1911 / 37 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Feb 1911 18:00:01 GMT) scan diff

8 ö einzel d hese Befugnis ebenso tritt er einem

tnl.) befämpft einen Antrag Müller⸗ keiningen, Genso trit Antr eine Verpflichtung verwandelt werden soll, Fenatspräsidenten 88 Urag desselben Abgeordneten entgegen, einen schäftsjahres zum Nodes Oberlandesgerichts auf die Dauer eines Ge⸗ 1 Statssef 8 rsitzenden des Berufungssenats zu bestellen.

Meine Harretär des Reichsjustigamts Dr. Lisco: b soeben dergelegt dnr Gründen, die der Herr Abg. Dr. Heinze

8 8 2 8 1. 9 8

muß nur nüs Rücksr ann ich mich nur durchweg anschließen. Ich nräsidenten als FRäciicht auf den in Vorschlag gebrachten Senats⸗ 8 Vorsitzenden des Berufungssenats folgendes anführen:

Wir hab 'rr haben in De 988 4 die überhaupt nur mi eine ganze Anzahl Oberlandesgerichte,

durg, Bamberg, Braumta n Senatspräsidenten besetzt sind: Augs⸗ Restock Baach Braunschweig, Darmstadt, Marienwerder, Nürnberg, (Dldenburg), 8 ir haben sogar ein Oberlandesgericht

der Herr Abg 8 9* keinen Senatspräsidenten hat. Wie sich nun trags bei 85 bn 6 Müller (Meiningen) die Ausführung seines An⸗ nkt, weiß sh nigte desgerich das keinen Senatspräsidenten hat, Senatzpti 8 Und nun die Oberlandesgerichte, die nur di erufun nn 8 haben! Dieser soll regelmäßig Fidtise e bei den Landgerichten reisen. Was BLig Ktsöeschlöfet werden, in dem er den Vorsitz führt? ührung gelangen deefeösgen daß eine derartige Organisation zur Aus⸗ r. Müller M 8 (Zurufe links.) Jawohl, meine Herren, der berfangt. einingen) will die preußischen Oberlandesgerichte zszengt, daß zur Ausführung seines Antrages eine Zahl alles leich zu sa mehr als bisher angestellt werden. Das geht nicht Ftnangenn solange der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) d, wird inister ist; aber wenn diese Ernennung erst erfolgt ührung bri 81 seine Gedanken wahrscheinlich auch nicht zur Aus⸗ g bringen können. Beide G Herren, bitte ich Sie, die Anträge abzulehnen. 8 ee Anträge werden abgelehnt. Ahn. § 109 befürwortet der sizende einet Dahlem (Zentr.) einen Antrag, wonach der Vor⸗ Frichts he smmmt iner für Handelssachen vom Präsidium des Land⸗ Büstizministere sjegenwärtig sei dies eine Obliegenheit des stagen sie aber heute schon einem Präsidium über⸗ s werde mit seinem Antrag einheitliches Recht ge⸗

haffen

S s äuntssetrecr des Reichsjustizamts Dr. Lisco⸗: ehnen; Ihnen nur dringend empfehlen, diesen Antrag abzu⸗ 29 ssites . 8 dem prinzipiellen Grunde, daß die Regelung des Gesezesvorl ver Kammer für Handelssachen mit der Materie dieser iber irrt 1s nicht in dem leisesten Zusammenhang steht. Dann Vorsitz in 8 err Vorredner vollständig, wenn er meint, daß der stnich 8 88 Kammern durch das Präsidium verteilt werde. Das shnern Der Vorsitz in den Strafkammern und in den er R wird vertellt vom Präsidenten und den Direktoren; er zum Präsidium gehört, wirkt bei dieser Verteilung nicht mit. Ueber den Vorsitz in den Kammern wird 1 Präsidium, sondern nur von den Herren bestimmt, die Verstzend ch Vorsitz zu verteilen haben. Bei der Auswahl eines die der Kammern für Handelssachen handelt es sich aber um kollegium ah eines einzelnen Richters aus dem ganzen Richter⸗ Un üs ist schon ein großer Unterschied. müäl meint der Herr Abg. Dahlem, das sollte einheitlich reichs⸗ ein m neregelt werden. Durch die beantragte Regelung würde aber Riägeeneues Prinzip in das Reichsrecht eingeführt werden. Das betre ot hat, wie der Herr Abg. Dahlem richtig ausgeführt hat, sachen ber Auswahl des Vorsitzenden für die Kammern für Handels⸗ gesetg ne bestimmte Vorschrift gegeben; es ist dies der Landes⸗ fhrun aing überlassen. Nun bestimmt allerdings das preußische Aus⸗

eehne Lorsitzes also nh Wicht v nter sich on⸗

für enseg, daß der Justizminister die Vorsitzenden der Kammern minister achen zu ernennen hat, und der preußische Herr Justiz⸗ delegiert dt diese Ernennung an die Landgerichtspräsidenten delegieren 8 hätte sie ebenso gut an die Oberlandesgerichtspräsidenten Bunde 1 önnen. Wie die gleiche Materie in anderen deutschen indesser 8 gehandhabt wird, weiß ich nicht. Es wurde mir Ernenn dorher mitgeteilt, daß in einem süddeutschen Bundesstaate die gleicher Wei es Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen in durch en eise erfolgt wie die Ernennung der Handelsrichter, nämlich landesherr andesherrn auf die Dauer einer bestimmten Zeit. Diese sachen würd 8 rnennung der Vorsitzenden der Kammern für Handels⸗ daß das Prifals 8 diesem Bundesstaat dadurch eliminiert werden, Nur b idium mit der Auswahl betraut würde. sprech na hat der Herr Abg. Dahlem gemeint, die Güte der Recht⸗ gewwot ammern für Handelssachen wäre eine so ausgezeichnete angewen b nunmehr auch die reichsrechtlichen Bestimmungen hier getade wei könnten. Ich argumentiere gerade umgekehrt: Dorsit wir eine reichsrechtliche Bestimmung, nach der über den nich laben en Kammern für Handelssachen das Präsidium entscheidet, Dandelss 1 gerade darum ist die Rechtsprechung der Kammer für dierbei⸗ 86 eine so gute gewesen. Um was handelt es sich denn dunz besonder handelt sich um die Auswahl einer Persönlichkeit, die Vorsit is geeignet ist, den Vorsitz zu führen, und zwar den

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1“ Uöhec Sachen, die dem Gebiete des Handelsrechts an⸗ 9 Organ d ecc kann am besten der Landgerichtspräsident, gt so gut inns ustizverwaltung treffen. Das Präsidium würde dazu kanch as Priäfidede sein. Wir haben leider bisweilen erfahren, daß Bumern und 9 um in den Vorsitz von Kammern, von Straf⸗ brsibes an Mit Zivilkammern, wenn einmal die Ueberweisung des ei racht H Fene er des Kollegiums unvermeidlich war, Richter schnc nd nicht Ser Beförderung zum Landgerichtsdirektor nicht ge⸗ 8 ist würde ah borzuschlagen waren. Durch die jetzt beantragte Vor⸗ uncesen, daß doe är die Kammern für Handelssachen die Moglichtei die Leitung diehen Präsidium Herren in den Vorsitz hineinbringt, die ni fj zum Beif orsitzes und es gibt eine ganze Anzahl Richter, idgt nicht ssitzer zwar sehr gut eignen, zum Vorsitzenden aber vol⸗ em ebinseignet sind. Das würde eine Verschlechterung gegen⸗

ler Ueberzenaen Zustand bedeuten, und deshalb muß ich Sie aus und Aüg. Ba 1ge dringend bitten, den Antrag abzulehnen.

enweist den vem ann (nl.) erklärt sich ebenfaͤlls gegen den Antra

shen Fanenee Abg. Beir.) den preuse ach

6G Nach w. . Gbeatr) undeeren. Bemerkungen der Abag. Dr. Dahlem

8 Heinze (nl.) wird der Antrag Dahlem ab⸗ Hint

und Geschworene“. * Abgg. A. [brecht und Gen. (Soz.) beantragen, dafür zu „Volksrichter“. b

Abg. Frohme (Soz.): Unser Vorschlag bedeutet eine Ver⸗ einfachung des Gesetzes. Der Name Volksrichter trifft das Wesen dieser Laienrichter und ist prägnant. Ausschlaggebende Gründe können dagegen nicht geltend gemacht werden. Schwierigkeiten sind nicht zu befürchten. 1

Oberlandesgerichtsrat Dr. Schultz: Wir⸗ bitten, den Antrag abzulehnen. Eine Verschönerung der Sprache wird damit nicht er⸗ reicht. Sprachlich wäre ein Volksrichter nicht ein Richter aus dem Volke, sondern ein Richter über das Volk. Indes darauf wäre kein zu großer Wert zu legen, aber bei den Kaufmanns⸗ und Gewerbegerichten dee wir auch Laienrichter: nur die Strafrichter, soweit sie Laien sind, als Volksrichter zu bezeichnen, würde Unklarheit und Verwirrung bringen. Es wäre auch nicht zweckmäßig, den Berufsrichter und den Volksrichter einander gegenüberzustellen.

Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der fortschrittlichen Volkspartei ab⸗ gelehnt.

§ 1181 lautet in der Kommissionsfassung:

Schöffenamt und Geschworenenamt sind Ehrenämter. Nur ein Deutscher kann Schöffe und Ge’⸗ʒ vorener sein. 88

Bei der Berufung zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt soll, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, kein Ünterschied nach der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsart oder Gesellschaftsklasse gemacht werden.“

Abg. Frohme (

(Soz.) begründet einen Antrag Albrecht Gen., in Absatz 1 hinter dem Worte „Deutscher“ einzufügen: „Oder eine Deutsche.. Durch die Zulassung der Frauen zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt würde eine Art Vorschule für die Frauen geschaffen. 8 Ferner beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen. für den zweiten Absatz folgende Fassung: 3 „Die Wahl der Schöffen erfolgt auf Grund allgemeiner, gleicher, geheimer, direkter Wahl durch die volljährigen Einwohner des Amtsgerichts; die Wahl findet nach den Grundsätzen der Ver⸗ hältniswahl statt.“

Der Antrag auf Zulassung der Frauen wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Antrag der Abgg. Träger und Cuno (fortschr. Volksp.) bezüglich der Wahl gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.

Die Kommissionsfassung wird angenommen.

Die §§ 1188 und 1184 bestimmen, wer zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt nicht berufen werden soll. Nach § 1183 sollen auch die Dienstboten nicht berufen werden. 82

Abg. Frohme (Soz.) befürwortet die Streichung dieser Aus⸗ nahme. Es handle sich um eine ungerechtfertigte Herabsetzung der Dienstboten.

Der Antrag wird abgelehnt.

In § 1184 wird in Uebereinstimmung mit der Vorlage von der Kommission vorgeschlagen, Volksschullehrer nur zum Schöffenamt bei den Jugendgerichten zuzulassen. 8

Ein Antrag Gräfe (Sachsen) (Reformp.) will die Lehrer allgemein zu Schöffen und Geschworenen zulassen. 8

Die Abgg. Albrecht u. Gen. wollen den Passus streichen, außerdem auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft von der Berufung ausschließen.

Die Streichung des Passus, betreffend die Volksschullehrer, beantragen auch die Abgg. Wetzel und Gen. (nl.), ebenso die Abgg. Kölle und Gen. (wirtsch. Vgg.). Die Abgg. Träger (fortschr. Volksp.) und Gen. beantragen folgende Fassung: „Frauen scllen zum Schöffenamt bei den Jugendgerichten be⸗ rufen werden.“

Abg. Dr. Hahn (dkons.): Der Abg. Gräfe ist leider verbindert, seinen Antrag persönlich zu vertreten. Meine politischen Freunde haben ihre Stellung mit Rücksicht auf die dargelegten Gründe der verbündeten Regierungen geändert. Es war erklärlich, daß die Schul⸗ verwaltungen zur Heranziehung der Volksschullehrer nicht so ohne weiteres ihre Zustimmung geben würden aus schultechnischen Gründen. Anderseits sind die Lehrer für das Schöffen⸗ und Geschworenenamt vorzüglich geeignet, wie ihnen denn auch hohe Anerkennung von den verbündeten Regierungen ausgesprochen ist. Es hat sich herausgestellt, daß die Befürchtungen hinsichtlich der Störung. des Unterrichts namentlich an den einklassigen Schulen übertrieben waren. Meine Freunde sind sehr darauf bedacht, berechtigten Strömungen im Volke entgegenzukommen. Auf eine Anfrage, die der Redakteur des Deutschen Lehrerblattes an verschiedene Abgeordneke gerichtet hat, hat mein Freund Kreth schon im Januar sich dahin geäußert, daß die Lehrer infolge ihrer gründlichen Kenntnis des Lebens, Fühlens und D der Bevölkerung zum Amte des

u.

Denkens Schöffen und Geschworenen für besonders geeignet zu betrachten

sind. Die Darlegungen, die aus Lehrerkreisen vom Standpunkt der Standesehre heraus gemacht sind, haben bestimmend auf mline

Freunde eingewirkt. Der nationalliberale Antrag ist erst am 1. Fe⸗ bruar eingegangen, der unserige schon am 390. Januar gestellt. Zwei Tage machen im politischen Leben viel aus. (Lachen.) Wir haben aus eigener freier Entschließung unseren Antrag gestellt. Das schafft Ihr Lachen nicht aus der Welt. Dies zeigt vielmehr nur, wie unangenehm Ihnen diese Tatsache ist. Es wäre Ihnen lieber, wenn Sie im Wahlkampfe darauf verweisen könnten, daß Sie

sich als Freunde der Lehrer bewährt hätten, die Rechte aber nicht. Die Lehrer haben erkannt, daß die Fürsorge für sie auch bei den Konservativen ist. Die Lehrer haben jetzt ein

eigenes konservatives Blatt. (Zurufe lints.) Der Abg. Fischbeck macht mir den parlamentarisch nicht gebräuchlichen Zwischenruf: Was zahlen Sie? Wir zahlen nichts dafür. Das Blatt kommt durch das Zusammenwirken der Lehrer mit konservativen Kreisen zu stande. (Zuruf des Abg. Fänch beck: Der Bund der Landwirte bezahlt dafür!) Solche unerhörten Invpektiven weise ich zurück. (Lärm links. Erneute Zwischenrufe; Glocke des Präsidenten. Vizepräsident Dr. Spahn bittet, die Zwischenrufe zul unterlassen.) Wenn Sie die Sache so darstellen wollen, als ob das Blatt minderwertig wäre, dann zeigt mir dies nur, wie entrüstet und traurig die Parteien der Linken sind, daß die Lehrerschaft in dieser Frage, der Zulassung zum Schöffen⸗ und Geschworenenamt, sich an die Parteien der Rechten gewendet hat. (Fortgesetzte Unruhe links.) Sie, Herr Fischbeck, die Sie im Roten Hause mit noch röteren Leuten zu kämpfen haben, sollten sich mäßigen können. Ich stelle fest, daß meine politischen Freunde nur us schultechnischen, rein außeren Gründen in der Kom⸗ mission den Darlegungen der verbündeten Regierungen Gehör geschenkt haben, daß sie aber die Lehrer als besonders geeignete Laienrichter ansehen. (Wiederholte Zurufe des Abg. Fischbeck.) Ich bin mir nicht bewußt, jemanden verletzt oder beleidigt zu haben. Trotzdem benimml sich Herr Fischbeck, als ob er bier im „Roten Hause“ wäre. Durch die Heranziehung der Lehrer würde auch eine Entlastung der gewerblichen Kreise eintreten, oft wird ein Richter aus einer hochdeutschen Gegend in eine plattdeutsche versetzt; in solchen Fällen würde ihm der Lehrer, da er die Volkssprache beherrscht, als Schöffe an die Hand gehen, ihm gewissermaßen als Dolmetscher dienen können. Auch in den kleinen Amtsgerichten wird der ein⸗ zelne Richter, der aus der Mittel⸗ und Großstadt kommt, nicht mit den Vollsgewohnheiten und Anschauungen so vertraut sein wie der Lehrer. Eine gewisse Benachteiligung der Volksschullehrer lag auch darin, daß die Lehrer der höheren Lehranstalten zugelassen sind. Im Namen aller Kommissionsmitglieder, insbesondere meiner volitischen Freunde, protestiere ich gegen die Aeußerungen in der „Sächsischen Lehrerzeitung“, dem Drgan des Sächsischen Lehrervereins, daß bei unserer ursprünglich ablehnenden Haltung irgendwie die

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lassen. (Zuruf des Abg. Dr. Arendt: Das sind Wahlkniffe.) Wir können gegenüber solchen Angriffen wohl bestehen, nachdem gerade wir für die Standesinteressen der Lehrer, eingetreten sind. Ganz besonders bedauere ich, daß auch der „Hannoversche Courier“ diese Gelegenheit wieder benutzt hat, um unvertrethare Wendungen zu ge brauchen. Ein Licheln haben die Aeußerungen des Landtagsabgeordneten Schiffer bei mir verursacht, daß. die konservative Partei nicht un belehrbar sei. Ich empfehle also den Antrag zur Annahme. Abg. Kopsch fortschr. Volkep.) Ich empfinde lebhafte Genugtunng darüber, daß der Vorredner alle (6 inde, die ich in ber Kommission darlegte, übernommen hat: auch Genugtuunng darüber, daß die Lehrer sich als gute Erzieher der Konservatiben erwiesen haben. Auf der

„Neuen preußischen Lehrerverein“ gehe ich nicht weiter ein, aber wem der Abg. Dr. Hahn sagte: „Wir haben jetzt eine eigene Presse“, so wir dies Wort gehört werden im Lande. Der Abg. Dr. Hahn identifiziert sich also mit dem Verein. Bisher war es nicht Sitte, daß eine Standes⸗ vereinigung als Anner einer politischen oder wirtschaftlichen Parte angesehen wurde. Die Bemerkung „Wir sind doch hier nicht im Roten Hause“ sollte wohl mehr ein Angriff auf den Abg. chbeck sein; immerhin geht es im Roten Hause noch besser zu als im Zirkus Busch, wo man über die Minister Aeußerungen hören konnte, die man i gebildeten Kreisen sonst nicht zu tun pfleat. (Zurufe.) Niemand hat angenommen, daß die Regierung etwas Beleidigendes für den Lehrer⸗ stand mit ihrem Vorschlag hat sagen wollen. (Zuruf rechts.) Auch der Deutsche Anwalts⸗Verein hat sich für die Berufung der Lehr zu Volksrichtern ausgesprochen; ebenso habe ich eine entsprechen Zuschrift von einem hoberen Richter aus der Provinz Posen er⸗ halten. Die etwas sehr leichte Auffassung des Kollegen Hahn über die Bedeutung des Unterrichts kann ich nicht unterschreiben: man müßte im Gegenteil diese Gründe der Regierung voll und ganz gelten lassen, wenn nicht vielsach das Gegenteil prakti⸗ ziert würde, und zwar unter Billigung derselben Regicrung. Nach Ermittlung der Lehrerschaft gibt es aber im Jahre eine Menge schul⸗ freier Tage aus nicht schultechnischen Gründen; da ist frei am Tage der Volkszählung, der Viehzählung, der Kontrollversammlung, der Missionsfeste, der Hofjagd in Letzlingen usw. usw. In Berlin gab es einmal drei Tage hintereinander Paradefeiern. Am 21. Januar 1911 fand in Insterburg eine Gemeindeversammlung der Kon

servativen in Stadt und Land statt, für die durch die Lokalschulinspektoren, die Geistlichen, den Lehrern Urlaub be⸗ willigt wurde. Jedenfalls kann die Rücksicht auf die Not⸗

wendigkeit einer Vertretung nicht ausschlaggebend sein. Lehrer Vertrauensmänner der Bepölkerung ihres Wohnortes sind, kann doch nicht bestritten werden; daß sie selbst nicht zu Schöffen und Ge⸗ schworenen berufen werden wollen, ist eine Behauptung, der sämtliche offizielle Erklärungen der Lehrervereinigungen, auch der katholischen, entgegenstehen. Seit langer Zeit hat der Lehrerstand eine Aus⸗ nahmestellung unter den Staatsbürgern eingenommen und darunter geseufzt; wir sind jetzt auf dem Wege, diese Ausnahmestellung zu be⸗ seitigen, ebenso die privilegin odiosa, ebenso wie die ungerecht⸗ fertigte Zurücksetzung. Dazu gehört auch, daß sie in der Ausübung des Schöffenamtes den anderen Staatsbürgern gleichgestellt werden. Auch im nationalen Interesse ist die Heranziehung der Lehrer be gründet. Die Wandlung der Rechten wäre uns noch sympathischer, wenn sie nicht von außen hereingetragen worden wäre, sondern wemn sie von innen entstanden wäre. Das Bündlertum nimmt in dem Rennen um die Gunst der Lehrer die Priorität für sich in Anspruch. Aber schon vor vier Jahren hat der Kollege Heckscher es für zeit⸗

Daß die

gemäß erklärt, die Ausnahmen für die Lehrer aufzuheben. Er erhielt damals Beifall von links. Heute würde er Beifall

erhalten von allen Seiten, mit Ausnahme der polnischen Fraktion.

Abg. Wetzel (nl.): Nur durch den Umfall der Polen und eines Mitgliedes des Zentrums ist in der Kommission der Ausschluß der Lehrer beschlossen worden. In evangelischen und katholischen Lehrer⸗ vereinigungen erhob sich darauf, wenn nicht ein Sturm, so doch eine solche Bewegung, daß auch die Fernerstehenden aufmerksam wurden. Daß die Konservativen ihren Antrag zwei Tage vor uns eingebracht haben, ist nicht entscheidend, es wird keinen guten Eindruck im Lande machen, wenn sich ein Streit um die Priorität erhebt. Die nationalliberale Partei hat schon im Abgeordnetenhaus 1909 einen entsprechenden Antrag⸗ eingebracht. Wir sind in dieser Frage stets konsequent gewesen. Wir werden dem deutschen Volksschulkehrer am besten gerecht werden, wenn wir in ruhiger Sachlichleit auch diese Frage ruhig behandeln. Die Zulassung der Volksschullebrer zu Schöffen in den Jugendgerichten ist ein Fortschritt dieses Entwurfs. Die Lehrer verlangen aber mehr, sie wollen, daß das, was den Lehrern an den höheren Lehranstalten schon zusteht, auch ihnen ge⸗ währt werde, sie wollen heraus aus der Ausnahmestellung, sie wollen verzichten auf ein Privilegium, das sie als ein odiöses ansehen müssen. Es handelt sich hier um eine Frage des Standes und der Standesehre. Entsprechend ihrer gesteigerten Bildung und der Bedeutung der Volks⸗ schule wollen sie nicht schlechter behandelt werden als andere Staatsbürger. Man hat ja auch ihre soziale Stellung durch Zulassung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienst anerkannt. Nicht die Imisten, sondern die preußische Unterrichtsverwaltung hat sich gegen die Zulassung der Volksschullehrer zu Schöffen und Geschworenen ausgesprochen. Ihre schultechnischen Bedenken könnten aber durch eine bessere Organisation des Unterrichts leicht ausgeräumt werden. Die Lehrer können ver⸗ langen, daß sie als vollberechtigte Staatsbürger behandelt werden, und ich hoffe, daß sich aus allen Parteien Schulfreunde finden werden, die diese Forderung als wohl begründet anerkennen werden.

Geheimer Oberregierungsrat Klotzsch: Auch die Regierung sieht in den Volksschullehrern ein durchaus schätzenswertes Material. Es stehen aber ihrer Zuziehung zu dem Schöffen⸗ und Geschworenendienst schwer zu beseitigende Bedenken entgegen. Seit 1874 hat sich nichts geändert. Es ist nur dazu gekommen, daß die Lehrer sich noch mehr organisiert haben, und daß die Anforderungen an sie gewachsen sind. Die Lehrer würden auch keineswegs, wie der Abg. Kopsch meinte, nur auf zwei Tage herangezogen werden, sondern mindestens zu sechs Sitzungs⸗ tagen. Besonders schwierig ist die Heranziehung der Lehrer zum Geschworenenamt. Ich erinnere an die Prpzesse Hau, Breuer u, a. die vier Wochen gedauert haben. (Zuruf: Ausnahmen ) Nein, das kann jederzeit vorkommen. Eine Vertretung ist unter Umständen sehr schwierig zu beschaffen. Wie soll es mit der Vertretung bei Halbtagsschulen werden? Man muß da fragen, ob nicht ein Mittel⸗ weg zu finden ist und nicht die Zulassung beschränkt werden könnte auf Schulen, die mindestens drei Lehrer haben. Jedenfalls müßte im Gesetz oder. in den Ausführungsbestimmungen der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob der Lehrer abkömmlich ist oder nicht.

Nach 7 Uhr erklärt der 3 Vizepräsident Dr. Spahn: Da die Verhandlung morgen nicht fortgesetzt und erst etwa in 3 Monaten wieder aufgenommen werden soll, so entspricht es einem Gebot der Loyalität, die Redner, die sich noch zu dieser, Materie zum Wort gemeldet haben, heute zu hören. Es müssen allerdings dann die folgenden Redner sich etwas mehr Beschränkungen auferlegen. 2

Abg. Frohme (Soz.): Die Wahlrede, die der Abg. Hahn heute gehalten hat, war zu durchsichtig, als daß sich die Lehrer dadutch werden einfangen lassen. Der Ausschluß der Lehrer vom Amt der Schöffen

schon längst zu

und Geschworenen ist um so unbegreiflicher, als sie anderen Ehrenämtern herangezogen werden. 1 Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) Es liegt mir fern, eine Wahlrede zum Fenster hinaus zu halten. Der Abg. Kopsch hat aber keine Veranlassung, anderen Vorhaltungen zu machen. Er selbst sprach von wahltaktischen Rücksichten, Kulturfeindschaft ac. s handelt sich hier keineswegs um eine hochpolitische Angelegenheit, fondern um eine nüchterne Frage der Zweckmaßigkeit. Und weil es sich darum

handelt, so war auch meine Partei schon in der Kommission nicht einig. Unsere Lehrerfreundlichkeit brauchen wir nicht erf zu beweisen. Wir haben sie bereits durch unseren Antrag bekundet, der die Lehrer vor Belästigungen der Pribatklageverfahren be⸗

wahrte. „Zu dem Amnte der Geschworenen und Sch

derslhler 1 dden (s hn P. Tiüte soll ein neuer Titel 7 a eingeschaltet

is 118 ³°) unter der Ueberschrift „Schöffen

Absicht obgewaltet hätte, die Lehrer nicht, sozial aufsteigen zu

bffo * 8 - 9 . Schoösten drängt sich überhaupt niemand. Es ist wahrhaftig kein Genuß

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