““ “ 8 1“ 8 — 11““ Etat bewilligt. Wir Sozialdemokraten waren die einzigen, die durch die Tat den Willen zur Opposition zeigten. Wir werden immer für die Aufhebung des Jesuitengesetzes stimmen. Dagegen werden aber die Herren stimmen, die in der Nahe des Zentrums sitzen, die National⸗ beralen. Aber ihr Verhalten paßt schlecht zu der Politik, die sie üßerhalb des Hauses treiben. Wie kann man gegen Jesuiten seine Stimme abgeben, wenn man selbst die Politik der Jesuiten macht? Die Gefahr besteht nicht in den Jesuiten, sondern im Klerikalismus als politischer Erscheinung. In Württemberg waren es gerade die Nationalliberalen, die dem Zentrum fast eine Mehrheit geschaffen haben. Es ist doch eine inkonsequente Politik, wenn man die Jesutten nicht hereinlassen will, aber sie dort, wo sie Einfluß haben, aus Angst vor der Sozialdemokratie unterstützt. Ich will an ein anderes Jubiläum erinnern, an das Jubiläum des ersten deutschen Schützen⸗ festes in Frankfurt. Damals schlug Schultze⸗Delitzsch selbst⸗ bewußte demokratische Töne an. Wie war es vor kurzem nach 50 Jahren? Jetzt sprach Prinz Heinrich von Hohenzollern. Er pries den Gehorsam als Trumpf für das Bürgertum. Wir Sozialdemokraten wollen den Rebellentrotz. Wir wollen die Arbeiter⸗ klasse weiter führen und sie befreien von Klerikalismus, Konservativis⸗ mus und Ausbeutung. Wir wollen sie erziehen zur Freiheit, zur Demokratie und zum Sozialismus.
Abg. Dr. Spahn (Bentr.): Die gegenwärtige Etatsberatung itt für meine Partei augenblicklich zurück hinter der Frage, die der Vorredner zuletzt behandelt hat, hinter der Frage der Auslegung des Fesuitengesetzes durch den Bundesrat. Wenn der Vorredner für die Aufhebung des Jesuitengesetzes stimmen wird, so werde ich ihm dafür dankbar sein und ihm alle die Bosheiten verzeihen, die er gegen uns gerichtet hat. Der Vorredner meinte, wir seien als Regierungstruppe eit 1909 gut einexerziert, und er führte an, daß wir trotz der Duell⸗ frage die Heeresvorlage bewilligt hatten. Die Duellfrage ist noch nicht erledigt. Der Kriegsminister stellte eine Kabinettsorder zuungunsten der Duelle in Aussicht, und diese Kabinettsorder ist noch nicht erschienen. Wir zogen die Mithilfe des Kriegsministers Demonstrationen vor, mit denen nichts zu erreichen ist. Der Vor⸗ redner sprach dann von einer Niederlage des Ministeriums Hertling. Ich habe den Differenzpunkten zwischen Bayern und Preußen in dieser Frage nur eine untergeordnete Bedeutung hegeg und hätte mich deshalb nicht an den Bundesrat gewandt. Der Redner gibt hierauf einen historischen Ueberblick über die Entstehung des Jesuitengesetzes und über die Bundesratsentscheidungen, die in bezug, auf dasselbe er⸗ gangen sind. In der parlamentarischen Geschichte sei es wohl einzig dastehend, daß ein Gesetz dem Bundesrate in bezug auf die Ausführung des Gesetzes so weitgehende Befugnisse gegeben habe wie das Jesuiten⸗ gesetz. Von Bayern sei ursprünglich beantragt worden, daß den Jesuiten die Ausübung Pöpneh Funktionen verboten sein sollte.
Bayern, so fährt Redner fort, hat nun den früheren Bundesrats⸗ beschluß so ausgelegt, daß Konferenzvorträge und auch die Aushilfs⸗ seelsorge den Jesuiten nicht verboten sein sollen. Es traten nun Ge⸗ rüchte auf, die die katholischen Gemüter aufs tiefste erregen mußten. Die deutschen Bischöfe, vor allem die bayerischen, richteten nun be⸗ kanntlich Eingaben an den Bundesrat, in denen sie sich für eine Auf⸗ hebung des Gesetzes im Interesse des konfessionellen Friedens und der religiösen Freiheit (Der Redner zitiert diese Eingaben.) Die Antwort darauf war die bekannte Entscheidung des Bundesrats vom 28. November. Nach feines Interpretation des Jesuitengesetzes soll jede priesterliche oder sonstige religiöse Tätigkeit gegenüber anderen verboten sein. Unter die religiöse Tätigkeit fallen nicht das Lesen stiller Messen, Primizfeiern im Rahmen eines Familienfestes und das Spenden von Sterbesakramenten. Nicht untersagt ist das Halten wissenschaftlicher Vorträge nichtreligiösen Inhalts; die schriftstellerische Tätigkeit wird ebenfalls von dem Verbot nicht betroffen. Ich will nicht untersuchen, inwieweit diese Interpretation vereinbar ist mit früheren Auffassungen des Bundesrats. Was ist denn eine Ordens⸗ niederlassung? Das einzelne Ordensmitglied darf sich im Deutschen Reiche aufhalten. Es kann auch das einzelne Ordensmitglied mit anderen zusammenwohnen, wenn nicht etwa ein einzelstaatlicher Minister sagt: „Halt! Das ist eine Niederlassung!“ Es fragt sich nun, was eine religiöse Tätigkeit ist. Die Seelsorge ist etwas anderes. Es kann z. B. die Frage di egen eden werden, ob Lichtbildervorträge in einer Kirche abgehalten werden können. In evangelischen Kirchen ist dies geschehen; soll es den Jesuiten nicht gestattet sein? Was die Primizfeiern betrifft, so legen die Katholiken ihnen eine ganz be⸗ sondere Bedeutung bei. Sie legen Gewicht darauf, daß sich möglichst viele Mitglieder der Gemeinde daran beteiligen. Fürchtet man etwa, daß junge Männer dem Jesuitenorden beitreten, wenn ein größerer Kreis einer solchen Feier beiwohnt? Die Entscheidung des Bundes⸗ rats wird dem Orden noch viel mehr Mitglieder zuführen. Man hat erwartet, daß der Bundesrat, wenn er schon nicht für eine Auf⸗ hebung des Restes des Jesuitengesetzes sich entscheidet, wenigstens das bestehende möglichst milde interpretieren werde. Die Sterbesakramente sollen die .“ erteilen dürfen, dagegen dürfen sie nicht die Kommunion gusteilen, wenn sie z. B. in einer Hauskapelle einer Messe beiwohnen. Was gehen diese Dinge die Oeffentlichkeit an? Nehmen wir an, ein Jesuit wäre bei mir zu Tisch und spräche das Tischgebet. Ich riskiere, daß meine Kinder ausgefragt werden und diese Handlung als eine religiöse angesehen wird. Ist es da ein Wunder, daß die Auslegung des Bundesrats eine große Erregung im katholischen Volke hervorgerufen hat? Was macht das für einen Eindruck, wenn man uns verbietet, die Mittel, die wir für nötig und richtig halten, für die Belehrung unseres inneren und ünseres religiösen Lebens anzu⸗ wenden? Und das zu einer Zeit, wo man allen anderen darin jede Freiheit gibt. Wir dürften jrdencalls Parität verlangen. Wo ist der Beweis dafür geblieben, daß die Jesuiten je “ für Deutschland gewesen sind? Man hat sogar bei uns eine Milderung des Jesuiten⸗ gesetzes vorgenommen, ohne diese Frage überhaupt zu prüfen. Also eine Gefährdung Deutschlands wird nicht befürchtet. Die nützliche Tätigkeit der Jesuiten, allerdings im Auslande, im deutschen Sinne ist ja selbst von dem Staatssekretär des Reichsmarineamts zugegeben worden. Dieses Urteil deckt sich mit dem, das man auch in anderen Ländern über die Jesuiten abgegeben hat. In allen diesen Ländern ist durch die Jesuiten der konfessionelle Frieden nicht gestört worden. Durch die Vertreibung der Jesuiten ladet das Reich selbst eine schwere Schuld auf seine Schultern, und alle Schuld rächt sich auf Erden. Damit man uns nicht auch einen Teil dieser Schuld zuschiebt, deshalb treten wir immer für die Aufhebung des ganzen Fesuitengesetzes ein. Wir hoffen, daß die Zeit kommen wird, wo auch die anderen großen Parteien, die jetzt noch gegen die Aufhebung sind, eine andere Meinung haben werden. Der Abg. Dr. Spahn verlas im Namen der Zentrums⸗ fraktion folgende Erklärung: „Das Gesetz vom 4. Juli 1872, be⸗ treffend den Orden der Gesellschaft Jesu, enthält einen Angriff gegen die katholische Kirche und die staatsbürgerlichen Rechte der Katholiken im Deutschen Reiche. Das klösterliche Leben und die Wirksamkeit der Orden liegen im Eeer der katholischen Kirche. Der Orden der Ge⸗ sellschaft Jesu, die Kongregationen der Lazaristen und der Sacré Coeur⸗Schwestern sind von der katholischen Kirche anerkannt. Des⸗ halb ist das Verbot der religiösen Tätigkeit für die Angehörigen dieser Orden eine Beschränkung des Lebens der katholischen Kirche und eine Beeinträchtigung der freien Religionsübung der Katholiken, die im Reiche voll⸗ und gleichberechtigt sind. ie gegen die Jesuiten früher und jetzt erhobenen Vorwürfe der Immoralität, der Deutsch⸗ und Kulturfeindlichkeit sowie der Störung des religiösen Friedens sind unwahr. Der zur Beurteilung der Jesuiten zuständige deutsche Episkopat hat ihnen, wie 1871, so auch jetzt bezeugt, daß sie sich durch die Unantastbarkeit ihres Lebenswandels und ihre Wissenschaft sowie nicht minder durch ihre eifrige und gesegnete Wirksamkeit in der Hilfsseelsorge auszeichneten. Die Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. November 1912 verletzt durch das Verbot der priesterlichen Tätigkeit der Ordenspersonen die Gewissensfreiheit aller Katholiken, welche die Spendung der Sakramente ihrer Kirche nach ihrer Wahl von denjenigen Priestern müssen empfangen dürfen, denen sie ihr Ver⸗ trauen schenken. Der Bundesrat hat die in den Ausnahmegesetzen gegen den Orden der Gesellschaft Jesu liegenden Eingriffe in die bürgerliche und kirchliche Freiheit verschärft. Unter diesen Umständen können wir zu Reichskanzler und Bundesrat das Vertrauen nicht haben, daß die Bedürfnisse der Katholiken im Deutschen Reiche bei ihnen eine
gerechte Behandlung finden. sprechend einrichten.“ Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Der Herr Abg. Dr. Spahn hat von der tiefen Erregung gesprochen, in die das katholische Volk durch den letzten Bundesratsbeschluß versetzt worden sei. Gewiß greifen Streitig⸗ keiten, die das religiöse Gebiet berühren, uns Deutsche viel tiefer an das Leben als andere Nationen. Seit Jahrhunderten sind solche Streitigkeiten ein verhängnisvolles und vielfach blutiges Kapitel der deutschen Geschichte gewesen. Das vergißt ein Volk von so tiefer religiöser Stimmung wie das deutsche nicht. Darum gehen die Wogen der Erregung heute wieder hoch — aber auf beiden Seiten; denn den zahlreichen Stimmen aus katholischen Kreisen, welche die Zurückberufung der Jesuiten verlangen, stehen zum mindesten ebenso zahlreiche Aeußerungen von evangelischer Seite gegenüber (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen), welche der ernsten Be⸗ sorgnis vor der Zurückberufung des Ordens Ausdruck geben. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)
Ich halte es für notwendig, daß wir bei einer Beurteilung dessen, was geschehen ist, uns von der Erregung der Gemüter möglichst frei halten. (Sehr richtig! rechts.) Der Hergang ist doch folgender ge⸗ wesen. Das Gesetz vom 4. Juli 1872 schließt den Jesuitenorden vom Deutschen Reiche aus und erteilt dem Bundesrat die Er⸗ mächtigung und den Auftrag, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit die Ausführung des Gesetzes verwirklicht werde. Das hat der Bundesrat in dem bekannten Beschluß vom 4. Juli 1872 getan. Auf Grund dieses Beschlusses ist das Gesetz während 40 Jahren aus⸗ geführt worden. Der Beschluß hat verschiedentlich den Entscheidungen höchster Gerichte zu Grunde gelegen. Obwohl der Bundesrat eine Definition des Begriffes „Ordenstätigkeit“ nicht gegeben hatte, hat sich — ich habe darüber in diesem Frühjahre gesprochen — im Reiche eine Praxis für die Handhabung des Gesetzes gebildet, welche in allen Hauptpunkten in den einzelnen Bundes⸗ staaten die gleiche gewesen ist. Diese Praxis hat im Laufe der Zeiten die Tendenz gehabt, sich nicht zu verschärfen, sondern zu mildern⸗ Wenn die Katholiken auch während der ganzen Zeit mit Nachdruck bestrebt gewesen sind, das ganze Gesetz aufzuheben, so werden sie doch, wenn sie einmal das Jesuttengesetz als eine lex lata und nicht als eine lex ferenda behandeln, Klagen über harte und schikanöse Prak⸗ tiken bei der Handhabung des Gesetzes nicht erheben können. (Zurufe im Zentrum: Doch!) Und das war im Interesse des konfessionellen Friedens nur zu begrüßen. Reichskanzler und Bundesrat hatten keinerlei Anlaß, an diesem Zustande zu rütteln. Da ist der bayerische Ministerialerlaß gekommen. Dieser Erlaß war es, der mich und danach den Bundesrat genötigt hat, uns neuerdings mit der Aus⸗ führung des Jesuttengesetzes zu befassen. Ich muß dies gegenüber den erregten Klagen in katholischen Kreisen ausdrücklich vor dem Lande feststellen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Bei uns hat die Initiative nicht gelegen. (Sehr richtig! bei den National⸗ liberalen.) Aber, meine Herren, indem ich dies feststelle, will ich mich in keiner Weise mit den Vorwürfen identifizieren, die in der Oeffent⸗ lichkeit gegen die bayerische Regierung und vor allem gegen den bayerischen Herrn Ministerpräsidenten erhoben worden sind, als hätten sie sich gegen das Reich auflehnen wollen.
Meine Herren, die Art und Weise, wie Bayern die Angelegen⸗ heit vor das Forum des Bundesrats gebracht hat, sollte die bayerische Regierung jedes Vorwurfs einer Beugung des Reichsrechts entheben, auch in den Augen derjenigen, die nicht wie ich in jahrelanger Geschäftstätigkeit erfahren haben, mit welcher peinlichen Sorgfalt und mit welcher über alle kleinlichen Sonderinteressen erhabenen Bundes⸗ treue Bayern zum Reiche steht. (Bravo!)
Meine Herren, was hat denn nun der Bundesrat auf den An⸗ trag Bayerns beschlossen? Doch nicht das Jesuitengesetz! Das be⸗ steht seit 40 Jahren. Ich würde die Erregung der katholischen Kreise verstehen, ich würde selbst gewisse über alles Maß hinaus⸗ gehende Aeußerungen, die wir in diesen Tagen in der katholischen Presse gelesen haben, beinahe begreifen, wenn wir jetzt neuerdings den Orden der Gesellschaft Jesu vom Deutschen Reiche ausgeschlossen hätten. Das ist aber nicht der Fall. Der Bundesratsbeschluß vom 28. November kodifiziert lediglich die Praxis, nach der ein bestehendes Reichsgesetz ausgeführt worden ist. Der Herr Abg. Spahn hat das bestritten; er sieht in dem Bundesratsbeschluß eine Verschlimmerung des bestehenden Zustandes (sehr richtig! im Zentrum), und er hat uns zum Beweise dessen eine Reihe von Details vorgeführt. Ich muß es einem meiner Herren Mitarbeiter überlassen, darauf zu antworten. Für mich kommt es darauf an, das Grundsützliche fest⸗ zustellen.
Der Bundesratsbeschluß ist entstanden aus der Absicht, diejenige Auslegung zu kodifizieren, welche die Bundesregierungen bei der Hand⸗ habung des Gesetzes dem Bundesratsbeschlusse vom 5. Juli 1872 gegeben haben. Bei der eigenartigen Struktur des Gesetzes, das eine Strafandrohung nicht kennt, und nach dem Wegfall des § 2 des Ge⸗ setzes ist es sehr wohl möglich, 1 ich möchte es als sicher bezeichnen, daß die Jesuiten vielfach über jene Auslegung hinaus unbehelligt eine Tätigkeit ausgeübt haben. (Sehr richtig! bei den National⸗ liberalelnl) Man hat sich eben bei der Handhabung des Gesetzes, namentlich in der letzten Zeit, von jeder Nachschnüffelei, von jeder Schikane ferngehalten. Die bestehende Praxis oder die bestehende Handhabung des Gesetzes zu ändern, ist nicht Zweck und Absicht des jetzigen Bundesrats⸗ beschlusses. Für den Bundesrat und den Reichskanzler lag keinerlei Anlaß vor, einen Gegenstand materiell neu zu ordnen, mit dem er ohne das Vorgehen Bayerns, ohne seinen Antrag an den Bundesrat keine Veranlassung gehabt hätte, sich überhaupt zu beschäftigen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)
Meine Herren, das ist der Hergang gewesen, und diesen Hergang sollte man sich bei einer Kritik des Bundesratsbeschlusses auf allen Seiten gegenwärtig halten. Das ist zu meinem Bedauern in der Erklärung nicht geschehen, die der Herr Abg. Dr. Spahn am Schlusse seiner Rede verlesen hat. Wenn Sie, meine Herren vom Zentrum, aus der Behandlung der Jesuitenfrage durch den Bundesrat, die, wie ich wiederhole, eine Neuerung nicht gebracht hat, den Schluß ziehen — so lautet Ihre Erklärung —, daß die Bedürfnisse der katholischen Bevölkerung überhaupt keine gerechte Behandlung mehr finden würden, wenn Sie in dieser Beziehung, wie Sie es tun, dem Bundesrat und mir das Vertrauen kündigen, und wenn Sie Ihr Verhalten als politische Partei entsprechend einrichten wollen, ja
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Wir werden unst
eer Verhalten dement⸗
1’ 1““ 1 8 8 meine Herren, was heißt das anders, als daß Sie die zum Eckstein Ihres politischen Programms machen w ollen elai
Zustimmung bei den Nationalliberalen, Zuruf aus der M. ( Meine Herren, daß Sie als Glieder Ihrer Kirche 1 itte.) des Jesuitengesetzes herbeisehnen, wer wollte Ihnen des Aesh Aber neben den 24 Millionen Katholischen leben 10 derxeh Evangelische in Deutschland, beide Söhne eines VollAün allen Schickungen des nationalen Lebens auf Gedeih N zusammengeschmiedet. (Lebhafte Zustimmung bei den Nationged Eine geschichtliche Tatsache ist es, daß sich das evangelzül empfinden von jeher gegen die Tätigkeit der Jesuiten heftig ch Diese Tatsache können Sie weder durch Gründe noch dns wegleugnen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) . in dieser Tatsache auch nicht ein Phantom oder eine & dü der Evangelischen erblicken. Die streitbare Tätigkeit, die diohn in der Vergangenheit auf allen Gebieten, in Kirche, in 8n Schule entfaltet haben, ihr internationaler Charakter, alah streben gegen die Entwicklung des modernen Staatsgedanke 8— den Orden wiederholt nicht nur mit den Protestanten, sen K in rein katholischen Ländern mit den Staatsregierungen, 8 Kirche selbst in Widerspruch gesetzt. (Lebhafte Zustimmun n Ich brauche Ihnen nicht die Geschichte zu rekapitulieren 1 Sie sich da wundern, wenn in evangelischen Kreisen n Frage der Zulassung oder der Nichtzulassung der vielleicht unbewußt, aber doch immer wieder die Erinnerun Zeiten nachzittert, in denen fanatischer Glaubenshaß unser Wa zerriß? Möge uns das Geschick vor der Wiederkehr von Ze bewahren, in denen um des Glaubens willen die Glieder deüsa einander entfremdet wurden. (Sehr richtig! links.) Deshals 9 Herren — und damit lassen Sie mich schließen — muß 8 warnende Stimme erheben, wenn jetzt dem katholischen I 8. Bundesratsbeschluß als die Wiedereröffnung des Kulturkar 9 gestellt wird. Die das tun, laden eine schwere und verhä es Verantwortung auf sich, eine Verantwortung, die sie wede nüghi d Inhalt des Bundesratsbeschlusses noch mit dem Hergang mit seiner Fassung geführt hat, vertreten können. (Bravo! lnne)d Westarp (bkons.): Trotz der h 8 16“ die efLcgchen Interessen der Cbaten Wers Katholiken finden, ist es uns nicht möglich, in die Kritik 5 en un die der Abg. Dr. Spahn gegenüber dem Zundesratsbefäusti gesprochen hat, und die von ihm gezogene Schlu vün 8
rechtigt zu halten. Das Jesuitengesetz besteht glugfolgerun durchgeführt werden.
Auf Grund dieses Gesetzes Verpflichtung, Ausführungs⸗ anhatte der Bit
rat die gesetzliche Verpflicht d 8 nungen 8. erlassen. Schon im April dieses Jahres hadollpugene Bemerkung erlaubt, ob es nicht richtiger gewesen wäre ch mi
Bundesrat schon bei der Aufhebung des § 2 eine
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verordnung erlassen hätte. Das ist nicht geschehen. as n die bayerische Regierung ihrerseits den Bundesrat daru ersem um die Auslegungsschwierigkeiten und Zweifel zu beseitigersuche einfach seine gesetzliche Verpflichtung, zu einer neuen Aus nh. verordnung zu schreiten, und wir meinen, an diesem Sach⸗ verhältnis darf man nicht vorübergehen. Wir haben soebe⸗
8 2l daß der
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Bundesrat nicht beabsichtigt habe, eine Verschär zuführen, sondern daß lediglich das bestehende Rocht kdit solle. Der Kanzler hob hervor, daß man sich auch in derit letzten Zeit von jeder Nachschnüffelei ferngehalten habe, us 8 dieser Praxis auch ferner nicht abgewichen werden solle. * klärung halte ich für erfreulich, auch wir würden eine Versae der bisherigen Praxis nicht gewünscht haben. Im übrigen ist 8 S blicklich äußerst schwer, juristisch dazu Stellung zu nehmen h inwieweit der Bundesratsbeschluß etwa doch eine Verschärfu deutet. Und um so schwerer, als die bisherigen Bestimmant den einzelnen Bundesstaaten verschieden erlassen und verschie handhabt worden sind. Ich gehe daher jetzt auf diesen Tesf näher ein. Seit 40 Jahren hat die Auslegungsfrage, um dg handelt, eine im wesentlichen gleiche Beantwortung gefunde 40 Jahren nimmt man an, daß § 1 nicht bloß die Niederit sondern auch die Ordenstätigkeit verbietet. Die allgemeinen Freunde in der Generaldiskusste
schen Fragen wird einer meiner F sprechen und dabei auch auf die Ausführungen der äußersten eingehen; ich beschränke mich auf eine Betrachtung des Etatzt Der neue Etat bezeugt einen gedeihlichen Fortschritt. Die 1 der „Freisinnigen Zeitung“, daß die Besserung der Finanzlage ner Aufs. hwung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit 1909 und der Finanzreform zu verdanken sei, ist grundfalsch. Der bg. GCr. hat eine Gegenrechnung aufmachen wollen und sich dabei auf früheren Reichsschatzsekretäur Wermuth berufen; aber 1 mit seiner Aufmachung wie mit seiner Berufung nicht lich gewesen. Erfreulicherweise ist der Beharrungszustand 1 gebnisse der durch die Finanzreform von 1909 eingeführten Reichseinnahmen sehr bald eingetreten, und es ist in vollem Un gelungen, den Bedarf zu decken; vom 1. Oktober 1912 ist 1 auch noch die Aufbesserung der Mannschaftslöhne Wenn wir in die politischen Wirren der letzten Jahre 1 Finanzen von 1908 hineingegangen wären, so hätten wir Welt nicht die Rolle gespielt wie heute mit unseren geon
und soliden Finanzverhältnissen. Den Ueberschuß vono ih schätzungsweise anzugeben, hat der Schatzsekretär vorsich weise unterlassen; wir können das unter den gegebenen eh hältnissen nur billigen. Wir müssen ihm auch n8 Auffassung recht geben, daß es nicht ratsam ist, auf übermäͤßige
Hüss bewußt hinzuarbeiten; ein besonderer Vorzug scheint unch Riesenüberschuß aus 1911 nicht zu sein. Die Veranschtn der Zölle und Steuern für 1913 ist durchaus vorsi es sind da stille Reserven vorhanden, da die Mh etwas hinter dem zweijährigen Durchschnitt zurückbleiben h Militärvorlage hat man in weiten Kreisen und namentlich .. den Kreisen der Offiziere mehrere Vorwürfe gemacht. Mhauh sich darüber beschwert, daß die gesetzlich beschlossenen n regeln nicht rechtzeitig durchgeführt worden sind. Ich da dieser Beziehung auch auf die jüngste Anfrage der 1 liberalen Partei hier im Reichstag bezüglich der beschlossaan richtung der Maschinengewehrkompagnien hinweisen. Nun sa gerade in bezug auf diese Maßregel festzustellen, da f dem Etat von 1913 das gesetzlich Beschlossene vollständi . geführt ist. Wenn man den Vorwurf erhoben hat, daß di hch langsam durchgeführt wird, so meine ich, daß die Durchsöt so großer organisatorischer Veränderungen auf drei Irhüt teilt werden muß. Jedenfalls wird im * was in Aussicht genommen war, im geführt. Ich glaube, daß wir bei gen dem beschlossenen Tempo durchaus zufrieden Die entstandene Unruhe hängt wohl mit den kritischen Zei 8
“ eiten zusage
8
(Schluß in der Zweiten Beilage.)