des Ritterkreuzes des Königlich Rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“: 1
3 dem Brandinspektor, Kapitänleutnant d. R. Krüger in
Hamburg;
des Königlich Serbischen St. Sawaordens
vierter Klasse: —
dem Spezialarzt für Chirurgie Dr. med. Goebel in
In;
des silbernen Kreuzes des Königlich Bulgarischen
Zivilverdienstordens:
dem Kriminalwachtmeister Völker in Berlin;
der von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin
von Luxemburg verliehenen dem Nassauischen
Militär⸗ und Zivilverdienstorden Adolphs von
Nassau angegliederten silbernen Medaille:
dem Gutsverwalter Jösch in Hornau; sowie
des Ritter kreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Gregorius des Großen:
dem Stadtbaurat Brugger in Beuthen O. S.
Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiserchaben Allergnädigstegeruht:
Technischen Prüfungsstelle Dr. von Loeben zum Regierungs⸗ rat und Mitglied bei dieser Behörde zu ernennen und
dem Rechnungsrat im Reichsamt des Innern Müller den Charakt Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
Bekanntmachung,
betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der „Ausstellung an der Unterweser für “ und Schiffahrt
8 Vom 3. Mai 1913. 8 8 Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichsgesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Bremer⸗ haven stanfindende „Ausstellung an der Unterweser für Ge⸗ werbe, Industrie und Schiffahrt 1913 .
Berlin, den 3. Mai 1913. 8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières.
Flaggenzeugnisse sind erteilt worden:
1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Southampton unter dem 3. S 1913 dem im Jahre 1912 in Capelle a. d. Yssel aus Stahl erbauten, bisher unter britischer Flagge und unter dem Namen „Netherton“ gefahrenen Segelschiffe mit 3 Masten „Caracas“ von 404,79 Registertons Raumgehalt nach dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Firma August Bolten, Wm. Millers Nachf., in Hamburg, welche Hamburg als Heimatshafen des Schiffes angegeben hat;
2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Newcastle on Tyne unter dem 22. April 1913 dem im Jahre 1894 in Sunderland aus Stahl erbauten, bisher unter britischer Flagge und unter dem Namen „Bencliff“ gefahrenen Dampfschiffe „Karoline Hemsoth“ von 1385,09 Registertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Firma See⸗ u. Kanalschifffahrt Wilhelm Hemsoth, Akt.⸗Ges., in Dort⸗ mund (Filiale in Emden), welche Emden als Heimatshafen des Schiffes angegeben hat.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 18. Januar 1913 will Ich den anbei zurückfolgenden Nachtrag zum Statute der Zentralland⸗ schaft für die Preußischen Staaten vom 21. Mai 1873 hier⸗ durch landesherrlich genehmigen. 1“ Berlin, den 22. Januar 1913.
Wilhelm R. Beseler. Freiherr von Schorlemer.
An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.
Nachtrag 8* zum Statut der Zentrallandschaft für die
Preußischen Staaten —
vom 21. Mai 1873.
In dem dem § 20 Absatz 1 des Statuts der Zentralland⸗ schaft für die Preußischen Staaten als Anlage B beigefügten Formular eines Talons zu einem landschaftlichen Zentral⸗ pfandbrief werden die Worte „Eingetragen im Register sub Fol. No “ gestrichen.
EEE
icht Stadtgemeinde Waldenburg zum Schutze ihres Wasser⸗ werks auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das Grund⸗ eigentum, in das der in dem zurückfolgenden Lageplan rot eingezeichnete Teil der Rohrleitung gelegt ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. “ Bad Homburg v. d. Höhe, den 21. April 1913. Wilhelm R.
reiherr von Schorlemer. allwitz.
ffentlichen Arbeiten, für Landwirt⸗ d Forsten und des Innern
von Breitenbach. von in die Minister der ö schaft, Domänen un
8
*
den bisherigen ständigen Mitarbeiter in der Kaiserlichen b
Auf Ihren Bericht vom 17. April d. J. will Ich dem Kreise Rendsburg im Regierungsbezirk Schleswig, welcher die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Hohenwestedt nach Schenefeld erhalten hat, das Enteignungs⸗ recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für biese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums ver⸗ leihen. Die eingereichte Karte ist wieder beigefügt.
Neues Palais, den 29. April 1913.
Wilhelm R. von Breitenbach. eiten. “
An den Minister der öffentlichen Arb
Zufolge der Allerhöchst genehmigten Vorschriften, welche den hier akkreditierten Botschaftern auswärtiger Mächte gegen⸗ über zu beobachten sind, haben sämtliche zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den Botschaftern, nachdem dieselben von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen worden sind, nach allgemeinem Herkommen den ersten Besuch, und zwar in Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jetzt in betreff des Königlich italienischen Botschafters in Kraft. 111““
Berlin, den 15. Mai 1913.
Der Oberzeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
bL11“
Justizministerium.
F. echtsanwalt Dr. Gerhard Ephraim in Küstrin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssitzes in Küstrin, der Rechtsanwalt Dr. Bartelt in Greifenhagen zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Stettin mit
Der
Anweisung seines Amtssitzes in Geh der Rechtsanwalt Glunz in Ilfeld zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Naumburg S. mit An⸗ weisung seines Amtssitzes in Ilfeld und der Rechtsanwalt Bäcker in Soest zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm mit Anweisung seines Amtssitzes in Soest ernannt worden.
enhagen,
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Rektor Ernst Niederhausen aus Schlawe ist zum Kreisschulinspektor in Mogilno ernannt worden.
gs
Angekommen:
Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister
der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach von Harzburg.
Nichkamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Mai 1913.
Der Königlich italienische Botschafter Bollati wird, wie aus der bereits veröffentlichten Hofansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren empfangen. Dieser Empfang wird am Dienstag, den 20. d. M., Abends von 9 Uhr ab, in der Bot⸗ schaft hierselbst, Viktoriastraße 36, stattfinden. Der Anzug ist für die Herren vom Militär in kleiner Uniform (Gesellschafts⸗
anzug), für die Herren vom Zivil in schwarzem Frack 1 Ordensband über der Weste. e 8
Der Königlich belgische Gesandte Baron Beyens hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Le⸗ gationssekretär Nieuwenhuys die Geschäfte der Gesandtschaft.
Bei dem Kaiserlichen Fernsprechamt 6 (Körner⸗ straße) in Berlin wird in der Nacht vom 17. zum 18. eine neue Amtseinrichtung für die Vermittlungstelle Lützow in Betrieb genommen. Gleichzeitig wird bei dieser der Dienst⸗ leitungsbetrieb eingerichtet. Die an die Vermittlungstelle Lützow angeschlossenen Teilnehmer nennen demgemäß vom 18. ab bei Anmeldung ihrer Gespräche nach anderen Aemtern so⸗ gleich nicht nur das andere Amt, sondern auch die Nummer des gewünschten Anschlusses. .“
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley am 14. Mai in Jalowa (Marmarameer) eingetroffen.
8 8
Oesterreich⸗Ungarn. der 1 Hohenzollern ist gestern nachmittag vom Kaiser Franz Joseph empfangen worden. Am Abend fand in Schönbrunn Hoftafel statt, zu der erschienen waren der Fürst von Hohenzollern, der Staatssekretär von Jagom, der Fürstlich reußische Oberkammerherr Freiherr von Meysenbug, der Botschafter von Tschirschky mit den Herren der deutschen Botschaft, der Generalkonsul Graf Fürstenberg, der Minister des Aeußern Graf Berchtold, der gemeinsame Finanzminister Dr. von Bilinski, der Kriegsminister von Krobatin, der Minister⸗ präsident Graf Stuergkh und die obersten Hoschargen.
Der Staatssekretär von Jagow, der heute morgen von Wien wieder abgereist ist, hat die Reise dorthin in erster Linie zu dem Zweck unternommen, um sich aus Anlaß seines Amtsantritts beim Kaiser Franz Joseph vorzustellen. Wie das „Wiener K. K. Telegraphenkorrespondenzbureau“ meldet, bot sich Herrn von Jagow zugleich Gelegenheit, mit dem Minister
Der Fürst von
Mächte entsprechend, alle brennenden politischen Fragen der eingehendsten Erörterung unterzogen wurden. 4 — Das Wiener „Fremdenblatt“ veröffentlicht folgendes Communiqué: Wie wir erfahren, ist am 13. Mai auf der Insel Ada Kaleh ein ungarischer Verwaltungsbeamter eingesetzt worden. Diese Maßz.. regel ist darauf zurüͤckzuführen, daß nach dem Abschloß des Friedens zwischen der Türkei und den Balkanstaaten die Abberufung des dorr anwesenden türkischen Zivilgoaverneurs zu erwarten ist, und daß es daher geboten war, schon jetzt dafür Sorge zu tragen, daß in der Verwaltung dieser schon seit mehr als dreißig Jahren von Oesterreich⸗ Ungarn besetzten Insel keine Störung eintrete. „—— In der gestrigen Sitzung des Seniorenkonvents des österreichischen Abgeordnetenhauses sprach sich der Ministerpräsident Graf Stürgkh gegen das insbesondere von sozialdemokratischer Seite gestellte Verlangen aus, in eine De⸗ batte über die auswärtige Lage einzutreten, und erklärte sich bereit, bei der Eibbringung des Budgetprovisoriums Mit⸗ teilungen über die auswärtige Lage zu machen. „Nach dem Bericht des „W. T. B.“ begründete der Minifter⸗ präsident seine Stellungnahme damit, daß die Voraussetzung, als ob man einer Lage gegenüberstehe, die eine bloß retrospektive historische Betrachtung ermögliche, unzutreffend sei, und daß eine friedliche Ent⸗ wicklung der Lage, wenngleich nachhaltige Hoffnung darauf in den Verhältnissen gegeben sei, dennoch nicht, wie verschiedene Redner be⸗- hauptet hätten, als abgeschlossen zu betrachten sei. Unter diesen Umn- ständen müsse das Haus den Gesichtspuntt wahren, daß die Er⸗ örterung auswärtiger Angelegenheiten, die übrigens in erster Linke den Delegationen zustehe, in einer Form erfolgen müsse, die die Gefahr ausschließe, daß hierdurch eine Beirrung oder Störung der welteren gedeihlichen Entwicklung dieser auswärtigen Lage eintrete. bleibe ja dem Hause immer die Möglichkeit, im Rahmen der Debatte über das Budgetprovisorium in der Erörterung der gesamten Politik auch diese Frage zu behandeln. Dabei müsse es der Verantwortung jedes einzelnen und des gesamten Hauses überlassen bleiben, daß eine solche Erörterung nach Form und Inhalt so geschehe, daß darans eine Gefährdung für das Staatswohl nicht hervorgehe. se Der Seniorenkonvent einigte sich schließlich dahin, die erste Lesung über das Budgetprovisorium nach dessen Einbringung, sofort zu beginnen und in diese die Erörterung über die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten einzubeziehen. — Die Neuwahlen für izi ndtag h für den galizischen La gesebt
sind auf die Zeit vom 30. Juni bis zum 8. Juli an worden.
Großbritannien und Irland.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, hat Bulgarien⸗ indem es seinen Gesandten in London zur aortigen Unter⸗ zeichnung des Präliminarfriedens beauftragte, einzig un
allein aus Achtung gegen Sir Edward Grey und die Bot⸗ schafter gehandelt, die zu wiederholten Malen auf möglichst
baldige Unterzeichnung des Friedens gedrungen und geltend gemacht hätten, daß die Präliminarien, die dem Krieg ein Ende machen müßten, sehr wohl von den Vertretern der Balkanstaaten, die sich zurzeit in London befänden, die Ankunft besonderer Friedensdelegierten abzuwarten und ohne alle Formalitäten einer Konferenz unterzeichnet werden könnten. Bulgarien habe sich in seinem Verhalten hiernach gerichtet, ungeachtet der Tatsache, daß es selbst einige
Veränderungen an den Präliminarien vorgeschlagen habe. Die Unterzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden, da die Re⸗ gierungen der anderen kriegführenden Länder ihren Vertretern solche Instruktionen nicht geschickt haben. Durch die soforlige Unterzeichnung der im Prinzip bereits angenommenen Prä⸗ liminarien wird nicht verhindert, daß die auf dem Wege nach London befindlichen Balkandelegierten noch zahlreiche Einzel⸗ fragen zur Erörterung bringen können. Die Haltung Bul⸗
gariens in dieser Sache ist obiger Quelle zufolge daher in
keiner Weise auf irgend eine Meinungsverschiedenhei zwischen
den Verbündeten zurückzuführen. 1 111u 5
Frankreich. 1
Die Regierung hat in der Deputiertenkammer eine Kreditforderung von 50 000 Franten zur Deckung der Kosten für die in Paris stattfindende Internationale
Finanzkonferenz eingebracht, deren Dauer auf etwa drei Monaäte veranschlagt wird.
In der gestrigen Sitzung der Kammer wollte das Mitglied der geeinigten Sozialisten Durafour die Regierung inter⸗ pellieren über ihren Beschluß, den Jahrgang, der am 1. Oktober entlassen werden sollte, unter den Fahnen zurückzubehalten. Der unabhängige Sozialist Augagneur verlangte, daß diese Interpellation mit der Erörterung über den Bericht des Abgeordneten Paté, der vorgestern der Kammer vorgelegt worden ist, verbunden werde. Der Ministerpräsident Barthou erklärte hierauf laut Bericht des „W. T. B.“:
* Neben den Verantwortlichkeiten der Kammer gebe es auch solche der Regierung. Die wernchc. hätten ihren Ausgangspunkt in den Erklärungen, die er in Caens abgegeben hätte, aber bereits Ende März habe die Regierung ihren Entschluß angekündigt. Sie beharre darauf. Es sei die Erfüllung einer gebieterischen Pflicht. Das Gesetz von 1905 habe der Regierung die Freiheit gelassen, unter ihrer Verantwortung die Umstände und die Stunde der Entscheidung zu bestimmen. Gewiß würden die bereits heute driagenden Umstände im Oktober nicht weniger dringend ge⸗ worden sein. Die Bedürfnisse der Landesverteidigung verpflichtete die Regierung, den Artikel 33 des Gesetzes von 1905 anzuwenden un ihre Beschlüsse lange genug vorher anzutündigen, um ihre Durhe führung zu ermöglichen. Dieser Artikel würde jede Wirksamkeit verlieren wenn unter den der Regierung darin eingeräumten Rechten nicht auchd jenige wäre, die für den Eintritt des neuen Jahrgangs nötigen Maß. regeln zu treffen. Es sei keine Zeit mehr zu verlieren für den Bau von Baracken und den Ankauf von Reitpferden. Wenn die Regierung ihren Entschluß aufgeschoben hätte, so hätte sie sich dem doppelten Vorwurfe ausgesetzt, die Soldaten in einem Zustand der Ungewisbeit dnclassen, und kie für die Hurchführung föres Entschlusses unentbehn ichen Maßnahmen trotz seiner Dringlichkeit aben. Das Vorgehen der Regierung sei nu glichkeit unterlassen zu h
e 89 er Re⸗ r dazu besti echten Zeit das nötige Material für die faeelche tsse nestlnftzhit 9 stellen⸗
Die Regierung übernehme die Verantwortlichkeit für ihr Vor⸗ gehen, ohne dadurch die Vorrechte des eri t i schmälern
zu wollen. Die Kammer, die mit dem Ge über die Ver längerung der Dienstzeit befaht sei, wehelik, dnnn Sürkranm anle vollständige Freiheit für ihre Beratung und Abstimmung. Die Re⸗ gierung wolle die Abstimmung beider Kammern nicht behindern⸗ 88 werde aber ebensowenig zögern, die Verantwortlichkeit dafür zu nehmen, daß die Haupipunkte des Werks, das dringlich bleibe⸗ S Geltung kämen; in den auf Grund von Artikel 33 getroffenen Maßregeln werde man Hilfsmittel für die Ausführung der Kammfe beschlüsse finden. Wenn die Regierung diese Maßregeln nicht ergristee würde sie ihre Aufgabe vernachlässigen. nister⸗
„Der Abg. Augagneur antwortete dem Ministen präsidenten: da die Regierung nicht soviel Geduld habe, in Tage zu warten und durch ihre Erklärungen die Debatte
des Aeußern Grafen Berchtold in persönliche Fühlung zu treten, wobei, dem engen Verhältnis der beiden verbündeten
versteckter Weise eröffne, so näh e Freunde und er den Kampf sofort auf.