Zu § 28. Entscheidung auf der Gerichtsschreiberei des Landgerichts einzulegen. Rußland. Vom 20. bis 26. November sind 79 Erkrankung Es erscheint erwünscht, daß sich der Uebergang in die neuen ver⸗ Die Entscheidung ist binnen fünf Tagen zu treffen, dem Beschwerde⸗ (und 34 Todesfälle) angezeigt worden, davon in:
fassungsrechtlichen Verhältnisse möglichst ungestört vollzieht. Zu diesem führer und dem Bürgermeister mitzuteilen und von letzterem in der Stadt St. Petersburg mit Vorstädten . 8 (8 1 Zwecke empfiehlt es sich, die auf die Bildung des Landtags bezüglichen Wählerliste zu berücksichtigen. Gouv. Tambow . . . . . . . . . 31 (13) . Teile des Verfassungsgesetzes und das Wahlgesetz früher in Kraft Das Verfahren ist frei von Gerichtsgehühren. . LVIn““ 91 8 treten zu lassen, als die übrigen Teile des Verfassungsgesetzes, und die Nach Ablauf der Auslegefrist wird die Liste vorbehaltlich der⸗ „ Fekaterinoslaw . . . . . . . 89 bisherigen Organe der Landesgesetzgebung in ihren Zuständigkeiten be⸗ jenigen Aenderungen, welche infolge der Entscheidung über erhobene (Cheroeon 11A“ 2. 8 stehen zu lassen, bis der neu zu schaffende Landtag in Wirksamkeit Einwendungen notwendig werden, geschlossen. Stadthauptmannschaft Sewastopol. 1 treten kann. Behufs tunlichster Beschleunigung der Verfassungsreform Den in der Wählerliste eingetragenen Wahlberechtigten werden Gouv. Perm. . . . . . . . 2 sieht der Antrag vor, die auf die Bildung des Landtags bezüglichen alsbald Ausweiskarten übersandt. „ „Saratow . . .. 2 dl) Bestimmungen mit dem Tage der Verkündung in Kraft treten zu 8 86 Stadthauptmannschaft Baku 2 lassen. Als äußerster Termin für das Inkrafttreten des übrigen Teiles „Mit Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde kann der Bürger⸗ Gouv. Tiflis u“ S des Verfassungsgesetzes soll der 1. Januar 1912 bestimmt werden, meister zum Zwecke der Stimmabgabe die Gemeinde in Stimm⸗ Küstengebiet. . 1
weil die elsaß⸗lothringische Landesregierung na Erlaß der Kalserlichen bezirke einteilen. Wer bei Schluß der Wählerliste dem Stimmbezirk, 8 8 —. Mirte lum ug dle Gesamtzahl der 11“ mber allen Umständen nnech g sein bis zu in dem er seinen Wohnsitz hat, noch nicht drei Monate angehört, vom a“ 172 Ce⸗ diesem Zeitpunkt die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen wählt in dem Stimmbezirk, in dem er drei Monate vor Schluß der b s. 71 (31) mehr, als in der vorigen Woche angegeben worden ist; durchzuführen. Daneben soll aber für den Fall. daß dies in kürzerer Wählerliste seinen Wohnsitz gehabt hat. Diese Vorschrift ist ent⸗ o. entfielen danach u. a. auf die Gouvv. Rjäsan 2 (3), Tam bow Zeit angängig sein und die Umstände ein früheres Inkrafttreten er. sprechend anzuwenden, wenn ein Wahlberechtigter aus einer Gemeinde] 70 (29), Kiew 45 (20), das Kubangebiet 5 (3).
wünscht erscheinen lassen sollten, die Möglichkeit offen bleiben, durch in eine andere Gemeinde desselben Wahlkreises verzieht oder seinen 8 b 3
1“] 8 f. j X dons— ino 9 vom 29. November
Kaiserliche Verordnung einen früheren Zeitpunkt festzusetzen. Wohnsitz innerhalb der Gemeinde aus einem Wahlkreis in einen bis Eckoinne 1 7 tan imer and d Pobes ale festgestellt
Da in dem voörliegenden Gesetzentwurfe vorwiegend Angelegen⸗ anderen verlegt. Rodosto vom 26. November ber 1. Dezember 10 (17), in heiten geregelt werden, die nach der zwischen dem Reiche und den 8 § 7. 8 8 1ö“ Umgebung vom 25. November bis 4. Dezember
Bundesstaaten bestehenden Kompetenzverteilung Gegenstand der Landes⸗ Die Bernfung der Wahlberechtigten zur Wahl erfolgt durch den Stat 3 Um.
8 . f er si im Hinbli w . Z 3 g Eu’ 14), davon in der Stadt Smyrna 14 (13), ferner in der Un geseßgebung sind, muß im Hinblick auf §5 des Entwurfs ausdrücklich Bürgermeister mindestens acht Tage vor dem Wahltag mittels orts⸗ dä 5 11“ 27 Röpember bis 3. Dezember 6 gg bestimmt werden, daß die in dem Entwurfe geregelten, für die staats⸗ üblicher Bekanntmachung. Die Bekanntmachung muß den Raum, in gebung
sche S ichs. ttfj er Stadt Tr „November bis 4. Dezember 32 rechtliche Stellung des Reichslandes maßgebenden Grundlagen der dem die Wahl stattfindet, Tag, Stunde zund Dauer der Wahl und, 8 vb“ Nobember 4 (3), endlich 9 Landesverfassung nur durch Reichsgesetz geändert werden können. delas e Gemeinde in Stimmbezirke eingeteilt ist, deren Abgrenzung der Umgebung von Zonguldak vom 26. November 68 2 98
bezeichnen. 88 Soe Bassra vom 26. November bis 3.
Der Gesetzentwurf über die Wahlen zur Zweit Die Wahl dauert mindestens vier Stunden und höchstens acht 1 der Stadt Bassra vom 26. N Kammer des 8 für Elsaß⸗-L 89 dhat 1“ 1 vic vür Sehe Reongens beginnen, der Schlus Eripolis. In der Stadt Tripolis sind vom 22. Füepsa folgenden Wortlaut: g 11“““ hat muß spätestens auf 6 Uhr Abends festgesetzt werden. bis 1. Dezember 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle sestgestellt veer cb⸗
. § 1 Das Wahlrecht wird in Se ch Abgabe so vieler in ei I Rarsigne, Ih Heümadan sinddig nn na ah nden 1 ie Sweite K b Wahlrecht wird erson durch Abgabe so vieler in eine gelaufenen Woche 14 Erkran Zkungen (und 8 Todesfälle in
Die Zweite Kammer wird aus 60 Abgeordneten gebildet. Wahlurne niederzulegender Stimmzettel ausgeübt, als dem Wähler 8 1 Wege nach Zendjan 99 Todesfälle festgestellt worden
Jeder Abgeordnete wird in einem besonderen, örtlich zusammen⸗ Stimmen zustehen. Enzeri 8nb e17, Nidecmber⸗ (2) und am 20. November 5 To 5 “ PeelcFeas,dewählt. der durchschaittlic “ Jieder Stimmzettel muß von weißem Papier sein, darf kein fälle. In Rescht ist die Cholera erneut mit großer Heftigkeit an⸗ “ Ei 1 “ 8 vdin agr Ehn 8 d En 8 . ars äußeres Kennzeichen aufweisen und ist von dem Wähler in einem mit gebrochen, am 19. November allein wurden etwa 30 Todesfälln ger “ Uaemeine I. Fken. Für die Sechnung der⸗Einwohnerzahl amtlichem Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen gezeigt, doch ließ sie daselbst zufolge Mitteilung vom 26. Nobenad ist die allgemeine Volkszählung vom 1. Dezember 1905 maßgebend. haben darf, abzugeben. wT H biwan, und Umgegend erkrankten (u. In den Gemeinden Straßburg, Colmar, Mülhausen und Metz § 9. 111““ Ortobe⸗ 88* 9a Rovember 88 (14) Personen und ist die Bildung von Wahlkreisen für die Wahl von zwei und mehr arhen) vom 28. Oktober bis 15. November 3 r swvß
Abgeordneten zulässig. Diesen Wahlkreisen können, soweit es zur Zis Wahl sowie die Ermiktlung des Wahlergebnisses erfolgt in Mohamera vom, 6. bis 12. November 45 (16).
Abge. b 8 heit zffentlüch. 8 29 aus dem We “ Bevölkerungszahl notwendig ist, be⸗ öffentlich 10. E11“ — FEnhelals h⸗Slli Nachricht ibervs nachbarte Gemeinden zugeteilt werden. Gemählt zst derjenige 8 dh vieen lche in dem Wahl⸗ 3 I. ear 3 i Semne,em. estätigt; es han 1“ Sep u Gewählt ist derjenige oder sind diejenigen, welche in dem Wahl⸗ Ausbruch der Seuche in at sich nicht bestätigt; Die Abgrenzung der Wahlkreise erfolgt durch die Wahlordnung ( 13). kreis die meisten Stimmen und zugleich mehr als die Hälfte der ab⸗ sich angeblic um P neha ihn 3 17. Ok⸗ — 1— B 8 § 2. gegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Niederländisch⸗Indien. In Batavia sind vom r Wahlberechtigt sind die männlichen Einwohner Elsaß⸗Lothringens, Soweit sich keine solche Stimmenmehrheit ergibt, findet am 9 8d
8 7 3 al erst si 8 b 3 tober bis 6. 53 Personen, darunter 7 Europäer, , t⸗ 1u“ Besitze der Rei Höriakei siebenten Eag⸗ nach der Hauptwahl eine Nachwahl statt. Gewählt 1““ S 8 ne tankten vom 11. bis 31 9 1A4“ 18 bei der Ficchmwabsrder oder diejenigen, welche die meisten gültigen tober 141 und starben 122 Personen Oliober he 2) das 25. Lebensjahr zurückgelegt und timmen erhalten haben. In S baya und Umagegend sind vom 30. el⸗ 3) seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz im Wahlkreis oder Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. eeeee e eegend si. . in der Gemeinde, zu welcher der Wahlkreis gehört, baben. Es genügt 8 üeüh. 88 8 5. November 5 Cholerafälle, davon 4 mit tödlichen
jedoch Wohnsitz E“ 888 “ CCS11. gestellt worden. 3 iber er⸗ ee ohnsis eer dhäbriges ““ 11“ Wird die Wahl abgelehnt oder für ungültig erklärt oder scheidet Japan. In Moiji ist die Cholera seit dem 9. Raogsih, ur ein stehendes Gewerbe oder Landwirtschaft selbständia betreiben oder (in Mitglied während der Wahlperiode aus, so findet sofort eine loschen, nachdem insgesamt 39 Erkrankungen und 21. velggafa
1 in stehend 2 9 3 2 deg.⸗Bezirk Na salle ae — 29 38 der Relicijonssi 88 — 1“ statt. 1 1 Kenntnis der Behörden gelangt waren. Im Reg.⸗Bezirke agfäle hhesftentiches 88 ttt ciele⸗ Lehrer an öffent⸗ ei einer Ersatzwahl, die innerhalb eines Jahres nach einer waren bis zum 25. Norembes 24 Erkrankungen und 8 Todes Die Berechtigung zum Wählen ruht für die zum aktiven Heere Wahl stattfindet, für wesche die Wählerliste neu aufgestellt war, verzeichnen. gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten. bedarf es einer nenen Tifst heng der Wählerlists nicht 1“ p 16. bis Von der Berechtigung zum Wählen sind ausgeschlossen: “ §. 12. 5 3 Es erkrankten (starben, in Manaos vom 20 (13) Per sonenvom 1) Personen, welche entmündigt oder unter vorläufige Vormund „Den Aufwand für die Anfertigung der Wählerlisten und Ausweis⸗ 1.(1), in Para vom 416. bis 29. Oktober in Caracas Heel sind, für die Dauer der Entmündigung oder Vor⸗ Sesc und 88 11“ hic Auteüsting des Wahlraums tragen ce him 8. 85 2 Lbö 1(hc mundschaft, b ie Gemeinden; alle übrigen durch die Wahlen entstehenden Kosten 30. Oktober bis 12. November 3 (1). n 2) Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden trägt die Staatskasse. . ezembet ist, während der Dauer des Konkursverfahrens sowie auf die Dauer
Sower § 13. Deutsches Reich. J vom 11. bis 17. Dehgken von fünf Jahren nach Beendigung des Verfahrens, sofern zu Gunsten Soweit das Wahlverfahren nicht durch dieses Gesetz festgestellt es Meich. In der Woche vo in Mar 2
Gelbfieber. 6 22. Dlicbe
88 E11““ 8 Beschluß des Landgerichts gemäß § 12 1“ ist, wird es durch Kaiserliche Verordnung (Wahlordnung) 11“ und. 3w ei⸗ Gugöinnenn. 8
&s Gesetzes vom 13. November 1899 (Gesetzbl. für Elsaß⸗Lothringen geregelt. i eine si andererkind) in Be
S. 157) ergangen ist, 8 8 saße Botheng Die Wahlordnung kann nur durch Gesetz abgeändert werden. eavon 1 bei einem russischen Auswandererkumd) t 2 Er⸗ 3) Personen, welche bei Abschluß der Wählerliste mit den für § 14
G onen, we ei Abschluß der § 14. 1 Fleckfieher. „ Galizi die letzten beiden Rechnungsjahre fälligen direkten Staatssteuern oder Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Oesterreich. Vom 4. bis 10. Dezember in 11“ “ zum Teil im Rückstand sind, . krankungen, davon 1 in der Stadt Lemberg⸗ Er⸗ ersonen, welche wegen eines Verbrechens oder wegen eines G arre. sind 4 ge, Vergehens, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zur Preußen. In der He. Ktrascht 10. Deenben segan Folge haben kann, zu einer Zuchthaus, oder Gefängnisstrafe rechts⸗ Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden in fahg; [Ahrweeln. kräftig verurteilt worden sind, für die Dauer von fünf Jahren, von maßregeln 8 rungsbezirken lund Kreisenf: Koblenz — .¼ fadt Bpp dem Tage an gerechnet, an welchem die Strafe verbüßt, derjährt oder 8 8 Cöln — (1) (Bonn Land’, Düsseldorf 2 (Essen Sto erlassen ist, sofern nicht der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. 2 (1) ([Pleß 1 (1), Rybnik 11.
eine längere Dauer ausgesprochen ist, 8
Er⸗
b (Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ ; 6 ng. sind Cih 5) Personen, welche wegen Londstreichens oder Bettelns rechts⸗ 1 2 Spinale Kinderlähmung zmber men und kräftig verurteilt worden sind, für die Dauer von drei Jahren, von ö“ Preußen. In der Woche vom 4. bis 89 Dezengsbezlten,Ba dem Tage an gerechnet, an welchem die Strafe verbüßt, verjährt oder Pest. krankungen angezeigt worden in folgenden Berlin- 1 8 erlassen ist, Rußland. In Odessa erkrankte und starb vom 20. bis Kreisen: Landespolizeibezik Berlin 1 dt⸗ Düsse 6) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen 26. November 1 Person. Im Gouvernement Astrachan sind Koblenz1 Mayens, Cöln 1 [Cöln Sta 1 [Husum⸗
Mitteln beziehen oder in dem letzten der Wahl vorhergegangenen auf der Siedlung Dschalpakscharyl der Kirgisensteppe während des [Barmen], Köslin 1 (Neustettin), Schleswig 7, Jahre bezogen haben. November 20 Personen erkrankt und 19 gestorben. Verschiedene Krankbeiten. 4, Wien 9 Als A terstützung sind nich hen: Aegypten. . bis 2. Dezer den 40 Er 1 1“ rschau.*, Paris 2. Als Armenunterstützung sind nicht anzusehen: egypten. Vom 26. November bis 2. Dezember wurden 40 Er⸗ Pocken: Moskau 2, St. Petersburg 6, Wa fälle; Par⸗n; a. die Krankenunterstützung, krankungen (und 11 Todesfälle) angezeigt, davon 12 (8) in Deirut, 8(1)in Kalkutta (23. Oktober bis 19. November) 4 Todesfegelrankunggh,
b. die einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger Ge⸗ Tala, 7 in Kuesna, 5 (1) in Manfalut, 4 in Tukh, 3 (1) in St. Petersburg 17 Warschau (Krankenhäuser) 10 88 York ber brechen gewährte Anstaltspflege, 8 Alexandrien und 1 in Tantah, ferner vom 3 bis 9. Dezember Varizellen: Nürnberg 28, Budapest 67, N eckflgters⸗ 0. Unterstützungen zum Zwecke der Jugendfürsorge, der Erziehung 38 (15), davon 13 (3) in Deiruk, 10 (9) in Dala, 6 in Beba, St. Petersburg 36, Wien 109 Erkrankungen; St. Peressa oder Ausbildung für einen Berutf, 8 2 5 (1) in Kuesna, 3 (1) in Tukh, 1 in Manfalut und — (1) in Moskau 6, Warschau 1 Todesfälle; Odessa 1. 8., Düen; Ja. sonstige Unterstützungen, wenn sie nur in der Form vereinzelter Tantah. 1 burg 3 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskaus frankunalle, Leistungen zur Hebung einer augenblicklichen Notlage gewährt sind, Britisch⸗Ostindien. In den beiden Wochen vom 30. Ok. 2 * odesfälle; Warschau (Krankenhäuser) 1 Todegfüeg, e. Unterstützungen, die erstattet sind. . tober bis 12. November sind in ganz Indien 4724 + 7305 Er. Genickstarre: Glasgow, New York je 2, Rom grau Tng⸗ Kein Wähler darf das Stimmrecht an mehr als einem Orte ausüben. krankungen und 3472 + 5359 Todesfälle an der Pest angezeigt New York 2, Wien 1 Erkrankungen; Tollwut: Moezfall; Fn § 3. worden. Von den 8831 Todesfällen kamen 1733 auf die Präsident⸗ fall: Milzbrand: Moskau St. Petersburg je 1 To. Erkranka 91 Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Wahlberechtigte im schaft Bombay (davon 29 auf die Stadt Bombay und 9 auf Bezirke Posen, Possdam, Schleswig, Stettin je Nürnberg ¹, Alter von mindestens 35 Jahren dürfen zwei, im Alter von mindestens Karachi), 1613 auf die Ver einigten Provinzen, 1448 auf epidemische Ohrspeichekdeufenentzündung: Kopenhagene, 45 Jahren drei Stimmen abgeben. das Punjabgebiet, 1313 auf die Zentralprovinzen, 720 auf Erkrankungen; Influenza: Berlin 9, Halle 2, 4, St. Per ss “ . den taat Mysore, 503 auf Rajputana, 464 auf die Präsident⸗ London 27 Moskau 7, New York 4, Odessa 1, aris 121, Beale Wählbar sind die männlichen Einwohner Elsaß⸗Lothringens, schaft Madras (davon nur 1 auf die Stadt Madras), 337 auf burg 5 Todesfälle; Nürnberg 64, Kopenhagen Bez. Ge⸗ welche seit mindestens drei Jahren die EE1“ besitzen, Zentralindien, 314 auf Hyderabad, 303 auf Bengalen 99 Erkrankungen; Margarinevergiftung; Fiig. aller ischen ebensolange in Elsaß⸗Lothringen ihren Wohnsitz haben, eine direkte (davon 15 auf Kalkutta), 76 auf Burma und 7 auf Kaschmir. 1 rkrankungen. — Mehr als ein Zehntelt aller deutfan Staatssteuer entrichten und das 30. Lebensjahr vollendet haben. China. In der Mandschurei sind im Gebiet der Ost⸗ storbenen starb an Masern und Röteln (Durchschnitt „Fran in Die Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 3 gelten auch für die Enefischer “ mon 21 8 29. TTö e Berichtsorte 1895/1904: 1,10 %): in Altenessen, angegranh ählbarkeit. erkrankt (un⸗ 2 gestorben), davon auf den Stationen Mand⸗ a. O. S ü 1 — Erkrankungen wuroe⸗ en⸗ urig 61. (29) Tschalankun 2 (1), Charbin 1 (9), anf der den en dürheüend:Selüngen, ,Ert sschin, Kreih Kpoh⸗
§ 5. 3 3 . Die Wahl erfolgt gemeindeweise auf Grund von Listen, welche Chinesischen Station ] (—) und in den
den Reg.⸗Bezirken Danzig 57 (davon 40 in Wi est 50, 192; 6 1 Gruben von Oppeln 221, in Nürnbe mburg 24, Budap ien Zor⸗ die Wahlberechtigten der Gemeinde enthalten und ihre durch § 2 Tschalainor 39 (40). 1 ddes 35, Mömnbegh 105e 0- St. Hetersburg, 3197): in Bc. dieses Gesetzes geforderten Eigenschaften sowie die Zahl der ihnen Mauritius. Vom 23. September bis 3. November wurden desgl. an Diphtherie und Krupp (1895/1904:11, ige im Landen nach §. 3 zustehenden Stimmen angeben (Wählerlisten). 8 149 Erkrankungen und 87 Todesfälle an der Pest festgestellt. hagen⸗Rummelsburg — Erkrankungen kamen zur “ 24, in Sind aus einer Gemeinde mehrere Wahlkreise gebildet, so erfolgt Venezuela. In Caracas sind vom 31. Oktober bis 9. No⸗ Bre
24, f ots⸗ 1 d 8 lizeibezirk Berlin 243 Berlin 158), in, 115, Poc, die Aufstellung der Wählerliste der Gemeinde gesondert für die einzelnen vember 3 neue Pestfälle festgestellt worden. Fürhe henirt Berlin 242 (Stadt Berlin Merseburg 9
— 1 Bezirken Düsseldorf 131, Magdeburg 134, amburghorf de hese ie iken g 89 Bürgermeister und zwei vom Pest und Cholera dacg 128 Se üsenorf beb Praunf erie 1ce, gg Nna g tem Gemeinderat aus seiner Mitte zu bezeichnenden Mitgliedern auf⸗ “ 2 — Budapest 35, Kope 38, L (Kranken olm ig gestellt und soitestens fechs Wochen vor dem zur Wahl bestimmten Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 23. Ok. Zudapest 35, Kopenhagen 38, London (K Stockholme
b 273, a 35 St. Petersburg 94, arlach g Tage während einer Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Spätestens tober bis 19. November 32 Personen an der Pest und 84 an der Odessa 35, Paris 67, St. P Sch ar 33,
6 Wien 59; ferner wurden Erkrankungen gemeldet an reslau 3390, drei Tage vorher ist zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, wann und Cholera. Chol dandegolijesörnet B urher 150 (Stad Berlin 88), in Weürnbeng gg. wo dies geschehen wird. . “ 88 8 ho u den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 110, Düsseldorf 8c. Ehes 48., Kohch,
Einwendungen gegen die Richtigkeit der Wählerliste müssen, Oesterreich⸗Ungarn. Im österreichischen Staatsgebiet amburg 37, Budapest 83, Christiania 30, Edinburgs Odessa während die Liste zur Einsicht ausliegt, bei dem Bürgermeister ein⸗ ist seit dem 7. November niemand mehr an der Ch 5 häuser
1 5 3 2 8 F 12 1— 3. De⸗ 8 8 olera erkrankt, hagen 49, L. i9. 169, New Yor bis 13, an Frescht oder zu Protokoll erklärt werden. Befugt zur Erhebung von nachdem seit dem 3. August d. J. insgesamt 15 Personen erkrankt Püais 58 “ 22, Rotterdam 68 b Finwendungen ist jeder Wahlberechtigte sowie die Gemeindeaufsichts⸗ und davon 5 gestorben waren. 8 1 37, Wien 23; desgt e
behönde In Ungarn sind vom 27. November bis 3. Dezember 2 Er⸗ senger) 28, Warschau (Krankenhäuse, * 22, Wien 239
ie E husten in Hamburg 21, New York 22, burg 42. Ueber die Einwendungen wird innerhalb fünf Tagen durch den krankungen (und 2 Todesfälle) festgestellt worden, und zwar je 1 (1 TX chh New . 85 Paris 28, St. Petersburg Bürgermeister und die zwei im Abs. 2 bezeichneten Gemeinderats⸗ in den Komitaten Bacs⸗Bodrog und Torontal. (1) Typhus in New York 135, Paris 38,
mitglieder nach Stimmenmehrheit entschieden. Gegen diese Ent⸗ Italien. Vom 1. bis 7. Dezember wurden in 6
uch scheidung kann Beschwerde
n Au nchejic
Provinzen
8 8 8 5 8 5 de 1 erhoben werden. Die Beschwerde ist 57 Erkrankungen (und 17 Todesfälle) gemeldet, und zwar 4 (—) in ndheitsamt meldet isen, innerhalb drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung durch Erklärung der Prov. Caserta faus 3 Ortschaften);; 18 (5) in der Proin 8. 111“ aus Sertingshauf auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts einzulegen und durch das Rom 15)], davon 10 (3) aus Subiaco; 1 (—) in der Prov. Rodach, Herzogtum Coburg, am 22. Dezember 1910. Amtsgericht innerhalb fünf Tagen zu entscheiden. Aquila aus Tagliacozzo; 1 (—,) in der Prov. Perugia aus 1“ 1 ist Gegen die Entscheidun
g des Amtsgerichts steht den Beteiligten Mompeo; 32 (12) in der Prov. Palermo [2], davon 6 (1) aus 1“ Seit hwerde an das Landgericht zu, welches endgültig entscheidet. der Stadt und 25 (10) aus der Irrenanstalt zu Palermo; endlich Saloniki, 23. Dezember. (W. T. B.) Sei⸗ 8 ist in der 9 hier kein neuer Cholerafall vorgekommen.
eitere Besc Frist von drei Tagen nach Zustellung der 1 (—) in der Prov. Girgenti aus Porto Empedoecle
Die Beschme