müssen ihn andere, nichtkapitalkräftige Leute, in letzter Linie wieder die Arbeiter. Der Wehrbeitrag zeigt in seiner jetzigen Gestaltun eine unglaubliche, eine brutale Rucksichtslosigkeit gegen den Mittel⸗ stand. (Präsident Dr. Kaempf rügt diesen Ausdruck.) Ich harre des Augenblicks, wo die Vertreter anderer Parteien einen milderen, mit der parlamentarischen Ordnung noch verträglichen Ausdruck für diese Rücksichtslosigkeit der Vorlage finden und gebrauchen werden. Der Schatzsekretar meinte, um die Sache so einfach wie möglich zu machen, habe man von der Progression abgesehen. Das wird er selbst nicht glauben, daß wir ihm das glauben; es handelt sich da doch um eine reine Veranlagungsformel. Nein, man hat Angst vor den In⸗ habern der großen Vermögen, man will den patriotischen Bewilli⸗ gungseifer der Reichen und der deutschen Fürsten nicht auf eine zu harte Probe stellen. Die land⸗ und forstwirtschaftlich genützten Be⸗ sitztümer sollen nach dem Ertragswert herangezogen werden, nicht nach dem gemeinen Wert. Selbst ein Herr wie der Oberverwaltungs⸗ gerichtsrat Strutz hat das eine Ungerechtigkeit genannt und es mit Worten verurteilt, die unter dem Präsidium des Herrn Kaempf eine Rüge eintragen würden. Nur der Verkehrs⸗, der Verkaufswert liefert den richtigen Maßstab. Die Abschätzung nach dem Ertragswert ist lediglich eine Begünstigung der Gutsinhaber. Es wird eine Herauf⸗ setzung der Vermögensgrenzen notwendig sein, es wird eine Pro⸗ gression, und es wird die Ausmerzung der agrarischen Begünstigung notwendig sein. Nach diesen Korrekturen müßte sofort die Verewigung der Abgabe, mindestens aber ihre Erhöhung für 3 Jahre beschlossen werden. Vermögen in Deutschland ist mindestens 300 Milliarden vor⸗ handen; mit diesen Korrekturen würde der Regierung eine ganz er⸗ heblich höhere Summe zur Verfügung stehen, als si elbst heraus⸗ rechnet. Zuerst und vor allen Dingen müßten diese Mittel benutzt werden zur Verstaatlichung der Kriegsmaterialindustrie, womit zugleich das ewige Kriegsgeschrei und die Kriegstreibereien aus der Welt ge⸗ schafft wären. eese Industrie ist zudem eine durchaus internationale; an den englischen Werken von Vickers, Armstrong usw. ist ein großer Teil des hohen Adels und aller möglichen Bevölkerungskreise beteiligt und zieht davon Riesenprofite. Aber auch die deutschen Waffen⸗ fabriken geben 32 % Dividende und haben ihre sämtlichen Gebäude und Werkzeuge bis auf 1 ℳ abgeschrieben. Die „Dillinger Hütte“ hat in ihrem Aufsichtsrat mehrere Franzosen, die auf diese Weise genauen Einblick in unsere Bestellungen für die Landesverteidigung erhalten! Die „Dillinger Hütte“ würde von der Rüstungsmilliarde den Löwenanteil einheimsen. Dem Aufsichtsrat sitzt vor der General von Schubert, der Schwiegersohn des Königs Stumm, bis vor weni⸗ gen Jahren Mitglied dieses Hauses; der sitzt da mit jenen Franzosen zusammen, um die Preise für deutsche Panzerplatten zu kalkulieren ... ein solches Bild möchten wir für die Zukunft Deutschland und der Welt ersparen. Von Reichs wegen muß sich auch die Veranlagung des Vermögens organisieren lassen; die Einschätzung darf nicht, wie es die Vorlage will, in die Hände der Einzelstaaten gegeben werden. Die Fürsten sind nach unserer Ansicht gerade deshalb steuerpflichtig, weil b nicht in der Vorlage stehen; wenn sie nicht ausdrücklich aus⸗ genommen sind, müssen sie bezahlen. Anderseits kann man dann aber auch nicht mit der Begründung sagen, es sei ihr Beitrag eine Jubi⸗ läumsspende. Ich möchte den Reichstag sehen, der an diesen Mil-
lionenvermögen vorbeizugehen wagte, das gibt's jg gar nicht! In der jetzigen Zeit kann man unmöglich die Fürsten frei lassen. (Zuruf:
Sie werden abwandern!) Wenn sie abwandern! D danke. Man tut sic viel darauf zugute, auf einmal eine Milliarde zahlen sollen. Jahr infolge des Brotwuchers mehr als eine Volk trägt seine Lasten schweigend, insofern hier nicht Sozialdemo⸗ kraten darüber sprechen. Auch das System der Einfuhrscheine kann jetzt nicht unbeachtet bleiben. Wir werden beantragen, den Identitäts⸗ nachweis wieder einzuführen. Es ist in der Begründung auf die Selbständigkeit der Einzelstaaten Bezug genommen worden. Früher sprachen diese vom Bundesratstisch oft das entscheidende Wort. Jetzt erlaubt sich höchstens noch einmal Bayern, hinter der Front ein bißchen zu donnern. Der zentralistische Gedanke hat also obgesiegt. Die kulturelle Notwendigkeit der Einzelstaaten ist allerdings so lange nötig, ehe nicht Preußen Reformen einführt. Die Schatzsekretäre gehen und kommen. Keiner hat es bisher verstanden, die Finanzen
as wäre ein Ge⸗ daß jetzt die Besitzenden Das Volk muß jedes Milliarde zahlen. Das
so zu gestalten, wie es die zwingende Notwendigkeit erheischt. Des⸗ halb ist es Pflicht der Parteien des Reichstages, dies zu tun. Die
Freiheit haben sich die Völker nur in den rigkeiten ihrer Herren erringen können. Benutzen wir also auch diese Zeit zum Ausbau unserer Freiheiten. Verlangen wir die direkte Besteuerung des Besitzes. Dann kann aus den toten Zahlen dieser Vorlage blühendes Leben sprießen.
Präsident Dr. Kaempf: Sie haben von einer hinterlistigen Beeinträchtigung der Minderbemittelten seitens des Staates gesprochen und haben daber Preußen genannt. Ich rufe Sie wegen dieses Aus⸗ drucks zur Ordnung. .““ Abg. Speck (Zentr.): In manchen Kreisen ist der Glaube ver⸗ breitet, daß wir durch die Finanzreform auf lange Zeit von neuen Steuerlasten befreit bleiben werden. Nun sind aber kaum 4 Jahre nach der Finanzreform ins Land gegangen, wir sind noch nicht einmal in den Beharrungszustand eingetreten, da werden diese Steuern ver⸗
Zeiten finanzieller Schwie⸗
nur freuen. Wir müssen jedoch nach Lage der Dinge die Vorlagen ge⸗ nau Prüfen, zumal ihre Notwendigkeit weder durch die Ausführungen des Reichskanzlers noch des Kriegsministers erwiesen zu sein scheint.
Wehr⸗ und Steuervorlagen bilden ein einheitliches Ganzes. Deshalb müssen beide von derselben Mehrheit verabschiedet werden. Der Abg.
Südekum will eine Reichsvermögens⸗ oder Reichserbschaftssteuer. Wir sind nicht geneigt, die Wehrvorlagen zu verabschieden, ohne für die Deckung gesorgt zu haben. In gewissen Kreisen scheint man aller⸗ dings auf die Deckungsfragen weniger Wert zu legen. Auf keinen Fall darf die Deckung durch Belastung von Massenkonsumartikeln er⸗ Feügen. Die Soztaldemokratie bucht es auf ihr Konto, daß hier der Anfang einer Besitzsteuer gemacht ist. Ich verweise auf den Antrag Bassermann, den auch wir unterstützt haben. In den Mittelpunkt des Ganzen müssen wir die einmalige Vermögensabgabe stellen. Der Gedanke einer solchen ist ja bei seinem Bekanntwerden sehr gepriesen worden. Man glaubte das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. Ich las sogar einen Vorschlag, man solle auf diese Weise auch sofort unsere ganze Reichsschuld beseitigen. Die Schätzungen über den Er⸗ trag des Wehrbeitrags gehen weit auseinander. Diese einmalige Abgabe ist in einem halb offtzibsen Blatte eine Tat von weltgeschichtlicher Be⸗ deutung genannt worden. Auf den ersten Blick hat der Gedanke etwas Bestechendes und Großzügiges. Aber Großzügigkeit allein kut es nicht, namentlich nicht auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung. Es heißt, daß der Anleiheweg nicht den Grundlagen unserer Finanzgebarung ent⸗
spricht. Ist dies etwa bei dem Wehrbeitrage der Fall⸗ Zu solchen Maßregeln greift man nur in Fällen der Not, wenn der Krieg un⸗
mittelbar vor der Tür steht und man sich am Ende seiner Mittel be⸗ findet. Daß aber ein Krieg unmittelbar vor der Tür steht, ist nach den Ausführungen des Kanzlers nicht anzunehmen. Dieser Weg ist ein Ausweg mit Rücksicht auf die Notlage des Geldmarktes. Aber dann wäre es besser gewefen, sich der übermäßigen Lobpreisungen des Gedankens zu enthalten. Die normale Besteuerung ist die Erfassung des Vermögens. Diese Abgabe ist ein Eingriff in die Vermögens⸗ substanz. Dieser neue Weg hat begonnen mit der Wertzuwachssteuer und wird mit dem Wehrbeitrag, dem Erbrecht des Staates und der Vermögenszuwachssteuer fortgesetzt, ünd das ist bedenklich. Das ist ein Gesetzgebungsexperiment. Die sozialdemokratische Presse hat verlangt, daß die einmalige Gabe recht oft und ausgiebig erhoben wird. Die Vorlage steht also auf dem Boden der sozialdemskratischen Grund⸗ sätze. Ihr Grundsatz (zu den Sozialdemokraten) ist ja: Eigentum ist Diebstahl! Wir aber möchten uns sehr bedenken, diesem Vor⸗ schlage näherzutreten. Auch steuertechnische Bedenken sind geltend zu machen. Die steuerliche Leistungsfähigkeit hängt nicht nur vom Ver⸗ mögen, sondern auch vom Einkommen ab. Man hat nun eine Kom⸗ bination von Vermögens⸗ und Einkommensteuer vorgeschlagen, wobei die Einkommensteuer nur ergänzend eintritt. Die Vorlage erfaßt nur
Trägt man Bedenken, dieses
laugt. Beim Vorredner scheint allerdings das Steuerbewilligungs⸗ bedürfnis noch weiter zu gehen. Er will noch weitere Besitzsteuern haben. Ueber diese Wandlung der äußersten Linken können wir uns
* die Einkommen von 50 000 ℳ an. Es wird aber erheblich niedriger zu greifen sein. Daß die Veranlagung dabei etwas unbequem sein wird, ist nicht zu bestreiten, aber diese Schwierigkeiten müssen überwunden werden, wenn es sich um die steuerliche Gerechtigkeit handelt. Es ist ungerecht, ein Einkommen von 49 000 ℳ steuerfrei zu lassen, während ein Vermögen von 10 000 ℳ, welches 400 ℳ Zinsen abwirft, steuer⸗ pflichtig sein soll. Das sind steuerliche Ungeheuerlichkeiten. Sich des⸗ wegen auf die Schwierigkeiten der Veranlagung zu beziehen, zeigt, daß das Verständnis für ausgleichende soziale Gerechtigkeit noch nicht überall vorhanden ist. Die Kommission wird hier bessernd eingreifen müssen. Ich gehöre gewiß zu denen, die die Selbständigkeit der Einzel⸗ staaten auf dem Gebiete der direkten Steuern verteidigen. Aber eine so entschiedene Verteidigung der einzelstaatlichen finanziellen Selb⸗ “ hätte ich nicht in den Motipen vermutet, denn tatsächlich ramponiert die Vorlage die einzelstaatliche Selbständigkeit, die Vor⸗ lage ist der Anfang vom Ende der einzelstaatlichen Selbständigkeit auf dem Gebiete der direkten Steuern. Da ist es mir nicht begreiflich, wie der Schatzsekretär behaupten konnte, der föderative Charakter des Reiches würde nicht angetastet. Charakter des Reiches so angegriffen worden wie durch diese Vorlage. Dazu kommt, daß diese Vorlage wie keine andere geeignet ist, einer dauernden Reichsvermögenssteuer die Wege zu ebnen. Hat man erst die Grundlage, so wird sie auch weiter ausgebaut werden. Die Rüstungsfanatiker kriegen es fertig, von lumpigen Millionen zu prechen; wir müssen uns auf manches gefaßt machen. Der Schatz⸗ ekretär versicherte, daß es durchaus ein einmaliger Wehrbeitrag sein werde. Sein Wort in Chren, aber wird ein Nachfolger von ihm die nötige Widerstandskraft haben? Es handelt sich nur noch darum, wie weit der Eingriff in die Selbständigkeit der Einzelstaaten gehen soll. Bei den Einkommen einen Schritt weiter nach unten zu gehen, ist uns ein Gebot der ausgleichenden Gerechtigkeit. In verelben Richtung möglichster Schonung geht das Verlangen nach Heraufsetzung der Mindestgrenze der der Steuer zu unterwerfenden Vermögen. Jetzt soll sie bei 10 000 ℳ gezogen werden. Zwischen den Besitzlosen und den Besitzenden steht die große Schicht unseres Mittelstandes in Stadt und Land, der mehr als je gerade heute der Schonung bedarf und eine steuerliche Erleichterung erfahren soll. Der Abg. Südekum hat einen Erkurs auf die Armenunterstützungen gemacht, der an⸗ sich nichts mit der Vorlage zu tun hatte; aber er hatte wohl dabei übersehen, daß nirgends der Pauperismus verbreiteter ist als in dem freihändlerischen England. Die Grenze für die Vermögen müßte auf 50 000 ℳ herauf⸗ gefetzt werden; jedenfalls sollte man nicht unter 30 000 ℳ herabgehen.
vielleicht nicht unerheblichen Ausfall für die
Gewiß bedeutet das einen Reichskasse; der aber kann gedeckt werden zunächst durch eine Staffe⸗ lung. Nichts ist roher als der gleichmäßige Betrag von ½ J von den kleinsten bis zu den größten Vermögen. Ueber 1 % werden wir aber auch nicht hinausgehen. Im einzelnen wird die Gestaltung der Staffe⸗ lung Sache der Kommission sein. Gewiß hat das ganze deutsche Volk, hoch und niedrig, reich und arm, Unternehmer und Arbeiter, das gleiche Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens, aber bei der Auf⸗ bringung der Kosten darf man doch die steuerliche Leistungsfähigkeit des einzelnen nicht außer Betracht lassen. Bei der Besteuerung des Einkommens hat man ein solches Bedürfnis der gleichmäßigen Er⸗ fassung offenbar nicht gehabt, denn man will erst von 50 000 ℳ an das Einkommen erfassen. Man versteht es nicht, daß nach Ansicht des Bundesrats ein Mann ohne Vermögen mit einem Einkommen von 30 000 bis 40 000 ℳ von dem Beitrag frei bleiben soll, während ein Handwerker, dessen ganzer Besitz nur 10 000 ℳ beträgt, und der sich mit seiner Familie vielleicht nur kümmerlich durchschlägt, herangezogen wird. Diese Erwägung hat im Volke denn auch sehr ernüchternd ge⸗ wirkt. Die Leistungsfähigkeit der Familie muß richtig erfaßt und be⸗ rücksichtigt werden, und wenn die Schwierigkeiten noch so groß sind.
Moment in die Vorlage hineinzuarbeiten, so kann vielleicht in Betracht kommen, ob nicht die Familien, die ohne⸗ hin schon Opfer durch die Dienstpflicht ihrer Söhne für das Heer bringen, steuerlich bevorzugt werden. Man hat nun, um den Beitrag zu sichern, nicht bloß die Deklarationspflicht, sondern auch die Vorlage von Geschäftsbüchern und die eidesstaatliche Versicherung vorgeschrieben. Ob das für die Verhinderung der Hinterziehung des Beitrages, nament⸗ lich beim mobilen Kapital, genügt, wird in der Kommission näher zu untersuchen sein. Das event. den Einzelstaaten angebotene Vermögens⸗ zuwachssteuergesetz sieht ausdrücklich auch Gefängnisstrafe vor; wozu dieser Dualismus? Die deutschen Bundesfürsten werden sich an dem Beitrag beteiligen, das ist erfreulich; wenn aber in der Begründung ge⸗ sagt ist, sie unterlägen der Besteuerung nicht, so⸗ muß ich dagegen Widerspruch erheben. Die Verfassung und die Reichsgesetze begründen diese Behauptung nicht. Für den jetzigen Fall ist ja nach der Angabe der Begründung diese Untersuchung ohne jede Bedeutung. Ein zweites Mal darf ein solcher Wehrbeitrag dem deutschen Volke nicht zugemutet werden. Das würde das deutsche Wirtschaftsleben schwer schädigen. — Die Besitzsteuer sollen nach der Vorlage die Bundesstaaten in der Form veredelter Matrikularbeiträge durchführen; 1916 soll der vor⸗ gelegte Eventualentwurf wegen der Vermögenszuwachssteuer in Kraft treten, wenn die Bundesstaaten das nicht getan haben. Der Umweg über die Einzelstaaten gibt zu denken. Es ist des Reiches unwürdig, in Füeser Weise die Einzelstaaten in Anspruch zu nehmen. In Bayern entstehen zudem große Schwierigkeiten. Da wir dort alle Steuer⸗ klassen gleichmäßig in Anspruch nehmen müssen, so kann der in diesem Gesetz enthaltene Gedanke nicht zum Ausdruck kommen, und Bayern wird die Vermögenszuwachssteuer einführen müssen. Bedenklich ist es auch, eine neue Form der Matrikularbeiträge zu der schon vorhandenen zu gesellen. Man hätte gut getan, als einheitliche Grundlage über⸗ haupt die durch den einmaligen Wehrbeitrag gefundene Summe zu nehmen. In einer Broschüre wird auf die schweren Lasten der Hansa⸗ städte hingewiesen, die infolgedessen die neuen Lasten nicht tragen könnten. Aber andere Einzelstaaten sind wohl mit Steuern noch viel mehr belastet. Es ist auf die Wichtigkeit einer Ermäßigung der Zucker⸗ steuer hingewiesen worden. Davon hat aber nicht der Konsument, sondern nur der Handel Vorteil. Etwas anderes ist es beim Umsatz⸗ stempel. Gerade bei landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Be⸗ trieben ist es ebenso wie bei dem städtischen Hausbesitz nötig, die Be⸗ steuerung nach dem wirklichen Wert vorzunehmen. Bei Einführung der Wertzuwachssteuer wurde uns versprochen, daß die Erhöhung des Umsatzstempels fortfallen würde. Sonst hätten wir nicht zugestimmt. Die Berichtigung des Einnahmesolls, die 1912 vorgenommen worden ist, ist durch die Tatsachen gerechtfertigt worden. Der Abg. Südekum hat bezüglich der Hochkonjunktur zu schwarz gemalt. Die Verhältnisse auf unserem Geldmarkt sind ja schwierig. das Jahr 1907. Damals bestand keine Kriegsgefahr, trotzdem war der Bankdiskont viel höher. Maßnahmen, auch unseren Silberbestand zu schützen, sind notwendig. Aber die Maßnahmen darf man nicht allein dem Kanzler überlassen. Und hier muß auch für den Reichstag ein Mitbestimmungsrecht geschaffen werden. Den schwersten Bedenken muß die Bestimmung über das Erbrecht des Staates begegnen. Das Konfiskationsgelüst tritt hier in seiner häßlichen Nacktheit zutage. Die kleineren und mittleren Leute werden es in der Hauptsache sein, die die Kosten zu tragen haben werden. In Bayern gibt es schon ein Intestat⸗ recht, aber es kommen für den Staat nur kleine Beträge heraus; Diensthoten, kleine Handwerker unterlassen es, Testamente zu errichten. Daß auch nur einer von ihnen den Fiskus zum Erben hätte einsetzen wollen, ist nicht anzunehmen. In anderen Bundesstaaten wird es ähn⸗
lich sein. Wie soll es mit denjenigen gehalten sein, die wegen Minder⸗ jährigkeit ein Testament nicht errichten dürfen?
kalismus geht durch alle diese Vorlagen. Was soll er mit dem Erbe an Kleingrundstücken, Häusern usw. machen? Sie werden veräußert werden misssen, aber sollen die Gemeinden die Verwaltung der Erb⸗ schaften übernehmen? Das wäre eine undankbare Aufgabe. Wie soll S nit. en Hypotheken werden die der Staat erbto Lohnt es sich Eebnchh wegen der geringen Beiträge einen solchen Eingriff in das büeeee vorzunehmen? Ganze 15 eillionen sollen dabei heraus⸗ An. Hauptvorteil werden die Notare, Winkelkonsulenten 28 Wad 8 Gebscheften vorzunehmen zen werden. aben also die schwersten Bedenken a⸗ 8 Bestin 6 8 1 Sebenken gegen diese der Versicherung nn 8 v 1 einer Besitzbesteuerung kann bei “ größte. Grundbesitz in
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anleihen dauernd ungünstig beeinflussun.
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Preußen ist jedenfalls gegen Feuer nicht versichert. Wird der Stempel zu Lec gegriffen, sso wird die Zahl der Versicherungen zurückgehen. Au die Lebensve icherung ist noch kein Matzstab für die Höhe des Besitzes. Die Heeresvorlage erscheint als eine nationale Notwen keit, ihre Ablehnung und Verzögerung würde eine schwere Veran wortung auf uns laden. Nicht die Hurrastimmung ist für uns ma gebend. Daraus ergibt sich für uns die Pflicht, diese und die Deckung vorlagen genau zu prüfen, ob bei Verteilung der Lasten in richtiger Weise vorgegangen ist. Der Schatzsekretär hat wohl selbst gefühlt, daß der Vorlage sehr wenig Lob gespendet werden würde. Das Recht der Kritik wird zur Pflicht, wenn es sich um so offensichtliche Ungeres tigkeit handelt. Das Bewußtsein der schweren Verantwortung ruht auf jedem einzelnen von uns. Dies Bewußtsein zu wecken, bedarf es keiner großen Worte und deplacierter Vergleiche mit 1813. Das⸗ Volk hat für ein Phrasengeklingel kein Interesse, besonders nicht, in diesem ernsten Momente. Man täuscht sich über die wirkliche Stim⸗ mung des Volkes, es hat keine roße Begeisterung für neue Heeres⸗ lasten, wer das behauptet, täuscht sh und andere. Mit schwerer Sorge sieht das Volk in die Zukunft. Auch in den Kreisen, in denen die Hurrabegeisterung Orgien feiert, scheint die Rüstungsbegeisterung und Eiferfreudigkeit abgeflaut zu sein. Das Zentrum ist auch heute noch bereit, Opfer für das Vaterland zu bringen, wenn ihre Notwendigkeit nachgewiesen ist. Ob die Steuervorlagen in der jetzigen Form ange⸗ nommnen werden, erscheint uns sehr zweifelhaft. Wir fordemn eine ge⸗ rechtere Verteilung der Lasten. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß, wenn die bürgerlichen Parteien ihre Schuldigkeit tun, diese Vorlagen dazu dienen werden, die Parteien zu einer gemeinsamen Arbeit zu⸗ sammenzuführen. Abg. Dr. Paasche (nl.): Wir hoffen, daß wie wir für die Wehrvorlage voll und ganz eintreten, sich auch eine Mehrheit finden wird, die für die von ihr bewilligte Wehrvo lage die Deckung schafft. Bed uern muß ich, daß der Vorredner der lebend n Generoêtion die Opferfreudigkeit von 1813 nicht zutraut. Klar bin ich darüber nicht geworden, worauf der Vorredner in einzelnen Punkten hinsichtlich der Finanzfrage hinaus will. Es mag politisch recht klug sein, sich nicht festzulegen, und ich will diesem Vorbilde in gewisser Beziehung folgen. Der Abg. Dr. Südekum hat hier zu Unrecht ein trauriges Bild von der Vermögenslage des deutschen Volkes entrollt; das Aus⸗ land muß dadurch eine ganz falsche Vorstellung bekommen. Wie oft hat man nicht schon jenseits der Vogesen geglaubt, Deutschland sei am Ende seiner Leistungsfähigkeit! Man tut mit solchen Dar⸗ legungen dem deutschen Volk keinen G fallen. Gewiß gibt es Not bi uns, wie anderswo; aber deswegen ist Deutschland nicht am Ende seiner L istungsfähigkeit. Es ist viel richtiger, zu zeigen, wie star und kräftig und wie entschlossen das deutsche Volk ist, die neuen Opfer zu bringen, die seine Wehrhaftigkeit erfordert. Für manchen mag es überraschend gewesen sein, daß der Vater der Wahr⸗ beitragsvorlage der sozialdemokratische Abg. David ist, der sogar der Vorlage den Namen gebeben hat. Fürst Bülow hat das damals als perfide und phantastische Politik der Sozaldemokraten
bezeichnet. Ich selbst aber und meine politischen Freunde haben den Gedanken an sich von jeher durchaus anerkannt.
Für die großen einmaligen Ausgaben bleibt doch sonst nur der Weg der Anleibe übrig. Auch für eine Anleihe von 1 Milliarde würden wir jährlich za. 70 Millionen zu zahlen haben! Und für eine solche Riesenanleihe ist heute auch wirklich nicht die Zeit; die Beunruhigun auf dem Geldmarkt trifft ja heute nicht nur die Börsen, sondern auch das ganze Verkehrs⸗ und Gewerbsleben. Dem Verkehr werden auf dem einen wie auf dem andern Wege die Beträge genau febenso ent⸗ zogen. Die Vermögensargabe von einem halben Prozent wird aber unzweifelhaft den Staatskredit icht schädig n, und des können wir froh sein; eine Milliarde neue Anleihe würde den Kurs der Staats⸗ Unter den Angehörigen der besitzenden Klassen haben wir ja nicht nur Leute, die nicht mehr zu arbeiten brauchen, sondern die meisten arbeiten, um mit ihrem Besitz ein Einkommen zu erwerben. Und welchen Gefahren sind die ihrem Besitz Wirtschaftenden ausgesetzt! Sie müssen das 9. Keen tragen und tragen es, obwohl ihre Verluste oft weit höher sind, als
was hier an das Reich als einmaliger Wehrbeitrag enrichtet werden soll! Deshalb soll man die Opferfreudigkeit nicht nachträglich ver⸗ kleinern, indem man die Zahlung des halben Prozents als etwas Unechörtes hinstellt. Auch die Vermögen sgrenze über 10 000 ℳ
herautzusetzen, scheint mir nicht empfehlenswert, denn man soll auch diejenigen, die von ihrem kleinen Vermögen freudig ibren Wehrbeitrag leisten wollen, nicht daran verhindern. Da⸗
gegen ist kaum ein Zweifel, daß die Grenze für die Ein⸗ kommen heruntergesetzt werden muß, meinetwegen auf 20 000 ℳ. Darüber wild, sich in der Kommission weiter reden lassen. Und 8 warum soll nicht auch bei den schweren Vermögen eine Staffelung eintreten? Für eine starke Staffelung bin ich nicht; aber bei den g⸗oßen Vermögen, die aus sich selber wachsen, weil das Einkommen gar nicht verbraucht werden kann, muß eine Staffelung, sei es in der Form einer Progression o er einer Degression eintreten. Wir werden vielleicht oh n bis zu 6 bis 7 pro Mille gehen können und dann unten mit 2 bis 3 pro Mille auskommen. Den Grundgedanken des ganzen Vorschlages halten wir jedenfalls für berechtigt und halten ihn fest. Was die deutschen Bundesfürsten betrifft, so schließt der Wortlaut des Gesetzes nach meier Ansicht, die auch von bedeutenden Autoritäten geteilt wird, ihre Steuerpflicht in sich; in den Motiven steht aber augrrücklich der Satz, daß sie sich zu b teiligen bereit sind, und des⸗ balb werd in der Kommission noch näher darüber zu sprechen sein. Daß sie. „nach völkerrechnichen Grundsätzen“ steuerfrei sein sollen, kann ich nicht zugeben. Wir b rüßen es freudig, daß sie sich bereit erklären, zu dem pattiotischen Opfer ihrerseits Beiträge zu leisten; wenn aber das Gesetz so ausgelegt wird, daß sie eigentlich steuerfrei sind, wie soll es dann g halten werden Es fordert do—s geradezu⸗ zur Kritik heraus, wenn bekannt wird, auch der Fürst oder SSe von soundso habe soundsoviel an Wehrbeitrag beigesteuert. Wir wünschen also, daß in dem Gesetz bestimmt wild, doß. sie nach demselben Maßstad beisteuern. Es muß doch Klarheit darüͤber sein, gegen wen sie sich „bereit erklart“ haben und wie hoch⸗ Bei der Abschätzung des Vermögens sollte man nicht allzu kleinlich sein, und vor allen Dingen jede unnütze Schikane vermeiden. Viele 1“ lassen sich nicht so genau auf Heller und Pfennig angeben. Man sollte sich da mit der eidesstattlichen Versicherung beanüg n. Unangebracht ist es natürlich diese einmalige Sieuer von „ 0 als einen Eingriff in das Priwatvermögen zu bezeichnen. Der Staats⸗ sek etär sog e, ees wäre solider, die Schaͤtzung aus den Einnahmen der einzelnen Titel zu erböhen, als eine Anleihe aufzunehmen. Er hat sich. also zu meiner Auffassung bekehrt, die er seinerzeit b kämpft hat. Mit er Zuckersteuer könnte man sich auch weiter befreunden, da sie am be⸗ guemsten zu erheben ist und sie ss schon emgebürgert hat. Zudem wird disch den wachsenden Zuckerkonsum die Produktion für den etwaigen Aussall entschädigt. Anders ist es mit der Besitzwechselsteuer. Diese al nirgends Sympathie gefunden, da alle von ihr gleichmäßig ge⸗ troffen werden, ob Leistungstähige, ob Nichtleistungsfähige. Der Vertzuwachssteuer haben auch wir seinerzeit zugestimmt. Das hätten 8 wir jedoch nicht getan, wenn wir die schweren Schäden hätten voraus⸗ se en können, die sie angerichtet hat. In den veredelten Matrikular⸗ eiträgen will die Regierung ein Besitzsteuergesetz geschaffen haben⸗
ic haben damals allerdings eine Vermögens⸗ oder eine Reichs⸗ erbschaftssteuer darunter verstanden. Diesen direkten Weg hätten
wir jetzt auch lieber als den indirekten über die Bundesstaaten gefehen. Ich glaube, daß, wenn wir darauf bestehen, der Bundesrat nicht mehr sein Unannehmbar d
me. 1 em entgegensetzen wird. Man wollte die Finanzhoheit der Einzelstaaten 2n SeTas tn
aber diese Vorlage nicht, die die Einzelstaaten zwi beostimmte Steuern einzuführen, und eventuell eine Sswingt, beiga Würde sich 3. B. Preußen diese Steuer aufoktroyieren lassen? Oder find nur die kleinen Staaten gemeint? Wenn der Einzelstaat Ver⸗ mögenssteuern erhebt und an das Reich abführt, was tut er dann für eine Kulturaufgaben? Es ist dann schon gescheiter, wir führen eine Reichsvermögenssteuer ein. Wir kaprizieren uns nicht auf eine be. stimmte Form; geht es nicht mit der Besitzsteuer, dann ist uns die Erbanfallsteuer ebenso lieb. Es ist ein offenes Geheimnis, daß im