Magistrats in Hattingen um Errichtung einer Gewerbeinspektion mit dem Sitz in Hattingen, nicht in Witten. Die Kommission hat Uebergan zur IöS Das Haus veschtiehn de Eine weitere Diskussion entsteht nicht. Damit ist die Ein beratung des Staatshaushaltsetats erledigt.

Das Etatsgesetz mit dem Etat wird in Uebereinstimmung mit dem anderen Hause im ganzen endgültig augenommen, ½ vn⸗ hen.

8 le Denkschrift, betreffend Veränderung der Linien⸗ n der Weichsel⸗ ber Wajserhraß, Antrag des Berichterstatters Herrn von Klitzing in einmaliger Schlußberatung durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

„Auf Antrag der Agrarkommission, t Herr von Klitzing, überweist das Haus eine Petition des Baurats

ger zu Freienwalde (Oder) namens des Lunow⸗S Uund der Zehdener E ——— korporation um Erwirkung einer Staatsbeihilfe der Regierung

zur

Herr Dr. von Burgsdorff referiert namens der Finanz⸗ kommission über die Denkschrift, betr. die 8.fe enns des Ansiedlungsgesetzes von 1886 für das Jahr 1900. Das Haus erklärt die Denkschrift durch Kenninisnahme 2 erledigt, ebenso auf Grund des Antrags der rar ommission den Nachweis über die im Kalenderjahre 99 stattgehabte Aus⸗ und Einrangierung in den ——2 des Staats und die Uebersicht über die Betriebsresultate der Haupi⸗ und Landgestüte des Staats in den Jahren 1905,/06 1907/08. Die Kommission für Handel und Gewerbe erstattet durch Herrn Dr. Wachler mündlichen Bericht über die Nachrichten von dem Betriebe der unter der preußischen Berg⸗, Hütten, und EXgg stehenden Staatswerke während des Etats⸗ jahres 1908.

Das Haus erklärt die Nachrichten durch Kenntnisnahme

für erledigt.

88 In einmaliger Schlußberatung wird der 61. Bericht der Staatsschuldenkommission erledigt:; auf Antrag des Referenten, Herrn Delbrück, wird in Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten der Hauptverwaltung der Staats⸗

schulden Entlastung erteilt. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Präsident Freiherr von Manteuffel bemerkt die nächste Sitzung hans bestimmte gateuln hen noch 41 werden können, man sei ja, wie in der Regel vom anderen abhängig, das dem Herrenhaus erst wieder etwas müsse. Aller Wahrscheinlichkeit nach werde die kunft im zweiten Drittel des Juni stattfinden. Schluß nach 31 2 Uhr.

2

rung zus bste Zusammen⸗

Haus der Abgeordneten. 75. Sitzung vom 31. Mai 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der ge d. Bl. betgas eenrene. *2 gesteigen Das Haus verhandelt über den Antrag der A Eickhoff Fortschr. Volksp.) und Dr. Frlebberg Ge)⸗ 88

„die Königliche Staatsregierung aufzusordern, in besonder Ausnahmefällen, in denen die ge von ö

Lyzeen schon aus finanziellen Gründen erschwert ist, zur Befriedi der Bildungsbedürfnisse der weiblichen 88 Unterricht, die sogenannte Koedukation, zu gestatten“.