. Außerdem ist die ärztliche Untersuchung innerhalb der fünf auf die Desinfektion folgenden Tage bei der Ankunst der Schiffe in einem türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, zu wiederholen. Die ärztliche Untersuchung der in einem Hafen des Marmara⸗ meeres eintreffenden Schiffe erfolgt, falls sich daselbst ein Sanitäts⸗ arzt nicht befindet, durch den zuständigen Munizipalarzt. 5,5) Während der Zeit der Pilgerfahrt nach dem Hedjaz werden gejenigen aus dem Schwarzen Meer und dem Mittelländischen Neer kommenden Schiffe, die nach fremden Häfen und anderen türkischen Häfen als nach denen des Hedjaz und den zwischen Tripolis in Syrien und Jaffa belegenen Häfen bestimmt sind, als Pilger⸗ schiffe betrachtet, die auf 100 Netto⸗Registertons mehr als 7 musel⸗ manische Passagiere an Bord haben. Die allein der Küstenschiffahrt dienenden Schiffe kommen für die vorstehenden Bestimmungen nicht in Betracht. 6) Diejenigen Sch e die Vieh befördern, das in einem ver⸗ euchten Hafen eingeschifft worden ist, dürfen nach Entladung des
2
Siche unter Quarantäne in einem Lazarett der Türkei, unter Quaran⸗ ane wieder abfahren. 7) Die aus verseuchten Häfen kommenden Schiffe dürfen in allen seuchenfreien türkischen Häfen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, unter narantäne Passagiere und Waren einnehmen. t 8) Die mit der Eisenbahn in der Türkei eintreffenden Reisenden dn Iheöen im Lazarett von Moustafa⸗Pacha einer ärztlichen Unter⸗
9) Die
für Herkünfte aus Daridja angeordneten Quarantänemaß⸗ regeln sind 8 f weee een 8 8
wieder aufgehoben worden. 1* internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat an⸗
Fäard t, daß die Herkünfte aus Zongouldak bei der Ankunft 1 ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet,
ärztlichen Untersuchung unterliegen.
Rom, 6. Oktober. (W. T. B.) In den letzten 24 Stunden 1 der Stadt Neapel 7 Erkrankungen und 3 Todesfälle an ant era festgestellt worden, in der Provinz Neapel 11 Er⸗ 9 sngen und 2 Todesfälle, in Fiumicino (Distrikt Rom) 1 Er⸗
zung; in Apulien ist keine Erkrankung und kein Todesfall vor⸗
gekommen.
Italtew Yonk, 7. Oktober. (W. T. B.) Auf dem zwischen
Mam ien und New York fahrenden Dampfer „Moltke“ ist ein
krankl d Bcaßung unter choleraverdäͤchtigen d hei hs6 e
Dampfer dürft ajütenpassagieren wurde die Landung erlaubt. 5b 6 8.
sind C
e einige Tage in Quarantäne bleiben.
Handel und Gewerbe.
us den im Reichsamt des Innern G zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Verzeichnisse deutscher und deutschsprechender Aerzte
—₰
16
Die d Pes Apotheker im Ausland. deut em, Reichsamt des Innern zugegangenen Verzeichnisse meriger iund deutschsprechender Aerzte und Apotheker im Ausland
den im Int 1 vervielfzleInteresse der beschleunigten Zustellung an Interessenten erterfätig werden. Aüd besch köngen Handelskammern, sonstigen Wunsch 6 de von Handel und Gewerbe sowie 8 auf Innern Wersandt werden. Anträge sind an das Reichsamt des Berlin W., Wilhelmstraße 74, zu richten.
Großbritannien.
im Londoner Hafen von Schiffs⸗ ist ein Gese erhebenden Hafenabgaben. Unterm 3. August d. J. rovisional 0 ; Port of London (Port Rates on Goods) erlassen, 88 er Act 1910) [10 Edw. 7 und 1 Geo. 5, chapt. c) Londoner Hafeodurch ein Höchsttarff für die von Schifisgütern im us dem Ges erhebenden Hafenabgaben festgesetzt ist. vorzuheben: etze sind insbesondere folgende Bestimmungen her⸗
güteHöchsttarif der
Im V 8 Uütemn eedehrgcha. See sollen die Abgaben von 111“ vesscinerden, waͤhr r nur halb so hoch wie bei der Einfuhr be⸗
end Güter, die nur zur Umladung und Weiter⸗ 8 demselben Scideren britischen oder fremden Häfen eingeführt oder Fmäs⸗ sind. iffe wieder ausgeführt werden, überhaupt abgaben⸗ so hohe Nü tenverkehr 1 dr.. i oll Einfuhr von Gütern nur halb Einfahr überöen erhoben ve.s eh Vif bre hoente Güter bei der
der - 8 usfuhr soll nicht mehr als die Hälfte desjenigen Satzes lei Einfuhr er, je nachdem, welche Bercchnung die günstigere ist, Fleicharti ü im Küstenverkehr bei der überseeischen Ausfuhr für ebie des K 1 ie vorgenannten b11.“ gelten auf Fohlen, welche üstenhandels für alle Güterarten mit Ausnahme von
fe. auf 2 Pe durch die Herabsetzung ihres Höchsttarifsatzes von och soll au fi für die Tonne bereits genügend begünstigt erscheinen. die Heür Kohlen bei der Ausfuhr im Küstenverkehr nicht
znung gel älfte des bei ihrer Einfuhr im Küstenverkehr zur Er⸗ 8 sebenangen den Satzes zu zahlen sein. vweige gewährt en und anderen im Sonderinteresse einzelner Handels⸗ unbenom en en, ergünstigungen soll es der Hafenbehörde indessen frendoner Haßeleiben, in Ausübung der ihr in Abschnitt 13 des veiungen engesetzes vorbehaltenen Befugnis noch sonst Be⸗ Schi rmäßigungen bei der Erhebung ihrer Abgaben von
ewilligen; sie soll dies namentlich insoweit tun, als des Fluß⸗ oder des Zwischenhandels des Hafens
m das ür erforderlich Häͤlt. 1 festlegt, we ganze Gesetz nur die Höchstbeträge derjenigen Abgaben zechtigt ist de die Hafenbehörde von Schiffsgütern zu erheben be⸗ er Hafenbehae tatsächlich zu erhebenden Sätze aber vorerst noch von Trade im hörde zu bestimmen und mit Genehmigung des Board of weilen noch ordnungswege in Kraft zu setzen sind, so läßt sich einst⸗ mit afenabgalcht ücgsehen, sbeie sich die Belsfnng der Schiffsgüter
8 netatsächlich stellen wird.
Lüd. Fete esetz ist zum Preise von 3 1h. 9 d. von Wyman and Sons, Cas er Lane, London E. C. oder Eyre and Spottiswoode, Ltd. Street E. C. oder Oliver and Boyd, Tweeddale Court,
Cdin arding Ltd. 116, Grafton Street, Dublin zu
— beieh urgh oder E. Ponsonby en. 3 by, London ) Nach einem Vengh des Kaiserlichen Generalkonsulats in
Rußlands Branntweinmonopol im Jahre 1909.
staatlichen russische Hauptverwaltung der indirekten Steuern und des über schen Gzetrinfeverkaus hat kürzlich einen he hs er Kronsw ee 909 erscheinen lassen, dem folgendes enmnommen wird: 9 verkauf von Getränken erfolgte in 65 Gouvernements
mit 1 die einen Flächenraum von 15 056 389 Quadrat⸗ es 28014 297 400 Einwohnern einnehmen. In diesem Rayon 43 staatlich 1 Branntweinbrennereien, 1 staatliche Reinigungsanstalt, Fanzen 3669 Keinigungsfilialen bei Kronsniederlagen (deren es im D. onopolbud t), 508 private Reinigungsanstalten und 26 971 uden für den Branntweinverkauf (431 Buden oder 1,57 %
miger al 1 b 1 liche Komls 1908). Außerdem befindet sich in Petersburg eine staat⸗ 1909 Fackafazeh er Verkauf von Kronsbranntwein belief sich oder 1,960 ¹ 320 765 Wedro 40gräd. Spiritus, d. h. 1 683 440 Wedro den Ko 3 weniger als 1908. Der durchschnittliche Konsum auf finanziell! er Bevölkerung stellt sich auf 0,584 Wedro. Die Bruttoeinn kn Ergebniffe des Jahres 1909 sind folgende: Die 11 645 396 hime belief sich auf 720 413 170 Rbl. 47 Kop. (d. h.
auf 193 348 9. b1. 86 Kop. mehr als 1908), die Ausgaben stellten sich
kauf von denaturiertem Spritus hat eine große Zunahme erfahren; er ist von 14 399 617 Grad im Jahre 1904 auf 103 758 797 Grad im Jahre 1909 gestiegen. Die Bruttoeinnahme vom Verkauf des denaturierten Spiritus betrug 2 456 427 Rbl. 26 Kop., der Rein⸗ gewinn 270 437 Rbl. 61 Kop. (Nach dem St. Petersburger Herold.)
— Stalten “ Neuausgabe des Zolltarifs. Durch Königliche Verordnung vom 28. Juli d. J. ist eine Neuausgabe des italienischen Zolltarifs genehmigt worden, worin die im Laufe der letzten Jahre eingetretenen Aenderungen in den Zollsätzen, den Bestimmungen über die Form und den Vorschriften über die Statistik des Warenverkehrs berück⸗ sichtigt sind. (Gazzetta Ufficiale.)
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Besteuerung der Fahrräder und Kraftfahrzeuge. Zu dem Gesetze, betreffend die Besteuerung der Fahrräder und Kraft⸗ fahrzeuge, in der durch die Königliche Verordnung vom 17. Juli d. J. genehmigten einheitlichen Fassung sind durch Königliche Verordnung vom 31. August d. J. Ausführungsbestimmungen b worden, die neben den Vorschriften üher die Berechnung der Abgabe, die Anbrin⸗
ung der Steuerzeichen usw. auch eingehende Vorschriften über die Behanslung der aus dem Ausland kommenden Fahrzeuge sowie den Verkehr auf Zeit mit Fahrzeugen enthalten.
Die Bestimmungen sind in der Gazzetta Ufficiale vom 26. Sep⸗
tember d. J. veröffentlicht.
Spanien.
Besteuerung der fremden Handlungsreisenden, die aus den von ihnen mitgeführten Beständen unmittelbar an die Kunden verkaufen. Ausländische Geschäftsreisende, die keinen Warenbestand, sondern nur eine Mustersammlung mit sich führen, haben eine besondere Steuer in Spanien nicht zu entrichten. Dagegen unterliegen Geschäftsreisende, die aus den von ihnen mitgeführten Beständen unmittelbar an die Kunden beeseafehe der nämlichen Gewerbesteuer, die für Handlungshäuser des betreffenden Waren⸗ zweigs festgesetzt ist. Für Modewarenhändler ist die Gewerbesteuer, die nach dem Tarif vom 13. August 1900 jährlich 1500 Peseten be⸗ trug, durch Dekret vom 18. März d. J. auf jährlich 2000 Peseten erhöht worden. Dazu kommt in Madrid ein Kommunalzuschlag, der sich nach dem jeweiligen Stadtbudget richtet und zurzeit etwa 70 v. H. beträgt. Auf diese Weise erreicht die Gewerbesteuer für Modewaren⸗ händler in Madrid die Höhe von etwa 3500 Peseten jährlich.
1
CEinfuhrhandel Beiruts im Jahre 1909. “ Bei der Einfuhrstatistik des Hafens von Beirut bezeichnet das dortige Zollamt den Ursprung der Waren nach der Flagge der sie transportierenden Schiffe, ohne die Ladung nach der Herkunft der Waren selbst zu registrieren. Dieses Verfahren gibt ein ungefähr richtiges Bild beispielsweise für die enzlische, russische und auch für die französische Einfuhr, nicht aber für diejenige mancher anderer Länder, wie zum Beispiel Deuts chlands, dessen Waren zum nicht geringen Teil unter Ksterreich cheunerilche⸗ und holländijcher Flagge nach dort gelangen, während andererseits österreichische Waren auch auf den Schiffen der Deutschen Levante⸗Linie befördert werden (zum Beispiel Zucker für 280 000 Fr.). Unter Berücksichtigung dieser Um⸗ tände ergibt sich folgende Verteilung der Beiruter Einfuhr des bantes 1909, die einen Gesamtwert von 72 814 365 ℳ aufwies, auf die einzelnen Länder — Wert in Tausend Mark —: England 21 331,1, Deutschland 9060,3, Frankreich 8136,9, Italien 8013,9, Oesterreich⸗Ungarn 7346,1, Rußland 4697,8, Belgien⸗ 2938,9, Holland 662,8, Schweiz 366,1, Bulgarien 142,0, Cypern 137,3, Grie⸗ enland 137,1, Aegypten 3291,6, (Aus einem Bericht des Kaiserlichen
Konsulats in Beirut.)
Geschäftsbericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Rio de Janeiro für die Jahre 1908 und 1909.
Während der Jahre 1908 und 1909 befand sich der Handels⸗ sachverständige nur wenige Monate, d. hb. vom 1l. Januar bis zum 25. August 1908, an seinem Amtssitz in Rio de Janeiro, die übrige Zeit auf Dienstreisen bezw. auf Heimatsurlaub. Seine Dienstreisen erstreckten sich vom 25. August bis 26. Oktober 1908 auf Süd⸗ brasilien, hauptsächlich den Staat Rio Grande do Sul, und vom 27. November 1908 bis 5. Mai 1909 auf Nordbrasilien, d. h. die Staaten Cearaé, Parä, Amazonas und das Acregebiet. Während der Zeit vom 1. Januar bis 25. August 1908 betrug die Zahl der Ein⸗ gänge 589. Hierunter befanden sich 543 Handelsanfragen, von denen sich bezogen: auf Maschinen, Eisen und Metallwaren 103, elektrische und Beleuchtungsgegenstände 11, Textilwaren 21, chemische Waren 45, Nahrungs⸗ und Genußmittel 31, Papier, Papierwaren und Bureau⸗ artikel usw. 24, Bijouteriewaren und Uhren 32, Instrumente für Musik und wissenschaftliche Zwecke 20, Holz⸗ und Bürstenwaren 13, Lederwaren 6, Gummiwaren 2, verschiedene Waren 55, zusammen betr. Einfuhr 363 Anfragen; auf Ausfuhr brasilianischer Produkte 34, Zollwesen 16, Verkehrswesen 3, die brasilianische Ausstellung 1908: 8, die brasilianische Industrie 15, den brasilianischen Bergbau 3, die brasilianische Landwirtschaft 1, Stellungsgesuche 18, Forderun en an brasilianische Häuser 29, Patente und Schutzmarken 15, Ausschreiben brasilianischer Behörden 13, Kreditanfragen 20 und auf Lieferungs⸗ reklamationen 5.
Errichtung einer Handelskammer in Honduras.
Nach entsprechenden vorbereitenden Versammlungen wurde am 19. August 1910 von der Kaufmannschaft in Tegucigalpa eine „Camara de Comercio de Honduras“ (Handelskammer von Hon⸗ duras) mit dem Sitze in Tegucigalpa errichtet. Die Kammer ist bereits von der Regierung als Persona Juridica (juristische Person) anerkannt. Die Kammer gilt für ganz Honduras und wird im ganzen Lande Mitglieder aufnehmen. Die Tätigkeit der Kammer wird sich 8 Lage der Verhältnisse auf die Angelegenheiten des Handels, der Industrie, Landwirtschaft und des Minenbaues von Honduras er⸗
strecken. (Nach dem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Teguci⸗ galpbaeꝛh-) 11“ 8 “ 1 8 Perlaea 1 Einführung eines Darmhandelmonopols. Laut
irkularnote des persischen Ministeriums der auswärtigen Angelegen⸗ 1 ist für Persien unterm 29. April d. J. ein Veses erlassen worden, wonach der Handel mit Därmen dem Staate vorbehalten bleiben soll. Alle in den Schlächtereien Persiens gewonnenen Därme, Gekröse und Rohdarmsaiten sind vom 1. Dschumadi⸗ul⸗ula 1328 11. Mai d. J.) ab als Naturalsteuer dem Staate abzuliefern. Wer von diesem Tage ab Därme, Gekröse und Rohdarmsaiten kaufen will, hat dies durch Vermittlung der bLE“ zu tun. Fremden Untertanen, die schon vorher Kaufverträge abgeschlossen haben, wird vom 24. Rebi⸗us⸗sani (= 4. Mai d. 8 ab eine Frist von 45 Tagen zur Ausfuhr ihrer Waren gegeben. Neue Lieferungs⸗ verträge müssen auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen und unter 1“ der Finanzbeamten abgeschlossen werden. 8
Mit Rücksicht auf bestehende Lieferungsverträge ist durch eine spätere Anweisung der Finanzverwaltung für die Ueber angszeit eine Bestimmung dahin getroffen worden, daß Schlächter, die Därme an in⸗ oder ausländische Kaufleute durch schriftliche Verträge im voraus verkauft haben, bis zu einer begrenzten Zeit an Stelle der Därme selbst und ihres Zubehörs, auf die nach dem oben erwähnten Gesetze der Staat ein ausschließliches Recht hat, eine ihrem Werte Kleich. kommende Abgabe bar entrichten können. Neue Verträge über Darm⸗
Rbl. 2 Kop. ( 1908 weniger 6 120 227 Rbl. I. f ültig. (Nach Beri er Kaiserliche Kop. - . (gegen ger ieferungen sind indessen ungültig ch Berichten der Kaiserlichen 45 8 deennach belief 8 der Reingewinn auf 527 064 262 Rbl. Gesandtschaft in edecsen. „h. 17 765 584 Rbl. 6 mehr als 1908. Der Ver- . 11“ 8— .“ 8 “ 8 “ .“ 1“
Oeffnun
Fort Liberté und Valliéres)
Laut eines haitianischen Gesetzes vom 8. Juli d. J. wird die Stadt
Haiti. g von Fort Liberts für den fremden Handel.
(einschließlich der Umgebung von Fort Liberté, Trou am 1. Oktober d. J. dem fremden Handel geöffnet. (The Board of Trade Journal.)
Konkurse im Auslande.
In der versammlun 1 ½ Millionen
folge, mit, daß lichen Bücher
tigten
einmal ½ % in
orwoche.
aris,
der Filialen
1 398 000) umlauf 79,49.
Berlin,
0 ℳ
17,10
—,— K. 13,90 ℳ.
Kursberi
gesellse chaft aktien 626,00,
London,
Rente 97,20. Madrid, Lissabon
ew Y hältnismäßig an der
Amalgamated
le
Nachfrage für
ngriffe
kerrain. Für niedrigerer Auf
Nicht gestellt
elastische Fahrzeugbereifung teilte der Verwalter, „W. T B.
13 418 ℳ, die Schulden betragen 535 731 ℳ. orderungen betragen 9000 ℳ. Nach und Zahlung der Patentgebühren bleiben nur
stellung des Konkursverfahrens erfolgen.
London, 6. Oktober. (W. T. B.) Bankausweis. Total⸗ reserve 24 687 000 (Abn. 3 152 000) ppft. Sterl., Noten⸗ umlauf 28 176 000 (Zun. 217 000) Pfd. Sterl., Barvorrat
34 413 000 (Abn. 2 936 000) Pfd. Sterl. (Abn. 638 090) 78 1 703 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staats 7 619 000 (Abn. 5 173 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 23 214 000 (Abn. 3 103 000) fd. Sterl. kesterunggchecheit 14 981 000 (Abn. 285 000) Pfd. Sterl. rozentverhältnis der Re Gkerringhoiseüescs 351 sprechende Woche des
vorrat in Gold 3 349 679 000 841 028 000 (Abn. 3 483 000)
5 272 169 000 (Zun. 106 730 000) Fr., 555 198 000 (Abn. 74 660 000 (Abn. 41 423 000) (Zun. 41 653 80C-) Fr., Zins⸗ und
Königlichen ö Doppelzentner für:
Mittelsortef) 19,78 ℳ, 19,72 ℳ. — Wetzen, eᷓese 19,60 ℳ. — Roggen, gute Sortef) 14,80 ℳ, 14,78 Merterler 14,76 ℳ, 14,74 ℳ. — Roggen, geringe Sorte ) . ℳ,
Futtergerste, M geringe Sorte *) 14,00 ℳ, 13,20 ℳ. — Hafer, gute Sorte
geringe Sorte *) 15,90 ℳ,
ℳℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 17,00 ℳ, 16,00 ℳ. — Hafer⸗ 14,90 ℳ. — Mais (mixed) gute Hrber 16,00 ℳ, 15,40 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ — Mais (runder) gute orte Richtstroh —,— ℳ, —
—,— ℳ. — — Speisebohnen, wei 20,00
amburg, Bara das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren 48 Kilogramm 74,00 Br., 73,50 Gd.
ien, 7. Oktober, Vormittags 10 Uhr 50 Min. Einh. 4 % Rente Januar/Juli pr. ult. 93,10, 93,10, Ungar. 4 % Goldrente 111,20, Ungar. 4 % Rent 91,60, Türkische Lose per medio 257,00, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) G Akt. 558,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. Kreditbankaktien 355,90, Oesterr. Länderbankaktien 53
Kohlenbergb.⸗Gesellse schaftsaktien 769,50, Prager Eifenindutriegei An. 52 Montangesel-⸗ er 1
ilber 242. T. B.) (Schluß.) 2 ½ 0
lische Konsols 80 ½, Silber 2415⁄16, Pr .) 2 ½ % Eng⸗
aüsöeg 197000 Pß. Sterl Pribvatdisk Banf⸗ aris, 6.
ork, 6. Oktober.
dactgen Börse d un größere Baisseengageme
werte stimulierten ünechtse
Rumänien. Anmeldung S 3 . er 1 . Handelsgericht Name des Falliten Forderungen Verifizierung bis Ilfov Miru T. J. B. 11./24. Okt. (Bukarest) oseteanu, 1910 Bukarest, Strada Carol 68 Jassy chnürer u. Fiu, 5./18. Okt. Manufakturwaren 1910 en gros
Wagengestellung für Kohle, Koks und Bri am 6. Oktober 1910. v Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt 24 170
9 463
gestern in Dortmund abgehaltenen Gläubiger⸗ g,. der von der Niederdeutschen Bank mit Aktienkapital gegründeten Gesellschaft für
luftlose, Alte . 8 U⸗ die Gesellschaft seit Juli 1909 überhaupt keine 2 mehr geführt hat. Die Aktivmasse stellt sich auf Die konkursberech⸗ Abzug dieses Betrages nur 2635 ℳ, sodaß nicht der Masse liegt. Wahrscheinlich wird daher die Ein⸗
‧, Portefeuille 29 792 000 Sterl., Guthaben der Privaten 44 142 000
eerve zu den 47 ⅝⅜ gegen 50 ⅞ in der illionen, gegen die ent⸗ orjahres mehr 70 Millionen. Oktober. (W. T. B.) Bankausweis. Bar⸗ Abn. 20 769 000) Fr., do. in Silber r., Portefeuille der b und bn. 28 838 000) Fr., otenumlauf Laufende Rechnung der Privaten r., Guthaben des Staatsschatzes r., Gesamtvorschüsse 602 070 1 Diskonterträgnis 9 810 000 (Zun. Verhältnis des Barvorrats zum Noten⸗
6.
953 639 000 (. 84 571 000)
6. Oktober. Marktpreise nach Ermittlung des öchste und niedrigste Preise.) Der orte †) 19,90 ℳ, 19,84 ℳ. — Weizen Sortef) 19,66 ℳ, ℳ. — Roggen,
eizen, gute
uttergerste, gute Sorte*) 16,00 ℳ ttelsorte *) 15,00 ℳ, 14,10 ℳ.
„
Futter erste, ) 18,20 ℳ,
4
Sen ℳ. — e 7 gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30, ℳ. — Linsen 60,00 ℳ,
se 50,00 ℳ, 30,00
Erbsen,
,00 ℳ. — Kartoffeln 8,00 ℳ, 4,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ; dito Bauchfleisch 1 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 2,00 ℳ, 1,50 ℳ — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Hammelfleisch 1 2,20 ℳ, 1,40 ℳ. — Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. — (Markthallenpreise) 60 Stück 5,60 ℳ, 3,80 ℳ. — Karpfen 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Aale 1 kg 2,80 ℳ, 1,60 ℳ. — 8 d 25½4ã J J Ja 2,20 ℳ, 1,00 ℳ. — Schleie 1 k. 3,60 ℳ, 1,60 ℳ. —
1,60 ℳ, 0,80 ℳ. — Krebse 60 Stück 28,00 ℳ, 2,00 ℳ. † Ab Bahn. Frei Wagen und ab Bahn.
chte von den auswärtigen Fondsmärkten. 6. Oktober. (W. T. B.) (Schluß). Gold in
Nh. h. pr. ult. 9a10, Emb. 40 Heh
2 Befterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. e in Kr.⸗W.
Orientbah Sebeeg naktien pr. ult. pr. ult. 117,25, Wiener Bankvereinaktien ult. 667 2 Ungar. allg. Deutsche Reichsbanknoten 78 9 v 1 schee BSege. n⸗ 11g vesef
6. Oktob ont 31116.
(W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.
(W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,35. (W. T. B.) 58 59 88 (W. T. B.) (Schla :) Bei ver⸗ vegiannh Geschäft 71 die Kurfe 8 eg höher ein, wobei namentli⸗ Smelters favorsgerk waren, da in diesen nüetlich Eindeckung gelangten. Für Kupfer⸗ Nachrichten über eine Belebung der
Oktober.
6. Oktober. „6. Oktober.
bhaftem, aber
siemlchem ün upfer. Da zu den gebesserten Kursen aber Wale in vornelh
ge herauskam, gewann die Baisse artei, hmlich gegen Steels sen Steels erwartet man am
tragsziffern. Des weiteren
welche ihre und Union richtete, an Montag die Bekanntgabe verstimmten Abgaben