1914 / 19 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

0 der Mittel für Hoch⸗

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die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Ftaatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

S Deutsches Reich. S S Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Sta üttau. 11“ betreffend eine Anleihe der Stadt Offenbach a. M.

Erste 1 Ueb ls Deutschlands mit Getreide und; beseen 81. nutsche 1913 bis 10. Januar 1914

und in derselben Zeit der beiden Vorjahre. 3 Ge egesee in der Armee und bei den Kaiserlichen

Schutztruppen. 8 Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und ige Personalveränderungen. 8 B.asägs aa betreffend die nächste Forstreferendarprüfung. Bekanntmachung, betreffend die nächste forstliche Staatsprüfung.

Dentsches Reich.

8 Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Zittau.

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund von § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genehmigt, dn die Stadt Fittau für eine Anleihe im Nennwerte von 1 000 000 Schuldverschreibungen auf den Inhaber in Abschnitten von 2000, 1000 und 500 nach Maßgabe des Anleihe⸗ und

Tilgungsplanes ausgibt. Dresden, am 14. Januar 1914. Die Ministerien d der Finanzen.

un Eckstädt. von Seydewitz.

des Innern Graf Vitzthum von

Genehmigungsurkunde.

Auf Grund des Paragraphen 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikel 67 des hessischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 17. Juli 1899. wird hiermit der Stadt Offenbach a. M. die Genehmigung zur Ausgabe von

Schuldverschreibungen auf den Inhaber nebst den zu⸗ gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 7 000 000 ℳ, in Buchstaben: Sieben Millionen Mark, zur Beschaffung und Tiefbauten, Erweiterung des Elek⸗ trizitätswerks, Gas⸗ Ueberlandzentrale, einer Industriebahn und dergleichen erteilt. Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich vier Prozent, fällig in halbjährigen Raten am 1. März und 1. September jeden Jahres, zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane durch Ankauf oder Verlosung vom 1. September 1920 ab mit ein Prozent zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen; von diesem Tage ab bleibt der Stadt auch verstärkte Tilgung durch Auslosung oder Rückkauf sowie teilweise oder gänzliche Rück⸗ zahlung der I hle Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist vorbehalten. Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird vom Staat nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 19. Januar 1914. Großherzogliches Staatsministerium. Dr. Ewald.

Dr. Heß.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat von Aschoff in Melsungen zum Ober⸗ egierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

,den General Dr Schultzen vom Sanitätsamt der m alarzt Dr. Schultz n S

litörischen Instituie zum etatsmäßigen Mitgliede und

den 8 8 f die Dauer vergeneralarzt z. D., Professor Dr. von Kern auf

on 5 Jahr. ußeretatsmäßigen Mitgliede des Wisenschafälchen hasr der rür Wilhelms⸗Akademie für den Mülche⸗ Bildungswesen, Kriegsrat Dr eendanten des IV. 28 88 r. Behrens zum Wirklichen Geheimen Kriegsrat,

Kriegs ven ; Generaltommande htsrat Obenauer, bisher bei dem

rat und Armeekorps, zum Oberkriegsgerichts⸗

tragten Regierungsbaumen 1 Militärverkehrswesens beauf⸗

Baurat zu ernennen, ferner

Armeekorps, Geheimen

Berlin, Donnerstag, den 22.

und Wasserwerks, Begründung einer

Rost zum Intendantur⸗ und

dem Baurat Hellwich, Vorstand des Militärbauamts Stettin II, beim Ausscheiden aus dem Dienste mit Pension den Charakter als Geheimer Baurat, 1

dem Professor Dr. Karl Pietsch an der Militärtechnischen Akademie den Charakter als Geheimer Regierungsrat,

den Geheimen Registratoren im Kriegsministerium, Rech⸗ nungsräten Genske und Klaprowski den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,

dem Obermilitärintendantursekretär Beyer (Bruno) von der Intendantur des IX. Armeekorps, dem Obermilitär⸗ intendanturregistrator Schoenfelder von der Intendantur des VI. Armeekorps, dem Topographen Mende bei der Landes⸗ aufnahme in Berlin; den Oberzahlmeistern: Kleiber vom Schlesischen Trainbataillon Nr. 6, Homann vom Infanterie⸗ regiment Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfälischen) Nr. 15, Erner vom 2. Rheinischen Husarenregiment Nr. 9, Klementz vom Niedersächsischen Feld⸗ artillerieregiment Nr. 46, Stahl vom 2. Nassauischen Infanterieregiment Nr. 88, Raabe vom Fußartillerieregiment von Linger (Ostpreußischen) Nr. 1, John vom 7. Badischen Infanterieregiment Nr. 142, Herbst vom 1. Oberelsässischen Infanterieregiment Nr. 167; den Proviantamtsdirektoren: Ahrens in Saarburg i. L., Hahm in Hannover, Hagedorn in Mülhausen, Hentschel in Neisse, Lange in Münster i. W., Becker in Darmstadt, Lucas in Jüterbog; den Garnisonverwaltungsdirektoren Schmidt in Bromberg, Kubatz in Königsberg i. Pr. sowie dem Lazarettverwaltungs⸗ Schmidt in Posen den Charakter als Rechnungs⸗ rat un

dem Geheimen Kanzleisekretär, Geheimen Kanzleiinspektor Bergmann vom Kriegsministerium diesem bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste mit Pension den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten.

Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Bernhard Patzak, Dr. Willy Kabitz und Dr. Manfred Laubert ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

binisterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die Herren Forstbeflissenen, die in diesem Frühjahr die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis 5. März d. J. ein⸗ zureichen.

Berlin, den 17. Januar 1914.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: von Freier.

Bekanntmachung.

Die Herren Forstreferendare, die in diesem Frühjahr die forstliche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis 5. März d. J. ein⸗ zureichen.

Berlin, den 17. Januar 1914.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. A.: von Freier.

Ministerium des Innern.

Dem Oberregierungsrat von Aschoff ist die Stelle als Dirigent der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei der Regierung in Koblenz übertragen worden.

Der Regierungsrat Zimmer in Wiesbaden ist zum Mit⸗ glied der der Regierung in Wiesbaden angegliederten Ober⸗ versicherungsämter ernannt worden. 11“ .

Kriegsministerium.

Der Regierungsbaumeister Bielefeldt, Neubaues in Trier, ist etatsmäßig angestellt und

der Oberkriegsgerichtsrat Obenauer dem kommando V. Armeekorps zugeordnet worden.

Leiter eines

General⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Januar 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute vormittag im hiesigen Königlichen Schloß die Vorträge des Kriegsministers, Generalleutnants von Falkenhayn und des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker.

Januar, Abends.

den Wünschen des Hauses entspreche.

1914.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Ferdinand von Rumänien ist, wie „W. T. B.“ meldet, mit seinem Sohne, dem Prinzen Karl, gestern abend hier eingetroffen und hat sich bald darauf nach Potsdam begeben.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu Plenarsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Handel und Ver⸗ kehr, die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.

11“

Der Regierungsrat Zimmer in Kiel ist der Königlichen Regierung in Wiesbaden, der Regierungsassessor Dr. Kügler in Herford dem Königlichen Oberpräsidium in Breslau, der Regierungsassessor Dr. von Weiler in Greifswald der König⸗ lichen Regierung in Frankfurt a. O., der Regierungsassessor Bilharz in Frankfurt a. M. der Königlichen Regierung in Gumbinnen, der neuernannte Regierungsassessor von Dannen⸗ berg aus Frankfurt a. O. der Königlichen Regierung in Wiesbaden zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen, und der neuernannte Regierungsassessor von Flügge aus Cöln dem Landrat des Kreises Greifswald zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Die Regierungsreferendare von Campe aus Schleswig, Sandes von Hoffmann aus Stettin und Streuber aus Merseburg haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

Die Landesversicherungsanstalt Berlin erläßt

folgende Bekanntmachung über die Verwendung von Beitragsmarken zur Invaliden⸗und Hinterbliebenen⸗ versicherung für weibliche Personen: Vom 1. Januar 1914 ab tritt für eine Reihe von weih⸗ lichen Personen eine Aenderung in der Höhe der Beitrags⸗ marken ein. Im wesentlichen kommen folgende Aenderungen in Betracht:

1) Für Dienstboten, welche der III. Stufe der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Berlin angehören, sind Marken IV. Lohnklasse zu 40 zu verwenden, ohne Rücksicht auf das Alter der Dienstboten. Ist der Dienstbote von der Kranken⸗ versicherungspflicht befreit, so sind Marken IV. Lohnklasse nur dann zu verwenden, wenn der Dienstbote über 21 Jahre alt ist; solange er unter 21 Jahre alt ist, sind Wochenbeiträge III. Lohnklasse zu 32 zu verwenden. 8

2) Für Hausreinigerinnen und Aufwärterinnen, welche der I. Stufe der Allgemeinen Ortskrankenkasse an⸗ gehören, sind Beitragsmarken der I. Lohnklasse zu 16 zu verwenden.

.3) Für unständig Beschäftigte (Koch⸗, Wasch⸗ und Reinmachefrauen, Plättfrauen, Näherinnen, Aus⸗ besserinnen usw.) sind Wochenbeiträge IV. Lohnklasse zu 40 zu entrichten; ist die Beschäftigte noch nicht 21 Jahre alt, 2 sind Wochenbeiträge III. Lohnklasse zu 32 zu ver⸗ wenden.

Die Arbeitgeber werden im eigenen Interesse zu Ver⸗ meidung von Weiterungen dringend ersucht, für die Verwendung der richtigen Marken zu sorgen. 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Geier“ am 20. Januar in Aben eingetroffen. - u“

Bavern.

In P. Fhestrigen Erbeng der Feeten der Ab⸗ eordneten kamen die Ereignisse auf dem Pre⸗ h W dccenalh zun ie „W. T. B.“ berichtet, sagte der Abg. Dr. der Kriegsminister habe gestern eine enn d e von Kracht seine Rede auch nicht so gemeint haboe fralmajgr er Redner sich doch gegen den Geist und das Mili wenden, aus dem heraus diese Aeußerungen gefallen seien. Es wäre nicht am Platze, das Preußentum auf eine ganz un⸗ natürliche Höhe zu heben. Die bayerische Volksvertretung müsse Front machen gegen einen Geist, der die Bayern der Vorteile berauben wolle, die durch bayerisches und preußisches Blut erkämpft worden seien. Der Abg. Kopp (lib.) erklärte, daß der Generalmafor von Kracht nicht die Gefühle kennen gelernt habe, die die Truppen damals zu einander gehegt hätten. Alle Bayern hätten sich damals gelobt, als Deutsche gegen den gemeinsamen Feind zu käͤmpfen. Er nsenh wünschen, daß dies immer so bleiben möge und Störenfriede so gründlich abgewiesen würden, wie es diesmal geschehen sei. Der Abg. ET111“ aus, die Kundgebung der Kammer, der sich auch h egsminister angeschlossen habe, sei auf Grund unwahrer Zeitungs bdt. erfolgt. Eine verlogene hetzerische Presse auch ler gesucht, das deutsche Volk gegeneinanderzuhetzen. ee preußischen Konservativen seien keine Partikularisten, sondern