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ndeshauptkasse z8 Posen
98667] 8 Stadtkasse, namentlich bei Entrichtung von Kom⸗] gebildet wird, dem von dem auf die Begebung der kommene Schein der Lar nnruch aus dem Mit Allerhöchster Ermächtigun erteilen wir hier⸗ munalsteuern, in Zahlung genommen. — 8 Ausgabe folgenden Jahre ab laclich wenigstens 5* tamging snch vorgelegt oder der Anspruch auf⸗ 8 durch auf Grund des § 795 des Vür erlichen Gesetz⸗ Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ Prozent der Ausgabe sowie die Zinsen von den ge⸗ Scheine gerichtlich geltend gem her die gerichklich buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Dem sei denn, daß die Vorlegung 9 8 Fritt eriolgt zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom hörigen später fällig werdenden Zinsscheine zurück. Provinzialverbande bleibt jedoch das Recht vorbe⸗ Geltendmachung nach dem A laufe Fahren. 6. November 1899 der Stadt Mülheim am Rhein zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der halten, nach dem Jahre 1925 eine stärkere als die ist. Der Anspruch verjährt in vier I . die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ Betrag vom Kapital abgezogen. 8 Lvorbezeichnete Tilgung eintreten zu lassen, oder auch S. sind halbjährige sungen auf den Inhaber bis zum Betrage von Die Nummern der ausgelosten, nicht zur Ein⸗ sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldver⸗ Mit dieser Schuldverschreibung re ausgegeben; 4 500 000 ℳ, buchstäblich: „Vier Millionen fünf⸗ S vorgezeigten Schuldverschreibungen werden in schreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die Zinsscheine für die ersten zehn 8 a falls für zehn⸗ underttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel der alljährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls die ferneren Zinsscheine werden ebenschtes . ur Deckung der Mehrkosten, welche bei der Anlage in Erinnerung gebracht. “ dem Tilgungsstocke zuzuführen. jährige Zeiträͤume ausgegeben werden. n Zinsscheinen des Kommunalfriedhofs, bei dem Erweiterungbau Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der. Die Ausgabe einer neuen Reihe vo zsen gegen des Krankenhauses, bei dem Bau des elektrischen lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der erfolgt bei der Landeshauptkasse in nreihe beig⸗ Krafthauses sowie bei der Vermehrung der Geschäfts⸗ Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ Inhaber der Schuldverschreibungen übernimmt der Ablieferung des der älteren insschen der In⸗ räume der städtischen Verwaltung durch Neu⸗ und bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre Staat keine Gewähr. druckten Erneuerungsscheins, sofern m andeshaupt⸗ Umbauten entstanden sind, ferner zum Ausbau von zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im haber der Schuldverschreibung bei dem Lo sprochen Straßen, zur Erwerbung von Grundstücken für öffent⸗ legung, so veroh
. 2 8 8. bider b rt der Anspruch in zwei Deutschen Reichs⸗ und Königli reußischen 2 d vinz Posen der Ausgabe wi t eines che Zwecke, zur Erweiterung der Werftanlagen, zur Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der anzeiger bekannt zu ch Preußischen Staats, mann der Provinz P beim Verlust eines
sur Erweiterung d Ende der 8 hat. In diesem Falle fowie beimaine dem In⸗ rrichtung einer Säuglingsmilchanstalt und zum Vorlegung steht die gerichtliche eltendmachung des Berlin, den 19. Januar 1911. Erneuerungsscheins werden die Zinss indigt, wemn Neubau eines Schulgebäudes für das staatliche Anspruchs aus der Urkunde gleich. 3 Der Minister für Landwirtschaft, haber der Schuldverschreibung ausgehändss Gpymnasium sowie eines Schulhauses für die höhere Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist Domänen und Forsten. er die Schuldverschreibung vorlegt. Mädchenschule. vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Im Auftrage: § 8. genen Ver⸗
Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ Schlusse des Jahres, in dem die für die Zahlung 8 chroeter. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangBermäͤgen liegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage bestümmte Zeik eintritt. Der Der pflichtungen haftet die Provinz mit ihrer des Geldmarktes bei der Begebung mit drei bis vier Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden Minister des Iunern. Finanzminister. und mit ihrer Steuerkraft. Ausferticung vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem gekommener oder vernichteter Schuldvers reibungen In Vertretung: Im Dessen zu Urkunde haben wir diese festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Ver⸗ erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ v. Kitzing. Heinke. unter unserer Unterschrift erteilt. losung jährlich mit wenigstens 1,50 vom Hundert prozeßordnung. Gehhehmigungsurkunde.
. d. 1IIv1.
8 sIwen „Priften.
es Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ Zinsscheine können weder aufgeboten noch für 8S Arseafacen (Faksimilierte Unterschtifen) 98 tilgten E11““ zu tilgen. Die Tilgung kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen M. f. L. I. A. II. c. 60. des Landes⸗ 111“ Mit lieder der hat mit dem auf die Begebung der Anleihe oder Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor F.⸗M. JI. 430. I. 8 hauptmanns.) Landeshauptmann. 2 Uörgvinzicl eines Teiles derselben folgenden Rechnungsjahre zu dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei — 4 — 88 Draihs es. beginnen. dem Bürgermeister anzeigt, nach Ablauf der Frist Muster A. (Wappen der Provinz.) 3 58 Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Provinzialanleiheschein 8 8 88 Ausgefertigt: beauftragten Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der des Provinzialverhandes der Provinz Posen für Zwecke (Eigenhändige Unterschrift des damit bean Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden des Provinzialhilfskassenfonds,... te Ausgabe, Buch⸗ 1 Kontrollbeamten.) währleistung vom Staate nicht übernommen. ggekommene Schein dem Bürgermeister zur Ein⸗ stabe...Nr. ... über .. .. ℳ Reichswährung. “ 1 Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er. Muster B. Zinsschein u“ ““ und Feehsseh Preußischen Staats⸗ S⸗ 1 Ferlaesr ecden 8 dst mächtigung, Senehmigung der Minister ee Rhe. 3 Provinsialec⸗ anzeiger bekannt zu machen. es sei denn, daß die Vorlegung oder die geri ht⸗ für Landwirtschaft, omänen und Fors inzialanleiheschein der uch⸗
den 20. Oktober 1910. liche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist Innern und ö“ cF rsten, des zu dem Provinzialanleihesch 8 Ausgabe B.
3 88 ¹ 3 anuar 1911 bandes der Provinz Posen, ... Minister 1 Innere Der Finanzminister erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ b S. 88 p b ℳ z8 In Vertretung: en 19
e2. 6 * 1 stabe Nr. über ...
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche anzeiger Nr. .. . vom . ten . . . .. .. 8 insen über. .. ℳ.... Holtz T em Sü anase 8 Gemäßheit §. 1. — Pgen Zitsen übe. , Zinsscheines echält Eg Holtz. gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für In Gemäßheit des2 rovinziallandtagsbeschlusses dessen Ru eit vom iheschein⸗
Genehmigungsurkunde. ze njährige Zeiträume ausgegeben werden. Die vom 9. März 1910, “ A agsbeschlusses dessen Rückgabe in der Z lanleibesce
M. d. J. IVb 3544.
M. I. 18 906 II 14 323.
Im Auftrage: Heinen.
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2 in wer b ufnahme einer An⸗ die Zinsen des vorbenannten Provinzia Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen 18 leihe von 40 000 000 ℳ, bekennt sich 1 8 ö
b 3 der vinzial⸗ für das vom. Ften bei der Stadtkasse in Mülheim am Rhein gegen Ab⸗ verband der Provinz Posen durch diese fid sdengal- 8 8 8n 3 da. mit. “ 5
.—lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten haber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens bei der Landeshauptkasse zu Posen und Regierungsbezirk Cöln. Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inha er der des Glaäubigers unkündbaren Darlätensschunl 1 bekannt vene hecdgfasse au feen , Schuldverschreibung Schuldverschreibung bei dem Bürgermeister der Aus 1“ ℳ, welche mit 3 oder 3 ⅛ oder 4 0% Posech den en erschriften) r Stadt Mülheim am Rhein 1“ widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim lährlich zu verzinsen ist. 2 (Trockenstempel (Faksimilierte Untersch n .Ausgabe, Buchstabe 1““ Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ 1 § 2. des Landess b jit sieder⸗ e Mark Reichswährung. scheine dem Inhaber der S uldverschreibung aus⸗ Die ganze Schuld wird durch Einlösung auszu,. hauptmanns.) Landeshauptmann. M gvintia Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. losender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf töschuse⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ von Schuldverschreibungen getilgt. Für jede Aus⸗ - lis Innern und der Finanzen vom Oktober 1910 pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen gabe, deren Betrag und Zinssuß der Provinzial Der Anspruch aus diesem Zinsschein dEn (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer und mit ihrer Steuerkraft. . ausschuß festsetzt, wird ein Tilgungsstock gebildet, dem Ablaufe von vier Jahren vom fällig 6 Staatsanzeiger vom. 16“ . .1910). Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung dem von dem auf die Begebung der Ausgabe fol⸗ Jahres ab, in welchem der Zinsanspru . dem öö vom Bezirksausschusse des unter unserer Unterschrift erteilt. genden Jahre ab jährlich wenigstens ein Prozent worden ist, wenn nicht der Zinsschein vo fen zn öln genehmigten Beschlüssen der Stadtver⸗ Mülheim am Rhein, (Datum). der Ausgabe sowie die Zinsen von den getilgten lauf dieser Frist der Landeshauptkasse in „2 dnetenversammlung zu Mülheim am Rhein vom (Trockener Stempel der Stadt Mülheim am Rhein.) S uldverschreibungen zuzuführen sind. Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vo Jahle . Juni und 9. September 1910 über die Auf⸗ Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungskommission. Geschieht die Tilgung durch Auslosung, so ist diese so verjährt der Anspruch innerhalb gwesgo sagul⸗ nahme einer Anleihe von 4 500 000 ℳ bekennen sich (Faksimile.) (Faksimiles.) im Monat Januar vorzunehmen. Dem Provinzial⸗ nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Ariprucs der unterzeichnete Bürgermeister und die von der 8 Ausgefertigt: verbande bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach steht die gerichtliche Geltendmachung des 1“ eeteneese (Eigenhändige Unterschrift des Kontrollbeamten.) 8 Jahre “ eine stärkere als die vorbezeichnete aus der Urkunde gleich. — g ens der Stadt Mül⸗ — Tilgung eintreten zu ämtli f Rhein durch diese, für jeden Inhaber Rheinprovinz. lün Nee eslentoder aach sämkliche 85
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eim dur b Regierungsbezirk Cöln. im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf ein⸗ Muster C. Er sschein nmzial⸗ MFültige Schulzverschreicung su einer von dem Gläu⸗ Zinsschein. mal zu Kindigen. Pie Ghuch dil hrechche “ Phrcrinj biger Aunkündbaren Darlehnsschuld — ... te Reihe ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke anleiheschein des Provinzialverbandes 2 “ 8 8 1““ vom Hundert jährlich zu r e oersches huns Däüht. hsH zuzuführen. Posen, ... te Ausgabe, Buchstabe .. Nr⸗ 5 — “ b am Rhein... . e Ausgabe, Buchstabe . . .. § 3. über ℳ. en deg Die Gesamtkündigung der Anleihe sowie eine Ver⸗ ö“ über ℳ zu vom Die ausgel 1u—8 8 — ält gegen date⸗ 8 1 8 eine 1 gelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ Der Inhaber dieses Scheins erhält geglanleil⸗ “ der Tilgung seitens der Stadt ist für die Hundert Zinsen über ℳ 3. verschreibungen werden “ dun. Rückgabe zu der , Schane Propintialeg 8 1s ün zehn Jahre nach Aufnahme der Anleihe aus⸗ Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen Ausgaben, Buchstaben, Nummern und Beträge so⸗ schein die .. . . te Reihe von ingscheinen la ge 8 8 dessen Rückgabe in der Zeit vom . ten . . .. . wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er⸗ Jahre von 19 .. bis 19 .. nebst Erneuer nich 11“ Aütaef nace denr gegchelshten ghede 8 8 säh. der vorbenannten Schuldverschreibung folgen soll 6ffentlich bekannt gemacht bei der Landeshaupikasse in Posen, soshngte 82 . 2 S 4 4 . 8 2 n auszulosender Schuldverschreibungen von dem aus die — 8 Eübe 8 3 28 ben “ 8 wo ch oesauntmachung erfalgt Feri Monate vor Inhaber der Srch e,
1 8 . m ℳ 3 dem Zahlungstermine in dem Deut een Reichs⸗ dem Landesh Provinz oseng⸗ 8 Begebung der Anleibe oder eines Teiles derselben bei der Steseec in Mülheim am Rhein oder bei] Königlich Preußischen 11““ hc 8 Arund W“ sowie beim. 2 89
folgenden Rechnungsjahre ab innerhalb längstens.. den etwa sonst bekannt gemachten Zahlstellen. blätt Königli Regi insscheinane .. Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Mülheim 1 Rhein, vemachten 8 Fftasg ö1“ Regierungen zu Posen und dieses Scheins werden die neuen 8 5 duncg
- 8 8 n Bromberg, in dem Posener Tageblatt und der Erneuer gsschei Inhaber Tilgungsstock gebildet, welchem jährli wenigstens (Trockener Stempel der Stadt Mülheim am Rhein.) oofener Zeitun endlich i 8 FPere e. 111“ r den zug 1,50 vom Hundert des Anleihekapita s, sowie die Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungskommission. Rass. 8 C “ Fhündict, nene 1 1“ getilgten Schuldverschreibungen zu⸗ SFeßsimile,⸗ z dief „Vafhrniles) 8 SWind dis Tilgung der Schuld durch Ankauf von Posen, den⸗ ten 1 1 rscheifte iufüh . 1““ Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit zuldverschreibun b ist die nstempel (Fatsmilierte Unterschitn.. Die Verlosung geschieht im Monat . . . . . . . . dem Ablaufe von vier Behin vom Schlusse des Angabe 1c “ “ se it dicses sünter (Erocenstempel Fatsimilierte zits
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jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Rechi Fahres ab- 8 vom g ften S uldverschrei⸗ des Landes⸗ K 9 jitglieden 1 vorbehalten, nach Ablauf von zehn Sehben nach 8 richt 8 Ben Pen vhe chafilnh ser büüse büngen Bem nkauf in giescher Wehse hauptmanns.) Landeshauptmann. Igeagas Aufnahme der Anleihe eine stärkere Lilgung ein. Frist dem Bürgermeister in Multeim am Rhein Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird 1nh. treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ an dessen Stelle von dem Provinzialausschusse mit gurfuns besindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kün⸗ legung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Genedini ung des Königlichen Oberpräsidenten ein Vorstehende miniften 7' Genehmigungg 9eg digen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ anderes Blakt bestimmt. wird bin e ministerielle Anlagen gemdunch sn Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ § 4. Abf h den Zzugehö 18geE, fetzbuchs hier
Die Verlosung der Schuldverschreibungen geschieht spruchs aus der Ürkunde gleich. Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zffenaüch 85 E11“ bie 8 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters oder des von 2— — zurückzuzahlen ist, wird es in halbjährlichen Terminen Pose * 8* 18b ge 88 1911. ““ Posen ihm beauftragten Beigeordneten durch die Schulden. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln. am 1. Jannar und 1. Juli mit drei oder dreieinhalb D 8 en 11. Februar der Proviusz tilgungskommission in einem wenigstens vierzehn 3 . Erneueru ngsschein oder vier Prozent jährlich verzinst. 8 3 kandeshauptmann Fier Tage vorher durch die nachstehend bezeichneten für die Zinsscheinreihe Nr. .. zur Schuldver⸗ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er⸗ J.⸗ 8 59,17. 8. Ns Bläͤtter bekannt zu machenden Termine. Ueber die schreibung der Stadt Mülheim am Rhein . te Aus⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins. X.Nr. A. S. 591/11. Verlosung wird ein von dem Bürgermeister und den gabe, Buchstabe .... Nr. .. . über. öa. falgt, bezw. dieser Schuldverschreibung bei des [81981 8 chung; de. der Kommission zu unterzeichnendes Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Landeshauptkasse zu Posen, und zwar auch in der 1 3 Bekanntmachuieshen. er Stc o Tade Kga. Gerinigten Schulhver.—nbebete mteiher encca fehnicverhreihung die vach dem Cintate des Fällgtenslermins folnenden Zur planmädsaen Kileang der Grstr aueh⸗ schreibungeit werden üt Heh See ““ usscheinen für die Jahre Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals 17. d. Mts
ü anleihescheine sind am e dazu worden:
19. bis en eingereichten Fe Fen wessehrgsg sind auch di eine der späteren Peligteitstermine 1) von den auf Grund
5 1 8 8 n „vo iums pälz staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, 19. nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in gehörigen Zinss⸗ riwilegiug. M an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich Mülheim am Rhein oder bet den etwa sonst bekannt E11“ Für die sehlenden Zinsscheine wird 1. 251 8 2 von iheschen⸗ bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt gemachten Stellen, sofern nicht der Inhaber der der Betrag vom Kapital abgezogen. ² wird 1. September 1878 SI. en Anle 28 spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine Schuldverschreibung der Ausgabe bem dem Bürger⸗ 888 datierten 2 ½ prozentig „ 2179 2 in dem Deutschen Reichs und Königlich Preußischen meister widersprochen bat. In diesem Falle sowie Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibu I. Ausgabe: 225 à Nt, 29 1 Staatsanzeiger, in dem Amteblatte der Königlichen beim Verlust dieses Scheines werden die neuen lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren - 8. 10 Stück Buchstabe⸗ 1900 ℳ, 5959, 89 Regierung zu Cöln, in der Kölnischen Zeitung und Zinsscheine nebst Erneuerungsschein den 8 nach dem 308 329 295 418 459 479 à r. 505 50
8n “ 8 ¹ u Inhaber Rückzahlungstermine, wenn ni ie Schuldherf ren 395 4 5900 bie dem 1““ am Rhein erscheinenden amt⸗ 8 ehulnherscercwung kausgehändigt, wenn fung par dem Plblanf den greit HaFrhüdveschct 1. 9 1 “ 1894 191955 2002 ichen Loka 2 4 8 vorlegt. uptkasse zu Posen zur Einlö 8 vHS 9 150 1179 12 2 * 2162 252 18 & Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Mülheim am Rhein, (Datum). banpfrasse Vosemch anöfäig bocpelnt wird. . 2 Stück Buchstabe C Na.2. Priwitegaus Schuldverschreibungen b so wird dies unter (Trockener Stempel der Stadt Mülheim am Rhein.) in 2 Jahren von dem Ende der Vorle r Anspruch 2) von den auf Grund .2 II.*
; 8 . 2 n Jnus 1 8G n u Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungskommission. Der Vorlegung steht die gerieellz gungsfrist an. 26. Juni 1888 ausgegebenen, escheine vs alsbald nach dem Ankauf in Feeherges (Faksimile.) (Faksimiles.) 8 des Ansprus ng st 85 Uienchelihe Geltend machung datierten 3 ½ prozentigen Anleih 96 8; 009 bekannt gemacht. Geht eins der Bean St 5 [98480 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorle ungsfri C Nr. 9856 109Ile iums r ein, so wird an dessen Ste Geneh — 5 8 edlan hböchf . dier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine ee- st 2 Stück Buch stabHeund des Pripsg. Heinet verordnetenversammlung mit 1n galg e d ei erhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ Schlusse des Jahres, in welchem die für die Bah em 92 von den auf C rua; en, von leihe 1 Königlichen Regierungspräsidenten in Cöln ein auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz. bestimmte Zeit eintritt. Zahlung 1. Februar 1893 ausgegentigen An 00% anderes Blatt bestimmt. das Kapital 1ue lund des Artikels § der Königlichen Verordnung 1893 datierten 3 ½ pro⸗ Bis zu dem Tage, an dem hiernach das Kapital zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom
86. Das Aufgebot und die Kraftlosertl
Die Auszahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe trage von 20 000 000 ℳ, in Worten:
D ie des Kapitals Milli , für die Zweck Sgn d5 ufgeb ü 8 nt der fällig gewordenen Zinsscheine, die des Sh eah Müllionen Mart für die Zwecke des Provinzial⸗ kraftlos erklärt werden. Do 8 L. büach. für 1900 datierten 8 vrozeilung: Nr. 2109 heer S chuldverschreibung na⸗ Die Scurdvers chreib 8 Inhaber von Zinsscheinen, welcher den V sherigen IV. Ausgabe 3. chstabe *½ 1944 219 Kennwerte bei der Stadtkasse zu Mülheim am lieDien Wulc rj reibungen sind nach dem an⸗ dem Ablauf der vierlährigen Vorlegun sfeiser ust vor a. 10 Stück 3 91850 21 3 8 hein oder bei den etwa sonst bekannt gemachten lieg lich zu verzinsen nfert geng mit 3, 3 ½ oder 4 % Landeshauptmann der Provinz Poseng rist bei dem 21726 21860, 2138 8 Nr. 22 SG Zahlstellen und zwar — in der nach dem Eintritte jähr s6 rinsen 88 in der Weise zu tilgen, Ablauf der Frist der Betrag der an emelbeigt, nach 22069 à 1000 ℳ, chstabe E 937 es Fäͤlligkeitstermins folgenden Zeit. Die fälligen daß für 1 sneialu g e, deren Betrag und Zinsfuß scheine gegen Quittung ausgezahlt eldeten Zins⸗ p. 11 Stück 82. 909928 22 Zinsscheine werden bei allen Zahlungen an die der Probinzialausschuß festsett, ein Tilgungsstock! spruch ist ausgeschlossen, menn doe⸗ iander 89 23269 Sng 2300 ℳ, ge⸗ 1 23258 34 à
nd de b 1 88 8 enen, ih „Zwanzig Zinsscheine können weder a 1. Februar 1893 auggegeb 1 Anle
: 00 à 10050 . IV. Ausgabe 1. Abteilunger 13690, 19 2001 8 1 jäbrli .... und 16. November 1899 dem Provinzialvert 1 ärung abhand d chstabe A 18143 nnms hün eichten ist, wird es halbjährlich am — im Provinzialverbande der gekommener oder vernichteter dvere, bhanden a. 1 Stück Buchs Nr. 1813 legiums he 2 “ heute an gerechnet, mit ... . vom Previns Posen die Genehmigung zur Ausgabe von erfolgt nach Vorsahrnü b SFchutgberschreibungen b. 1 Stück Buchstabe 8 8 Prhn nen Humdert jährlich verzinst. chuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ prozeßordnung. 3 „der Zivil⸗ 4) von den auf Gru voeihesche