gipp m 8 seit der Publitatlon † algemeinen Land⸗ wasser und stehenden Gewässern im G 1
Abg. gllc Geset; eines der wichtigsten Gesetze und die Er⸗ worden wäre, dics dann ei drrrkterer und Fn dag Cenrnch gebracht. Antrages kein Bedenken habe üchlte das 8 b Aer. cste gen 2 8 ¹ 8 , dies dann ein korrekterer und für das Fns. 9 babe, und mochte das hiermit wiecrrhole ““ nhalxgrassazehntelangen ö ö b licherer Ausgangspunkt gewesen wäre. 82 ist 9 d nge. § 20 wird mit dem Antrage des Abg. Dr. von Kries . in sc hiemft der Stagtsregierung. Ta ffächliah 11“ L“ und klaren Weise zum Ausdruck ge; angenommen.
fses geibe, ein der Etaatgregterung und den darin nieder⸗ um 19 1 8 81 man in gewissem Sinne die Kämpfe, die sich § 25, der die Benutzung der natürlichen Wasserläufe zum
sier Nen Entwurfinen feinen Blick zusprechen. Die Mitglieder kä je e Stellen dieses Gesetzes abgespielt haben, als Klassen⸗ Gemeingebrauch regelt, wird nach kurzer Debatte zwischen
nan dehauungen emumtliche Parteien dieses Hauses verdienen merssch 1g muß. Die Industrie ist ebenso wie die Land,] den Abgg. von Böhlendorff Kölpin (konf und
hen⸗ nd fäm̃icHank dafür, daß sie an den groß wn. haft in außerordentlichem Maße an den Wasserläufen inter⸗ Li 83 b veei e. 1 ammqelle aus einecht gerüttelt doben. Iche rech großen essiert, und daraus ergeben sich ja so eminente Gegensätze. Aber Lieber (nl.) und dem Unterstaatssetretär im Ministerium der üser des Gesetzes 18 Institut der andererseits muß man auch in Betracht ziehen, daß in weitem Uhre⸗ öffentlichen Arbeiten Dr. Freiherrn von Coe ls von der
iim, d z modern r Aus⸗ fange eine Personalunion zwischen dem landwirtschaftlichen und Brügghen angenommen.
Hamerainie das ach den wirtschaftlichen Interessen regelt. dem i . ecn- ie. Ffn modernes Vorgehen voll wirischastlicher An⸗ 1“”“ vPhhhfn ate da viele Junker an Nach § 36 hat der Eigentümer des Wasserlaufs den Ge⸗ ahn witflich die Bildung von Zwongsgehcfsenscaften ist zu bestritten werden können, doße ““ nicht meingebrauch nicht unnütz zu erschweren. Wird im Wasser⸗ 1 die Wasserläufß zu Lle. vüe Umnge 82 ihre 82” nützung der Wasserläufe für die Interessen der 11“ hl lauf erster Ordnung von dem Eigentümer im Anschluß an die t forgen haberas Wegerecht hier einen Notzu 9 8 8 evölkerung leidet, Auch mit dem Gemeinwohl ist es eine migle 8 Ufergrundstücke Neuland künstlich geschaffen, so hat der Eigen⸗ 4 genau, so Dednung häec Es ist bedca dich 8 vdoß Beche da dieser Begriff nirgends klar definiert ist. Gerade in den tümer den früheren Anliegern den Zutritt zum Wasser zu ge⸗ 1 gen 2 shs ühn der Paragraph. mit seiner Entschädigungs⸗ it 8 Nchen, üchar diett Iüsemnesezung TT lentekn ser dtebees 11“ ½46 1 Fedan fortgefallen. .. . bie EFinnichzung, des ee. Frage von entscheidender 1 A114“*“ 8 8 mohereh “ tr b Fencütean enagebtacht ist, sehen wix ferner in 8e san Aeschaben Hn Niter7ed, enes gahse lösen sollen oder ob Grund⸗ Worte 1 111““ G 9. 8 Hir † 93 4 5 ) , die das inwo 2 † b „„ z 5 sez h. Uferanlieger an den betreffenden St 8 eeen; s Gemeinwohl in den Hintergrund stellen. 8 8 8 8 zasvicht de⸗kanzungsgiücht des Staates und der Ufer nc emd nicht viel Gutes von den Wassergenossenschaften b6 er⸗ 2 Abg. Dr. von Kries (kons) empfiehlt einen von ihm gestellten Fälülun der üten über die Beteiligung des Staates und der der G en, da das „öffentliche Interesse“ bei der “ Antrag, der denselben Zweck dadurch erreichen will, daß die ganze C“ der PWasetlänse weiter Ieennnag sin Raleerfise shesten nicht berücksichtigt ist. Der Gemeingebrauch Bestimmung gestrichen werde, mit der Begründung, daß die volks⸗ er on dem Gefetzes. Natürlich bat das Gesetz auch Fehler. aber sä ngs in diesem Gesetz in liberaler Weise umgrenzt worden wirtschaftlich nützliche Schaffung von Neuland gefordert werden könne, Pören wüge des es nicht umfassend genug ist. Allerdi aber sämtliche Bestimmungen über den Gemeingebrauch sind eine lex obhne die fruteren Anlieger zu schädigen. “ te chetag kaum wesentlich anders beichlase. Sthlhe arte tnn necte de üheceg des Gemeingebhrgachs ift am Ibeeeieeeeieeeehe sae wapssehle den Fükrag vhn 9 der setz wird aber keinen Erfolg haben, wenn nicht draht umgeben HSet Der Gemeingebrauch müßte mit Stachel⸗ 85
Cee düas ganze Gej ähnli 8 um i sj 6 Abg. Lieber zi de TEee 9
8 Bas ge DBungesgchtn vübnnice. aer glegce weütiwmpgße unsere Anträge abgelehnt; nücehenzua, übcgenteöle ““ von Kries ee “ e wie wire dustrie nach anderen Bundesstaaten abwand 1 zuggelassen worden. Mit der Beschränkung des Eigentüms im § 36 wird nach dem Antr Kries
httam unsete Iu vorhanden sind. Die Verschmutz ert, Interesse des öffentlichen Wohls sind wir einverstanden und d 8 47 schreib “ ü vse Bebiscungere ncestaaten mmied imme el aüch mit dem Institut der Verleihung, aber wir wollen Rehs. Zei 8s da egen 8 — hai der G Fertesfine 8 de feichte den anderr, desgleichen. Das Gesetz soll durch Königli sgarantien dagegen, daß etwa die Privatrechte der Eigentü⸗ — 3 ei f 1ö1““] i ge in der Ströme 89 . urch Königliche die z. B. viele kleine Unterlieger sein kö der Eigentümer, Verleihung mit den inzwischen erforderlich gewordenen Verände mseh Ferast reten agit dlfsfen wnd, die de Beal. dne Füna ecneeatem (aer sein önnen, beschräntt werden, rungen beanspruchen kann, soweit nicht übegwiegende Rücsschten behahn Peofzundässtaate so geregelt werden, daß se cc fenen elahasselunge zu 11. Wir fürchten, daß aus der Be. des öffentlichen Wohls entgegenstehen.
Füeig audertn entsprechen. S Sxerare. Freunde bedauern, sehen sind. Die Hhgen. Reie. arfet, moch nicht zu über⸗ “ ü Röchling (nl.) empfiehlt einen Antrag seiner den nungen icht gelungen ist, da semeineigentum in diesem des bestehenden Re⸗ 8 n sich nicht auf Grund „wonach die Worte „mit den inzwischen erforderlich g-⸗
i ium̃ 4 13894*.,82 8 8 e scchts herausgebildet 8 d Nor⸗ 2 2 heim ihnen ung zu bringen, daß die Wasserläufe Privateigentum die Behö gebildet, sondern contra legsm, weil wordenen Veränderungen“ gestrichen werden soll iü dhes i Geltung Hier wird der Fiskalismus Gelegenheit Behörden nicht ihre Pflicht und Schuldigkeit im öffentlichen wenn die Berücksichtigung des öffentlich n Wagl⸗ ea säissch et6
i 8 zur erden. 1 Interess ch. wer — nu sse getan haben. 8 se t,s e rccht Auszuleben. Meine politischen Freunde „ § 47 wird unter Ablehnung des Antrags unverändert an⸗
8* 8 Peckenen in desert Venedungf ncht, Fhte mcsen W““ 1 genommen.
gdene Beden d setzlichen Vorschriften, 8 8 ra- ie . Bit 8 8 i- N . “
pcetaben dic 86 bestebende. fefnesigcr⸗ Hier micte 8 Dr. von Kries (kons.) die “ I des Feenaiceg 1“ “ 11
wmaingriffe diesen Rechten und zwischen de s Gr 6 22111“ Wohls unm immt unter anderem, zbei
albe 6 bwüscen diestne dem Interessen der “ die zur Fischzucht oder Fischhaltung mit Wasser künstlichen Wasserläufen die Verleihung versagt “ 18 hhe. öe (Zentr); Das Geseß wethterbeclche orteles auf aegcing Unüeden uad wit ehnem Waserlaul nür davuch i Bet⸗ wenn der Bigeitimer des Waserimms ihr werprict 1 mnen Biteta Porteile ist, die Rechtssicherheit guf wasserwirtschaft⸗ Wasserlauf gefü mmee her Vorrichtungen aus dem Abg. Dr. Röchling (nl 2 bricht.
Abg. nößten Vor echtssicherheit liegt zunä . 1 sserlauf gefüllt oder in diesen abgelassen werden, gelten ni hling (nl.) empfiehlt den von seinen Freunden Ader 9 Diese Rech ssicherheit liegt zunächst in der Einheit⸗ als Wasserlauf“. (Der Beschluß zweiter Lesun den, gelten nicht beantragten Zusatz: „Dies gilt nicht für künstliche Wasserlä 8* Gebiet ⸗ Presse ist vielfach von einem Gegensatz zwischen stücke, die zeitweilig mit W 5 eiter Lesung lautet: „Grund⸗ erster Ordnung, die im Eigentum des Staates stehen.“ serläufe n, In Landwirtschaft und der Industrie ges ständigen Abfluß aasser bespannt werden und keinen be⸗ Abg. Dr. von Woy tes stehen...
d Fen der Lau 23 gesprochen ändigen Abfluß haben, gelten nicht als Wasserläufe.“ on Woyna (freikons.) hält es nicht für möglich
gessen deAusführungen sind aber nicht ganz zutreffend. 5 8 Wasserläufe.) noch in letzter Stunde eine öglich, s Diese Aus lerdings diejenige, welche 9 u““ 8 Abg. Lieber (nl.) beantragt, in dem Antrag Bitta Gesetz vorzunehmen, Fesag ce Iöcfegts pe Bedentung an dem egct verchmubt, . 9. braucht doch auch reines lin er eJüchhahtunge einzuschalten: „oder zu sonstigen Zwecken“ 1115 quenzen gar nicht übersehen Hr. Jaufe its brau e. Landwirtschaft f 8 g. Dr. von Kri 9 8 b 6 5 Fin Regierungskommissar erklä I“ 8 e liufe, deterfeits. ie Landwirtsch am meisten Abg. Dr. Kries (kons.) begründet Fin Reg ngskommissar erklärt, daß d sien Anderer Tränken des Viehs usw., aber auch die Land⸗ Hinweis auf die gebräuchlichste Art 5* 8 nlagteunter den staatlichen Interessen nicht vereinbar sei; diese Vüretznne ogemnet
8 eFasser Nreinigt die Wasserläufe, 3. B. durch Brennereien. die man nicht als Wasserl 1 8 3 nicht zu industriellen Abwa 8
1geaʒ hat “ Fe Pnesteden der Industris vesen, Ff Ausdehnung seenagfelatsegen 111““ z Dr. Rö obensegags ehemetheda der Antrag nur un⸗ vevggen, wäft. Der Zweck unserer ganzen Rechtsordnung liegt Minis ; 8 § 49 wir I K b 8
ea vnaas s Interessen des einen nur so weit berügchtigt — Minnister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten BI unter Ablehnung des Antrages unverändert
,S Interessen des anderen auch daneben bestehen Dr. Freiherr von Schorlemer:
mnag die sem Gesichtsvunkt hat die Kommi Meine Herren! Nach 8 71 ist gegen den Beschluß des Bezirtsausschufses 1 vr scg hgän sck schlirzen ds eüer dencai od gchahels. des Heünn ee d 8 1“ 8 Verleihungsbehörde über 1“ ie Fvaun git 8 Durchführung des Gesetzes anch in der Praris regierung dahin ging, d gen, daß die Auffassung der Staats⸗ es 1. werde bei dem Landes wasseramt zulässig. 9 d iommt. 1 Fassa 1 denehe ü bereits durch die Bestimmungen im § 1 in habe nhg. 88 n Brandenstein (kons.) und Gen. dnh . gandwir ¹ ung des Regierungsentwurfs die Interessen der Fischteich⸗ üben ihren bei der zweiten Lesung abgelehnten Antrag 8 D Forste 5 8 2 ; 9 8 2 g ge für andwirtschaft, Domänen und Forsten besitzer insofern genügend gewahrt seien, als die nicht von einem wieder eingebracht, wonach die Beschwerde bei dem Strom
Nniste po n Schorlemer:
8 Fleihn gen! Die freundliche Beurteilung, welche dem gegen⸗ 8 b Nuinigenden Gesetzentwurf auch nach dem Ergebnisse der v veneh von allen Seiten dieses hohen Hauses zuteil ge⸗
5
gesun
ausschuß und gegen dessen Beschluß die Klage bei dem Ober⸗
Wasserlaufe durchflossenen eigentlichen Fischteiche nicht zu den Wasser⸗ verwaltungsgericht vorgesehen werden fol
läufen im Sinne des Gesetzes gehören würden. Mit Rü⸗ 1 8 it Rücksicht auf ; 8 Niercer 5 — 1 Abg. Dr. von Kries (kons.): Der Mi J i 11“ 88 nunmehr in den Kreisen der Fischteich: Auffassung vertreten, daß sich das eahencts den nas n otsdie geg und zu den gegenwärtigen Anträgen geführt führen einer dritten Instanz verlangsamen würde, und daß die
;r in W auch die Königliche Staatsregi d di ich kei walter e ann a gierung und die in erster hat, hab kein B 1I1“ if 8 39 ’1 ü va n landwirtschaftliche Verwaltung und vor allem auch 8 13““ uu“] Pen Prace she ahcena.sehg de besegeslhierduuch Mebr. 8 eca In zie be⸗ velche sich in jahrelanger, rastloser Arbeit d 8 14“” ie Sitnati 1 nehme Upregen. 8 8 vaixm r roßen Gese enie bem 88 daß auch der Antrag 834 eigentlich nur eine Deklaration der bereits 8 Ser Hee hat t nn hctr Fensee “ 151 V vwiga dnen dieses groß t müht haben, nur mit im Gesetze festgelegten Besti 4 9 wird, tenn unserem Antrag stattgegeben wird. Auch der Arsicht des⸗ ü vimndei⸗ erfüllen. Ich habe auch vom Standpunkt meines sätzliche Bedenken nicht d. mmung enthält, würde ich auch grund⸗ F daß durch die Mehrarbeit, welche dem Oberverwaltung 8 Fauul e. wiß keinen Anlaß, das Lob und die Anerkennung einzu- Nr. 886 vorliegende Fenescgerbrchhn Re; 8 ne echs dhecteann ahreftagtes 8s ea, Ihrer Kommission am heutigen Tage ausgesprochen Zwecken“ ebenfalls di 1— ich die Worte „oder zu sonstigen glaube, daß das Gegenteil der Fall ist. Dan . Se9chh eh at. anten, wern laube, gerade bei den Mitgliedern der Kommissi die Zustimmung dieses hohen Hauses findet. weiter gesagt, es sel hine Rehsafenen. “ vir bns t. hecgange 8 die gefestigk, hah 8 düeüts möchte ich, da gerade von Fischteichen die Rede ist, hältnisse des Hraktischen seirn 11““ dende sechest i vsch in mo set naschen Stiats eaiczeng Hens in Famn auf hinweisen, daß durch die im hohen Hause bereits ange⸗ daher besser entscheiden könne, als das Oberverwaltungsgericht. J in 9 kommen der g 5 and ge⸗ nommene Zusatzbestimmung des Abs. 2 des § 25 der Gemeingeb glaube, daß die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts durch jah en gtegec nit dem Bestreben der Kommlssion, an dem Grundgedanken. bei den Fischteichen eingeschränkt worden ist, d er Gemeingebrauch, lange Praris auch in der Lage sind; solche Fragen des praktischen Als pne 18 Gesetzeswerks festzuhalten, und so ist für die zweite Wasserläufen zu rechnen sind, und ae ist, die nach dem §1 zu den S zu regeln. In allen eigentlichen Rechtsfragen bilden praktische 1 9 große Entwurf zustande gekommen, der trotz mancher Aende, Antrag Nr. 823 ebenfals 88 — aß ferner der noch vorliegende Rerhaälträsse die Grundlage, und das Oberverwaltungsgericht hat seit um Hlfrng und ich kann ohne weiteres sagen, auch Verbesserungen doch Fischfutter in die Wasferläufe 1 1“ Baienäkemene ben Fmmemnt vn Bechegeacet nnht vntfate nes angen Grundsätze unverändert gelassen hat. eä 1 e der Ernährung der Fische. wenn es den übrigen Mitgliedern der Instanz die richti k⸗ st ie sitnden Herren, nach dem Ergebnis der bisherigen Beratung hee ha ve also, daß die Interessen der Fischteich tischen Ersahrungen vermitteln kann. Das itt aber “ ;6 Mein fir nich keinem Zweifel unterliegen, daß dieser Entwurf htung gewahrt erscheinen. I Fegos wegen der großen Fülle der zur Entscheidung elt üir Al t Flippe in diesem hohen Hause ohne Havarie passieren 1“ Bemerkungen des Abg. Stull (Zentr.) er⸗ 1 Te G nn s die leßte Brandenstein: In diesem Hause!) Ich glaube, Z8Z“ “ 2 Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 8 2 iderderi ch, daß ich im gegenwärtigen Auaenblicke ncch Dr. Mälser 8 8 “ Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlem er: 168 ist n on den Herren Vorrednern berührten Bestimmungen des Ich ken de Auffaft 83 8 er Meine Herren! Die Bedenken, die schon bei der zweiten Lesung e k. etnrhs selbst, soweit dieselben grundsätzlicher oder alggemeiner bezeichnen. ng des Herrn Vorredners als zutreffend dieses Gesetzentwurfs gegen den Antrag 826 eingehender von dem dn Pemin sangehe; nur eine Frage, die meines Erachtens auch in 2 G . Herrn Minister des Innern geltend gemacht worden sind, bestehen chlie ptu s debatte gehört, möchte ich auch meinerseits nicht unbeant⸗ § 1 wird mit den Anträgen Bitta und Lieber ange⸗ trotz der Ausführung des Herrn Vorredners für die Staatsregierung chte Genera nvommen.s 11s unverändert fort. Ich kann deswegen nur bitten, dem Antrage unter 1— Abg. Lippmann hat mit Recht darauf aufmerksam ge⸗ vn 8 1 8 3 Nummer 826 die Zustimmung zu versagen. De T 3 88* na 8 sei j 8 1„E. 5 ; ;8 82 daß ein Teil der Wasserläufe, um die es sich handelt, nicht beantragten Sha., ensschr. “ “ 1e o Fh hen Woyug (freikons.): Meine politischen Freunde nh dem prenßischen Gebiet angehören und demmac 11 Mögnataen varschlcear ün 1 ausschließlich demnächst diesem Gesetze unterliegen werden, fändungen, Erdzungen und trocken gelegten Randflächen gegen Ent⸗ sn die npgabdängiccsst hec ässi habr dn haben Menan g gekan, nte: 2n ilvesfe die Oberlieger andere Bundesstaaten sind, die nicht die 18s Ein her h It. 1“ .“X“ umn das Volk vor einer unrichtigen Anwendung des Gesetzes aueschüten. ab, . id vielꝛecht auch nicht die strengen Bestimmungen haben, einen Anlaß zu diesann Fsehn⸗ Füf saß v Ree sg Deshalb bitte ich, den konservativen Antrag abzulehnen und dagegen 88 Pie ngenwärtige Wassergesetzentwurf für Preußen enthält. Ich stimmen könne. 11“ wünsegen 86 E16““ — der 8 ie weiteres zugeben. Die Gründe, welche den Erlaß Abg. Graf von Wartensleben⸗Rogäsen (kons.) äußert „I. Nachdem sich die Abgg. Lippmann und Styczynsbi uh das ohr ebenfalls Bedenk 8 (Pole) den k en Antr r valtbswassergesetzes unmöglich machen, sind bereits bei früherer sa edenken gegen den Antrag. (Pole gegen den onservativen Antrag ausgesprochen haben, ats⸗ Reichswasserge 2 9 Abg. Hoff Cortschr. Volksp.) hebt hervor, daß es der Billig⸗ schließt die Debatte. Der Antrag der Konservativen wird ab⸗ enheit hier erörtert ee 5 steht 8 h. 1g. keit den Anliegern ein solches Eigentumsrecht zu Fehen gelehnt und der § 71 unverändert angenommen . wird in Uebereinstimmung mit den übrigen dam ihnen der Zugang zu d t . id vie nürbi seste Abstimn j — — Ressorts unter allen Umständen dafür Sorge des Eigentümers Linss Sres tsen E“ 1 8 1G hn 8 8 verhig ns hschech hen den 1 daß entweder im Wege gesetzlicher Bestimmungen oder durch 81 Die Abstimmung wird vorläufig ausgesetzt, bis eine des in e vea gnn Fehe ersgeehmee Whes Vühehnang cgrungen mit den üͤbrigen Bundesstaaten eine weitere Ver⸗ 1 88 ö den Antrag der Volkspartei vorgelegt ist. unverändert angenommen. . 1 gung unserer Wasserläufe in Zukunft verhindert werden wird. Wasserlauf Lenhes üheache Stoffe an, die nicht in einen Nach § 79 kann wegen überwiegender Nachteile oder Ge⸗ t. 8 imrr hrt werden dürfen, um ihn nicht zu ver⸗ fahren für das öffentliche Wohl die Verleihung zurückgenommen 8 ) r Liebknecht (Sop): Nicht nur die Wasserläufe, Abg. D 8— 8 oder beschränkt werden, wofür gegebenenfalls eine Entschädigung. Abg. uch die stehenden Gewässer und das Grundwasser sind ein ach de . r F Kries (kons.) befürwortet einen Antrag, wo⸗ nach Billigkeit von den Unternehmungen zu zahlen ist, die da⸗ merir eön gges Stück unseres nationalen Eigentums, daß ein Gesetz, 81 sonr erbot nicht für das Einbringen von Fischnahrung durch Porteile haben. b nal git dieser Frage, befaßt, bnaseen 1 ciffrechenehsgh Minister für Landwirif 8 8 Die Abgg. Dr. Bell (Zentr.) und Gen. beantragen nesz vatragender Bedeutung ist und gr b fersie dder geamten ee SDr. Frei r Landwirischaft, Domänen und Forsten einen Zusatz, wonach der Entschädigungspflichtige im Rechis⸗ fott. vlkerung in Anspruch nimmt. Es unterlieg einem Zweifel, . Freiher n Scho rlemer: 8 wege Erstat “ ung und der Kosten von dem⸗ 8 — “ 1111““
“