w kommt darauf an, ob
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zu treten sein, ob
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8 uziehun . 829. 2 neine Herren 9,von Staatsbeihilfen, abgeholfen werden kann⸗ Aber,
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6 auch diese 2 zial⸗ und Kreisbeh ann mö
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ügenblicklich ist die Mau
wührend a stpreußen mehr oder weniger im Schwinden begriffen, ge in anderen Teilen der Monarchie sehr
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sce W nicht verpflich 8 8 8 S 9 Ma n erpflichtet, denjenigen, denen durch polizei⸗ ser es ahmen Schäden entstehen, diesen Schaden zu ersetzen.
b nicht mruß doch an die Prüfung
fend herauestellen
ang dieses Notst zu scar Heine (nl.): Die Abs verte i gehanehabt. Es s 8
7 n . namwerng aller Parteien zu diesem
Alibei im altung auf d S 11“ n im 8 em Standpunkt, daß hei Eingriffen der 1 salezelgemeinen Interesse den Geschädigten ein Rechtsanspruch deUnker Die Allgemeinheit könnte aber doch wenigstens dort
Fnterefse ug gewähren, wo sie
edrohe nü schädig⸗ daß er dadurch in seiner wirtschaftlichen Existenz
stim g. 5 8 8 sinnneng Gen Saß⸗Jaworski (Pole) äußert sich ebenfalls zu⸗
n dem Antrage.
Ir. Minister g Freiherr Uter für Landwirtschaft, Ne on Schorlemer: Aushrn ine Herren!
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0. G nußtegern 9 Weide befand, und daß zu neh e
nen Ir..n Nretlich 88 teilweise schon den Fu
in erster Linie
mm übri 1 1 Winter aufgespeichert hatten. (Sehr richtig! rechts.) st eim Anch es im allgemeinen zu, daß die Lage der Grenz⸗ däs die er ih 8 der Maul⸗ und Klauenseuche keine schlimmere reickender “ er entlegenen Bezirke. Sie ist nur dann in der Regel
geln die⸗ esen, wenn es uns gelungen ist, durch die getroffenen Maß⸗
die Seuche hat sich
die Tülrte ausgebreitet.
z e Fordo zu treten Forder)
iinanziell eider unerfüllbar. Sie
Aäglichkeit, Uhbern. vor allen Dingen auch an der physischen Un⸗ ds llillionen G 9 im Königreich Preußen würden weit mehr als iegt a chöfte für die Stallkontrolle in Betracht kommen, und
uf der
Hand, daß tatsächlich
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vüfüh ren.
0. 88 möchte
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e nzelne der Vorrat noch so gering,
eines Fä 6 Nes Versuchen und besonders dann zu verwenden, wenn der Erfolg zu üeh hergest gesichert ist. Wenn aber das Serum in größeren
9 . vi⸗ ger 33 E ein wird — und el a
schon bzugeh zu erreichen —, dann würden wir imstande sein, so
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ug di vo i veite eses Serur Uöͤhrz dene inn sodann vertra Borwerken 1 8 anzustechen
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
8 eine größere Mehrzahl von Vieh⸗ müßte die Privatwohltätigkeit eingreifen — d Klauenseuche tats üchlich in ihrem Erwerbs⸗ roht erscheint. Liegt diese Voraussetzung erdings um einen Notstand handeln und dann
orre hen ee Nichtung haben auch die Ausführungen der Ich bin indes im 8 jeines Erachtens genügende Tatsachen nicht ergeben. gerne bereit erfolg der Zusage, die ich bereits früher gemacht habe, Angelegenheit nochmals nach Anhörung der
bezüglich der Grenzbezirke noch folgendes be⸗
un überall da, wo durch die Maul⸗ und Klauenseuche
er vir ünnea 18 in Aktion treten soll! Es klingt etwas hart, behandeln als 8 och auch die ostpreußischen Viehbesitzer nicht anders 8 rheinischen Winzer; der Staat kann immer nur da ie Gefährdung einer größeren Allgemeinheit im Er⸗ hrungszustande vorliegt, wo also wirklich ein Notstand 9 6 (Sehr richtig! und Bravo!) ßlin g (fortschr. Volksp.): Gerade im Innern von Ost⸗ 1 utend zugenommen. Ich möchte doch die Man wirklich n, die einzelnen Fälle wohlwollend zu prüfen und, 8- titer schuld 89 Notstand vorliegt, helfend einzugreifen. Der Vle über Zoch eine Erklärung über den Vorschlag des Abg. ante durgene. Stallkontrolle. Die Zahl der staatlichen Tierärzte Hinzuziehung von privaten Tierärzten ergänzt erumores mit der Bekämpfung der Seuche auf dem K rumbehandlung. Der Standpunkt, den die Regierung
n MiniteBubunft mit diesem Grundsatz zu brechen ist. Ich möchte dier bitten, nicht nur nach der Resolution zu handeln, wenn sich wirklich bei der weiteren Prüfung ein Not⸗ sollte, mit außerordentlichen Mitteln an die Be⸗ andes heranzutreten. perrungsmaßregeln werden manchmal stmin die Abf⸗ b och nicht immer nötig, alle Vor⸗ Fistimmnu bsperrungsgrenze hineinzubeziehen. Erfreulich ist die
1 1 Wenn die Lage der Grenzbezirke bei dem letzten sen iß: ver Maul⸗ und Klauenseuche eine besonders ungünstige ge⸗ 1
Klauenseuche noch zu einer Zeit ausbrach, wo sich das
iehbesitzer genötigt wurden, das Vieh auf den Stall
t lei 1 und Klauenseuche auf die Grenzbezirke zu beschränken, und ewesen: ei dem letzten Seuchenausbruch nur für kurze Zeit der
ing des Herrn Abg. Gyßling, der Stallkontrolle näher
erhaupt eine solche Kontrolle zur Genüge aus⸗
der durückhaltaber bei diesem Anlaß doch mit der Mitteilung nicht
besti en, daß nach den bisherigen Versuchen und auch nach im perae geüußerten Ansicht des Professors Löffler das jetzt 8 in Erfolg verspricht, und daß es, wenn 8 ersuche sich bewähren, voraussichtlich gelingen weiteren Seuchenausbruche das nötige Serum 8 Viehes zur Verfügung zu stellen. Augen⸗
5-b se Maul⸗ aß die Tiere in den Ställen, in deren Umgegend dun Hoffentlich und Klauenseuche ausgebrochen ist, immunisiert und 3 er Seuche geschützt werden können. Die Erfin⸗ us wird ja unter Umständen die ganze Sachlage bei lichen von Maul⸗ und Klauenseuche verändern.
ie Frage gestellt worden ist, ob es zulässig wäre, „deren Stall noch nicht verseucht ist, durch
und wie diesem Notstande, auch
weiteren Prüfung zu unterziehen.
l⸗ und Klauenseuche in den Be⸗
(Sehr richtig!) Wohin sollten
t worden ist, sofort der Staat
hat, ist auf Grund der korrekt. Danach ist der
der Frage herangetreten werden,
Antrage. Leider steht aber die
den einzelnen im allgemeinen
Domänen und Forsten Dr.
darauf zurückzuführen, daß die infolge der angeordneten Sperr⸗
ttervorrat zu verfüttern, den sie
verhältnismäßig rasch auch auf
scheitert nicht allein an der
nicht die nötigen Tierärzte vor⸗
daß es nur möglich ist, ihn in
das ist voraussichtlich in nicht
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aus harmlos und unschädlich.
bekehrt,
Hoffmann, er meint wohl zwei Redner
J.
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Berlin, Sonnabend, den
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Gesichtspunkt als richtig bezeichnen zu müssen, daß eine solche
Uebertragung von einem Vorwerk zum a
nderen selbstverständlich
überall da zulässig erscheint, wo mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Ansteckung doch nicht verhindert werden kann. Das wird also in
der Regel da zutreffen, wo es sich um vers
chiedene Vorwerke eines
Besitzers handelt, wo die Leute von einem Gehöft zum anderen hin⸗ gehen und wo es ganz unmöglich ist, dieselben so abzusondern, daß eine Ansteckung vermieden wird. Wenn in einem solchen Falle sofort die Seuche übertragen wird und das ganze Vieh um so rascher durch⸗
seucht, so ist damit dem Besitzer geholfen keinenfalls geschadet. Nach diesem Grundsatz entschieden werden müssen.
Wenn sodann bemängelt worden ist, daß der Transport von Milch aus Seuchengehöfte
und der Allgemeinheit würde auch in Zukunft
in einzelnen Fällen auch i noch gestattet worden
ist, so ist dagegen zu bemerken, daß das jedenfalls nur da geschehen ist, wo es sich um den Transport von Milch nach Sammelmolkereien ge⸗ handelt hat, welche genügende Vorrichtungen zur Erhitzung von Milch besaßen. Im übrigen hat man sich vielfach darauf beschränkt, die Ausfuhr von erhitzter Sahne zu gestatten, und zwar mit Recht, weil
bei deren Abgabe an die Molkereien die Uebe ganz geringes Maß beschränkt werden kann.
rtragungsgefahr auf ein
Der Herr Abg. Gyßling hat sodann den Gedanken angeregt, ob es nicht wecheaägig sein würde, nach dem alten Rechtsgrundsatz zu verfahren, und diejenigen, welche für die Allgemeinheit leiden, auf
Kosten dieser Allgemeinheit zu entschädigen.
Nach diesem Grundsatz,
meine Herren, ist bereits in den Viehseuchenreglements verfahren!
Nach den Viehseuchenreglements erhebt die P
rovinz eine Abgabe von
allen Viehbesitzern und ersetzt aus dieser Abgabe die Schäden, die bisher bei Rotz, bei Lungenseuchen und bei Milzbrand eingetreten sind und jetzt nach den neuen Bestimmungen im Ausführungsgesetz
zum Reichsviehseuchengesetz auch in den Fällen
von Maul⸗ und Klauen⸗
seuche ersetzt werden sollen. Ich glaube also, daß gerade auf diese Weise dem gewiß richtigen Grundsatz auch durch das Ausführungs⸗
gesetz zum Reichsviehseuchengesetz im Sinne des Antrages der Budget⸗ kommission Rechnung getragen wird. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Ehlers (fortschr. Volksp.): Der Antrag der Kommission ist aus zwei Gründen annehmbar; erstens ist es ein sympathischer
remde, alle Jahre wiederkommen. Die Beiträg
für die Entschädigungen aufkommen, d. h. ist, müssen die Beiträge erhöht werden.
sicherung. Wir haben allerdings schon ein aber sie ist sehr dürftig. Wenn wir generell eine Entschädigung einführen könnten, so würde das allerdings sein, und die Bekämpfung der Seuche würde viel leichter werden. Der Minister machte darauf aufmerksam, da
Beobachtungsbezirken die Preise heruntergehen, auf die Händler zu wirken, daß sie für das aus diesen Bezirken kommende Vieh die normalen Preise zahlen. Als loyaler Staats⸗ bürger bin ich dieser Aufforderung nachgekommen, aber die Antworten, die ich von den Händlern bekommen habe, ermutigen mich nicht
u weiteren solchen Anregungen. Es ist
daß das Vieh aus diesen Bezirken mindest daher nicht die normalen Preise erzielen kann. sch n trage der Kommission zwar zustimmen, aber eine wirkliche Verbesserung
Gedanke, den Bedrängten zu helfen, und zweitens ist der Antrag durch⸗ Ob er praktisch von Wert ist, steht dahin, der Antrag wird Ihnen die Ueberzeugung geben, daß Sie etwas getan haben, aber er wird dem Staate keinen Pfennig kosten. Dem ursprünglichen Antrag Reck sind in dieser Hinsicht die Giftzähne aus⸗ .“ Der Antrag wird wahrscheinlich, wie das Mädchen aus der
e der Viehbesitzer sollen wenn Geld erforderlich Das ist eine Art Ver ne solche Versicherung,
von großem Vorteil
ß in den Sperr⸗ oder und er forderte uns auf,
doch selbstverständlich, ens verdächtig ist und Ich werde dem An⸗
st nur dadurch zu erreichen, daß die Viehzüchter ebenso revidiert
Abg. Dr. König (Zentr.): Am 23. Jant
Graf Spee seine Freude darüber aus, daß sie viel freundlicher zu dem Antrage Reck ausgesprochen habe, als
einerzeit der Abg. Fischbeck. Herr Gyßling rregt. Es ist doch aber eine Freude, zu
werden wie die Fabriken, aber allerdings auf Kosten des Staates.
tar sprach mein Freund sich der Abg. Ehlers
war damals darüber sehen, wenn sich einer
warum sollte also Graf Spee diese Freude nicht aus⸗ sprechen? Und heute hat sich Herr
Gyßling selbst viel
reundlicher über den, Antrag ausgesprochen. Wir bedauern,
daß nicht der ursprüngliche Antrag Re der den richtigen Weg angab. Die Sperrn
üächlich für die vielen Besitzer große Sch
ck angenommen wird, naßregeln bringen tat⸗
üden mit sich, und dafür wäre eine Entschädigung angebracht. T selbst Beiträge dazu zahlen sollen, so ist
schäüdigung. Man sollte gleich den richtigen Weg gehen, die Allgemein⸗ heit den Schaden tragen zu lassen, und in den Etat einen bestimmten Fonds für Entschädigungen einstellen. Volksernährung, in deren Interesse darf die
nichtet werden; es ist also eine Sache der Al nister sagt, nur bei einem Notstand könne der Antrag Reck wollte aber gerade, daß der Staat Viehbesitzer in seiner Existenz bedroht sei, wenn also ein Notstand
Venn die Viehbesitzer dann das keine Ent⸗
Es handelt sich doch um die
Viehhaltung nicht ver⸗ lgemeinheit. Der Mi⸗ Staat eingreifen. Der eingreife, wenn ein
orliege. Der Antrag der Kommission ist nur Zukunftsmusik; wenn
Ein Schlußantrag wird angenommen. Abg. Hoffmann (Soz.) bedauert, durch
zu sein, die Stellung seiner Freunde darzn Zentrum zwei Redner gesprochen haben. E daß auch seine Freunde bereit seien, durch An antrags etwas zu tun, was der Allgemeinheit,
wir uns dennoch auf ihn beschränken müssen, so will ich doch den Minister bitten, so zu verfahren, als ob genommen wäre.
der Antrag Reck an⸗
den Schluß verhindert llegen, nachdem vom r. hätte sonst erklärt,
nahme des Kommissions⸗ aber nicht den Agrariern
Abg. Dr. König (Zentr.): Das ist wohl ein Irrtum des Abg.
Der Antrag der Kommission wird
Es folgt die einmalige Beratung der ie staatliche Hilfsaktion aus 2
wasserschäden im Jahre 1909 Gwisch an der Lahn, Sieg, Leine sowie im Altmark).
von der freisinnigen Partei.
angenommen. Die
Petition von Jerosch und Genossen in Prostken um Gewährung einer Beihilfe aus Staatsmitteln zur 2 verbreitung der Maul⸗ und Klauens erklärt.
zerhütung der Weiter⸗ euche wird für erledigt
Denkschrift über lulaß der Hoch en Rhein und Elbe, Elbegebiet in der
Abg. Tourneau (Zentr.): Der Regierung ist für ihre Tätigkeit
üssen wir das höchste Lob den opferfreudigen
können auf eine solche Truppe stolz sein. Dank anzuerkennen, daß sich der Kronprin toos est 9
3 an
. sowie
und dam
bei den Ueberschwemmungen Anerkennung zu sagen, namentlich aber
Pionieren zollen; wir Es ist auch mit dle Spitze des Hilfs Bereisung des Ueber⸗ Bereisung de Ueber
11.
schwemmungsgebietes sein warmes Herz für die notleidende Be⸗ völkerung bekundet hat. Ich bitte, nochmals zu erwägen, ob nicht auf die Rückzahlung der Darlehen verzichtet werden kann, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Besitzer herausstellt. Dabei kommt namentlich das Eichsfeld in Betracht. Der Staat sollte endlich die Mittel zur Aufforstung des Eichsfeldes bewilligen, denn dies ist der beste Schutz gegen die Ueberschwemmungsgefghr.
Abg. Spinzig (freikonl.): Die Denkschrift gibt uns ein erfreuliches Bild über die Hilfstätigkeit, es ist aber zu bedauern, daß an manchen Stellen die Hilfe nicht schnell genug eingetreten ist. Es sind in manchen Gemeinden am Südabhang des Harzes kleinere Ueber⸗ schwemmungsschäden eingetreten, für die auch eine Hilfe erforderlich ist. Der Strom der Hilfstatigkeit eroießt sich immer nur dahin, wo eine große Katastrophe eingetreten ist, aber die kleinen Wasserschäden sind für die Betroffenen ebenso schwer.
Abg. Dr. von Kries (kons.) : Meine Freunde stimmen ein in den Dank der Vorredner für die Regierung und die braven Helfer in der Not, namentlich rufe ich denen, die ihr Leben eingesetzt haben, über das Grab hinaus unseren Dank zu. Namentlich ist die Tätig⸗ keit des Militärs lobend anzuerkennen. Auch die private Wohl⸗ tätigkeit hat mit großer Schnelligkeit eingegriffen. Uns interessiert hier die Verwendung der staatlichen Mittel. Meine Freunde sprechen der Regierung ihr Einverständnis mit den Grundsätzen aus, die sie bei der Verteilung der Mittel befolgt hat. Namens meiner Freunde He ich, die Denkschrift durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.
Abg. Heine (nl.): So anerkennend die Hilfe des Staates für die betroffenen Landesteile ist, so sind doch auch zur Vorbeugung von Ueberschwemmungen für die Zukunft weitere Maßregeln erforderlich, namentlich die Aufforstung der kahlen Höhen. Anerkennung und Dank verdienen unsere Soldaten. In der Hilfstätigkeit bei den Ueberschwemmungen hat die Bevölkerung gezeigt, daß sie nach dem Wahlspruche handelt: Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr!
Die Denkschrift wird durch Kenntnisnahme für erledigt er⸗ klärt.
Schluß nach 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Anleihegesetz für neue Bergwerksanlagen; kleinere Vorlagen; Etat des Ministeriums des Innern) “
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 6 vom 8. Februar 1911.)
Pest.
Deutsch⸗Ostafrika, In Lindi ist am 16. September ein weiterer, nach vier Tagen tödlich abgelaufener Pestfall im alten Inderviertel in einem Haufe festgestellt worden, in welchem zuvor infizierte Ratten und Mäuse mehrmals gefunden waren. Zufolge Mitteilung vom 10. November waren neue Erkrankungen von Menschen nicht mehr vorgekommen, doch hatten sich unter 935 in der
krankungen (und 51 Todesfälle) festgestellt, in Mekka 24 (26).
Zeit vom 14. September bis 10. November untersuchten Ratten 78 als pestinfiziert erwiesen.
Aegypten. Vom 21. bis 27. Januar wurden 29 Erkrankungen (und 12 Todesfälle) gemeldet, dabon 14 (2) aus Sammalut, 5 (3 aus Kuß, 4 (2) aus Deirut, 3 (4) aus Manfalut, 1 (1) aus Magagha und je 1 aus Menuf und Assiut.
Britisch⸗Ostindien. In den beiden Wochen vom 18. bis 31. Dezember v. J. sind in ganz Indien 11 107 +†. 11 485 Er⸗ krankungen und 9096 + 8892 Todesfälle an der Pest angezeigt. Von den 17 988 Todesfällen kamen 7158 auf die Ver⸗ einigten Provinzen (davon 1873 auf die Division Benares), 2181 auf Bengalen (davon 22 auf die Stadt Kalkutta), 2074 auf das Punjabgebiet (davon 1145 auf die Division Delhi), 1883 auf die Präsidentschaft Bombay (davon 17 auf die Stadt Bombay und 31 auf Karachi), 1312 auf die Zentral⸗ provinzen, 914 auf Rajputana, 708 auf den Staat Mysore, 696 auf die Präsidentschaft Madras, 450 auf Zentralindien, 419 auf Hyderabad, 160 auf Burma, je 16 auf die Nordwest⸗ provinz und auf Kaschmir, 1 auf Coorg.
hina. In Charbin sind vom 5. bis 12. Januar 9 Europäer und 57 Chinesen an der Pest gestorben, außerdem 52 Chinesen tot aufgefunden worden. In Fudjadjen war die Sterblichkeit sehr hoch, es starben Mitte Januar täglich 100 und mehr Personen. Es wird jedoch vermutet, daß diese Gestorhenen nicht durchweg der Pest erlegen sind, sondern daß nicht wenige bei der herrschenden strengen Kälte erfroren sind, besonders da die chinesischen Herbergen in Fudjadjen sich weigern, irgendwie verdächtig aus⸗ sehenden Personen ein Unterkommen zu gewähren. In der ersten Hälfte des Januar wurden auch einige Pesttodesfälle don Stationen östlich von Charbin gemeldet. Die Zahl der in Charbin vom 23. bis 29. Januar an der Pest gestorbenen Personen wird auf 253 angegeben, darunter waren 6 Curopäer; in F udjadjen starben 103 Personen. Auch in der Umgebung dieser Orte sind zahlreiche Pestfälle vorgekommen, hauptsächlich aber außerhalb der ““ während innerhalb dieser nur wenige Todesfälle gemeldet sind. Die Orte zwischen Changchun und Schanhaikwan werden alle als verseucht betrachtet, ebenso Dalny; die getroffenen Abwehrmaßregeln hatten angeblich bisher keinen Erfolg. Bis zum 16. Januar sind in Ehangchun 65 Pesttodesfälle bekannt geworden, in Mukden 55, in Dalny 3, in Kuanning 4, in b anderen Ortschaften zusammen 8 auf der chinesischen Nordbahn sind 2 Personen der Seuche erlegen. Die Fälle in Changchun, Mukden und Kuanning sollen meist Angehörige der eingesessenen Bevölkerung betroffen haben. 1
— Pest und Cholera. 1 Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 18. bis 31. Dezember 22 Personen an der Pest und 30 an der Cholera.
Cholera.
Italien. Vom 19. bis 25. Januar wurden aus 3 Ortschaften der Prop. Lecce 4 Erkrankungen gemeldet, davon 2 aus Taranto⸗ Rußland. Vom 1. bis 7. Januar sind 2 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden, und zwar 1 (2) im Gouv. Feka⸗ terinoslaw und 1 (1) im Gouv. Kasan. 1
Nach neueren amtlichen Mitteilungen sind in den beiden Wochen vom 18. bis 31. Dezember d. J. im ganzen erkrankt (und gestorben): 41 + 6 (17 +. 3), d. s. 19 (13) mehr, als bisher angegeben war; es entfielen danach u. a. auf die Gounvv. Kiew 8,(2), Fekaterinoslaw 12 (6) und Orenburg 23 (12) Erkrankungen (Todesfälle).
Türkei. Vom 16. bis 22. Januar wurden in Smyrna 86 Er⸗
Portugal. Auf Madeira waren bis zum 12. Januar ins⸗
gesamt 1646 Erkrankungen (und 525 Todesfälle) an der Cholera 28. meldet, davon 611 (200) in Fu nchal und Umgegend: auf n g vom 1., his 12. Januar entfiesen angeblich insgesamt 217 Erkr. ik — und 70 Todesfälle. öuöu] trankungen