1914 / 56 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Mar 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Albanien. Die Mitglieder der Internationalen Kontrollkommission, der italienische und der österreichisch⸗ungarische Stationär sind gestern in Durazzo eingetroffen. Auch Essad Pascha ist gestern mit der albanesischen Abordnung dorthin zurückgekehrt. Die „Albanische Korrespondenz“ meldet, daß im Auf⸗

trage des Präsidenten der vorläufigen Regierung in Epirus Zografos durch den aus Delvino in Valona eingetroffenen

Pascha Mehmed Ali Verhandlungen über die Gewährung nationaler Garantien fur die griechischen Minderheiten in Nordepirus begonnen haben. Die Leiter der epirotischen Be⸗ wegung würden bei der Erfüllung ihrer Forderungen der Be⸗ setzung der Albanien zugesprochenen Gebiete keine weiteren Sh eerigkeiten machen. Man sehe die Verhandlungen als Folge des Eingreifens der griechischen Regierung an.

8 Amerika.

i gemeinsamer Sitzung beider Häuser des amerikanischen .““ neinsar gestern der Präsident Wilson persönlich eine an den Kongreß, in der er ihn aufforderte, die Ehre der Vereinigten Staaten durch Aufhebung der Klausel der Panamakanalbill, die die amerikanische Küstenschiffahrt von den Kanalgebühren befreit, aufrechtzuerhalten. Er erklärte, wie „W. T. B.“ meldet, die Befreiung der amerikanischen Schiffe von den Abgaben sei eine mißverstandene Wirt⸗ schaftspolitik und widerspreche dem englisch⸗amerikanischen Vertrage von 1901, dem Hay⸗Pauncefote⸗Vertrage. Obwohl dies seine bisher kürzeste Botschaft sei, so sei keine Mitteilung von schwereren und weitreichenderen Folgen fur die Interessen des Landes. Der Präsident appellierte ernstlich an die Ge⸗ rechtigkeit und Weisheit des Kongresses und fügte hinzu: „Wir Süs dem Vertrage und seinen Worten zugestimmt. Wir

aben ihn angenommen, wofern wir ihn nicht selbst ge⸗ schaffen haben, und wir sind eine zu große, mächtige und uns selbst zu sehr achtende Nation, als daß wir mit einer gezwungenen und erklügelten Lesart unsere Versprechungen interpretieren könnten. Gerade weil wir genug Macht haben, uns zu gestatten, sie auszulegen, wie wir wollen.“ Nachdem

er Präsident um die Aushebung der Klausel auch zur Unter⸗ stützung der auswärtigen Politik der Regierung gebeten hatte, schloß er, er wisse nicht, wie er mit andern Fragen von noch heiklerer Natur und die Vereinigten Staaten näher angehenden välah verfahren solle, wenn der Kongreß ihm dies nicht gerne gewähre. 1 Die Benton⸗Kommission ist von Carranza auch mit der Untersuchung des Todes des Deutsch⸗Amerikaners Busch beauftragt worden. Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge ist über Rio de Janeiro, Nictheroy und Petropolis der Be⸗ lagerungszustand bis zum 31. März verhängt worden, um irgend welchen Versuchen von Unruhestiftern im Anschluß an die noch immer andauernde Empörung im Staate Ceara vor⸗ zubeugen. Ueber die Zeitungen ist die Zensur verhängt. Die Generale Moraes und Azevede, zwei Obersten, ein Major und ein Hauptmann der Garnison von Rio de Janeiro sowie die Direktoren zweier Oppositionsblätter sind verhaftet worden.

Asien.

Wie „W. T. B.“ meldet, ist der Präsident des japanischen

Unterhauses Ooka zum Unterrichtsminister ernannt worden, an Stelle von Okuda, der den verstorbenen Matsuda als Justizminister ersetzen soll.

der gestrigen Sitzung des südafrikanischen Ab⸗ Seos9. 86 sbten zie Vertreter der Arbeiterpartei bei der Weiterberatung der Indemnitätsbill, wie „W. T. B. meldet, Obstruktion, indem sie bei jedem der deportierten Arbeiterführer gesondert die Zurücknahme des ESeseg befehls beantragten, in dem die Deportierten als ener han Elemente“ bezeichnet werden. Alle Anträge wurden abge 8 8 und der Gefamtausweisungsbefehl nach 24 stündiger unung be 2

brochener Sitzung angenommen.

1

Parlamentarische Nachrichten.

1 ü 1 1 des f berichte über die gestrigen Sitzungen 111“ bes ganses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

8 esordnung der heutigen (229.) Sitzung Sss Sa ver Staatssekretär des Reichspost⸗ amts Kraetke beiwohnte, standen zunächst vier Anfragen.

8 ¹. 26 v6que (Lothr.) fragte: - 8. Dr. Abg. Leveces Crachr gfenamf darüber geben, 9b aandlungen zwischen der Reichgelsenbahnverwaltung uda en 11 daß Lathingegg aef giczo frdonnabe nach einer Eisenbahn von baldtunlichst in Angriff genommen Dirigent im Reichsamt für die Verwaltung 16 Dr. Leese: Der Bau einer Eisenbahn zur erste 118 88 Verbindung zwischen Vic und Saarburg 81g an Sins erhahe chae Ergänzung des Reichsbahnnetzes anerkannt un äe e. eisenbahnverwaltung in Aussicht genommen. 1“ Jahren ist nun aber neben den schon ööö griffenen Anien eine Reihe dringlicher Bauten geleitet oder in bestimmte Aussicht genommen. t0 900 Mür dieser Bauaufgaben bedingen einen Aufwand von wei 8 lionen Mark und kieheieceraie Fünemen 1“ F der d ahnverwaltung noch au 1. setenheehnctnden konnten Verhandlungen über die in Rede

sbehörden stehende Linie zwischen den beteiligten Reichte und dende Fethebse

ü icht eingeleitet werden. bhea ehe1h. bis die vorhandenen Bauaufgaben gefördert sind, daß neue in Angriff genommen werden

Becker⸗Hessen (b. k. P.) fragte: Der tgh. Aägssch Seesöas nediönische Fatzprest ger ehandlung Sy. 1“ durch h. Hatn 606) bereits mehrere Hundert und daß diese Behandlungsweise

eien 8 se desfülle beeseneage gl vorübergehende Gesundheitsschädi⸗

bt habe. Ist, der Herr Reichskanzler Nachrichten auf Wahrheiten beruhen? 2) oh das Salvarsan⸗ e Uim freien Verkehr befindet? 3) ob, die im ha Arsenmenge um das mehrfache die Maximaldosts für 8 8 89 sie in der Pharmakopbe sestgelegt 1 ““ Salvarsan Todesfälle und Gefundheltsschählgehge

enthaltene Arsen turückzufü en sind?

18 8

Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquidres: Für Todesfälle oder Fälle schwerer Renoheltsschesägeng, die nach der Anwendung von Salvarsan vorkommen, besteht nach Reichsrecht keine Anzeigepflicht. In olgedesen fehlt es auch der Reichs⸗ verwaltung an amtlichen Mitteilungen darüber, wie oft der⸗ artige Fälle nach Salvarsanbehandlung eingetreten sind. Die in der medizinischen Literatur mitgeteilten Schädigungen werden von ärztlicher Seite teils auf unrichtige Auswahl der zu behandelnden sersonen, auf Fehler und Unvollkommen⸗ heiten in der Anwendung oder auf die Sonderheiten des Ver⸗ laufs der Krankheit, teils, namentlich bei arsenüberempfindlichen Kranken, auf den Arsengehalt des Salvarsans zurückgeführt. Hiernach könnten die Schäden nur zum Teil durch die unmittelbare Giftwirkung des Salvarsans verursacht worden sein. So bedauerlich solche Fälle an sich sind, so ist doch zu bedenken, daß das Salvarsan bereits bei einer sehr großen Anzahl von Kranken ohne Schädigungen angewendet worden ist und daß vereinzelte Unglücksfälle auch bei anderen Heilmitteln nicht ausgeblieben sind. Die Aerzte, die das Salvarsan bisher angewandt und sich über ihre Erfahrungen aus⸗ gesprochen haben, sind weit überwiegend der Ansicht, daß es, richtig angewandt, eine sehr wertvollere Bereicherung des Heilmittelschatzes gegenüber der Syphilis gebracht hat. Bis⸗ her war für die Reichsverwaltung kein Anlaß gegeben, einschränkende Maßnahmen gegenüber dem Salvarsan zu er⸗ reifen und seine Anwendung Aerzten und Kranken zu er⸗ fünee. Nach den bestehenden Bestimmungen unterliegt das Heil⸗ mittel Salvarsan dem Apothekenzwang und dem Rezeptzwange. Die Einzelgaben des Salvarsans betragen 0,1 bis 0,6 Gramm; die darin enthaltenen Arsenmengen betragen 0,03 bis 0,2 Gramm und übersteigen die der Maximaldosis für arsenige Säure entsprechende Arsenmenge (0,004 Gramm) somit um ein Vielfaches. Hierbet ist aber zu berücksichtigen, daß der Fachliteratur zufolge das Arsen im Salvarsan in einer er⸗ heblich ungiftigeren Form vorliegt als in der arsenigen Säure. Die Reichsverwaltung wird der wichtigen Frage wie bisher die größte Aufmerksamkeit zuwenden und die geeigneten Feststellungen treffen, um prüfen zu können, ob etwa weitere Schutzvorschriften erfor⸗ derlich sind. 11““

(Schluß des Blattes.)

8

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (43.) Sitzung, welcher der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow beiwohnte, die zweite Beratung des Etats der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung, und zwar zunächst die allgemeine Besprechung im Anschluß an den ersten Aus⸗ gabetitel „Gehalt des Ministers“ fort.

Abg. Leinert (Soz.): Durch den Bau von Ueberlandzentralen ist vielfach den großen Firmen eine Monopolstellung eingeräumt worden, durch die die kleinen Firmen und Betriebe fast ganz verdrängt werden. Hieran sind aber meist die Behörden und die kommunalen Körperschaften selbst schuld. Diese schließen in den Verträgen meist den Bezug des Installationsmaterials von anderer Stelle aus. Das muß in Zukunft vermieden werden. Abg. Dr. Schröder⸗Cassel ist gegen die Arbeits⸗ losenversicherung, weil seine Freunde wie die Konservativen einen Still⸗ stand in der sozialen Gesetzgebung haben wollen. Das wird aber nicht gelingen. Die Kommunen haben mit dieser Versicherung schon an⸗ gefangen. Bayern empfiehlt sie diesen direkt und hat zur Unterstützung für sie eine Summe in den Etat eingestellt. Die Gewerkschaften haben bisher dafür schon über 23 Millionen Mark ausgegeben. Der Rat des Ministers, für die Dienstboten Landkrankenkassen zu er⸗ richten, verstößt direkt gegen die Reichsversicherungsordnung. Die Bedenken der Konservativen und der Nationalliberalen gegen die Uebertragung der Polizeigewalt auf die Gewerbe⸗ inspektionen wurden nach Bekanntwerden des Erlasses zerstreut. Danach soll ein Einschreiten vermieden werden, wenn den Arbeit⸗ gebern dadurch zu große Kosten entstehen. Den Gewerbeinspektionen müßten Aerzte zur weiteren Erforschung der Gewerbekrankheiten bei⸗ egeben werden, von denen immer neue durch Einführung neuen Materials entstehen. Die „Volksfürsorge“, die von den Konsumvereinen und Gewerkschaften gegründet worden fsh ist eine Volksversicherung im wahrsten Sinne des Wortes und eine segensreiche. Einrichtung für die Arbeiterschaft. Die öffentlich⸗rechtliche Volksversicherung und die Aktiengesellschaft „Deutsche Volksversicherung“ betrachten die Ent⸗ wicklung der „Volksfürsorge’ mit außerordentlichem Mißtrauen, weil durch die „Volksfürsorge“ ihre Dividendenjägerei ein⸗ geschränkt wird. Sie sind in ihrem Kampfe gegen die „Volksfürsorge“ sogar so weit gegangen, daß sie über sie wissentlich unwahre Behauptungen aufgestellt haben. Auch hat man die „Volksfürsorge“ als eine sozialdemokratische Einrichtung denunziert. Der Generallandschaftsdirektor Kapp in Königsberg hat über die „Volksfürsorge“ wissentlich unwahre Angaben gemacht. (Präsident Dr. Graf von Schwerin ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Die öffentlich⸗ rechtliche Volksversicherung und die Aktiengesellschaft „Deutsche Volksversicherung“ sind gar nicht in der Lage, in einen Wettbewerb mit der „Volksfürsorge⸗ einzutreten, weil sie nicht das genügende Ver⸗ trauen bei der Bevölkerung genießen. Ein Ministerialerlaß hat den Innungen die Berechtigung erteilt, Arbeitgeberverbänden korporativ beizutreten. Dieser Erlaß des Ministers ist außerordentlich bedenklich, da er den Ausgangspunkt erbitterter Kämpfe gegen die Arbeiter bildet. Die Innungen sind eifrig bestrebt, den Arbeitern das Koalitionsrecht zu untergraben. In Berlin hat die Fleischerinnung beschlossen, daß jeder Geselle, ehe er Arbeit bekommt, erst die Erklärung unterzeschnen muß, daß er nicht Mitglied des Zentralverbandes der Fleischer ist. Im großen und ganzen ist ja der Erlaß des Minister durchaus an⸗ erkennenswert, daß gegen das Koalitionsrecht nicht verstoßen werden darf und daß die Entlassung von Gesellen wegen des Anstrebens von Ver⸗ trägen zwischen Gesellen und Meistern über Erhöhung der Löhne gegen die Gewerbeordnung verstößt. Unzulässig ist alles, was in der Gewerbeordnung seine Begründung nicht findet. Aber in Hannover ist bei der Bäckerinnung gerade das Gegenteil von dem ein⸗ getreten, was der Minister ausgesprochen hat. Die National⸗ liberalen haben im Reichstage gegen die Anträge auf Schutz der Arbeitswilligen gestimmt; selbstverständlich beeilen sie sich im Abgeordnetenhause mit den Konservativen zu gehen, um es mit ihnen nicht zu verderben. Als der Hansabund mit seinen Vorschlägen in der Arbeitewilligenfrage herauskam, waren die Nationalliberalen darüber entrüstet; man weiß nun wenigstens draußen im Lande, woran man mit den Nationalliberalen ist. Man möchte die Arbeitnehmerorganisationen, in denen etwa 5 Mil⸗ lionen Arbeitnehmer vereinigt sind, nach Belieben kommandieren. Wenn der Minister einen Blick in die Tätigkeit der Arbeitnehmer⸗ organisationen werfen würde, würde er bei sachlicher Beurteilung der ganzen Frage seinen Erlaß über die Zwangsinnungen und den korporativen Beitritt zu den Arbeitgeberverbänden revidieren. Der Beitritt zu den Verbänden wird mit allen Mitteln erzwungen. Die Handwerksmeister und kleinen Leute haben sehr unter dem Boykott zu leiden. Wenn Sie diesen Boykott beseitigen wollen, dann müssen Sie das Dreiklassenwahlrecht abschaffen. Solange Sie dies nicht tun, wird man im Volke Ihre Mittelstandsreden nicht ernst nehmen.

Inzwischen ist von den Abgg. Aronsohn (fortschr.

Volksp.) und Genossen der Antrag eingegangen:

die Regierung zu ersuchen, den Bestrebungen zur Bildung eines Privatmonopols auf dem Gebiete der Erzeugung und Lieferung von elektrischer Kraft entgegenzutreten und darauf hinzuwirken, daß a. die elektrische Kleinindustrie und die Installateure in ihrem Erwerbe gefördert werden, b. den Kleinbetrieben und dem Hand⸗ werk elektrische Kraft zu Bedingungen zugänglich gemacht wird, die ihnen die Konkurrenz mit den Großbetrieben ermöglichen.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Franke: Der Minister hat von Anfang an bei der Frage der Zulässigkeit des Beitritts von

8

Innungen zu den Arbeitgeberverbänden betont, daß es sich bei den Arbeitgeberverbänden nicht um ee handeln dürfe. Er hat in einem Erlaß darauf hingewiesen, daß die Ergreifung von Zwangsmaßregeln nicht zulässig sei. Dem⸗ gemmäf sollen auch die Mitglieder der Innungen nicht durch Zwangs⸗ mittel zur Befolgung der von den Arbeitgeberverbänden gefaßten Be⸗ schlüsse angehalten werden dürfen. Es ist bereits durch Erlaß vom vorigen Jahre ausdrücklich festgestellt, daß die Zwangsinnungen keine Zwangsmaßregeln gegenüber ihren Mitgliedern ergreifen dürfen; insbesondere ist die Aussperrung von organisierten Gesellen durch Innungszwang verboten. Auf der anderen Seite ist in dem Erlaß vom vorigen Jahre ausdrücklich festgestellt, daß die Zwangs⸗ innungen wohl befugt sind, ihre Mitglieder darauf aufmerksam zu machen, daß sie verpflichtet sind zur Erfüllung der Aufgaben, die den Zwangs⸗ innungen gesetzlich obliegen, und daß demgemäß die Zwangsinnungen ihre Mitglieder daran binden können, Sonderverträge abzuschließen, in denen sie sich zu Handlungen verpflichten, die mit ihren gesetzlichen Befugnissen nicht im Widerspruch stehen. Dazu gehört z. B. die Verpflichtung, keinen anderen Arbeitsnachweis zu benutzen als denjenigen der Innung, weil nach der Gewerbeordnung die Einrichtung von Arbeitsnachweisen eine Aufgabe der Innungen ist. Demgemäß ist es auch die Pflicht des einzelnen Innungs⸗ mitgliedes, si an der Erfüllung dieser Aufgabe zu beteiligen. Als eine Pflicht der Innungen ist in der Gewerbeordnung ausdrücklich festgestellt die Pflege des Gemeingeistes der Innungsmitglieder; als einen Verstoß gegen den Gemeingeist erachtet es der Minister, wenn die Mitglieder, die in den Lohnkämpfen Sonderverträge abgeschlossen haben, diesen Lohntarif nachher öffentlich bekannt machen. Das hält der Minister nicht für zulässig. Zu den sonst vor⸗ getragenen Einzelheiten über Mißbrauch der Arbeitsnachweise zu ant⸗ worten, muß ich ablehnen, weil die Fälle bisher nicht zur Kenntnis des Ministers gelangt sind. Es ist unmöglich, dazu Stellung zu nehmen, ohne daß der Minister eine Information darüber bekommen hat. Es muß daher den beteiligten Kreisen anheimgestellt werden, beim Minister vorstellig zu werden.

(Schluß des Blattes.)

Statistik und Volkswirtschaft. 1 Zur Arbeiterbewegung.

Von der Aussperrung der Waffenarbeiter in Solingen

(vgl. Nr. 55 d. Bl.) werden der „Köln. Ztg.“ zufolge rund 800 Ar⸗ beiter betroffen, von denen 500 im Industriearbeiterverband und 100 im Deutschen Metallarbeiterverband organisiert sind. Die übrigen sind unorganisiert. Ausgesperrt haben die Waffen⸗ fabriken Karl Eickhorn, Weyersberg, Kirschbaum & Co., Alexander Coppel, Hörster, Lüneschloß. Es handelt sich bei dem Ausstand der Arbeiter der Firma Eickhorn und bei der daraufhin ver⸗ fügten Aussperrung lediglich um eine Machtfrage, nämlich darum, ob ein Fabrikant auch auswärts Waffenteile anfertigen lassen darf. Ver⸗ cebe süce den Parteien sind nach der Aussperrung nicht mehr erfolgt.

In Saarbrücken ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitteilt, ein Ausstand der Schneider ausgebrochen, der sich auf die den freien Gewerkschaften angehörenden Schneidergesellen erstreckt. Der Grund liegt darin, daß die frei organisterten Schneider bei den Verhandlungen der neuen Tarifverträge mit den Arbeitgebern nicht gemeinschaftlich mit ihren, den christlichen Gewerkschaften angegliederten Kollegen ver⸗ handeln wollen.

Eine Anzahl von Arbeitern der Marinewerften in La Seyne sind, wie dem „W. T. B.“ aus Toulon gemeldet wird, in den Ausstand getreten; sie fordern eine Lohnerhöhung.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Dem Jahresbericht des Germanischen National⸗ museums für das Jahr 1913 ist zu entnehmen, 875 seine Majestät der König Ludwig III. von Bayern das Protektorat über das Museum, das Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent Luitpold bis zu seinem Tode inne hatte, übernommen hat. Das wichtigste Ereignis in der Geschichte des Museums innerhalb des Berichtsjahrs war die Beschluß⸗ fassung über die Ausführung des Erweiterungsbaues auf dem käuflich erworbenen Gelände der Beckschen Fabrik. Es ist beschlossen worden, auch die Bücherei des Museums in das neue Gebäude zu ver⸗ legen. Professor Dr. Bestelmeyer in Dresden wurde beauftragt, den Entwurf für den Bau auszuarbeiten. Das Fabrikgelände hat nebst den Kaufgebühren rund 1 233 110 gekostet, von welcher Summe aus den Erträgnissen einer Lotterie 380 000 gedeckt werden konnten. Der Rest „der Summe sollte in den Jahren 1911 1920 aus den regelmäßigen Einkünften der Anstalt getilgt werden. Dank dem Entgegenkommen hochherziger Freunde und Gönner des Museums sind diesem inzwischen aber so viele Einzel⸗ stiftungen für den genannten Zweck zugegangen, daß die ganze Schuld schon mit Ende des Jahres 1913 hat abgetragen werden können. Die Verwaltung des Museums hatte im Rechnungsjahr 1913 an Einnahmen und Ausgaben 180 304 zu verzeichnen, wozu ein Ver⸗ waltungsreservefonds von 16 590 kommt, aus dem 15 720 ver⸗ ausgabt wurden. Die Fonds der Sammlungen und zum Aus⸗ bau des Museums beliefen sich auf 178 541 ℳ, die Ausgaben aus ihnen auf 161 230 ℳ. 8

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Die in Rom tagende Internationale Konferenz für die Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten hat, wie „W. T. B.“ meldet, ihre Arbeiten mit der Unterzeichnung einer Akte geschlossen, die ein internationales Abkommen enthält. Durch dieses verpflichten sich die vertragschließenden Staaten, gesetzgeberische und Verwaltungsmaßregeln zu ergreifen, die sie für geeignet halten, um Pflanzenkrankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und besonders einen wirksamen Ueber⸗ wachungsdienst zu organisieren. Das Internationale Institut für Ackerbau ist zur amtlichen Zentralstelle für alle in Betracht kommenden Fragen bestimmt. Das Abkommen schont die freie Bewegung des Handels sorgfältig und schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen der Hygiene und denen des Güteraustausches.

8 Ausstellungsnachrichten.

Von der Associaçào Gomercial in Li ““ a2 ga T Cla 8 Laufe des Monats April in Lissabon eine Ansstaslahon, 8 im 1“ Actän de⸗ an der alle Induftrien ve erartig eenstände anfertigen, tei 5 2 werden gebeten, Muster, Fncn 85 I können. Die Aussteller

Gomercial de Lisboa, die eine vou Sdirekt an die Associaczo

stützte angesehene Gesellschaft ist, anerkannte und unter⸗

Theater und Musik.

MNeues Operntheater

des Das Schauspiel „Vaterland“ von 9

erfolgreiche Erstaufführung an dieser

worden ist, 8

Serah 18 . egünzung des vorgedachten Berichts, als es seine

8 8 ten 7

Des Trägeg nng Si guten Rollenbesetzung verdankt. d ptrolle des Generalleut

Rudolf Lettingers, sst bereits damals bn⸗