1912 / 289 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Schlusse des Rechnungsjahres 1909, sodaß r1 ßerlich betrachte eine Verminderung um 191 Millionen Mark in dieser Zeit ein⸗ getreten ist. (Hört, hört! rechts und im Zentrum) Es darf aber nicht außer acht gelassen werden, daß ein Betrag vorschußweise aus ordentlichen Mitteln be⸗ stritten worden ist, und daß wenigstens ein Teil dieser Summe früher oder später im Wege der Anleihe wird begeben werden müssen. Dabei brauchen Sie aber nicht zu befürchten, wie es die Presse zum Teil getan hat, daß nun im nächsten Jahre die Anleihe den Betrag von 5 Milliarden Mark erreichen oder überschreiten werde. Das wäre nur dann möglich, wenn die zur Verfügung stehenden Kredite voll ausgenützt würden, was nicht beabsichtigt wird.

In diesem Zusammenhange sei auch des Kursstandes der Reichs⸗ anleihen gedacht, der, wie Ihnen bekannt, eine recht ungünstige Ent⸗ wicklung genommen hat. Die 3 ½⸗ und 3 prozentigen Anleihen haben im Kurse in den letzten Jahren wieder eine ganze Reihe von Pro⸗ enten verloren. Daran war aber nicht etwa ein Sinken des inneren Werts dieser Anleihewerte schuld, nicht etwa eine Verminderung des Kredits des Reichs, wozu nach der Finanzlage ja gar kein Anlaß ge⸗

ten wäre, im Gegenteil haben unsere Reichspapiere sich anläßlich zußerer Krisen noch letzthin ebensogut und besser behauptet als die

apiere anderer großer Staaten. (Hört, hört! rechts und im sentrum.) Der Grund für das Sinken des Kurses ist ein all⸗ semeiner, wesentlich wirkt dabei mit die Inanspruchnahme ses Kapitals für andere wirtschaftliche Zwecke und die daraus esultierende Steigerung der Ansprüche auf Verzinsung. Jeden⸗ alls bildet dieser Umstand einen Faktor, der bei der Kurs⸗ bewegung der Staatsanleihen nicht ausgeschaltet werden kann, ebensowenig wie etwa sonst bei der Preisbildung einer Ware das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Wenn daher von den zahl⸗ reichen Vorschlägen, die uns unterbreitet worden sind und die auf eine Hebung oder wenigstens Stabilisierung des Kurses hinwirken wollen, keiner voll befriedigt, so darf das nicht Wunder nehmen. Jedenfalls aber kann ich Ihnen die Versicherung geben, daß die Bewegung der Kurse von uns aufmerksam verfolgt wird und daß alle Vorschläge, auch wenn sie auf den ersten Blick nicht ganz einwandfrei sein sollten, einer sorgfältigen Prüfung unserseits sicher sind. Die einzelnen Vor⸗ schläge selbst möchte ich hier, weil das zu weit führen würde, nicht erwähnen. Ich glaube, daß sich im Laufe der Elatsverhandlungen wohl Gelegenheit bieten wird, über den einen oder anderen dieser Vorschläge zu verhandeln.

Ehe ich mich nun zu dem Dreimilliardenetat des Jahres 1913 wende, wollen Sie mir gütigst gestatten, mit einigen Worten die Vorgänge aus dem Frühjahr dieses Jahres zu streifen. Das Vor⸗ gehen der verbündeten Regierungen anläßlich der Finanzierung der Wehrvorlagen hat nicht nur hier im Hause manche herbe Kritik er⸗ fahren, sondern es ist auch hinterher noch Monate hindurch bis in die letzte Zeit hinein teilweise lebhaft umstritten worden. Ich will den Streit hier nicht neu anfachen, insbesondere will ich die meines Erachtens in der Presse etwas zu leichthin mit Ja beantwortete Frage ganz aus dem Spiel lassen, ob denn wirklich eine im Frühjahr dieses Jahres eingeführte Erbschaftssteier be⸗ kanntlich eine Steuer, die später als irgend eine andere in den Beharrungszustand hineinwächst die Jahre 1912 und 1913 finanziell schon wesentlich hätte beeinflussen können. Eine Er⸗ örterung hierüber wird jetzt umsomehr unterbleiben können, als ja die Frage durch die Annahme der lex Bassermann⸗Erzberger eines großen Teils ihrer Bedeutung entkleidet ist und als sowohl hier im Hause wie bei den Regierungen Einmütigkeit darüber besteht, daß die Finanz⸗ gesetzgebung der letzten Jahre in einer Reichsbesitzsteuer ihren Abschluß finden soll. Ich möchte mich auch heute noch nicht darüber auslassen, welche Form diese Steuer annehmen wird. (Heiterkeit.) Es wird sich das, glaube ich, deshalb schon erübrigen, weil durch die Debatten hier im Hause und durch gelegentliche Auslassungen der Regierungen so viel dargelegt ist, daß es sich nicht um eine Sondersteuer irgend⸗ welcher Art, sondern nur um eine allgemeine entweder auf dem Ge⸗ biete der Vermögensbesteuerung oder der Erbschaftsbesteuerung liegende Abgabe handeln kann. (Sehr richtig! links.)

Aber eine tatsächliche Mitteilung möchte ich Ihnen machen dahin, daß eine über die Lösungsmöglichkeiten im Reichsschatzamt aus⸗ gearbeitete Denkschrift seit einiger Zeit den Bundesregierungen vorliegt, und daß maßgebende Verhandlungen über den Gegenstand stattfinden werden, voraussichtlich noch ehe die Herren von der Weihnachtspause an ihre Arbeit zurückgekehrt sind.

Aber weshalb ich auf die Vorgänge vom Frühjahr zurückkommen wollte: gegenüber den vielen eine Mißdeutung zulassenden Auslassungen in der Presse über die Haltung der Regierung muß ich deren Stand⸗ punkt noch einmal festlegen.

Tatsache ist, daß damals die Regierungen und mit ihnen schließ⸗ lich der Reichstag sich dafür entschieden haben, daß ein Teil der ein⸗ maligen Auslagen für die Wehrvorlagen aus den Ueberschüssen des

Jahres 1911 bestritten werden soll. Auch wer das grundsätzlich für falsch hält, wird sich doch mit den Beschlüssen der gesetzgebenden Körperschaften abfinden müssen. Im übrigen aber sind alle erhobenen Einwürfe unbegründet. (Sehr richtig! im Zentrum.)

Es ist unrichtig, daß wir damals den Einnahmeetat künstlich zurechtgemacht, daß wir die Einnahmen dem Bedarf angepaßt hätten. Nein, nicht dem Bedarf haben wir sie anzupassen gesucht, sondern den realen Verhältnissen (sehr richtig! im Zentrum), und eine Er⸗ höhung der Einnahmen war damals möglich, weil die Feststellung des Etats sehr viel später erfolgte als sonst und weil man darum auch schon weiter blicken konnte, als das in anderen Jahren der Fall ist.

Unrichtig ist es ferner, daß um Ostern 1912 herum ein Um⸗ schwung in der Finanzpolitik der Regierung eingetreten sein soll⸗ Wenn ich damals von dieser Stelle erklärt habe, daß es bei einem außerordentlich hohen Ueberschuß von einer Viertelmilliarde Mark nicht bloß nach staatswirtschaftlichen, sondern auch nach privatwirt⸗ schaftlichen, auch nach kaufmännischen Grundsätzen zulässig sein müsse, etwa eine Achtelmilliarde das Finanzexposé zu den Wehrvorlagen gibt den Betrag genauer auf 138 oder rund 140 Millionen Mark an für plötzlich hervorgetretene einmalige außerordentliche Ausgaben zu verwenden, so lag eben in dieser Verwendung eines Teils der Ueber⸗ schüsse zu einmaligen Ausgaben die einzige wesentliche Abweichung von dem damals bestehenden Zustand. Scheiden wir diese rund 140 Millionen, die nun einmal von den gesetzgebenden Faktoren für die Wehrzwecke reserviert worden sind, hier aus, so sind die Richt⸗ linien für die Verwendung der Ueberschüsse, für die Ver⸗

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g zusgaben auf den ordentlichen und den außerordentlich Etat, für das Anleihewesen und für die Schuldentilgung genau die⸗ selben geblieben wie bisher.

Ich darf für den vorliegenden Etat die Zensur in Anspruch nehmen, daß er sich an Solidität mit jedem seiner Vorgänger messen kann. (Sehr richtig! im Zentrum, Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich hege den inständigen Wunsch, aber auch die feste Hoffnung, daß es trotz aller entgegenstehenden Schwierigkeiten dem jetzigen und den künftigen Schatzsekretären mit Unterstützung des gesamten Reichstags gelingen wird, an den Grundsätzen einer gewissenhaften Finanzpolitik dauernd festzuhalten. Ist das der Fall, dann werden allerdings die Etats der nächsten Jahre wegen der völligen Ausschaltung der An⸗ leihen zu nichtwerbenden Zwecken noch solider sein als der gegen⸗ wärtige.

Wie die bisherigen Grundsätze in Verbindung mit dem Finanz⸗ plan der Regierung sich in die Praxis umgesetzt haben, ersehen Sie aus dem Ihnen vorliegenden Etat. Zunächst die Ueberschüsse. Als Verwendungszweck für die Ueberschüsse von 1911 gibt § 4 des Etatsgesetzes an: die Deckung der einmaligen Ausgaben der Heeres⸗ und Flottennovelle, die Abbürdung der Vorschüsse der Militär⸗ und Marineverwaltung, die Deckung der nach den Anleihegrundsätzen künftig auf den ordentlichen Etat zu übernehmenden gemeinschaftlichen Ausgaben der Etats von 1911 und 12, die Tilgung derjenigen Anleihen, auf welche die gestundeten Matrikularbeiträge aus den Jahren 1906 bis 1908 sowie die Fehlbeträge aus den Jahren 1907 und 08 über⸗ nommen sind.

Von den einmaligen, auf der letzten Wehrvorlage beruhenden Aus⸗ gaben für Militär und Marine sind nun 81 Millionen Mark auf die Ueberschüsse übernommen worden. Um jede Spur von Schönfärberei zu vermeiden, will ich selbst darauf hinweisen, daß hier die einzige Stelle ist, an welcher eine Kritik gegen den Etat scheinbar mit einem gewissen Recht einsetzen könnte. Die Summe erscheint allerdings für das erste Jahr der in Betracht kommenden Periode hoch. Aber es scheint dies nur so. Zunächst nehmen überhaupt in den nächsten Jahren die einmaligen Ausgaben für die Heereszwecke ab. Sie be⸗ tragen im zweiten Jahre nur noch zwei Drittel und im dritten Jahre nur noch ein Drittel der für das erste Jahr berechneten Summe. Sodann sind einzelne Ausgaben, die für eine spätere Zeit vorgesehen waren, vorweg genommen, und es wird insoweit der Etat der künftigen Jahre entlastet. Endlich aber kommt in Betracht, daß das Jahr 1913 deshalb nicht so viel aus ordentlichen Mitteln bei⸗ steuern kann, weil wir in diesem Jahre für den Bau des Nord⸗ ostseekanals die hohe Rate von 56 Millionen eingestellt haben, während der Bau darüber hinaus im ganzen nur noch 30 Millionen erfordert, die überdies vielleicht auf mehrere Jahre sich ver⸗ teilen lassen. Auf die Ueberschüsse braucht also in späterer Zeit nicht mehr in dem Maße zurückgegriffen zu werden, wie heute, und die Gesamtsumme der von den Ueberschüssen von 1911 für die Heereszwecke zur Verfügung stehenden Beträge, also die Summe von 140 Millionen, wird überhaupt hierdurch nicht berührt. Ziehen wir diesen Betrag von rund 140 Millionen von den Gesamt⸗ überschüssen von rund 250 Millionen Mark ab, so ergeben sich rund 110 Millionen, welche für den nächsten vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwendungszweck, d. i. für die Abbürdung der Vorschüsse der Heeres⸗ verwaltung zu Vorausbeschaffungen und die Bereitstellung von Be⸗ triebsmitteln für die Marinebekleidungsämter verfügbar werden, wovon indes nach Seite 11 des Etats der allgemeinen Finanz⸗ verwaltung nur 106 Millionen in Anspruch genommen werden.

Daß das Gesetz bei der Aufzählung der Verwaltungszwecke die Abbürdung dieser Vorschüsse der sonstigen Schuldentilgung voranstellt, ist kein Zufall. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Schuld allerdrückendster Art. In der Tat bestand bisher der vom etats⸗ rechtlichen Standpunkt nahezu ungeheuerliche Zustand, daß in den Erläuterungen zum Etat mit einer festen Ausgabe von über 100 Millionen Mark gerechnet wurde, während im dispositiven Teil hierfür gar keine oder ganz minimale Deckungsraten vorgesehen waren. Das Bedenkliche dieses Verfahrens ist schon in der Denk⸗ schrift zum Hauptetat für 1912 geschildert worden. Der Vorschlag, der Ihnen jetzt unter Kapital 14 der Ausgaben des ordentlichen Etats unterbreitet wird, befreit das Reich von einer den Schatzanweisungs⸗ dienst schwer belastenden schwebenden Schuld.

Der von den Ueberschüssen alsdann noch verbleibende kleine Rest wird zweckmäßig gleichzeitig mit den etwaigen Ueberschüssen von 1912 seiner Bestimmung entgegengeführt.

Auf dem außerordentlichen Etat finden Sie neben den Auf⸗ wendungen für werbende Anlagen, wie bisher nur in diesem Jahre zum letzten Mal gewisse Kosten der Landesbefestigung und ferner die aus den älteren Flottengesetzen resultierenden Flottenzuschüsse, welche, allerdings mit stark abfallenden Beträgen, auch noch in den Jahren 1914, 1915 und 1916 auf dem Etat erscheinen können

Die für 1913 erforderliche Anleihe setzt sich demnach, wie folgt, zusammen. Die Ausgaben des außerordentlichen Etats betragen für Festungen 12,7 Millionen Mark, Flottenzuschuß 51 Millionen, Post 35 Millionen, Eisenbahnen 17 Millionen, Wohnungsfürsorge 4 Millionen, zusammen 120 Millionen Mark. Dem stehen gegenüber außerordentliche Einnahmen 4,8 Millionen, dann die gesetzliche Schuldentilgung einschließlich der Tilgungsbeträge, die von der Post⸗ und Eisenbahnverwaltung und den Schutzgebieten Togo und Südwest⸗ afrika zu leisten sind, 63,8 Millionen Mark, die außerordentliche Schuldentilgung mit 7 Millionen und der ebenfalls zur Tilgung zu verwendende Münzgewinn mit 10,7 Millionen, sodaß für die Anleihe 33 Millionen Mark verbleiben oder, wenn man den Betrag der außerordentlichen Schuldentilgung, der ja auch als ein Reservefonds für etwaige nachträgliche Forderungen gilt, in Abzug bringt, 40 Millionen Mark. Das sind, je nachdem man die eine oder die andere Zahl zugrunde legt, 10 oder 17 Millionen Mark weniger als im Vorjahr.

Ich möchte bei diesem Anlaß noch dem weit verbreiteten Irrtum entgegentreten, als ob keine wirkliche Schuldentilgung vorläge, wenn gleichzeitig neue Kredite bewilligt und die Tilgungs⸗ beträge zur Abschreibung von diesen Krediten benutzt werden. Das Verfahren ist nur dann anfechtbar, wenn eine Anleihe zu nicht⸗ werbenden Zwecken, eine sogenannte Defizitanleihe vorliegt, und auch dann liegt die Anfechtbarkeit nicht sowohl in der Verwendung der Tilgungsbeträge als in der Zulassung der unproduktiven Anleihe selbst. Handelt es sich aber um werbende, nach kaufmännischen Grundsätzen gerechtfertigte Anlagen, die ja allein in Zukunft noch auf die Anleihe übernommen werden sollen, dann liegt eine echte und

1 8 rechte Schuldentilgung vor, gleichviel, ob man die Summe oder von älteren Krediten abschreibt oder ob man sie 8 nen einer bereits begebenen Anleihe verwendet. (Sehr richtig!) T- Ankoh Daß die Schuldentilgung endlich ebenso behandelt 1

früher, ersehen Sie unter anderem aus dem § 4 des Etataid die der über die gesetzliche und die bereits vorgesehene außerorgdesehe Tilgung hinaus für diesen Zweck auch noch die etwaigen Ueh enttic. des Jahres zur Verfügung stellt. Diese Bereitstellung rechtsena d. nicht bloß aus dem allgemeinen Bestreben, die Schuld n igt sc möglichst herabzumindern, sondern in diesem Falle besonder dech daraus, daß es der Natur der Sache entspricht, wenn die 63 Mine Mark für Festungsbau und Flottenzuschuß tunlichst aus 88 Uiore lichen Einnahmen des Rechnungsjahrs bestritten werden. Neden Beanspruchung außerordentlicher Deckungsmittel in den letzten ie K abgenommen hat, möchte ich Ihnen an einigen Zahlen dartun ahre den außerordentlichen Etat entfielen im Jahre 1910 214 Mi öj Mark, im Jahre 1911 216 Millionen Mark, im Jahre lone 134 Millionen Mark, im Jahre 1913 nach dem Entwurf 120 19. lionen Mark. Ebenso haben sich auch die Beträge fortgesett il. mindert, die unter Abrechnung der außerordentlichen Einnahmen der besondere der Tilgungsfonds, im Wege der Anleihe flüssig hh 2 ing sind. Diese Beträge stellen sich nach dem Etat für 1910 n. ache 171 Millionen Mark, 1911 auf 97 Millionen Mark, 1912 einschli des Nachtragsetats auf 50 Millionen Mark, ohne den Nachtragi⸗ 46 Millionen Mark, und 1913, wie bereits bemerkt, auf 33 Millionen Lete Ist so das in den letzten Jahren aufgestellte Anleiheprogramm ah gehalten worden, so ist auch das Ziel, neben der Wohnunggfütsen nur die Ausgaben für unsere produktiven Verwaltungszweige nccgas Anleihe zu übernehmen und auch diese Beträge tunlichst 1 a Rahmen der Tilgungssumme zu halten, um ein bedeutendes näss erückt. 88 8 Der Münzgewinn, der ebenfalls der Schuldentilgun geführt wird, ist mit 10 ¾ Millionen gegen 20,2 Millionen ark Jahre 1912 beträchtlich herabgemindert. Der Unterschied in hauptsächlich auf der Einschränkung der Silberpräguneun Die starken Prägungssummen der letzten Jahre 1909 50 gen. lionen, 1910 40 Millionen, 1911 42,5 Millionen 9Ml mit den für das laufende Jahr eingeleiteten Pra ahen von 32,5 Millionen den Silbervorrat der Rei chg band ha durchschnittlich mehr als 300 Millionen Mark gesteigert. Nimme wah für das Maß der Prägungen lediglich das Verkehrshedürfn;” nh Richtschnur, so ergibt sich hieraus mit Notwendigkeit eine Ein als für die nächsten Jahre. Im Etatsansatz ist eine Prägem 20 Millionen Silbermünzen zugrunde gelegt, von der mit Zustinn von des Bundesrats 15 Millionen in Dreimarkstücken, 3 Millionenen Zweimarkstücken und 2 Millionen in Einmarkstücken ausgebt nh werden sollen. Daneben ist aber, um einerseits das Silbergelh mach ihm im Zahlungsverkehr zukommenden Zweckbestimmung voll 1 8 halten, anderseits aber auch tunlichst genau das Bedürfnis et. Silbermünzen festzustellen, von der Schatzverwaltung Vorsorg, h troffen, daß die öffentlichen Kassen bei Lohn⸗ und Gehaltszahl ie sich neben Kassenscheinen und Banknoten in Zukunft in enn Maße als bisher sich auch des Silbergeldes bedienen. (Sehr an rechts. 1 8 1 den Etats der verschiedenen Ressorts möchte ich Ihnen 5 einige Einzelheiten vortragen. Der Etat des Auswär iier Amts läßt bei einer Verminderung der einmaligen Ausgaben * rund 211 000 bei den fortdauernden Ausgaben eine Steigeru von 253 000 in die Erscheinung treten. Tatsächlich in die Me forderung um 158 000 höher, weil nach ähnlichen Vorgin bei der Armee⸗ und Marineverwaltung in diesem Jahre auch bem Auswärtigen Amt die Ersparnisse in Abzug gebracht worden sind, bei den Auslandsgehältern infolge von Beurlaubung und Os. haltung von Stellen regelmäßig gemacht werden. Es geschah das in dem Bestreben, in dem Etat ein tunlichst zutreffendes von den wirklich zu erwartenden Ausgaben zu geben.

Von neuen Forderungen sei hier wegen des in Betratz kommenden nationalen Interesses erwähnt, daß auch für Förderm deutscher Schul⸗ und Unterrichtszwecke im Ausland 8 Mehrbetrag ausgeworfen worden ist. (Bravo!)

Im Ressort des Reichsamts des Innern, hat den Wüns⸗ des Reichstags entsprechend, der Betrag zugunsten der Hochse, fischerei namentlich mit Rücksicht auf die Lage der Heringsfische eine Verstärkung um 125 000 erfahren. (Bravo!) Für die ben Reich geleisteten Zuschüsse zur Invalidenversicherung ist a Mehr von 748 000 eingestellt. Der Betrag von annäheng 2 Millionen Mark, der als Zuschuß zur Hinterbliebenen versicherung gezahlt wird, braucht nach bisherigen Erfahrungen p diesem Jahre nicht erhöht zu werden; dagegen ist ein stärkeres 9 wachsen für die nächsten Jahre zu erwarten. Für die Unter, stützung der Familien der zu Friedeusübungen 9 berufenen Reservemannschaften wird wieder ein Mehr, 8 zwar in Höhe von 297 000 eingestellt werden.

Unter den einmaligen Ausgaben beim Reichsamt Innern sind auch diesmal für wissenschaftliche, sanite und volkswirtschaftliche Zwecke neue Mittel 2% gebracht. Ich erwähne, um nur eines hervorzuheben, was Vers S von Ihnen interessieren wird, den Fonds für Ausbildung de Schiffsjungen, der von 60 000 auf 100 000 erhöht worden 1 Es geschah dies, um den gestiegenen Bedarf an ordnungsmäßig 8 gebildeten Seeleuten und weiterhin auch den Anforderungen unsere Marine gerecht zu werden. 8

Von Interesse ist ferner der Bau des Kaiser Wilhel Kanals, für den eine Fortsetzungsrate von nicht wenige m. 56 Millionen Mark eingestellt ist. Man ist bestrebt, die Arbeit alh zu fördern, daß der Kanal schon im Frühjahr 1914 au ch für Kn Kriegsschiffe betriebsfähig fertig gestellt ist. Die seinerzeit als. ofe samtbedarf veranschlagte Summe von 223 Millionen Mark fft dens bis auf einen Rest von 30 Millionen Mark aufgebraucht amij

Die Einnahmen aus den Kanal⸗ und Schleppgebühren hab gegen das Vorjahr erhöhen lassen, und zwar um 300 000 26, im ganzen ein Einnahmebetrag von 3,8 Millionen Mark si 1

Mit Genugtuung werden Sle es begrüßen, daß für die 8 12 tung eines Denkmals für die in außereuropäi Kämpfen gefallenen Deutschen weitere Mittel flu 1— worden sind. Es ist das bekanntlich ein Plan, der seinen Ursprung verdankt.

zu.