1912 / 289 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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6 ndelsminister lebt auch in unmittelbarer

Seg⸗ hätie.

Feuerwehrleute Mitglieder des Vereins werden dürften. Der Redner

Abgeordnetenhaus ist mit seinem Wunsch sehr hart und

Das hehandelt worden, es sieht nicht mit Neid auf den sieblos bausgarten. Wir gönnen diesen gern unseren Brüdern von der Herrenb Wir find zwar stets mit Recht der

Herren Kammer. Ansicht, daß ren 2

önli Vorteile für unser 9 ander end welche persönlichen Vo unser Amt nicht be⸗ wir irgener handelt es sich aber darum, daß man bei der an⸗

gebren; den Arbeit sich hin und wieder erbolen muß. strengzglichkeit, ins Freie zu kommen. Nun sagt die ) die Meszans jederzeit bemühen, Ihre

Hierzu gehört 1 kegierung, wir 8 ünsche zu erfü 2 Mög erzeit 1 sind di 9he, u erfüllen, aber es nerden zu viel kosten. Leider sind die Verhandlungen siber diesen Fx in größter Heimlichkeit geführt worden. In militärdienst aum Interesse wird eben die Oeffentlichkeit ausgeschaltet. Nachdem licherndlich erfahren, was vorgeht, und uns 1

8 2 t. Haß zniseenegegen vperwahrt haben uns jetzt nicht mehr gesagt, daß militärdienstliche 1“

p 8 8 des G stücks in vicre ö1“ des Grundstück in Frage stellen. Man sagt an. Verkauft ist es, aber seid nur ruhig, ihr verliert zwar den unsim, dafür werdet ihr aber zugebaut. 4

er 1 1 Wir müssen die Sache Geandgetkommission zurückverweisen, dann wird diese in Fech dage etwas 11““ in die Verhandlungen, in den Za⸗ enhang wischen den Interessen des AbgeordnetenEagsens ee 81b daethetenalerpaet des Abgeordnetenhauses und den 8 Akg. Fr ee g. (nl.): Ich muß wirklich sagen, das ardnetenhaus ist geradezu verhöhnt worden. Die Regierung hat 2 egenüber eine große Rücksichtslosigkeit bewiesen. Trotzdem das um ordnetenhaus aufs neue den Wunsch bekundet hat, das Nachbar⸗ dstück zu erwerben, und zwar in erster Linie zur Anlegung eines lungsgartens, dann aber auch aus dem Grunde, weil es im staa lichen Interesse liegt, daß das Grundstück nicht verkauft und sin ebaut wird, trotzdem gebt der Reichskanzler hin, ohne daß jemand mwas erfährt, und verkauft das Grundstück an einen Privatmann. A. Rücksicht, welche der Reichskanzler gegenüber diesem Hause zu Bümen hätte, käme vielleicht dadurch zum Ausdruck, daß der vichs kanzler uns selbst hier Rede und Antwort steht darüber, was Rebier unternommen hat. Sie sehen bei den heutigen Verband⸗ er hen, daß die Regierung nur durch Kommissare vertreten ist, die v. alle gewiß sehr hoch schätzen. Ist nun die Nachbarschaft einer mesbelfirma⸗ wirklich solch eine erhebliche Störung, daß deshalb o Rücksichtslosigkeit gegen dieses Haus angebracht wäre? Der c ir üittelbarer Nachbarschaft der Mödel⸗ zꝛma. Er wird genau denselben Belästigungen ausgesetzt sein, welche ir Reichskanzler befürchtet. Der Reichskanzler muß doch glauben, beß der Handelsminister so starke Nerpen hat, daß diesem die Be⸗ e gung nicht so viel schadet. Der Reichstanzler hat uns csichtslos den Interessen privater Unternehmungen preisgegeben. Ich weinnere daran, daß Preußen in den 70 er Jahren sämtliche militär⸗ tskalischen Grundstücke kostenlos an das Reich abgetreten hat. Ceecn Fiam minister spielt sedenfalls de Kostenfrage eine grate KRolle. Wir stehen nun einer vollendeten Tatsache gegenüber und ellen fuͤr die früberen Sünden der Vermaliung bußen. Das Reich zuft jett das Grundstück in der Wilhelmstraße, das Pleßsche Palais aus drister Hand, nachdem es erst vor nicht langer Zeit an diese gand, übergegangen ist. Daß dabei der Preis größer geworden ist, it selbstverständlich. Nach Art. 60 der Verfassung können wir die Anwesenbeit der Minister verlangen. Ich will aber einen Antrag, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu verlangen, nicht stellen, veil er wohl keine Mehrheit im Hause finden würde, aber es wäre gut gewesen, wenn der Ministerpräsident alle diese schönen Reden hören können.

wel anz

Geheimer Oberfinanzrat Löhlein: Ich muß die hier nicht vertretene esverwaltung in Schutz nehmen, sie hat in den Tauschvertrag die Bes ränkungen aufgenommen, die von dem Hause gewünscht arden sind. Aus der Begründung der militärischen Interessen kann me Abg. Friedberg nicht folgern, daß in der Antwort des Kriegs⸗ dinisters, wie soll ich mich ausdrücken, gewissermaßen eine Vor⸗ miegelung falscher Fatsachen liege. Zu militärdienstlichen Zwecken fpis auch die von Geld für militärische Ausgaben. Die Pachbarschaft der Möbelfirma. für den Reichskanzler war nicht das Kibende Moment, sondern die Frage der Schaffung des veuen nenltärkabinetts. Unter diesen Umständen muß ich für die Heeres⸗ Mus ttung in Anspruch nehmen, daß sie nach bestem Wissen eine voll⸗ ermarn zutreffende Auskunft gegeben hat.

lomügg. Lippmann (fortschr. Volksp.):

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m 8 Der Abg. Friedberg abtr nicht, auf eine Mehrheit für das Verlangen der Anwesenheit gla Uinister hoffen zu können. Ich bin hoffnungsfreudiger, ich stelle der Antrag, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu verlangen. den tg. Pr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Ich

.icht für zweckmäßig, in diesem Stadium die Gegenwart der halten zu verlangen. Der Gegenstand ist im einzelnen so weit Man daß wir in der Budgetkommission, an die ich die Sache gehn uͤverweisen beantrage, unter Zuziehung von Kommissaren des mm erpräsidenten und des Kriegsministers sie nochmals erörtern Mnen. Zum Beschluß wird man doch erst nach solchen Erörte⸗ bmen in der Kommission gelangen. rungagg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Ich habe nur beantragt, Ministerpräsidenten zuzuziehen, nicht den Kriegsminister, ich demeitere jetzt aber meinen Antrag auch auf diesen. Weshalb wir aicht die Anwesenheft der Minister, die die Sache so weit gebracht kaben, verlangen sollen bei einer Angelegenheit, die uns angeht, ver⸗ ehe ich nicht. Wir haben hier einen berechtigten Egoismus zu treiben, und da wollen wir uns nicht scheuen, auch vor der Oeffent⸗ lichkeit von den Ministern Erklärungen zu verlangen.

Der Antrag Lippmann, die Anwesenheit des Minister⸗ vräsidenten und des Kriegsministers zu verlangen, wird mit einer Mehrheit, die bis in die Bänke der Rechten hineinreicht, angenommen. Die weitere Verhandlung über diesen Gegenstand muß deshalb wertagt werden.

Abg. Dr. F riedberg (nl.) bemerkt persönlich gegenüber dem Regierungskommissar, daß er selbst es nicht gewesen sei, der zuerst von Vorspiegelung falscher Tatsachen gesprochen habe.

Es folgt die Interpellation der Abgg. Aron⸗ sohn u. Gen. (fortschr. Volksp.):

„Ist der Königlichen Staatsregierung das Vorgehen des Polize präsidenten und der Abteilung für Feuerwehr des Köni g⸗ lichen Polizeipräsidiums in Berlin gegen den Verein Berliner Feuerwehrmänner bekannk, und was gedenkt sie zu tun, um die berechtigten Interessen der beteiligten Feuerwehrleute zu schützen und den Bestimmungen des Reichs⸗ vereinsgesetzes Geltung zu verschaffen?“

Auf die Frage des Präsidenten winister des Innern Dr. vo

der Interpellation bereit. Be⸗

Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.) führt zur Begründung der Interpellation aus: Die Furcht vor dem Ausbruch eines Feuers ist gering, wo eine geordnete Feuerwehr besteht, die das Vertrauen der Bevölkerung genießt. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Stadt Berlin nicht volle Selbstverwaltung für die Feuerwehr haben soll. Bei unserer Interpellation handelt es sich darum, ob das Verhalten des Polizeipräsidenten gegen die Berliner Feuerwehr gesetzlich ist, oder ob es dem Ver und Versammlungsrecht widerspricht. Hätte man rechtzeitig Untersuchungen über die Lage der Feuerwehrleute angestellt, so wäre der Konflikt nicht bis zu der jetzigen Höhe gekommen. Der Verein der Berliner Feuerwehrleute steht durchaus auf vaterländischem Boden und hat bisher unbeanstandet bestanden. Jetzt aber wurde plötzlich ein Druck ausgeübt, daß sämtliche Char⸗ gierten austreten müßten. Infolgedessen wurde eine Aenderung der Statutenbestimmungen notwendig, wonach Chargierte im Vorstand sitzen müssen. Diese Statutenändezung wurde aber nicht genehmi t, es wurde vielmehr eine Aenderuns dahin verlangt, daß nur aktive

en erklärt sich der n Dallwitz zur Beantwortung

schildert weiter die einzelnen Phasen des Konflikts und weist schließlich darauf hin, daß die aktiven Mitglieder auf Befehl des Poltzeipräsidenten

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8 Austrittserklärung ausdrücklich:

fährt der Redn u“ „Auf Befehl deg P äleipeenbeiren. Der Anschluß an den Verband zeutscher Berufsfeuerwehrmanner wurde nicht gestattet, weil der Polizeiprästdent meinte, daß in diesem Verbande auch über die Ver. besserung der Lage der Feuerwehrmänner gesprochen würde, und daß alle, die ihre Lage verbessern woslen, Sozialdemekraten sein müßten. Denn das der Fall ware, dann würden in diesem Hause mehr als sechs Sozialdemokraten sitzen. Als ein Gemeindevorsteher von seinem Vorgesetzten darüber belehrt werden sollte, woran er einen Sozialdemokraten erkenne, und ihm gesagt wurde, Sozial⸗ demokraten seien Leute, die ijmmner mehr verlangen, sagte der Gemeinde⸗ vorsteher: „Ja, ja, ich weiß schon, der Herr Pfarrer und der Lehrer“. Es ist bemerkenswert, daß zu der gleichen Zeit, in der in Berlin gegen die Feuerwehrmänner vorgegangen wurde, das gleiche Vorgehen aus Dresden, Breslau, Danzig und anderen Städten gemeldet wurde. Das zeigt doch, daß bier ein gbsichtliches, generelles Vorgehen der Vorgesezten gegenüber den Vereinsbestrebungen der Feuerwehr⸗ manner vorliegt. Es wird ja regierungs eitig immer erklärt, daß das Vereins⸗ und Versammlungsrecht der Beamten feineswegs ilusorisch sei, daß ihnen dieses Recht vielmehr als Staatsbürger zustehe. Aber aus dem Vorgehen des Polizeipräsidenten er⸗ sehen wir, daß man bestrebt ist, dieses Recht den Beamten zu beschränken. Dieses Vorgehen ist gesetzwidrig und muß geradezu unmoralisch auf die Untergehenen wirken⸗ Man sollte doch scharf unterscheiden zwischen dienstlichen Pflichten und den Rechten des Staatsbürgers. Das Vereinsrecht ist ein Stück des Bürgerrechtes, und es darf nur beschränkt werden im nachgewiesenen Interesse des Dienstes. Der Koalitionsgedanke liegt in der Zeit, und das Parlament hat die Pflicht, darauf zu achten, daß unabhängige Beamten⸗ rganisationen vorhanden sind. Der Stagt kann in seinem eigenen Imnteresse auf die Mitarbeit der 2 „Millionen Beamten unseres Deutschen Reiches nicht verzichten. Ich ersuche den Minister, dahin wirken zu wollen, daß entsprechend dem Geiste der Gesetzgebung auch dem Verein der Berliner Feuerwehrmänner sein Recht wird.

Minister des Innern Dr. von D allwitz:

Der Herr Vorredner hat seine Ausführungen damit bego daß die Angelegenheit, die den Gegenstand der Erörterung bildet bereits am 30. April dieses Jahres das hohe Haus beschäftigt habe. Er hat erwähnt, das Herr Abg. Dr. Schroeder das Verbot des Beitritts Berliner Feuerwehrmänner in den Verband Deutscher Feuerwehrleute in Dortmund zur Sprache gebracht und am Schlusse seiner Ausführungen mich ersucht habe, festzustellen, ob die Behandlung, die dem Feuerwehrpersonal bei dieser Gelegenheit zuteil geworden sei, mit den Bestimmungen des Vereins⸗ und Versammlungsrechts vereinbar wäre.

Der Abg. Kopsch hat es als eine Rücksichtslosigkeit der Staats⸗ regierung gegenüber dem hohen Hause bezeichnet, daß auf diese Aeußerung eine Antwort nicht erfolgt sei. Ich glaube, daß dieser Vorwurf unzutreffend und unberechtigt ist. Ich habe alsbald nach Ab⸗ schluß der dritten Lesung zu den Aeußerungen des Abg Schroeder Bericht erfordert. Dieser Bericht ist eingegangen. Es hat sich aber eine Gelegenheit, Auskunft zu erteilen, bisher nicht geboten und konnte sich auch nicht bieten, da das Abgeordnetenhaus den Sommer über vertagt gewesen ist. Ich muß also den Vorwurf einer Rücksichts⸗ losigkeit diesem Hause gegenüber aus diesem Anlaß zurückweisen. (Bravo! rechts.) G

Inzwischen haben sich die Gegensätze, die der Abg. Schroeder damals erwähnt hat, derartig zugespitzt, daß sie zu einem ernsten Konflikt zwischen dem Verein Berliner Feuerwehrmänner und dem Berliner Polizeipräsidenten geführt haben, den ich mit dem Abg. Kopsch bedauere, wenn ich auch abweichend von ihm die Schuld nicht dem Polizeipräsidenten, sondern demjenigen Teil der Vereinsmitglieder beimessen muß, der den Bogen überspannt hat. Der Abg. Kopsch hat den Sachverhalt, insbesondere auch die Vorgänge bei der Gründung des Vereins und die Zwecke des Vereins im wesentlichen zutreffend dargestellt. Ich möchte hinzufügen, daß durch die Satzungen ausdrücklich die Erörterung dienstlicher Angelegenheiten untersagt ist, und daß in der Geschäftsordnung dieses satzungsmäßige Verbot noch dahin erläutert ist, daß über dienstliche Angelegenheiten bei den Versammlungen des Vereins nicht debattiert werden darf. Der Anschluß der Pensionäre ist übrigens nicht von seiten des Polizei⸗ präsidiums oder der Abteilung für Feuerwehr seinerzeit gewünscht worden, sondern der Wunsch ist aus der Mitte des Vereins an die Feuerwehrabteilung herangetreten, und das Polizeipräsidium hat diesem Wunsch stattgegeben. Die gegenteilige Behauptung des Herrn Abg. Kopsch trifft nicht zu.

Alsbald nach der Begründung des das Bestreben geltend, dem Verbande Deutscher Berufsfeuerwehr⸗ männer in Dortmund beizutreten. Dieser Verband bezweckt satzungs⸗ mäßig die Förderung der beruflichen und materiellen Interessen seiner Mitglieder. Er zerfällt in Zweigvereine, die ver⸗ pflichtet sind, die Beschlüsse des Verbandes auszuführen und seine Bestrebungen nach Kräften zu unterstützen. Angesichts dieser gegensätzlichen Vereinszwecke und angesichts gewisser Tendenzen, die in dem Verbande Deutscher Feuerwehrleute hervorgetreten sind, und auf die ich nachher näher eingehen werde, hat der Polizeipräsident es mit der Difziplin in der ihm unterstellten Feuerwehr nicht für vereinbar erachtet, daß deren Angehörige dem Dortmunder Verbande beitreten, und hat ihnen den Beitritt untersagt. Trotz dieser Ver⸗ fügung sind die Erörterungen über den Anschluß des Berliner Vereins nicht zur Ruhe gekommen. Es bildeten sich zwei Parteien, von denen die eine dauernd für den Anschluß agitierte, während die andere sich ablehnend verhielt.

Die für den Anschluß an den Verband agitierenden Mitglieder wollten ihren Zweck durch eine Aenderung der Satzung, die an sich den Anschluß unmöglich macht, herbeiführen. Hierüber kam es inner⸗ halb des Vereins zu Reibereien und Streitigkeiten, denen die Char⸗ gierten ein Ziel zu setzen suchten, indem sie die Anregung gaben, daß der Verein sich in seine drei Gruppen auflösen sollte, d. h. es sollten die aktiven Mannschaften, die Chargierten und die Pensionäre je einen besonderen Verein bilden, es sollten aber nach wie vor die Unterstützungsansprüche der einzelnen Vereine aus einer gemeinsamen Unterstützungskasse bestritten werden.

Bei der Erörterung dieses an sich durchaus diskutablen Vor⸗ schlags kam es nun zu groben Ausschreitungen. Die überwiegend aus den Chargierten bestehende Minderheit wurde in den Versamm⸗ lungen niedergeschrien; sie wurde, wie es in den zahlreichen mir vor liegenden Meldungen der Chargierten heißt, ausgetrampelt und aus⸗ gepfiffen. Der Erfolg war, daß die C hargierten aus dem Verein ausschieden und einen neuen Verein bildeten, und zwar nicht etwa auf Druck der Abteilung, nicht auf Druck des Branddirektors, sondern, wie aus einer Erklärung der Chargierten hervorgeht, die in der „Post“ alsbald nach dem Erscheinen des von dem Herrn Vorredner

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Vereins machte sich in ihm

wungen wurden, aus dem Verein auszutreten. Viele vermerkten,

zitierten Artikels in der „Vossischen Zeitung“

schreibt das Verbandsorgan des Verbandes deutscher Berufsfeuer⸗

veröffentlicht

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wurde, aus freien Stücken, weil sie sich die Behandlung die ihnen damals zuteil geworden war, nicht weiter hatten

gefallen lassen wollen. Ich habe den Artikel hier und könnte ihn verlesen; aber ich glaube, daß das einstweilen nicht erforderlich ist. Auch diese Erklärung ist aus freien Stücken seitens der Chargierten erfolgt.

Nun ergab sich die Schwierigkeit, einen ordnungsmäßigen Vereins⸗ vorstand, eine ordnungsmäßige Vereinsleitung zu bilden, da satzungs⸗ mäßig, wie der Herr Vorredner schon gesagt hat, der Vorstand sowohl wie der Beirat zu einem Drittel aus Chargierten bestehen müssen⸗ Hier griff der Branddirektor ein und schlug dem Verein eine Neu⸗ regelung vor auf der Grundlage, daß die in dem Verein zurück⸗ gebliebenen Mitglieder, also die Pensionäre und die aktiven Mann⸗ schaften, sich auf einen nur aus aktiven Mannschaften bestehenden Vorstand einigen sollten. (Abg. Cassel: Mit welchem Recht?) In einem Schreiben vom 13. August des Jahres erklärte der Verein sich hierzu bereit, verlangte aber eine schriftliche Zusage des Polizei⸗ präsidenten des Inhalts, daß die Feuerwehrabteilung des Polizei⸗ 8 präsidiums dem Verein schriftliche Garantien geben solle, daß sie einer gesunden Entwicklung des Vereins künftighin nicht mehr hinder⸗ lich im Wege sein werde. (Hört, hört! rechts.) Hierdurch sollte der 8 Polizeipräsident genstigt werden, den von ihm beanstandeten Anschluß an den Verband deutscher Berufsfeuerwehrmänner gutzuheißen. Die Art und Weise, wie hier seitens der im Verein verbliebenen aktiven Mannschaften ihrer vorgesetzten Behörde, dem Polizeipräsidenten, Bedingungen vorgeschrieben wurden, war durchaus ungehörig und in hohem Maße unzulässig. Der Branddireltor lehnte daher ein Ein⸗ gehen auf diese Bedingungen ab. 1

Nun aber übergaben die Mannschaften auf Veranlassung ihres Vorsitzenden und unter Mitwirkung eines ad hoc bestellten Rechts⸗ anwalts die Angelegenheit der Presse, um unter dem Druck der öffentlichen Meinung eine ihrem Wunsche genehme Haltung des Polizeipräsidtums in der Frage des Anschlusses an den Verband deutscher Feuerwehrleute herbeizuführen. Nach dieser Wendung der Sache untersagte der Polizeipräsident den ihm unterstellten Feuerwehr⸗ männern das fernere Verbleiben in dem Verein, ließ ihnen aber zu⸗ gleich eröffnen, daß nichts dagegen einzuwenden sei, wenn sie nach ihrem Austritt sich zu einem neuen Verein zusammenschlössen ohne Beteiligung der Pensionäre. (Zuruf links: Wie kommt er denn dazu ²)

Meine Herren, das ist der Sachverhalt, aus dem sich zum Teil auch die Gründe, die für den Polizeipräsidenten maßgebend gewesen sind, ergeben dürften.

Für die Beurteilung des Sachverhalts wurd es wesentlich auf zwei Punkte ankommen: Erstens ist die Stellung der Berliner Feuer⸗ wehr zum Berliner Poltzeipräsidenten in Betracht zu ziehen und im Zusammenhang damit das Recht ihrer Angestellten und ihrer Mit⸗ glieder, sich in einem Berufsberein zu betätigen. Zweitens wird die Haltung und werden die Tendenzen, die in dem Verband deutscher

Feuerwehrleute in Dortmund hervorgetreten sind, näher zu würdigen sein. Die Berliner Feuerwehr ist dem Polizeipräsidenten unterstellt.

Ihre Mitglieder sind kraft ihrer Anstellung, Ernennung, ihrer ge⸗ samten dienstlichen Verhältnisse staatliche Beamte es kann dahin⸗ gestellt bleiben, ob mittelbare oder unmittelbare jedenfalls sind sie staatliche Beamte und gehören einer aus brandtechnischen Gründen militärisch organisierten Truppe an. Als staatliche Beamte unter

liegen die Feuerwehrmänner dem Disziplinargesetz, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, vom 21. Juni 1852. Die Disziplinargewalt steht dem Polizeipräsidenten und in beschränktem Umfange dem Branddirektor, dem unmittelbaren Lelter der Feuerwehr, zu. Bei dieser Rechtstellung kann es meines Dafür⸗ haltens keinem Zweifel unterliegen, daß diese Behörden durch das Reichsvereinsgesetz nicht behindert sind, den Feuerwehrmännern die im dienstlichen Interesse erforderliche Beschränkung bei der Ausübung ihrer Vereinsbetätigung vorzuschreiben und das Vereinsleben der im Verein organisierten Feuerwehrmänner zu überwachen. (Sehr richtig! rechts.) Wie bereits der Herr Vorredner ausgeführt hat, ist bei den Kommissionsverhandlungen des Reichstags über das Reichsvereinsgesetz im Jahre 1908 ausdrücklich festgestellt worden er hat selbst den Passus zitiert —, daß die Behörden berechtigt sind, ihre Beamten von solchen Vereinen und Versammlungen fernzu⸗ halten, welche dem Wesen des Beamtentums widerstreiten, und der damalige Herr Staatssekretär des Innern hat, wie gleichfalls erwähnt worden ist, ausdrücklich bei den Be⸗ ratungen des Gesetzes erwähnt, daß es nicht angängig sei, durch ein Vereinsgesetz über die besonderen Beziehungen hinwegzugehen, welche zwischen Beamten und Behörden bestehen. (Sehr richtig! rechts.) Die Beamten sind somit vereins⸗ und versammlungsberechtigt; sie unterliegen aber bei ihrer Vereinsbetätigung denjenigen Beschränkungen, welche sich im dienstlichen Interesse als erforderlich erweisen. (Zuruf links: Was ist dienstlich?) Demgemäaß waren der Polizeipräsident sowohl wie der Branddirektor berechtigt wie verpflichtet, das Vereins⸗ leben der Feuerwehrmänner, wie es sich im Berliner Verein abspielte, zu kontrollieren und aus dienstlichen und disziplinaren Gründen den Feuerwehrleuten Beschränkungen aufzuerlegen. Von diesem Rechte hat der Polizeipräsident Gebrauch gemacht, als er den Feuerwehrleuten die Zugehörigkeit und den Anschluß an den Verband Deutscher Feuer⸗ wehrleute in Dortmund untersagte. Dieser Verband ist, wie ich zur Ver⸗ meidung von Mißverständnissen vorweg erwähnen will, keine sozial⸗ demokratische Organisation, im Gegenteil, er hat in der Julinummer seines Verbandsorgans noch ausdrücklich erklärt, daß er sozialdemo⸗ kratische Tendenzen nicht verfolge, daß er vielmehr wie die übrigen Beamtenvereine auf nationalem Boden stehe. Er hat auch zweifellos in ihm vorhandenen Strömungen auf Anschluß an den sozialdemo⸗ kratischen Verband der Gemeinde⸗ und Staatsbeamten bisher Wider⸗ stand geleistet. Anderseits gibt die Art und Weise, wie auf den Verbandstagen und in dem offiziellen Verbandsorgan das Vertrauens⸗ verhältnis, das notwendig bei der Feuerwehr zwischen den Mann⸗ schaften und den Offizieren bestehen muß, geflissentlich untergraben wird, zu schweren Bedenken Anlaß. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich gestatte mir, nur einige kurze Beispiele zu zitieren. So⸗

wehrmänner:

Der Verband kann seine Aufgabe nur lösen, wenn die Brand⸗ direktionen den Feuerwehrmännern so weit entgegenkommen, daß sie die Feuerwehrmänner als Menschen menschlich behandeln 8 8 8 S 8 111“ 834